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Friedhofskapelle

Die Friedhofskapelle

 

 

(Baudenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern)

 

 

Die Friedhofskapelle

 

   1938 sollte eine Friedhofskapelle errichtet werden, was aber durch den Kriegsausbruch 1939 nicht ausgeführt wurde.
   1946 plante die Stadtverwaltung erneut den Bau einer Friedhofskapelle mit einem Kostenaufwand von etwa 20000,- Mark und schrieb am 5.12.1946 dazu:
   "Bau einer Leichenhalle auf dem hiesigen Friedhof.
   Für den Bau einer Leichenhalle auf dem hiesigen Friedhof besteht ebenfalls ein dringendes Bedürfnis, da in Neukalen eine Leichenhalle nicht vorhanden ist. Die Leichen müssen entweder von der Wohnung des Verstorbenen aus beerdigt werden oder in den kleinen Raum, der dem Krankenhause als Leichenhalle dient, geschafft werden. Da die Raumverhältnisse durch die Zuführung von Umsiedlerfamilien so sehr beschränkt worden sind, daß fast jeder Familie nur ein Raum zur Verfügung steht, ist dies ein unhaltbarer Zustand und muß hier dringend Abhilfe geschaffen werden. Der Bau einer Leichenhalle ist aus diesen Gründen dringend erforderlich."
   Der Bau verzögerte sich aber noch einige Jahre.
   Erst 1954 / 1955 wurde die Friedhofskapelle erbaut und am 20.12.1955 mit der Beerdigung von Gertrud Laartz, geb. Dethering eingeweiht.