Rezept des prakt. Arztes W. Hinneberg (1914).
Bei Unterbringung im Krankenhaus war ein festgelegter Verpflegungssatz pro Tag zu zahlen. Im Laufe der Jahre wurden die Verpflegungssätze ständig erhöht, um die steigenden Unkosten zu decken. Besonders in der Inflationszeit gab es eine rasante Steigerung.
Die Stadtverordnetenversammlung vom 24. August 1922 legte beispielsweise die Krankenhaussätze wie folgt fest:
für auswärtige Kranke 1. Klasse 200,- M. pr. Tag
" hiesig " 1. Klasse 160,- M. pr. Tag
" auswärtige " 2. Klasse 120,- M. pr. Tag
" hiesige " 2. Klasse 90,- M. pr. Tag
" auswärtige " 3. Klasse 70,- M. pr. Tag
" hiesige " 3. Klasse 60,- M. pr. Tag
" auswärtige Kinder unter 10 Jahren 60,- M. pr. Tag
" hiesige " unter 10 Jahren 50,- M. pr. Tag
" ein Wannenbad 20,- M. pr. Tag
" Desinfektion je nach Umfang 30 - 60,- M. pr. Tag
" 1 Wache 30,- M. pr. Tag
" 1 Tag- u. Nachtwache zusammen 60,- M. pr. Tag
Aufnahme und Entlassungstage werden jeder voll gerechnet. Extraspeisen, Getränke (Spirituosen u. dergleiche), Medikamente und Verbandsmaterial werden besonders berechnet. Die Kosten der ärztlichen Behandlung sind in den vorstehenden Sätzen nicht inbegriffen. Die Aufnahme eines Kranken ins Krankenhaus erfolgt nur:
a) wenn eine Behörde, eine Gutsobrigkeit, ein Gemeindevorstand oder der Vorstand einer Krankenkasse für die entstehenden Kosten gewährleistet oder
b) wenn der Kranke vor seiner Aufnahme einen baren Vorschuß für die Kosten stellt.
Der Krankenschein ist spätestens bei der Aufnahme der leitenden Schwester zu übergeben. An Vorschuß sind mindestens der 5fache Tagessatz an die leitende Schwester zu zahlen. Dauert der Aufenthalt eines Kranken voraussichtlich über 5 Tage, so ist ein der mutmaßlicher Dauer des Aufenthaltes entsprechender höherer Vorschuß zu zahlen, sobald der alte verbraucht ist. Die leitende Schwester ist angewiesen, die Aufnahme eines Kranken abzulehnen, wenn den vorstehenden Bedingungen nicht genügt wird. Ausnahmen von diesen Bestimmungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Rats oder der Krankenhauskommission.
Diese Erhöhung tritt mit 24. August d. Js. in Kraft."
Am 1. Juli 1922 wird Auguste Brusch als Diakonisse genannt. Auf Grund der Inflation stiegen die Kosten für das Krankenhaus ins Unermeßliche. Obwohl nicht nur Kranke aus Neukalen, sondern aus dem gesamten Amt Dargun aufgenommen werden sollten, nahm die Patientenzahl stetig ab:
1920 wurden 136 auswärtige und 38 hiesige Kranke im Krankenhaus aufgenommen mit insgesamt 4045 Verpflegungstagen.
1921 wurden 107 auswärtige und 24 hiesige Kranke im Krankenhaus aufgenommen mit insgesamt 3147 Verpflegungstagen.
1922 wurden 77 auswärtige und 35 hiesige Kranke im Krankenhaus aufgenommen mit insgesamt 2221 Verpflegungstagen.
Die Stadt Neukalen stellte an das Amt Dargun einen Antrag mit der Bitte um einen Zuschuß, damit der laufende Unterschuß ausgeglichen werden kann und erhielt zur Antwort:
"Dargun, den 5. Oktober 1922.
Bezugnehmend auf den dortigen Antrag v. 24. Febr. d. Js., betr. Zuschuss zu den dortigen Krankenhauskosten, teilen wir nachstehend einen diesbezgl. Beschluss der Amtsversammlung v. 16. Aug. d. Js. ergebenst mit:
Beschluss:
Mit dem Rate der Stadt Neukalen soll dahin verhandelt werden, dass derselbe mit Rücksicht auf die ganz geringe Frequenz des dortigen Krankenhauses sich verpflichtet, Sieche und Gebrechliche aus dem Amte Dargun in fest bestimmter Zahl gegen Zahlung angemessener Verpflegungssätze in das dortige Krankenhaus aufzunehmen.
Die Amtsversammlung geht davon aus, dass dadurch die Unterschüsse beseitigt werden.
Wir bitten, mit den städtischen Körperschaften die Angelegenheit zu besprechen und uns dann mitzuteilen, ob die Stadtverwaltung unser Anerbieten annimmt; wenn ja, so wird der Unterzeichnete mit dem Rat in weitere Verhandlungen eintreten.
Leistikow
Amtshauptmann"
"Dargun, den 28. Dezbr. 1922.
Der Unterzeichnete nimmt Bezug auf die mündlichen Verhandlungen, betr. Zuschüsse für das dortige Krankenhaus, v. 12. d. Mts. und teilt im Nachstehenden die Bedingungen mit, unter denen das Amt evtl. gewillt ist, einen Zuschuss zu geben:
Das Amt will einen in Prozenten zu bestimmenden Anteil des Unterschusses der laufenden Krankenhausverwaltung ab 1.1.22 übernehmen, mit Ausnahme jedoch der Gebäudeunterhaltung und der Verzinsung des Anlagekapitals.
Für die Uebernahme des Unterschusses wird bedingt,
A): dass die Tarife für Kranke aus der Stadt und den ländlichen Ortschaften gleich bemessen werden und dass der ganze Krankenhaustarif der Mitgenehmigung des Amtsausschusses unterliegt,
B): dass 2 Mitglieder der Amtsvertretung des Amtes Dargun in den Krankenhausvorstand aufgenommen werden, deren Kosten die Amtskasse trägt, und der Vorsitz dem bisherigen Vorsitzenden verbleibt.
Die Uebernahme der alten Unterschüsse lehnt das Amt ab und bedingt dabei, dass wegen Deckung derselben die Tarife für die Zukunft nicht höher bemessen werden dürfen, als sonst erforderlich sein würde.
Die Bedingung betr. die Belegung des Krankenhauses mit Siechen aus dem Amte wird von dem Unterzeichneten bei der Amtsversammlung nicht befürwortet werden, da die von Seiten des Herrn Bürgermeisters Dr. Lorenz und des Krankenhausausschussmitgliedes Herrn Klenzer hiergegen angeführten Gründe anerkannt werden.
Der Rat wird ergebenst ersucht, möglichst umgehend mit den städtischen Körperschaften zu verhandeln, ob die vom Amte für die Gewährung eines Zuschusses gestellten Bedingungen von ihnen angenommen werden.
Gleichzeitig sehen wir einem Vorschlage entgegen, wieviel Zuschuss in Prozenten des Unterschusses vom Amte übernommen werden sollen.
Leistikow
Amtshauptmann"
Vom Ministerium, Abt. für Sozialpolitik, in Schwerin erhielt die Stadt ab März 1923 mehrere Geldbeträge, um die Unterschüsse abzufangen. Vom Amt Dargun wurden 100000,- Mark dazugegeben. Durch die weitere Geldentwertung in dieser Inflationszeit war es bald nichts mehr wert.
Die Stadtverordnetenversammlung am 22.6.1923 beschloß, die Krankenhausschwester zu entlassen und als Ersatz ein Ehepaar oder eine allein stehende Frau anzunehmen. So wurde die Diakonisse Auguste Brusch im Oktober 1923 vom Stift abberufen, da kaum noch Krankenpflege anfiel. Zu dieser Zeit gab es manchmal nur noch einen oder oft gar keinen Patienten im Krankenhaus.
Auf der Stadtverordnetenversammlung am 24.7.1923 wurde vorgeschlagen, daß der hintere Krankenhausflügel zu einem Fürsorgeheim umgebaut werden soll.
"Neukalen, 14. August 1923.
Wenn auch das Krankenhaus z. Zt. nicht mit Patienten belegt ist, so vernotwendigt sich gleichwohl wegen der ungeheuren Geldentwertung eine sofortige Erhöhung der Krankenhausverpflegungssätze.
Im Anschluß an die Teterower Sätze und an den letzten Beschluß der Stadtv. - Versammlg. hierzu werden folgende Sätze vorgeschlagen:
a) für Kranke 3. Kl.: 200000 M,
b) für Kinder 3. Kl.: 160000 M,
c) für Kranke 2. Kl.: 400000 M,
Für Kranke außerhalb des A. Dargun 10 % Aufschlag.
Für Fuß- oder Handbad: 20000 M,
Wannenbad: 50000 M,
für Desinfektion je nach Umfang bis 400000 M,
1 Tag- und Nachtwache zusammen: 300000 M,
Als Vorschuß sind die Kosten einer 5tägigen Verpflegung zu zahlen."
Der vorstehende Vorschlag des Bürgermeisters Dr. Lorenz wurde vom Krankenhausvorstand und der StVV angenommen.
Der Magistrat machte sich 1923 Gedanken wie es mit der Nutzung des Krankenhauses weitergehen könnte. Es wurde die Übergabe an ein fleißiges Ehepaar oder an das Amt Dargun erwogen.
Auf der Stadtverordnetenversammlung am 10.10.1923 war man bereit, das Krankenhaus pachtweise dem Amt in Dargun zu überlassen.
Die eingeforderten Beträge für einen Krankenhausaufenthalt stiegen auf Grund der Inflation immer mehr in die Höhe, bis ab 5.11.1923 neue Verpflegungssätze in Goldmark festgelegt wurden:
II. Klasse 2,50
III. Klasse 1,50
Kinder unter 14 Jahren 1,25
Die Krankenhauskommission, bestehend aus Dr. Lorenz, Broder, Niemann und Meinardus, entschloß sich schließlich, das Krankenhaus an das Amt Dargun ab 1.12.1923 als Altenpflegeheim zu verpachten. Das Krankenhaus ging als solches ein und wurde ab 1.12.1923 auf zehn Jahre an das Mecklbg. Schwer. Amt zu Dargun verpachtet. Es diente dann der Unterbringung von Alten und Siechen aus dem Amte Dargun. Im Krankenhaus waren zu dieser Zeit 20 Betten.
Die Gemeindeschwester Frieda Sanftleben, welche seit dem 1.12. 1923 in Neukalen tätig war, konnte nun nicht mehr im Krankenhaus untergebracht werden. Sie zog einstweilen in die Kleinkinderschule und wohnte ab 1924 bei Frau Prestin zur Miete. Zu dieser Zeit erhielt die Gemeindeschwester umschichtig bei einigen Einwohnern umsonst Mittagessen. Ab Oktober 1929 bereitete Gemeindeschwester Frieda Sanftleben ihr Mittag selber zu.
Das Altersheim, bzw. Siechenhaus, wie die Einrichtung auch genannt wurde, bestand bis Ende Juni 1932. Die 28 Insassen kamen am 29.6.1932 nach Teterow in das dortige Altersheim. Unter der Leitung von Dr. Richard Rademacher wurde das Gebäude nun wieder als Krankenhaus genutzt.