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Die 3 ältesten Urkunden des Klosters Dargun

 

 

   Aus dem Lateinischen übersetzt, mit Bemerkungen versehen und im Jahre 1898 im „Öffentl. Anzeiger“ für das Großh. Amt Dargun veröffentlicht von wail. Oberlanddrost Carl von Pressentin.

 

   (In der Urkunde von 1174 wird zum ersten Mal der Namen Kalen erwähnt.)


   Waldemar I. der Große, der im Bischofssitz Roeskilde residierende König und 1157 – 1182 alleiniger Herrscher von Dänemark, welcher das Christentum angenommen hatte, machte über zwanzig Kriegszüge zur Unterwerfung und Bekehrung der Wenden, welche die Südküste der Ostsee bewohnten.
   Die Wenden waren meist noch Heiden und trieben stark Seeräuberei, wobei sie ihre Raubzüge auch auf die dänischen Küsten ausdehnten.
   Das wendische Land Circipanien (deutsch: Jenseit – Peene, von den Rügenern und Pommern so genannt), das Land zwischen Trebel, Peene, Nebel und Recknitz, war noch lange nach der Mitte des 12. Jahrhunderts ganz heidnisch, während die umliegenden Länder schon zahlreiche christliche Kirchen hatten und von christlichen Fürsten regiert wurden. Circipanien scheint sich eine gewisse Selbständigkeit, bei hartnäckiger Festhaltung an seinen alten Göttern, bewahrt zu haben; noch 1114 hatte es einen einzelnen Fürsten Dumar, der dem Götzen Swantewit in Arcona auf Rügen zinspflichtig war und für den mächtigen König von Rügen kämpfte, mußte sich dann aber zeitweilig dem christlichen Obotritenkönige Heinrich (+ 1127) wenigstens äußerlich unterwerfen und war später an die ebenfalls christlichen Fürsten von Pommern gekommen.
   Da beschloß der König Waldemar, die Circipaner zu bekriegen, um sie zu unterjochen und dem Christentum zuzuführen. Im Frühling 1171 rüstete er ein Heer und fuhr, begleitet von dem Bischofe Absalon, seinem Milchbruder, einem sehr kriegerischen Herrn, über die Ostsee, er landete mit seiner Flotte im Fürstentum Rügen bei Strela Stralsund, schiffte ein Heer aus und zog mit demselben zunächst mit großen Schwierigkeiten bei Tribsees über das tiefe Trebelmoor, dann durch große Waldungen an den Teterower See. Auf der größeren Insel in demselben (jetzt Burgwall – Insel genannt) hausete in einer festen Burg (Bridder?) – nach den sehr wahrscheinlichen Ausführungen unserer Geschichtsforscher – der wendische Edle (K)otimar. Die Dänen belagerten die Burg und nahmen sie nach hartnäckigem Kampfe ein. Die Männer wurden niedergemacht, die Weiber gefangen fortgeführt, - aber der Burgherr geschont und frei entlassen! Es ist mit gutem Grunde die Meinung unserer Gelehrten, letzteres sei nicht ohne weiteres geschehen, sondern Kotimar habe das Christentum annehmen müssen und außerdem eine große und wichtige Leistung verheißen und zwar, mit Hülfe seiner Brüder Miregrav auf der Burg Dargun und Monik, des Mundschenks des Fürsten Kasimar I. von Pommern – Demmin, die Ausstattung eines dänischen, christlichen Klosters übernommen, zu dessen Stelle der Ort Dargun als besonders passend ausersehen sei. Die nötigen Verabredungen, Vorbereitungen und Sicherstellungen werden dann sofort getroffen sein.
   Während in ganz Circipanien noch kein christliches Gotteshaus bestand, wurde das Kloster Dargun am Sonntage, den 25. Juni 1172 in Dänemark für Cistercienser – Mönche aus Esrom (auf Seeland, 6 Meilen nordwestlich von Kopenhagen) gestiftet und der für Dargun bestimmte Konvent abgeordnet.
   Abgesehen vom Sonntag war der Tag augenscheinlich besonders gewählt, denn am 25. Juni 1170 war des verstorbenen Königs Knud Laward, des Vaters Waldemars, päpstliche Heiligsprechung, als des ersten dänischen Heiligen, mit größten Feierlichkeiten begangen und am 24. Juni 1171 war der hochwichtige Friede zwischen Herzog Heinrich dem Löwen von Sachsen, dem Beherrscher großer norddeutscher Gebiete, und dem Könige Waldemar auf der Eider – Brücke geschlossen und zugleich die Verlobung des dänischen Thronfolgers Knud mit der Tochter Gertrud des sächsischen Herzogs vereinbart.
   Dargun bestand aus der Burg Dargun (belegen auf dem jetzigen israelitischen Begräbnisplatze), welcher mindestens 27 Ortschaften unterworfen waren; aus dem 3 ½ km südöstlich davon liegenden Orte (Vorwerk, Wiek) Dargun (auf dem jetzigen Schloßplatze) und anscheinend noch einem Dorfe Dargun (wohl auf dem jetzigen Alt – Bauhof). Der Klosterdamm von 300 Meter Länge, welcher den Röcknitzfluß zu dem Klostersee (von 40 ha) aufstauet, war noch nicht vorhanden, er soll erst im 14. oder 15. Jahrhundert aufgeschüttet sein. In der Mitte der Niederung floß die, im sog. Dammer Winkel entspringende und in die Peene mündende Röcknitz 1) an der Wiek Dargun vorüber. Etwa ¾ km oberhalb des jetzigen Schlosses, zwischen Burg und Wiek, ergoß sich von rechts her in die Röcknitz der Rüthingbach (jetzt nur noch ein Graben in der sogen. Schönau), welcher überbrückt war, wohl dort, wo noch jetzt ziemlich nutzlos (etwa 1 ½ km oberhalb der Rüthingmündung) eine große Felsenbrücke liegt.
   Nach den noch vorhandenen Überbleibseln an Wällen und Gräben lag die Burg Dargun am rechten Röcknitz – Tale auf der nordwestlichen Spitze eines breiten, sich nach Nordwesten zukeilenden Bergrückens, welcher in die breiten Niederungen an der Röcknitz und des rechtsseitig vor der Burg in diesen Fluß einmündenden Bozkabaches (des sog. Glasower Baches) hineinstößt.
   Durch diese Lage, etwa 20 Meter hoch über dem Röcknitzspiegel, auf einer Kuppe von etwa 52 Ar und 350 Meter Umfang, welche steil abfällt, war die Burg auf drei Seiten – gegen Nordosten, Nordwesten und Westen – geschützt.
   Auf der vierten südöstlichen Seite befand sich eine 25 m und mehr breite, wohl künstlich vertiefte Schlucht. Vor (südöstlich) dieser Schlucht lag eine kleine Befestigung (Vorburg) von eirunder Form und 100 Meter Umfang, welche, soweit sie nicht an die Schlucht grenzte, 1 Meter hoch umwallt ist. Ungefähr gleichlaufend mit der Schlucht durchziehen mit einigen Krümmungen drei Wallgräben – die Gräben auswärts, südlich der Wälle – in südwest-nordöstlicher Richtung den Bergrücken von Moor zu Moor.
   Der erste, etwa 100 Meter von der Burgstelle entfernt, hat einen Wall, dessen Kuppe sich etwa 8 Meter über der Grabensohle erhebt. Der zweite, etwa 100 Meter davon, hat einen Wall von etwa 3 Meter Höhe über der Grabensohle. Der Dritte, etwa 130 Meter weiter, hat einen sich etwa 2 ½ Meter über der Grabensohle erhebenden Wall.
   Dann schließen sich an die Einsenkung und die 3 Wallgräben, ziemlich rechtwinklig immer den Moorniederungen mit ihren Ausbuchtungen folgend, dicht an denselben, beiderseits – auf der Nordost- und Südwestseite des Bergrückens – gegen Südosten streichend, weitere Wallgräben, welche sich auf der östlichen Seite 2 km bis zum Rüthing – Moor (sog. Schönau) und auf der westlichen Seite etwa ¼ km bis zum Mus – Moor (der äußersten Spitze des Kobrowschen Bruches) hinziehen.
   Außerdem bestanden nach vorhandenen bedeutenden Resten und schwächeren Spuren anscheinend Wallgräben einerseits auf dem linken höheren Ufer des Röcknitztales, etwa von der jetzigen Brücke über die Röcknitz in der Dargun Gnoiener Chaussee ¾ km lang bis an das Tal, welches vom Kantener See und dem Garbenmoor in das Röcknitz – Thal hinabfließt, und anderseits auf der linken Seite des Bozka vom rechten Moorufer der Röcknitz (etwa 20 Meter oberhalb der gedachten Chausseebrücke) den jetzigen Dargun – Glasower Weg schneidend bis an das Bozka – Thal etwa ½ km lang.
   Denkt man sich diese steilen Wallgräben – deren Maße nach ihrer jetzigen Beschaffenheit nach Abschreitungen und Schätzungen angegeben sind – mit geknickten Bäumen und dichten Dorngestrüpp bewachsen, so bildeten sie eine sehr starke Wehr.
   Die vielleicht von einem Könige von Rügen angelegte Königsstraße von Demmin über Lüchow nach Laage führte an Dargun vorüber, wo sich ein Übergang (vadum) über den Röcknitz – Fluß befand, wohl eine Brücke, an welcher die schon 1173 erwähnte Wassermühle gelegen haben wird.
   Dieser Übergang lag oberhalb der Mündung des Rüthing in die Röcknitz und gegen Osten von Dargun, woraus sich ergiebt, daß hier unter Dargun die Burg Dargun zu verstehen ist. Dieselbe wird, da man die Gegend nach ihr bezeichnete, damals noch nicht wüst, sondern von Miregrav bewohnt gewesen sein.
   Der Übergang muß an einer Stelle bestanden haben, wo die beiderseitigen Abhänge der Höhen zu der Röcknitzniederung so wenig steil waren, daß sie doch wohl nicht nur ein Reiten sondern auch ein Fahren auf der Königsheerstraße ermöglichten. Solche Stellen sind nur wenige, und ist in östlicher Lage von der Burg wohl nur eine, nämlich dort, wo nach der Karte von 1793 ein Fußsteig von Dörgelin durch die Wiesen über einen Damm hinter der Pfarre und durch deren Wiese, Garten und Hof in die Röcknitzer Dorfstraße geht. Dies ist etwa 175 Meter höher als die jetzige Brücke im sogen. Dörgeliner Kirchwege, welcher bis etwa 1853 als Fußsteig bestand und dann zur Viehtrift und zum Fahrwege eingerichtet wurde.
   Der 1793 bestehende Röcknitz – Übergang liegt nun von der Burgberg – Kuppe gegen Südost zum Süden. Das wird aber dem Osten der Urkunde nicht entgegen sein, denn diese kennt nur 4 Himmelsgegenden. Ihr Osten kann also von Nordosten bis Südosten genommen werden, und da 1173 die Himmelsgegenden nicht nach astronomischen Aufnahmen mit Instrumenten bestimmt wurden, so wird es zulässig sein, noch etwas über Südost hinauszugehen.
   Eine Einsenkung vom jetzigen Gottesacker her auf der linken Röcknitzseite und nördlich um die jetzige Sandgrube herum, auf dem rechten Ufer, scheint noch jetzt den Gang der Königs – Heerstraße zu bezeichnen.
   Die Burg Dargun wird, wohl mit einem der Wahrheit entsprechenden ehrenden Beiworte, als eine uralte (vetus) bezeichnet und ist die Meinung unserer Forscher, daß sie in vorwendischer, also in germanischer Zeit vor 600 n. Chr. angelegt sei. Abgesehen von ihrer ganzen Beschaffenheit, welche wesentlich anders ist als die wendischen Burgen unseres Landes, sprechen hierfür mancherlei Umstände. Auf dem jetzigen israelitischen Begräbnisplatze besteht der Boden oberflächlich und – mindestens an umfänglichen Stellen, nach mehrfachen Messungen bei Auswerfung von Gräbern – über 1 Meter tief aus kohlengeschwärzter Erde, woraus zu schließen ist, daß hier mehrfache Zerstörungen hölzerner Burggebäude und Geräte nebst Umfriedigungen stattgefunden haben.
   Vor dem dritten Burggraben sowohl (zwischen Dörgeliner Kirchweg und diesem Burgwalle), als außerhalb des Wallgrabens vom Röcknitz – Tal bis zum Garbenmoor – Tale (links an der Chaussee von Dargun nach Gnoien vor der Röcknitz – Brücke) liegen eine ganze Anzahl Kegelgräber, welche nach ihrer Form auf die jüngere, und nach dem, allerdings sehr geringen, Inhalte eines 1884 aufgedeckten Grabes auf die ältere Bronzezeit hinweisen, also auf Jahrhunderte vor Christi Geburt.
   Die Königs – Heerstraße durchbrach den Wallgraben, welcher von der Burg bis zum Rüthing – Tale streicht: daraus ist klar, daß man zur Zeit der Anlegung der Königs – Heerstraße kein Gewicht mehr auf diesen mühsam hergestellten Wallgraben legte, ihn als einen Teil der Burgbefestigung aufgegeben hatte.
   Bei im Jahre 1885 vorgenommenen Bodenabgrabungen vom Fuße des Burgberges wurden dort drei runde Hand – Mühlsteine (Obersteine) gefunden, in der Mitte mit einem runden Loche, Mühlsteine der bekannten Art aus vorgeschichtlicher Zeit. –
   Wenn nun Dargun eine germanische Ansiedelung war, so muß auch der Name ein germanischer sein und wird nach dem schwedischen Torg (dänisch und norwegisch Toro), deutsch: Markt, die Bedeutung von Marktort haben. Dieselbe Bedeutung hätte freilich Dargun bei Ableitung aus den slavischen Sprachen.

 

Die erste Urkunde

 

   ist von dem Bischofe Berno, dem Apostel Mecklenburgs, ausgestellt. Sie wurde zwar nach 1176 niedergeschrieben, bezeugt aber Handlungen, welche am 30. November 1173 zu Dargun vorgenommen waren.
   Gewählt ist dieser Tag, weil am letzten November zu Ehren des nun abzutuenden Götzen Swantewit das große Erntefest gefeiert war, welcher in diesem Jahre auf einen Freitag, den Todestag des Herrn Jesus, fiel.
   Nachdem die Landschenkung Miregravs und seiner beiden Brüder (östlich des Röcknitzflusses) in Besitz genommen und die kleine Kirche nebst den übrigen notwendigen Klostergebäuden in 2 ¼ Jahren hergestellt war, wurde am bezeichneten Tage, in Anwesenheit hochangesehener Zeugen, der (Haupt-) Altar in der Kirche geweihet.
   Nach der Weihe machte der mit anwesende Fürst Kasimar I. von Pommern – Demmin dem Kloster ansehnliche Geschenke und bestätigte die Landschenkung Miregrav´s und seiner Brüder. Auch Berno gewährte eine jährliche Rente und genehmigte alle gemachten Zuweisungen.
   Dann werden die Grenzen der Miregravschen Schenkung genau beschrieben. Dieselbe wird ungefähr enthalten haben: die halbe jetzige Darguner Feldmark, ein kleines Stück von Neu – Bauhof, den größten Teil der daran stoßenden Wiesen von Levin bis an die Peene und den Kutzer Graben, den größten Teil des Feldes von Alt – Bauhof und den Wald bis an den Rüthing.
   Die Urkunde nebst dem Siegel des Bischofs (Unterschrift: Berno von Gottes Gnaden Mecklenburgischer Bischof) ist urschriftlich erhalten und lautet in Übersetzung folgendermaßen:
   Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit!
   Ich Berno, von Gottes Gnaden, obwohl unwürdig, der heiligen Kirche zu Schwerin Bischof, erkläre unverbrüchlich für Gegenwart und Zukunft:
   Getrieben durch die frommen und gerechten Bitten der Brüder zu Dargun: wir möchten ihnen ein mittels Aufdrückung unseres Siegels bestätigtes, schriftliches und dauerndes Zeugnis ausstellen über das, was in unserer Gegenwart geschehen ist und was wir damals mündlich bestärkt und kirchengesetzlich bestätigt haben, auch solches schriftlich für alle Zeit nach der Gewohnheit der heiligen Kirche bestätigen; haben wir gegenwärtige Urkunde ausgefertigt und, bekräftigt durch die Anhängung unseres Siegels, ihnen übergeben, damit sie solche zum ewigen Zeugnis sorgfältig aufbewahren. Es ist nämlich in unserer Gegenwart geschehen, daß Herr Kazimar, der verehrungswürdige Fürst der Diminer und Pomeranen – als wir, zu Ehren der heiligen und unbefleckten Mutter Gottes, der ewigen Jungfrau Maria, in der ersten kleinen Kapelle den Altar weiheten, den ersten, welcher in ganz Circipen geweihet ist, weshalb ihm auch billig eine besondere Ehrfurcht bewiesen wird – als Gabe für ewige Zeiten auf eben diesem Altar, nachdem die Weihung desselben vollbracht war, zur Ehre Gottes und der ruhmwürdigen ewigen Jungfrau Maria und des heiligen Bekenners Benedikt – zu seiner und der Seinigen Seelen Heil darbrachte: 10 Mk. Silbers jährlich aus dem Zolle zu Lücho den Anteil von 2 Pfannen zur Salzsiedung in Colbiarg; die Hälfte des Fischfanges, welchen er in dem oberen Teile des Peene – Flusses hatte (denn die andere Hälfte hatte er den obgedachten Brüdern schon vorher auf ewige Zeiten geschenkt 2); den vierten Teil des Salzbrunnens in Tolenz, auf der Feldmark des Dorfes Zuillimars, des Sohnes Tessemers 3): alles was Miregrav und seine Brüder an Feldern, Wäldern, Wiesen und Gewässern mit der Mühle der Kirche zu Dargon und zum Nutzen der darin Gott dienenden Brüder für ewige Zeiten geschenkt hatten; - daß er nämlich durch seine feierliche Überweisung dies für ewige Zeiten bestätigte und schenkte.
   Zur selben Zeit haben auch wir von den kleinen und schwachen Einkünften unseres Bistums 7 Mark Silber jährlich für ewige Zeiten auf denselben Altar zu unserem und unserer Nachfolger Seelenheil hergegeben und sollen dieselben zum Unterhalte der vorgedachten Brüder dienen.
   Nachdem dies alles vollgültig geschehen war, haben wir alle die vorgedachten Gaben an die Kirche zu Dargon, sowohl die gewährten als die noch zu gewährenden, mit unserer Genehmigung bestärkt und Gott mit Dank geweihet, auch ihn für die Geber und Erhalter derselben angerufen. Wir rufen auch abermals seine Barmherzigkeit an und bestätigen alles unverbrüchlich und ewig! Die Vernichter und Anfechter derselben aber haben wir mit dem Bannfluche geschlagen und schlagen sie wiederholt damit, indem wir ihnen gleiches Los mit Dathan und Abiron 4) und Judas, dem Verräter des Herrn verkünden, zu deren Genossen sie selbst sich machen, wenn sie gegen Verbot unheilige Hände gegen das Heiligtum ausstrecken und Christum in seinen Dienern verfolgen; es sei denn, daß sie sich bekehren und Buße thun, auch von ihrer Bosheit gänzlich ablassen.
   Es sind aber der von uns bezeugten Verhandlung außer uns als Zeugen gegenwärtig gewesen alle, deren Namen hiernach geschrieben sind: Walbert Abt von Esrom, Walter Probst von Groba, Helwig damals noch Probst von Stolp 5) und die Laien: Dirsico 6), Miregrav und seine Brüder Monic, Cotimar und Andere, die sonst noch zur vorgedachten Weihung sich zusammen gefunden hatten.
   Die Grenzen aber der Besitzung, welche Miregrav und seine Brüder der mehrgedachten Kirche von Dargon wie oben gesagt gegeben haben, unter Beifall und Bestätigung des Herrn Kasimar, beginnen auf dem Flusse Rökeniz und von demselben steigen sie auf gegen Morgen, auf einem Bächlein in einen Bruchsee 7), aus welchem auch das Bächlein seinen Ausfluß nimmt und welcher zwischen dem Dorfe des Malach und Covenitz liegt; von da biegen sie sich gegen Mittag über ein benachbartes kleines Berglein 8) in eine tiefe und lange Niederung 9) bis auf den Weg, welcher die darauf von Dimin kommenden weiter nach Dargon und Lücho führt, bei diesem 10) biegen sie sich gegen Morgen und ziehen sich auf eben diesem Wege hinab nach dem Brückenkopfe Bugutiza 11) von diesem gehen sie durch das Moor 12) gegen das Dorf Livin bis auf zwei Teile des Sumpfes und von da biegen sie sich und laufen fort bis zur Peene, auf welcher sie aufwärts gehen gegen Mittag bis sie an die Mündung eines Bächleins kommen, welcher Zimulubu 13) genannt wird; dann gehen sie aufwärts durch das Moor, von der Peene an in demselben Bächlein bis zum festen Lande 14), an welchem sie umbiegen gegen Mitternacht, auf dem Rande des Landes fortgehend, bis sie an die Öffnung des mittägigen Thales kommen, welches dem Kloster am nächsten liegt, in welchem sie aufwärts durch das Moor 15) gehen, welches bis zu dem Wege aufsteigt, der vom Kloster nach Kuzig 16) geht; wenn sie diesen 17) überschritten haben, gehen sie aufwärts in demselben Moore 18), welches in der nämlichen Richtung liegt, gegen Abend; von da auf drei in die Erde gesenkte Steine und von diesen durch Bäume, die mit einem Kreuze gezeichnet sind, auf zwei Steine, die ebenfalls in die Erde eingelassen sind 19) – gegen Morgen einer abgeborkten Linde – und von diesen Steinen gehen sie durch den Wald durch bezeichnete Bäume bis in das Thal, welches zu der kleineren Brücke niedersteigt 20) durch die Mitte dieses Thales und der Brücke und das von Abend daran stoßende Moor gehen sie auf das Bächlein Rüthnic 21), auf welchem sie niedergehen auf die Pene 22).
   Dies sind die frommen Gaben, welche der Kirche in Dargon und den Brüdern, welche in ihr jetzt und künftig Gott dienen, in unserer Gegenwart von dem vorgedachten Fürsten, Herrn Kazimar und seinen genannten Edlen und anderen Mannen überwiesen sind. Durch ihre und der gleichfalls Anwesenden Bitten heilig ergriffen, haben wir solche frommen Gaben bestätigt und bestätigen sie für ewige Zeiten nach kirchlichem Rechte und nach der von Gott und durch Herkommen uns verliehenen Gewalt, indem wir alle Schikane und jeden Angriff unter dem Bannfluche von ihnen abweisen.
   Wer aber in verwegenem Unternehmen dieser unserer Bestätigung und kirchenrechtlichen Abweisung entgegen handeln sollte und etwas von dem, was nach dieser Urkunde den vorgedachten Brüdern verliehen ist, sich anmaßen und zu vermindern sich unterstehen sollte, dem vermindere Gott seinen Teil im ewigen Reich und stelle ihn gleich mit Dathan und Abiron und, wofern er nicht in sich gehen und Gott völlig wieder genug thun sollte, so sei er ewig verflucht!
   Es geschehe fort und fort. Amen!
   Wer aber den vorgedachten Brüdern von Dargon und den Grenzen ihrer oben genannten Besitzungen Frieden erhält, den erhalte Gott auch in dieser Zeit den Frieden und nach diesem Leben mache er ihn reich in der ewigen Seligkeit! Amen!
   Geschehen ist dies nach der Menschwerdung des Herrn im Jahre 1173, in der 15. Epakte, der 2. Konkurrente, der 1. Indiktion, am 30. November.

   Die zweite Urkunde, welche ebenfalls später verfaßt ist, berichtet über Verhandlungen vom Jahre 1174, welche auf einer Versammlung in Dargun oder Demmin stattgefunden haben werden. Sie ist ausgestellt vom Fürsten Kasimir I. von Pommern-Demmin und gibt zunächst die Grenzen der fürstlichen Landschenkung von 1175 an das Kloster Dargun an.
   Dann verleihet der Fürst dem Kloster besondere Freiheiten und beurkundet seine früheren Gaben. Endlich werden die Grenzen der Landschenkungen Miregrav´s (auf der Burg Dargun) und seiner Brüder Monic (des Mundschenks des Fürsten Kasimir) und Kotimar (auf der Burg - Bridder? - im Teterower See) von 1173, welche Kasimir derzeit nach der ersten Urkunde mündlich genehmigt hatte, genau angegeben.
   Die in den Grenzbeschreibungen oft genannte Königs - Heerstraße von Demmin nach Lüchow ging wahrscheinlich von Demmin nach Neu-Bauhof wie die alte Landstraße (vor Erbauung der Chaussee), von hier den Weg an der Südspitze des Darguner Gottesackers vorüber auf die Röcknitz - Brücke im Dörgeliner Kirchwege, nördlich um die Sandgrube herum auf die Höhe des Tiergartens, durch diesen (wie 1793 als Weg nach Damm chartiert ist) in südlicher Richtung auf die Rüthing - Brücke und weiter auf dem Dörgeliner Kirchwege durch Dörgelin oder daran vorbei den Weg an den Glasower Hufen (Nr. 2 und 6) im Borgfelde vorüber in der Richtung auf Damm.
   Die Kasimir´sche Schenkung wird etwa die jetzigen Feldmarken Finkenthal (vielleicht nur halb), halb Fürstenhof, Glasow, Damm, vielleicht Teile von Pannekow, halb Alt - Kalen und halb Dörgelin mit allen Waldungen umfaßt haben.
   Auch diese Urkunde ist urschriftlich mit dem Siegel (Umschrift: Kazimerus von Gottes Gnaden Fürst der Pommern) auf uns gekommen und lautet übersetzt wie folgt:

   Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit!
   Ich Kazimar, Fürst der Diminer und Pomeraner wünsche allen Söhnen der heiligen Kirche Heil in Ewigkeit!
   In dem Wunsche unsere milde Stiftung, nämlich Dargon mit allem was darzu gelegt ist, ganz und unzerrissen für ewige Zeiten den Brüdern des Cestercienser - Ordens, welche Gott daselbst dienen und künftig dienen werden - um Gottes und der allerheiligsten Jungfrau, der Mutter Gottes Maria, auch des allerheiligsten Bekenners Benedikt Ehre willen - zu erhalten, und weil wir diese Stiftung auch zu unserm vollen und der Unserigen vollkommenem Seelenheil dargebracht haben, haben wir beschlossen, eurer heiligen Gemeinschaft und der Gemeinschaft des heiligen Glaubens die Grenzen bekannt zu geben, in welchen eben diese unsere milde Stiftung beschlossen und enthalten ist.
   Demnach beschwören wir euch bei dem heiligen Glauben eurer Gemeinschaft und alle, welche diese Urkunde sehen oder lesen oder ihren Inhalt sonst auf irgend eine Weise erfahren, daß ihr nicht duldet, daß vorgedachte unsere milde Stiftung von Jemand, sei es von einem unserer Erben, oder von einem der Nachbarn, oder von einem Ränkemacher, vermindert werde; vielmehr sollt ihr, um Gottes willen, auch um unseres und eures Seelenheiles willen, dieselbe ganz und unzerrissen in ihren nachgesetzten Grenzen den gedachten Brüdern erhalten, wie auch der allmächtige Gott in seinem Reiche euer Teil ganz erhalten wolle.
   Zu wissen sei also, daß die Grenzen folgende sind: Sie beginnen auf dem Furt Rökenize, welcher gegen Morgen von Dargon 23) liegt und durch welchen auch der Weg von Dimin nach Lücho geht; von dort steigen sie auf der Röcknitz und deren Wasserlauf selbst aufwärts bis sie gegen Guhtkepolle 24) kommen, wo sie vom Flusse abgehend gegen Mitternacht auf einen Weg im Busch, welcher um Guhtkepole selbst herumgeht 25), weshalb auch im Slawischen gesagt wird pant wo guhtkepole 26), und auf demselben ziehen sie sich gegen Abend in ein tiefes Weiden - Moor 27), welches auch slawisch glambike loug 28) genannt wird; von demselben gehen sie weiter fort gegen Abend auf eine große Eiche, unter welcher auf ihrer Abendseite ein großer Stein in der Erde liegt, und welche von ihrer Größe den Namen wili damb 29) erhalten hat, von hier auf einige Hügel, welche slawisch trigorke 30) geheißen werden und Gräber der Vorfahren sind; von da gegen Abend in gerader Linie auf ein großes Moor, welches slawisch dalge loug 31) genannt wird und von diesem Moor auf einen Bach 32), der aus demselben in einen See fließt, welcher slawisch dambnio 33) heißt; und weiter durch die Mitte des Sees gegen Mittag auf einen ziemlich großen Haufen, welcher slawisch mogela 34) heißt; dann noch gegen Mittag auf eine Eiche, um welche die Erde niedrig ist, gewissermaßen ein Tal 35) und auf zwei Steine, welche gegen Abend neben ihr liegen, von denen der dem Abend nähere gebrochen ist und das Bruchstück und den Abbruch noch dort liegend hat, von dort noch gegen Mittag auf ein Weiden – Moor, welches auch slawisch sericoloug 36) heißt, von hier ferner gegen Mittag auf einen großen in der Erde liegenden Stein unter einer Esche und von dieser über den Weg, welcher nach Lücho führt, auf den See, der Kalen genannt wird 37) mit seiner Burg Kalen 38) und dem ganzen See; von dem östlichen Ende dieses Sees biegen sie sich gegen Mitternacht durch ein langes Moor 39) auf eine mit einem Kreuze bezeichnete Eiche, welches Zeichen slawisch knezegraniza 40) heißt; von dieser Eiche auf den Weg, der nach Lücho führt, und ferner auf diesem Wege gegen Morgen bis man auf demselben an das Moor 41) kommt, welches zwischen dem Walde und Dorfe Kuzuzine 42) liegt.
   Durch dieses Moor laufen sie um das Dorf herum gegen Morgen bis zu dem östlichen Walde, dort, hart an dem Walde, geht sie an der westlichen Seite desselben, sich gegen Mitternacht umbiegend, aufwärts bis zu dem mehrgedachtem Wege, welcher nach Lücho führt: jenseits des Weges gehen sie von der Höhe abwärts gegen das Bächlein, welches Bouzka 43) genannt wird; von hier gehen sie abwärts auf dem Bächlein, bis man dahin kommt, wo eine abgebrannte Eiche, nicht weit von einem Kegelgrabe, gegenübersteht; von der Eiche laufen sie gegen Morgen bis zur Rökenize, wo das Bächlein Rüthnik 44) in sie einfließt, allen Wald zwischen dem Wege von Lücho und der Rökenize einschließend; und mit einer Biegung gegen Norden gehen sie auf der Rökenize aufwärts bis zu dem Wege, welcher von Dimin nach Lücho durch sie hindurch geht, bei welchem Wege sie auch ihren Anfang haben.
   Zeugen hiervon sind folgende: Herr Bischof Berno, Walbert, Abt von Esrom, dermalen nur noch Mönch; Dirsiko, Miregrav und seine Brüder Monic und Kotimar; Dobczleu; Preche und sein Bruder Praus; Zapacha und sein Bruder Goldon; Heinrich Plachimers Sohn und der Deutsche Hermann; auch andere mehr von unserem Hofe und der umliegenden Landschaft.
   Wir thun eurer heiligen Genossenschaft auch kund, daß wir den vorgenannten Brüdern von Dargun freie und vollkommene Macht gegeben haben, zu sich zu rufen und wo sie wollen in der Besitzung der vorgenannten Kirche von Dargun niederzulassen: Deutsche, Dänen, Slawen, oder Leute welches Volkes und welcher Hantierung sie sein mögen, auch ihre Handtierung treiben zu lassen; auch Pfarren und Geistliche zu setzen, nicht minder einen Krugzoll anzulegen, sei´s nach dem Gebrauch unseres Volkes, sei´s nach dem der Deutschen oder Dänen. Wir entlassen überdies die Leute, welche sie rufen und niederlassen frei von allen Abgaben an unsere Mannen und an alle, welche uns und ihnen dienen, auch von allem Dienste, welcher uns und ihnen nach dem Gebrauche unseres Volkes geleistet wird, nämlich vom Burgbau, der Brückenerrichtung und der Erdarbeiten bei beiden, auch von aller Kriegsrüstung, so daß sie niemand irgend welche Dienste aus Schuld leisten sollen, als nur allein Gott und dem Kloster.
   Außerdem haben wir der vorgedachten Kirche von Dargun gegeben die Hälfte des Fischfanges, welche wir im obersten Teile der Peene hatten, den vierten Teil eines Salzbrunnens in Tolenze auf der Feldmark Suillimars des Sohnes Tessemers. Bei der Weihung aber des Altars, welcher zuerst im gedachten Kloster geweihet ist, brachten wir auf demselben dar und gaben als Opfer auf ewige Zeiten zehn Mark Münze jährlich von der Hebestelle zu Lücho, so nämlich, daß fünf Mark am Geburtstage Johannis des Täufers und fünf Mark am Feste des heiligen Erz – Engels Michael zu zahlen sind; auch die andere Hälfte des vorgenannten Fischfanges am obersten Teile der Peene; ferner die Berechtigung auf zwei Salz – Siedepfannen in Colbiarg.
   Wir schenkten auch die beiden Dörfer Kuzize und ließen die Bewohner frei von aller Abgabe und Dienst, womit sie uns und den Unsrigen verpflichtet waren. Dies und alles oben Erwähnte haben wir auf ewige Zeiten verliehen.
   Zeugen davon waren: Bischof Berno, Walter Probst von Groba, Helwig von Stolp, damals übrigens noch Probst, Walbert Abt von Esrom; die Laien Dirsicho 45), Miregrav 46) und seine Brüder und alle Übrigen, welche zur mehrgedachten Weihe zusammengekommen waren.
   Die Schenkungen Miregraw´s und seiner Brüder und des Bandeche und der übrigen Vasallen an Äckern, Wäldern, Wiesen und Gewässern haben wir zustimmend gebilligt und billigend bestätigt und bestätigend fest und unverbrüchlich für ewige Zeiten genehmigt. Die Grenzen jener Schenkungen beginnen auf der Rökenitz, wo in die Rökenitz selbst das Bächlein einfließt, welches aus einem See kommt, der in den Grenzen des Dorfes liegt, in welchem Malach und Covenitz wohnten.

   Bemerkung: Nun folgt die Grenzbeschreibung ganz mit denselben Worten, wie sie in der ersten Urkunde enthalten ist. Darauf schließt die Urkunde folgendermaßen:

   Hört unsere Beschwörung, mit welcher wir flehen, vorgedachte unsere milden Gaben unverändert und ganz dem genannten Kloster und den Brüdern, welchen sie verliehen sind, ewig zu bewahren; Gott erhöre ihre Bitten im Himmel und bewahre ihre Besitzungen völlig und unverändert in Ewigkeit. Amen! Das Loos der Ränkemacher und derjenigen, welche etwas davon an sich reißen wollen, nehme Gott aus dem Lande der Lebendigen, wenn sie nicht wieder umkehren, und werfe sie in die Hölle. Amen!
   Geschehen ist dies im Jahre der Menschwerdung des Herrn 1174; in der 15. Epakte, der 2. Concurrente, der 1. Indiction.

   Die dritte Urkunde, welche ohne Jahres- und Tagesangabe ausgestellt ist, wird in Schwerin gegeben sein und zwar nach der Meinung unserer Geschichtsschreiber etwa 1176 oder später.
   Für die Datierung scheint bemerkenswert, daß in dieser und den beiden früheren Urkunden die Form Dargon gebraucht wird, während am 15. August 1176 der als Zeuge aufgeführte Herrmann als Abt von Dargun (in der später allein vorkommenden Schreibweise) bezeichnet wird – wenn nämlich die Abschrift genau ist.
   In der Urkunde bestätigt der Bischof Berno dem Kloster Dargun die 27 Dörfer, welche der Burg Dargun unterworfen waren und verleihet dem Kloster die bischöflichen Zehnten aus diesen Dörfern, welche folgendermaßen genannt werden:
1.    Wigoni d. i. Wagun,
2.    Cuzis,
3.    Ander – Cuzis.
Diese beiden Dörfer scheinen noch 1266 bestanden zu haben, waren aber schon 1282 verschmolzen zu dem jetzigen Kutzerhof. Spuren von Wohnstellen sind bei der alten Darguner Ablage gefunden.
4.    Levine ist Levin.
5.    Tupuriste, jetzt Upost, noch spät Uporst geschrieben,
6.    Warinzhine ist Warrenzin,
7.    Volkowa jetzt Wolkow,
8.    Gnevtine, ist vielleicht Deven, sonst untergegangen,
9.    Bislandu, jetzt Bestland,
10.  Dobimuisle, neben diesem wendischen Dorfe war schon 1238 ein deutsches Zwillingsdorf mit dem Namen Brodersdorp angelegt. Beide Ansiedelungen bestehen bis auf den heutigen Tag, die Grenze zwischen beiden Dörfern bewahrt die Sage, aber der Name des wendischen Dorfes ist früh verschwunden.
11.  Domagnewa,
12.  Necroz,
13.  Wovita,
14.  Putdargoniz,
15.  Szobedarg,
16.  Szobisi,
17.  Szizelubiz;
diese sieben Dörfer sind verschwunden. Mehrere „Dörpstede“ befinden sich in der Nähe von Neu – Darbein.
18.  Covenina wird in der Gegend des Darguner Bendgräsen – Moores gelegen haben und in Canthen untergegangen sein. In der Mitte des 16. Jahrhunderts wird das nördlich am sog. Spritzenwege (von Darbein in den Dargun – Brudersdorfer Weg) liegende Kegelgrab mit großen Felsblöcken der Cowelin genannt. 1680 besprachen die Beamten die alten Urkunden, und wo sie im Auszuge daraus Covelin schrieben, setzten sie dafür in der Erörterung Canthen.
19.    Clubuchziz, auch Clobezowe geschrieben, war schon 1282 mit Wagun zu einem Hofe vereinigt; es wird nördlich des jetzigen Hofes gelegen haben, wo noch jetzt der Klapser- (Klobzer) Diek daran erinnert und die Schmettau´sche Charte das Klap – Soll hat.
20.  Dolgolize ist Dörgelin, welches noch 1635 Dolgolihn geschrieben wurde.
21.  Svakoviz,
22.  Nezul,
23.  Bischa,
diese drei Dörfer sind spurlos verschwunden.
24.  Slutu ist Schlutow,
25.  Ceglos, ist untergegangen,
26.  Vincedargo wird Finkenthal sein,
27.  Tribemer, ist verschwunden.
Nicht genannt sind, was man erwarten könnte, die dazwischen liegenden: der Ort Dargun, die Dörfer Röcknitz, Zarnekow, Barlin (wo das Kloster übrigens erst 1235 die Zehnten erhielt), Canthen, Darbein (Dargebant), Glasow, Damm, (Alt-) Kalen, welche doch nach Herzog Barnims Erklärung von 1266 von dem Fürsten Kasimar 1. dem Kloster geschenkt sein sollen, und Kuzuzine.
   An Stelle mancher verschwundenen Dörfer mögen neue deutsche Gründungen stattgefunden haben, z. B. Stubbendorf, Groß – Methling.
   Die 27 Dörfer werden vom Bischof zur Kirche in Röcknitz gewiesen.
   Die gewählte Reihenfolge der Dörfer betreffend läßt der Anfang vermuten, daß sie so aufgeführt sind wie man ging, wenn man die Zehnten erhob; aber das zwanzigste Clubuchziz, welches mit dem ersten Wigoni grenzte und nach welchem Dolgolin folgt, entspricht dem nicht.
   Die Urkunde ist in Urschrift nebst dem Siegel (wie zur ersten Urkunde) erhalten und sagt Folgendes.
   Im Namen des Vaters und der unteilbaren Dreifaltigkeit!
Berno, von Gottes Gnaden Bischof von Mecklenburg, allen seinen Nachfolgern und allen Gläubigen an Christum Heil in Ewigkeit!
   In Schriften lesen wir und durch die Erfahrung überzeugen wir uns täglich von den vielen Trübsalen der Gerechten; aber von diesem Allen wird der Herr sie befreien. Damit nun durch Gottes Gnade, als der alleinigen Hülfe unserer eifrigen Arbeit, soviel und womöglich die Trübsal und Beunruhigung von den Knechten Gottes abgehalten und Friede und Ruhe geschafft und erhalten werde, haben wir durch das fromme Werk des Gebetes für gut eingesehen – und wir suchen keinen anderen Lohn als die Erfüllung der Verheißung unseres Herrn Jesu Christi, wenn er spricht: Selig sind die Friedfertigen, denn sie werden Gottes Kinder heißen: Also zur Erhaltung des Friedens und der Ruhe der Brüder des Cistercinser – Ordens in Dargun, welche Gott dienen, haben wir diese Urkunde aufgenommen und durch die Bestärkung unseres Siegels bestätigt, auch die Dörfer, welche vormals der alten Burg von Dargun unterworfen waren, ihnen zugestanden und durch die Gewalt des Herrn Papstes und unsere eigene befohlen, in der Art, daß vorgedachte Dörfer dem vorgenannten Kloster zu Dargun unterworfen sein sollen und den Brüdern desselben Klosters die Zehnten, welche sie uns und unseren Nachfolgern zu geben schuldig waren, zu ewigen Zeiten geben sollen. Die Taufe aber und die Besuche der Kranken, das Begräbnis der Gestorbenen und alles Übrige was zur Seelsorge gehört, sollen sie von der Kirche in Rökiniz empfangen.
   Die Namen aber der vorgedachten Dörfer sind diese:
Wigoni, Cuzis und das andere Cuzis, Lewine, Tupuriste, Warinzhine, Volkowa, Gnevtine, Bislandru, Dobimuisle, Domagnewa, Necroz, Wovita, Putdargoniz, Szobedarg, Szobisi, Szizelubiz, Covenina, Clubuchziz, Dolgolize, Suacwiz, Nezul, Bischa, Slutu, Ceglos, Vincedargo, Tribeneer.
   Wenn etwa eine geistliche oder weltliche Person die Urkunde dieser unserer Bestätigung brechen, oder in irgend einem Stücke unserer Schenkung den ruhigen Besitz der vorgedachten Brüder absichtlich zu stören versuchen sollte, der sei verflucht aus der Gewalt des allmächtigen Gottes und des Herrn Pabstes und unserer eigenen.
   Zeugen dieser Bestätigung sind: Conrad Abt von Dodiran 47) die Kanoniker von Zuerin: Magister Heribert, Remigius, Berno, Brunward; die Priester: Symon von Vicheln, Franco von Cremun, Bernhard von Stuke; die Laien: Bernhard Vogt in Zuerin, Antonius der Mundschenk, Gottfried von Triberge, Hun, Reinbert Suither, der Ritter Anton, Gerhard Prel; die Bürger Watwan, Reinger, Wilhelm, Weszelin, Ruszelin.

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1) Die Röcknitz entspringt oberhalb der Lütt – Wisch rechts am früheren Wege von Glasow an die alte Dargun – Gnoiener Landstraße. Der Abfluß des Darbeiner Sees in die Röcknitz wurde erst um 1795 künstlich hergestellt. Vgl. die Schmettausche Charte.

2) Vielleicht geschah diese Schenkung mündlich, als am 9. September 1171 Casimar mit dem Bischof Berno in Schwerin bei der Weihe der Domkirche zusammen waren, oder als Berno – wie doch sehr wahrscheinlich – zu Verabredungen wegen der Kloster – Erbauung und – Ausstattung in Dargun und in Demmin war. Die Peene floß also damals wie jetzt in zwei Armen – zwischen denen eine kleine Insel liegt – aus dem Kummerower See.

3) Der Ort ist nicht festzustellen. Vermutet ist Sülten bei Stavenhagen oder Seltz bei Treptow a. T.

4) Dathan und Abiram wurden mit der Rotte Korah von der zerrissenen Erde verschlungen, vgl. 4. Mosis, 16.

5) Helwig wurde am 15. August 1176 zum Abt des Klosters Stolpe bei Anclam geweihet.

6) Dyrsk war Kastellan, d. h. oberster Burgbeamter des Fürsten Kasimar auf der Burg (Haus) Demmin und wird als solcher unter den Laien an erster Stelle genannt.

7) Canther – See, früher viel größer als jetzt.

8) Dieser kleine Berg ist noch vorhanden und erkennbar ein backofenförmiger Hügel.

9) Steinsteg – Koppel und die Dickt.

10) in der Nähe der Sandkuhle.

11) Neu – Bauhof, früher eine Schäferei von Alt – Bauhof. In Bugutiza scheint das Stammwort bog d. i. Gott zu stecken.

12) Die Wiesen – Niederung zwischen Dargun und Levin.

13) Kutzer Graben in den Rosinwiesen.

14) der Grenze des Iserborn – Waldes.

15) Die beiden Wendischen Teiche und die Kutscherwiese.

16) jetzt Kutzerhof.

17) Die alte Dargun – Neukalener Landstraße, etwas östlich der jetzigen Chaussee.

18) Jetzt nur noch eine Bodeneinsenkung auf Altbauhofer Acker.

19) In der Gegend, wo der Dargun – Kämmericher Weg vor dem Walde auf Alt – Bauhofer Acker liegt, sollen vor etwa 100 Jahren große Felsblöcke gelegen haben und zu Bauten weggenommen sein.

20) die Schönau. Die vorauszusetzende größere Brücke mag in der Bollbrüggen – Wiese bei Glasow gelegen haben.

21) den Graben durch die Schönau.

22) Pene, ein wendisches Wort, ist zu übersetzen Fluß. Gemeint ist hier der Röcknitz – Fluß, in welchen sich der Ruthnic oder Rüthing ergoß, als der Kloster – See noch nicht aufgestauet war. Noch jetzt werden in unserer Gegend Flüsse und Bäche Penen genannt, z. B. auch die Trebel.
23) Dieser Übergang über den Röcknitz-Fluß, im Osten, oder richtiger etwa im Südosten des Burgberges (des israelitischen Begräbnisplatzes) wird ungefähr dort gelegen haben, wo jetzt der sog. Dörgeliner Kirchweg, die Röcknitz auf einer Brücke überschreitet, oder etwas höher.

24) Ein slavisches Wort, welches Durchgangs - Feld zu übersetzen sein wird. Es ist der Lehnenhöfer Ackerklotz gemeint, der wie eine Insel in den Wiesen liegt, der sog. Paradies - Berg.

25) Noch jetzt kann man dies von dem bestehenden Wege von Lehnenhof an die Chaussee Dargun - Gnoien sagen.

26) auf deutsch: der Weg im Durchgangs - Felde.

27) das Moor in der Scheide der Feldmarken: östlich Darbein und Stubbendorf und westlich Finkenthal (Wald) vielleicht bis an den sog. Kurzen - Busch.

28) deutsch: tiefes Moor.

29) slavisch, auf deutsch: Große Eiche.

30) auf deutsch: drei Hügel.

31) auf deutsch: langes Moor. Dieses auf Fürstenhöfer Felde belegene Moor heißt noch heute: „Das lange Moor“ und zieht sich auf Dammer Feld hinauf bis an den Dammer See.

32) Jetzt nur noch ein Graben.

33) deutsch: der eichige. Gemeint ist der Dammer See, welcher früher die ganze große Niederung füllte, durch wiederholte Abgrabungen in den letzten hundert Jahren aber bis auf einen Tümpel eingeschwunden ist.

34) deutsch: Grabhügel; dieses Hünengrab, dessen Stelle noch kenntlich ist, lag auf der Hufe Nr. 2 nahe an Hufe Nr. 1 und den Wiesen, welche noch bis 1790 See waren, auf Dammer Felde. Die Steine sind nach Mitteilung des 1859 verstorbenen Schulzen Thürkow zu Damm etwa 1835 abgefahren und zur Pflasterung der Dammer Dorfstraße verwendet.
    
35) vielleicht das sog. Dammer Postmoor, welche zwischen Damm und Schlutow liegt.

36) deutsch: breites Moor. Vielleicht ist hier das Dammer Postmoor gemeint. Auf der großen Schmettauschen Karte liegt an der Altkalen - Pannekower Grenze die „Weydt – Kuhl“, diese könnte es auch sein.

37) der Alt - Kalener See, welcher der Pfarre daselbst gehört. Kalen ist auf deutsch Sumpf.

38) Alt - Kalen. Eine Burg lag auf der Höhe östlich der Kirche am See.

39) die Niederung in der sog. Altkalener Koppel und das Moor zwischen der Alt- Kalener Ziegelei und den Glasower Gehöften auf dem „Borgfelde“.

40) deutsch: Fürsten – Grenze.

41) vielleicht die Dörgeliner Koppel mit dem Torfmoor nordwestlich vom Dorfe.

42) von diesem Dorfe ist bisher keine Spur bekannt geworden, es könnte nördlich von der Dörgeliner Koppel gelegen haben. Genannt wird es später nicht wieder.

43) Der Bouzbach hat seinen Ursprung in der Nähe des Dörgelin – Dammer Weges, wo noch – etwa 700 Meter südöstlich der ausgebaueten Glasower Gehöfte auf dem Borgfelde – ein Graben vorhanden ist, und fließt südlich von Glasow, ferner zwischen der sog. Bollbrüggen – Wiese und dem sog. Eichholz mit breitem Wiesenufer nordöstlich des Burgberges in den Röcknitzfluß. Von dem Moor am Borgfelde bis zum Bouzkabache sind weiter keine Anhaltspunkte für die beschriebene Grenze als die Heerstraße nach Lüchow. Da diese aber, wenn auch mit starken Krümmungen, die Richtung auf Lüchow eingehalten haben muß und die Grenzlinie auf der fraglichen Strecke von etwa einer halben Meile dreimal diese Heerstraße bezw. überschreitet und verfolgt, so kann der Grenzzug, bis er sich gegen den Bouzka wendet, nicht erheblich von der Heerstraße abgewichen sein.

44) Die angebrannte Eiche und Kegelgrab am Bouzka können nicht allzu weit vom Dorfe Glasow entfernt gewesen sein, wenn die Linie von hier bis zur Rüthingmündung noch – wie gesagt ist – gegen Osten, also nicht südlicher als Südost, ging. Diese Linie schloß die Burg Dargun in das Klostergebiet ein. Sie muß neben der Heerstraße gegangen sein und wenn sie allen Wald zwischen dieser und der Röcknitz einschloß die Heerstraße erst kurz vor dem breiten Rüthingthale geschnitten haben, an dessen Mündung sie dann in einem Bogen gelangt sein wird.

45) Dyrsk war Castellan d. i. oberster Burgbeamter des Fürsten Kasimar zu Demmin.

46) Myrgnew oder Mirognev 1175 und 1183 (?) war Zeuge bei Schenkungen an die Klöster Groba und Colbaz.

47) Ein Schreibfehler für Doberan.