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Das Dorf Schorrentin (3)

 

Wolfgang Schimmel

 

 

   Am 3.2.1813 beantragte Pastor Böhmer eine Reparatur des Pfarrhau­ses. Durch einen Sturm am 18.2.1813 wurde das Kirchendach beschä­digt. Beide Reparaturen wurden noch im Jahre 1813 ausgeführt. Der Sturm am 18.2.1813 hatte auch zum größten Teil das Dach des Küsterhauses zerstört. Küster Schmeißer schrieb einen Tag später an den Landdrost von Holstein in Dargun:

   "Da der Wind den 18ten d. M. die Küster Wohnung hieselbst einge­stürtzt, so daß ich nun meine wenigen Lebensmittel, so wenig, als im geringsten Futter für mein Vieh kriegen kan, so bitte ganz unter­thänigst: daß bald möglichst es zu befehlen, daß die Eingepfarrten, ein ieder sein Theil des Dachs abräumen laße, damit ich doch nur erst mein weniges Futter für mein Vieh kriegen kann; und alsdenn für die allerschleunigste widerherstellung des Hauses gesorgt werde, denn mein Herr Pastor ist itzt nicht zu Hause, und ich bin im Wittwen Hause so lange eingezogen, bis mir eine andere Wohnung angewie­sen wird, und ich weiß noch nicht, ob ich hier Schule halten soll, oder nicht, bitte also um baldigste Befehle, daß mir armen Mann doch geholffen werde, ich bin so äußerst übel dran, weil mein weniges Korn was ich noch hatte, daß mir der Hagelschaden übrig gelaßen nun alle unter das Dach befallen, und vieles der Wind schon überall auf den Kirchhof und Straße ausgestreuet hat, so daß ich nun gar nichts habe, für Menschen, und Vieh. Und in der vestesten Hoffnung keine Fehlbitte getahn zu haben, verharre ich mit der allergnädigsten Hochachtung als:

   Hoch Wohl, und Wohlgebohrne Herren!

   Gnädige Herren Beamte!

   Hoch Deroselben

   ganz unterthänigster Diener!

   G. Fr. Schmeißer

   Küster hieselbst

   Schorrentin.

   d: 19ten Februar 1813"

 

   Da die Mittel zu einem Neubau fehlten, wurde das Küsterhaus nur notdürftig repariert. Auch das Dach der Sakristei war 1813 eingestürzt. Es wurde im Herbst 1814 neu errichtet.

 

   Am 1.1.1814 brannte das Küsterhaus vollständig ab und mußte nun neu aufgebaut werden. Auskunft darüber gibt das Protokoll über die Besprechung am 11.1.1814 im Pfarrhaus:

   "Wenn gestern vor 8 Tagen, als am 2 hujus bey dem herzogl. Amte gemeldet worden; daß Tages zuvor am Neujahrstage, wehrend der Pre­digt, das hiesige Küsterhaus c.p. gänzlich abgebrandt sey und der Küster Schmeisser dabey seine ganze Haabe worunter auch 2 wegen sei­nes Ackerwerks gehaltene kräftige Pferde, 2 Kühe, Schweine pp be­findlich gewesen, bis auf einige gerettete Betten verloren habe; für das künftige Unterkommen und wegen des nötigen Bauwerks doch aber, besonders bey dieser Jahreszeit, worin die Holzfällung noch am paß­lichsten ist, gesorget werden muß: so hatte man, abseiten des her­zogl. Amtes um desto schleuniger hiebey zum Ziele zu gelangen, die commissorii perpetum sofort eine Tagefahrt zur Conferenz mit den ge­samten Herrn Eingepfarrten auf heute anberamt und solche durch teste Circulari de 3 hujus sofort gemeinkündig gemacht.

   Dem zu Folge hatte sich von Seiten des herzogl. Amts der Herr Landdrost von Holstein mit mir subscripto heute anhero auf die hie­sige Pfarre verfüget und waren auch resp. vorbenante hieher Einge­pfarrte und Stellvertreter der Herrn Eingepfarrte gleichmäßig er­schienen.

   Von den dem Herrn Erblandmarschall von Hahn angehörigen Bauern­dorfe Kl. Marckow hatte sich weiter keiner eingefunden als der Bauer und Hauswirth Theodosius Koch, welcher die Anzeige machte, daß er von dem Herrn Inspector Krüger in Klenz welcher heute nach Güstrow verreiset sey, anhero geschickt sey, um Commissorii die anzeige zu machen, daß das Bauerdorf Kl. Marckow mit der hiesigen Küsterey und deßen Bauwerke nie was zu schaffen gehabt habe, wohl aber mit den übrigen Kirchen und Pfarrgebäuden, daher sich seine Herrschaft hier­auf gar nicht einlaßen werde.

   Praelecta ratificavit und ward daher dieser Comparent welcher gar nicht weiter instruirt war, nur noch entlaßen.

   Abseiten der gegenwärtigen Herrn Eingepfarrten und in specie von dem Herrn Eigentümer Krull hieselbst ward auf die obige Anzeige von dem Bauer Koch bemerklich gemacht wie diese kleine nur aus 3 Bauern bestehende Dorfschaft mit dem Decken und Klehmen des Küsterhauses bisher zwar nicht mit enquotirt worden und dieserhalb wohl darauf möge ehemals rücksicht genommen seyn, daß hiernach die Quote dieser Dorfschaft auf die übrigen Kirchen und Pfarrgebäude möge eingerich­tet seyn; was aber die Spanndienste und die Kosten anlange: so glaubten sie nicht daß diese Dorfschaft sich davon liberiren könne. Überdem habe solche ja auch noch bey der in dem abgewichenen Jahre geschehenen neu Bedachung dieses jezt abgebrandten Küsterhauses die Kosten unter Berechnung der Hufenzahl annoch mit beigetragen.

   Der Herr Pastor Böhmer zeigte auf Befragen in Rücksicht dieses Umstandes auch noch an: wie er von seinem Vorweser den wohlseel. Herrn Pastor Raddatz discussive gehört, daß Kl. Marckow bey der Küsterey weder Spann noch Handdienste herkömlich leiste. Bey der vorjärigen neu Bedachung dieses abgebrandten Küsterhauses, so wie auch bey deßen innern klein Reparaturn habe Kl. Marckow ebenfalls weder Spann noch Handdienste geleistet; jedoch zu den baaren Kosten beigetragen. Abseiten der gegenwärtigen Herrn Eingepfarrte ward  gegen lezteres erinnert, wie es wohl immer seine Richtigkeit haben dürfte, daß Kl. Marckow weder zum Dache noch zum Klehmen bey dem Küsterhause verbunden sey, zumal die Einteilung der Eingepfarrte zur Bedachung dieses Küsterhauses es ergebe, daß blos Kl. Marckow hiebey keinen Anteil gehabt, jedoch dürfte es gegenwärtig in Rücksicht der Spann­dienste wohl ein ganz anderes seyn, da gegenwärtig ein neuer Bau stattfinden müße und bisher nur von den Reparaturn die Rede gewesen.

   Von dem Herrn Pastor Böhmer ward hienächst noch bemerkt, daß in dem hiesigen Kirchen Archiv schwerlich solcherhalb etwas dürfte auf­zufinden seyn, weil dies abgebrandte Küsterhaus schon sehr alt gewe­sen und er über deßen ersten Bau nichts auffinden könne.

   Commissio versprach, möglicher maaßen in der amtsregistratur hierüber nachzuforschen wobey zugleich auch noch von den Herrn Ein­gepfarrten bemerklich gemacht wurde, daß falls hierüber nichts auf­zufinden stehe, der Dorfschaft Kl. Marckow doch allemal der Beweis obliegen würde, daß auch bey einem neuen Bau des Küsterhauses keine Spanndienste von Kl. Marckow geleistet würde; immaaßen solche ohne einen solchen Beweis sich davon doch wohl nicht entfreien könne. Von dem Kosten Beytrag köne hiebey nicht die Rede seyn weil Kl. Marckow solcherhalb gleich den übrigen Eingepfarrten stets mit enquotiret worden. Commissio hatte bereits 2 Riße mit ihren Anschlägen zu Er­bauung eines neuen Küsterhauses hieselbst fertigen laßen und legte solche den Erschienen zu ihrer etwanigen Wahl und gegründeten Erin­nerung vor. Die Größe beider Riße traf vollkommen mit derjenigen des abgebrandten Küsterhauses c.p. überein und zwar war der eine in al­len Betracht vollkommen gleich auch in Absicht der innern Einrich­tung mit dem vormaligen Küsterhause, der andere aber enthielte sol­cherhalb die Abänderung, daß der kleine Zwischenboden über die Stube und Cammer des Hauses, wohin ein man kaum kriechen können, ganz weg- falle, und dagegen in dem Giebel Ende zu Aufbewahrung des Korns und der Victualien ein beßerer Plaz veranstaltet sey.

   Der erste war mit No 1 und der andere mit No 2 bezeichnet. Lezte­rer hatte in Absicht des innern auch noch den Vorzug, daß die Schul­kinder nicht erst durch die Wohnstube gehen müßen, um in die Schul­stube kommen zu können, betrug auch in Absicht der Kosten weniger.

   Von den Anwesenden ward daher der Riß sub No 2 gewählet.

   Zu den Kosten so wie auch zu den Spann und Handdiensten verstan­den sich übrigens Anwesende schon von selbst, nur mit der Ausnahme, daß das alte Küsterhaus keinen Schornstein, sondern nur einen Schwiebogen gehabt, in den producirten Rißen aber ein Schornstein gezeichnet sey, zu deßen Errichtung sie auch die Kosten herzugeben bereit wären, wenn Sr herzogl. Durchl. als höchster Patron nur gdst. geruhen wolten, die dazu erforderl. Steine gegen Erlegung des Brenn und Zählgeldes huldst zu bewilligen; sonst sie auf einen bloßen Schwiebogen bestehen müßen.

   Die rohen Holzmaterialien wären übrigens stets von Sr. HDl. verabreicht worden und würde solches auch hiebey hoffentlich der nemliche Fall für die Zukunft bleiben.

   Endlich ward nun auch noch die Frage aufgeworfen, woher die jüng­ste Feuersbrunst entstanden seyn könne? Da die Erorterung dieser Frage nicht ad jura patronatus gehöret sondern vielmehr dem Patri­monial Gerichte oblieget, so zeigt Herr Krull zugleich an, wie er hierüber bereits sofort eine Abhörung statt finden laßen, welche er zur Uberzeugung sämtl. Anwesenden vorlegte und wornach zu besorgen stehe, daß dies Unglück von dem Tabakrauchen des Küsters selbst her­rühren möge.

   Er bitte daher, wenigstens den Küster blos summariter hierüber selbst zu hören. Wenn der Küster Schmeisser auch schon selbst hierum gebeten und solcherhalb sein Vortritt genommen hatte; so deponirte solcher bene praemonitus nachstehender maaßen:

   es sey wahr, daß er alle Sonntage wehrend der Predigt nach Hause gehen müße, um bey seiner Alters Schwachheit sein waßer abzuschla­gen. Dies sey also auch am Neujahrstage der Fall gewesen, bey wel­cher Gelegenheit er in der Küche sich die Pfeiffe angestochen und damit gerade nach der Wohnstube hineingegangen sey, Nach einigen we­nigen Zügen habe er die Pfeiffe auf den Tragekasten niedergelegt und sey er so wieder in die Kirche gegangen, da grade die Predigt bey­nahe geschloßen gewesen. Daß er übrigens mit der Pfeiffe nicht wei­ter als in der Küche und von da in die Stube gegangen und überhaupt nicht weiter damit gewesen sey, das könne er allemal mit einem kör­perlichen Eide erhärten und bitte darum recht sehnlich. Er sey ein bejahrter Mann und schon 57 Jahr alt, werde um des irdischen Willen, welches er überdem nun auch schon ganz verloren habe seine Seele ge­wiß nicht verwahrlosen. Dringlichst bitte er also, daß bey dieser ihn treffenden Nachrede, er doch möge zur Eidesleistung gelaßen wer­den. Er sey bereit vor einem jeden Gerichte zu erscheinen und den Eid seiner Schuldlosigkeit, mit festem und starken Gewißen vor Gott abzulegen, vor deßen richterstuhl er überdem bald erscheinen müße.

   Praelecta ratifivavit und ward der Küster Schmeisser demnächst nun auch dimittiret.

   Herr Krull bat demnächst um eine Abschrift der Vernehmlaßung des Küsters Schmeisser, um solche zu seinen Untersuchungsacten zu er­halten und der Obliegenheit seines Patrimonial Gerichts weiter er­füllen zu können.

   Nachdem hierin dem Herrn Krull gewillfahret worden; so ward dies ganze Protocoll nur noch verlesen, und nach deßen wiederholten Ge­nehmigung geschloßen.

   Actum uti supra

      in fidem

   Johann Liss"

 

   Das Küsterhaus wurde 1814 vollkommen neu errichtet und war bereits im Herbst fertig. Küster Schmeißer konnte nun wieder seinen Schulunterricht im Küsterhaus abhalten.

 

 

"Riss von einem Küsterhause zu Schorrentin nach Hundtscher Methode von Lehm zu erbauen, 62 Fuss lang und 32 Fuss tief. Hiernach ist 1814 gebauet"

 

 

   Am 14.3.1818 beantragte Pastor Böhmer erneut eine Reparatur des Pfarrhauses.

   Laut Pachtvertrag vom 19.7.1785 hatte der Amtmann Döhn die her­zoglichen Besitzungen Schlakenhof und Schönkamp gepachtet. Schla­kendorf wurde von ihm selbst bewirtschaftet, während der Hof Schö­nkamp an Friedrich Wilhelm Krüger weiter verpachtet war. Etwa ab 1811 wurde Schönkamp vom Amt Dargun separat an Krüger verpachtet. Nun wollte der Pächter Krüger, ebenso wie Kämmerich, seinen eigenen Kirchenstuhl haben. 1818 und 1820 stellte er schriftliche Anträge. Seiner Bitte wurde später entsprochen, und die Schönkamper bekamen ihren Kirchenstuhl.

   1822 wurde ein neuer Brunnen auf dem Pfarrhof gebaut.

   Im Dezember 1823 beschädigte ein Sturm das Kirchendach.

 

   "Allerdurchläuchtigster Großhertzog,

   Allergnädigster Großherzog und Herr!

   Nachdem die große hiesige Kirchen Glocke schon vor mehren Jahren gänzlich unbrauchbar geworden; so hat denn nun die zweite große oder Mittel - Glocke, die gleichfalls auch schon von unten bis oben zur Krone gerissen war, neulich beim Läuten für den verstorbenen Domai­nen - Rath Krull auf Schorrentin einen großen Unfall erlitten, indem sie oben rund in der Krone herum abgebrochen, und beim Sturz auf den Kirchenboden in mehrere Stücken zersprungen ist. Glücklicher Weise hat Niemand hiebei Schaden genommen, als daß nur der Kirchenboden durch ein eingebrochenes Brett leicht beschädigt ward. Schon früher habe ich mich deshalb an den privilegirten Kirchen Arbeiter, Glok­kengießer Schulz in Rostock gewandt, mit ihm schriftlich und münd­lich über die fehlerhafte Beschaffenheit, die Art ihrer Herstellung pp conferirt, aber erfahren, daß ohne Umguß ihnen nicht zu helfen sey, und eingeschlossenen Brief samt Kosten Anschlag erhalten, den ich sub Lit: A. zum allergnädigsten Ermessen beilege, und Beides al­lerunterthänigst zurück erbitte. Die auf allerhöchsten Befehl anem­pfohlene und im 3ten Stück der Mecklenb: Schwer- Anzeigen de 1820 zur allgemeinen Kundwerdung abgedruckte Nachweisung zur möglichst wohlfeilen Wiederherstellung des reinen Tons der Glocken, ist hier nicht anwendbar gewesen.

   Da nun zur Deckung der zum nothwendigen Umguß beider Glocken er­forderlichen Kosten das hiesige Kirchen - Aerarium gänzlich er­schöpft ist, ja noch beim Abschluß der letztjährigen Kirchenrechnung sich ein Defect ergeben hat; so gehet bei ungewisser Mitwirkung der Gemeindeglieder mein allerunterthänigster Vortrag und Bitte dahin:

   Ew. Königl. Hoheit wollen allergnädigst geruhen, unter huldester Genehmigung des nothwendigen Umgusses beider Kirchen - Glocken, die erforderliche Unterstützung dazu Allerhöchstdero armen hiesigen Patronat - Kirche angedeihen zu lassen, zumal nur noch eine ganz kleine Kirchen Glocke, die brauchbar ist, hier vorhanden, und fast Jedermann sich nunmehr weigert, bei Todesfällen für Geläut Glockengeld zu bezahlen. Der ich unter verhoffter allergnädigster Erhörung dieser meiner nothgedrungenen allerunterthänigsten Bitte die Ehre habe in tiefster Ehrfurcht zu ersterben, als

   Ew: Königl: Hoheit

   allerunterthänigster

   M. J. F. Böhmer

   Schorrentin

   den 17ten März 1824"

 

   Ursprünglich waren also drei Glocken vorhanden, von welchen aber nur noch eine kleine Glocke intakt war. Eine dieser Glocken wurde 1612, eine weitere 1790 gegossen, über die älteste Glocke gibt es keine Zeitangabe. 1831 erfolgte eine Vergrößerung der Schulstube durch einen Anbau. 1834 wurde das Predigerwitwenhaus ausgebessert.

 

   Pastor Böhmer berichtete am 7.5.1836:

   "I. Was die Kirche anbetrifft, so ist erstlich:

   1. der Umguß und die Wiederherstellung der unbrauchbaren beiden großen Glocken längst ein nöthiges Bedürfniß und sehnlich er­wünschter Zufluß des dürftigen Aerarii gewesen, und wiederholt und unaufhörlich hat sich der Wunsch sämmtlicher Gemeinde Glieder ausgesprochen: daß doch endlich unverzügl. die ehedem so schön und harmonisch tönenden Kirchen Glocken wieder herge­stellt werden möchten, und haben schon Einige, Beiträge dazu verheißen, wenn dieser Gegenstand nur auf eine Conferenz von Patronatwegen verhandelt und besprochen würde.

   2. muß das wandelbare öbere Spoondach des Thurms, wie auch die steinerne Bedachung der Kirche und Sacristey stellenweise re­parirt, und die Friedhofs - Mauer, die zum Theil verfallen, wiederhergestellt, und die ganze Befriedigung nachgesehen wer­den.

   3. Auch die Kirchen- und Schlag Uhr steht seit vielen Jahren stille, bedarf der Reparatur und ist auch von Gutswegen ein Beitrag zur Wiederherstellung derselben verheißen.

   4. Eine kleine Reparatur erfordern auch die Kirchen - Fenstern.

 

   II. Anliegend die Pfarr - Gebäude, so ist zuvörderst

   1. die Ausbesserung sämmtlicher Wand Fächer, die zum Theile sin­ken und von Alters her auszufallen drohen; die Verstreichung und Ausfugung derselben an den zweistöckigen 80 Fuß langen und 40 Fuß breiten alten morschen Pfarr-Wohnhause von außen ringsherum, von unten bis oben, sehr dringend nothwendig und eine längst gewünschte und beliebte Ueberrohrung wenigstens des westlichen und östlichen Giebels, und Ausbesserung des Strohdaches erforderlich; nicht minder der Schornsteine, die zum Theil gerissen und gestützt sind, damit sie nicht mit der 2ten Decke des obern stellweise morschen Bodens niederstürzen, und Alles zerschmettern. Das Innere des Pfarrhauses bedarf gleich­falls mannigfacher Reparatur, namentlich die Dielen oder Bret­ter in der Wohnstube sind vergangen, und es fehlen zum Theil gänzlich die Unterlagen; auch die Panelung oder Verkleidung der Wände ist wandelbar samt den Kachelöfen; Fenster und Thü­ren bedürfen des Anstriches, und die Ausweißung sämmtlicher Stuben und Gemächer ist nothwendig, nachdem zuvor der abge­fallene Wändeputz wieder übertragen worden. Der Feuerherd im Hause, der Leutestubenofen sammt den Fensterrähmen, die Back­öfen und Herde derselben erfordern Ausbesserung und wohl Umsetzung.

   2. Die Pfarrbrunnen - Kiste, das ganze Getriebe und Bedachung ist morsch und wandelbar geworden, und bedarf der Instandsetzung und Wiederherstellung, damit Gefahr verhütet, und größeren Ko­sten vorgebeugt werde; wo man nicht eine Pumpe vorziehen möchte.

   3. Der den Umsturz drohende Viehstall wird hoffentlich, wie ver­heißen, im nächsten Frühjahre neu erbauet werden, nachdem vor­her die Bereitung des dazu erforderlichen Holzmaterials pp im bevorstehenden Winter beschafft, und die Anfuhr gehörig tempe­stive bewerkstelliget worden.

   4. Die morschen und verolmte Pfarrhofthor- und Beipföste, die auf der Zimmerbesichtigung, und was sonst noch, für nothwendig im Sommer v. J. erkannt worden, werden durch neue ersetzt werden müssen. Auch werden noch einige Ruthen des Hofes neben dem Hause, mit Feldsteinpflaster zu belegen seyn.

   5. Eine Vergrößerung des kleinen Kellers wäre wünschenswerth.

   6. Die Wandfächer der Scheune werden mit Strohlehm zu übersetzen, und die Strohdächer auf den Gebäuden überall zu repariren seyn, u.d.m.

 

   III. Das Küsterhaus endlich muß sowohl inwendig als außerhalb repa­rirt,

   1. der abgefallene Wändeputz aufgetragen, der südliche Giebel we­nigstens mit Kalk überschlemmt, und alle Gemächer geweißt wer­den, und was sich sonst noch weiter vorfinden möge.

   2. Die Schwung- und ZugRäthe zum Küsterbrunnen wird schon über Jahr und Tag vermißt und gewärtiget, und ist begreiflich zum Aufziehen des nöthigen Wassers unentbehrlich.

   3. Auch wünscht der Küster neue Bänke für die Schulkinder zu ha­ben, weil die alten nicht mehr tragbar seyn sollen.

   Ew. Hochwohl- und Wohlgeboren werden nunmehr geneigen, die nöthi­gen Einleitungen zur baldmöglichsten Abhülfe vorstehender Reparatu­ren und Baumängel zu treffen, und deshalb fördersamst constitutions­mäßig von Patronatwegen eine Conferenz zu veranstalten, damit dem allerhöchsten Regiminal Befehle sowohl, als auch den Erwartungen und Wünschen der Eingepfarreten und Gemeinde Gliedern, als auch den De­sideranten entsprochen werde. Weil aber gesetzlich vierzehn Tage vorher von der verehrlichen Amts - Behörde den resp: Herren Einge­pfarreten der Tag der gemeinschaftlichen Zusammenkunft zur Bespre­chung der bezüglichen Gegenstände zu melden ist, auch wohl zugleich, (hi videator quaeso!) zur Baukasse gehörige Objecte zu berathen seyn möchten; so erlaube ich mir die gehorsamste Bitte, zumal Einer der geachtesten Herren Eingepfarreten, namentlich der Herr Landrath von Levetzow auf Lelkendorf und Sarmsdorf, wenn nur irgend möglich, per­sönlich, wie derselbe mir bereits angezeigt, an der Conferenz An­theil zu nehmen wünscht: daß die amtliche Anberaumung und Einladung zur Conferenz gefälligst noch in dieser Woche an die Eingepfarreten erlassen und in Umlauf gesetzt werde, damit gleich nach dem Pfingst­feste, wo möglich, die gewünschte Zusammenkunft und Berathung statt finden könne. Späterhin wird und muß. gedachter Herr Landrath Ge­schäfte halber verreisen, und möchte dann nicht persönlich an der Conferenz Antheil nehmen können.

   Schließlich habe ich noch die Ehre mit vorzüglicher Hochachtung zu verharren, als

   Ew. Hochwohl- und Wohlgeboren

      gehorsamster

         Böhmer

   Schorrentin

am 7ten May 1836"

 

   Am 13.7.1836 besprach man die Wünsche des Pastor Böhmer und legte folgendes fest:

 

   "A. im Betreff der Glocken:

   Die große Thurmglocke dürfte nach Ausweis der mitgetheilten Regiminalacten = 3000, die kleinere aber ungefähr = 1500 Pfund wiegen. Letztere, beim Läuten heruntergefallen, ward demnächst zerschlagen und befinden sich die Stücke davon in der Sacri­stey. Erstere hing noch im Glockenstuhle, war so total geris­sen, daß sie für völlig unbrauchbar erkannt ward und ausserdem ohne Klöppel.

   Man war daher der einstimmigen Ansicht, daß ein Umguß der Glocken durchaus vorgenommen werden müsse, zumal das ganze vorhandene Geläute nur noch in einer Beyer Glocke besteht und nur darin verschiedener Ansicht, ob die defecten Glocken in ihrer bisherigen Größe wieder hergestellt werden müßten, oder ob eine Verkleinerung derselben eintreten könne, wodurch man durch zu unterlaßenen Zusatz des beim Umguß eingebüßt werden­den Glockenguts vielleicht = 240 Rthlr. ersparen dürfte und der Umguß um so viel weniger Kosten veranlassen, sich aber un­gefähr immer noch auf 350 Rthlr. belaufen würde.

   Amtswegen glaubte man auf Beibehaltung der Größe vorhande­ner Glocken aus dem Grunde dringen zu müssen, weil die Gloc­kenstühle hinreichend stark um das Gewicht vorhandener Glocken tragen zu können, das Glocken Gut aber von ausgezeichneter Güte zu seyn schien, eine Verkleinerung die Schönheit des frü­her allgemein bekannten Geläutes zerstören würde und endlich alle ritterschaftlichen Eingepfarrten bekanntlich so vermö­gend, daß ihnen die Ausgabe nicht schwer fallen könne, welche die Beibehaltung gleich großer Glocken herbeiführen werde und führte selbige darauf zurück, daß summus Patronus für den Fall allerhöchster Genehmigung des beamtlichen Vorschlages doch im­mer das größte Opfer bringe indem Ihm die Hälfte der Kosten zufallen dürfte.

   Der Herr Inspector Kuhlow [Schorrentin] erklärte namens seiner Mandantin daß diese sich in die Beschlüsse der Mehrzahl finden würde, der Herr Inspector Scharpf [Lelkendorf] dagegen aber, daß er dieserhalb keine bestimmte Erklärung abgeben dürfe, sein Herr Principal aber für die Verkleinerung der Glocken gestimmt zu seyn schei­ne und der Meinung wäre, daß sich diese Angelegenheit am leichtesten durch eine spätere Conferenz zwischen ihm und dem Herrn Dirigenten beseitigen lasse, welche derselbe selbst nach Rückkehr aus dem Bade veranlassen würde, zumal in diesem Jahre der Umguß doch nicht geschehen könne und ein fester Beschluß mithin einstweilen noch immer sehr wohl auszusetzen. Darin war man aber einstimmiger Ansicht, den Umguß der Glokken möglichst in Demmin beschaffen zu lassen, indem nur in Rostock allein ein Glockengießer wohne, die Entfernung dieser Stadt aber, wenn man auch patriotisch seyn wolle, den Wunsch der Eingepfarrten rechtfertige, in Demmin umgießen zu laßen, zumal man den Umguß nach eingezogenen Nachrichten dort auch wohlfeiler zu bewerkstelligen vermöge.

   Sie trugen gleichzeitig darauf an, daß der Herr Amtmann Passow und Herr Bauconducteur Virck mit dem Glockengießer Schünemann einstweilen einen Contract entwerfen und verlangen mögten, den einen mit Berücksichtigung des Zuschusses an Glocken Gut, den andern ohne solchen bei Verkleinerung der Glocken.

   B.  im Betreff der Kirche.

   Der Thurm muß mit neuen Dachspöhnen belegt, das Dach ausgebessert, der äußere Steig reparirt und im Innern ungefähr die Hälfte ausgeweißt werden. Außer einigen kleinen weiteren Mängeln wurde nichts bemerkt und wird der Herr Bauconducteur Virck einen Kosten und Materialien Anschlag formiren, den sämmtliche ritterschaftl. Herrn Eingepfarrte ohne Weiteres für richtig erkennen.

   C. im Betreff des Stallgebäudes

   Dessen ganze Irreparabilität ward einstimmig anerkannt und da­her sofort der bereits im Voraus angefertigte Riß und Anschlag, ersterer in den ungefähren Dimensionen des alten Gebäudes vorgelegt und dieser sowohl von den anwesenden Bevollmächtigten der ritterschaftl Herrn Eingepfarrten als von dem Herrn Pastor Böhmer selbst als seinem Bedürfniß entsprechend für angemessen erkannt.

   D.  im Betreff des Wohnhauses:

   Die in denselben befundenen Baumängel sind von geringer Bedeutung und ist daher der dieserhalb von dem Herrn Bc. Virck anzufertigende Anschlag in antecessum in totum et tantum für zutreffend erkannt.

   E. im Betreff des Küsterhauses:

   Man fand nichts in demselben was nicht zur Zimmerbesichtigung gehören sollte u da selbige im vorigen Jahre vorgenommen ist, wird der Küster nur die Schuld davon tragen müssen, wenn er damals kleine Baumängel nicht nachwies und zusehen wie er bis zur neuen Zimmerbesichtigung sich durchhilft, da bis dahin keine größere Beschädigung von Bedeutung entstehen kann.

   F. im Betreff der Kirchenuhr:

   Sie hat nach Versicherung des Herrn Pastor Böhmer schon viele Jahre nicht mehr gegangen und steht auch augenblicklich, nicht wohl auszumitteln wieviel die Kosten ihrer Reparatur betragen würden.

   Der Herr Scharpf war der Meinung daß sie nur zu den Utensie­lien der Kirche gehöre; nur allein zum Nutzen des hiesigen Orts gereiche, weshalb auch die hiesige Gutsherrschaft die Re­paratur allein übernehmen müsse, ein Ansinnen was deren Be­vollmächtigter durchaus ablehnte wie auch dessen Mandantin selbst nach persönlicher Rücksprache mit dem Herrn Dirigenten und zwar aus dem Grunde, weil die Kosten der Reparatur nicht unbedeutend seyn würden, für Dorfsbewohner die Betglocke ge­nüge und sie es wenigstens dem gegenwärtigen Küster nicht zu­treue, daß dieser die gangfertig gemachte Uhr gehörig aufziehe und stelle, solche Verabsäumung aber in der Gemeine nur Ver­wirrung hervorbringe.

   Ob nun aber die Reparatur der Uhr ähnlich derjenigen beiden Glocken auch zu Pfarrbauten zu zählen oder nicht, die Ent­scheidung darüber konnte man lediglich nur zum Ermessen allerhöchster Regierung verstellen.

   Man ließ sich hierauf die letzte Kirchen Rechnung vom Jahr 1834/35 vorlegen, aus welcher ersichtlich, daß die Kirche kein Capital Vermögen besitzt und daß die außerordentlichen Erhe­bungen nicht zur Bestreitung gewöhnlicher Ausgaben hinreicht indem der Prediger bereits mit 7 Rthlr. im Vorschuß war. Es ward daher einstimmig anerkannt, daß die subsidiarische Ver­pflichtung des allerhöchsten Patrons und der Eingepfarreten zur Bestreitung aller Baukosten eintreten müsse und hielte es nur für angemessen auf 2 Jahre die verschiedenen Bauten zu re­partiren.

   Die Repartition ist hier nach dem Hufenstande usuell und wird solche daher auch bei den fragl. Pfarrbauten angewandt werden müssen.“

 

   Die Reparaturen wurden ausgeführt für insgesamt 226 Rthlr. 15 Schilling.

  1837 erfolgte der Bau eines neuen Viehstalles auf dem Pfarrge­höft. 1839 wurden endlich die Kirchenglocken von dem Glockengießer Schünemann in Demmin umgegossen. Man war aber mit der Qualität der Arbeit nicht sonderlich zufrieden. Der Guß war nicht rein, und der Klöppel der kleinen Glocke schlug nicht an. Die neuen Glocken wurden zum Erntedankfest 1839 eingeweiht. 1840 reparierte der Uhrmacher Friedrich Kleinschmidt die Kirch­turmuhr in Schorrentin. Zu dieser Zeit werden uns als Kirchenjuraten genannt: Sass aus Warsow und Remer aus Lelkendorf.

 

   Der Domainenrat Wilhelm Viereck richtete am 8.1.1845 folgendes Schreiben an die Großherzogliche Landesregierung:

 

   "An die hohe Großherzogliche Landes - Regierung in Schwerin.

   Die Vorsehung hat mir im Verlaufe der Zeit bereits eine theure Gattin und geliebte Kinder durch den Tod entrissen, deren irdische Ueberreste ich an meinem jetzigen Wohnorte Schorrentin in meiner Nä­he zu haben wünsche, weil die öftere Erinnerung an die Hingeschiede­nen mir eine besondere Beruhigung gewährt.

   Zu diesem Zwecke und, weil der Raum des hiesigen Kirchhofes bei der zunehmenden Bevölkerung allzu beschränkt ist, beabsichtige ich, eine Grab - Capelle außerhalb der Ringmauer des Schorrentiner Fried­hofes nach der westlichen Seite zu, woselbst noch ungefähr 8 Qua­dratruthen zum Gute Schorrentin gehörigen Landes sich befinden, für mich und meine Familie zu erbauen, und demnächst die Ringmauer des Friedhofes in der Art zu erweitern, daß dieselbe diese neu zu erbau­ende Capelle mit umfassen wird.

   Ich bitte daher unterthänigst:

   mir die Erbauung einer Grab - Capelle in der vorgedachten Weise, gnädigst zu gestatten.

   Mit dem größten Respecte verharre ich, als der hohen Großherzoglichen Landes - Regierung

   unterthänigster

   Wilhelm Viereck

Schorrentin

den 8 Januar 1845"

 

   Superintendent Consistorialrat Klei­minger in Sternberg machte in seiner Stellungnahme vom 19.1.1845 darauf aufmerksam, "daß der Hof und das Gut Schorrentin zwei besondere eigenthümliche und ausreichende Begräbnißplätze auf dem dortigen Kirchhofe (besitzt), welches daher kommen soll, weil es vor Alters zwei Höfe Schorrentin gegeben hat, und wird in der Folge für anderweitige Be­erdigungen dieser Platz, sobald die Leichen auf demselben ihre gehö­rige Zeit gelegen und verweset sind, benutzt werden müssen." Er wollte die beabsichtigte Erbauung einer Grab – Capelle nicht ohne weiteres gestatten.

 

   Die Darguner Beamten gaben folgende Stellungnahme dazu ab:

   "Der von der Gutsherrschaft zu Schorrentin zur Erbauung einer Grabcapelle ausersehene Platz liegt außerhalb der Kirchhofsbefriedi­gung, gehört daher ganz zum Gute Schorrentin und wüßten wir kein Be­denken gegen die Bitte des Domainenraths Viereck zu erheben, um so weniger, als derselbe sich erboten hat die Kirchhofsmauer auf seine Kosten auszurücken. Zwar fehlt der Raum zu Begräbnissen für die Dorfschaft Warsow. Allein hier kann nur geholfen werden wenn die Gutsherrschaft zu Gross - Marckow ihren bisherigen Begräbnißplatz auf dem Schorrentiner Kirchhofe abtritt, weil derselbe jetzt von dort aus nicht mehr benutzt wird, oder es müßte ein besonderer Kirchhof für Warsow in der Nähe des Dorfs angelegt werden. Für eini­ge Jahre ist aber noch Raum auf dem Schorrentiner Kirchhofe selbst, wie wir durch Localbesichtigung ermittelt haben.

   Dargun den 14. März 1845                   

   Großherzogliche Beamte"

 

   Es erfolgte nun am 22.3.1845 die Genehmigung des Oberkirchenrats zum Bau der Grabkapelle mit der Verpflichtung, 50 Thaler an das Kirchenärar zu zahlen, und "daß für die jedesmalige Besetzung einer Leiche in der zu erbauenden GrabCapelle die üblichen Gebühren, an Kirche und Geistlichkeit daselbst entrich­tet werden müssen".

 

   Am Sonntag, dem 1.8.1852 wurde die Grabkapelle vom Superintendenten Schmidt aus Malchin nach dem Gottesdienst in Gegenwart des Domänenrates Wilhelm Viereck und seiner Angehörigen sowie einer zahlreich versammelten Gemeinde zu einem christlichen Erbbegräbnis der Familie Viereck eingeweiht.

   Vor etwa zwanzig Jahren standen noch sieben Särge in der Grabkapelle. Lange Zeit hat sich eine Überlieferung erhalten, nach welcher Neugierige, die zu weit in das Fenster der Grabkapelle hineinschauen, eine lange Nase bekommen. Zum Glück hat sich dieses Gerücht aber nie bewahrheitet, sonst müßten wohl alle Schorrentiner eine solche Nase aufweisen.

   Heute ist die Grabkapelle stark sanierungsbedürftig. Sie gehört der Kirche und die Nachkommen der Familie Viereck haben das Nutzungsrecht.

 

Die Grabkapelle der Familie Viereck und die Kirche in Schorrentin (vor 1940)

 

Die Grabkapelle der Familie Viereck
und die Kirche in Schorrentin (vor 1940)

 

 

   Die Einwohner der Dörfer, die zum Kirchspiel Schorrentin gehörten, fanden ihre letzte Ruhe auf dem Begräbnisplatz südlich der Kirche. Wie aus älteren Schriftstücken hervorgeht, hat es aber auch innerhalb der Kirche Beisetzungen gegeben. So wandte sich am 3.4.1821 Pastor Böhmer an die zuständigen Beamten in Dargun und bat um die schleunigste Ausfüllung und Reparatur der eingefallenen Gräber in der Kirche. Er fürchtete Gefahren für die Kirchenbesucher zum Osterfest. Einige Jahre später, am 30.7.1847, beschwerte sich der Schulze Grambow aus Warsow, daß das Gewölbe unter dem Frauenkirchenstand der Warsower in der Kirche eingestürzt war. Die ehemalige Grabstelle mußte zugeschüttet wer­den. 1852 wurde der gesamte Steinfußboden erneuert und die alten Grabstätten unter demselben endgültig zugeschüttet. Gleichzeitig wurde neues Gestühl in der Kirche aufgestellt. Das Hausgut Kämmerich erhielt 1852 eine neue Empore.

 

   1842 erhielt Groß Markow einen eigenen Friedhof. Trotzdem reichte der Platz an der Schorrentiner Kirche nur noch für wenige Jahre. Auf der Pfarrkonferenz am 7.11.1848 besprach man die Anlegung eines neuen Friedhofes. 1851 einigte man sich über den Ort und die Aufteilung der Kosten, und der neue Friedhof am Weg nach Neukalen wurde angelegt. Domänenrat Viereck trat hierfür das Ackerstück für einen geringen Kaufpreis ab. Superintendet Schmidt weihte den neuen Friedhof 1852 ein.

   Ab Johannis 1870 erfolgte eine Vergrößerung des neuen Friedhofes auf der nördlichen und östlichen Seite. Domänenrat Viereck trat hierfür erneut Acker ab.

   Um den alten Kirchhof wurde 1870 eine neue Kirchhofsmauer mit zwei Eingangspforten gebaut. Die Mauer ist heute noch vorhanden, jedoch ist der große Bogen des südlichen Tores im August 1956, die Pforte im Norden 1980 durch umgebrochene Linden zerstört worden. Vom alten Begräbnisort an der Kirche künden noch einige Grabmale, so ein altes geschmiedetes Grabmal ohne Datum und ein eisernes Kreuz mit der Aufschrift:

 

Friederike v. Maltzahn

geboren im April 1770,

gestorben zu Lelkendorf den 28. Juli 1831.

 

Grabmal für Friederike von Maltzahn

 

                                                                         [2005]

Altes Grabmal aus Eisen bei der Schorrentiner Kirche

                                                                                  [1990]

 

 

   Eine alte Grabplatte liegt ebenfalls hier, heute allerdings an anderer Stelle. Sie befand sich früher östlich der Kirche. Die Inschrift ist inzwischen vollkommen unlesbar. Vor vielen Jahren konnte ich noch folgendes entziffern:

 

Geboren am 11. Juli 1782

Gestorben am 12. Aug. 1834

 

 

Grabplatte bei der Kirche Schorrentin

                                                                        [2005] 

   Ostern 1847 stürzte das Dach des Pfarrbackofens ein und mußte er­neuert werden.

   Küster Schmeisser bat 1847 um den Bau eines neuen Schulhauses.

1853 wurde das Strohdach des Predigerhauses abgenommen und ein Steindach aufgesetzt.

   1855 hatte Schorrentin 200 Einwohner, Schwarzenhof 13.

   1855 wurde ein Taufbecken angeschafft.

   In der Nacht vom 26. auf den 27.11.1856 stürzte der alte Zieh­brunnen auf dem Küsterhof ein. An seine Stelle setzte man eine Pum­pe.

   1857 wurde die Decke des Kirchenschiffes, die auf hohen Ständern ruhte, abgenommen. Es wurde eine neue Holzdecke eingebracht und in die Wände eingelassen.

   Der Orgelbauer Winzer in Wismar bekam 1859 den Auftrag, eine Or­gel für die Schorrentiner Kirche anzufertigen. Am 30.6.1860 war sie fertiggestellt und wurde eingebaut.

   1860 wurde das alte Predigerwitwenhaus abgebrochen.

   1861 wurde ein Taufstein für die vorhandene Taufschale von der Cementstein - Fabrik von Alb. Jürss et Crotogino in Rostock gekauft.

   1862 und 1863 mußte die Kirchturmuhr repariert werden, man war aber hinterher unzufrieden mit der Ganggenauigkeit.

   1865 stiftete der Herr Staatsminister von Levetzow auf Lelkendorf ein neues Altarbild. Nach seinen Vorschlägen wurde der Altar dann vom Tischler Ahrendt und Maler Grewe aus Malchin sowie durch den Bildhauer Behr in Rostock neu gestaltet.

   1867 erfolgte der Bau eines Pfarrkatens im ehemaligen Garten des Predigerwitwenhauses (heute das Haus der Familie Ressel).

   Am 20.6.1867 beschwerte sich der Dorfschulze von Warsow, Grambow, daß für die Warsower nur 32 Plätze in der Schorrentiner Kirche vor­handen sind und bittet um Erweiterung. Nach Prüfung der Sachlage auf der nächsten Pfarrkonferenz kam man zu dem Schluß, daß nur eine Ver­längerung des Kirchenschiffes und ein Neubau des Altargebäudes mehr Platz schaffen würde. Das müßte aber aus Kostengründen abgelehnt werden. Die Warsower sollten die freien Plätze der eingepfarrten Gutsherrschaften mit benutzen.

   Ab 1868 waren als Kirchenjuraten in Schorrentin gewählt: Ludwig Sass aus Warsow und der Schulvorsteher Böhm in Warsow.

   1868 entschloß man sich, den Neubau eines Pfarrhauses in Angriff zu nehmen. Bereits im August 1868 wurde mit den Erdarbeiten zum Bau des neuen Gebäudes begonnen. Auf der Pfarrkonferenz am 9.7.1869 wur­de das neue Pfarrhaus, welches heute noch steht, abgenommen und ein­geweiht. Für die Einfriedigung des Hauses wurden als lebendige Hecke Fichtenpflänzlinge beschafft. Den Abbruch des alten, aus dem Jahre 1787 stammenden Predigerhauses übernahm der Pastor Dankert nach dem Umzug in das neue Gebäude auf seine Kosten. 1870 wurde noch ein Back- und Waschhaus angebaut.

   Schorrentin hatte Martini 1869 155 Seelen, Schwarzenhof 90.

   Im Winter 1875 wurde das alte Küster- und Schulhaus, welches 1814 erbaut war, meistbietend auf Abbruch verkauft. 1876 erfolgte der Neubau des Schul- und Küsterhauses. Seine Größe wurde angegeben zu: 20,66 m lang, 10,3 m breit, 3,02 m in der Etage hoch. Es steht heute noch. Bis 1969 diente es als Schulgebäude (letzter Lehrer: Heinz Schoknecht).

   1875 wurde auf Grund einer großherzoglichen Verfügung ein Stan­desamt in Schorrentin eingerichtet. Der Gutsbesitzer Otto Viereck fungierte als Standesbeamter. Als Local diente ein besonderes Zimmer im Herrenhaus. In einem Schreibtisch waren alle erforderlichen Un­terlagen an Akten und Registern in verschließbaren Fächern unterge­bracht. 1876 erfolgte eine Kontrolle der Unterlagen durch einen Herrn Burchard aus Schwerin, wobei es entspr. der Instruction vom 14.8.1875 einige Berichtigungen bei den Eintragungen gab.

   Immer wieder zeigten sich Risse im Gemäuder der Kirche, und Kalk fiel von den Wänden. Wahrscheinlich entstanden diese Schäden durch die Senkung der früheren Begräbnisstätten unter dem Fußboden. 1878 wurde deshalb eine Verstärkung der Außenmauern mit Pfeilern erwogen. Die notwendigen Arbeiten erfolgten 1879 durch den Maurermeister Zastrow aus Neukalen.

   1881 mußte das Gewölbe über den Altarraum abgenommen werden, da es einzustürzen drohte. Es wurde eine Holzdecke eingezogen.

   1882 erfolgte eine neue bessere Aufhängung und Befestigung der Glocken.

   Am 2.7.1884 wurde der Kirchturm durch einen kalten Blitzschlag teilweise zertrümmert.

   Um 1885 wurde die Chaussee von Neukalen nach Gnoien gebaut. Der alte Landweg führte vorher umständlich durch das Dorf. Nun hatte auch Schorrentin eine ansprechende Straßenverbindung mit der Außen­welt.

   1888 stürzte die Decke der Sakristei ein.

   1890 hatte Schorrentin 117 Einwohner; es waren vorhanden: Gut, Kirche, Schule, Schmiede mit Krug und eine Dampfmolkerei. Zum Gut gehörten: Acker- und Gartenland 331 ha, Wiese 32 ha, Weide 11 ha, Wald 19 ha und 17 6/10 ha unbrauchbares Land.

   Schwarzenhof hatte 84 Einwohner; außer dem Gut gab es noch 2 Erb­pächter im Dorf. Zum Gut gehörten: Acker- und Gartenland 312 ha, Wiese 27 ha, Weide 13 ha und 12 1/10 ha unbrauchbares Land.

   Anläßlich des 500jährigen Kirchenjubiläums im Jahre 1890 schenkte der Großherzog der Schorrentiner Kirche eine neue Kanzel.

 

   "Seelenzahl der Ortschaften des Kirchspiels Schorrentin nach der Martinizählung 1892:

 

Schorrentin: 92 Erwachsene   31 Kinder   =   123

Schwarzenhof: 45 Erwachsene   16 Kinder   =   61

Schönencamp: 37 Erwachsene 16 Kinder   =   53

Kämmerich: 78 Erwachsene 58 Kinder   =   136

Lelkendorf: 117 Erwachsene 53 Kinder   =   170

Sarmstorf: 50 Erwachsene 23 Kinder   =   73

Gr. Markow mit Ludwigsdorf: 117 Erwachsene 66  Kinder   =   183

Kl. Markow: 29 Erwachsene 22 Kinder   =   51

Warsow: 142 Erwachsene 89 Kinder   =   231

---------------------------------------------------------

Summa: 707 Erwachsene 374 Kinder   =   1081"

 

 

Kirche Schorrentin 1895

 

Kirche Schorrentin 1895

 

 

Schorrentin 1895

 

Schorrentin 1895

 

 

   1903 ist die Chaussee Teterow - Lelkendorf und da­nach auch Lelkendorf - Neukalen erbaut und für den Verkehr eröffnet worden. Hierdurch ist dem Schorrentiner Pastor der Weg nach Gr. Markow, der im Winter oft sehr schwer zu passieren war, bedeutend erleichtert. Während des Baues der Chaussee mußte von Gr. Markow nach Lelkendorf statt des Weges streckenweise das Feld für die Fuhrwerke benutzt werden. Da ist des Pastors Fuhrwerk im Winter bei der Rückkehr von Gr. Markow bei gro­ßer Finsternis, nachdem bei dem Sturm auch die Wagenlaternen erlo­schen, an einen steilen Abhang geraten und umgeschlagen; Pastor und Kutscher wurden auf den hartgefrorenen Acker geschleudert, sind aber beide mit leichten Verletzungen davongekommen.

   1904 ist die Turmhalle (Eingang in die Kirche durch den Turm), die bisher ohne Licht, ohne Wandbekleidung und Fußboden als Rumpelkammer diente, in würdigen Zustand versetzt worden; nach Süden ist ein Fenster durch die Felsenmauer gebrochen, die Wände und die Treppe sind bekleidet und ausgemalt, eine neue Balkendecke her­gestellt und gestrichen, der Fußboden mit Steinen ausgelegt und die Turmtür erneuert. Der Bau hat gegen 1600 M gekostet.

 

Der Altar in der Schorrentiner Kirche (Fotografie aus der Zeit vor 1940)

 

Der Altar in der Schorrentiner Kirche
(Fotografie aus der Zeit vor 1940)