Wie begann der I. Weltkrieg für die Bevölkerung in Neukalen?
Am 1.8.1914 um 6.20 Uhr traf hier folgendes Telegramm ein:
"Mobilmachung befohlen, erster Mobilmachungstag der 2. August. Dieser Befehl ist sofort ortsüblich bekanntzumachen."
Die Mobilmachung wurde dann sogleich durch den Ausrufer Friedrich Glasow in der Stadt bekanntgegeben.
Schon am 3.8.1914 gab es eine Bekanntmachung, die die ausländischen Arbeiter betraf:
"Mit Rücksicht darauf, daß die im Lande befindlichen ausländischen Arbeiter sich bisher während des Kriegszustandes ruhig verhalten haben, wird zwar von einer allgemeinen Ausweisung dieser Arbeiter abgesehen. Es werden jedoch im Einvernehmen mit dem Großherzoglichen Kontingentskommando die nachstehenden Bestimmungen getroffen:
1. Die ausländischen Arbeiter dürfen ihre jetzige Arbeitsstelle nicht verlassen. Arbeiter, welche die Arbeitsstelle verlassen haben, sind sofort an dieselbe zurückzuführen.
2. Den ausländischen Arbeitern sind etwaige in ihren Händen befindliche Waffen abzunehmen.
3. Geistige Getränke dürfen den ausländischen Arbeitern nicht verabfolgt werden.
4. Die Ortsobrigkeiten und Gemeindevorstände haben zu veranlassen, daß die ausländischen Arbeiter durch zuverlässige bewaffnete Leute bewacht werden. Der Gehorsam ist auf alle Fälle zu erzwingen.
5. Der Besuch der Städte ist den auf dem Lande befindlichen ausländischen Arbeitern gänzlich untersagt. Für etwa notwendige Einkäufe in den Städten haben die ausländischen Arbeiter die Vermittlung anderer Personen, nötigenfalls der Ortsobrigkeiten und Gemeindevorstände in Anspruch zu nehmen.
6. Ausländische Arbeiter, welche sich im Lande umhertreiben, sind festzunehmen.
7. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Anordnungen werden nach Maßgabe der Bestimmungen über den Kriegszustand auf das strengste bestraft.
8. Zur Durchführung dieser Bestimmungen wird nötigenfalls die Gendarmerie, eventuell das nächste Militärkommando, um Hilfeleistung zu ersuchen sein.
Die ausländischen Arbeiter sind von den Ortsobrigkeiten und Gemeindevorständen mit den vorstehenden Bestimmungen alsbald bekannt zu machen.
Schwerin, den 3. August 1914.
Großherzoglich Mecklenburg. Ministerium des Innern."
Laut Anordnung mußten Sicherheitsdienste eingerichtet werden. In Neukalen erklärten sich dazu bereit:
1. Friseur Hermann Struck
2. Schneidermstr. Albert Rothenhäuser
3. Ackerbürger Heinrich Tessmann
4. Stellmacher Friedrich Glewe
5. Schuhmacher Helmuth Pagels
6. Schmiedemstr. Fritz Heuer
9. Ackerbürger Adolf Röpcke
10. Arbeiter Fritz Tück
12. Schuhmacher Carl Eggert
13. Schneider Ernst Zingelmann
15. Schuhmacher Wilhelm Sonntag
17. Ackerbürger Carl Freitag
18. Schuhmacher Ernst Grass
19. Rentner Carl Daewel
21. Ziegeleibesitzer Johann Olms
22. Schuhmacher Jacob Krüger
27. Ackerbürger Ernst Sass
28. Schuhmacher August Stein
29. Klempnermeister Otto Stein
30. Steinmetz Georg Behrendt sen.
Den Vorgenannten wurde auf der Beratung am 4.8.1914 vom Bürgermeister Barten eröffnet, daß ihnen Beamteneigenschaft beigelegt werde. Aus ihrer Mitte wählten sie als Wortführer: Olms, Röpke, Grass, Zingelmann und Pagels. Es wurde beschlossen, daß immer 6 Mann 8 Stunden Dienst übernehmen. Der Dienst begann am 4.8.1914 abends 9 Uhr.