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Zur Geschichte der Ziegelei (2)

 

Wolfgang Schimmel


 

Annonce vom 2.4.1849 zur Verpachtung der Ziegelei

 

 


Die Verpachtung der Ziegelei an den Ziegler Ludwig Groth ab 1849


   Am 19.11.1849 übernahm der 29 Jahre alte, unverheiratete Zieglergeselle Ludwig Groth aus Basse die Ziegelei als Pächter. An jährlicher Pacht mußte er 420 Reichstaler bezahlen.

   1850 sind eine Trade und zwei Sümpfe vorhanden. Ein solcher Sumpf ist 5 Fuß (etwa 1,5 m) tief und mit vielen Planken als Auskleidung versehen. Hier werden nach mündlich überlieferten Rezepturen und Erfahrungen des Zieglers die Mischungen aus Lehm, Ton, Sand, Kalk, Kaff und anderen Zusätzen vorbereitet. Da schon alles sehr reparaturbedürftig ist, sollen die Sümpfe eingehen und zwei neue Traden angelegt werden.

   Am 13. Mai 1850 erfolgte eine ausführliche Besichtigung der Ziegelei. Aus dem umfangreichen Protokoll lassen sich die baulichen Verhältnisse auf der Ziegelei zu dieser Zeit sehr gut erkennen. Das Wohnhaus hat eine Länge von 69 Fuß und eine Breite von 24 Fuß. Es ent-hält im Erdgeschoß folgende Räumlichkeiten: zwei Kammern, eine Leutestube, zwei Küchen, eine Kellerkammer. Eine Treppe von 14 Stufen führt zum Saal mit fünf Fenster im Ober-geschoß. Am Südgiebel des Wohnhauses ist ein 24 Fuß langer und 5 Fuß breiter "Bienen Schauer" angebaut, teilweise als Hühnerstall benutzt. Daneben steht noch ein zweiter Bienen Schauer. Eine "Commodität" (Toilette) befindet sich am Nordgiebel auf der Ostseite. Durch eine Tür im Nordgiebel ist die Böttcher- und die Kalkkammer zu erreichen.

   Das vor etwa 40 Jahren erbaute Kegelhaus mit einem Fundament aus Feldsteinen ist 17 Fuß lang und 11 Fuß breit. "An drei Seiten befinden sich tannene grau angestrichene Rücken Geländer von 7 Fuß Länge. An der einen Wand ist noch ein 8 Fuß langes Huth - Riegel mit 17 hölzernen Haken. Vor der einen Fensterlucht ist ein kleines Schreibpult von tannen Holz von 2 1/2 Fuß Länge und einem Schiebkasten angenagelt."

   Von hier aus wird auf einem 100 Fuß langem Laufbrett gekegelt:

   "Das Laufbrett auf der Kegelbahn ist 100 Fuß lang und befindet sich die hölzerne Rinne in gutem Zustande. Ausserdem ist an der Bahn ein gutes Seitengeländer von tannen Brettern welche durch Pfähle in der Erde gehalten werden. Beim Stand sind neben dem Laufbrette noch 2 Bretter von 11 Fuß Länge. Am Ende der Bahn befindet sich ein Häuschen von 10 Fuß Länge und 9 Fuß Breite von dem 3 Wände mit Mauersteinen ausgemauert sind. Der Ostgiebel ist mit Brettern verkleidet und das Dach mit Steinen einfach behängt. In diesem Häuschen befindet sich der Kegelaufsatz, die mit Blech beschlagen sind und hinter welchen 2 tannene Bohlen a 9 Fuß lang und 8 Zoll breit zur Abhaltung der Kugel angebracht sind."

   Auf dem Ziegeleigrundstück befand sich weiterhin die 1841 erbaute Kornscheune (39 Fuß lang, 34 Fuß tief) mit Futterdiele, einem Kuhstall für fünf Kühe und einem Pferdestall. Am Ostgiebel war ein Schuppen angebaut.

   Vor dem Wohnhaus befand sich die vor 3 Jahren angelegte Pumpe.

   "Die Ziegelscheure ist 170 Fuß und 31 Fuß breit, mit Rohr und Stroh gedeckt und zur Hälfte in gutem, zur andern Hälfte in mittelmäßigem Zustande. Vor den Oeffnungen befinden sich unten 47 Luken von tannenen Brettern zur Ausfüllung der Fächer, welche mit Reifen an den Riegeln befestigt sind. In dem Gebäude befindet sich unten die Trade, welche kürzlich von buchenen Bohlen neu angefertigt ist. Sie ist 18 Fuß lang und 13 Fuß breit, auf drei Seiten auf ein Fuß Höhe mit Brettern versehen, so wie sich auch auf der einen Seite vor den Rüstungen auf 3 Fuß Höhe eine Bretterbekleidung befindet. Von aussen kommt man vermittelst einer Laufbrücke von 26 Fuß Länge und 3 Fuß Breite die aus eichenen Planken besteht, zum Boden welcher mit Brettern theilweise abgelegt ist, im Ostgiebel befindet sich eine tannene Luke mit 2 Hespen, 2 Haken, Ueberfall und 2 Krampen. Sämmtliche in dieser Ziegelscheure befindliche Rüstungen gehören der Stadtcämmerei, so wie

   6577 Stück Dachsteinbretter

   5941 Stück Mauersteinbretter

   76 Stück Laufbretter, von denen

   45 Stück a 10 Fuß und

   31 Stück a 28 Fuß lang sind.

 

   Ausserdem gehört der Cämmerei ein eiserner Erdbohrer, so wie ein alter Mauersteintisch.

   Hinter der Ziegelscheure auf der Südseite eine zweite kürzlich neu gemachte Trade von buchenen Planken von 19 Fuß Länge und 18 Fuß Breite und inwendig auf einen Fuß mit Brettern an den Seiten bis auf die Durchfahrt bekleidet.

   Die hieneben befindliche Pumpe hat einen mit Mauersteinen ausgesetzten Brunnen, die Schlenke besteht aus tannen Brettern und ist der Pumpenpfost 6 Fuß hoch, die Tülle ist mit eisernem Arm am Pfosten befestigt..."

   Soweit ein wortgetreuer Auszug aus dem Besichtigungsprotokoll.

   Zur Ziegelei gehörten weiterhin der Ziegelofen, ein Brennschauer, ein Kalkofen (Eigentum des Zieglers), ein Schweinekoben, zwei Schuppen, ein Backofen und ein Garten.             

   Über den Ziegelofen heißt es wörtlich:

   "Derselbe ist 24 Fuß breit und 30 Fuß lang. Das Fundament von Feldsteinen, der untere Theil massiv gebauet und im obern Theil sind die Wände mit Mauersteinen aufgemauert. Das Dach ist mit Steinen einfach behangen, aus welchem eine Rauchklappe hervorragt. An dem Ofen befindet sich ein Schauer von 30 Fuß Länge und 14 Fuß Tiefe, die Wände von Mauersteinen und das Dach einfach behangen. Durch eine kleine Thür mit aufgenagelten Leisten, 2 Hespen, 2 Haken, hölzerner Klinke und hölzernen Haken, kommt man in diesem Anbau über eine Treppe von 3 Stufen in das Brenn Schauer wo sich vor den 4 Oefen 4 eiserne schadhafte Thüren befinden."

   Die handgestrichenen Ziegel wurden im Ziegelofen auf gemauerte Bänke zum Brennen aufgesetzt.

 


Die Verpachtung der Ziegelei an den Ziegler Ludwig Laudon ab 1853


   Der Ziegler Groth konnte oft die Pachtsumme nicht rechtzeitig bezahlen. Er bat am 4. Juli 1853 um Herabsetzung der Pacht um 100 Rthlr., bzw. um Abnahme der Pachtung ab Martini 1853. Auf der Rats- und Bürgersitzung wurde dann beschlossen, ihm die Pachtung abzunehmen, da er wohl auch nicht der Tüchtigste war.

   Am 24.10.1853 wurde die Ziegeleipachtung meistbietend versteigert. Den Zuschlag erhielt der Zieglermeister Ludwig Laudon aus Parchim. Er pachtete die Ziegelei von Martini 1853 bis Martini 1865, wofür er jährlich 300 Rthlr. zu zahlen hatte. Dafür durfte er jedes Jahr 6 Brände im neu zu errichtenden Ziegelofen ausführen. Jeden weiteren Brand hatte er an die Stadtkämmerei mit 40 Rthlr. zu vergüten.

   Nach Vorschlag des Maurermeister Ziems junior sollte dann ein neuer Kalk– und Ziegelofen sowie eine Trade neu errichtet werden (siehe Zeichnungen).

 

Entwurf zum Ziegel- und Kalkofen für hiesige Stadt Ziegelei, angefertigt vom Maurermeister Ziems 1853 (Grundriß)

 

Entwurf zum Ziegel- und Kalkofen für hiesige Stadt Ziegelei, angefertigt vom Maurermeister Ziems 1853
(Grundriß)

 

 

Entwurf zum Ziegel- und Kalkofen für hiesige Stadt Ziegelei, angefertigt vom Maurermeister Ziems 1853 (Vorderansicht)

 

Entwurf zum Ziegel- und Kalkofen für hiesige Stadt Ziegelei, angefertigt vom Maurermeister Ziems 1853
(Vorderansicht)

 

 

Entwurf zum Ziegel- und Kalkofen für hiesige Stadt Ziegelei, angefertigt vom Maurermeister Ziems 1853 (Seitenansicht)

 

Entwurf zum Ziegel- und Kalkofen für hiesige Stadt Ziegelei, angefertigt vom Maurermeister Ziems 1853
(Seitenansicht)

 

 

Zeichnung für eine neu anzulegende Trade, angefertigt 1853 vom Maurermeister Ziems

 

Zeichnung für eine neu anzulegende Trade, angefertigt 1853 vom Maurermeister Ziems

 

 

 

   Ziegler Laudon brachte den Neubau nicht zustande. Und so gab es 1856 ernsthafte Probleme. Die Beschaffung der Ziegelerde und des Brennmaterials wurde auch immer aufwendiger. Die Konkurrenz war auch groß. In Altkalen, Rey, Karnitz, Hagensruhm, Jettchenshof und Gorschendorf gab es ebenfalls Ziegeleien, die billiger Steine produzieren konnten. Vielleicht war Laudon auch nicht geschäftstüchtig genug. Jedenfalls hören wir am 31.1.1856 vom Bürgermeister folgenden Bericht:

   “Der Ziegelmeister Laudon erschien heute morgen höchst niedergeschlagen bei mir, fing gleich zu weinen an und erklärte mir auf mein desfallsiges Befragen, daß die Stadtkämmerei es in Händen habe, ihn jetzt zum Bettler zu machen. Auf meine Entgegnung, daß mit seinem Ruin der Stadtkämmerei am wenigsten gedient wäre, er aber wegen Unterlassung des Baues des Brennofens p. p. solche Forderungen aufgestellt hätte, die nicht zu acceptiren wären, äußerte er, daß er seinen Contract früher gar nicht so genau gekannt hätte. Ich gab ihm zurück, daß dies seine Schuld allein sei, da ein jeder Pächter sich nach den ihm als solchen obliegenden Verbindlichkeiten vor Abgabe seines Botes sich erkundigen müsse und sich allein die nachtheiligen Folgen beizumessen, wenn er jene Vorsicht unterlasse.

   Der Zieglermeister Laudon bemerkte, daß er je eher je lieber sich nach einer passenden Ziegelei umsehen werde, allein bei den jetzigen kriegerischen Aussichten vorsichtig handeln müsse, um sein Vermögen nicht zu verlieren, von welchem er bei seiner jetzigen Pachtung leider bisher zusetzen müsse.”

   Der Magistrat entschloß sich zum Verkauf von zwei Schuppen und des alten Ziegelofens, welche der Zimmermeister Benduhn im Juli 1856 auf Abbruch erwarb.

   In der Nacht des 25.6.1860 brannte es auf der Ziegelei. Einige Zeit später brannte es erneut. Am 26.2.1861 um 2 Uhr nachts brannte die 161 Fuß lange Ziegelscheune vollkommen nieder. Die ausgezahlte Versicherungssumme in Höhe von 960 Reichstaler wurde zum Schulhausneubau verwandt. Man hatte den Ziegler Laudon in Verdacht, konnte ihm aber nichts nachweisen.

   Der Ziegler Laudon stellte zu dieser Zeit keine Mauer– oder Dachsteine mehr her. Er betrieb in den letzten Jahren seiner Pachtzeit nur etwas Landwirtschaft. Die Kegelbahngebäude wurden nicht benutzt und verfielen. Außer Wohnhaus, Scheune und einigen kleineren Ställen war kaum noch etwas vorhanden, was an den früheren Ziegeleibetrieb erinnerte.

   Nach Ablauf der Pachtzeit verließ Laudon im Einvernehmen mit dem Magistrat am 13.8.1865 die Pachtung und wanderte nach Amerika aus.

 

 

Die Einrichtung eines neuen Ziegeleibetriebes durch Wilhelm Benduhn 1865

 

   Zimmermeister Wilhelm Benduhn bekundete bereits im Mai 1865 Interesse, das Ziegeleigehöft zu erwerben und wieder eine Ziegelei zu betreiben:

   “An den löblichen Magistrat hieselbst!

   Mit Martini d. J. hört die Pachtung des hiesigen Ziegelei - Gehöftes auf. Meiner unmaßgeblichen Meinung nach kann die Existenz einer Ziegelei am hiesigen Orte, wenn nicht durchaus nothwendig, doch gewiß allerseits wünschenswerth und vorteilhaft sein; weshalb ich bereit bin, wenn möglich zu erreichen, eine Ziegelei hier zu erbauen und erlaube mir in dieser Hinsicht dem löblichen Magistrat Nachstehendes vorzulegen und gehorsamst zu bitten:

   1. Zur Erbauung einer Ziegelei den bisher zum Ziegelei—Betriebe benutzten Platz mit Inbegriff des daran liegenden Wasserloches, eine Fläche von ca. 150 Quadratruten, käuflich mir zu überlassen. Die jetzt vorhandenen Ziegelei—Gebäude brauche ich nicht, indem ich nicht beabsichtige, eine eigene Wirthschaft dort zu führen. Was dagegen den Ziegeleigarten anlangt, so wünschte ich denselben in seinen jetzigen Scheiden und Grenzen zu erhalten und bin bereit, und bin geneigt, für denselben eine angemessene, näher zu vereinbarende Pacht zu zahlen.

   2. Aus dem hiesigen Stadtholze die nöthige Ziegelerde käuflich mir zu überlassen. Die hierzu geeignetesten Plätze dürften rechts an der Chaussee auf 2 Stellen sich befinden, welche ich an Ort und Stelle näher bezeichnen werde. Für die Quadratrute, welche von mir benutzt wird, offerire ich 1 Reichstaler mit dem Hinzufügen, die benutzte Fläche demnächst nach Lage der Sache wieder zu planiren. Wenn auf den von mir angedeuteten Plätzen keine brauchbare Ziegelerde mehr vorhanden, verlange ich keine andere Flächen zum Erdgraben angewiesen, vielmehr ist es dann meine Sache, mir brauchbare Erde zu verchaffen.

   Wenn ich im Laufe der Zeit beabsichtigen sollte, die von mir errichtete Ziegelei zu verkaufen, so gestatte ich der hiesigen Kämmerey das Vorkaufsrecht. Sollte der löbliche Magistrat geneigt sein, auf diesen meinen gehorsamsten Vorschlag einzugehen, so bitte ich um bald mögliche Resolution, damit ich im Stande bin, meine Einrichtungen dahin zu treffen, daß ich noch im Laufe dieses Jahres für das zum Aufbau und Betriebe einer Ziegelei nöthige Material sorgen und im Frühjahr 1866 die Ziegelei gleich in Betrieb setzen kann.

   Hochachtungsvoll verharre ich, als des löblichen Magistrats gehorsamster W. Benduhn

   Neukalen, den 8. May 1865”

 

Skizze des Benduhnschen Ziegeleiplatzes 1865

 

Skizze des Benduhnschen Ziegeleiplatzes 1865

 

   Der Magistrat stimmte dem Vorhaben zu. Die Kegelbahngebäude (Kegelbahn, Aufsetzhaus und Pavillion) und der an der Südseite des Wohnhauses stehende Bienenschauer wurden im August 1865 an den Zimmermeister Benduhn für 28 Reichstaler 32 Schilling auf Abbruch verkauft. Sie waren schon lange nicht mehr benutzt worden und deshalb sehr verfallen. An der Ostseite der Kornscheune befand sich noch ein Schuppen.

   Nachdem der bisherige Pächter Laudon die Pachtung verlassen hatte, pachtete der Zimmermeister Benduhn das ehemalige Ziegeleigrundstück mit Wohnhaus, Scheune und Garten für 46 Reichstaler bis Michaelis 1876. Das Wohnhaus wollte er von einem Zieglergesellen bewohnen lassen. Auf dem alten 170 Quadratruten großen Ziegeleiplatz, welchen er für 170 Reichstaler erwarb, richtete er eine neue Ziegelei ein. Im Juni 1866 war sie fertig. Den Lehm holte er aus dem sogenannten “Hasenwinkel”.

 

Zeichnung einer Trade

 

Zeichnung einer Trade

 

 

   Der Pachtkontrakt hat folgenden Wortlaut:

   "Zwischen dem Magistrat der Stadt Neukalen als Verkäufer einerseits und dem Zimmermeister Benduhn daselbst als Käufer andererseits ist nachstehender Verkaufcontract abgeschlossen worden.

 

§ 1

   Der Magistrat verkauft nach zuvoriger Genehmigung des Bürgerausschusses und des hohen Großherzoglichen Ministerium des Innern zu Schwerin, dem Zimmermeister Benduhn von dem früheren Ziegeleigehöfte eine Fläche von 170 Quadratruten, wie solche am 26. August 1865 von dem Felddepartement in Gegenwart des Käufers an Ort und Stelle abgemessen, an allen 4 Ecken mit Steinen bezeichnet und in die Feldcharte mit schwarzer Dinte eingetragen worden, zum Eigenthum.

 

§ 2

   Diese Fläche wird westlich von dem Kämmereiackerstück Nr. 19, nördlich von Nr. 19 und 21, südlich von Nr. 20 und dem daselbst befindlichen städtischen Soll begrenzt, hat eine Länge von 16 Ruthen, nördlich eine Breite von 11 und südlich eine Breite von 10 Ruthen 3 Fuß und enthält eine Größe von 170 Quadratruten.

 

§ 3

   Da Käufer diese Fläche mit einer Ziegelei bebauen will und zum Teil schon bebauet hat, so ist er verpflichtet, mit den zu errichtenden Gebäuden, so weit von den angrenzenden Ackerstücken abzubleiben, daß die Bestellung derselben in keinerlei Weise erschweret wird und hat sich in dieser Beziehung den desfallsigen Bestimmungen des Magistrats ohne Weiteres zu unterwerfen, auch für alle Schäden und Kosten, die durch sein Zuwiderhandeln veranlaßt werden, aufzukommen.

 

§ 4

   Das Kaufgeld ist a Quadratrute zu 1 Rthlr. festgesetzt, mithin im Ganzen zu Hundertsiebzig Reichsthalern courant, welche Summe in termino Antoni 1866 an die Stadtkasse zu Neukalen baar ausbezahlt wird.

 

§ 5

   Die Einräumung des freien Besitzes an den Käufer ist bereits geschehen und behält es dabei sein Bewenden.

 

§ 6

   Das Kaufgeld ist ein liquidissimum, gegen welches keine Einrede stattfindet. Käufer entsagt namentlich der Einrede des nicht erfüllten Contractes und hat Ansprüche aus nicht geschehener Erfüllung mittelst sogenannter Anstellung zu verfolgen; er entsagt ferner dem Verlangen einer Caution für dies Separatum.

 

§ 7

   Der Magistrat reservirt sich in jedem Veräusserungsfalle dieser, an den Käufer verkauften Fläche mit den darauf erbaueten oder noch zu erbauenden Gebäuden, Oefen, Schuppen pp das Vorkaufsrecht, welches demnächst in die zweite Rubrik des Stadtbuchs bei Verlassung des Grundstücks auf den Namen des Käufers als eine Beschränkung des käuferischen Eigenthums eingetragen werden soll.

   In jedem Veräusserungsfalle ist daher der abgeschlossene Contract dem magistrate vorzulegen, welcher innerhalb drei Wochen seine Erklärung darüber abzugeben hat, ob er von dem ihm zustehenden Vorkaufsrechte Gebrauch machen will oder nicht.

 

§ 8

   Da dieses Grundstück der privaten Jurisdiction des Magistratsgerichts zu Neukalen unterworfen ist, so behält es hiebei auch pro futuro das Bewenden, wie auch die etwanigen Bewohner und deren Leute dieses Grundstücks der Jurisdiction des Magistratsgerichts unterworfen bleiben.

 

§ 9

   Alle ordentlichen und ausserordentlichen öffentlichen Abgaben und Lasten von diesen Grundstücken fallen dem Käufer seit Michaelis 1865 zu Last.

 

§ 10

   Die Kosten der Verkündigung, der Verlassung und Eintragung des reservirten Vorkaufsrechtes, so wie die Kosten des Stempels zu diesem Contracte hat Käufer allein zu tragen.

 

§ 11

   Beide Theile geloben für sich und ihre Nachfolger in officio, resp. in solidum verhafteten Erben sich gegenseitig die getreue Ertheilung dieses Handels und setzt Käufer zu dem Ende sein gesamtes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen zum Unterpfand ein.

   Zugleich entsagen beide Theile allen Einreden und Rechtsbehelfen gegen diesen Handel, insbesondere der Ueberredung, Ueberlistung, des Irrthums, der Verletzung auf oder über die Hälfte.

   Urkundlich ist dieser in Duplo ausgefertigte Contract von beiden Theilen eigenhändig vollzogen.

   Neukalen am 17. Febr. 1866

Bürgermeister und Rath

L Mau   Reinhardt   H Stüdemann

   W. Benduhn"

 

Ziegeleigelände 1876

 

Ziegeleigelände 1876

 

 

   Das ehemalige Ziegeleigrundstück, welches Benduhn von der Stadt für 10 Jahre gepachtet hatte, brauchte er bald nicht mehr. Michaelis 1876 verkaufte es der Magistrat an den Ackersmann Carl Fischer für 3500 Mark.

   Zimmermeister Benduhn ließ Lehm und Ton im sogenannten Hasenwinkel des Stadtholzes ausgraben. Er mußte für jede Quadratrute abgegrabener Fläche 3 Mark an den Magistrat zahlen. Von 1872 bis 1877 hatte er zum Beispiel eine Fläche von 30 Quadratruten in Anspruch genommen. Der Magistrat stellte ihm 1878 eine weitere Fläche von 50 Quadratruten zur Verfügung, knüpfte daran jedoch folgende Bedingungen: Das Erdgraben und Erdefahren darf nur im Zeitraum vom 1. November des laufenden bis zum 1. April des kommenden Jahres geschehen, "imgleichen daß die Fahrwege ihm angewiesen werden und solche nicht wie bisher von seinen Leuten beliebig einge-schlagen werden. Im Uebrigen versteht es sich von selbst, daß der Zimmermeister Benduhn die ausgenutzte Fläche sofort wieder zu ebnen hat, widrigenfalls er sofortige Aufhebung solcher Vergünstigung des Erdgrabens zu gewärtigen hat und allemal die Planirung auf seine Kosten verfügt werden wird."

   Mit Datum vom 23. August 1880 verkaufte Zimmermeister Benduhn das Ziegeleigrundstück an seinen Sohn Wilhelm Benduhn für 2400 Mark. Es handelte sich dabei um die von ihm 1866 gekaufte Fläche von 170 Quadratruten mit den darauf stehenden Ziegeleigebäuden sowie drei Ackerstücke im Salemer Schlag. Der Sohn Wilhelm Benduhn - ehemaliger Müller - betrieb die Ziegelei bis zu seinem Tod 1887 weiter.