Warsow auf der Schmettau - Karte von 1788.
1799 gab es fünf Vollhüfner und eine Schmiede in Warsow.
Auch andere Handwerker ließen sich in Warsow nieder:
„Registrirt
Dargun den 11. Mart. 1803
Der Schneidergesell Johann Friederich Scharping aus Barlin erschien und trug vor:
So gerne er auch gewünscht in seiner Väterl. Wohnung seine Arbeit fortsezen zu können so wäre ihn doch dies in Gemäsheit einer höchsten Bestimmung nunmehro unmöglich. Ungerne wolle er aber doch auch die hiesige Gegend verlaßen, derhalben er denn auch jezt einen Ort ausgespührt, wo bis jezt kein Schneider vorfindlich. Seiner Erkundung nach wäre dies das Dorf Warsow.
Er bitte Demnach ganz gehorsamst: ihm die Erlaubniß zu erteilen, daß er sich daselbst als Schneider niederlaßen könne und fehle demnach nur nach das untertänigste petitum hiezu:
ihn bey der vorseyenden Regulirung des Dorfes Warsow gewogendst dahin behülflich zu seyn daß er sich daselbst als Büdner anzusiedeln vermögend wäre.
Prael. ratificavit et dimissus in fidem
Johann Liss
AmtsRegistrator
In Betracht dieses Puncts würde also Implorant sich lediglich an d Herrn Amtmann zu wenden haben“
Bis 1804 mußten die Warsower Bauern noch Hofdienste in Kützerhof leisten. Sie waren Zeitpächter, d. h. über die Vergabe der Bauernstellen entschied allein der Amtmann. So wurde z.B. 1772 der Bauer Ludwig Papcke abgesetzt, da er in armseligen Umständen lebte. Eine Neubesetzung fand stets unter Aufsicht des herzoglichen Amtes (seit 1782 in Dargun ansässig) statt. Die Anzahl des Viehs und der Geräte wurde in Listen festgeschrieben und bei jedem Wechsel des "Hauswirths" – so hieß der Bauer in der mecklenburgischen Behördensprache – auf Vollständigkeit überprüft. Als Beispiel soll hier ein Protokoll aus dem Jahre 1811 wiedergegeben werden (Gehöft Nr. 1):
„Protocollum
gehalten auf der Schwarzschen Hofstelle zu Warsow, welche der Interims Wirth Wienert bisher innegehabt, den 24t. Sept. 1811 in praesentia:
des Hl. Amtmann Gloeckler und
des unterschriebenen Mitarbeiters.
Herzogliche Höchstpreisliche Cammer hatte auf den anderweitig unter dem 7ten hujus Amtswegen unterthänigst erstatteten Bericht, mittelst hohen Rescripts vom 11ten ejusdem es genehmigt, daß der Katenmann Friederich Schwarz als wirklicher Wirth auf dem väterlichen Gehöfte eingewiesen werde.
Zur Ausrichtung dieses Geschäfts hatten sich Amtswegender Hl. Amtmann Gloeckler cum Auditoro subscripto heute dahero verfügt, und fand man geladner Maßen auf dem Gehöfte bereits versammelt vor:
den Abtreter Hauswirth Wienert
den zuziehenden Wirth Katenmann Friederich Schwarz
den Dorfschulzen Grambow, alle von hier.
Man revidirte nun unter Zuziehung der Interessenten die vorhandenen Gehöfts Gebäude, den gesamten Viehstapel, die Instrumenta rustica und was sonst ad Inventarium gehört, und ergab sich dabei, daß es an einem, bei jetziger Einrichtung der Dorfschaft hinreichlichen Besatze nicht fehlte, das Inventarium besonders an Rindvieh auch stärker und besser war, als es zu den Zeiten des Hofedienstes gewesen, der Inventarienmäßige Numerus der Pferden und Füllen war aber freilich jetzt nicht so groß, indem statt 8 Pferde u Füllen nur 7 Pferde u Füllen da waren, auch fehlten zwei Schweine. Es ward solcherhalb die Defecten – Rechnung dahin formirt:
Es fehlt 1 Zugpferd, nach der Gehöftsnährtaxe a Werth 20 Rthlr.
2 Schweine, nach eben dieser Taxe a 3 Rthlr. 6 Rthlr.
---------------------------- Summa 26 Rthlr.
Diese Inventarien Defecte ergänzte der abziehende Wirth sofort dadurch, daß er ex allodio dem Amte ad Inventarium überwieß die ad super inventarium gehörenden:
1 Stier von 1 ½ Jahr nach der Taxe an Werth 8 Rthlr.
16 Schafe, nach der Taxe a 40 Schilling 13 Rthlr. 16 Schill.
1 Stärke von 1 ½ Jahr, nach der Taxe 6 Rthlr.
3 Kälber von diesem Frühjahr a 3 Rthlr. 9 Rthlr.
7 Gänse a 16 Schilling 2 Rthlr. 16 Schill.
-------------------------------------------------
Summa 38 Rthlr. 32 Schill.
Da nun dieses Vieh sämtlich dem Gehöfte nutzbar ist, so fand man Amtswegen um so weniger Bedenken unter verhofter höchster Genehmigung, diesen Vorschlag des abziehenden Wirths anzunehmen, zumal Herzogliche hohe Kammer mittelst hohen Rescripts vom 22ten Decbr. 1804 es huldigst genehmigt hat, „daß das überflüssige Vieh der dermal vom Hofedienst abgekommenen Dorfschaften Warsow, Salem und Niendorf verkauft, und den Hauswirthen das dafür aufkommende Geld zu ihrer mehreren Sublevation zugestanden werde“.
Nach diesem Voraufgange ward nun der Bestand des herrschaftlichen Inventariums dahin hier registrirt.
Caput I.
Die Gebäude bestehen
A, In dem Wohnhause. Es ist vor etwa 23 Jahren erbaut der Ring von Eichenholz, im Innern des Gebäudes ist aber viel Buchenholz. Das Ganze enthält 8 Gebind incl. der Vorställe. Dach und Fach ist im hauswirthlichem Stande. Einer von den Vorställen ist ein Schweinestall, der andere ein Hühnerstall. Im letzteren ist der Oberboden gespratet, beide Stallthüren gehen in 4 eisernen Hespen und Haken, und werden schon wandelbar. Das Hausthor ist zweigeflügelt und enthält noch eine kleinere Thür mit eisernen Hespen und Haken, und ist in haltbarem Stande. Die Hausdiele ist von Lehm, brauchbar. Der Oberboden ist auf ein Gebind mit Feuerbohlen, übrigens aber mit Schleten belegt. Von der Diele gehen 2 Stallthüren zu zweien Pferdeställen. Jeder Stall ist 20 Fuß lang mit Krippen und Raufen versehen. Die Stallthüren haben 4 eiserne Hespen und Haken, Alles brauchbar. Noch geht eine Thür zu einer Kammer, deren Fußboden von Lehm, der Oberboden gespratet. Inwendig ein Fenster von 12 Scheiben. Die Thür hat außer 2 eisernen Hespen und Haken auch ein dergleichen Ueberfäll und Krampe. Noch befindet sich hier eine ähnliche Thür zu einer gleichen Cammer, worin das Fenster aber 20 Scheiben hat. – Ferner geht von der Diele eine Thür mit 2 eisernen Hespen und Haken, mit Klink, Stech und Klinkhaken, brauchbar, zu einer Stube, worin der Ofen von Mauersteinen, der Fußboden von Lehm, der Oberboden gespratet, und nebst den Seitenwänden alt abgeweißt; ferner 2 Fenster, jedes von 12 Scheiben, auch eines mit dem erforderlichen Beschlage zum Oeffnen, Alles haltbar. Von dieser Stube geht eine ähnliche Thür zur Kammer, worin der Fuß und Oberboden wie in der Stube, aber nur 1 Fenster von 16 Scheiben eingenagelt. – Die Küchenthür hat außer 2 eisernen Hespen und Haken auch ein dergleichen Klink und Klinkfahne, gut im Stande. Der Fußboden von Lehm ist noch brauchbar, der Oberboden tüchtig mit Feuerbohlen belegt. Die beiden gemauerten Schwiebögen gut. Von der Küche geht eine Thür in 2 eisernen Hespen und Haken, Ueberfäll und Krampe zum Garten, und eine andere Thür, mit Schloß und Schlüßel versehen, alles in gutem Stande, zur Speisekammer, der Fußboden von Lehm, der Oberboden gewunden. Das Fenster von 16 Scheiben hat den completen Beschlag zum Oeffnen. – Zur Wohnstube führt eine Thür in eisernen Hespen und Haken mit Klink, Stech, Klinkfahne, Krampe und Ueberfäll, gut. Der Fußboden von Lehm, der Oberboden gewunden, nebst den Wänden abgeweißt, der Ofen von Mauersteinen, Alles in gutem Stande. 6 Fenster haben jedes 12 Scheiben, 2 auch completen Beschlag zum Oeffnen. Von der Stube geht eine brauchbare Thüre mit 2 eisernen Hespen und Haken, Handgriff und Klinkfahne zur Kammer. Der Fußboden von Lehm, wandelbar. Der Oberboden gewunden nebst den Wänden abgeweißt. Das Fenster hat 20 Scheiben.
B. In einer Scheure, hat 6 Gebind, der Ring von Eichenholz, vor 17 Jahren erbaut. Dach und Fach in hauswirthlichem Stande. In beiden Giebel Enden ein großes zweigeflügeltes Thor, in 4 eisernen Hespen u Haken, brauchbar. Die Diele von Lehm, gut. Hofwärts sind 3 Ställe zu Rindvieh, mit brauchbaren Krippen und Thüren, welche letztere in eisernen Hespen und Haken gehen.
C. In einem an die Scheune angebauten Stall, von altem Holze, 25 Fuß lang. Dach und Fach noch haltbar. Hierin 2 Füllenställe mit 2 brauchbaren Thüren, einer Krippe und Raufe.
D. In einem schon alten Stallgebäude. Von 3 Gebind, Dach und Fach werden hie und da schon wandelbar. Hierin sind hofwärts ein Schweinestall, 1 Ochsenstall, lezterer mit der gehörigen Krippe. Beide Stallthüren sind brauchbar, gehen in 4 eisernen Hespen und Haken. Gassenwärts sind hierin noch 3 Ställe zu Kühen Schweinen und Schafen, welche zum Altentheilskaten gehören. Alle sind in brauchbarem Stande, sowie die dazu gehörigen Thüren.
E. In dem Altentheilskaten. Von 3 Gebind, der Ring bis auf die Sohlen von Tannen Holz, welches schon wurmstichig wird. Die Hausthür in gutem Stande hat 2 eiserne Hespen und Haken, Krampen u Ueberfäll. Der Fußboden auf der Diele ist von Lehm, der Oberboden von Feuerbohlen, nebst dem gemauerten Schwiebbogen in gutem Stande. Die Stubenthüre hat 2 eiserne Hespen u Haken, Klink, Stech und Klinkhaken. Der Fußboden von Lehm, der Oberboden gewunden, nebst den Wänden abgeweißt, der Ofen von Mauersteinen, 2 Fenster, eins mit completen Beschlag zum Oeffnen, Alles in gutem Stande. – Vorn der Stube führt eine brauchbare Thür, der vorbeschriebenen gleich, zur Cammer, Fuß und Oberboden wie in der Stube. Das Fenster hat 9 Scheiben, und Beschlag zum Oeffnen. Noch geht von der Küche eine Thüre in 2 Hespen und Haken, brauchbar, zu einer Kammer.
F. Bei diesem Gehöfte ist auch ein großer Backofen von Mauersteinen, der aber jetzt schadhaft ist.
Caput II.
Die Befriedigungen
bestehen aus einem großen geflügelten Thore, in 4 eisernen Hespen und Haken, mit einer Stechkrampe, schon wandelbar, einem kleineren dito in 2 eisernen Hespen und Haken, mit einer Klinke, einen kleinem Ende alten Bohlen Gelindes um den Hof, und einer kleinen Thür in eisernen Hespen und Haken; auch einem kleinen Gartenheck. Uebrigens ist der Hof, Garten und Wohrte mit einem auf 2/3 noch brauchbaren, auf 1/3 schon abgängigen Zaun versehen.
Caput III.
Die Einsaat besteht nach der jetzigen 6schlägigen Wirthschaft in ohngefähr
40 Scheffel Roggen.
18 Scheffel Gersten
36 Scheffel Hafer
18 Scheffel Erbsen
1 Scheffel Buchwaitzen
2 Scheffel Leinsaamen
Caput IV.
Das Vieh, besteht mit Hinzurechnung des jetzt ex superinventaris dazu transferirten
A. an Pferden:
in 1 schwarzen Stute von 14 Jahren
in 1 dito von 6 Jahre
in 1 dito von 3 ½ Jahr
in 1 Fuchsstute von 8 Jahren
in 1 Hengstfüllen von 1 ½ Jahr
in 2 Füllen von diesem Jahr
B. an Rindvieh
aus 4 Zuchtochsen, 2 sind von 4 Jahr, 1 von 6 Jahr und 1 von 3 ½ Jahr.
ferner 1 Stier von 3 Jahren,
2 Stier von 2 ½ Jahr
1 Stier von 1 ½ Jahr
1 Kuh von 9 Jahr
2 dito von 7 Jahr
1 dito von 6 Jahr
1 dito von 2 Jahr
1 Starke von 1 ½ Jahr
2 Stierkälber von diesem Frühjahr,
1 Stärke von diesem Frühjahr.
Das Rindvieh ist besonders in gutem Stande.
C. An Schweinen: in
1 große Zuchtsau
2 großen Schweinen
4 halbjährigen Pölken
D. An Schafen: aus
16 Stück, jung und alt
E. An Gänsen: aus
4 alten und 14 jungen
F. An Hühnern, aus
16 Hühnern und 1 Hahn
Caput V.
An Instrumentis rusticar und Hausgeräth, aus:
3 Gangfertige Wagen, wovon 2 mit beschlagenen Rädern;
2 Haken mit Eisen
1 Pflug mit Zubehör
1 Feuer Haken und 1 Feuerleiter
1 Hieler – 1 Vor – Wacht
4 lederne Sielen, nebst HalsCoppeln
1 Holzkette
1 guter kupferner Tonnenkessel
1 halber kupferner Tonnenkessel
1 neuer messingner Cessel, 3 Eimer Wasser haltend
2 kleinere, schon alt
1 guter messingner Kessel, 1 Eimer Wasser haltend
1 eiserner Kesselhaken
2 Kübel, resp. 6 und 4 Scheffel Korn haltend
2 beschlagene Wasser Eimer
1 halbe Bierkanne
3 Techel
4 Mollen, groß und klein
1 Backeltrog
3 Drathsieben
1 Besmer
2 Durchschläge
2 Bohrer
1 Zugmesser
1 Handsäge
2 Hohlstoßer
2 Mistforken
1 Misthaken
2 Stackelforken
2 Schottforken
2 Spadten
1 eiserne Bratpfanne
2 Aexte und 1 Beil
2 große Schneideladen mit Messern
3 Braken und 1 Schwingblech
1 Haspel
1 Tusch
2 Banker
2 Brettstühle
1 Spinnstuhl
1 Milchenschrank
1 Winde
Caput VI.
An Betten und Leinen, aus:
3 Aufstand Gesindebetten, jedes hat 1 Oberbett, 1 Unterbett 1 Pfühl, 2 Kissen, 1 Paar Laken.
15 6 Scheffel Säcke
4 Beutel
Caput VII.
An Victualien, Brettern u.s.w.
ist hinreichender Vorrath.
Nachdem nun auf vorstehende Weise das neue Inventarium errichtet, forderte man den Schwarz auf, den Vorschuß, der zum großen Theil in pommerschen Courant von ihm gezahlt, zu N 2/3tel zu machen, auch das Botenlohn, welches nach seinem Verlangen davon für den jüngsten Amtsbericht mit 3 Rthlr. abgenommen, zu ersetzen. Er bezahlte auch auf die in pommersch Courant eingereichten 30 Rthlr. 30 Schilling Agio, wogegen solche in N 2/3tel umgesetzt werden sollen, und erstattete er das Botenlohn mit 3 Rthlr., so daß nunmehro der gesamte Vorschuß von 100 Rthlr. in N 2/3tel complet ist.
Wie dieses beseitiget schritt man zur Auseinandersetzung zwischen dem ab und zuziehenden Wirth, und brachte unter ihnen folgende Vereinbarung zu Stande:
1. Der zuziehende Wirth erstattet dem abziehenden
a) die verlegten Cammer
Contractsgebühren auf die noch
rückständigen Pachtjahre, mit 22 Rthlr. 24 Schill.
b) das Salzgeld für dies Jahr mit 2 Rthlr. 6 Schill.
wogegen das Salz auf dem Gehöft bleibt.
c) für die diesjährige Klee Einsaat 1 Rthlr. 42 Schill.
-----------------------------------------------
Summa 25 Rthlr. 42 Schill.
Diese 25 Rthlr. 42 Schilling werden in 4 Terminen, und zwar
Johannis 1812 mit 6 Rthlr. 22 ½ Schilling
Johannis 1813 mit 6 Rthlr. 22 ½ Schilling
Johannis 1814 mit 6 Rthlr. 22 ½ Schilling
Johannis 1815 mit 6 Rthlr. 22 ½ Schilling
dem abziehenden von dem zuziehenden bezahlt.
2. Abziehender Wirth lohnt den Knecht Christian Paepke und die Dienstdirne bis zum Herbst d. J., dagegen lohnt der zuziehende den Dienstknecht und Dienstjungen auf das ganze Jahr.
3. Der zuziehende Wirth, welcher den ganzen Einschnitt erhält, bezahlt auch allein die contractliche Pacht von Johannis bis Michaelis d. J.
4. Der abgehende Hauswirth Wienert erhält von dem superinventaris, welches noch außer dem ad hoc protocollum Erwähnten vorhanden, eine junge rothbleßte Kuh, und eine ganz rothe Stärke von 2 Jahr, 7 Gänse, die beiden kleinsten Pölke, 4 Schafe, 1 Hahn und 5 Hühner; 2 Eimer, 1 klein Milchen Eimer, 2 Faß Backbirnen.
Außerdem erhält er zum lebenslänglichen Gebrauch 1 halben kupfernen Tonnen Cessel, und 2 kleine messingnen Kessel, die hienächst wiederum zum Gehöfts Inventarium zurückkommen.
Als Althenteil erhält er für sich und seine Frau zur Bewohnung den vollen Altentheilskaten, ferner:
12 Scheffel Rocken (
2 Scheffel Waitzen (
2 Scheffel Buchwaitzen ) alljährlich zu
2 Scheffel Gersten ) Weihnachten
8 Scheffel Hafer (
4 Scheffel Erbsen (
Den Abnutz der beiden kleinsten Wiesen Caveln an der See, und außerdem aus der sogenannten Guebbe ein ordinaires Fuder Heu, 20 Bund Rockenstroh, 20 Bund Gersten Stro, ebensoviel Bund Haferstroh, ein Erbsstroh ein solches Fuder, daß 2 Lagen über die Leiter sind.
Das Heu wird von dem zuziehenden Wirthe gemäht, geworben, auch kostenfrei eingefahren. Daneben erhält er den unten im Dorf belegenen Garten, und zwar die Seite nach dem Hirtengarten zu, mit den darauf befindlichen Bäumen, und unten in der Wohrte 1 Wurzel Beet; auch jährlich ½ Scheffel Leinsaamen auf brauchbares Land gesäet, und 2 Scheffel Kartoffeln auch im Felde gepflanzt. Die Einsaat hiezu giebt der Abziehende; die Ackerbestellung, und das Einfahren beschafft der Zuziehende. Den Dung, welchen das Vieh des Altentheils Mann macht, erhält der Gehöfts Wirth, dagegen fährt letzterer 4 Fuder von seinem Dung jährlich in den Altentheils Garten, düngt auch das Lein und Kartoffelland. – Nach dem Tode des Altentheils Mann erhält seine ihn etwa überlebende Frau die Hälfte des Altentheils.
Nach so beschafter Auseinandersetzung, ward dem zuziehenden Wirth annoch ernstlich aufgegeben, sich einer tüchtigen Bewirthschaftung der Hufe zu befleißigen, das herrschaftliche Inventarium stets complet zu erhalten, möglichst auch zu verbessern, besonders auch die herrschaftlichen Gebäude in Dach und Fach, in gutem Stand zu conserviren, den Befehlen Herzogl. Hoher Cammer und des demselben nachgeordneten Amtes allenthalben schuldige Folge zu leisten, den Anordnungen des Dorfschulzen sich nicht zuwider zulegen, die Obliegenheiten aus dem für die Dorfschaft Warsow normirenden Cammer Pacht Contract treulich und sämtlich zu erfüllen, und sich überhaupt also zu betragen, wie es einem fleißigen und getreuen Hauswirthe gebühre. Der Zuziehende Wirth versprach dieses Alles mittelst gewöhnlichen Handschlages, ward sodann als wirklicher Hauswirth auf diesem Gehöfte eingewiesen, dem Dorfschulzen als solcher vorgestellt, und letzterem in specie eingeschärft, bei eigner Haftung auf dessen Wirthschaftsbetrieb ein fleißiges Augenmerk zu haben, und im Fall die Wirthschaft in Rückfall geriethe, davon unverzüglich bei Amte Anzeige zu machen. Hienächst ward auch das Gesinde vorgerufen, und demselben aufgegeben, dem nunmehrigen Hauswirth Schwarz schuldigen Gehorsam zu leisten.
Das Protocoll ward verlesen, genehmigt und sodann dahin concludirt:
daß solches nebst den eingehobenen 100 Rthlr. Cautionsgeldern mittelst unterthänigsten Berichts herzoglicher hoher Cammer thunlichst bald eingesandt werden solle.
in fidem
Ludwig v. Prollius
Audit. praesent.“
1815 gab es in Warsow: 6 Vollhüfner, 8 Katenleute (nach Schönkamp gehörig), 2 Büdner, 4 Altenteilsleute, 1 Katenmann und 1 Hirte.
Aus einem Protokoll um 1816:
„... er aber keine Erlaubnis erhalten solle, die Schneider Profession in Warsow zu treiben, so müsse er an einem andern Ort unterzukommen suchen.
Er verstelle nun es zum Ermessen ob die durch den gegenwärtigen Denuncianten noie Patris angebrachte Denunciation begründet sey oder ob es dem Denuncianten an Befugnis wider ihn aufzutreten fehle.
Der Georg Sülsdorff:
Sein Vater möge vielleicht keine ausdrückliche Zustimmung des Amts zur Treibung der Schneider Profession in Warsow erhalten haben, inzwischen habe derselbe schon an 30 Jahr im Amte gewohnt und früher von seinem Handwerke contribuirt. In den letzten Jahren sey ihm nun zwar in Rücksicht seiner zunehmenden Altersschwäche einige Erleichterung dadurch widerfahren, daß er nur als Tagelöhner bey der Contributions-Erlegniß behandelt worden; inzwischen werde sein Vater, wenn es erforderlich sey jetzt schon eher die Edictmäßige Steuer erlegen können, weil er Comparent wegen des ihm erteilten Urlaubs im Stande sey seinen kümmerlichen Vater zu assistiren.
Das Amt habe also, was er wohl annehmen dürfe in der Etablirung seines Vaters zu Warsow stillschweigend consentirt und hoffe er, daß derselbe in obiger Rücksicht in jedem Falle den Vorzug vor dem kürzlich erst angekommenen Denunciaten werde erteilt und daß letzterem die Ausübung der Schneider Profession in Warsow gänzlich werde untersagt werden.
Conclusum
daß, da der Schneider Sülstorff schon 7 Jahre in Warsow als Schneider gearbeitet und die stillschweigende Zustimmung des Amts zu seiner dortigen Einrichtung als Schneider erhalten, derselbe auch immer den Vorzug vor dem Jacob Kubbernuss die Ausübung der Schneider Profession in Warsow bey Strafe zu untersagen sey auch derselbe die Kosten allein zu tragen habe.
Übrigens wird dem Schulzen Grambow angefüget, daß der Schneider Sülsdorff da er durch diese Denunciation zu erkennen gegeben, daß er sich den in Warsow vorfallenden Schneiderarbeiten gewachsen fühle von nun an die volle Contribution von dem Handwerke zu erlegen habe. Auch soll dem Schneider Sülsdorff solange von Seiten der Dorfschaft Warsow keine gegründete Beschwerden wider ihn eingehen die Ausübung des Schneiderhandwerks daselbst bis auf weitere etwanige Verfügungen ausschließlich zu gestanden seyn und soll die demselben erteilt werdende Abschrift dieses Protocolls die Stelle einer förmlichen Concession für denselben vertreten.
in fidem
Johann Liss
qua regist: praefect."
1817 war die Bauernstelle Nr. 1 vollkommen heruntergewirtschaftet. Es fehlte an allem. Der Hauswirt Schwarz fühlte sich unfähig und war mit der Abtretung seines Contractes, welcher bis Johannis 1834 lief, einverstanden. Der Kutscher des Landdrost von Holstein mit Namen Johann Westphal erklärte sich bereit, die 20jährige Tochter des Hauswirts Schwarz, Anna Maria Schwarz, zu heiraten und den Vertrag zu übernehmen. Das Protokoll darüber vom 11.3.1817 gibt uns einen Einblick in die damaligen Verhältnisse:
„Protocollum
gehalten
in der Großherzogl. Amts Stube
zu Dargun den 11 Mart. 1817
in praesentia
des Herrn Amtmanns Reimkasten
Bestimmungsgemäs hatten sich heute wiederum in der Amts Stube eingefunden
der Schulze Grambow und
der Hauswirth Schumacher als Bevollmächtigter der Dorfschaft Warsow
der Hauswirth Schwarz daselbst mit seiner 2ten 20järigen Tochter – Anna Maria Schwarz, endlich auch
der Gutscher Herr Landdrost von Holstein Namens JohannWestphal.
Nach gestattetem Vortritt der Comparenten ging man
A. mit ihnen das von Landreuter Muller und dem Schulzen Grambow aufgenommne revidirte Verzeichniß von dem jezigen Bestande der Hofwehr durch.
Die Richtigkeit dieses Verzeichnißes ward einstimmig anerkannt und dabey bemerkt, daß außer dem verzeichneten Vieh und Fuhrniß auf der Hofstelle nichts weiteres vorhanden sey, was etwa zum Allodio gerechnet werden könnte.
Weil sich nun hieraus ein bedeutender Defect in Hinsicht des vorhandenen Viehes ergeben hat; auch die erforderliche Sommersaat bey weitem nicht vorhanden ist, so ward
B. Der Hauswirth Schwarz aufgefordert sich darüber zu erklären, ob und auf welche Weise er zur Ergänzung der Defecte und zur Anschaffung der fehlenden Saat endlich auch zur Berichtigung der jetzt fällig werdenden Osterpacht Rath schaffen könne, worauf derselbe bestimmt äußerte, daß er so wenig zu der einen als zu der andern anstalt machen könne welches ihn denn auch bewogen habe, selbst den Wunsch zu äußern, daß ihm die Gehöftswirthschaft abgenommen werden möge.
Comparent fügte hinzu: er hoffe daß hohe Großherzogl. Cammer bey der Bestimmung der deshalb zu treffenden Maasregeln es zu berücksichtigen geruhen werde, daß er wenigstens zum Teil durch Unglücksfälle gegen seine Mitwirthe zurückgekommen sey; indem ihm wehrend des kurzen Pachtbesitzes mindestens 10 Haupt Rindvieh und mehrere Füllen gestürzt wären.
Der anwesende Hauswirth von Warsow bestättigte diese Angabe des Schwarz.
C. Hiernächst schritt man zur Feststellung der Bedingungen unter welchen das Schwarzsche Gehöft dem Johann Westphal auf die Dauer der Contractsjahre also bis ao 1834 vom Hauswirth Schwarz abzutreten seyn werde
1. Der Johann Westphal heuratet die gegenwärtige Anna Maria Schwarz zweite Tochter des Abtreters
2. er übernimt das Schwarzsche Gehöft in seinem jezigen Zustande ohne alle Monitur Ostern d. J. wenn nemlich der Herr Landdrost von Holstein darin consentiren wird, daß er schon um Ostern seinen Dienst verläßt, als welches davon abhängig werden wird, ob er ein paßliches Subject in seiner Stelle schaffen kann. Eventualiter bleibt die Antretung des Gehöftes bis zur Dienstentlaßung des Antreters ausgesezt und wird die Dorfschaft Warsow sich in diesem Falle der Wirthschaft auf dem Gehöft möglichst mit annehmen.
3. Gleich nach erfolgter Genehmigung hoher Großherzogl. Cammer zu dem beabsichtigten Arangement werden die Hauswirthe zu Warsow die nötige Commetunt verheißen und Antreter erstattet selbige gleich nach der nächsten Erndte.
4. Antreter übernimmt alle etwanigen Rückstände des Abtreters an herrschaftl. oder öffentliche Costen, berichtigt mithin auch die Ostern fällig werdende Pacht nicht minder diejenige außerordentliche Contribution, welche noch vor Ostern d. J. zu entrichten ist. Bis zur erfolgten Resolution hoher Großherzogl. Cammer muß die Dorfschaft die Auslagen bestreiten.
5. Bey der Wiederablieferung des Gehöftes um Joh. 1834 ist Antreter verpflichtet es in demjenigen Zustande wieder abzugeben in welchem der Hauswirth Schwarz dasselbe nach Ausweisung des Protocolls vom 24 Septbr. 1811 vom Schulzen Wienert erhalten hat, ohne deshalb eine Meliorations Rechnung formiren zu dürfen.
6. Er übernimt es seinen künftigen SchwiegerVater bis an sein LebensEnde, Wohnung und Unterhalt auf dem Gehöfte zu geben, nicht minder das der Altenteils Frau Wienert ausgesezte Altenteil vom Gehöfte zu verbrauchen; jedoch bedingt derselbe, daß der Hauswirth Schwarz nicht blos sich friedfertig betrage sondern auch zum Besten des Gehöfts soviel arbeite als seine Kräfte gestatten würden und daß entgegen gesezten Falls derselbe es sich gefallen lassen müsse vom Gehöfte entfernt zu werden und für sein Unterkommen und seinen Unterhalt selbst zu sorgen
7. Er macht sich anheischig die Geschwister seiner künftigen Frau wenn selbige wehrend seines Pachtbesitzes heuraten solten, Dorfes üblich auszusteuern auch die kleinere Schwarschen Kinder deren noch 2 außer dem Gehöfts Erben auf der Stelle befindlich bis zu ihrer Confirmation auf dem Gehöfte zu behalten und sie mit allem Erforderlichen zu versehen auch für ihren Unterricht zu sorgen
8. Alle Abgaben vom Gehöfte namentlich der Lohn an die Dienstboten Prediger und Küster Gebühren, Schmiede und Mühlen Verdung Weber und Schneider Lohn, welche mehrere fällig werden; übernimmt Antreter auch für das verflossene Jahr.
Die Privatschulden des Abtreters aber will er wenigstens nicht unbedingt übernehmen und nur in Rücksicht auf die nahe Verbindung in welcher er mit dem Abtreter zu treten beabsichtiget ist er entschloßen zur Berichtigung solcher Schulden die runde Summe von 50 Rthlr. auszusezen, in der Voraussezung daß die Gläubiger des Hauswirts Schwarz, wenn das Corps derselben durch öffentliche Verlassung versamelt seyn werde gegen Verhältnißmäßige Tybbot den Hauswirth Schwarz gänzlich ex nexu lassen werden; und die Creditore bey der offensichtl. und ausdrücklich erklärten Insolvenz des Gemeinschuldners eigentlich gar nichts bekommen können, so würden sie um so weniger etwas dagegen zu erinnern haben, daß das zu zalende Aversions Quantum ohne Rücksicht auf etwanige Verzüge der Forderungen einzelner auf alle Gläubiger pro rata gleichmäßig verteilt werde.
9. Etwanige Vergütungen aus beschaften Lieferungen und sonstigen Kriegs Praestationen welche während des Pachtbesizes des Antreters eintreten werden, kommen demselben zu gut; so wie er dan auch davon profitirt, daß die ContractsGebühren hoher Großherzogl. Cammer bis Joh. 1834 berichtiget sind.
10. Nach Beendigung der Contracts Jahre bedingt der Antreter für sich und seine Frau ein Dorfsübliches Altenteil vom Gehöft so wie auch daß seine etwa erzeugt werdenden Kinder von dem künftigen Gehöftserben Dorfs üblich ausgesteuert werden, vorausgesezt daß er das Gehöft in inventarienmäßigen Stande abliefern wird.
11. Solte der gegenwärtige Gehöftserbe vor dem Antrit des Gehöfts ohne eheliche Descendens versterben und gegen seine des Antreters Wirthschaft nichts auszusezen seyn, so hoft er, daß hohe Großherzogl. Cammer seinen Kindern die Erbfolge in das Gehöft zugestehen werde; inzwischen überläßt er dies lediglich der Gnade hoher Großherzogl. Cammer ohne diesen Punct zur unerläßlichen Bedingung zu machen; indem er eventualiter auch ohne diese Hofnung zur Annahme des Gehöfts bereit ist.
12. Da die Befriedigungen um die Hofstelle in sehr schlechter Verfassung sind und zur Wiederherstellung derselben mindestens 150 kurze Pfähle erforderlich sind, so hoft Antreter daß hohe Großherzogl. Cammer mindestens einen Teil der erforderl. Befriedigungs – Bedürfniße gegen Bezalung des Haulohns aus der Forst bewilligen werde.
13. Sobald die Genehmigung hoher Großherzogl. Cammer erfolgt seyn wird tritt der Johann Westphal in alle Verhältniße seines Vorgängers in so ferne selbige das Gehöft betreffen, wenn gleich seine Anweisung sich eintretender Umstende nach, noch länger verzögern solte.
Nachdem das Protocoll wieder verlesen war und gesamte Anwesende sich von den festgestellten Bedingungen zufrieden erklärt hatten nahm man Gelegenheit mit dem Schulzen und dem Hauswirth Schumacher darüber zu sprechen ob es nicht dem Intresse des GehöftsErben zuträglicher seyn werde, wenn man wie solches mit Fr. olim Krögerschen modo Kohlschen Hufe in Warsow der Fall gewesen, das Gehöfte auf gewiße Jahre öffentlich meistbietend verpachten und den Pächter es zur Wahl stellen würde, ob er das Inventarium pro Taxa annehme oder sich lieber selbst mit einem Inventario versehen wolle. Man bemerkte dabey daß der Hauswirth Schwarz ernstlich eine solche Procedur sich nicht entgegenlegen könne, da er seine Unfähigkeit zur Aufrechthaltung des Gehöftes ausdrücklich erklärt habe.
Comparentes äußerten aber, daß solche Maasregel ihnen nur deshalb hier nicht anwendlich scheine, weil die Umstände und Verhältniße auf dem Schwarzschen Gehöft ganz andrer Art wären als die auf dem Krögerschen Gehöfte eingetretenen, wozu er namentlich das Erforderniß rechne, die kleinen Kinder des Hauswirths Schwarz zu versorgen.
In dieser Rücksicht habe die Dorfschaft auch keine Neigung das Gehöfte zu pachten, sondern werde es viel lieber sehen, wenn die Sache auf oben bemerkte Weise eingeleitet werden könne.
Comparentes wurden hiernächst dahin beschieden
daß über diese Angelegenheit an die hohe Behörde ehemöglichst berichtet werden solle, dem Hauswirth Schwarz ward wiederholt jede nächstige Veräußerung der Inventarienstücke bey harter Strafe untersagt und dem Schulzen Grambow ward die größte Wachsamkeit und thätige Fürsorge für den guten Fortgang der Wirthschaft auf dem Schwarzschen Gehöfte zur Pflicht gemacht
in fidem Joahnn Liss
qua registr. praefect.”
Der 26jährige Johann Busack, Kutscher beim Forstmeister von Müller in Neukalen, bewarb sich ebenfalls um die Übernahme des Contracts. Er hatte den Befreiungskrieg gegen die Franzosen im reitenden Jäger Corps mitgemacht. Nun berief er sich auf den Großherzog, welcher bei Errichtung des Jäger Corps den eintretenden jungen Leuten jegliche Unterstützung versprochen hatte. Vom Amt wurde er dann auch in die engere Wahl gezogen. Der Kutscher des Herrn Forstmeister von Müller zu Neukalden, Busack, wurde zum 10.3.1817 Vormittags 10 Uhr, zur Abgabe seiner Erklärung nach Dargun auf das Amt bestellt. Folgende Protokolle sind weiter darüber erhalten:
„Dargun den 11ten März 1817
Ad Cameram
Allerunterth. Bericht
der Beamten zu Dargun bey Einreichung der Amts Acten betreffend das Schwarzsche Gehöft in Warsow.
Allerdurchl.
Nach Ausweisung der Nummern 41, 42, 43 und 44 der anliegenden Schwarzschen Gehöfts Acten ist der Hauswirth Schwarz in Warsow in der Maaße zurückgekommen, daß er sich zur Fortsetzung der Wirthschaft unfähig fühlt und es kann ihm das Gehöft ohne besorglichen Nachtheil für das Allerhöchste Interesse nicht länger gelassen werden.
Ob nun die von uns eingeleitete Abtretung des Gehöfts an den Johann Westphal auf die Dauer des Warsowschen Pacht Contracts, also bis Johannis 1834, unter den in dem Protocolle vom heutigen dato festgestellten Bedingungen hohe Genehmigung finde, oder ob wir vielleicht das Gehöft öffentlich meistbiethend verpachten sollen, darüber erbitten wir baldige hohe Resolution, weil schleunige Verfügungen wegen der bevorstehenden Saat Zeit um so dringender erforderlich sind, als die nöthige Saat auf dem Schwarzschen Gehöfte nur zum Theil vorhanden ist und das es an Lebens Mitteln bis auf den Kartoffel Vorrath beynahe gänzlich fehlt auch die Pferde auf dem Gehöfte zum Theil so schlecht sind, daß sie ...“
Allerdurchl pp
Ew: Königl Hoheit habe ich schon mehrermalen um Verleihung einer Bauerstelle demütigst angeflehet mein alleruntgstes Gesuch konnte aber der eingetretenen Umstände halber nicht erhört werden, jetzt bietet sich aber eine Gelegenheit dar, bey welcher ich mich der allerhöchsten Gnade empfehle.
Der Bauer Schwarz zu Warsow hat seine Stelle so schlecht bewirthschaftet, daß das hohe Großhl. Amt sich genötiget gesehen hat ihm dieselbe abzunehmen und wie ich erfahre, hat dasselbe einen Großhl. Unterthanen nahmens Westphal, der zur Zeit Kutscher bey dem Herrn Landdrost von Holstein zu Dargun ist zur Antretung dieser Stelle in Vorschlag gebracht. Wenngleich sonst keine Gründe da sind welche mich eine Bevorzügung für gedachten Westphal erwarten lassen, sondern ich mich blos auf das allerhöchste Versprechen welches Ew: K: H: bey Errichtung des Jäger Corps sämmtlichen dort eintretenden jungen Leuten ertheilten stützen muß, indem ich den Krieg beym reitenden Jäger Corps mitgemacht habe; so muß ich doch noch hinzufügen, daß gewiß vor, während und nach meiner Dienstzeit, mein Moralischer Lebenswandel in der Art gewesen, daß ich zu jeder Zeit darüber für mich vortheilhafte Zeugnisse beybringen kann. Die Leistungen welche der obengedachte Westphal sich unterzogen hat bin ich gerne bereit von der Stelle zu entrichten.
Ich flehe deshalb Ew: K: H: demütigst an daß höchst Sie mein unterm heutigen Dato bey hoher Großhl. Kammer und Forst Collegium eingereichtes Bittschreiben um Verleihung der Warsower Bauer Stelle allergdst zu erhören geruhen mögen.
Ich ersterbe in der tiefsten Ehrfurcht als
Ew: Königl. Hoheit
alleruntgster Knecht
Großherzogl. Unterthan
im Amte Dargun
Busack
Nienkalden
den 16ten Maerz 1817“
Friederich Franz von Gottes Gnaden
GroßHerzog von Mecklenburg pp
Unsern respec. gnädigsten Gruß zuvor, Vester, Ehrsame, liebe Getreue! Der unter den Mecklenburgischen reitenden Jägern gedient habende Knecht Busack zu Neukalden, hat sich, nach dem copeylichen Anschluße erboten, diejenigen Bedingungen einzugehen und zu erfüllen, wozu der Kutscher Christian Westphal sich, wegen Annahme des Schwartzschen Gehöftes zu Warsow, verbindlich gemacht. Da Wir nun allergnädigst gesonnen sind, dem Busack das besagte Gehöft unter den von dem Westphal ausgelobten Bedingungen, eingeben zu lassen: so habt ihr denselben vorzuladen, mit jenen Bedingungen bekannt zu machen, und von seiner Erklärung, accluso protocollo anhero zu berichten. Die mit eurem Berichte vom 11ten d: M:, vorgelegten Amts – Acten, erfolgen hieneben zurück, in Gnaden, womit Wir respec. euch gewogen verbleiben. Gegeben auf Unserer Vestung Schwerin, den 24ten Marz 1817. Cordshagen
Ad Mandatum Serenissimi proprium
GroßHerzogl: Mecklenbl: Cammer.
An die Nienkaldischen
Beamte zu Dargun.
Der Kutscher des Herrn Forstmeister von Müller zu Neukalen, Johann Busack, wurde zum 10.4.1817 vormittags 10 Uhr, zur Abgabe seiner Erklärung nach Dargun auf das Amt bestellt. Amtsverwalter Ratich nahm zu Protokoll:
„Protocollum
gehalten in der Großherzogl. Amts Stube
zu Dargun am 10. April 1817
in praesentin
des Herrn Amts Verwalters Ratich und
des unterschriebenen Mitarbeiters
Zur submissester Befolgung der Allerhöchsten Verordnung vom 24ten v. M. et praec. 5ten hujus war der beim Herrn Major von Müller zu Nienkalden als Kutscher in Dienst stehende Johann Busack, actatis 27 Jahr, auf heute vorbeschieden, und hatte sich persönlich eingefunden.
Nach verstattetem Vortritt wurde ihm der Inhalt der allerhöchsten Verordnung bekannt gemacht, demnächst aber die ad Protocollum vom 11ten v. M. mit dem Johann Westphal sub spe dementissime rati vereinbarten Bedingungen verlesen, auch gehörig verdeutlichet und endlich die Erklärung des Comparenten darüber erfordert.
Er erklärte, daß er sich allen diesen Bedingungen pünktlich und so, als wenn sie mit ihm ausdrücklich vereinbart wären, zu unterziehen bereit sei. Da er indeß nicht gewiß sei, ob die zweite Tochter des Hauswirths Schwarz sich entschliessen werde, ihn zu ehelichen, und dies als die erste Bedingung aufgestellt sei, so wolle er deshalb noch heute in Warsow die näheren Erkundigungen einziehen und darnach, wenn es ihm verstattet würde, Morgen nähere Anzeige beim Amte machen.
Facta Praelectione genehmigte er die abgegebene Erklärung nochmals und wurde mit dem Bescheide entlassen, daß man am morgenden Tage die weitere Anzeige gewärtige.
in fidem
Ludwig v Prolius
audit. praefect“
Am nächsten Tag war Busack wieder im Amt Dargun :
„Continuatum
in der Großherzogl. Amts Stube zu Dargun
den 11. April 1817
in praesentio
des Herrn Amts Verwalters Ratich und
des unterschriebenen Mitarbeiters.
Der Johann Busack, welcher sich heute Morgen wieder eingefunden hatte, machte die Anzeige, bei seiner gestrigen Anwesenheit in Warsow hätte der Schulze und übrige Hauswirthe ihm erklärt, daß sie von Seiten der Dorfschaft seiner Annahme zum Hauswirth durchaus keine Hindernisse entgegenstellen, vielmehr den bereits eingelegten Widerspruch zurücknehmen wollten. Die Tochter des Hauswirths Schwarz aber habe zu gleicher Zeit bestimmt erklärt, daß sie sich nicht entschließen könne, ihn zu heirathen. Da er nun, wie er hiedurch wiederholt versichere, bereit sei, alle ihm vorgelegten übrige Bedingungen pünctlich zu erfüllen, so vertraue er zu der Gnade der Großherzogl. hohen Cammer, daß höchst dieselben ihm das Gehöft huldreichst eingeben werde, ohne dabei die Vollziehung der Ehe mit der Schwarzschen Tochter zur unerläßlichen Bedingung zu machen.
Leugnen könne er dabei nicht, daß er die Weigerung der Schwarzschen Tochter nicht anders als ein Glück für sich ansehen könne, indem eine vermögende Frau, welche ihm nicht entstehen werde, zu seinem bessern Fortkommen ohnfehlbar beitragen werde.
Praelecta ratificavit et dimissus
in fidem
Ludwig v Prolius
audit. preafect
Friederich Franz von Gottes Gnaden
Großherzog von Mecklenburg pp
Unsern respec gnädigsten Gruß zuvor Vester Ehrsame liebe Getreue. Auf euren Bericht vom 15ten hujus betreffend das Schwarzsche Gehöft zu Warsow, bleibt euch hiemit unverhalten: wie dem Knecht Busack das Gehöft ohne Rücksicht darauf ob er die Schwarzsche Tochter ehlichen wird oder nicht, zu überweisen und wie es geschehen accluso Protocollo, auch bei Einreichung der dessen Erbieten gemäß, zu stellenden baaren Caution, anhero zu berichten ist.
Ob die 6te und 7te Bedingung in [44] der hieneben zurück erfolgenden Amts Acten, secudum petitum des Busack abzumindern steht, bleibt eurem Ermessen überlassen, in maaßen Wir eventualiter Nichts dagegen zu erinnern finden. Wir verbleiben euch respec mit Gnaden gewogen. Gegeben auf Unsrer Vestung Schwerin den 21ten April 1817
Ad Mandatum Serenissimi proprium
Groß Herzogl: Mecklenb: Cammer
Cordshagen
An die Beamte
zu Dargun“
Johann Busack erhielt die Bauernstelle.
Nach dem Befreiungskrieg gegen die französische Besetzung 1813/15 und besonders nach der Aufhebung der Leibeigenschaft 1820/21 lockerten sich die Verhältnisse auf dem Lande derart, daß Tagelöhner und Handwerker die Möglichkeit hatten, sich als Büdner (Kleinbauern) niederzulassen.
So entstanden in den Jahren 1829 / 1831 elf neue Büdnereien am Weg von den sog. „Judentannen“ bis zum Wald. Sie wurden zuerst als „Büdner – Kolonie“ bezeichnet, später aber „Neu Warsow“ genannt:
Büdnerei 1
Büdner Anders
(heute Haus – Nr. 12)
Büdnerei 2
BüdnerTrost
(heute Haus – Nr. 13)
Büdnerei 3
Büdner Pagels
(heute Haus – Nr. 14)
Büdnerei 4
Tabacksplanteur Scheerer
(heute Haus – Nr. 15)
Büdnerei 5
Schmied Heyner
(heute Haus – Nr. 16)
Büdnerei 6
Maurer Grambow
(heute Haus – Nr. 18)
Büdnerei 7
Büdner Gaede
(heute Haus – Nr. 19)
Büdnerei 8
Büdner Pingel
(heute Haus – Nr. 26)
Büdnerei 9
Büdner Schröder
(heute Haus – Nr. 21)
Büdnerei 10
Weber Witte
(heute Haus – Nr. 22)
Büdnerei 11
Schneider Sühlsdorf
(heute Haus – Nr. 23)
Die Büdnereien 1 bis 5 errichtete man auf ehemaligem Gemeindeacker. Von der Büdnerei 1 wurden 300 Quadratruthen als Auffahrt zu den Wiesen abgenommen. Dieser Weg läuft parallel zum Grenzgraben Warsow / Neukalen. Als Ausgleich erhielt die Büdnerei 1 die gleiche Fläche Ackerland in der Nähe der späteren Schule.
Die Büdnereien 6 bis 11 erhielten ihr Land vom Domanialamt zugewiesen. Jede Büdnerei war etwa 4 – 5 ha groß. Da ein Büdner von der Land- und Viehwirtschaft allein nicht leben konnte, mußte er zusätzlich ein Handwerk betreiben oder auf den umliegenden Gütern und Pachthöfen arbeiten. Um sich wirtschaftlich zu stärken, pachteten die Büdner von den Domänen Wagun und Kützerhof noch einige Ackerrandflächen dazu. Im Jahre 1935 wurde auf Anordnung der Landesregierung eine Fläche von 20 ha Ackerland der Domäne Schönkamp zur Feldmark Warsow zugeschlagen und den Büdnern in Warsow zum Kauf von jeweils maximal 2 ha angeboten. Davon machten viele Büdner Gebrauch. Nach 1945 nahmen manche Warsower Büdner auch noch einige Siedlungen von Kützerhof und Wagun hinzu.