"Riss von einem Küsterhause zu Schorrentin nach Hundtscher Methode von Lehm zu erbauen,
62 Fuss lang und 32 Fuss tief. Hiernach ist 1814 gebauet".
Am 14.3.1818 beantragte Pastor Böhmer erneut eine Reparatur des Pfarrhauses.
Laut Pachtvertrag vom 19.7.1785 hatte der Amtmann Döhn die herzoglichen Besitzungen Schlakenhof und Schönkamp gepachtet. Schlakendorf wurde von ihm selbst bewirtschaftet, während der Hof Schönkamp an Friedrich Wilhelm Krüger weiter verpachtet war. Etwa ab 1811 wurde Schönkamp vom Amt Dargun separat an Krüger verpachtet. Nun wollte der Pächter Krüger, ebenso wie Kämmerich, seinen eigenen Kirchenstuhl haben. 1818 und 1820 stellte er schriftliche Anträge. Seiner Bitte wurde später entsprochen, und die Schönkamper bekamen ihren Kirchenstuhl.
1822 wurde ein neuer Brunnen auf dem Pfarrhof gebaut.
Im Dezember 1823 beschädigte ein Sturm das Kirchendach.
"Allerdurchläuchtigster Großhertzog,
Allergnädigster Großherzog und Herr!
Nachdem die große hiesige Kirchen Glocke schon vor mehren Jahren gänzlich unbrauchbar geworden; so hat denn nun die zweite große oder Mittel - Glocke, die gleichfalls auch schon von unten bis oben zur Krone gerissen war, neulich beim Läuten für den verstorbenen Domainen - Rath Krull auf Schorrentin einen großen Unfall erlitten, indem sie oben rund in der Krone herum abgebrochen, und beim Sturz auf den Kirchenboden in mehrere Stücken zersprungen ist. Glücklicher Weise hat Niemand hiebei Schaden genommen, als daß nur der Kirchenboden durch ein eingebrochenes Brett leicht beschädigt ward. Schon früher habe ich mich deshalb an den privilegirten Kirchen Arbeiter, Glokkengießer Schulz in Rostock gewandt, mit ihm schriftlich und mündlich über die fehlerhafte Beschaffenheit, die Art ihrer Herstellung pp conferirt, aber erfahren, daß ohne Umguß ihnen nicht zu helfen sey, und eingeschlossenen Brief samt Kosten Anschlag erhalten, den ich sub Lit: A. zum allergnädigsten Ermessen beilege, und Beides allerunterthänigst zurück erbitte. Die auf allerhöchsten Befehl anempfohlene und im 3ten Stück der Mecklenb: Schwer- Anzeigen de 1820 zur allgemeinen Kundwerdung abgedruckte Nachweisung zur möglichst wohlfeilen Wiederherstellung des reinen Tons der Glocken, ist hier nicht anwendbar gewesen.
Da nun zur Deckung der zum nothwendigen Umguß beider Glocken erforderlichen Kosten das hiesige Kirchen - Aerarium gänzlich erschöpft ist, ja noch beim Abschluß der letztjährigen Kirchenrechnung sich ein Defect ergeben hat; so gehet bei ungewisser Mitwirkung der Gemeindeglieder mein allerunterthänigster Vortrag und Bitte dahin:
Ew. Königl. Hoheit wollen allergnädigst geruhen, unter huldester Genehmigung des nothwendigen Umgusses beider Kirchen - Glocken, die erforderliche Unterstützung dazu Allerhöchstdero armen hiesigen Patronat - Kirche angedeihen zu lassen, zumal nur noch eine ganz kleine Kirchen Glocke, die brauchbar ist, hier vorhanden, und fast Jedermann sich nunmehr weigert, bei Todesfällen für Geläut Glockengeld zu bezahlen. Der ich unter verhoffter allergnädigster Erhörung dieser meiner nothgedrungenen allerunterthänigsten Bitte die Ehre habe in tiefster Ehrfurcht zu ersterben, als
Ew: Königl: Hoheit
allerunterthänigster
M. J. F. Böhmer
Schorrentin
den 17ten März 1824"
Ursprünglich waren also drei Glocken vorhanden, von welchen aber nur noch eine kleine Glocke intakt war. Eine dieser Glocken wurde 1612, eine weitere 1790 gegossen, über die älteste Glocke gibt es keine Zeitangabe. 1831 erfolgte eine Vergrößerung der Schulstube durch einen Anbau. 1834 wurde das Predigerwitwenhaus ausgebessert.
Pastor Böhmer berichtete am 7.5.1836:
"I. Was die Kirche anbetrifft, so ist erstlich:
1. der Umguß und die Wiederherstellung der unbrauchbaren beiden großen Glocken längst ein nöthiges Bedürfniß und sehnlich erwünschter Zufluß des dürftigen Aerarii gewesen, und wiederholt und unaufhörlich hat sich der Wunsch sämmtlicher Gemeinde Glieder ausgesprochen: daß doch endlich unverzügl. die ehedem so schön und harmonisch tönenden Kirchen Glocken wieder hergestellt werden möchten, und haben schon Einige, Beiträge dazu verheißen, wenn dieser Gegenstand nur auf eine Conferenz von Patronatwegen verhandelt und besprochen würde.
2. muß das wandelbare öbere Spoondach des Thurms, wie auch die steinerne Bedachung der Kirche und Sacristey stellenweise reparirt, und die Friedhofs - Mauer, die zum Theil verfallen, wiederhergestellt, und die ganze Befriedigung nachgesehen werden.
3. Auch die Kirchen- und Schlag Uhr steht seit vielen Jahren stille, bedarf der Reparatur und ist auch von Gutswegen ein Beitrag zur Wiederherstellung derselben verheißen.
4. Eine kleine Reparatur erfordern auch die Kirchen - Fenstern.
II. Anliegend die Pfarr - Gebäude, so ist zuvörderst
1. die Ausbesserung sämmtlicher Wand Fächer, die zum Theile sinken und von Alters her auszufallen drohen; die Verstreichung und Ausfugung derselben an den zweistöckigen 80 Fuß langen und 40 Fuß breiten alten morschen Pfarr-Wohnhause von außen ringsherum, von unten bis oben, sehr dringend nothwendig und eine längst gewünschte und beliebte Ueberrohrung wenigstens des westlichen und östlichen Giebels, und Ausbesserung des Strohdaches erforderlich; nicht minder der Schornsteine, die zum Theil gerissen und gestützt sind, damit sie nicht mit der 2ten Decke des obern stellweise morschen Bodens niederstürzen, und Alles zerschmettern. Das Innere des Pfarrhauses bedarf gleichfalls mannigfacher Reparatur, namentlich die Dielen oder Bretter in der Wohnstube sind vergangen, und es fehlen zum Theil gänzlich die Unterlagen; auch die Panelung oder Verkleidung der Wände ist wandelbar samt den Kachelöfen; Fenster und Thüren bedürfen des Anstriches, und die Ausweißung sämmtlicher Stuben und Gemächer ist nothwendig, nachdem zuvor der abgefallene Wändeputz wieder übertragen worden. Der Feuerherd im Hause, der Leutestubenofen sammt den Fensterrähmen, die Backöfen und Herde derselben erfordern Ausbesserung und wohl Umsetzung.
2. Die Pfarrbrunnen - Kiste, das ganze Getriebe und Bedachung ist morsch und wandelbar geworden, und bedarf der Instandsetzung und Wiederherstellung, damit Gefahr verhütet, und größeren Kosten vorgebeugt werde; wo man nicht eine Pumpe vorziehen möchte.
3. Der den Umsturz drohende Viehstall wird hoffentlich, wie verheißen, im nächsten Frühjahre neu erbauet werden, nachdem vorher die Bereitung des dazu erforderlichen Holzmaterials pp im bevorstehenden Winter beschafft, und die Anfuhr gehörig tempestive bewerkstelliget worden.
4. Die morschen und verolmte Pfarrhof-thor- und Beipföste, die auf der Zimmerbesichtigung, und was sonst noch, für nothwendig im Sommer v. J. erkannt worden, werden durch neue ersetzt werden müssen. Auch werden noch einige Ruthen des Hofes neben dem Hause, mit Feldsteinpflaster zu belegen seyn.
5. Eine Vergrößerung des kleinen Kellers wäre wünschenswerth.
6. Die Wandfächer der Scheune werden mit Strohlehm zu übersetzen, und die Strohdächer auf den Gebäuden überall zu repariren seyn, u.d.m.
III. Das Küsterhaus endlich muß sowohl inwendig als außerhalb reparirt,
1. der abgefallene Wändeputz aufgetragen, der südliche Giebel wenigstens mit Kalk überschlemmt, und alle Gemächer geweißt werden, und was sich sonst noch weiter vorfinden möge.
2. Die Schwung- und ZugRäthe zum Küsterbrunnen wird schon über Jahr und Tag vermißt und gewärtiget, und ist begreiflich zum Aufziehen des nöthigen Wassers unentbehrlich.
3. Auch wünscht der Küster neue Bänke für die Schulkinder zu haben, weil die alten nicht mehr tragbar seyn sollen.
Ew. Hochwohl- und Wohlgeboren werden nunmehr geneigen, die nöthigen Einleitungen zur baldmöglichsten Abhülfe vorstehender Reparaturen und Baumängel zu treffen, und deshalb fördersamst constitutionsmäßig von Patronatwegen eine Conferenz zu veranstalten, damit dem allerhöchsten Regiminal Befehle sowohl, als auch den Erwartungen und Wünschen der Eingepfarreten und Gemeinde Gliedern, als auch den Desideranten entsprochen werde. Weil aber gesetzlich vierzehn Tage vorher von der verehrlichen Amts - Behörde den resp: Herren Eingepfarreten der Tag der gemeinschaftlichen Zusammenkunft zur Besprechung der bezüglichen Gegenstände zu melden ist, auch wohl zugleich, (hi videator quaeso!) zur Baukasse gehörige Objecte zu berathen seyn möchten; so erlaube ich mir die gehorsamste Bitte, zumal Einer der geachtesten Herren Eingepfarreten, namentlich der Herr Landrath von Levetzow auf Lelkendorf und Sarmsdorf, wenn nur irgend möglich, persönlich, wie derselbe mir bereits angezeigt, an der Conferenz Antheil zu nehmen wünscht: daß die amtliche Anberaumung und Einladung zur Conferenz gefälligst noch in dieser Woche an die Eingepfarreten erlassen und in Umlauf gesetzt werde, damit gleich nach dem Pfingstfeste, wo möglich, die gewünschte Zusammenkunft und Berathung statt finden könne. Späterhin wird und muß. gedachter Herr Landrath Geschäfte halber verreisen, und möchte dann nicht persönlich an der Conferenz Antheil nehmen können.
Schließlich habe ich noch die Ehre mit vorzüglicher Hochachtung zu verharren, als
Ew. Hochwohl- und Wohlgeboren
Schorrentin gehorsamster
am 7ten May 1836 Böhmer."
Am 13.7.1836 besprach man die Wünsche des Pastor Böhmer und legte folgendes fest:
"A. im Betreff der Glocken:
Die große Thurmglocke dürfte nach Ausweis der mitgetheilten Regiminalacten = 3000, die kleinere aber ungefähr = 1500 Pfund wiegen. Letztere, beim Läuten heruntergefallen, ward demnächst zerschlagen und befinden sich die Stücke davon in der Sacristey. Erstere hing noch im Glockenstuhle, war so total gerissen, daß sie für völlig unbrauchbar erkannt ward und ausserdem ohne Klöppel.
Man war daher der einstimmigen Ansicht, daß ein Umguß der Glocken durchaus vorgenommen werden müsse, zumal das ganze vorhandene Geläute nur noch in einer Beyer Glocke besteht und nur darin verschiedener Ansicht, ob die defecten Glocken in ihrer bisherigen Größe wieder hergestellt werden müßten, oder ob eine Verkleinerung derselben eintreten könne, wodurch man durch zu unterlaßenen Zusatz des beim Umguß eingebüßt werdenden Glockenguts vielleicht = 240 Rthlr. ersparen dürfte und der Umguß um so viel weniger Kosten veranlassen, sich aber ungefähr immer noch auf 350 Rthlr. belaufen würde.
Amtswegen glaubte man auf Beibehaltung der Größe vorhandener Glocken aus dem Grunde dringen zu müssen, weil die Glockenstühle hinreichend stark um das Gewicht vorhandener Glocken tragen zu können, das Glocken Gut aber von ausgezeichneter Güte zu seyn schien, eine Verkleinerung die Schönheit des früher allgemein bekannten Geläutes zerstören würde und endlich alle ritterschaftlichen Eingepfarrten bekanntlich so vermögend, daß ihnen die Ausgabe nicht schwer fallen könne, welche die Beibehaltung gleich großer Glocken herbeiführen werde und führte selbige darauf zurück, daß summus Patronus für den Fall allerhöchster Genehmigung des beamtlichen Vorschlages doch immer das größte Opfer bringe indem Ihm die Hälfte der Kosten zufallen dürfte.
Der Herr Inspector Kuhlow [Schorrentin] erklärte namens seiner Mandantin daß diese sich in die Beschlüsse der Mehrzahl finden würde, der Herr Inspector Scharpf [Lelkendorf] dagegen aber, daß er dieserhalb keine bestimmte Erklärung abgeben dürfe, sein Herr Principal aber für die Verkleinerung der Glocken gestimmt zu seyn scheine und der Meinung wäre, daß sich diese Angelegenheit am leichtesten durch eine spätere Conferenz zwischen ihm und dem Herrn Dirigenten beseitigen lasse, welche derselbe selbst nach Rückkehr aus dem Bade veranlassen würde, zumal in diesem Jahre der Umguß doch nicht geschehen könne und ein fester Beschluß mithin einstweilen noch immer sehr wohl auszusetzen. Darin war man aber einstimmiger Ansicht, den Umguß der Glokken möglichst in Demmin beschaffen zu lassen, indem nur in Rostock allein ein Glockengießer wohne, die Entfernung dieser Stadt aber, wenn man auch patriotisch seyn wolle, den Wunsch der Eingepfarrten rechtfertige, in Demmin umgießen zu laßen, zumal man den Umguß nach eingezogenen Nachrichten dort auch wohlfeiler zu bewerkstelligen vermöge.
Sie trugen gleichzeitig darauf an, daß der Herr Amtmann Passow und Herr Bauconducteur Virck mit dem Glockengießer Schünemann einstweilen einen Contract entwerfen und verlangen mögten, den einen mit Berücksichtigung des Zuschusses an Glocken Gut, den andern ohne solchen bei Verkleinerung der Glocken.
B. im Betreff der Kirche.
Der Thurm muß mit neuen Dachspöhnen belegt, das Dach ausgebessert, der äußere Steig reparirt und im Innern ungefähr die Hälfte ausgeweißt werden. Außer einigen kleinen weiteren Mängeln wurde nichts bemerkt und wird der Herr Bauconducteur Virck einen Kosten und Materialien Anschlag formiren, den sämmtliche ritterschaftl. Herrn Eingepfarrte ohne Weiteres für richtig erkennen.
C. im Betreff des Stallgebäudes
Dessen ganze Irreparabilität ward einstimmig anerkannt und daher sofort der bereits im Voraus angefertigte Riß und Anschlag, ersterer in den ungefähren Dimensionen des alten Gebäudes vorgelegt und dieser sowohl von den anwesenden Bevollmächtigten der ritterschaftl Herrn Eingepfarrten als von dem Herrn Pastor Böhmer selbst als seinem Bedürfniß entsprechend für angemessen erkannt.
D. im Betreff des Wohnhauses:
Die in denselben befundenen Baumängel sind von geringer Bedeutung und ist daher der dieserhalb von dem Herrn Bc. Virck anzufertigende Anschlag in antecessum in totum et tantum für zutreffend erkannt.
E. im Betreff des Küsterhauses:
Man fand nichts in demselben was nicht zur Zimmerbesichtigung gehören sollte u da selbige im vorigen Jahre vorgenommen ist, wird der Küster nur die Schuld davon tragen müssen, wenn er damals kleine Baumängel nicht nachwies und zusehen wie er bis zur neuen Zimmerbesichtigung sich durchhilft, da bis dahin keine größere Beschädigung von Bedeutung entstehen kann.
F. im Betreff der Kirchenuhr:
Sie hat nach Versicherung des Herrn Pastor Böhmer schon viele Jahre nicht mehr gegangen und steht auch augenblicklich, nicht wohl auszumitteln wieviel die Kosten ihrer Reparatur betragen würden.
Der Herr Scharpf war der Meinung daß sie nur zu den Utensielien der Kirche gehöre; nur allein zum Nutzen des hiesigen Orts gereiche, weshalb auch die hiesige Gutsherrschaft die Reparatur allein übernehmen müsse, ein Ansinnen was deren Bevollmächtigter durchaus ablehnte wie auch dessen Mandantin selbst nach persönlicher Rücksprache mit dem Herrn Dirigenten und zwar aus dem Grunde, weil die Kosten der Reparatur nicht unbedeutend seyn würden, für Dorfsbewohner die Betglocke genüge und sie es wenigstens dem gegenwärtigen Küster nicht zutreue, daß dieser die gangfertig gemachte Uhr gehörig aufziehe und stelle, solche Verabsäumung aber in der Gemeine nur Verwirrung hervorbringe.
Ob nun aber die Reparatur der Uhr ähnlich derjenigen beiden Glocken auch zu Pfarrbauten zu zählen oder nicht, die Entscheidung darüber konnte man lediglich nur zum Ermessen allerhöchster Regierung verstellen.
Man ließ sich hierauf die letzte Kirchen Rechnung vom Jahr 1834/35 vorlegen, aus welcher ersichtlich, daß die Kirche kein Capital Vermögen besitzt und daß die außerordentlichen Erhebungen nicht zur Bestreitung gewöhnlicher Ausgaben hinreicht indem der Prediger bereits mit 7 Rthlr. im Vorschuß war. Es ward daher einstimmig anerkannt, daß die subsidiarische Verpflichtung des allerhöchsten Patrons und der Eingepfarreten zur Bestreitung aller Baukosten eintreten müsse und hielte es nur für angemessen auf 2 Jahre die verschiedenen Bauten zu repartiren.
Die Repartition ist hier nach dem Hufenstande usuell und wird solche daher auch bei den fragl. Pfarrbauten angewandt werden müssen.“
Die Reparaturen wurden ausgeführt für insgesamt 226 Rthlr. 15 Schilling.
1837 erfolgte der Bau eines neuen Viehstalles auf dem Pfarrgehöft. 1839 wurden endlich die Kirchenglocken von dem Glockengießer Schünemann in Demmin umgegossen. Man war aber mit der Qualität der Arbeit nicht sonderlich zufrieden. Der Guß war nicht rein, und der Klöppel der kleinen Glocke schlug nicht an. Die neuen Glocken wurden zum Erntedankfest 1839 eingeweiht. 1840 reparierte der Uhrmacher Friedrich Kleinschmidt die Kirchturmuhr in Schorrentin. Zu dieser Zeit werden uns als Kirchenjuraten genannt: Sass aus Warsow und Remer aus Lelkendorf.
Der Domainenrat Wilhelm Viereck richtete am 8.1.1845 folgendes Schreiben an die Großherzogliche Landesregierung:
"An die hohe Großherzogliche Landes - Regierung in Schwerin.
Die Vorsehung hat mir im Verlaufe der Zeit bereits eine theure Gattin und geliebte Kinder durch den Tod entrissen, deren irdische Ueberreste ich an meinem jetzigen Wohnorte Schorrentin in meiner Nähe zu haben wünsche, weil die öftere Erinnerung an die Hingeschiedenen mir eine besondere Beruhigung gewährt.
Zu diesem Zwecke und, weil der Raum des hiesigen Kirchhofes bei der zunehmenden Bevölkerung allzu beschränkt ist, beabsichtige ich, eine Grab - Capelle außerhalb der Ringmauer des Schorrentiner Friedhofes nach der westlichen Seite zu, woselbst noch ungefähr 8 Quadratruthen zum Gute Schorrentin gehörigen Landes sich befinden, für mich und meine Familie zu erbauen, und demnächst die Ringmauer des Friedhofes in der Art zu erweitern, daß dieselbe diese neu zu erbauende Capelle mit umfassen wird.
Ich bitte daher unterthänigst:
mir die Erbauung einer Grab - Capelle in der vorgedachten Weise, gnädigst zu gestatten.
Mit dem größten Respecte verharre ich, als der hohen Großherzoglichen Landes - Regierung
unterthänigster
Wilhelm Viereck
Schorrentin
den 8 Januar 1845"
Superintendent Consistorialrat Kleiminger in Sternberg machte in seiner Stellungnahme vom 19.1.1845 darauf aufmerksam, "daß der Hof und das Gut Schorrentin zwei besondere eigenthümliche und ausreichende Begräbnißplätze auf dem dortigen Kirchhofe (besitzt), welches daher kommen soll, weil es vor Alters zwei Höfe Schorrentin gegeben hat, und wird in der Folge für anderweitige Beerdigungen dieser Platz, sobald die Leichen auf demselben ihre gehörige Zeit gelegen und verweset sind, benutzt werden müssen." Er wollte die beabsichtigte Erbauung einer Grab – Capelle nicht ohne weiteres gestatten.
Die Darguner Beamten gaben folgende Stellungnahme dazu ab:
"Der von der Gutsherrschaft zu Schorrentin zur Erbauung einer Grabcapelle ausersehene Platz liegt außerhalb der Kirchhofsbefriedigung, gehört daher ganz zum Gute Schorrentin und wüßten wir kein Bedenken gegen die Bitte des Domainenraths Viereck zu erheben, um so weniger, als derselbe sich erboten hat die Kirchhofsmauer auf seine Kosten auszurücken. Zwar fehlt der Raum zu Begräbnissen für die Dorfschaft Warsow. Allein hier kann nur geholfen werden wenn die Gutsherrschaft zu Gross - Marckow ihren bisherigen Begräbnißplatz auf dem Schorrentiner Kirchhofe abtritt, weil derselbe jetzt von dort aus nicht mehr benutzt wird, oder es müßte ein besonderer Kirchhof für Warsow in der Nähe des Dorfs angelegt werden. Für einige Jahre ist aber noch Raum auf dem Schorrentiner Kirchhofe selbst, wie wir durch Localbesichtigung ermittelt haben.
Dargun den 14. März 1845
Großherzogliche Beamte"
Es erfolgte nun am 22.3.1845 die Genehmigung des Oberkirchenrats zum Bau der Grabkapelle mit der Verpflichtung, 50 Thaler an das Kirchenärar zu zahlen, und "daß für die jedesmalige Besetzung einer Leiche in der zu erbauenden GrabCapelle die üblichen Gebühren, an Kirche und Geistlichkeit daselbst entrichtet werden müssen".
Am Sonntag, dem 1.8.1852 wurde die Grabkapelle vom Superintendenten Schmidt aus Malchin nach dem Gottesdienst in Gegenwart des Domänenrates Wilhelm Viereck und seiner Angehörigen sowie einer zahlreich versammelten Gemeinde zu einem christlichen Erbbegräbnis der Familie Viereck eingeweiht.
Vor etwa zwanzig Jahren standen noch sieben Särge in der Grabkapelle. Lange Zeit hat sich eine Überlieferung erhalten, nach welcher Neugierige, die zu weit in das Fenster der Grabkapelle hineinschauen, eine lange Nase bekommen. Zum Glück hat sich dieses Gerücht aber nie bewahrheitet, sonst müßten wohl alle Schorrentiner eine solche Nase aufweisen.
Heute ist die Grabkapelle stark sanierungsbedürftig. Sie gehört der Kirche und die Nachkommen der Familie Viereck haben das Nutzungsrecht.