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Begräbnisstätten in Schorrentin

 

Helge Viereck / Joachim Waterstradt / Wolfgang Schimmel

 

   Der Friedhof des slawischen Dorfes Schorrentin dürfte einige hundert Meter in Richtung der aufgehenden Sonne gelegen haben, also zwischen der "alten Hofstelle" an der Buschkoppel und der heute für den Draisinenverkehr genutzten Bahnstrecke. Genaues ist nicht bekannt, da es hier bisher keine Ausgrabungen oder besondere Funde gab.

   Als in der Mitte des 13. Jahrhunderts für das deutsche Dorf Schorrentin eine Kirche erbaut wurde, richtete man auch einen Friedhof ein. Auf diesem Begräbnisplatz um die Kirche herum fanden die Einwohner der Dörfer, welche zum Kirchspiel Schorrentin gehörten, ihre letzte Ruhe. Jahrhundertelang reichte dieser Bereich für die Dörfer Schorrentin, Kämmerich, Klein Markow, Groß Markow, Lelkendorf, Ludwigsdorf (früher Klein Mistorf genannt), Sarmstorf, Schönkamp, Schwarzenhof, Trebbelin und Warsow aus. Mit der gestiegenen Einwohnerzahl und dem Bedürfnis, die Gräber der verstorbenen Angehörigen länger zu pflegen, wurde es am Anfang des 19. Jahrh. allmählich eng. Obwohl Groß Markow 1842 einen eigenen Friedhof erhielt, reichte der Platz an der Schorrentiner Kirche nur noch für wenige Jahre. Auf der Pfarrkonferenz am 7.11.1848 besprach man die Anlegung eines neuen Friedhofes. 1851 einigte man sich über den Ort und die Aufteilung der Kosten, und der neue Friedhof am Weg nach Neukalen wurde angelegt. Domänenrat Viereck trat hierfür das Ackerstück für einen geringen Kaufpreis ab. Superintendet Schmidt weihte den neuen Friedhof 1852 ein.

   Ab Johannis 1870 erfolgte eine Vergrößerung des neuen Friedhofes auf der nördlichen und östlichen Seite. Domänenrat Viereck trat hierfür erneut Acker ab. 1876 beantragte Pastor Dankert den Bau einer Friedhofskapelle, was aber von der Großherzoglichen Cammer in Schwerin abgelehnt wurde.

 

Schorrentiner Friedhof, Ende der 1930er Jahre

 

Schorrentiner Friedhof, Ende der 1930er Jahre

Auf dem Grabmal steht: Hier ruht im Frieden Gottes

Frau Pfarrer Johanna Neubourg, verw. Viereck, geb. Friedrichsen

* 26.11.1856 in Wismar

+ 3.12.1932 in Oberroßbach

 

 

   Um den alten Kirchhof wurde 1870 die alte Ringmauer ersetzt durch eine neue Kirchhofsmauer mit zwei Eingangspforten mit eisernen Gittertüren. Diese Tore wurden früher nachts abgeschlossen. Die Mauer ist noch zum größten Teil vorhanden. Der große Bogen des südlichen Tores ist im August 1956, die Pforte im Norden 1980 durch umgebrochene Linden zerstört worden. Beide Tore und die Mauer wurden durch eine ABM - Maßnahme Mitte der 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts teilweise wieder hergestellt.

   Heute erinnern nur noch drei Grabmale an den alten Begräbnisort an der Kirche, wobei auf dem ältesten in schmiedeeiserner Ausfertigung und wohl aus dem 18. Jahrhundert stammend keine Inschrift mehr zu erkennen ist.

Eisernes Grabmal ohne Inschrift

 

Eisernes Grabmal ohne Inschrift

 

 

   Ein gußeisernes Grabkreuz hat folgende gut lesbare Inschrift:

 

Friederike v. Maltzahn

Geboren im April 1770,

gestorben zu Lelkendorf d. 28. Juli 1831.

 

Grabkreuz für Friederike von Maltzahn

 

Grabkreuz für Friederike von Maltzahn

 

 

   Friederica Elisabeth Hipollitte von Maltzahn wurde am 21.04.1770 in Scharpzow als Tochter des Oberhautmann Karl Gustav von Maltzahn und seiner Frau Katharina Luise von Bülow geboren. Nach dem Kirchenbuch von Schwarpzow ließ sie ihr Vater am 22. April 1770 taufen. Ihre Taufzeugen sind Frau Kammerherrin von Oertzen, ein Fräulein von Bülow, Schwester der Mutter, und August von Maltzahn zu Sarow.ihre Fräulein Schwester Fräulein von Bülow und der Herr von Malzahn zu Sarow.

   Im Kirchenbuch Schorrentin vermerkte Pastor Böhmer unter dem 28.7.1831: Das Fräulein Friederica Elisabeth Hypolita von Maltzahn, erkrankt u. gestorben zu Lelkendorf. Sie starb im Alter von 61 Jahren und 14 Wochen am Nervenfieber. Am 30.7.1831 wurde sie auf dem Schorrentiner Kirchhof beerdigt.

 

   Das dritte Zeugnis des früheren Friedhofes um die Kirche ist eine Grabplatte mit kaum erkennbaren Schriftzeichen. Sie befand sich ursprünglich an einer anderen Stelle, südöstlich der Kirche.    Wahrscheinlich lautet die kaum noch lesbare Inschrift:

 

HIER  RUHET

DIE  IRDISCHE  HÜLLE

DES  WAILAND  PENSIONAIR

WILHELM  ERNST

BIRCKENSTAEDT

GEBOREN  AM  18. JUNI  1782

GESTORBEN  AM  18. AUG.  1834

 

Grabplatte an der Schorrentiner Kirche

 

Grabplatte an der Schorrentiner Kirche

 

 

   Standespersonen, die es sich leisten konnten, wurden innerhalb der Kirche beigesetzt. Das war bis etwa 1800 üblich, dann wurde diese Praxis aus hygienischen Gründen verboten. So manchen Sarg begrub man im Erdreich unter dem Kirchenfußboden. Es hat aber auch mindestens fünf ausgemauerte Grüfte in der Kirche gegeben, vier davon werden im ältesten Kirchenbuch erwähnt: Das Erbbegräbnis der Familie von Vieregg, das Erbbegräbnis des Schorrentiner Gutes, das Prediger Begräbnis und das Klein Markower Erbbegräbnis. Wie Axel von Levetzow berichtete, soll es auch noch für Kämmerich eine Kirchengruft gegeben haben.

   Am 3.4.1821 wandte sich Pastor Böhmer an die zuständigen Beamten in Dargun und bat um die schleunigste Ausfüllung und Reparatur der eingefallenen Gräber in der Kirche. Er fürchtete Gefahren für die Kirchenbesucher zum Osterfest. Einige Jahre später, am 30.7.1847, beschwerte sich der Schulze Grambow aus Warsow, daß das Gewölbe unter dem Frauenkirchenstand der Warsower in der Kirche eingestürzt war. Spätestens bei der Erneuerung des Steinfußbodens 1852 sind die alten Grüfte, bis auf das noch gut erhaltene von Vieregg´sche Erbbegräbnis, endgültig zugeschüttet worden.

   Über die Begräbnisstätten in der Kirche gibt es folgende Überlieferungen.

 

 

Das Erbbegräbnis (Gruft) der Familie von Vieregg

   Bei den Bauarbeiten in der Schorrentiner Kirche mußten 2009 die Fußbodensteine herausgenommen werden. Dabei fiel am 6. März durch Unachtsamkeit ein Gewölbemauerstein in einen Hohlraum unter dem Kirchenfußboden hinunter. Die entstandene Öffnung gab den Blick in eine alte Gruft frei. Sie befindet sich auf der linken Seite  im Kirchenschiff und hat eine Größe von 4 x 2,5 m bei einer Tiefe von schätzungsweise 1,5 m. Die Decke ist gewölbt. Wie man erkennen konnte, befand sich der mit Stufen ausgeführte Zugang (siehe Zeichnung G) an der westlichen Seite und war zugeschüttet. In der Gruft befinden sich - soweit ersichtlich - zehn Särge, davon ein Kindersarg (siehe Zeichnung B). An der östlichen Gruftwand sind vier metallene Wappendarstellungen zu erkennen, wahrscheinlich Wappen der Familie von Vieregg.

   Die fünf Särge auf der östlichen Seite (siehe Zeichnung A) sind schon sehr zerfallen. In einem davon liegen die Gebeine des Obrist Lieutenant von Vieregg zu Gremmelin, wie die Eintragung im Schorrentiner Kirchenbuch vom 30.3.1765 aussagt: "am 30 Mart starb der Herr Obrist Lieutenant von Vieregg zu Gremlin und wurde den 30 April hier ins Erb Begräbnis gebracht." Seine Witwe ließ die Gruft in westliche Richtung vergrößern und einen Lichtschacht (siehe Zeichnung H) anlegen. Im Kirchenarchiv Schwerin wird dazu noch folgender Schriftverkehr aufbewahrt:

   Pastor Wendt schrieb an den Superintendenten Keßler in Güstrow:

   "Die Frau Obristin Lieutenantin von Vieregg aus Gremlin ist in voriger Woche alhier gewesen, um ihr in hiesiger Kirche habendes Erbbegräbniß zu besehen. Nach Besichtigung desselben und nach befundenen nötigen reparaturen ist sie schlüßig worden, dasselbe nicht nur zu vergrössern, sondern ihre intention gehet auch dahin, von aussen eine Oefnung zu haben, daß es helle drinnen sey.

   Das Erbbegräbniß ist iust unter dem Gange nach der Kanzel und ist etwan iezt so groß, daß 3 Leichen darinnen stehen können. Es gehet mitten im Gange der Kirchen eine Treppe hinunter, die mit starken Blanken bedeckt und mit Steinen belegt ist. Sie verlangt also noch so viel dazu, daß auf der einen Seite, so lang die Treppe ist, und will es gerne bezahlen. Nun ist eben dieser Platz, den sie noch dazu verlangt, ledig, so, daß keine Leichen darinnen befindlich sind, und also derselben darinnen gar leicht könnte gewillfahret werden, nach Erlegung 10 Rthlr. vor so viel Raum als eine Leiche stehen kan, wie es ehedem hier ist bezahlt worden. Was das andere anlangt, daß sie eine Oefnung hinein haben will, damit es helle sey, und auch die Leichen nicht so bald verstacken; so möchte auch dieses wohl angehen ohne der Kirchmauer dadurch zu schaden. Der Eingang in das Begräbniß ist u. bleibt in dem Gang mitten in der Kirche.

   Dis soll nur eine kleine Oefnung durch die Kirchmauer, etwan eine Ele lang, seyn. Diese Oefnung würde sodann an einen solchem Orte angebracht werden, wo ein Schwibbogen ist u. die Mauer nicht so dick ist als anderer Orten, also auch dis wohl angehen könnte. Die Frau Obrist. Lieutenantin von Vieregg hat mir aufgetragen, disfalls an Ew: Hochwürden zu schreiben mit ergebenster Bitte Ew: Hochw: möchten gütigst geneigen in Ihrer Bitte zu willfahren. Ich werde an meinem Theil dahin sehen, daß in keinem Theil der Kirche Schade geschehe. Es würde viel mehr unsere arme Kirche dadurch noch manche Einnahme bekommen.

   Ich bitte mir hierüber Ew: Hochwürden Gutachten aus, weil die Frau von Vieregg bald möchte benachrichtiget seyn, um bald die nötigen Veranstaltungen treffen zu können, damit gleich im Frühjahr sie an die reparatur u. Bauten zu gehen vermöge.

                                                                     W. O. Wendt."

 

   Superintendent Keßler wandte sich an den Herzog in Schwerin:

   "Pr. Suerin den 23. Oct. 1765

   Durchlauchtigster Herzog,

   Gnädigster Fürst und Herr.

   Ew: Herzogl: Durchl: geruhen gnädigst aus der Beilage sub A. mit mehreren zu ersehen, was der Ehrn Pastor Wendt, der an Ew: Herzogl: Durchl: Patronat – Kirche zu Schorrentin stehet, an mich gelangen lassen. Die verwittbete Frau Obrist-Lieutenantin von Vieregg hat in der dasigen Kirche ein Erbbegräbniß. Sie will gerne dabei noch ein Stück ankaufen, darinnen noch eine Leiche stehen könne. Sie will gerne eine Oefnung durch die Kirchmauer in die Gruft machen, damit es Luft haben könne. Sie erbietet sich nach daselbst hergebrachter Weise vor den neuen Platz 10 Rthl. an die Kirche zu zahlen. Ich habe die Sache nicht auf mich nehmen, sondern Ew: Herzogl: Durchl: gnädigste Resolution hierüber erwarten wollen. Der Platz an ihrem Erbbegräbniß, den Sie dazu kaufen will, ist leer, und kan ihr gar wohl eingeräumet werden. Eine Oefnung in die Kirchmauer ginge, wie der Ehrn Pastor Wendt meldet, ohne Schaden der Kirche auch wohl an. Die Kirche ist sehr arm und brauchet diesen neuen Zuwachs höchst nothwendig.

   Geruhen Ew: Herzogl: Durchl: dis in höchsten Gnaden zu genehmigen, so bitte unterthänigst mich deswegen bald gnädigst zu instruiren. Der ich in tiefster Ehrfurcht ersterbe Ew: Herzogl: Durchl: unterthänigster Knecht und Fürbitter

   H. Johann Christian Keßler

   Güstrow, den 18ten Octbr: 1765"

 

   Der Herzog genehmigte den Wunsch:

   "Ehrn Superintendentem Kessler zu Gustrow,

   Schwerin d. 25. October 1765

   Wohlwürdiger und Hochgelahrter, L. a. u. g. Wir genehmigen auf euren untthgsten Bericht und Erachten, kraft dieses in Gnaden sowohl den Verkauf des Platzes zu einer Leiche in Unserer Kirche zu Schorrentin an die verwittwete Obrist - Lieutenantinn von Vieregg zu Erweiterung Ihres dortigen Erb - Begräbnißes, als auch die Durchbrechung der Kirchen - Mauer, in so ferne dieses ohne Schaden des Gebäudes geschehen kann, und die Käuferinn alles auf ihre Kosten künftig und dauerhaft einrichten läßet. Nur ist mit derselben darüber zu handeln, daß sie an Statt der offerirten 10 Rthlr., noch mahl so viel an die Kirche erlege, Wie wohl auf den Fall, daß ein höheres Quantum nicht zu erlangen stünde, jene zehn Rthlr. anzunehmen sind. Wornach ... und Wir ..."

 

   Im 1765 vergrößerten Bereich der Gruft - also auf der westlichen Seite - stehen 4 Särge. Es ist anzunehmen, daß im nördlich abgestellten Sarg (siehe Zeichnung C) die Frau Obristleutnant von Vieregg aus Gremmelin liegt. Im nächsten Sarg (siehe Zeichnung D) befindet sich wahrscheinlich der Malchiner Kaufmann und Domänenrat in Schorrentin Joachim Christian Krull. Er starb mit 64 Jahren am 6.3.1824 in Güstrow. Im Schorrentiner Kirchenbuch findet sich dazu folgende Eintragung: "ist zu Güstrow, wohin er zum Besuch gereiset, plötzlich gestorben, als Leiche am 30ten März hieher gebracht u. sofort im Begräbnisse beigesetzet".

   Obwohl eine Bestattung in der Kirche nicht mehr erlaubt war, kam sein Sarg in die Familiengruft.  Allerdings könnte sein mit der Ehefrau Sophie Magarethe Krull geschlossenes Testament vom 25.11.1798 eine Erklärung dazu sein. Darin heißt es unter Nr. 3: „Wenn es auch bereits der Wille meines seel. Vaters gewesen, daß das vor einigen Jahren angekaufte von Viereggsche in hiesiger Kirchen  belegene Begräbnis als ein Familien - Begräbnis, und nicht als zum Guthe gehörig angesehen werden solle: so soll es dabei auch sein Verbleiben haben, und solches blos zur Aufnahme meiner und meiner Ehegattin – weiter aber nicht – bestimmt sein;…“

 

Grundriß der Schorrentiner Kirche mit eingezeichneter Gruft

Grundriß der Schorrentiner Kirche mit eingezeichneter Gruft

 

 

   Auch seine Witwe, Sophie Margarethe Krull, geb. Viereck, fand in der Gruft ihre letzte Ruhestätte. Hier wissen wir genau, in welchem Sarg sie ruht (siehe Zeichnung E), da es eine Inschrift auf dem reich verzierten Sarg gibt:

"Hier ruhet

die Domain Räthin

Sophie Margarethe Krull

geborne Viereck.

Sie ward geboren zu Güstrow

am 24 sten September 1754

vermählte sich

am 5 ten October 1787

und starb zu Schorrentin

am 17ten Maerz 1838"

 

Sarg der Domänenrätin Sophie Margarethe Krull

 

Sarg der Domänenrätin Sophie Margarethe Krull

 

   Zwischen den Sargreihen steht quer ein Kindersarg (siehe Zeichnung B). In diesem dürfte sich wohl ihre einzige Tochter Christiana Maria Louisa Krull (geb. 26.7.1791 in Schorrentin, gest. 5.2.1793 in Schorrentin) befinden. Bei der Taufe am 28.7.1791 waren als Paten der Großvater Joachim Christian Krull, Madame Maria Elisabet Viereck, geb. Kämmerer zu Güstrow sowie Madame Louisa Margarete Christine Brandt, geb. Viereck zu Güstrow zugegen.

   Fragen bleiben. Wer befindet sich im Sarg in der südwestlichen Ecke am Eingang (siehe Zeichnung F)? Nach dem darauf liegenden Wappen zu urteilen, könnte es ein Mitglied der Familie von Vieregg sein.

   Seit der Mitte des 14. Jahrhunderts bis 1764 befand sich Schorrentin im Besitz der Familie von Levetzow. Eine Tochter des Landmarschall Jakob von Levetzow und seiner Frau Anna von Moltke war in der Mitte des 17. Jahrhundert mit einem von Vieregge vermählt. Leider ist nicht bekannt, in welcher Beziehung die in der Gruft beigesetzten Mitglieder der Familie von Vieregg zum Dorf Schorrentin standen.

   Auch wenn Pastor Raddatz beim Geburtseintrag für Christiana Maria Louisa Krull die Mutter als "Madame Sophia Margareta, geborene Vieregg" in das Kirchenbuch einschrieb, ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen der Adelsfamilie von Vieregg und den späteren Gutsbesitzern Viereck ist nicht bekannt.

 

Gruft Vieregg in der Schorrentiner Kirche (1)

 

Gruft Vieregg in der Schorrentiner Kirche (2)

 

Gruft Vieregg in der Schorrentiner Kirche (3)

 

Gruft Vieregg in der Schorrentiner Kirche

 

 

Wappendarstellungen in dieser Gruft:

Wappen von Vieregg?

Wappen von Vieregg?

 

Wappen Krull

 

Wappen Krull

 

Wappen Viereck

 

Wappen Viereck

 

Lage der Gruft in der Schorrentiner Kirche

 

Lage der Gruft in der Schorrentiner Kirche

 

 

Das Erbbegräbnis des Schorrentiner Gutes:

   Diese Gruft befand sich auf der linken Seite des Altars. Im Kirchenbuch ist unter dem 18.3.1770 zu lesen, daß Samuel Wielcken, Schwiegervater des Gutsherrn Krusemarck, im 82. Jahr gestorben war. Seine Frau, Anna Elisabeth Wielcken, geb. Trulachen, starb im 73. Lebensjahr am 24.3.1770. "Beyder entseelte Leichname wurden darauf den 28ten Mart. zugleich in einem dem Gute zugehörigen, u. zwar in dem zur lincken Seite des Altars gelegenen Erbbegräbnis christrühmlich beigesetzet."

   "In Schorrentin starb den 30. Junii [1777] nachmittags um 1 Uhr der Inspector dieses Guths, Herr Johann Christoph Warnemünde, u. wurde den 1. Jul. in dem Guths - Erb - Begräbniße beygesetzet."

   Eventuell sind auch die folgenden Beisetzungen im Erbbegräbnis des Gutes erfolgt:

   "In Schorrentin starb den 27ten Jan. [1780] der Schreiber des hiesigen Hofes, Herr Joachim Diederich Justus Priestaff, u. wurde in der Kirche den 31ten ej. begraben.

   Den 14ten Apr. [1784] ist auf dem Schorrentinschen Hofe hieselbst gestorben die Mademoiselle Schwester des Herrn Secretaire Held als gegenwärtigen Bewohners des Guths, namens Louisa Catharina Heldin. u. begraben in der Kirche den 18. Apr."

 

 

Das Prediger - Begräbnis:

   Frau Pastor Raddatz starb am 2.2.1769. Ihr Mann schrieb: "Ich habe ihren entseelten Leib hieselbst in der Schorrentinschen Kirche ehrlich u. Christl. beerdigen lassen den 10ten Februar.

   Meine, des zeitigen Pastoris, Johann Gottlieb Raddatz liebenswürdige Ehegattin Namens Johanna Henrietta Herrmans, gestorben den 2ten Februar c. a. des Vormittages um halb 10 Uhr, ihres Lebens im 27ten Jahre. Hätte sie den 21ten April dieses Jahres noch erlebet, als an welchem Tage sie anno 1742 gebohren ist, würde sie 27 Jahr in ihrem mühsel. zeitlichen Leben existieret haben. Sie hat bis ins 3te Jahr derbe Leibesschmertzen ausgestanden, u. ist eine wahre große Creutz Trägerin seit ihrer ersten Entbindung von meinem erst- u. eingebornen Söhnlein gewesen bis in den Tod, aus deßen Geburth sie ihre tödtliche Kranckheit bekommen. Sie hat a) ein vernünftiges, b) ein sanftes, c) u. endl. ein recht seliges Ende in gläubigen Verlangen nach ihrem Heylande Jesu genommen.

   Gelobet sey der Name Godes ...

   Ich habe ihren entseelten Leib hieselbst in der Schorrentinschen Kirche ehrlich u. christl. beerdigen lassen den 10ten Februar, der Freytag vor Invocavit."

   Nach seiner ersten Frau mußte er noch drei Kinder und seine zweite Frau in die Gruft des Predigerbegräbnisses in der Kirche beisetzen:

   "In Schorrentin starb mein als Pastoris Johann Gottlieb Raddatz kleinstes Söhnchen Namens Joachim Dieterich Theodosius am 10ten April [1777] nach Mittage gleich nach 6 Uhr. Er ist alt geworden 2 Jahr 7 Monate u. in der hiesigen Kirche den 14ten ej. begraben.

   In Schorr. starb den 18ten April [1779] nach Mittage um 1 1/4 Uhr, mein erstgebohrner und noch einziger lieber Sohn, Johann Friederich Wilhelm Raddatz, an natürl. Pocken daran er 3 Wochen krank lag, seines Alters 12 Jahr 5 Monath u 5 Tage und wurde den 3. Mai in der hiesigen Kirche bey seiner sel. Mutter begraben.

   Den 13 Sept. [1785] Vormittags um 9 Uhr, gefiel es dem Allerhöchsten, mein kleinstes Töchterchen, Elisabet Sophia Eleonora, durch einen sanften u. sel. Tod der ... nach in sein himml. Reich zu sich zu nehmen, nachdem es 15 Wochen u 1 1/4 Tag als ein höchst stilles u. frommes Kind Gottes auf Erden gelebet. Es wurde hierauf am 16ten ej. in der hiesigen Kirche sein entseelter Leichnam christl. Gebrauche gemäß beigesetzet in das ausgemauerte Prediger Begräbniß.

   Am 4ten Jan. [1786] Mittags um 12 1/2 Uhr gefiel es dem allein weisen und heiligsten Gott meine ewig liebenswürdigste Ehefrau, Eleonora Carolina, geborne v. Sperling, aus dem Hause Gömtow, an einer auszehrenden Kranckheit, zu meinen größesten Leidwesen aus der Zeit in die Ewigk. zu versetzen. Sie blieb bis an ihr Ende vernünftig und entschlief sanft u. selig im herzl. Glauben an Ihren Heiland, Jes. Chr., nachdem Sie mit mir 12 Jahr u. 2 Monate in der liebreichsten Ehe gelebet, und ihr Alter auf 42 Jahre, 7 1/2 Monate gebracht.

   Ach, HErr! Lehr mich stets mein End bedencken, und wenn ich einstens sterbe pp. Tröste mein hochbeteubtes Herz und nimm doch meine 2 kleinen mutterlosen Töchterchen väterl. an. Ihren entseelten Leib ließ ich am 12ten ej. m in der hiesigen Kirche christl. beerdigen.

 

 

Das Klein Markower Erbbegräbnis

   Für die Gutsherrschaft in Klein Markow hat es ebenfalls eine Gruft in der Schorrentiner Kirche gegeben, wie der folgende Eintrag im Kirchenbuch zeigt: In der Nacht vom 29. zum 30. Oktober 1795 starb das "Fräulein Eva Sophia Elisabet Carolina Augusta Charlotte Louisa, älteste Tochter des Herrn Johann ... Hans Georg Hartwig v. Flotow, Erbherrn auf Klenz, Klein Markow pp" im Alter von 1 Jahr 5 Monate an bösartigen Frieseln. "Da dieser Todesfall eigentl. zu Klenz erfolgt ist, so gehört er nicht zu dieser Gemeine, sondern zu der Jörnstorffer. Sie ist aber in dieser Kirche, in dem Kl. Mark. Erbbegräbniß beigesezet."

 

 

Das Lelkendorfer Erbbegräbnis

 

Die Levetzow´sche Grabkapelle an der Südseite der Schorrentiner Kirche (um 1910)

 

Die Levetzow´sche Grabkapelle

an der Südseite der Schorrentiner Kirche (um 1910)

 

Links die ehemalige Levetzowsche Kapelle (1)

[2002]

Links die ehemalige Levetzowsche Kapelle (2)

[2004]

Links die ehemalige Levetzowsche Kapelle

 

   An der Südseite der Schorrentiner Kirche befinden sich zwei Anbauten: das massiv gemauerte Lelkendorfer Erbbegräbnis und ein Fachwerkbau, der lange als Haupteingang genutzt wurde. Über das Lelkendorfer Erbbegräbnis berichtete 1902 Axel von Levetzow, Gutsbesitzer auf Lelkendorf:

   "Wann ist die Kapelle erbaut? Nach einer Inschrift an der Südwand der Kirche ist diese Wand, nachdem sie sammt dem Gewölbe niedergestürzt war, im Jahre 1390 wieder aufgebaut. Damals war es leicht, die Eingangsthür zur Kapelle herzustellen. Später wäre es wohl Niemandem in den Sinn gekommen, durch die dicke Kirchenmauer eine Thür-Oeffnung zu brechen.

   Die Kapelle birgt Leichen aus den Levetzow´schen Gütern Lelkendorf, Gr.-Markow, Sarmsdorf, ist aber nicht etwa eine "Levetzow´sche" Kapelle, sondern gehört Lelkendorf. Denn Schorrentin, Schwarzenhof und Kämerich, die früher auch Levetzow´sche Güter waren, hatten eigene Gewölbe in der Kirche zu Schorrentin."

   Bekannt ist, daß Heinrich von Levetzow (geb. 1597) am 4.7.1665 im Erbbegräbnis in Schorrentin beigesetzt wurde. Im alten Schorrentiner Kirchenbuch finden sich noch folgende Eintragungen:

   [1775] "In Klentz starb den 11ten Aug: der wailand Hochwohlgeb. Herr Major, Theodosius v. Levetzow, Erbherr auf Klentz, Gemckendorff u. Klein Marckow, u. wurde d. 14ten ej. hier in Schorrentin ... beygesetzet in dem an die Kirche gebaueten Begräbnisse der Herren von Levetzow zu Lelckend. Am 26ten wurde er aus demselben wieder heraus genommen u. in sein eignes Erb Begräbniß eingesetzet in der Kirche" (Er kam also in die Klein Markower Gruft).

   [1776] "In Lelckendorff starb der Herr Joachim Dieterich v. Levetzow an einem starcken Steckfluß den 8ten Jul. des Nachmittags zwischen 6 und 7 Uhr, auf der Straße bey der Lelckendorffischen Schäfer - Scheune, ganz plötzl. und unvermuthet, da er eben in der Cariole von seinem Hofe frisch und gesund nur abgefahren und bis dahin gekommen war. Er wurde also todt von seinen Leuten wieder zurück auf den Hof, u. in sein Haus getragen. Den 8ten ej. wurde er in sein äußerlich an der Kirche angebauetes Begräbniß im Sarg ganz still gegen Abend beigesetzet, und am 12ten ej. wurde er mit dem Sarg in die Ruhestätte eingebracht, u. ruhet daselbst sein Leib, bis daß er aufstehe am Ende der Tage. Es kann vor Abend anders werden, als es am frühen Morgen war, denn pp"

   Wie Axel von Levetzow dazu berichtete, "hatte somit die Kapelle zwei erwachsene und zwei Kindes-Leichen neu aufgenommen." Weiter schreibt er: "Wiederum nach einiger Zeit starb der Besitzer von Gr.-Markow, der Vorgänger des Herrn Domherrn. In Gr.-Markow war noch keine Kirche und somit kein Begräbnisplatz, und das Markower Gewölbe in der Kirche zu Schorrentin war eingestürzt: Wo sollte man mit der Leiche des Gr.-Markower Herrn bleiben? Man wählte den einzig richtigen Weg: Man wandte sich an den Herrn Minister [von Levetzow]. Und dieser gestattete, dass die Leiche in die Lelkendorfer Kapelle gesetzt werde. Da der Minister zu gleicher Zeit die Eingangsthür zumauern liess, deutete er an, dass die Kapelle jetzt ihren Zweck erfüllt habe.

   Die Kapelle bietet manches Räthselhafte dar. Da ist der Eingang von der Kirche aus: was soll das bedeuten? Da sind die grossen Schwierigkeiten, die derselbe für die Beisetzung und für jegliche Säuberung macht. Da ist endlich die eigenthümliche Weise, dass die Leichen gegen alle kirchliche Ordnung nach Süden schauen. Alles unbegreiflich."

   1922 stellte der Levetzowsche Familienverband die Begräbniskapelle an der Südseite der Schorrentiner Kirche für eine Kriegerehrung zur Verfügung. Die Särge wurden entfernt und auf dem alten Kirchhof südlich der Kirche beigesetzt, die beiden Fenster zur Westseite zugemauert und die Wand zum Fachwerkanbau durchbrochen. So entstand ein großer Raum mit einem Ehrenmal für die im II. Weltkrieg Gefallenen. Der Entwurf für die Kriegerehrung stammt von dem Architekten Lentrug - Nehls in Schwerin, das Gedenkfenster in Glasmalereiausführung von der Firma Fried. Müller in Quedlinburg. Die Kosten wurden von der Gemeinde aufgebracht. Am Totengedenktag 1922 wurde diese Kriegerehrung vom Propst Hartwig Brasch mit einem Gottesdienst, an welchem rund 300 Menschen teilnahmen, feierlich eingeweiht.

 

Die 1922 eingerichtete Kriegerehrung 1914 - 1918

 

Die 1922 eingerichtete Kriegerehrung 1914 - 1918

 

Text der Kriegerehrung

 

   Drei Jahre später beantragte der Herr von Levetzow die Genehmigung zur Errichtung eines Erbbegräbnisses bei Lelkendorf und schrieb am 20.2.1925 an Pastor Reuter in Schorrentin:

   "Sr. Hochwürden Herrn Pastor Reuter Schorrentin

   Sehr verehrter Herr Pastor!

   Indem ich an unsere diesbezügliche Unterredung anknüpfe, legen ich Ihnen eine kleine Zeichnung vor, die Ihnen die Stelle, wo das Erbbegräbnis seinen Platz haben soll, kennzeichnet. Die Entfernungen von den nächsten bewohnten Häusern, (Schloß und Dorf von Lelkendorf) bis zum künftigen Erbbegräbnis betragen ca. 600 Meter.

   Die Entfernung von der nächsten öffentlichen Straße, das ist die Chaussee von Lelkendorf nach Teterow, ist ca. 100 Meter. Das Erbbegräbnis wird aber von der Chaussee nicht sichtbar sein, da es sich auf der Jenseite des Minister - Berges befinden wird.

Nach meinen Familien - Überlieferungen sind in alten Zeiten, d. h. bis zum dreißigjährigen Kriege die Verstorbenen in Gewölben unterhalb der Schorrentiner Kirche beigesetzt. Als der Raum nicht mehr reichte, ist im Jahre 1665, also bald nach dem Westfälischen Frieden die sogenannte Lelkendorfer Kapelle an die Kirche angebaut.

   Aus patriotischen Rücksichten habe ich diese, ohne mich des Eigentumsrechts zu entäußern, hergegeben, um im Inneren derselben eine Ehrenhalle für die im Weltkriege gefallenen Helden herzurichten und ich bin es somit der Tradition meiner Familie schuldig eine neue würdige Stätte zu schaffen, wo die Besitzer von Lelkendorf und ihre Angehörigen ihren letzten irdischen Ruheplatz finden.

   Ich bitte Sie daher diesen Plan zu unterstützen und meinen Antrag befürwortend weiter zu geben.

   Mit vorzüglicher Hochachtung bin ich Euer Hochwürden ergebener

                                                     v. Levetzow - Lelkendorf"

 

 

Weitere Bestattungen in der Kirche

   Im alten Schorrentiner Kirchenbuch gibt es weitere Hinweise auf Bestattungen in der Kirche, wobei nicht zu ersehen ist, ob diese in Grüften erfolgten oder die Särge unterhalb des Fußbodens im Erdreich vergraben wurden:

   "In Kämmerich ist den 24ten April [1781] gestorben der Pensionaire, Herr Christoph Gottfried Ottow, und den 27ten ej. in der Kirche begraben." Es soll auch ein Kämmericher Erbbegräbnis gegeben haben. Im Kirchenbuch ist aber keine konkrete Aussage darüber zu finden. Vielleicht ist der Pächter Christoph Gottfried Ottow tatsächlich in einer Gruft begraben worden, angegeben ist es nicht. Auch bei den folgenden Eintragungen über Bestattungen in der Kirche fehlen genaue Mitteilungen:

   "In Mistorf starb den 22. Maii [1777] der Schreiber Johann Gottfried Altmann u. wurde den 24ten ej. in der Kirche begraben.

   In Lelck ist in der Nacht vom 15ten auf den 16ten Nov. [1779]  gestorben des Herrn Pension. daselbst Heinrich Friederich Ottows Töchterchen Elisabeth Sophia Eleonora u. den 18ten Nov. in der Kirche begraben.

   In Mistorff ist am 3ten Januar [1784] der Pächter, Herr Albrecht Andreas Hilgendorff gestorben, und am 7ten ej. in der Kirche hieselbst begraben.

   Den 19ten Mart. [1784] ist des Herrn Pensionaire zu Lelckendorff Heinrich Friederich Ottows jüngstes Töchterchen Namens Elisabeth Georgina Johanna sel. verschieden, alt 15 Wochen u 4 Tage. Am 22. ej. ist es in der Kirche begraben.

   In Lelckendorf ist in der Nacht vom 27sten auf den 28sten April [1785] des Herrn Pensionaire, Heinrich Friederich Ottow, Frau, Eheliebste, Anna Elisabet, geborne Schrödern, in ihrem Wochenbette, da Sie am 8ten Apr. von Zwillingen, ein Paar hübschen Töchtern, glückl. entbunden worden, sanft entschlafen, und am 2ten Maii in der Kirche begraben."

 

 

Die Grabkapelle der Familie Viereck

 

Die Grabkapelle Viereck und die Schorrentiner Kirche (Foto vor 1940)

 

Die Grabkapelle Viereck und die Schorrentiner Kirche (Foto vor 1940)

 

Die 1851/52 erbaute Grabkapelle der Familie Viereck (Foto von 2002)

 

Die 1851/52 erbaute Grabkapelle der Familie Viereck (Foto von 2002)

 

 

   Der Domainenrat Wilhelm Viereck richtete am 8.1.1845 folgendes Schreiben an die Großherzogliche Landesregierung:

   "An die hohe Großherzogliche Landes - Regierung in Schwerin.

   Die Vorsehung hat mir im Verlaufe der Zeit bereits eine theure Gattin und geliebte Kinder durch den Tod entrissen, deren irdische Ueberreste ich an meinem jetzigen Wohnorte Schorrentin in meiner Nä­he zu haben wünsche, weil die öftere Erinnerung an die Hingeschiede­nen mir eine besondere Beruhigung gewährt.

   Zu diesem Zwecke und, weil der Raum des hiesigen Kirchhofes bei der zunehmenden Bevölkerung allzu beschränkt ist, beabsichtige ich, eine Grab - Capelle außerhalb der Ringmauer des Schorrentiner Fried­hofes nach der westlichen Seite zu, woselbst noch ungefähr 8 Qua­dratruthen zum Gute Schorrentin gehörigen Landes sich befinden, für mich und meine Familie zu erbauen, und demnächst die Ringmauer des Friedhofes in der Art zu erweitern, daß dieselbe diese neu zu erbau­ende Capelle mit umfassen wird.

   Ich bitte daher unterthänigst:

   mir die Erbauung einer Grab - Capelle in der vorgedachten Weise, gnädigst zu gestatten.

   Mit dem größten Respecte verharre ich, als der hohen Großherzoglichen Landes - Regierung unterthänigster Wilhelm Viereck

   Schorrentin den 8 Januar 1845"              

 

   Superintendent Consistorialrat Klei­minger in Sternberg machte in seiner Stellungnahme vom 19.1.1845 darauf aufmerksam, „daß der Hof und das Gut Schorrentin zwei besondere eigenthümliche und ausreichende Begräbnißplätze auf dem dortigen Kirchhofe (besitzt), welches daher kommen soll, weil es vor Alters zwei Höfe Schorrentin gegeben hat, und wird in der Folge für anderweitige Be­erdigungen dieser Platz, sobald die Leichen auf demselben ihre gehö­rige Zeit gelegen und verweset sind, benutzt werden müssen." Er wollte die beabsichtigte Erbauung einer Grab – Capelle nicht ohne weiteres gestatten.

 

   Die Darguner Beamten gaben folgende Stellungnahme dazu ab:

   "Der von der Gutsherrschaft zu Schorrentin zur Erbauung einer Grabcapelle ausersehene Platz liegt außerhalb der Kirchhofsbefriedi­gung, gehört daher ganz zum Gute Schorrentin und wüßten wir kein Be­denken gegen die Bitte des Domainenraths Viereck zu erheben, um so weniger, als derselbe sich erboten hat die Kirchhofsmauer auf seine Kosten auszurücken. Zwar fehlt der Raum zu Begräbnissen für die Dorfschaft Warsow. Allein hier kann nur geholfen werden wenn die Gutsherrschaft zu Gross - Marckow ihren bisherigen Begräbnißplatz auf dem Schorrentiner Kirchhofe abtritt, weil derselbe jetzt von dort aus nicht mehr benutzt wird, oder es müßte ein besonderer Kirchhof für Warsow in der Nähe des Dorfs angelegt werden. Für eini­ge Jahre ist aber noch Raum auf dem Schorrentiner Kirchhofe selbst, wie wir durch Localbesichtigung ermittelt haben.

   Dargun den 14. März 1845            

   Großherzogliche Beamte"

 

   Es erfolgte nun am 22.3.1845 die Genehmigung des Oberkirchenrats zum Bau der Grabkapelle mit der Verpflichtung, 50 Thaler an das Kirchenärar zu zahlen, und „daß für die jedesmalige Besetzung einer Leiche in der zu erbauenden GrabCapelle die üblichen Gebühren, an Kirche und Geistlichkeit daselbst entrich­tet werden müssen“.

   Am Sonntag, dem 1.8.1852 wurde die Grabkapelle vom Superintendenten Schmidt aus Malchin nach dem Gottesdienst in Gegenwart des Domänenrates Wilhelm Viereck und seiner Angehörigen sowie einer zahlreich versammelten Gemeinde zu einem christlichen Erbbegräbnis der Familie Viereck eingeweiht. In der Kapelle befand sich zu diesem Zeitpunkt der Sarg seines mehrere Jahre zuvor gestorbenen Sohnes.

   "Der verstorbene Herr Domainenrath Viereck auf Schorrentin hat testamentarisch seinem Sohne, dem jetzigen Besitzer von Schorrentin, 900 M. übergeben, daß von den fünfprocentigen Zinsen die auf dem hiesigen Kirchhofe befindliche Vierecksche Grab - Capelle erhalten werde. Der Verwalter des Capitals hat über die Verwendung der Zinsen keinerlei Rechenschaft abzulegen, es ist ihm aber gestattet, unter Umständen, z. B. wenn die Zinsen zur Erhaltung nicht ausreichen, die Capelle abzubrechen und den Platz mit einem Gitter zu umgeben. Mit dieser Arbeit sollen die 900 M. als aufgegangen angesehen werden. Herr Viereck hält für den Fall, daß das Gut in andre Hände übergehen sollte, den Bestand des Legats nicht hinlänglich gesichert. Er wünscht deshalb, daß die hiesige Kirche das Legat annehmen wolle, möchte aber die Verwaltung des Capitals und die Verwendung der Zin­sen dem Besitzer von Schorrentin vorbehalten, so lange das Gut in Viereckschen Händen ist. Die 900 M würde er intabuliren lassen. Dem Aerar würde keinerlei Nachtheil erwachsen können, weil die Kirche gegebenen Falles von dem Recht des Abbruchs Gebrauch machen würde. Aus diesem Grunde ist Herr Viereck der Meinung, daß es der Zustim­mung der Herrn Eingepfarrten nicht bedürfen werde. Indem ich diesen Wunsch des Herrn Viereck dem hohen Oberkirchenrath vortrage, bitte ich ehrerbietigst - gehorsamst:

   Hochderselbe wolle geneigen, mir Weisung zu ertheilen, ob das Legat angenommen werden kann, event. was ich zu thun habe, die An­nahme zu erwirken.

                         Eines hohen Oberkirchenraths

                        ehrerbietigst - gehorsamster

                                      C. Dankert,

                                          Pastor.

   Schorrentin den

   15t September 1882"

 

   Auf den entspr. Bericht des Superintendenten Sostmann in Malchin schrieb der Oberkirchenrat am 3.11.1882 an den Pastor Dankert:

   "Auf Ihren Vortrag vom 15. Sept. d.J. btr. Gründung einer Stiftung bei dortiger Kirche zur Erhaltung der Viereckschen Grabcapelle auf dem Kirchhofe daselbst wird Ihnen erwiedert, daß der Oberkirchenrath im Allgemeinen kein Bedenken hat, auch in diesem Falle auf die vor­getragene Intention einzugehen, wenn die weiter unten zu gedenkenden Bedingungen erfüllt resp. anoptirt werden.

1. Im besonderen erscheint bedenklich, daß die Verwaltung des Stif­tungs - Capitals und die Verwendung der Zinsen (zur Erhaltung der Grabcapelle) dem Besitzer des Guts Schorrentin so lange verblei­ben sollen, als derselbe ein männlicher Nachkomme des wailand Do­mainenraths Viereck sein wird. Es mag die Verwaltung des Capitals und Verwendung der Zinsen dem jetzigen Gutsbesitzer Viereck auf Schorrentin für seine Besitzzeit verbleiben, ohne daß derselbe über die Verwendung der Zinsen Rechenschaft abzulegen und die Ueberschüsse an den Zinsen in den einzelnen Jahren herauszugeben nöthig haben. Später aber muß die Verwaltung des Stiftungs - Ca­pitals und Erhaltung der Grabcapelle auf die Kirche zu Schorren­tin und zwar auf den Aerarberechner übergehen. Es kann sonst kom­men, daß die Stiftung, wenn während der Besitzzeit eines Viereck die Grabcapelle abgebrochen würde, gar nicht ins Leben treten, der Kirche nichts weiter zufiele, als daß in ihr ein einstweili­ges Vermögenssubject für das Stiftungscapital von 900 Mark con­stituirt würde. Weiter ist das folgende zu bedingen:

2. Der Gutsbesitzer Viereck hat in einer Stiftungsacte das Capital der 900 Mark der Kirche zu Schorrentin als ihr Vermögensobject zu überweisen und dies Capital in das Hypothekenbuch über Schorren­tin zu einer nachzuweisenden sicheren Hypothek zu 5 p.c. eintra­gen zu lassen und den Hypothekenschein, der die Kirche als Gläu­bigerin aufzuführen hat, an die Superintendantur Malchin zur Auf­bewahrung abzugeben.

3. Das intabulirte Capital der 900 M darf von dem Besitzer des Guts Schorrentin ausschließlich in dem Falle, daß der Abbruch der Ca­pelle noch während der Besitzzeit des jetzigen Gutsbesitzers Viereck auf Schorrentin erfolgt, von seiten der Kirche nur in dem die Einziehung des Capitals wegen des von ihr zu beschaffenden, nöthig gewordenen Abbruchs der Capelle und der dann zu beschaf­fenden Umfriedigung der Grabstelle vernothwendigenden Falle ge­kündigt werden.

4. Mit dem Uebergang der Verwaltung des Stiftungs - Capitals auf den Kirchen - Aerar - Berechner, den Pastor in Schorrentin, hat der­selbe allein für die ordnungsmäßige bauliche Erhaltung der Grab­capelle zu sorgen, den Abbruch dieser Capelle, sobald es nöthig wird - etwa nach eingeholtem Consense des Superintendenten - be­schaffen, sowie die Umfriedigung des Grabes ausführen zu lassen.

Mit dem Uebergange der Verwaltung auf den Kirchen - Aerar - Be­rechner hat der Berechner eine ordnungsmäßige Rechnung über das Stiftungs - Capital in einem Anhange zur Schorrentiner Kirchen­rechnung zu führen und alljährlich zur Revision des Superinten­denten zu bringen.

Uebrigens hat die bauliche Erhaltung der Grabcapelle und die dem­nächstige Umfriedigung der Grabstelle nie auf die kirchliche Bau­behörde überzugehen und bedarf es daher auch nicht der Befragung des Patronats und der Eingepfarrten.

Weiter wird auf den Fall, daß die Kirche dereinst die Grabcapelle abbrechen und eine Umfriedigung der Grabstelle beschaffen zu las­sen haben wird, Bestimmung über die Beschaffenheit der Umfriedi­gung getroffen werden müssen, wobei ausdrücklich auszusprechen ist, einmal daß die Kosten des Abbruchs und der Umfriedigung nie über den Betrag des Stiftungs - Capitals hinausgehen dürfen und sodann daß die Kirche niemals mit ihrem sonstigen Vermögen für die Erhaltung der Grabcapelle und die Herrichtung der Umfriedi­gung aufzukommen hat.

5. Nach erfolgtem Abbruch der Grabcapelle und beschaffter Umfriedi­gung der Grabstelle sind die Aufkünfte aus dem zu verwerthenden Capellen - Material und die 900 Mark, soweit ein Rest nach Be­streitung der Abbruchs- und Umfriedigungskosten verbleiben wird, in diesem Rest der Kirche für ihr sonstiges Vermögen zu belie­biger Verwendung zu überweisen, indem mit Herrichtung der Grabum­friedigung alle Erhaltungspflicht aufhört. Die Ueberweisung hat auch dann zu geschehen, wenn der Abbruch der Grabcapelle und die Herrichtung der Grabstellen - Umfriedigung noch von dem jetzigen Gutsbesitzer Viereck auf Schorrentin besorgt werden sollte.

6. Der Pastor als Aerarberechner muß von dem Zeitpunkt ab, mit dem er die Berechnung des Stiftungs - Capitals und die Sorge für die Grabcapelle und die Herrichtung der Grabstellen - Umfriedigung zu übernehmen haben wird, eine Renumeration erhalten, die auf 6 Mark jährlich nicht zu hoch gegriffen erscheint. Desgleichen muß der Superintendent eine jährliche Renumeration etwa von 2 Mark für die Rechnungs - Revision erhalten. Diese Renumerationen kommen in Wegfall, sobald die Grabkapelle abgebrochen und die Umfriedigung um die Grabstelle beschafft sein wird, weil mit diesem Zeitpunkt die Stiftung und deren Berechnung eingeht.

7. Die nach vorstehenden zu treffenden Bestimmungen sind in einer Stiftungs - Acte zusammenzufassen, die nicht nur der Gutsbesitzer Viereck, sondern auch Namens der anoptirenden Kirche der Pastor und der Superintendent zu unterschreiben haben und welche sodann in vier Exemplaren zur oberbischöflichen Confirmation bei uns einzureichen ist.

Sie wollen mit Vorstehendem den Gutsbesitzer Viereck auf Schor­rentin bekannt machen und sollte derselbe sein Einverständniß mit den vorstehenden Bedingungen zu erkennen geben, denselben zur Einreichung der Stiftungsacte hier veranlassen."

 

In der Grabkapelle der Familie Viereck sind folgende Personen beigesetzt

 

   Schreiben des Pastors Brasch an den Oberkirchenrat in Schwerin:

   "Einem hohen Oberkirchenrate erlaubt sich der gehorsamst Unter­zeichnete folgendes ehrerbietigst vorzutragen:

   Auf dem die hiesige Kirche umgebenden Begräbnisplatz, auf welchem seit dem Jahre 1852, nach dem wegen Überfüllung damals ein ander Kirchhof außerhalb des Ortes angelegt worden, keine Beerdigungen mehr stattfinden, befindet sich eine dem hiesigen Gute gehörende Be­gräbnis Capelle. Da nun alle Plätze in dieser Capelle mit Leichen besetzt sind, so beabsichtigt der hiesige Gutsbesitzer Viereck, um neuen Raum in der Capelle zu gewinnen, vorerst drei in derselben beigesetzte Leichen seiner Familie, und zwar solche, welche schon längere Zeit dort ruhen, wieder herausschaffen und auf dem vor der Capelle befindlichen, gleichfalls dem Gute gehörenden Platze des Kirchhofes beerdigen zu lassen, und erbittet durch mich zu solcher Transferierung die Erlaubnis des hohen Oberkirchenrats.

Hierzu erlaube ich mir zu bemerken,

1. daß der alte Kirchhof zwar nicht förmlich geschlossen ist, da bei der Anlegung des neuen, inzwischen schon vergrößerten Kirchhofes in Aussicht genommen wurde, daß man nach dessen Überfüllung wie­der zu dem alten Kirchhof zurückkehren wolle, daß es indes zu einer solchen Rückkehr meiner Ansicht nach in absehbarer Zeit nicht kommen wird, und

2. daß, wenn der hohe Oberkirchenrat zu der nachgesuchten Transfe­rierung die Erlaubnis erteilen sollte, dies doch nur ausdrücklich für diesen erbetenen Fall geschehen möchte, da andrerseits zu be­sorgen steht, daß, wenn bei neuer Überfüllung der Capelle wieder­holte Transferierungen stattfinden, andre Eingepfarrte daraus für sich das Recht herleiten möchten, gleichfalls wieder auf dem al­ten Kirchhofe ihre Leichen beerdigen zu dürfen.

                        Eines hohen Oberkirchenrats

                                  gehorsamster

                                    H Brasch.

   Schorrentin,

   12. Jan. 1899."

 

   Consistorialrat Sostmann in Malchin gab dazu folgende Stellung­nahme ab:

 

   "Zu dem hierneben zurückerfolgenden Vortrag des Pastors Brasch in Schorrentin, betreffend Umbettung von Leichen, erlaube ich mir ge­horsamst zu bemerken:

   Der Platz, auf welchem die umzubettenden Leichen der Familie Viereck beigesetzt werden sollen, bildet die südwestliche Ecke des Kirchhofs und liegt vor der nach Süden gelegenen Kapelle zwischen dieser und der Kirchhofsmauer, an dem vom Dorfe zum Gutshofe führen­den Wege. Die Mauer wird an dieser Stelle durch eine der Familie Viereck gehörende eiserne Pforte, welche den Eingang zum Platz und zur Capelle bildet, unterbrochen. Dieser Platz ist, wie die Kapelle, Privateigentum der Familie Viereck, und sind andere Leichen auf dem­selben bisher nicht beigesetzt. Demnach steht einer Beisetzung eini­ger Leichen, welche bisher in der Kapelle beigesetzt sind, auf die­sem Platze kein Bedenken entgegen.

   Der Pastor Brasch empfiehlt, daß die Erlaubnis zur Beisetzung von Leichen ausdrücklich auf diesen im Privateigentum der Familie Vier­eck stehenden Platz beschränkt werde, damit nicht auch andre Gemein­deglieder das Recht beanspruchen, ihre Todten wieder auf dem alten Kirchhofe zu begraben.

   Malchin, den 19. Januar 1899.

   Sostmann."

 

Daraufhin schrieb der Oberkirchenrat an den Pastor Brasch:

 

   "Auf Ihren Antrag vom 12. d.M. soll hiedurch genehmigt sein, daß 3 in der Capelle des Gutsbesitzers Viereck daselbst beigesetzte Leichen auf den vor der Capelle befindlichen, dem Gute gehörenden Platze eingesenkt werden. Der von Ihnen befürworteten Beschränkung auf den vorliegenden Fall wird es nun dieserhalben nicht bedürfen, weil eine Einsenkung schon beigesetzter Leichen, welche selbstver­ständlich ohne irgendwelche kirchliche Ordinationen zu geschehen ha­ben wird, eine Berufung andrer Gemeindeglieder zur Gewinnung des Rechts einer Beerdigung auf dem alten Kirchhofe ausschließt."

   Die Umsetzung der beiden Kindersärge fand dann wie gewünscht statt. Sie wurden vor der Kapelle mit einem Doppel - Grabstein beigesetzt. Heute befindet sich dieser an einem anderen Platz auf dem Kirchhof. Er hat folgende Inschriften:

 

Hier ruhet in Gott

Wilhelm Heinrich

Emil Viereck

geb. d. 23. Novbr. 1836

gest. d. 1. Augst. 1844

 

Hier ruhet in Gott

Ina Louise Emma

Henriette Viereck

geb. d. 14. Decbr. 1843

gest. d. 23. Juni 1854

 

Grabstein der Kinder Wilhelm Heinrich Emil und Ina Louisa Emma Henriette Viereck bei der Kirche

 

Grabstein der Kinder

Wilhelm Heinrich Emil und

Ina Louise Emma Henriette Viereck

bei der Kirche

 

 

   Um 1990 standen noch sieben Särge in der Grabkapelle. Lange Zeit hat sich eine Überlieferung erhalten, nach welcher Neugierige, die zu weit in das Fenster der Grabkapelle hineinschauen, eine lange Nase bekommen. Zum Glück hat sich dieses Gerücht aber nie bewahrheitet, sonst müßten wohl alle Schorrentiner eine solche Nase aufweisen.

   Heute ist die Grabkapelle stark sanierungsbedürftig. Sie gehört der Kirche und die Nachkommen der Familie Viereck haben das Nutzungsrecht. Aufgrund des desolaten Zustandes der Grabkapelle hatten die Nachkommen der Familie Viereck Anfang der 90ziger Jahre veranlasst, daß die Särge mit Sand zugeschüttet werden. Der Gemeindekirchenrat wie auch die Nachkommen sind sich seit langem einig, daß die Grabkapelle abgerissen werden sollte. Aber der kirchliche Denkmalpfleger hat sich ausdrücklich dagegen ausgesprochen, denn es könnte ja noch einmal einen Interessenten dafür geben. So kann nur die Zeit weiter an der Ruine arbeiten.

 

So sah es 1990 in der Grabkapelle der Familie Viereck aus (1)

 

So sah es 1990 in der Grabkapelle der Familie Viereck aus (2)

 

So sah es 1990 in der Grabkapelle der Familie Viereck aus

 

 

Gedenkstein in der Buschkoppel

   Am 16.8.1945 starb Hilde Viereck in Neukalen im Alter von 38 Jahren an Diphtherie, einer Epidemie, die im Sommer 1945 grassierte und wegen schlechter Versorgung mit Medikamenten viele Menschen dahinraffte. In der Grabkapelle der Familie Viereck war kein Platz mehr vorhanden. Alfred Viereck; beschloss deshalb, seine Tochter mit Hilfe einiger Mitarbeiter aus dem Dorf am Waldrand mit Blick auf die Kirche und das Gutshaus zu beerdigen. Dies geschah am 19.8.1945, seinem 80ten Geburtstag. Im September 1945 wäre dies aufgrund der Bodenrefom nicht mehr möglich gewesen.

   Alfred Viereck verstarb im Jahr darauf am 4.6.1946 in Bad Doberan. Seine Schwester, Toni Reder, geb. Viereck, die damals in Dargun lebte, sorgte dafür, dass seine Urne in aller Stille bei seiner Tochter im Schorrentiner Wald beigesetzt wurde. Das Grab wurde noch einige Jahre von Unbekannten gepflegt.

 

Gedenkstein in der Buschkoppel

 

Gedenkstein in der Buschkoppel

 

 

Bilder vom Schorrentiner Friedhof:

 

Grabstein Franz und Maria Kneier

 

Grabstein Franz und Maria Kneier

 

Grabstein Hermann Möller

 

Grabstein Hermann Möller

 

Grabstein Franz Reder

 

Grabstein Franz Reder

 

Grabkreuz Hartwig von Levetzow

 

Hier ruhet

Hartwig von Levetzow

Erbherr auf Lelkendorf,

Karnitz und Sarmstorf

geb. den 11. Jan. 1819

gest. den 29. Dez. 1897

 

Friedhof Schorrentin (2004)

[2004]

Friedhof Schorrentin