Das Pfarrhaus am Markt (2010).
Das Pfarrhaus befand sich nicht immer an seiner jetzigen Stelle. Sein früherer Platz war in der Klosterstraße, die damals deshalb "Priesterstraße" genannt wurde. Das kleine Haus stand mit der Rückseite zur Stadtmauer, durch die eine Ausfahrt bestanden hat. Gleich daneben lag das Küsterhaus.
1647 ordnete Adolph Friederich, Herzog zu Mecklenburg, eine Visitation der Kirchen und kirchlichen Einrichtungen in den Ämtern Neukalen und Gnoien an. Regierungsrat Jochim von Nessen, Superintendent M. Samuel Arnoldi, Jochim Crüger, Hauptmann zu Güstrow, und Jochim Krüger, Amtschreiber zu Gnoien, waren damit beauftragt. Sie machten am 29. Juni in Neukalen den Anfang mit ihrer Visitation. Unter anderem wurde auch der Zustand des Pfarrgehöftes beschrieben:
"Wehdem oder Pfarr Haus
Steht hinterwärts in der Stadt nahe bey der Mauer in einem Sumpfigen ungesunden Salpeter Ort, wie der Geruch bezeüget bey denen die etwan aus frischer Lufft hereinkommen, sollen auch die neülich eintretenden Prediger, zu Anfang, ehe sie dazu gewöhnet mit den ihrigen drinnen gemeiniglich haben krancken müßen, wie denn auch der jetzige Pastor solches Jährlich mit den Seinen hat erfahren.
Wird von der Stadt und Bürgerschaft gebauet und gebessert. Ist jetzt sehr baufällig in Wänden, Salen, Boden und Dache, von diesem ist die eine Seiten nach Westen anno 1646 nach Pfingsten ganz neü gedeckt. Die Bürger sagten dasmahl zu dies Jahr die andere Seite zu decken, zu versolen und den Börn 1) zumachen, ist bis dato aber nicht geschehen.
Ist darin eine große Wohn Stube mit Steinen ao 1640 ausgedämmet, an Wänden zerrißen und löcherich.
Gegen derselben über eine Kleine Stube und ein Kachel Ofen drinnen auch sehr löcherig. Eine offene Küche und danegst zwo Kammern, eine zur Speise Kammer verordnet, sind beide dumpfig und unbeqvehm.
Zu Endeß des Hauses zwo feine Kammern ao 1619 hinangebauet, darinnen der Börn durch den Regen an etlichen Orten verderbet, und ist das Dach drauf nach Osten sehr hinfällig, die andere Seite fürm Jahre gedecket.
Ein tiefer Misthof wenns regnet, sonderlich bey Herbstzeit, nimt viel Schu an Füßen weg. Wird von den Bürgern mit dem Thor mit Glinden 2) und Zäunen befriediget.
Ist gar kein Holzhof dabey, wo man das Holz nicht in den Mist will werffen.
Ein Gebäude von 3 Vieh Ställen, von welchen die Salemer Bauren die Hälfte von der Scheünen herauf müßen unter Dach halten. Noch ein Anleinungs Stall an der Scheünen, muß von der Stadt gebauet und gebeßert werden.
Eine Scheüne von 5 Gebinden auf dem Hofe, davon die Schlakendorffer Bauren die äußerste Seite des Daches machen und beßern müßen die ander alles gehöret der Stadt zu machen.
Ist nur behende 3), wenn der p. t. Pastor seinen Acker mit all besäet und das Körnlein wohl geräth, kann es drinn nicht laßen, sondern muß von andern Scheüren heüren, wo er keine kaufen will, kann auch mit dem Heüfutter nirgend bleiben.
Hinter der Scheündälen ist eine Thür, gehet in den nächist belegenen fremden Garten. Die vördersten Häupter Vieh am Augst Wagen 4) in der Einfuhr hindurch zu treiben, und weil für diesem Zanck und Wiederwillen deswegen zwischen den p. t. Pastorn und dem Nachbahrn dem der Garte gehöret fürgefallen und derselbe sich über des Pastorn Gesinde beschweret, daß es ihm in der Erndte das Obst von Bäumen reiße, als ist der modernus Pastor mit S. Urban Biers Wittwe einsgeworden, umb so viel Plaz so dazu gehöret, und sich das Vieh darinn umwenden kann denselben mit einen Spielzaun 5), darüber niemand so leichtlich kommen kann zu befriedigen und zu der Wehdem erblich zu verkauffen für 2 Gulden, darauf in gegenwärtiger Visitation noch zu handeln, und denn ferner, wer den Zaun machen und halten. Item woher das Geld für den Platz genommen werden solle, zu verabscheiden.
[seitliche Anmerkung: Bleibet bey der alten Gerechtigkeit der Pastoren]
Der Platz ist neben der Scheünen her 2 Bund auswärts 11 oder 12 Schu lang nötig.
Ein Sood 6) bey der Wehdem ist in der Kriegs Unruhe für 10 Jahren vefallen und unfertig, und bis hieher nicht repariret.
Eisen
An Viehe und Sand nichts
An Hausgeräth nichts, allein zwo Bancken in der Wohn Stuben und ein alt zerrißen Kannen Boord dahinter im Hause mit ein paar Bretter oder Fachen.“
Pastor Christoph Arnoldi beschwerte sich 1647 wiederholt darüber, daß seine Frau und Tochter unter großer "Gefahr der Gesundheit, sonderlich bey Winterszeit" seit fast acht Jahren das Wasser weit vom Markt her holen mußten, da der Brunnen auf der Straße vor dem Pfarrhof nicht repariert wird. Die Visitatoren beauftragten die Stadt mit der Reparatur.
Bei der Visitation 1662 sieht es mit dem Pfarrhaus schon besser aus: Das Haus ist von 7 Gebinden 7), hat Lehmwände, die außen weiß gestrichen sind, und teilweise neue Fenster. Von der Hausdiele führt eine Seitentür in die Stube mit einem guten Ofen. Weiter ist vorhanden ein kleines Stübchen mit einem alten Ofen, eine Schlafkammer, eine weitere Stube mit einem guten Ofen und ein kleines Gemach. Der Fußboden dieser Räume besteht zum Teil aus Ziegelsteinen, die mit weißem Sand bestreut wurden, oder aus festgestampften Lehm. Die Zimmerdecken sind "gewunden", was wohl bedeutet, daß sie mit verputzten geflochtenen Strohhalmen versehen waren. Zum Boden führt eine zehnstufige Treppe mit Handlauf. Der Boden ist teilweise mit Bohlen abgelegt, ansonsten mit Lehm versehen. Das Dach besteht aus Schilfrohr und Stroh.
Pastor Melchior Weißscheibe hatte das Haus für 10 Gulden reparieren lassen und forderte nun das Geld vom Magistrat zurück.
Bei der verheerenden Feuersbrunst am 20.4.1676 wurde auch das Pfarrhaus in Schutt und Asche gelegt. Die Bürgerschaft kaufte einen anderweitigen Bauplatz am Markt und errichtete hier ein neues Pfarrhaus. Hinter dem Wohnhaus war nur wenig Hofraum, ein Brunnen und ein kleines Gebäude von vier Gebinden, das gleichzeitig als Stall und Scheune dienen mußte. Das war dem Pastor für seine Acker- und Viehwirtschaft zu wenig. So erwarb die Bürgerschaft für 20 Rthlr. außerhalb des Stadttores eine Scheune. 14 Rthlr. kamen durch eine Sammlung in der Stadt zusammen und 6 Rthlr. gab der Hauptmann von Thun dazu. Diese Scheune brannte leider am 14.9.1702 nebst vielen anderen mit allem Korn und Futter ab. 1703 wurde dann eine neue Pfarrscheune vor dem Mühlentor errichtet.
Zur Pfarre gehörten 10 Morgen ¾ Landes an Ackerland, mehrere Wiesen, ein Baumgarten (heute Hafengelände) und ein Hopfengarten vor dem Malchiner Tor. Pastor Arnoldi war der letzte Pastor, welcher dieses selbst bewirtschaftete. Nach seinem Tode 1657 verpachteten die Pastoren den Acker. Der Pächter (1662 war es z.B. Teves Lindenbeck) behielt 1/3 des Ertrages, 2/3 bekam der Pastor. Seitens der Pächter bestand kein großes Interesse, den Acker ausreichend mit Mist zu versorgen. So beklagte sich Präpositus Mantzel, daß der Acker mittlerweile sehr mager geworden wäre. Auch der Pächter Christof Bruhn, welchem er die Hälfte des Ertrages zugesprochen hatte, in der Hoffnung, er würde den Acker "in acht nehmen und fett machen", hatte nichts getan. So sah sich Präpositus Mantzel 1703 gezwungen, den Acker wieder alleine zu bestellen. Er schrieb dann 1704, "daß der Ackerbau grosse Mühe und Unkosten verursache, und man in dieser Zeit gar wenig darbey prosperire; dennoch aber düncket mich, es sey besser mit geringem Nutzen nach eigenem Gefallen das seinige zu bestellen, als in Hoffnung grossen Profits grossen Schaden zu leiden, und dabey von einem andern allen Wiederwillen zu haben."
1725 wandte sich Pastor Suckow mit einem Beschwerdebrief an den Magistrat:
"Memorial an Bürgermeistere und Rath, auch gesammte Bürgerschafft zu Nienkalden.
Es ist, in meinem Pfarrhause, das ohne dem elende Bauwesen dergestalt kennbar, daß jeder vernünfftiger gestehen muß, es sey weder zu meiner, nach Gottes Willen, wachsenden Haußfamille, noch sonsten, zur Abwendung des Schadens an meiner Leibesgesundheit und der von Gott mir verliehenen Gütern, der billig gehörige Raum und Behältniß, viel weniger aber die Bequehmlichkeit für einen Prediger, darinnen zufinden. Denn, da ist bekand, daß im gantzen Hause nur 2 kleine Stübchen und nur eine eintzige Cammer, welche brauchbar, verhanden, meine im obern Stockwercke habende Studierstube aber hat für Staub und Rauch, bis diese Stunde, nicht mögen gesichert werden, wodurch aber leider! mein Gesicht, wie jeder mercken kan, bereits im Grunde verderbet, und meine Bücher, welche mir ein ehrliches gekostet, schon im jämmerlichen Stande gesetzet worden. So ist auch das kleine Kellerchen etwas über eine halbe Mannslänge etwa tieff, in der Erden und noch dazu ungewölbet, wodurch es geschiehet, daß mehr Bier versäuret, als concummiret werden kan mit Stützen. Solche unerträgliche Haußmängel, ohne sonderbarer Beschwehrde der Stadt, zu heben, habe der hochfürstlichen Regierung zu Dömitz, unterthänigster maßen, längstens vorgestellet, und die, zur Ziehung eines Schorsteins, Ausbeßerung des Kellers und Vermehrung der Gemächer, benöthigte Baukosten, besorget. Wan aber die Baumaterialia, als Holtz und Steine, da von der hochfürstl. Cammer selbige zwar gnädigst accordiret, von den itzigen Landes - Conjecturen aber behindert werden wollen, für bares Geld angeschaffet werden müßen, und dahero das gnädigst accordirte quantum nicht zureichen kan, sondern meinem Seckel eine Zulage annsinnet, welche weit größer erwachsen würde, wan diese Stadt, der hiezu benöthigten Fuhren und Handarbeit oder Zupflege sich entziehen wolte, als welche inexcusable Lieblosigkeit, da die Last derselben großen Theils überhebe, und zum Theil mir selbst aufflege, mich höchstens schmertzen würde. Allein die Furcht Gottes, welche nach dem 7ten Gebot des Negsten Schaden, nach aller Möglichkeit zu verhüten lehret, als die ich in meiner Gemeine unstreitig vermuthe, negstdem aber meine für die Stadt getragene Vorsorge, daß sie bey diesem unümgänglichen Bau, dazu mich die zudringliche Noth bringet, der ihr sonsten zukommenden Ertragung der Baulast, sowohl an Unkosten, als anderer Arbeit, mehrentheils, enthoben werden möge, und endlich die Liebe meiner Gemeine für ihren Selensorger, welche außer allen Zweiffel gesetzet wird etc. dieses alles, sage ich läßet mich hoffen, es werde sich dieselbe diesem so geringen Ansinnen, da nicht mehr als die Fuhren und Handarbeit praetendiret wird, nicht entziehen können, bevorab, da durch vorhabenden Bau das Pfarrhauß im Stande gesetzet wird, daß nachmahls vor der Hand oder in vielen Jahren nicht leicht wird nöthig seyn daran vergeblich zu flicken, wie bishero geschehen. Zu solchem Ende habe dieses dem itzt Worthabenden Herrn Bürgermeister zur gütigen Betreibung einer schleunigen resolution, (da schon vor einem Monath und länger vergeblich desfals Vorstellung thun laßen) unter dem Anwunsch göttlicher Gnaden Obhut über Bürgermeister und Rath auch der gesammten Bürgerschafft, negst hertzlicher Begrüßung bestens recommendiren wollen.
Geschehen Nienkalden den 11ten Martii, ao 1725.
Jac. Sigism. Suckow
Demnach der schlechte Zustand meines Hauses, der Mangel zureichlicher Stuben und Kammern, eines Kellers und anderer Nothwendigkeiten, sonderlich aber die incommodite des Rauchs und Staubes auff meiner Stuben, welche meine Leibesgesundheit bereits im schlechten Stande und meine kostbare Bibliothec schier im Verderb gebracht, endlich mich dahin gemüßiget, Ihro hochfürstl. Durchl., unsern gnädigsten Landes Vater, in dero hochfürstl. Regierung zu Dömitz, meine Noth unterthänigst vorzustellen; Als habe, bey Übergebung eines Documenti von einem Notario, darinnen mein gantzes Hauß, wie es mit Gemächern, Dach und Keller beschaffen, entworffen, in specie demüthigst vorgestellet, es könne mein größes Anliegen, nemlich wegen des Rauchs und Staubes auff meinen Studier Stuben, nicht anders als durch Ziehung wenigstens eines Schorsteins, gehoben werden. Wobey dan überdem, aus christlicher Liebe und Zuneigung für diese meine Stadtgemeine, dieselbe von den sonsten ihr zukommenden Baukosten zu subleviren, üm einige Collectengelder, die in meiner Praepositur verhanden waren, unterthänigst angehalten, selbige zu diesem Bau anwenden zu dürffen. Worauff die hochfürstl. Regierung mir zur gnädigsten resolution ertheilet, Sie wolten in hohen Gnaden meinem petito deferiret haben, den Bau sofort an zu tretten, wan der H. Kirchenrath Schaper zu Güstrow, dem Sie die Untersuchung des Bauwesens sofort per mandatum committiren wolten, sein videtur hierüber gegeben welches auch im abgewichenen Herbst erhalten. Wan nun hierauff der Bau mit dem Keller, Stub u. Cammer würcklich angefangen, jedennoch, mit vorgekommenen vielfältigen wiedrigen Hindernißen, welche die Stadt verursachet, unter dem praetext der Gefahr mit dem Schorstein, dawieder jedoch alle praecautiones genommen waren, alles Fortsetzen abgebrochen, ungeachtet doch der Stadt nichts weiter als Fuhren und Handarbeit angesinnet worden, unter offt wiederholter Versicherung, es solten obgemeldete Collectengelder zu solchen Unkosten angewendet, und, wan selbige nicht zureichen wolten, der übrige Rückstand solcher Baukosten aus meinem eigenen Seckel gereichet werden; Als habe ihrer Beysorge durch meine wiederholte Zusage begegnet, daß die Stadtgemeine, wegen Verschußes angewandter Gelder zu diesem itzigen Bau, zu keiner Erstattung soll verbunden seyn, es wäre den, daß Sie weiter difficultirte, die verlangten Fuhren und nöthige Handarbeit zu beschaffen, auff welchem Fall, der zur fürdern Verzögerung undienliche Bau, für barer Bezahlung, von mir würde fortgesetzet, und die Erstattung, wozu die Stadt ohne dem schuldig, bey der hochfürstlichen Regierung urgiret werden müßte. Nachdem nun aber, unten gesetzten Dato, die hiesige Stadtgemeine sich dahin obligiret, die Beyhülffe zu dem nöthigen Bau, mit Fuhren und Handarbeit, würcklich zu leisten, wan ich, mittelst eines reverses, si von der Erstattung der Unkosten entheben würde; So habe, krafft dieser meiner Handschrifft, bezeugen und bekräfftigen wollen, daß, wie ich, ohne der Stadt Vorwißen, aus sonderbahrer Liebe und Zuneigung zu dieser meiner anvertrauten Gemeine, wegen solcher Bauunkosten die Vorsorge gethan, also auch dieselbe, zu keiner Ersetzung solcher Baugelder zu diesem Bau, sie mögen Nahmen haben, wie sie wollen, itzt und hinkünfftig, schuldig gehalten, sondern davon quit und frey gezählet werden sollen. Überdem übernehme ich, aus eigenem freyen Willen, und Zuneigung zu der Stadt, so lange ich in dem Pfarrhause wohne, und als Prediger in demselben lebe, den Schorstein, auff meine eigene Kosten, reinigen zu laßen, und alle mögliche praecaution, wegen besorgter Gefahr, welche Gott auff alle Weise in unser Stadt abwenden wolle! zu nehmen und zu beobachten. Urkündlich habe solches mit meiner eigenen Hand geschrieben und mit meinem Nahmen unterschrieben, auch mit meinem gewöhnlichen Pittschafft bekräfftigen wollen, So geschehen, Nienkalden, den 5ten Jun. anno 1725 Jac. Sigism. Suckow
Eccl. Past. et Praepos. Syn. Darguno u Neocald. mnpria"
Das Pfarrhaus wurde daraufhin 1726 umfangreich renoviert.
Präpositus Jakob Sigismund von Suckow starb am 25.5.1753 im 70. Lebensjahr. Über ein Jahr lang blieb die Neukalener Pfarre unbesetzt. Zu den Gottesdiensten mußten Pastoren der umliegenden Orte geholt werden. Am 25.8.1754 wurde Friedrich Conrad Engel von der Gemeinde als Pastor gewählt und am 13.9.1754 in Neukalen eingeführt. Bald nach seinem Amtsantritt bemühte er sich um Erneuerung des Pfarrhauses und Verbesserung der Pfarreinkünfte durch Erhöhung der Ackerpacht.
1755 faßte man den Entschluß, das baufällige Pfarrhaus am Markt abzubrechen und neu zu errichten. Der Neukalener Magistrat forderte am 10.6.1755 - angeblich überliefertem Herkommen nach - das gesamte Bauholz dazu vom Herzog, was aber im Widerspruch zu alten Nachrichten in den Visitationsprotokollen stand. Nachdem diese Streitigkeit durch eine Entscheidung des Herzogs, 2/3 des Bauholzes aus der herzoglichen Forst herzugeben, behoben war, wurde 1756 mit dem Neubau des Pfarrhauses am Markt begonnen. Zur Bestreitung der Baukosten standen 50 Rthlr. aus dem aerario der Kirche, 100 Rthlr. aus den Mitteln des Armenkastens und 50 Rthlr. aus den Kapitalien des St. Georg Stiftes zur Verfügung. Einige Balken des alten Pfarrhauses konnten noch für den Bau einer Stadtbude verwendet werden.
Am 14.12.1777 entstand in den Ställen des Pfarrgehöftes infolge Verwahrlosung ein Feuer, das die Pfarre nebst einer Reihe anderer Häuser und Buden zwischen Markt und Klosterstraße gänzlich in Schutt und Asche legte. Etwa vierzig Familien wurden obdachlos. Bei dem Brand gingen sämtliche Pfarrschriften nebst den Kirchenbüchern verloren. Infolgedessen gab es für Mecklenburg die Bestimmung, daß nicht nur hinfort alljährlich von jeder Pfarre eine Kirchenbuchabschrift über das letztverflossene Jahr auf der Superintendentur eingereicht werden sollte, sondern daß nachträglich jeder Pastor alle seine alten Kirchenbücher, soweit sie in die Vorzeit zurückreichten, eben dahin liefern sollte. Das neue Kirchenbuch für Neukalen legte der Nachfolger, Pastor Schmidt, 1780 an. Was der Pastor Böttger nach dem Brand aufgezeichnet hatte, war infolge der starken Abnahme seines Gedächtnisses so mangelhaft befunden und hatte soviele Lücken, "daß davon garnichts vollständiges und richtiges vorgezeigt werden kann".
Das 1756 errichtete Pfarrhaus am Markt und auch das in der Klosterstraße an der Mauer belegene Küsterhaus waren also bei der Feuersbrunst am 14.12.1777 bis auf die Grundmauern vernichtet worden. Beide Gebäude sollten nun unter einem gemeinsamen Ziegeldach am Markt wieder aufgebaut werden. Die Kosten hatte die Stadt zu tragen, wobei aber zwei Drittel des Bauholzes unentgeldlich aus der herzoglichen Forst, 300 Rthlr. aus kirchlichen Mitteln und der Ertrag einer ausgeschriebenen mecklenburgischen Kirchenkollekte zur Verfügung gestellt wurden.
Amtmann Souhr reichte am 10.1.1778 einen Vorschlag mit Zeichnung beim herzoglichen Ministerium ein. Am 17.1.1778 erhielt er die Baugenehmigung und den Auftrag zur Beaufsichtigung des Baues. Als nach dem verheerendem Feuer die Aufräumungsarbeiten abgeschlossen waren, kam am 21.3.1778 eine Kommission unter Leitung des Hofrats Brandt nach Neukalen, um über den Wiederaufbau nach einem Regierungsplan zu beraten. Im Herbst 1778 begann der Bau des Pfarr- und Küsterhauses. Amtmann Souhr beschwerte sich im Januar 1779 beim herzoglichen Ministerium über die Nichteinhaltung seiner Bauzeichnung. Beide Häuser waren in der Breite um 4 Fuß verkürzt errichtet worden. In dem Antwortschreiben heißt es: "So befehlen euch hiemit, mit dem Bau der beiden Pfarr- und Küsterhäuser, wegen nicht innehaltung der Bauzeichnung, undt habet ihr inmittelst bis auf weitere Verordnung mit dem Bau nicht mehr fortzufahren. An dem geschieht unser gnädigster Wille und unsere Meynung. Datum auf Unserer Vestung Suerin, d. 16. Januar 1779."
Nach einem kurzen Baustopp durfte der Magistrat die Arbeiten fortsetzen. Amtmann Souhr war verärgert und trat von seiner Aufsichtspflicht zurück.