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Aus der Geschichte des städtischen Krankenhauses

 

Wolfgang Schimmel



   Am Ende des 19. Jahrhunderts kam auch in Neukalen der Wunsch auf, dem Beispiel anderer Städte folgend, ein Krankenhaus zu errichten.
   So versammelten sich erstmals am 30.12.1884 im Hotel des Gastwirts Kähler interessierte Bürger und gründeten einen "Verein zur Erbauung  eines Armen- und Krankenhauses". Die Mitglieder des Vereins wünschten sich aus christlicher Nächstenliebe eine Verbesserung der Krankenpflege. 
   Die Initiative zur Gründung war besonders von der Frau des Pastors Voß, Emma Voß, der Frau des Sanitätsrats Buschmann, Bertha Buschmann, der Frau des Senators Drechsler, Louise Drechsler und der Frau des Senators Reinhardt, Adolphine Reinhardt ausgegangen.

 

Unterschriften vom 30.12.1884

 

Unterschriften vom 30.12.1884

 

 

   Der Verein hatte Anfang des Jahres 1885 180 Mitglieder. Leiterin des Vereins war Frau Pastor Voß. Zum Vorstand gehörten: Herr Pastor Voß, Herr Oberförster Senator Drechsler, Herr Kaufmann Ernst Broder (Cassier) und Herr Müller Wagenknecht. Durch den Eintritt bei Tanzveranstaltungen, Mitgliedsbeiträge, Geldsammlungen, Schenkungen, Gaben des Skatclubs bei Gastwirt Meyer und anderes erreichte der Verein zum 24. Januar 1886 ein Vermögen von 485,39 Mark. 
   1885 trug man sich auch mit dem Gedanken, die jüdische Synagoge anzukaufen und zu einem Armen- oder Krankenhaus umbauen zu lassen. Maurermeister Harm stellte dazu am 9.2.1885 einen Kostenanschlag auf. Ein Umbau zum Krankenhaus sollte 3040,16 Mark und ein Umbau zum Armenhaus 2453,73 Mark kosten. Dieser Plan kam aber nicht zur Ausführung.
   Als im Frühjahr 1886 eine „Lotterie zum Besten eines Armen- und Krankenhauses“ veranstaltet werden sollte, gingen insgesamt 328 Einzelstücke ein, unter anderem: Schürzen, Schlummerrolle, Wischtuchkorb, Morgenschuhe, Eckborte, Rückenkissen, Pelzfußkorb, Schultornister, Fußmatte, Schlummerpuff, Cylinderhütchen, Wischtücher, Morgenhaube, Kinderkleidung, Tischdecken, Pulswärmer, Binsenstuhl, Gummibaum, Cigarren, Kuchen, Glas Honig, Strumpfbänder, Müffchen, Wäschebeutel, Unterrock, Pantoffel, Weinflaschen, Bilder, Bücher, Geschirr...  Das Großherzogliche Ministerium des Innern lehnte den entspr. Antrag des Magistrats jedoch mit folgender Begründung ab:
   „Die vom Magistrat zu Neukalen unterm 8. d. M. nachgesuchte Erlaubniß zu einer Verloosung, welche der dortige Verein zur Herbeischaffung der Mitteln zur Erbauung eines städtischen Armen- und Krankenhauses beabsichtigt, kann nicht ertheilt werden, da Dispensationen von dem gesetzlichen Ausspielverbote zu Gunsten milder Zwecke grundsätzlich nur erfolgen, wenn es sich um die Erreichung der Ziele privater Wohlthätigkeit handelt, im vorliegenden Falle aber die Gründung eines der behördlichen Armenpflege dienenden Instituts erstrebt wird.
    Die Anlage des Gesuchs erfolgt zurück.
    Schwerin am 13. März 1886
    Großherzogl. Meckl. Ministerium des Innern
                                                    Im Auftrage
                                                     WSchmidt"

   Daß die vom Verein geplante Verlosung freiwilliger Liebesgaben durch das Schweriner Ministerium abgelehnt wurde, erregte sehr viel Mißfallen und wurde reichlich diskutiert. Die Neukalener - von jeher dickköpfig mit ihrer Obrigkeit - gaben nicht auf und versuchten weiter, ihr Ziel durchzusetzen. Und so kamen sie auf die Idee, einen neuen Verein zu bilden. Im Herbst 1886 wurde unter Leitung des Pastors Voß ein "Verein für freiwillige Krankenpflege" gegründet, dessen 116 Mitglieder aus dem  "Verein zur Erbauung eines Armen- und Krankenhauses" kamen, im Volksmund "Suppenverein" genannt. Man versuchte erneut, eine Verlosung von selbstgefertigten oder gespendeten Sachen durchzuführen:
   "Allerdurchlauchtigster Großherzog,
   Allergnädigster Großherzog und Herr!
   Ew. Königliche Hoheit wollen in Gnaden geruhen, die unterthänigste Bitte der in tiefster Ehrfurcht Nahenden huldvoll entgegen zu nehmen.
   Vor Jahresfrist hat sich hier ein Verein gebildet "zur Herbeischaffung der Mittel zur Erbauung eines Armen- und Krankenhauses". Von diesem Verein wurde der Gedanke angeregt, durch Verloosung von freiwilligen Gaben die Erreichung des angestrebten Zieles zu fördern. Der Gedanke fand allgemein Anklang, und Gaben flossen von allen Seiten herbei. Jedoch die zweimal nachgesuchte Genehmigung - vom 8. März und vom 27. März d. J. - wurde von dem hohen Ministerium abgelehnt, "weil es sich nicht um die Erreichung der Ziele privater Wohlthätigkeit handle". Inzwischen ist nun der Bau eines Krankenhauses aus städtischen Mitteln bereits beschlossen worden. Da haben nun die allerunterthänigst Unterzeichneten sich zu einem Verein für freiwillige "Krankenpflege" zusammengethan und zur Förderung des Zweckes dieses Vereins beschlossen, die für das Krankenhaus eingelieferten Gaben und Arbeiten mit Zustimmung der Geber zum Zwecke "freiwilliger Krankenpflege" zu verloosen. Und so wagen sie es denn getrost im Vertrauen auf Ew. Königlichen Hoheit landesväterliches Herz noch einmal die Bitte auszusprechen:
   Ew. Königliche Hoheit wollen den allerunterthänigst Unterzeichneten eine Verloosung freiwilliger Gaben und Handarbeiten zum Zwecke freiwilliger Krankenpflege huldvollst gestatten.
   Es ist die Ausgabe von 1200 Loosen a 50 Pfennige das Stück in Aussicht genommen, während circa 300 Gewinne im Werthe von 1 bis 10 Mark zur Verloosung gelangen würden.
    In tiefster Ehrfurcht verharren
                                 Ew. Königlichen Hoheit
                                       allerunterthänigste
                                             Pastorin Voss
                                     Sanitätsräthin Buschmann
                                             Louise Zander
                                      Senatorin A. Reinhardt 
                                   Louise Drechsler geb. Sass  
   Neukalen, den 5. November 1886."

   Unter bestimmten Voraussetzungen stimmte nun das Ministerium des Innern in Schwerin am 24.11.1886 einer Verlosung von Liebesgaben zu. 
   Der "Verein zur Erbauung eines Armen- und Krankenhauses" hatte 1886 mehrere Veranstaltungen durchgeführt. Am 22. März 1886 gab es auf dem zweiten "Socialen Abend" und am 7. Oktober 1886 erneut eine Theatervorstellung beim Gastwirt Bruger, zu welcher die Handwerker der Stadt die Kulissen, Kostüme und Perücken fertigten. Am 6. Juni 1886 fand im Gartsbruch ein Konzert statt. Dadurch hatte der Verein zum Jahresabschluß ein Vermögen von 980,55 Mark.

   Auf der Rats- und Bürgersitzung am 2.11.1886 wurde das Vorhaben des Vereins rege diskutiert:
   "In der heutigen Sitzung wurde ... über den Bau eines Krankenhauses unter Vorlegung des Risses und Kostenanschlages umständlich gesprochen, jedoch war ein Platz für die Anstalt noch nicht definitiv in Aussicht genommen und will man namentlich die am Salemer Wege belegene s. g. Filzkuhle einer näheren Prüfung zu solchem Zweck unterziehen.
   Was die Kosten der Aufbringung anbetrifft, so war man der Ansicht, daß die Stadt die Holzmaterialien und Felsen, so weit letztere vorräthig, ferner zu den Baukosten 1200 M hergebe. Um die Verzinsung dieser Anleihe zu ermöglichen, hielt man es für zweckmäßig, daß der Armenkassenbeitrag, unter Vorbehalt hoher Genehmigung um 25 pro cent erhöhet und solcher Procentsatz an die Stadtkasse quartaliter abgegeben werde.
   Die Committe wird zur nächsten Sitzung noch einen umständlichen Bericht über diese Angelegenheit abstatten und werden sämmtliche Anwesende geeignete Localitäten zu Baustellen bis dahin in Augenschein nehmen."

   Am 1.2.1887 fand die nächste Generalversammlung des "Vereins zur Erbauung eines Armen- und Krankenhauses" statt:
   "Die heutige Generalversammlung des Vereins zur Erbauung eines Armen- und Krankenhauses wurde von Herrn Oberförster, Senator Drechsler eröffnet.
   Es wurde von Herrn Cassier Broder über den Vermögensstand des Vereins Bericht erstattet. Der Jahresabschluß war von Herrn Adolf Wagenknecht revidirt und richtig befunden und wurde dem Cassenführer Decharge ertheilt.
   Ferner wurde der Vorschlag des Vorsitzenden, da der Bau eines Krankenhauses in Aussicht steht, den Namen des Vereins unter Fortlassung des Wortes "Armen", zu ändern, welches einstimmig angenommen wurde.
   Der Vorstand wurde wiedergewählt, derselbe wurde noch ergänzt, durch die Herren Ernst Salchow, Dr. Lönnies und Aug. Lange.
   Daß auch jetzt die hohe Ministerielle Erlaubniß zur Verlosung von Liebesgaben zu Besten des Vereins ertheilt sei, wurde lebhaft besprochen, und freudig begrüßt.
   Mit dem Wunsche, daß der Verein auch ferner gedeihen möge, schloß der Vorsitzende die Versammlung.
   Neukalen, den 1ten Februar 1887
   THDrechsler  Ad.Wagenknecht Ernst Broder"

 

Zeichnung zum Krankenhausbau Februar 1887

 

Zeichnung zum Krankenhausbau von Maurermeister Harm,
Februar 1887

 

 

Entwürfe zum Bau des Krankenhauses von Maurermeister Harm (Februar 1887) 1

 

Entwürfe zum Bau des Krankenhauses von Maurermeister Harm (Februar 1887) 2

 

Entwürfe zum Bau des Krankenhauses von Maurermeister Harm
(Februar 1887)

 

Rechnung für das Stadt - Krankenhaus Neukalen von R. Wagenknecht, 29.12.1887

 

Rechnung für das Stadt - Krankenhaus Neukalen
von R. Wagenknecht, 29.12.1887

 

 

   1887 waren die Mittel für den Bau eines Krankenhauses zusammen und ein günstiger Bauplatz gefunden. An den Kosten beteiligten sich auch die Gutsbesitzer in Klenz, Kl. Markow, Gehmkendorf, Rey, Schorrentin und Schwarzenhof. Unter Leitung des Maurermeisters Wilhelm Harm schritt der Bau zügig voran. Bereits vor der Eröffnung des Krankenhauses forderte der Magistrat 1887 eine Diakonissin aus dem Stift Bethlehem in Ludwigslust an, die aber nicht bewilligt werden konnte. So wurde nach einem Aufruf der Schuster Aster als Krankenwärter mit einem jährlichen Gehalt von 350,- Mark zur Eröffnung des städtischen Krankenhauses eingestellt. 
   Zur feierlichen Einweihung am 15.1.1888 traf auch der Großherzog Friedrich Franz III. in Neukalen ein. Viele Einwohner bildeten ein Spalier zum Krankenhaus hin. Der Bürgermeister Ludwig Mau hielt eine Ansprache und übergab das neue Gebäude, welches der Stadt 25000 Mark gekostet hatte, an Doktor Buschmann.

   "Protokoll der Generalversammlung, gehalten am 19. Januar 1888.
   Durch Inserat im hiesigen Wochenblatt war auf heute eine Generalversammlung des Vereins zur Herbeischaffung der Mittel zur Errichtung eines Krankenhauses zusammen gerufen.
   Der Cassenführer legte zunächst Rechnung ab, welche mit den Belägen verglichen als richtig anerkannt wurde. Die von demselben in Einnahme gestellte Summe von 600 Mark für die stattgehabte Verlosung wurde zur Verwendung für den Verein zur freiwilligen Krankenpflege reservirt, dahin gegen die sonst eingegangenen Gelder zur Verwendung der inneren Einrichtung des hiesigen Krankenhauses der Baukommitte zur Disposition gestellt.
   Hierauf entschloß man sich den bisherigen Verein aufzulösen, unter Vorbehalt der demnächstigen Verwendung des Mobiliar - Vermögens, welches einstweilen unter Aufsicht jedoch ohne Verantwortung, des Herrn Rentier Salchow bleibt.
                      Der Vorstand
        THDrechsler     JVoß     Ernst Broder
        Ad. Wagenknecht     Dr.RBuschmann
        Aug. Lange                      C Salchow"

 

   "Neukalen, d. 3 August 1888
   Durch öffentliche Bekanntmachung im hies. Wochenblattes war zwecks Auflösung des Vereins zur Herbeischaffung der Mittel zur Erbauung eines Krankenhauses hieselbst, auf heute Abend im Kählerschen Local eine General - Versammlung anberahmt.
   Die Kassenablage erwies einen Vorrath von 7,88 M und den Bestand der Requisiten der Bühne auf. Nach längere Besprechung wurde die Ansicht zu Grunde gelegt daß Letztere an den Gastwirth Herrn Seemann welcher sich zum Ankauf derselben bereit erklärt verkauft werden müße, da eine Conservirung schwer zu erreichen und für die Verwendung in nächster Zeit durchaus keine Aussicht vorhanden. H. Seemann offerirte für die Bühne insoweit sie Eigenthum des Vereins die Summe von 50,- M und wurde ihn für dies Angebot der Zuschlag ertheilt. Die ausgelobte Kaufsumme wurde sofort von ihm ausgezahlt und soll ihm über solche Zahlung hierdurch Quittung ertheilt sein. Der H. Salchow hatte die Güte die Überweisung des Inventars an den Herrn Käufer zu übernehmen.
   Über die Verwendung der vorhandenen Geldmittel, wurde dahin Beschluß gefaßt daß zur Ausbildung des Krankenwärthers im hiesigen Krankenhauses die Summe von 50,- M vorschüßig ausgezahlt werden solle, und wurde das Geld zu diesem Zwecke dem H. Sanitätsrath Dr. Buschmann ausgeantwortet, welcher es übernommen hatte den Krankenwärther für die Zeit eines Monats nach Rostock in´s dortige Krankenhaus zu senden. Der annoch verbleibende Rest von 7,88 M blieb in den Händen des bisherigen Kassenführers Herrn Kaufmann Broder um demnächst inventualiter Verwendung zur Deckung von Miethe für ein Instrument des Herrn Roloff Neubrandenburg zu finden. Nachdem in soweit die Obliegenheiten des Vorstandes des Vereins Rechnung getragen, wurde der Antrag auf Auflösung desselben ausgesprochen, und von den anwesenden Vereins - Mitgliedern genehmigt, womit geschloßen.

   ThDrechsler   Dr. RBuschmann   Dr. HLönnies   Emil Broder   ESalchow   Ad. Wagenknecht"

   Am 6.3.1888 wurden zum Krankenhausvorstand gewählt:
        Senator Reinhardt
        Senator Drechsler
        Bürgerrepr. Ad. Soltmann
        Bürgerrepr. W. Anders
        Sanitätsrat Dr. Buschmann

 

 

Stadt-KrankenhausHaus Ordnung Stadt-Krankenhaus

 

Hausordnung Stadtkrankenhaus Neukalen

 

 

   Krankenwärter Aster beschwerte sich:
   "An den löblichen Magistrat hieselbst!
   Von diesem löblichen Magistrat bin ich zum Krankenhausdiener angenommen, habe am 1. Febr. d. J. meinen Dienst angetreten, auch der Zeit meine Dienstwohnung im Krankenhause bezogen. Als Dienstpflichten wurden mir die Reinigung des ganzen Krankenhauses sowie die nöthige Heitzung desselben auferlegt, nicht aber die Krankenpflege, wozu vielmehr eine Diakonissin angestellt werden sollte. Als Lohn für meine Dienstleistungen erhalte ich freie Wohnung im Krankenhause, auch freie Feuerung, aber kein baares Geld.
   Unter diesen Bedingungen habe ich meine Stelle nur in der Voraussetzung annehmen können, daß meine Dienstleistungen mir noch die nöthige Zeit zum Betriebe meines Handwerks lassen würden und ich im Stande sei, damit meine Familie zu ernähren.
   Eine Diakonissin zur Krankenpflege ist bisher nicht angenommen und soll dies auch, wie der Herr Sanitätsrath Dr. Buschmann mir gesagt, vielleicht nicht geschehen, vielmehr soll ich die Krankenpflege mit übernehmen und habe dies auch bisher schon thun müssen. Dadurch ist mir nun die Zeit zum Betriebe meines Handwerks genommen und habe ich seit der Zeit, daß ich die Krankenpflege habe mit verrichten müssen, in meinem Handwerk nichts thun können, also auch nichts verdient, auch sind mir bereits meine besseren Kunden, da ich sie nicht habe bedienen können, von mir abgegangen. Für die Erhaltung meiner Familie habe ich also aus eignen Mitteln sorgen müssen, auch dafür bereits den letzten Schilling hergegeben und bin ich nicht im Stande, unter den jetzigen Verhältnissen die Meinen ferner noch durchzubringen.
   Gehorsamst bitte ich daher:
   ein löblicher Magistrat wolle geneigen, für die bisher von mir geleistete Krankenpflege eine Entschädigung so wie für die ferner zu übernehmende Krankenpflege einen jährlichen, zur Erhaltung meiner Familie reichenden baaren Lohn mir zu gewähren.                                           

   Hochachtungsvoll
   Neukalen                                     des löblichen Magistrats 
   den 26. März 1888                                     gehorsamster 
                                                                      J. Aster" 

   Nach erster Ablehnung erhielt der Krankenpfleger Aster später für die Pflege und Beköstigung pro Kranken und Tag 75 Pfennig, dazu ein Jahresgehalt von 350 Mark.
   1891 beantragte Aster beim Magistrat mehr Geld, da sein Gehalt nicht ausreichte. Für jede vom Arzt verordnete Nachtwache erhielt er nun 1 Mark. Dazu standen ihm zu: freie Wohnung im Souterain des Krankenhauses, freie Feuerung, freies Licht, freie Benutzung des Schweinestalls, des Ziegenstalles und des darüber befindlichen Bodens sowie die Benutzung des Gartens vor dem Hause.

   Am 3.5.1895 wurde der Krankenhausvorstand neu gewählt: Herr Broder, Herr Anders und Herr Soll.

    
   Mit der Arbeit des Krankenpflegers Joseph Aster war man nicht immer zufrieden:
   "Die unterzeichneten am städtischen Krankenhause zu Neukalen betheiligten Gutsherrschaften richten an den verehrlichen Magistrat das Ersuchen die der Zeit verheißene Anstellung einer Diakonissin nunmehr baldmöglichst verwirklichen zu wollen. Es erscheint diese Maßnahme im Interesse der Kranken dringend nothwendig, da sich in Abwesenheit des dirigirenden Arztes manche Mißstände in der Pflege und Verpflegung der Kranken herausgestellt haben.
   Neukalen den 14. Mai 1895

     Dahlmann   Gehmkendorf
     v. Treuenfels   Klenz
     v. Schack   Rey"

   Der Magistrat forderte eine Stellungnahme des Dr. Buschmann und dieser schrieb dann:
   "An den verehrlichen Magistrat!
   In Beantwortung des Schreibens vom 4. Mai, in welchem ich aufgefordert bin, einem verehrlichen Magistrate etwaige Wünsche und Vorschläge betreffs des Krankenhauses zu unterbreiten, gestatte ich mir zunächst die Bitte auszusprechen, daß die neu gewählte Krankenhaus - Committe recht bald, jedenfalls aber mehrmals im Jahr das Krankenhaus in Augenschein nehmen möge. Es würden dann vielleicht manche Mißstände gleich im Beginn bemerkt und abgestellt werden können. Bis jetzt ist eine Committe nie im Krankenhaus gewesen, seitdem dasselbe in Betrieb ist. Andererseits würde ich etwaige Wünsche an Ort und Stelle den Herrn vortragen können, so daß sie sich selbst von der Nothwendigkeit etwaiger Aenderungen zu überzeugen im Stande wären. Nothwendige Aenderungen wären meiner Ansicht nach zunächst in dem Zimmer des Arztes und in dem Krätzzimmer zu treffen. Beide sind mit den vorhandenen Oefen und dem vorhandenen Brennmaterial im kalten Winter nicht genügend zu erwärmen. Vielleicht genügt bei beiden ein eiserner Ofen, dessen Röhre in den Zug des Kachelofens hineingeleitet und der mit Steinkohlen geheizt wird. Dann ist das Aussehen der Badewannen in dem Baderaum in Folge der Salzbäder ein sehr schlechtes. Ich glaube, daß ein Anstrich mit Emailfarbe das Ansehen der Wannen, wie auch ihre Haltbarkeit sehr wesentlich verbessern wird. Dasselbe gilt von den Wänden im Baderaum, die Oelfarbe ist schon sehr bald nach dem Anstrich schwarz geworden. Endlich fehlt uns ein kleiner Badeofen für eine transportable Wanne. Wir haben nur einen, der für die Wanne im Raume für ansteckende Krankheiten und für die Wanne für Krätzkranke zugleich im Gebrauch ist und oft gewechselt werden muß, wodurch die Verschraubung leidet.
   Bei dem Bau des Krankenhauses bestand die Absicht, die Pflege der Kranken durch eine Diakonisse beschaffen zu lassen. Die Einrichtung ist auch für eine solche getroffen. Die Folge davon ist, daß der für eine Schwester eingerichtete Raum viel zu klein für die Familie unseres Wärters ist, und daß derselbe oft aus Noth ein leerstehendes Krankenzimmer in eigenen Gebrauch nimmt. Wir haben damals das Project aufgegeben wegen der erheblich größeren Kosten, die dadurch verursacht würden. Wir haben angeknüpft mit dem Stift Betlehem in Ludwigslust und mit der gleichen Anstalt in Danzig. Beide wollten nur unter der Bedingung eine Schwester entsenden, daß wir außer der Pflege - Schwester noch eine solche für die Oeconomie zu nehmen uns verpflichteten. Letztere sollte unter sich haben ein Dienstmädchen, das sie selbst annehmen und event. selbst kündigen wollten, und einen Knecht. Wenn man nun bedenkt, daß wir für jede Schwester 365 M (oder nur 350 M ?) an die Anstalt zahlen sollten, und dann außerdem Lohn für Mädchen und Knecht außer dem Essen für Alle zu tragen hätten, so wären die Unkosten doch sehr erheblich, vielleicht zu bedeutend für uns. Die Danziger Anstalt, welche für das Krankenhaus in Penzlin 2 Schwestern liefert, verlangt nur 200 M für jede; sie wollte aber nur dann darauf eingehen, wenn unsere Verhandlungen mit Ludwigslust scheiterten. Das waren die Gründe, weshalb wir auf eine Pflegeschwester verzichteten und einen Wärter vorzogen. Die Unkosten wurden im letzterem Falle auch noch dadurch geringer, weil der Wärter seine Kücheneinrichtung mitbrachte. Mein Vorschlag, uns mit der Gesellschaft vom Rothen Kreuz in Schwerin in Verbindung zu setzen, fand keinen Anklang. Ich meine bestimmt gehört zu haben, daß das Krankenhaus in Lübz z. Theil von Schwerin aus eingerichtet ist, und daß fortwährend die Schwestern aus Schwerin dort die Pflege haben, glaube auch, daß ein Theil der Unkosten von dort getragen wird. Aus dem Grund möchte ich mir den Vorschlag erlauben, daß von hier aus eine Anfrage an die Anstalt in Schwerin gethan werde, ob und unter welchen Bedingungen wir auf eine Pflegeschwester von dort reflectiren könnten.
   Eines verehrlichen Magistrats
   ganz ergebenster
   R. Buschmann Dr.
   Neukalen

   Mai 21. 95"

   Der Magistrat beschloß daraufhin, eine Diakonissin anzufordern. Diese sollte dem Krankenhaus vorstehen, ihr zur Seite aber ein Krankenwärter und ein Dienstmädchen gestellt werden.

 

Stift Bethlehem

 

   Mit Vertrag vom 30.11.1895 (bestätigt am 28.12.1895) stellte das Diakonissenhaus Stift Bethlehem in Ludwigslust eine Diakonissin als Krankenhausschwester und eine Diakonissin zur Gemeindepflege zur Verfügung unter der Bedingung, daß der Krankenpfleger Aster verschwindet. Es wurde auch ausbedungen, daß die Diakonissin für die Gemeindepflege nur in den zur kirchlichen Gemeinde gehörenden Ortschaften, also Schlakendorf, Karnitz, Salem und Franzensberg zum Einsatz kommen sollte. An das Stift waren vierteljährlich 45 Mark aus der Kasse des St. Georg Stiftes zu zahlen (ab 2.1.1896 zum ersten Mal).
   Am 2.1.1896 kamen aus dem Diakonissenhaus Stift Bethlehem in Ludwigslust die Diakonisse Anna Dahl für das Krankenhaus und die Diakonisse Auguste Hierundar für die Gemeindepflege. Die Diakonisse Anna Dahl erhielt als Vorsteherin des Krankenhauses 360,- Mark Jahresvergütung, die an das Stift in Ludwigslust eingezahlt werden mußten. Dem bisherigen Krankenwärter Aster wurde gekündigt. Der neu eingestellte Krankenwärter Engelhardt erhielt 200,- Mark jährlich. Dieser geringe Betrag war sicherlich auch der Grund, daß die Krankenwärter laufend wechselten: Im Herbst 1896 kündigte Engelhardt, sein Nachfolger, Krankenwärter Penzlin, wurde am 24. September 1897 mit seinem Einverständnis entlassen. 1898 ist als Krankenwärter August Ziehl angestellt.
   Der Krankenhausvorstand berichtete über das Jahr 1898:
   "Im verflossenen Jahre sind im hiesigen Krankenhause 133 Kranke mit 1623 Verpflegungstagen verpflegt.
1. Die Einnahme hat betragen 3406,42 M
2. Für Bedienung mit Einschluß für die Diaconissin sind verausgabt 660,50 M
3. Für die Wirtschaft ist verausgabt 1744,17 M
   Zur inneren Einrichtung vernothwendigte sich die Anschaffung von 3 neue Bettstellen ein Messingkessel 3 kleine Krankentische außerdem im Arztezimmer ein kleiner Tisch, eine Waagschale ein Fleischkübel, 6 Rohrstühle ein Waschtisch 24 Bettlacken, da die früheren sehr schlecht waren, ein neues Speiseschrank, 48 Bettbezüge 47 Mt. Hemdentuch zu Hemden für Kranke 6 Tischtücher 6 Servietten 16 Mt. Leinen zu Bettlacken 24 Handtücher 1/2 Dtz. Messertücher 1 Kleiderschrank, 2 neue Matratzen ein neuer Badeofen, außerdem sind für Kücheneinrichtung und Wirtschaftsgeräth verausgabt 178,94 M.
   Neukalen den 17 Juni 1898
   Der Krankenhaus - Vorstand
   A Koßow   W. Anders   H. Heese"

   Die vom Arzt in das Krankenhaus eingewiesenen Kranken mußten laut Verpflegungssatz die Kosten selber tragen.

 

 

Krankenhaus um 1900

 

Das Krankenhaus auf einer Ansichtskarte um 1900

 

 

   Der Krankenhausvorstand fertigte jedes Jahr einen Bericht über die Verwaltung des städtischen Krankenhauses an. Soweit aus diesen Berichten ersichtlich, wurden im Krankenhaus untergebracht und gepflegt:
   1896: 139 Kranke mit 2185 Verpflegungstage 
   1897: 133 Kranke mit 1623 Verpflegungstage 
   1898: 148 Kranke mit 2389 Verpflegungstage 
   1899: 146 Kranke mit 3482 Verpflegungstage 
   1900: 107 Kranke mit 2045 Verpflegungstage
   1901: 135 Kranke mit 2883 Verpflegungstage
   1902: 116 Kranke mit 1901 Verpflegungstage
   1903: 127 Kranke mit 2160 Verpflegungstage
   1904:   79 Kranke mit 1291 Verpflegungstage
   1908: 107 Kranke mit 2100 Verpflegungstage
   1900 hatte das Krankenhaus einen Überschuß von etwa 1000 Mark zu verzeichnen, die für die Verbesserung der Inneneinrichtung verwendet wurden.

   In seinem Bericht vom 31.1.1902 schrieb der Krankenhausvorstand u.a.:
   „Bedenkt man nun, daß eine Abnutzung für Gebäude und Mobiliar nicht in Rechnung gestellt wird, und ebenso wenig die von der Stadt gelieferte Heizung, so dürfte aus den vorstehenden Ausführungen folgen, daß die Verwaltung bei den jetzt geltenden Verpflegungssätzen nicht bestehen kann, vielmehr eine Erhöhung derselben notwendig ist.
   Der Krankenhausvorstand hält den baulichen Zustand des Gebäudes im allgemeinen für einen guten. Nach vorgenommener Prüfung an Ort und Stelle hält er jedoch die Einrichtung einer Stube für die Line Pape für dringend nötig. Diese Stube ist deshalb notwendig, weil die Pape die jetzt gewöhnlich in einem leerstehenden Krankenzimmer untergebracht wird, solches Zimmer sehr stark verwohnt, und verschmutzt. Wenn sie, was bei starker Belegung notwendig ist mit andere hierzu geeigneten Kranken zusammen wohnt, so führt dies leicht zu den größten Unzuträglichkeiten und ist sehr geeignet, den guten Ruf unseres Krankenhauses zu gefährden. Ein Plan und Kostenanschlag ist bereits beim Magistrat eingereicht. Es belaufen sich die Kosten auf rund 250 M.“

   Nach einem Entwurf und Kostenanschlag des Maurermeisters Harm wurde dann 1902 auf dem Boden des Krankenhauses ein Zimmer für die hilfsbedürftige Line Pape eingerichtet.

   Die Diakonisse Anna Dahl wurde am 6. Sept. 1902 vom Stift in Ludwigslust zurückberufen. Es kam für sie die schon einmal in Neukalen gewesene Diakonisse Auguste Hierundar.
   Der 1901 eingestellte Krankenwärter Peters kündigte zum 1. Juli 1903. Nachdem der Hausknecht Waterstradt im April 1902 entlassen wurde, hatte Peters auch noch die Stelle als Hausknecht eingenommen. 1902 gab es auch noch das Dienstmädchen M. Ladwig im Krankenhaus.
   Nach Peters folgte der Krankenwärter Ernst Rachow bis 1905, dann Fritz Sass, von 1907 bis 1908 Urbanick, der 240 Mark Lohn und freie Station erhielt, sowie Heinrich Dempzin, der eine Lohnerhöhung auf 270 Mark bekam. Dieser letztere kündigte 1912. Dann scheint kein Krankenpfleger mehr angestellt gewesen zu sein.
   1907 wurde die Schwester Auguste Hierundar vom Stift zurückberufen und die Schwester Bertha Martens herbeordert, die mindestens bis 1913 am Krankenhaus tätig war. Ab 1909 wurde das Jahresgehalt der Diakonisse von 360 auf 450 Mark erhöht.
   Bis zum 9.5.1912 war Auguste Schröder als Gemeindeschwester in Neukalen beschäftigt. Ab 15.10.1912 bis zur Kündigung im Frühjahr 1913 war Marie Fehlhaber Gemeindeschwester.
   Ab 14.4.1913 bis zum März 1920 war dann die Diakonisse Ida Tamm am Krankenhaus angestellt. Im August 1914 wurde sie abberufen, da sie im Krieg zur Pflege eingesetzt werden sollte.
   Ab Mai 1920 ist dann die Diakonisse Anna Lübcke hier tätig. Schon im Herbst 1920 wurde auch diese abgelöst, und es kam die Diakonisse Amata Heuer. Letztere war im März 1922 noch hier. Um 1921 war August Wolf Angestellter im Krankenhaus. Es wurden auch Hühner (1918 - 28 Stück) und Schweine (ab 1920 - 2 Stück) zur Verbesserung der Verpflegung gehalten.

 

 

Rezept des prakt. Arztes W. Hinneberg (1914)

Rezept des prakt. Arztes W. Hinneberg (1914)
 

 

   Bei Unterbringung im Krankenhaus war ein festgelegter Verpflegungssatz pro Tag zu zahlen. Im Laufe der Jahre wurden die Verpflegungssätze ständig erhöht, um die steigenden Unkosten zu decken. Besonders in der Inflationszeit gab es eine rasante Steigerung.
   Die Stadtverordnetenversammlung vom 24. August 1922 legte beispielsweise die Krankenhaussätze wie folgt fest:

   für auswärtige Kranke 1. Klasse 200,- M. pr. Tag
   für hiesige Kranke 1. Klasse 160,- M. pr. Tag
   für auswärtige Kranke 2. Klasse 120,- M. pr. Tag
   für hiesige Kranke 2. Klasse 90,- M. pr. Tag

   für auswärtige Kranke 3. Klasse 70,- M. pr. Tag
   für hiesige Kranke 3. Klasse 60,- M. pr. Tag
   für auswärtige Kinder unter 10 Jahren 60,- M. pr. Tag
   für hiesige Kinder unter 10 Jahren 50,- M. pr. Tag
   für  ein Wannenbad 20,- M. pr. Tag
   für  Desinfektion je nach Umfang 30 - 60,- M. pr. Tag    
   für  1 Wache 30,- M. pr. Tag
   für  1 Tag- u. Nachtwache zusammen 60,- M. pr. Tag

   Aufnahme und Entlassungstage werden jeder voll gerechnet. Extraspeisen, Getränke (Spirituosen u. dergleiche), Medikamente und Verbandsmaterial werden besonders berechnet. Die Kosten der ärztlichen Behandlung sind in den vorstehenden Sätzen nicht inbegriffen. Die Aufnahme eines Kranken ins Krankenhaus erfolgt nur:
   a) wenn eine Behörde, eine Gutsobrigkeit, ein Gemeindevorstand oder der Vorstand einer Krankenkasse für die entstehenden Kosten gewährleistet oder
   b) wenn der Kranke vor seiner Aufnahme einen baren Vorschuß für die Kosten stellt.
   Der Krankenschein ist spätestens bei der Aufnahme der leitenden Schwester zu übergeben. An Vorschuß sind mindestens der 5fache Tagessatz an die leitende Schwester zu zahlen. Dauert der Aufenthalt eines Kranken voraussichtlich über 5 Tage, so ist ein der mutmaßlicher Dauer des Aufenthaltes entsprechender höherer Vorschuß zu zahlen, sobald der alte verbraucht ist. Die leitende Schwester ist angewiesen, die Aufnahme eines Kranken abzulehnen, wenn den vorstehenden Bedingungen nicht genügt wird. Ausnahmen von diesen Bestimmungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Rats oder der Krankenhauskommission.
   Diese Erhöhung tritt mit 24. August d. Js. in Kraft."

   Am 1. Juli 1922 wird Auguste Brusch als Diakonisse genannt. Auf Grund der Inflation stiegen die Kosten für das Krankenhaus ins Unermeßliche. Obwohl nicht nur Kranke aus Neukalen, sondern aus dem gesamten Amt Dargun aufgenommen werden sollten, nahm die Patientenzahl stetig ab:
   1920 wurden 136 auswärtige und 38 hiesige Kranke im Krankenhaus aufgenommen mit insgesamt 4045 Verpflegungstagen.
   1921 wurden 107 auswärtige und 24 hiesige Kranke im Krankenhaus aufgenommen mit insgesamt 3147 Verpflegungstagen.
   1922 wurden 77 auswärtige und 35 hiesige Kranke im Krankenhaus aufgenommen mit insgesamt 2221 Verpflegungstagen.

   Die Stadt Neukalen stellte an das Amt Dargun einen Antrag mit der Bitte um einen Zuschuß, damit der laufende Unterschuß ausgeglichen werden kann und erhielt zur Antwort:

   "Dargun, den 5. Oktober 1922.
   Bezugnehmend auf den dortigen Antrag v. 24. Febr. d. Js., betr. Zuschuss zu den dortigen Krankenhauskosten, teilen wir nachstehend einen diesbezgl. Beschluss der Amtsversammlung v. 16. Aug. d. Js. ergebenst mit:
   Beschluss:
   Mit dem Rate der Stadt Neukalen soll dahin verhandelt werden, dass derselbe mit Rücksicht auf die ganz geringe Frequenz des dortigen Krankenhauses sich verpflichtet, Sieche und Gebrechliche aus dem Amte Dargun in fest bestimmter Zahl gegen Zahlung angemessener Verpflegungssätze in das dortige Krankenhaus aufzunehmen.
   Die Amtsversammlung geht davon aus, dass dadurch die Unterschüsse beseitigt werden.
   Wir bitten, mit den städtischen Körperschaften die Angelegenheit zu besprechen und uns dann mitzuteilen, ob die Stadtverwaltung unser Anerbieten annimmt; wenn ja, so wird der Unterzeichnete mit dem Rat in weitere Verhandlungen eintreten.                                                        

   Leistikow
   Amtshauptmann"

   "Dargun, den 28. Dezbr. 1922.
   Der Unterzeichnete nimmt Bezug auf die mündlichen Verhandlungen, betr. Zuschüsse für das dortige Krankenhaus, v. 12. d. Mts. und teilt im Nachstehenden die Bedingungen mit, unter denen das Amt evtl. gewillt ist, einen Zuschuss zu geben:
   Das Amt will einen in Prozenten zu bestimmenden Anteil des Unterschusses der laufenden Krankenhausverwaltung ab 1.1.22 übernehmen, mit Ausnahme jedoch der Gebäudeunterhaltung und der Verzinsung des Anlagekapitals.
   Für die Uebernahme des Unterschusses wird bedingt,
A): dass die Tarife für Kranke aus der Stadt und den ländlichen Ortschaften gleich bemessen werden und dass der ganze Krankenhaustarif der Mitgenehmigung des Amtsausschusses unterliegt,
B): dass 2 Mitglieder der Amtsvertretung des Amtes Dargun in den Krankenhausvorstand aufgenommen werden, deren Kosten die Amtskasse trägt, und der Vorsitz dem bisherigen Vorsitzenden verbleibt.
   Die Uebernahme der alten Unterschüsse lehnt das Amt ab und bedingt dabei, dass wegen Deckung derselben die Tarife für die Zukunft nicht höher bemessen werden dürfen, als sonst erforderlich sein würde.
   Die Bedingung betr. die Belegung des Krankenhauses mit Siechen aus dem Amte wird von dem Unterzeichneten bei der Amtsversammlung nicht befürwortet werden, da die von Seiten des Herrn Bürgermeisters Dr. Lorenz und des Krankenhausausschussmitgliedes Herrn Klenzer hiergegen angeführten Gründe anerkannt werden.
   Der Rat wird ergebenst ersucht, möglichst umgehend mit den städtischen Körperschaften zu verhandeln, ob die vom Amte für die Gewährung eines Zuschusses gestellten Bedingungen von ihnen angenommen werden.
   Gleichzeitig sehen wir einem Vorschlage entgegen, wieviel Zuschuss in Prozenten des Unterschusses vom Amte übernommen werden sollen.
                                    Leistikow    
                              Amtshauptmann"

   Vom Ministerium, Abt. für Sozialpolitik, in Schwerin erhielt die Stadt ab März 1923 mehrere Geldbeträge, um die Unterschüsse abzufangen. Vom Amt Dargun wurden 100000,- Mark dazugegeben. Durch die weitere Geldentwertung in dieser Inflationszeit war es bald nichts mehr wert.

   Die Stadtverordnetenversammlung am 22.6.1923 beschloß, die Krankenhausschwester zu entlassen und als Ersatz ein Ehepaar oder eine allein stehende Frau anzunehmen. So wurde die Diakonisse Auguste Brusch im Oktober 1923 vom Stift abberufen, da kaum noch Krankenpflege anfiel. Zu dieser Zeit gab es manchmal nur noch einen oder oft gar keinen Patienten im Krankenhaus. 

   Auf der Stadtverordnetenversammlung am 24.7.1923 wurde vorgeschlagen, daß der hintere Krankenhausflügel zu einem Fürsorgeheim umgebaut werden soll. 

   "Neukalen, 14. August 1923.
   Wenn auch das Krankenhaus z. Zt. nicht mit Patienten belegt ist, so vernotwendigt sich gleichwohl wegen der ungeheuren Geldentwertung eine sofortige Erhöhung der Krankenhausverpflegungssätze.
   Im Anschluß an die Teterower Sätze und an den letzten Beschluß der Stadtv. - Versammlg. hierzu werden folgende Sätze vorgeschlagen:
    a) für Kranke 3. Kl.: 200000 M,
    b) für Kinder 3. Kl.: 160000 M,
    c) für Kranke 2. Kl.: 400000 M, 
Für Kranke außerhalb des A. Dargun 10 % Aufschlag. 
Für Fuß- oder Handbad: 20000 M,
Wannenbad: 50000 M, 
für Desinfektion je nach Umfang bis 400000 M,
1 Tag- und Nachtwache zusammen: 300000 M,
    Als Vorschuß sind die Kosten einer 5tägigen Verpflegung zu zahlen."

   Der vorstehende Vorschlag des Bürgermeisters Dr. Lorenz wurde vom Krankenhausvorstand und der StVV angenommen.

   Der Magistrat machte sich 1923 Gedanken wie es mit der Nutzung des Krankenhauses weitergehen könnte. Es wurde die Übergabe an ein fleißiges Ehepaar oder an das Amt Dargun erwogen.
   Auf der Stadtverordnetenversammlung am 10.10.1923 war man bereit, das Krankenhaus pachtweise dem Amt in Dargun zu überlassen.

   Die eingeforderten Beträge für einen Krankenhausaufenthalt stiegen auf Grund der Inflation immer mehr in die Höhe, bis ab 5.11.1923 neue Verpflegungssätze in Goldmark festgelegt wurden:
   II. Klasse     2,50
  III. Klasse     1,50

   Kinder unter 14 Jahren     1,25

   Die Krankenhauskommission, bestehend aus Dr. Lorenz, Broder, Niemann und Meinardus, entschloß sich schließlich, das Krankenhaus an das Amt Dargun ab 1.12.1923 als Altenpflegeheim zu verpachten. Das Krankenhaus ging als solches ein und wurde ab 1.12.1923 auf zehn Jahre an das Mecklbg. Schwer. Amt zu Dargun verpachtet. Es diente dann der Unterbringung von Alten und Siechen aus dem Amte Dargun. Im Krankenhaus waren zu dieser Zeit 20 Betten.
   Die Gemeindeschwester Frieda Sanftleben, welche seit dem 1.12. 1923 in Neukalen tätig war, konnte nun nicht mehr im Krankenhaus untergebracht werden. Sie zog einstweilen in die Kleinkinderschule und wohnte ab 1924 bei Frau Prestin zur Miete. Zu dieser Zeit erhielt die Gemeindeschwester umschichtig bei einigen Einwohnern umsonst Mittagessen. Ab Oktober 1929 bereitete Gemeindeschwester Frieda Sanftleben ihr Mittag selber zu.

   Das Altersheim, bzw. Siechenhaus, wie die Einrichtung auch genannt wurde, bestand bis Ende Juni 1932. Die 28 Insassen kamen am 29.6.1932 nach Teterow in das dortige Altersheim. Unter der Leitung von Dr. Richard Rademacher wurde das Gebäude nun wieder als Krankenhaus genutzt.

 

 

Die Krankenhausschwestern Katrin und Agnes beim Füttern der Schwäne um 1940 (1)

 

Die Krankenhausschwestern Katrin und Agnes beim Füttern der Schwäne um 1940 (2)

 

Die Krankenhausschwestern Katrin und Agnes
beim Füttern der Schwäne um 1940
(im Winter wurden die Schwäne vom Ratmannsteich im Stallgebäude des Krankenhauses untergebracht)

 


   Nach Kriegsende 1945 gab es viele Typhuskranke, die zunächst in der früheren Gaststätte, Chausseestraße 44, untergebracht waren. 1947 begann man mit dem Bau einer Seuchenbaracke südlich vom Krankenhaus. Durch den Befehl 209 [Baumaterialien durften nur zum Bau von Neubauerngehöfte abgegeben werden] kam die Arbeit zum Stillstand. Im Juli 1948 gab es zahlreiche Typhusfälle. Der Bau der Baracke wurde nun fortgesetzt. Dieses "Tbc - Krankenhaus" hatte 1950 38 Betten.
   Im Krankenhaus Neukalen waren am 17.10.1945 beschäftigt:
Schwester Catharina Schneider
Schwester Agnes Elwert
Schwester Elisabeth Borgwardt
Hebammenschwester Gertrud Raudies
Johanniterschwester Clara Voigt
DRK - Schwester Bertha Spangehl
Hilfsschwester Margarete Just
DRK - Hilfsschwester Maria Kulisch
Hilfsschwester Gertrud Sprotte
Laborantin Edith Krischauski
Nachtwache Hildegard Richter
Reinemachefrau Helene Wood
Küchenhilfe Christine Bechtler
Küchenhilfe Liselotte Melms
Küchenhilfe Ilse Ahlgrimm
Küchenhilfe Martha Zunft
Küchenhilfe Ella Donde
Reinemachefrau Hedwig Krause
Heinz Weidner
Heinrich Wessel
Hausgehilfin Maria Bludau

   1946 arbeiteten im Krankenhaus:
Kristine Bechtler
Elfriede Hohnsbeen
Maria Bludau
Johanna Bury
Hedwig Zorembeck
Gertrud Raudis
Hedwig Krause
Anna Bludau
Auguste Bork
Gertrud Girke
Werner Weidner

 

   Für das Jahr 1947 plante die Stadtverwaltung Neukalen den Bau einer neuen Klosett- und Badeanlage im hiesigen Krankenhaus; Kostenaufwand etwa 15000,- Mark.

"Dieser Bau wurde schon 1945 geplant, da diese Arbeiten von dem Landesgesundheitsamt in Schwerin dringend gefordert wurden. Eine Ausführung der Arbeiten war jedoch bis heute nicht möglich. Die bisherigen Anlagen entsprechen in keiner Weise mehr den hygienischen Anforderungen und müssen daher dringend ausgeführt werden. In dieser Sachev liegt auch bereits ein Rats- und Gemeindevertreterbeschluß vor."


   1954 entstand der Zwischenbau, der die beiden Abteilungen des Krankenhauses verband und sowohl für Patienten wie auch Heilpersonal spürbare Verbesserungen brachte. Bis 1955 war das Krankenhaus mit der Baracke speziell zur Behandlung von Tuberkulosekranke vorgesehen. Ab 1956 ist es als Landambulatorium und später als Stadtambulatorium eingerichtet worden. Vor der Wiedervereinigung arbeiteten hier 26 Mitarbeiter des Gesundheitswesens.

   Heute ist das Gebäude in Privatbesitz.

 

Krankenhausschwestern 1955 (1)

 

Krankenhausschwestern 1955

 

 

Krankenhausschwestern 1955 (2)

 

Krankenhausschwestern 1955

 

 

Krankenhausschwestern 1955 (3)

 

Krankenhausschwestern 1955
Von links: Erna Bromberg, Minna Möller (Köchin), Frau Lücht, Schwester Martha

 

 

 

 

Anhang:

 

"Statuten
des
Stadtkrankenhauses zu Neukalen.
   1. Die Aufnahme in das Krankenhaus soll allen Kranken gestattet sein. Bevorzugt sind die Kranken aus der Stadt und aus den Gütern Klenz, Kl. Markow, Gehmkendorf, Rey, Schorrentin, Schwarzenhof, welche sich an den Kosten der Einrichtung betheiligt haben. Diese Güter dürfen stets wenigstens die Aufnahme je eines Kranken beanspruchen; haben sie mehr Kranke, so sollen dieselben wenigstens den Kranken aus anderen Ortschaften vorgezogen werden, welche letzteren ohne Weiteres zurückgewiesen werden können.
   2. Die Aufnahme erfolgt auf Grund eines von dem Vorstande des Krankenhauses ausgestellten Receptionsscheines.
Vorherige Anmeldung ist erwünscht.
   3. Bedingung der Aufnahme ist Zahlung der Kosten oder Sicherstellung derselben. In allen Fällen, in welchen der Kranke selbst nicht zahlungsfähig ist, oder der behandelnde Arzt nicht für ihn Garantie leistet, bedarf es daher eines Ermächtigungsscheines Seitens des Armen - Collegii oder auswärtiger Obrigkeiten oder einer Krankenkasse, durch welchen die Zahlung der sämmtlichen Kurkosten gewährleistet wird.
   4. Die Verpflegung und Aufwartung wird dem Krankenwärter und dessen Frau in Grundlage seiner Instruction und des Speiseregulativs übertragen.
   5. Das ganze Inventarium des Krankenhauses wird dem Krankenwärter bei Uebernahme seines Postens mit der Weisung übergeben, dasselbe in Maßgabe seiner Instruction und der Hausordnung zum Besten der Kranken zu verwenden.
   6. Der Magistrat überträgt die Verwaltung des Krankenhauses einem Vorstande, bestehend aus zweien seiner Mitglieder, zweier Mitglieder des Bürgerausschusses und dem Arzt.
Dem Vorstande liegt es ob, die Aufnahme- und Entlassungsscheine für die Kranken auszustellen, alljährlich das Inventar des Krankenhauses aufzunehmen, für die Erhaltung und Verbesserung desselben zu sorgen, die erwachsenen Curkosten einzuziehen und zu verrechnen. Einsicht in die Verwaltung und Cassenrechnung steht einem Delegirten der betheiligten Herren von der Ritterschaft frei. Veränderungen im Tarif dürfen nur nach vorheriger Anzeige und nach Vereinbarung mit demselben gemacht werden.
   7. Dem Arzte liegt es ob, den einzelnen Kranken Zimmer und Bett anzuweisen, für die gehörige Separation derselben zu sorgen, auf Lüftung und Reinlichkeit im Krankenhause zu halten, die Aufrechterhaltung der Hausordnung zu überwachen, den Krankenwärter zu controlliren, besonders in Beziehung auf die Beköstigung und sonstige Behandlung der Kranken, und am Schlusse des Jahres über den Betrieb des Krankenhauses an den Magistrat zu berichten.
   8. Der Arzt hat, nachdem er sich die Ueberzeugung verschafft hat, daß der Vorstand einen Kranken aufgenommen hat, sofort dessen Nationale und die sonst erforderlichen Notizen, sowie im Laufe der Behandlung alle dem Krankenhause durch denselben erwachsenen Kosten in das Hauptbuch des Krankenhauses einzutragen und am Entlassungstage des Kranken dem Vorstande die Rechnung zur Einziehung resp. mit dem bereits erhobenen Gelde zu übergeben.
   9. Die in dem Krankenhause vorräthig gehaltenen Verbandsmaterialien usw. sind der Verwaltung des Krankenwärters unterstellt. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung ist es geboten, daß für alle in dem Krankenhause befindlichen Kranken nur von diesen Seitens des Vorstandes angeschafften Vorräthen verwendet wird. Es wird daher ausdrücklich verboten, daß Privatkranke selbst derartige Gegenstände in das Krankenhaus bringen, wie es selbstverständlich ist, daß von den Vorräthen des Krankenhauses für Kranke außerhalb desselben Nichts abgegeben werden darf.