Eine erhalten gebliebene Karte der Feldmark Neukalen aus dem Jahre 1727 zeigt uns auch einige Einzelheiten der Stadt. Die Nachzeichnung eines Ausschnittes dieser Karte verdeutlicht uns das Amtsgebiet mit seinen Gebäuden. Zur Erklärung: Oben ist Osten. Unten rechts ist der Marktplatz mit der Kirche und dem Friedhof zu erkennen. Vom Markt führt die heutige Amtstraße in Richtung der Amtsgebäude. Den Platz zwischen der heutigen Wallstraße, Rektorstraße, Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße und Amtstraße nahm damals der Amtsbauhof mit seinen Scheunen und Ställen ein. Außerhalb der Stadt lag die Schloßscheune, nördlich (links) davon die Amtsgärten. Das Amtstor diente den Amtsbewohnern als Aus- und Eingang zu den Gärten, zur Schloßscheune und zu der Schäferei, welche weiter östlich lag, oder aber zur sogenannten Feldbrücke über die Peene. Der Name "Feldbrücke" wird verständlich, wenn man bedenkt, daß sie von den Amtseinwohnern auf dem Weg zum Ackerland benutzt wurde. In den Jahren 1741 und 1742 wurden auf dem Amtsgelände eine Küche, ein Backhaus und ein Brauhaus neu errichtet, wozu die herzogliche Regierung 336 Rthlr. bewilligte. Im Laufe der Jahrhunderte hat es sicherlich so manche Veränderungen der Gebäude auf dem Amtsgelände gegeben. Aus den Beschreibungen läßt sich deshalb nur schwer eine Zuordnung der Gebäude zur Darstellung auf der Karte von 1727 oder der Zeichnung, welche aus der Mitte des 17. Jahrhunderts stammen soll und mit "Daß Hauß Neuenkahlen" betitelt ist, finden. Reste der alten Burg oder anderer Gebäude sind heute nicht mehr vorhanden. Eventuell könnte man bei Ausgrabungen noch Überbleibsel alter Fundamente oder des Burgkellers finden. Allerdings ist nun alles überbaut.
Der Fangelturm wird in dem Inventarium von 1592 nicht mit aufgezählt, 1640 und 1709 aber genannt. Um diesen gab es im Laufe der Zeit immer viel Streit. Nach einem Vergleich von 1623 sollte der Turm von Stadt und Amt zu gleichen Teilen benutzt und erhalten werden. 1696 heißt es, "daß der so genandte Gefangen Thurm zum ruin geneiget, wie der Augenschein mit bringet". Auf den baufälligen Zustand des Fangelturms wies einige Jahre später der Stadtrichter Hilgendorf in einer Anklageschrift hin. Daraufhin erschien der Ingenieur - Hauptmann J. Ch. Bötticher aus Güstrow in Neukalen, besah sich den Turm und fertigte eine Aufstellung über die notwendigen Baumaßnahmen an. Dieser "anderweitiger Vorschlag wie der Nienkaldische Fangelthurmb wieder in brauchbahren Stande zubringen wann daß veraltete Hohe Dach herunter genommen, und von der unnützen hohen Mauer 8 bis 10 Fuß abgebrochen, danegst unten ein neuer Eingang mit einer wolverwahrten Thüre gemacht wird" wird im Landesarchiv Schwerin unter der Nummer 8603 aufbewahrt. Das Schriftstück mit dem Datum vom 5.8.1739 enthält dann eine Aufstellung der benötigten Baumaterialien, deren Geldsumme mit 96 Rthlr. 42 Schilling angegeben wird. Der Herzog bewilligte die Hälfte, also 48 Rthlr. 21 Schilling, als Unterstützung zum Bau, da die andere Hälfte der Stadt zustehe. Diese geplante Reparatur wurde aber nicht ausgeführt. Erst 1750 denkt man wieder an die notwendige Reparatur des Fangelturms. Den folgenden Bericht reichte der Amtmann Souhr bei der Landesregierung ein:
"NKalden den 24 Novbr. 1750 Ew. Herzogl. Durchl. gdgsten Befehl vom 22. Juny a.c. umb von denen zur reparation des hiesigen Fänger - Thurms erforderl. Materialien v. Kosten einen Vorschlag einzusenden, hätte schon ehemehr die unterthgste Ration geleistet, wenn ich nicht von der hiesigen Stadt mit ihren Resolution, ob sie neml. weil der Thurm derselben in Communion mit dem Amte zustehet, entweder zu den reparations - Kosten concurriren, oder sich ihres Rechts daran begeben wolle, so lange wäre aufgehalten worden. Da nun endl. die Stadt, im Fall die reparation vor sich gehen solte, das erstere erwählet So habe zwar keinen längern Anstand nehmen wollen Ew Herzogl. Durchl. hiebei den Anschlag sub Lit T nebst beigelegtem Riß, welchen letztern mir aber unterthgst zurück erbitte, submissest einzusenden; Jedoch kann auch nicht umhin dabei in Unterthgkeit vorstellig zu machen, wie ich viele Umstände halber solchen Fänger Thurm, wenn man ihn auch bestmöglichst reparirte, doch zu dem angezielten Zweck nicht bequem finde, Denn (1) könnte die Communion so die Stadt daran hat, bei sich ereignenden Fällen allerhand Verdrießlichen zu Wege bringen, (2) stehet der Thurm einen guten Büchsen Schuß abwerts und hinter den Amts - Garten, also daß man ohne beständig dabei habender Wache fast keinen Gefangenen darin setzen kan, (3) ist nicht allein der Gang dahin durch den Amtsgarten, sondern auch die Thüre in den Thurm unbequem und unsicher, denn wenn die Thüre so wie in den alten Thurm, oben bleiben solte, so würde es wegen der so wol auswendig an und ab - als einwendig ein - und auszusetzenden Leitern bey jeder Hinein - und Herausbringung eines Gefangenen gar zu beschweret, hergegen wenn die Thüre unten gemachet werden, man wegen Herausbrechung des Arrestati nimmer sicher, und derohalben beständig dabey Wachten zu halten gezwungen und auch ebensowenig wenn gleich die Thür oben wär zumal bei einem Gefangenen der auf Todt und Leben sässe, sicher seyn könte. Bei so bewandten Umständen ginge mein unterthgster Vorschlag dahin, daß, weilen ich vermuthe, Ew Herzogl. Durchl. werden auf abzustattende Relation der neulich allhier gewesenen Höchstverordneten Commission doch gnädigst resolviren, bei den hiesigen Amtshause wovon ein Theil sich in sehr schlechter Beschaffenheit befindet, einen höchstnotwendigen Bau wollen ohne dem das Amtshauß fast nicht mehr zu bewohnen ist, vornehmen zu lassen und bei solcher gelegenheit dann auch ein auf dem Amte bisher fehlender nöthige gewölbter Keller müsse gemachet werden, zugleich auch bei solchem Keller ein Gewölbe welches zum Behältniß der arrestanten zu gebrauchen aptiret würde und welches auch nicht allein auf alle Weise vor dem Amte nützlicher und bequemer seyn, sondern auch jene Bau - Kosten dadurch erspahret werden könten, stelle also dieses zu Ew. Herzogl. Durchl. höchsteigenen Bemessen in tiefster Resolution beharrend Ew."
Die Beschreibung des baufälligen Turmes mit dem urtümlichen spitzen Dach und dem in einiger Höhe befindlichen, nur mit einer Leiter zu erreichenden Eingang, läßt die Vermutung aufkommen, daß es sich bei diesem Turm um den alten Burgturm aus der Zeit der Stadtgründung handeln könnte.
Es ist zu keiner Reparatur mehr gekommen. 1756 verlegte man das Amt nach Schlakendorf. Der unnütze Turm verfiel weiter. 1801 war er wohl noch als Ruine da; jedenfalls heißt es, daß sich beim Fangelturm ein Schlagbaum befindet. Irgendwann im 19. Jahrhundert wurde er abgerissen. Es sollen aber um 1900 noch die Fundamentreste zu erkennen gewesen sein.
Wie das alltäglichen Leben auf dem Amt Neukalen aussah, darüber finden sich keine Nachrichten. Erhalten blieben nur Schriftstücke über Streitigkeiten zwischen Amt und Stadt oder die Inventaraufnahmen. Das Bild, was sich daraus abzeichnet, ist sicherlich sehr einseitig. Das Leben auf dem Amt war vielfältiger. Der Amtmann mußte zwar seinen Geschäften zur Verwaltung des Amtes nachgehen und sich um Bauarbeiten, Pachtverträge und Rechtsstreitigkeiten kümmern, nebenher herrschte aber auf dem Bauhof eine rege landwirtschaftliche Tätigkeit. Die Arbeiten zur Feldbestellung, Viehhaltung und Gartenarbeit sowie das Backen und Brauen standen mehr im Mittelpunkt des Geschehens als uns aus den Schriftstücken vor Augen geführt wird.
Pastor Schliemann schrieb 1862 über das Verhältnis zwischen Amt und Stadt:
"Die Veranlassungen zu den beständigen Streitigkeiten zwischen Amt und Stadt lagen teilweise, aber keineswegs allein, in dem natürlichen Bestreben der Stadt, sich vom Amt unabhängig zu machen. Im Verlaufe der Zeit verlor das Amt immer mehr von seiner Machtvollkommenheit über die Stadt.
Es fehlt nicht an Beispielen größerer Willkür des Amts. Es war 1623 ausgemacht, Magistrat lasse geschehen, daß die Beamten den Gefangenthurm der Stadt für ihre Gefangenen gleichfalls benutzen. Beide Theile sollten ihn gemeinschaftlich in baulichem Stande erhalten. Nun beschweren sich die Bürger schon 1653, daß die Beamten den der Stadt zukommenden freien unbehinderten Gang vom Mühlenthore nach dem Gefangenthurme eingezäunt haben. Im Jahre 1692 erneuert die Bürgerschaft diese Beschwerde; der freie, innerhalb der Stadt belegene Gang nach dem Gefangenthurme ist widerrechtlich in den Amtsgarten eingezäunt. Die fürstlichen Commissarien besichtigen die Sache an Ort und Stelle und finden, daß der Gefangenthurm unstreitig zur Hälfte der Stadt zukommt, ohne einen freien Gang dahin aber gar nicht von ihr benutzt werden kann. Dennoch klagen Magistrat und Bürgerschaft 1696 aufs Neue, von Thun habe, jenes Commissionsabschiedes ungeachtet, den Gang nach dem Gefangenthurm noch nicht abgegeben. Erst 1718, als das Amt wieder in die Hände des Landesherrn überging, wurde mit Ueberweisung eines freien Ganges nach dem Gefangenthurm an die Stadt Ernst gemacht.
Es beschwert sich der Magistrat 1692, daß der Amtmann in seiner eigenen Angelegenheit, ohne Vorwissen von Bürgermeister und Rath, Bürger in der Stadt sogar mit militairischer Execution belegt habe. Das finden die fürstlichen Commissarien ganz wider die Ordnung, da ordnungsmäßig weder ein Beamter noch ein sonstiger Landesunterthan ohne fürstliche Verordnung einen Bürger mit militairischer Execution belegen darf. Eine ähnliche Beschwerde des Magistrats, und zwar diesmal über den vom Amte abhängigen Stadtrichter, begegnet uns 1723. Der Stadtrichter hat, nach Aussage des Magistrats, diejenigen mit militairischer Execution bedroht, welche sich vor seinem, wegen Nichtzuziehung der Assessoren, ungültigen Gerichte nicht stellen wollen. Magistrat und Bürgerschaft beschweren sich, von Thun wolle ihnen die Jurisdiction völlig nehmen, da doch Neukalen, gleich allen andern Städten, an der gemeinen Jurisdiction participire; derselbe wolle allein nach eigenem Gefallen Jurisdiction über Magistrat und Bürgerschaft ausüben, wolle namentlich auch dem Magistrate die Jurisdiction über die Stadthirten nehmen, um sie unter seine Gerichtsbarkeit zu bringen.
Hinsichtlich der Tragung der Stadtlasten war öfters Streit. Es war von Thun gestattet, auf der Stadtfreiheit zwei Hirtenkaten zu erbauen. Nun stellte die Stadt die Forderung, die darin aufgenommenen Leute sollten die Stadtlasten mittragen, wurde aber damit von den fürstlichen Commissarien zurückgewiesen.
Es hatte ferner das Amt, so beschwert sich der Magistrat, verschiedene Hausstellen, welche früherhin der Stadt in Tragung der Contribution zu Gute gekommen waren, in seinen Lustgarten gezogen und das Geländer willkürlich in die Straße hinausgerückt. Die Commissarien befinden 1692 bei Besichtigung an Ort und Stelle, daß vor Zeiten vor dem Amthause wohl einige Hausstellen gewesen sein mögen, wofür, wie für den von der Stadt zum Amte gekommenen Acker, die Stadt hinsichtlich der Tragung der Stadtlasten vom dem Amte billiger Weise einige Entschädigung empfangen muß; sonst nehmen sie nicht wahr, daß das Geländer gerade der Stadt zum Schaden gesetzt wäre. Von der Entschädigung, wie die Commissarien sie für billig erkennen, ist in der nächsten Zeit weiter keine Rede. Als v. Thun 1718 das Amt an den Landesherrn abgibt, wird bemerkbar, daß er so wenig als sein Vater in den 69 Jahren, daß sie das Amt inne hatten, von den nicht unbedeutenden städtischen Grundstücken an Aeckern, Hausstellen, Wiesen und Gärten, die sie allmählich erworben, je den geringsten Schoß gegeben haben. Auf die Klage der Stadt hin gibt v. Thun ihr wenn nicht völligen, so doch theilweisen Ersatz für diesen Ausfall ihrer Einnahme. Von den gedachten Grundstücken hätten in den Jahren 1711 - 1716 auch noch bedeutende Kriegslasten getragen werden sollen, was eben so wenig geschehen ist; auch hier giebt von Thun der Stadt wenigstens theilweisen Ersatz. Früher schon hatte die Stadt sich beschwert, daß von Thun einige Bürgeräcker in Cultur habe, die er den Bürgern nicht wieder abtreten wolle, wozu er doch rechtlich verbunden sei. Damals war nichts darnach gekommen; jetzt bei seinem Abzuge von Neukalen überläßt er sämmtliche ihm eigenthümlich gehörige städtische Grundstücke käuflich an die Stadt. Nur wegen der Hausstellen und Plätze, welche in den Amtsgarten gezogen sind, verweist er die Stadt an die Kammer, welche sich denn auch willig erklärt, derartige Grundstücke denen, die sie mit Häusern bebauen wollen, gegen Auszahlung der etwa darauf verwandten Unkosten zu überlassen. Auch macht die Stadt noch einige Forderungen an das Amt wegen Kriegslasten, die sie allein getragen hat, da doch die Amtsunterthanen auch einen, nämlich den dritten, Theil davon hätten übernehmen sollen. Auch hier will v. Thun die Forderung der Stadt, so weit sie sich gegründet erweist, unterstützen.
Fernere Klagen der Stadt bezogen sich auf des Amts willkürliches Verfahren mit städtischem Grund und Boden. Magistrat und Bürgerschaft beschweren sich 1692, daß der Amtmann dem einen Bürgermeister Sodewater etliche Fuß von der Stadtfreiheit ohne ihre Einwilligung, im Namen des Herzogs, zur Hausstelle angewiesen hat. Die fürstlichen Commissarien verordnen, daß künftig von der Stadtfreiheit nicht anders als mit Bewilligung von Magistrat und Bürgerschaft etwas veräußert werden soll. Für dies Mal will man, was geschehen ist, geschehen lassen, nur soll Sodewater wegen des ihm Zugelegten 2 Thlr. in die Stadtcasse zahlen. Im Jahre 1733 beschwert man sich, daß Amtmann Sturm in dem Stadtbruche Ellern-, Hasel- und Weidenholz hat abhauen und mit in seine Koppel einfriedigen lassen, und begehrt von ihm, daß er nicht allein die Stämme unausgerodet stehen, sondern auch das Gehege aus dem Bruche ans feste Land bringen lasse. Sturm macht bemerklich, es würde dem fürstlichen Amte despectirlich sein, wenn er das Gehege wieder wegnehmen ließe, übrigens sollen die Stämme unausgerodet bleiben. Damit muß man sich denn auch "bei jetzigen beschwerlichen Landesunruhen" zufrieden geben.
Eine ganze Reihe von Streitigkeiten zwischen Amt und Stadt hatte ihren Grund darin, daß der zum Amte ursprünglich gehörige oder mit der Zeit dahin gekommene Acker, wie er von den Beamten bebauet wurde, unter den städtischen Aeckern zerstreut lag. Das Amt repräsentirte den Fortschritt in der Landwirthschaft, während die Bürgerschaft zu Neukalen, wie in andern Städten, früher nicht minder als jetzt, schwer vom Alten und Hergebrachten abgeht. Dabei steht die Dreifelderwirthschaft, wie wir sie bis auf den heutigen Tag in den Städten haben, dem einzelnen Bürger, welcher noch etwa für den Fortschritt wäre, hemmend im Wege. Es kann uns darum nicht Wunder nehmen, wenn sich das Amt noch vielmehr durch das Ineinanderliegen von Amts- und Stadtäckern beschwert fühlte. Bei einer fürstlichen Commission von 1687 wird ausgesprochen, daß es zu des Amts merklichem Schaden gereiche, daß keine Brachschläge auf dem Stadtfelde gehalten werden, sondern der Acker jährlich besäet werde. Zugleich überzeugt sich jedoch die Commission, daß der Stadtacker nicht in Brachschläge gelegt werden kann; Kirche, Hospital und die, welche jährliche Pacht von dem Acker zahlen sollen, würden zu Schaden kommen; etliche Bürger, die nur wenig Acker haben, würden für das ganze Jahr außer Brot gesetzt, wenn ihr geringer Acker nun gerade in die Brachschläge zu liegen käme. Weil nun der Amtsacker nicht gehörig benutzt werden kann, wenn er nicht für das Amtsvieh in Hürden gelegt wird, zu welchem das Vieh über den Stadtacker getrieben werden muß; so willigen Magistrat und Bürgerschaft ein, daß drei Triften, a 6 1/2 Ruthen breit, über den Stadtacker zum Amtsacker führen. Besonders wurde das beiderseitige Vieh häufig Anlaß zum Streit: man hatte bald gemeinschaftliche Hirten dafür, bald ließ jeder Theil besonders hüten. Hatte man besondere Hirten, so fand sich der eine Theil durch die Hirten des andern beschädigt; der Amtsschäfer hatte etwa auf schon besäeten Stadtäckern gehütet, oder die Pferde der Bürger, welche auf der Stadtfreiheit getüdert wurden, hatten daran gelegene besäete Amtsackerstücke heimgesucht. Waren gemeinsame Hirten da, so meinte jeder Theil leicht, der andere trage nicht genug zu deren Unterhalte bei. Wurden seitens der Stadt einige Schafe mehr gehalten als bisher, so glaubte sich das Amt dadurch hinsichtlich seiner Schafe, die dieselbe Weide benutzten, beeinträchtigt. Als einmal der Amtsschäfer die Stadtschafe zugleich mit hütete, stellte es sich heraus, daß er dieselben heimlich gemolken und den Lämmern die Milch entzogen hatte, und die Stadt nahm wieder einen besonderen Hirten an. Des Amts Rindvieh und Schweine gehen mit dem städtischen Vieh zusammen auf städtische Brache und Weide, und doch, so klagt die Bürgerschaft ein ander Mal, steckt der Amtmann seine eigene Brache aus. Wenn städtisches Vieh auf Amtsacker betroffen wird, so pfändet der Amtmann alsobald, während seine Bauern ihre Ochsen in Stadt - Brüche und Weide gehen lassen. Nach der Morgensprache darf jemand, wenn ein anderer seine Schweine hudelos in sein Korn gehen läßt und auch nach geschehener Verwarnung nicht davon absteht, solche Schweine todtschießen. Demgemäß hat der Amtmann kürzlich selbst eine Sau todtschießen lassen; wenn nun aber andere das gleiche Verfahren gegen ihn einhalten, so will er es ihnen verwehren.
Im Jahre 1756 siedelte das Amt nach Schlakendorf über; in diesem und dem folgenden Jahre kommt das Werk der Umtauschung zu Stande, in Folge dessen das Amt gänzlich aus der bisherigen unglückseligen Gemeinschaft mit Stadtäckern, Wiesen und Weiden ausscheidet. Einige Bürger sträubten sich freilich nicht wenig gegen die ihnen zugemuthete Umtauschung ihrer Aecker, aber das so heilsame Werk konnte dadurch nur aufgeschoben, nicht aufgehoben werden. Als 1782 die Amtssässigkeit der Stadt aufgehoben und hinfort vom Stadtgerichte sofort an die Landesgerichte appellirt wurde, war damit der letzte Rest der Abhängigkeit der Stadt vom Amte verschwunden. Mit dem Anlasse zum Streite hörte auch der Streit auf.
Nachdem der Sitz des Amtes 1756 nach Schlakendorf verlegt wurde, bewohnte nur noch der Amtsförster das ehemalige Amtsgebäude in Neukalen. Er nutzte auch einige Ställe und den Garten. Die Gebäude auf dem Bauhof allerdings wurden abgerissen. Soweit aus den Akten ersichtlich, haben auf dem Forsthof in Neukalen noch gewohnt:
Oberförster Stoldt (1753 ... 1771)
Amtsförster Johann Prillwitz (1772 ... 1790)
Oberförster Adolph Grohmann (1790 ... 1813)
Major Victor von Müller (1813 ... 1820)
Förster Pflugradt (1820 ... 1821)
Als man die große Amtsscheune auf dem Bauhof im Frühjahr 1764 abbrach, konnten auf diesem Platz städtische Wohnhäuser errichtet werden. Verteilung der Bauplätze:
Herr Müller (heute Fr.-Ludw.-Jahn Str. 1)
Jochim Andersen (heute Fr.-L.-Jahn Str. 3)
Jürgen Hersch (heute Fr.-Ludw.-Jahn Str. 5)
Berend Lückstedt (heute Fr.-L.-Jahn Str. 7)
Dem Oberförster Stoldt wurde am 26.1.1764 hier ebenfalls eine Hausstelle angewiesen. Sie lag "auf der Ecke gegen Lückstedts Süd und Prehn Westwerts ... 100 Fuß lang und 45 Fus breit". Dazu erhielt er das freie Stück bis Lückstedt als Gartenfläche. Das von Oberförster Stoldt erbaute Haus wurde 1775 nach seinem Tode als Schulhaus von der Stadt angekauft. Heute steht hier das Bürgerhaus.
Bis 1780 waren aus den ehemaligen Hirtenkaten und Ställen auf der östlichen Seite des früheren Amtsbauhofes sieben Wohnhäuser gebaut worden (heute Wallstraße 1 bis 13). Allein das Amtstor hat noch einige Zeit gestanden. 1780 wurde es ausgebessert. Als aber ab 1863 der Hafen und Peenekanal angelegt wurde, riß man das kleine Tor ab. Es hätte den Verkehr zum Hafen, welcher durch die Amtstraße führen sollte, zu sehr behindert.