Das tragische Ende des Bürgermeisters Christian Petri
Wolfgang Schimmel
Als Neukalens Bürgermeister Johann August Wachenhusen ab Oktober 1811 zum Hof- und Landgerichts - Assessor in Güstrow berufen wurde, bestimmte der Herzog Friederich Franz am 11.9.1811 den Advocaten Christian Petri 1) in Rostock zum neuen Bürgermeister der Stadt Neukalen. Seine Einführung durch den Steuerrat Viereck aus Güstrow fand am 7.11.1811 um 10 Uhr im Neukalener Rathaus statt, wobei Petri seinen Diensteid ableisten mußte:
„Ich Bernhard Johann Christian Petri, gelobe und schwöre zu Gott den Almächtigen, daß ich dem Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn Herrn Friederich Franz pp treu und hold seyn, das mir anvertraute Consulat mit steter Treue und Fleiß jeder Zeit abwarten und verwalten, der Stadt und gemeinen Bürgerschaft Wohl und Bestes nach meiner besten Einsicht und Verständniß allezeit suchen und befördern, Schaden und Nachtheile möglichst abwenden und verhüten, folglich auch dahin, daß die Cämmerey Einkünfte zu gehöriger Zeit eingetrieben, der Stadt zum Nutzen angewendet, und die Stadt Rechnungen in den üblichen Terminen aufgenommen werden, ernstlich sehen, und alle des Raths und der Stadt-Verwandten, und Bediente dahin halten und weisen solle und wolle, daß einjeder seyn Amt treulich und fleißig verwalte, imgleichen will ich auch mit Fleiß darob seyn, und alle und jede Streitsachen im Rath und Verhören und sonsten nach besage der hiesigen redlichen und beständigen Gebräuche, Statuten und Privilegien, und den gemeinen Rechten wie sich solches vermöge der Ordnungen gebühret, bester Verständniß gleich durch und ohne Ansehen der Person richten und ur-theilen, die Strafwürdigen mit rechtmäßigen Strafen belegen, auch von den Partheien und jemand anders keiner Sache halber, so im Rath hänget, oder hängen wird, keine Gabe, Geschenk, oder einigen Nutzen durch mich selbst, oder andere, die des Menschen Sinn erdenken mögen, nehmen, oder mir zum Nutzen nehmen lassen, auch keine sondere Partey und Anhang im Rath machen, keiner Parthey Rathen oder Warnung geben; was im Rath gehandelt wird, den Partheien oder niemand vor oder nach dem Spruch eröfnen, die Sachen auch aus böser Meinung nicht aufhalten, und darauf, das solches von keinem der dem Rathe verwandten Personen geschehe, obacht nehmen, und überhaupt alles andere, was einem redlichen Bürgermeister zu thun gebühret verrichten, ohne alle Gefährde, als nur Gott und seyn heiliges Wordt helfen soll, durch Jesum Christum.
Neukalden den 7ten November 1811.
Bernhard Johann Christian Petri“
Seine Amtszeit als Bürgermeister begann unter den schwierigen Bedingungen der Franzosenzeit. Einquartierungen und Plünderungen machten den Einwohnern zu schaffen. Er versuchte, die Ordnung aufrecht zu erhalten. Das war nicht immer einfach. Als Stadtrichter mußte er viele Verhandlungen führen und Strafen aussprechen.
So ab 1830 machte es sich aber bemerkbar, daß Bürgermeister Petri seine Tätigkeit als Stadtrichter vernachlässigte und manches verkehrt bearbeitete. Die Einnahmen aus Geldstrafen waren auffallend weniger geworden. Es gab vielfach Beschwerden, und so forderte schließlich die Rostocker Justizkanzlei 1832 seine Entlassung als Stadtrichter.
Am 14.7.1832 entschied die herzogliche Regierung in Schwerin, daß der Advocat Friedrich Görbitz 2) in Bützow die Stelle als Stadtrichter in Neukalen erhält, was wohl auch in Würdigung seiner Verdienste im Befreiungskampf gegen Napoleon geschehen sein soll.
Der als Stadtrichter abgesetzte Christian Petri weigerte sich, Unterlagen herauszugeben. Der neue Stadtrichter Görbitz beschwerte sich und verlangte
1. die Bezahlung der Kosten für die Anfertigung eines neuen Gerichtssiegels,
2. Auslieferung aller im Hause des vormaligen Richters Petri sich noch befindenen Akten in die Registratur,
3. Ablieferung des dem Stadtgericht gehörenden Depositenkastens,
4. Rückgabe der auf Kosten der Bruchkasse angeschafften Gesetzessammlung und Repertorien,
5. Extradirung der Bruchkastenrechnungsakten.
Im Oktober 1832 drohte man Petri deshalb mit Zwangsmaßnahmen. Petri hätte die Bruchkastenrechnung 3) ab 1829 nicht mehr angefertigt. Angeblich waren die „Offiziellen Wochenblätter“ nicht mehr vorhanden. Sie sollten auf seine Kosten angeschafft werden. Die Bemühungen, daß Petri die gewünschten Sachen an den Stadtrichter Görbitz herausgibt, dauerten im Mai 1833 noch an. Zwischen Bürgermeister Petri und dem Stadtrichter Görbitz herrschten angespannte Verhältnisse.
Am 14.5.1834 starb die Frau des Bürgermeisters Petri mit 41 Jahren an Schwindsucht. Diesen Schmerz konnte er offenbar nicht überwinden. Petri verfiel in tiefe Schwermut und vernachlässigte seine Aufgaben immer mehr. Nachdem er lange krank und zu Hause geblieben war, forderten Stadtrichter Görbitz und der Magistrat im Herbst 1835 eine Klärung. Man hielt Petri für „gemütskrank“.
Die Großherzogliche Justizkanzlei in Rostock erwartete vom Dr. Willgohs in Neukalen, daß er ein „gründliches gewissenhaftes Erachten“ über den Geisteszustand des Bürgermeister Petri einreicht, und so berichtete dieser:
„Von der hohen Großherzoglichen Justiz Canzley zu Rostock aufgefordert über den Geisteszustand des Bürgermeisters Petri hieselbst ein gründliches, gewissenhaftes Erachten abzugeben, glaube ich mich des Auftrages in Folgendem nach Kräften zu entledigen.
Zuförderst erlaube ich mir noch die Bemerkung, daß ich es weder läugnen kann noch will, während der ganzen Dauer meines Aufenthaltes mit dem Bürgermeister Petri in den freundschaftlichsten Verhältnissen gelebt zu haben, wozu mich theils Dankbarkeit für seine treue Pflege während einer langwierigen und lebensgefährlichen Krankheit theils wahre Achtung für sein gutes Herz und seine manigfachen Kenntnisse, wenn ich auch nicht immer mit seinen Ansichten übereinstimmen konnte, theils in der letzten Zeit wahrhaftes Mitleiden bewog. Diese freundschaftlichen Verhältnisse sollen mich jedoch keinesweges hindern meine Überzeugung der Wahrheit gemäß unumwunden auszusprechen, denn Aufhellung der Wahrheit ist ja der einzige Grund, warum ich zu diesem Erachten aufgefordert werde.
Schon seit sehr langer Zeit klagte der Bürgermeister Petri über außerordentliche körperliche Schwäche, welche sich sowohl in seinem Ansehn und ganzen Wesen, als auch in der Beschaffenheit seines Pulses markirte, zu welcher sich vor etwa sieben Wochen auch Schwäche der Urinwerkzeuge und namentlich ein Unvermögen den Harn zu halten, gesellte. Neben dieser allgemeinen und örtlichen Schwäche stellte sich auch eine bedeutende Abnahme der Geisteskräfte ein, welche nach und nach immer bemerklicher wurde. Zu keinem Geschäfte war der Bürgermeister Petri aufgelegt, das mindeste Nachdenken verursachte ihm bedeutende Anstrengung, da ich doch in früheren Zeiten seinen klaren Blick oft zu erkennen Gelegenheit hatte, und seine Unbesinnlichkeit war so groß, daß er sich oft in seinen Reden verwickelte, und er zuletzt selbst nicht wußte, was er eigentlich hatte sagen wollen. Die größte Zeit brachte er im Hause zu, wo er gewöhnlich auf dem Bette lag. Dieser Zustand nahm in der letzten Zeit mehr und mehr zu.
Daß bei einer solchen Geistesschwäche, und wie es der Herr Kreisphysikus, Doctor Wittstock ganz richtig bezeichnet, bei diesem anfangenden Stumpfsinne, von einer geordneten regelmäßigen Geschäftsführung nicht die Rede sein kann, bedarf weiter keines Beweises, und eben sowenig, daß wenn eine Heilung möglich sein soll, der Bürgermeister Petri bis zu dieser von allen Geschäften gänzlich entbunden werden muß.
Um über seine mögliche Wiederherstellung und die Art, wie sie beschafft werden kann, jedoch gründlich urtheilen zu können, muß man die Ursachen der Krankheit genau kennen, und da ist es freilich sehr schwer, eine einzelne Ursache mit Gewißheit hervorzuheben. Folgendes dürfte etwas Licht darüber verbreiten.
Die Bemerkungen, welche der Herr Doctor Wittstock über den Charakter des Bürgermeisters Petri seinem Erachten vorsetzte, scheinen mir durchaus richtig zu sein. Mir steht es nicht zu, darüber zu urtheilen, wie weit dies Folge der Erziehung war, aber auch ich kann es nicht läugnen, daß ich oft Gelegenheit hatte in ihm nicht allein einen Mann von außerordentlich eigem und lebhaftem Geiste, sondern auch den egoistischen rechthaberischen Mann zu erblicken, der seine Meinung allein als die richtige hinstellt, und sie starrköpfig vertheidiget; der dadurch oft beleidiget, und sich mit andern erzürnte. Zu seiner Ehre muß ich jedoch hinzusetzen, daß ihm diese Beleidigungen alsbald leid wurden, und sein gutes Herz ihn trieb zur Versöhnung die Hand zu bieten.
Häufig verleitete sein Egoismus und die daraus hervorgehenden Sucht etwas Neues aufzustellen ihn zu den paradoxesten Behauptungen, die freilich der allgemeinen Meinung zuwider oft viel Wahres enthielten, was ihn dann bewog selbst mit beißenden Witzen seine Behauptungen geltend machen zu wollen, wobei er dann auf nichts Rücksicht nahm, höhere Behörden ohne Noth gegen sich aufbrachte, die kränkendsten Verweise von Seiten derselben sich zuzog, und selbst an seinen Vermögensumständen vielfachen Schaden litt.
Menschen, deren Temperament man mit dem Namen des sanguinisch cholerischen zu bezeichnen pflegt, sind leidenschaftlich und reizbar, und so konnte es nicht fehlen, daß nicht auch das Gemüth des Bürgermeisters Petri durch diese Umstände oft heftig und tief ergriffen wurde, und in seinem Leben viele stürmische Auftritte zu beklagen waren.
Hinzu kam noch, daß er als Jurist, obgleich er reichliche Kenntnisse und gewiß den besten Willen besaß, wie es scheint, nicht auf seinem Platze stand, weil seine Geschäfte nicht mit seinen Neigungen übereinstimmten; daß er dies fühlen mochte, und sich als Richter nicht glücklich achtete.
Noch scheint mir ein anderer Punkt bei der Beurtheilung des Bürgermeisters Petri nicht übersehen werden zu dürfen, der sich auf seine religiösen Ansichten bezieht. Er wurde nämlich in dem strengen, orthodoxen System seiner Jugend erzogen. Späterhin mochte er Irrthümer darin zu finden glauben, stieß daher alles über den Haufen und wurde ein vollkommener Freidenker, indem er sich bloß an die sittliche Seite des Christenthums band. Sein Gemüth scheint später auch hierbei kein Genüge gefunden zu haben, und so in sich selbst etwas zerfallen zu sein.
Aus diesen voraus geschickten Bemerkungen glaube ich nun die Ansicht schöpfen zu müssen, daß der Bürgermeister Petri theils wegen der vielen stürmischen Auftritte seines Lebens, theils wegen der häuslichen Sorgen (da sein Vermögen nach und nach zersplittert wurde, seine Schulden sich häuften, und seine Frau, um nur nicht völlige Nahrungslosigkeit ihrer Kinder befürchten zu dürfen, sich nicht ferner für ihn verschreiben konnte) verbunden mit Gewissensbissen über die unglücklichen Folgen seiner Unbesonnenheiten theils endlich wegen seiner religiösen Stimmung sich höchst unglücklich fühlte, und zu dem Mittel leider greift, zu dem so leicht unglückliche Menschen von seinem Temperamente verleitet werden, daß er nämlich im Genusse geistiger Getränke Erheiterung und Zerstreuung seines Kummers und seiner Sorgen suchte. Da seine unglückliche Stimmung wiederkehrte, sein Leben immer stürmischer wurde, und seine Temperamentsfehler an Stärke zunahmen, so konnte es nicht fehlen, daß er sich der Trunksucht ergab, und obgleich er seinen Fehler einsah, und ihn öfter bitter bereuete, doch immer von Neuem in ihn versank. Vorzüglich nahm der Fehler dieses unglücklichen Mannes – denn ich möchte ihn vielmehr unglücklich, als verdammungswürdig nennen – seit der Zeit zu, als ihm das Richteramt abgenommen wurde, wodurch manche unangenehmen Berührungen entstanden, und besonders seit dem Tode seiner Frau.
Soll ich nun über die Ursachen der jetzigen Geistesschwachheit, oder des anfangenden Stumpfsinnes des Bürgermeisters Petri ein Urtheil fällen, so scheint mir aus Obigem hervorzugehen, daß eine doppelte Ursache anzunehmen ist:
1. langwieriger, tiefer Gram, vorzüglich Sorgen und
2. daraus hervorgehende Trunkfälligkeit.
Durch beides scheint jetzt zugleich ein solcher Lebensüberdruß in ihm erzeugt zu sein, daß er sich als Ende und Ruhe von seinem bewegten Leben den Tod wünscht.
Gerne wünschte ich und mit mir die hiesige Bürgerschaft, die ihn trotz seiner Fehler dennoch liebt, bemitleidet, und ihn ungerne verlöre, von seinem kranken Geisteszustande ihn wiederhergestellt zu sehen, aber zu seiner Wiederherstellung ist jedenfalls längere Entbindung von seinen Geschäften nöthig. Besser dürfte es vielleicht sein, wenn er gänzlich aus seiner jetzigen Lage in eine bessere versetzt würde, und die Gnade des Allerdurchlauchtigsten Großherzogs ihn mit einem hinreichenden Jahresgehalt in den Ruhestand versetzte.
Mit dem Wunsche, daß das Vorstehende für die Zwecke der hohen Großherzoglichen Justizkanzley genügen möge, verbinde ich die ausdrückliche Versicherung, daß ich dieses mein Erachten der Wahrheit und meiner Ueberzeugung gemäß gewissenhaft niedergeschrieben habe, und bezeuge das durch meine eigenhändige Unterschrift.
Neukalden d. 3ten Novemb. 1835 Willgohs, Dr.“
Die Großherzogliche Justizkanzlei in Rostock wandte sich an die Mutter des Bürgermeisters Petri, Magisterin Petri, und bat diese, eine Curatel 4) zu benennen. Sie schrieb:
„Zur Hohen Großherzogliche Justiz Canzlei
Allerhöchst verordnete Herrn
Herr Director, Vice Director und Räthe
Mit tiefbetrübten Herzen erfülle ich die mir auferlegte traurige Pflicht einen Curator für meinen gemüthskranken Sohn den Bürgermeister Petri zu Neukalden in Vorschlag zu bringen.
Der Senator Dr. Crumbiegel 5) hieselbst, den ich durch die Anlage Nr. 1 zu diesem ehrerbietigsten Vertrage legitimire, hat sich aus Rücksicht auf unser nahe Verwandschaft bereit erklärt diese Curatel zu übernehmen und bestätigt solches zugleich durch Unterschrift dieser Exlibiti.
Derselbe wird nicht ermangeln, Prorogationem hori beizubringen, sobald hohe Großherzogliche Justiz Canzlei wegen Anordnung der Curatel und Bestätigung seiner als Curator, als um welche letztere ich eventualiter ehrerbietigst bitte, weitere definitive Verfügung treffen wird.
In dem größten Respect beharre ich der Hohen Großherzoglichen Justiz – Canzlei
ehrerbietigst gehorsamste verwittwete Petri, geb. Crumbiegel
Rostock den 3. Novbr. 1835“
Als Curator 6) des Bürgermeisters Petri wurde also sein Neffe, der Sohn des Bruders seiner Mutter, Dr. Ferdinand Justus Crumbiegel eingesetzt. Er war zu dieser Zeit Ratsherr in Rostock und kümmerte sich fortan um die Belange des Bürgermeisters Petri.
Ende November 1835 kam Dr. Crumbiegel nach Neukalen und fertigte eine umfangreiche Aufstellung über das Vermögen an. Er erreichte auch, daß seinem Curanden noch offene Geldbeträge für seinen Lebensunterhalt ausgezahlt werden mußten.
Dr. Willgohs schrieb am 21. 12.1835 an den Dr. Crumbiegel in Rostock:
„Wohlgeborner Herr,
Hochzuehrender Herr Doctor!
Aufgefordert von Ihnen über den Krankheitszustand des Herrn Bürgermeisters Petri hieselbst Ihnen einige Nachricht zu geben, beehre ich mich Ihnen Folgendes mitzutheilen.
Durch den früheren Gebrauch verstärkenden Arzeneyen, die er indessen jetzt nicht mehr nimmt, daneben aber auch durch die Ruhe von allen Geschäften ist der Herr Bürgermeister Petri körperlich viel besser geworden. Er geht im Hause umher, hat wieder Appetit zu Essen, und kann kleine Geschäfte wieder verrichten, die den Geist nicht anstrengen. Geistig aber befindet er sich leider noch in dem alten Zustande der Schwäche. Vorzüglich scheint seine Gedächtnißkraft im hohen Grade geschwunden zu sein, denn oft fängt er an zu erzählen und verwirrt sich dabei so, daß er ganz den Faden verliehrt, und auf ganz fremdartige Gestände geräth. Zu Geschäften die nur etwas den Geist anstrengen, ist er überdies gar nicht fähig.
Wenn ich auch ungern die Hoffnung aufgeben möchte, ihn auch geistig wiederhergestellt zu sehen, so scheint es mir doch, wenigstens für längere Zeit, nicht wahrscheinlich, daß er zu der Verwaltung seines Postens wieder tüchtig werde.
Hochachtungsvoll habe ich die Ehre zu sein
Ew: Wohlgeb. ergebenster Willgohs
Neukalden den 21ten Dec. 1835“
Dr. Crumbiegel in Rostock, als Curator des Bürgermeister Petri, bemühte sich im Interesse der minderjährigen Kinder, deren Vormund der Stadtsprecher J. J. Stüdemann war, um die weitere Regulierung der Finanzen. Das Vermögen des Bürgermeister Petri war nicht bedeutend. So mußte Dr. Crumbiegel sich um die Auszahlung seiner rückständigen Gehälter bemühen, die der Magistrat auf Grund von Schulden einbehalten hatte und bat um Erlassung von Strafen, die zwar dem Magistrat auferlegt waren, welche aber dem Bürgermeister Petri angerechnet wurden. So schrieb er am 23.4.1836 an den Landesherrn:
„Allerdurchl.
Wenn auch der Bürgermeister Petri zu Neukalden sich großer und vielfache Dienstvernachlässigungen hat zu Schulde kommen lassen und häufig in seinem officiellen und Privatleben sich so weit vergessen hat, der allerhöchsten Gnade uneingedenk zu sein, mit welcher Ew. K. H. ihn auf einen Posten gestellt haben, wo er in treuer Erfüllung seiner Pflichten hätte handeln und wirken sollen, wie einem getreuen Unterthanen seines erhabendsten Landesherrn u. einem gewissenhaften Bürger des Staates gebührt, so ist doch Ew. K. H. huldvolle Gnade auch gegen denjenigen, welcher sich es gestehen muß, sie nicht verdient zu haben, zu überschwenglich groß, als daß ich nicht vertrauensvoll für ihn die Erlassung der gegen ihn für verwirkt erkannten Strafen hoffen sollte.
Zwar sind einige dieser Strafen von Ew. K. H. Justiz – Canzlei zu Rostock zunächst und direct gegen den Magistrat erkannt, da sie aber den B. M. Petri zur Last fallen werden, so unterfange ich mich, auch diese Strafen hier anzuführen. Sie bestehen in Nachfolgenden
1.) in Sachen des Seilermeisters Schimmelpenning zu Neukalden wider den Magistrat, wegen Anordnung einer Curatel haben Ew. K. H. bereits auf unthgste Bitte des Magistrats unterm 9. Januar d. J. demselben die zuerkannte Strafe allergdst erlassen. Zu denselben Acten aber sind noch insbesondere wegen versäumter Einsendung der Acten, Strafen von 5 u. 10 Rthlr. erkannt.
2.) In Pivatsache der Wittwe Schulz geborne Trense ist der Magistrat in eine Strafe von 5 u. 10 Rthlr. verurtheilt und ebenso
3.) in Sachen des Ackersmanns Gaedke wegen Uebertretung eines Inhibitores in eine Strafe von 10 Rthlr.
4.) der B. M. Petri selbst ist durch das von Ew. K. H. Justiz-Canzlei unterm 25. Novb. v. J. publicirte Erkenntniß wegen Widersetzlichkeit gegen den Executor Prange in eine Strafe von 30 Rthlr. N 2/3 verurtheilt.
Zur Beitreibung dieser Strafen sind von dem Canzlei Fiscal Hofrath Scharenberg zum Theil schon Anträge gemacht und werden auch diesem die desfallsigen Kosten zu erstatten sein.
Bei den beschränkten Mitteln des B. M. Petri würde es fast unmöglich sein, diese Strafen aufzubringen und so wage ich denn die unthgste Bitte
Ew. K. H. wollen aus vordringender Gnade geruhen vorbesagte Strafen salva competentia Fiscalis, wie die dem Canzlei fiscal creditirten aus deren Beitreibung erwachsene Canzlei Gebühren resp. den Magistrat zu Neukalden und den B. M. Petri huldvollest zu erlassen, und solches dero Justiz Canzlei zu Roctock zu notificiren.
In tiefster Submission Ew. K. H. unthgster Crumbiegel
Rostock, d. 23. April 1836“
Vom Großherzog wurde am 5.5.1836 entschieden, daß dem Bürgermeister Petri trotz seiner Suspendierung die Diensteinkommen auszuzahlen sind.
Bürgermeister Petri hatte von der Stadt 183 Rthlr. zu fordern; die Stadt forderte vom Bürgermeister 176 Rthlr. 6 Schilling, 6 Pfennig.
Aus einem Bericht des Dr. Crumbiegel an die Justizkanzlei in Rostock vom 31.5.1836 geht hervor, daß er es nicht einfach hatte, die Verbindlichkeiten und Forderungen des Bürgermeister in seinen unterschiedlichen Funktionen zu klären, zumal der Stadtrichter Görbitz vielfachen Widerstand leistete. So schreibt Dr. Crumbiegel u. a.:
„Wie ich mich sofort nach Entgegennahme des Constitutorii hoher Großherzoglicher Justiz Canzlei am 20sten November vorigen Jahres nach Neukalden begab, fand ich den Bürgermeister Petri in einem Zustande gänzlicher Apathie vor, welche ihm kaum so viel Geisteskraft noch gewehrte, um ihn mit der getroffenen Verfügung bekannt zu machen, und von ihm die Äusserung zu erhalten, daß ihm Alles gleichgültig sei, was mit ihm vorgenommen werde.
Von ihm selbst war durchaus keine Auskunft über irgend etwas ihn und seine Verhältnisse betreffendes zu erhalten, dagegen aber hatten seine Töchter eine ausgezeichnete Kenntniß von manchen Angelegenheiten und sein Privatschreiber Meyer wußte auch manche Aufklärung zu geben, so daß ich mit ihrer Hülfe so ziemlich Alles ermitteln konnte.
Die mehreren Officin in denen der Bürgermeister Petri und zwar
1, als Bürgermeister
2, als Kirchenoeconomus
3, als Steuereinnehmer
fungirte und auch noch
4, das bis Johannis 1832 von ihm bekleidete Stadtrichteramt kamen hier nun insbesondere in Betracht und es war zunächst zu ermitteln, in welchen ungeordneten Verwickelungen er etwa dieserhalb noch stand und dann was er für Oficial Einnahmen hieraus zu beziehen habe.
1. Rücksichtlich des Officii als Bürgermeister wurde mir vom Senator Schumacher als ältestem Rathsmitgliede ein Rescript Großherzoglicher Regierung vorgelegt, nach welchem der Bürgermeister Petri wegen seiner Geisteskrankheit von der Geschäftsführung dispensirt sein solle. Weiter war darin nichts bestimmt, namentlich nicht, wer für ihn fungiren solle, und wie es weiter mit den Official Einnahmen des Curanden gehalten werden solle. Meine Ansicht, daß hiernach der Bürgermeister Petri als ein temperair Kranker behandelt und ihm von seinen Emolumenten durchaus nichts entzogen sein solle, wollte beim Magistrat keinen Eingang finden und ich mußte mich für den Augenblick darauf beschränken, zu ermitteln worin seine Einnahmen bestehen.
2. Jene Verfügung Großherzoglicher Regierung mußte aber zunächst die Veranlassung werden, daß alle Official Papiere und Acten, welche sich in großen Maßen und größentheils in einem ungeordneten Zustande auf dem Arbeitszimmer des Curanden vorfanden, geordnet, specificirt und an den Magistrat abgeliefert wurden. Hiebei ist von mir und dem Stadtsecretair Postmeister Müller also verfahren wie das angeschlossene Protocoll vom 24sten November vorigen Jahres besagt.
3. Dies Protocoll ergiebt daß, ausser den eigentlich magistratischen Acten, welche kein Interesse für den Curanden erkennen ließen, sich Papiere mancherlei Art bei der Separation hervorgaben, welche anscheinlich für ihn in der dort bemerkten Art von Wichtigkeit sein konnten.
4. Es fanden sich ferner einige ungeordnete, die Special Brandcasse der Stadt Neukalden betreffende Papiere. Um nun jene Brandcassenrechnung und diese Portoliquidation aufmachen zu können, erbat ich mir vom Magistrate die Auslieferung jener versiegelten Papiere bei meiner dortigen Anwesenheit im vorigen Monate, fand aber bei dem Stadtrichter Görbitz, welchem inzwischen die interimistische Verwaltung der Geschäfte des Bürgermeisters Petri von Großherzoglicher Regierung übertragen war, unerwartete Bedenklichkeiten.
Ich erbot mich zwar, die Papiere im Beisein einer Magistratsperson oder des Secretairs zu eröffnen und zu bearbeiten, es wollte aber keine Vorstellung Eingang finden, so daß ich in einem schriftlich erneuerten Antrage, um ein zertivirtes Respons bat, welches ich denn dahin erhielt, daß da die Papiere theilweise, wenigstens als magistratliche Actenstücke zu betrachten auch solche mit dem Stadtsiegel verschlossen seien, dem Gesuche nicht gewillfahrt werden könne...“
Zum Haus 7) des Bürgermeisters Petri vermerkte Dr. Crumbiegel:
„Das geräumige Haus, welches bei dem jetzigen geschäftslosen Zustande des Bürgermeisters Petri fast zu groß für ihn und seine aus zwei Töchtern bestehenden Familie ist, könnte zwar einträglich benutzt werden, es findet sich aber in dem kleinen entlegenen Neukalden durchaus keine Gelegenheit zur Vermiethung. Möchte indeß die Unterbringung des Bürgermeisters Petri in einer Irrenheilanstalt nothwendig und ausführbar werden, so wird doch ein Versuch, ob es nicht ganz zu vermiethen sei, gemacht werden müssen, indem die beiden Töchter, dann wohl ein Unterkommen bei nahen Verwandten finden.“
Unter anderem notierte Dr. Crumbiegel weiter:
„ Einen Beleg zu der großen Unordnung in welcher der Bürgermeister Petri in allen seinen Verhältnissen sich befand, mag der Umstand abgeben, daß bei Aufnahme des Inventarii Niemand, er selbst so wenig, wie seine Töchter oder sein, sonst mit Allem sehr vertraute Privatschreiber Meyer Kenntniß davon hatten, daß der Bürgermeister Petri ausser den aufgeführten Grundstücken ... noch ein Ackerstück besitze, welches er vor mehreren Jahren gekauft und ganz ausser Acht gelassen hat, daher es jahrelang so wenig unmittelbar als durch Verpachtung benutzt ist. Es ergab sich dies erst bei meiner letzten Anwesenheit und vervollständige ich das Inventarium dahin ...
Der Bürgermeister Petri hat nemlich diese Grundstücke aus verschiedenen Verlassenschaften erstanden, indem er nach seiner ihm eigenen Gutmüthigkeit in den Terminen den Bot höher getrieben und gegen seine Absicht zuletzt den Zuschlag erhalten hat ...“
Der Neukalener Magistrat - und man muß hier wohl vermerken, daß Stadtrichter Görbitz entscheidenden Einfluß ausübte - verweigerte alle Zahlungen an den Bürgermeister Petri, weil es noch offen stehende Forderungen gab. Dr. Crumbiegel schrieb dazu:
„ Auf eine Liquidationeszulegung, welche ich allenfalls vorbehältlich der Entscheidung Großherzoglicher Regierung über diese Forderungen und Gegenforderungen aufzumachen wünschte, wollte der Magistrat sich nicht einlassen, weil der Stadtrichter Görbitz es für bedenklich hielt, ob ein Zusammentritt zwischen dem Magistrat und mir wohl überhaupt und insbesondere ohne Genehmigung Großherzoglicher Regierung zulässig sei. Auch auf einen zu machenden desfalsigen schriftlichen Antrag wurde mir im Voraus mündlich jede Resolution verweigert, indem es bedenklich sei, sich über diese Verhältnisse gegen mich auszusprechen.“
Immerhin kam Dr. Crumbiegel in seinem Bericht über ausstehende Forderungen der Gläubiger gegenüber dem Bürgermeister Petri auf die bedeutende Summe von 957 Reichstaler 3 Schilling. Er schreibt dazu „... so drängt doch zur Zeit kein einziger Gläubiger auf Zahlung, sondern haben sie nur gelegentlich mir ihre Forderungen gemeldet und großentheils selbst die Bemerkung hinzugefügt, daß sie ihre Befriedigung mit der Zeit erwarteten aber darauf jetzt eben nicht bestehen wollten. Diese aus gezeichnete Willfährigkeit hat in dem fast unglaublichen, aber doch, wie ich mit Wahrheit versichern kann, stattfindendem Umstande ihren Grund, daß der Bürgermeister Petri bei allen seinen Fehlern eine allgemeine Zuneigung sich erworben hat, welche denn auch bei meiner Anwesenheit mich den häufig ausgesprochenen Wunsch hören ließ, daß er doch bald wieder in Function treten möge. Die Willfährigkeit des Bürgermeisters Petri jedem nach Möglichkeit zu helfen, die Vertraulichkeit mit welcher er die Leute behandelte, wünschen sie allgemein bald zurückkehren zu sehen...“
Ganz überraschend schrieb Bürgermeister Petri am 11.6.1836 an den Dr. Willgohs:
„Hochgelahrter Herr Doctor,
Hochgeschätzter Herr Rathmann
Mein Vetter, der Rathmann Crumbiegel zu Rostock schreibt, daß sich der Creis-Chirurgus Dr. Scheven nach einem Briefe von Ihnen sehne, weil die Canzlei Nachricht über meinen Gesundheits-Zustand haben will, um beurtheilen zu können, ob ich schon jetzt wieder in Thätigkeit gesetzt werden könne, oder ob vielleicht gar keine Aussicht dazu da sey, und sie sich gezwungen sähe, der Hohen Regierung andere Maaßregeln anzuempfehlen.
Sie sind gewiß davon überzeugt, daß mein Gesundheitszustand jetzt so ist, als er nur bei einem 53jährigen Mann seyn kann – Mein Puls geht ruhig. Einmal habe ich nur flüssige Galle erbrochen, und das war sehr natürlich, weil ich mich über meine erbärmliche Lage härmte – Den verfluchten Schnaps habe ich ganz gelassen, wie Ihnen meine Tochter bezeugt. Meine Verstandes – Kräfte sind schärfer wie zuvor, weil jetzt kein Genuß eines geistigen Getränkes mich daran hindert und die besseren Bürger wünschen mich zurück, weil sie vom Herrn Görbitz zwar gerecht und promt, aber zu barsch begegnet werden, und mich stärker noch lieben, weil sie sehen, daß ich Kraft genug besaß, den leidigen Schnaps zu lassen.
Darum haben Sie die Güte alles dieses zu bethätigen, und wenn Sie aus Rücksicht gegen Herrn Görbitz auch den Grund nicht anführen wollen, daß die besseren Bürger mich zurückwünschen, dann lieber noch an den Rathmann Crumbiegel zu schreiben, worin Sie ihn auf diesen Punct aufmerksam machen. Er weiß es zwar selbst recht gut, denn aus Erkundigungen bei hiesigen Bürgern hat er es sattsam erfahren. Er mögte es aber vielleicht vergessen.
Daß ich die Briefe zur Post befördere, versteht sich von selbst.
Sie glauben nicht, wie lang mir diese 6 Monathe geworden sind. Zwar habe ich mich anderweitig wissenschaftlich beschäftigt, aber ich war ein ganz unnützes Glied der menschlichen Gesellschaft.
Ich hoffe noch einmal recht wieder aufzuleben ich schlafe ruhig, wenn auch nicht ganz traumlos, und habe guten Appetit. Es soll schon gehen.
Für Ihre Güte kann ich Ihnen nicht dankbar genug seyn. Zwar haben Sie mich wahrlich nicht mit Medicin überfüttert, aber Sie haben mich aufgemuntert, bekräftiget, gestärkt daß ich die Briefe zur Post befördere versteht sich von selbst.
Mit gebührender Achtung nenne ich mich Ihren ganz ergebensten C. Petri Brgmstr.
Neukalden 11 Junius 1836“
Der Neukalener Arzt, Dr. Willgohs, schrieb einige Tage später an Dr. Crumbiegel in Rostock:
„ Gerne erfülle ich Ihren Wunsch, über den Gesundheitszustand des Herrn Bürgermeisters Petri Ihnen einen ausführlichen Bericht abzustatten, und wünsche nur, daß kein Punkt, der Ihnen zu wissen wünschenswerth scheinen mag, zu wenig berücksichtiget geblieben sei.
Es ist nicht zu leugnen, daß der Zustand des Patienten im Ganzen genommen sich merklich gebessert hat, und diese Besserung ist theils durch seine Enthaltsamkeit von spirituösen Getränken, theils durch seine Ruhe von Amtsgeschäften herbeigeführt.
Was sein körperliches Befinden insonderheit betrifft, so kann ich jetzt grade keine krankhafte Verstimmung des Ganglien und Nervensystems an ihm wahrnehmen, vielmehr scheint diese fast ganz gehoben zu sein. Sein Appetit ist gut, fast stark zu nennen, nur schlingt er sein Essen zuweilen fast mit Gier herunter, statt es ordentlich zu genießen. Sein Puls ist normal, und alle Verrichtungen scheinen regelmäßig von Statten zu gehen. Einigemale freilich klagte er auch gegen mich über Schmerz im Unterleibe, und über Schmerz und Taubheit in den Händen und Fingern, welches letztere ich schon öfter als Folge übermäßigen Genusses spirituöser Getränke bemerkt habe. Andeuten möchte ich zugleich noch, daß der Patient in früheren Zeiten an Hämorrhoiden gelitten und von Zeit zu Zeit blutige Stühle hatte.
Obgleich ich es nicht mit Gewißheit behaupten kann, da ich den Patienten damals nicht sah, so scheint es mir doch fast, als habe er früher einen apaphatischen Anfall gehabt. Seine Zunge ist noch immer etwas schwer, und einzelne Sylben sind ihm schwer auszusprechen.
Soviel von seinem körperlichen Zustand, von seinem geistigen läßt sich leider nicht ganz dasselbe sagen. Zuweilen spricht er in der Unterhaltung ganz vernünftig, und es ist keine Spur von Geistesabwesenheit an ihm zu bemerken; dann plötzlich springt er von einem Gegenstand auf den andern hinüber, und zieht alles mit den Haaren herbei, als müsse er die Unterhaltung allein führen. Oft kann er sich durchaus nicht besinnen, weiß sich nicht zu fassen, und es wurde z. B. ihm, einen früher sehr tüchtigen Rechner, schwer auch nur die leichtesten Exempel auszurechnen, obgleich er sich sonst den ganzen Winter damit beschäftiget hatte. So beweiset er oft völlige Theilnahmlosigkeit und Gleichgültigkeit, und kann sich z. B. beim Schachspiel oft auf den Zug nicht mehr besinnen, den er eben gemacht hat.
Alles dies deutet immer noch auf einen hohen Grad von Geistesschwäche (s. Haase chemische Krankheiten Thl. 2 § 355) zu deren Heilung Erregung der geschwächten Geistesthätigkeit durchaus nothwenig ist. Diese dürfte allerdings durch Veränderung des Wohnorts zu erreichen sein, wozu eine größere Reise, vielleicht zu seinem Bruder nach Italien, oder doch wenigstens ein längerer Aufenthalt unter liebreiche und gefühlvollen Freunden in Rostock ersprießlich wäre. Hierbei wäre aber strenge Aufsicht hinsichtlich des Genusses geistiger Getränke höchst wünschenswerth. Ein Aufenthalt auf dem Sachsenberge dürfte in mancher Hinsicht nicht als der geeigneste erscheinen.
Sollte, was Gott gebe, die Zunahme seiner Gesundheit wie bis jetzt fortschreiten, so läßt sich allerdings hoffen, daß der Patient tauglich werde, sein Amt wieder anzutreten. Zu besorgen wäre dabei aber allerdings, daß die Verhältnisse mit dem hiesigen Stadtrichter, die ja nicht aufgehoben werden können, bald wieder unvermeidliche, höchst unangemessene Reibungen und Kränkungen herbeiführen würden und dadurch der vorige üble Geisteszustand des Herrn Petri, vielleicht in erhöheten Grade, zurückkehren könnte.
Vor einigen Tagen erhielt ich zu meiner Überraschung von dem Patienten beiliegendes Billet, worin ich gerade keine Spur von Geistesabwesenheit bemerke, und welches ich beilege, weil es Ihnen vielleicht zu einiger Auskunft über die Art seines Denkens Veranlassung geben kann.
Indem ich Sie diese Punkte dem Herrn Kreisphysikus Dr. Wittstock zur Prüfung vorzulegen bitte, schließe ich mit dem herzlichen Wunsch, daß die geeigneten Mittel zur Wiederherstellung des Patienten ergriffen werden mögen, und empfehle mich
Ew. Wohlgeboren ganz ergebenst
Willgohs
Neukalden
d. 17ten Junius 1836“
Es war ungewiß ob Petri von seiner geistigen und körperlichen Krankheit genesen würde und ob er nach einer Genesung noch alle Ämter ausüben könnte. Die Landesregierung in Schwerin beschloß, ihn von den Stellen als Bürgermeister, Kirchenprovisor und Steuereinnehmer zu entfernen und eine Pension für ihn zu ermitteln. Es sollte ein Nachfolger für ihn bestellt werden, der Petri einen Teil seines Einkommens abgeben müßte. Es käme dafür wohl nur Görbitz in Frage.
Hofrat Boccius aus Schwerin erhielt den Auftrag, zur Klärung der Angelegenheit nach Neukalen zu reisen. Am 13.8.1836 leitete er im Neukalener Rathaus eine entsprechende Beratung. Laut Protokoll ist vermerkt:
„Glaubte zwar Anfangs der Herr Bürgermeister Petri, daß sein gegenwärtiger Gesundheitszustand ihm erlauben werde, künftig wieder seine Aemter, mindestens dem einen oder dem andern derselben, vorzustehen, so unterwarf er sich doch nach längerer Unterredung und Vorhaltung der Bedenken bei der Fortsetzung seiner Amtsführung ohne besonders über seine psychischen Fähigkeit dazu ausser Zweifel gesetzt zu seyn, dem Allerhöchsten Willen, um so mehr, als auch sein Herr Curator seinen Zurücktritt ab officio für das Angemessenste erklärte. Nur bevorwortete Herr Bürgermeister Petri, daß sein Schmerz über die Aufgebung einer zum Theil ihm sehr lieb gewesenen amtlichen Beschäftigung nicht noch durch Zutheilung einer kargen, seine Subsistenz beeinträchtigenden Pension vermehrt werden mögte und wünschte und erbat er also ein ihm gegen Nahrungs Sorgen schützendes Ruhe Gehalt.“
Nach seiner Rückkehr nach Schwerin em-pfahl Hofrat Boccius am 2.9.1836, den Stadtrichter Görbitz als Bürgermeister einzusetzen und auch die Steuereinnehmerstelle an ihn zu übertragen. „Stößt derselbe zwar durch ein gewisses schroffes Rasen häufig an, so ist er doch nach dem Zeugnisse des achtungswerthen Rathmanns Schumacher ein thätiger und rechtlicher Mann, der während seiner interimistischen Geschäftsführung beim Magistrat nicht allein alle juristischen Arbeiten mit Fleiß und Sorgfalt verrichtet, sondern auch Sinn und Eifer für die oeconomische und polizeiliche Verwaltung bewiesen hat.“
Die Empfehlungen des Hofrats Boccius wurden in Schwerin genehmigt. Im „Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinsches officielles Wochenblatt“ vom 29. Oktober 1836 gab es folgende Mitteilung:
„Nach Versetzung des Bürgermeisters und Steuereinnehmers Petri zu Neukalden in den Ruhestand haben Seine Königliche Hoheit der Großherzog allergnädigst geruhet, den Stadtrichter Görbitz daselbst zugleich zum Bürgermeister und Steuereinnehmer in dortiger Stadt zu bestellen.
Schwerin, am 10ten October 1836.“
Bürgermeister Petri bekam ab Michaelis 1836 ein jährliches Ruhegehalt von 325 Rthlr. und 6 Faden vierfüßiges Buchenholz. Von den 325 Rthlr. kamen 200 Rthlr. aus der Rentnerei des Landes, 70 Rthlr. von seinem Nachfolger als Steuereinnehmer, 30 Rthlr. von seinem Nachfolger als Kirchenökonom und 25 Rthlr. aus der städtischen Kämmereikasse.
Der Stadtrichter Christian Friedrich Wilhelm Görbitz übernahm die Funktion des Bürgermeisters und des Steuereinnehmers. Er wurde am 9.11.1836 durch den Hofrat Bölckow zu Gnoien in diese Ämter eingeführt.
Der Gesundheitszustand des pensionierten Bürgermeisters Petri verschlechterte sich weiter. Seine älteste Tochter pflegte ihn und führte die Hauswirtschaft. Dr. Willgohs schrieb am 4.8.1838:
„Auf Ansuchen des Herrn Doctoris Crumbiegel in Rostock über den dermaligen Gesundheitszustand seines Curanden, des Herrn Bürgermeisters Petri zu berichten kann ich mich nur auf meinen früher ausgesprochenen Aussagen beziehen. Sein psychischer Zustand scheint sich keineswegs gebessert zu haben, da er leider, wenn auch hin und wieder lucida intervalla eintraten, immer noch an der Geistesschwäche leidet, die ihn zu angestrengten und länger dauernden geistigen Arbeiten unfähig machen und öfter in Gedankenlosigkeit und stieres Hinstarren übergeht. Da die vor zwei Jahren zu seiner möglichen Herstellung gemachten Vorschläge unbeachtet geblieben und keinerlei andauernde Mittel angewandt worden sind, hat sich auch sein körperlicher Zustand keinesweges gebessert, sondern eher noch verschlimmert. Bei großer Eßlust und körperlichen Arbeiten größtentheils in freier Luft magert dennoch sein Körper ab. Er klagt öfter über Schwäche, die bei dem Gefühl seines zum Theil durch ihn selbst herbeigeführten Unglückes, welches ihn in einzelnen leichtern Augenblicken überwältigt eher zu als abnimmt.
Der Wahrheit gemäß bezeuge ich Solches
Dr. med Willgohs
Neukalden d 4t August 1838“
Die gewaltsame Vertreibung seines ungeliebten Nachfolgers Görbitz am 20.6.1845 erlebte Christian Petri nicht mehr. Er starb mit 61 Jahren am 15.3.1844 morgens um halb sechs Uhr in seinem Haus am Markt und wurde am 19.3.1844 auf dem Neukalener Friedhof beigesetzt.
„Protocollum
gehalten zu Neukalden den 20 März 1844
in dem am Markte daselbst sub No 160 belegenen Hause
unter Leitung
des Herrn Stadtrichters Görbitz
in Gegenwart
des Gerichtsbeisitzers Herrn Dr. Willgohs
a me subscripto.
Auf die Anzeige, daß der Herr Bürgermeister Petri hieselbst verstorben, hatten Eingangs genannte, um den Nachlaß des Defuncti zu versiegeln, in das Sterbehaus, welches am Markte hieselbst sub No 160 belegen ist, heute Morgen mit mir subscripto sich begeben, und fanden dort vor, die Tochter des Verstorbenen, Demoiselle Amalia Petri, 27 Jahr alt, welche anzeigte, daß sie noch eine ältere Schwester habe, Maria, verheyrathet an den Herrn Pastor Berg zu Alten Gaarz, und einen jüngeren Bruder, dem Mechanicus Adolph Petri, welcher gegenwärtig zu Berlin sich befinde. Das Haus sub No 160, welches sie bewohne, und worin ihr Vater verstorben, habe sie mit ihren Geschwistern von ihrer vor mehreren Jahren verstorbenen Mutter, eine geb. Dolberg, geerbt. An Immobilien habe ihr verstorbener Vater, soviel ihr bekannt, nur einen vor dem hiesigen Malchiner Thor belegenen Backofen und zwey auf hiesiger Feldmark belegene Ackerstücke hinterlassen. Doch könne es auch der Fall seyn, daß zu ihrem väterlichen Nachlaß noch drei Ackerstücke gehörten, so genau wisse sie es nicht. An Mobilien habe ihr Vater nur sehr wenige Sachen hinterlassen, und befänden sich solche auf einer in der 2ten Etage des Hauses befindlichen Stube.
Man begab sich hierauf mit der Demoiselle Amalia Petri nach jener Stube, welche in der 2ten Etage des Hauses nach dem Markte zu belegen und eine Eckstube ist. Man fand dort mehrere Mobilien vor, und erklärte die Demoiselle Petri, welche aufgefordert wurde, ihren väterlichen Nachlaß getreulich anzugeben, und solches verhieß – daß die sämtlichen auf dieser Stube befindlichen Mobilien zu dem Nachlaß ihres verstorbenen Vaters gehörten.
Man schritt hierauf zur Versiegelung dieser Stube. Das einzige nach dem Markte zu befindliche Fenster dieser Stube, ward mit einem Bande verschlossen, worauf ein Siegel gesetzt wurde.
Die eine nach dem Hintertheile des Hauses führende Thür dieser Stube, ward gleichfalls mit einem Bande worauf ein Siegel gesetzt ist, verschlossen; und auf dieselbe Weise ward die 2te nach dem Vordertheil des Hauses führende Thür dieser Stube versiegelt. Die Schlüßel dieser beiden Thüren, welche mit denselben zugleich verschlossen wurden, sind der Demoiselle Petri übergeben.
Hierauf zeigte die Demoiselle Amalie Petri noch an, daß außer den in der versiegelten Stube befindlichen Sachen noch zum Nachlaß ihres verstorbenen Vaters gehörten:
1. ein Schreibpult, welches in der nach dem Markte zu belegenen mittlern Stube des Hauses in der 2ten Etage des Hauses stehe, und
2. ein Fliegenschrank, welcher in der gleichfalls in der 2ten Etage des Hauses befindlichen Küche sich befinde.
Diese beiden Nachlaßgegenstände wurden auch von ihr vorgezeigt und dieselben hierauf versiegelt.
Auch wurden diese Behältnisse mit den dazu gehörigen Schlüßeln verschlossen und solche der Demoiselle Petri übergeben, welche erklärte, daß ihres Wissens nicht noch andere Mobilien, als welche in der versiegelten Stube sich befänden und welche nach vorstehenden Protocoll verzeichnet worden, zu ihrem väterlichen Nachlaß gehörten.
Der Demoiselle Amalie Petri wurde die besondere Aufsicht über die Siegel und die verzeichneten Nachlaß Effecten anvertraut.
Das vorstehende Protocoll ist hierauf vorgelesen, genehmigt und hierauf geschlossen.
in fidem JFMüller
Act: jud:“
„Protocollum
gehalten zu Neukalden den 25. März 1844 in den am Markt daselbst sub No 160 belegenen Hause
unter Leitung
des Herrn Stadtrichters Görbitz
in Gegenwart
des Herrn Gerichtsbeisitzers Dr. Willgohs
a me subscripto
Auf die Anzeige der unbegebenen Amalia Petri daß noch einige zum Nachlasse ihres verstorbenen Vaters gehörige Sachen aufgefunden, welche noch nicht versiegelt, oder verzeichnet worden, hatte das Gericht heute Morgen nach der Petrischen Wohnung sich wiederum begeben. Die Amalia Petri, welche man dort vorfand, bemerkte, daß zum Nachlaß ihres verstorbenen Vaters noch eine Quantität Buchen Brennholz, so wie eine Buchdrucker Presse und eine Säge Maschine, woran jedoch die Säge fehle, gehörig welche Nachlaßgegenstände in zwey auf dem Hofe befindlichen Ställen sich befänden. Mit ihr begab man sich hierauf nach dem Hofe, wo man in dem einen unmittelbar am Hause befindlichen Stalle die vorbenandte Buchdrucker – Presse und die genannte Säge – Maschine, so wie zwey Faden Buchen Brennholz in Kloben vorfand, welche zu dem genannten Brennholz gehören. Dieser Stall konnte nicht verschlossen werden, war verfallen und an mehreren Seiten offen, weshalb die vorbemerkten Nachlaßgegenstände, wie bemerkt, verzeichnet worden. In dem andern auf dem Hofe befindlichen von dem Hause getrennten Stalle, welcher gleichfalls nicht verschlossen werden konnte, und an mehreren Seiten offen war, befand sich 1 ¼ Faden Buchen Brennholz in Kloben.
Die unbegebene Amalia Petri erklärte hierauf, daß sie die Erbschaft ihres verstorbenen Vaters nicht antreten wolle und derselben gänzlich entsage.
Hiemit ist praelecto et ratihabitus protocollo geschlossen.
in fidem
JFMüller
civit: jud:“
Der ehemalige Bürgermeister Petri hinterließ 1692 Rthlr. 26 Schilling Schulden. Seine Kinder schlugen die Erbschaft aus. Das Haus kaufte der Kirchenökonom Theodor Brinckmann.
1) Bernhard Johann Christian Petri wurde am 5.2.1783 in Rostock in St. Marien getauft. Seine Eltern, Joachim Christian Petri, Magister, Diacon in St. Marien und Christina Dorothea Elisabeth Crumbiegel hatten am 9.8.1780 in der Nikolaikirche in Rostock geheiratet. Frau Petri, geb. Crumbiegel starb Anfang des Jahres 1836 als Witwe.
Christian Petri hatte drei Geschwister:
- Adolph Peter Petri (er nannte sich als britischer Konsul in Italien Palmedo), geb. 1784 in Rostock, gest. 1859; seine Frau war Charlotte Erdmuthe Freiin von Grote (geb. 1781 in Niedersachsen, gest. 1821).
- Amalia Caroline Sophia Göpel, geb. Petri, 1836 Witwe.
- Johann Jochim Petri, Kaufmann, am 10.12.1813 bei Sehstädt gefallen.
Bürgermeister Christian Petri heiratete am 15.10.1813 in Neukalen die Tochter des Kirchenprovisor Dollberg, Catharina Maria Elisabeth Dollberg (geb. 26.5.1793, gest. 14.5.1834).
Sie hatten drei Kinder:
1. Auguste Louise Maria Petri, geb. 27.11.1814 in Neukalen, sie heiratete am 17.2.1843 in Neukalen den Pastor Christian Berg in Alt Gaarz.
2. Amalia Carolina Heinriette Petri, geb. 31.12.1816 in Neukalen, sie lebte bis 1844 unverehelicht beim Vater in Neukalen, danach bei der Schwester in Alt Gaarz.
3. Adolph Hermann Friederich Petri, geb. 8.9.1819 in Neukalen, gest. 1895.
Christian Petri starb am 15.3.1844 an Zehrfieber in seinem Haus in Neukalen. Er hatte folgende Ämter in Neukalen inne: Bürgermeister, Steuereinnehmer und Kirchenoeconomus vom 7.11.1811 bis zum 13.8.1836; Stadtrichter vom 7.11.1811 bis zum 7.8.1832.
2) Friedrich Wilhelm Christian Görbitz wurde am 6.8.1794 in Hof Bülow bei Rehna geboren. Sein Vater war: Johann Hartwig Christoph Görbitz, Verwalter und Titulair-Amtmann zu Bülow; seine Mutter: Johanna Catharina Benedicta Görbitz, geb. Rudow. Bis 1811 besuchte Friedrich Görbitz die Schweriner Domschule, von Juli 1811 bis 1814 studierte er in Rostock und von 1814 bis 1832 war er als Advocat in Bützow tätig. Am 22.10.1832 heiratete er in Bützow: Ernestine Friederike Helene Eleonora Emilie Locconius, eine Tochter des Gutsbesitzers Friederich Ulrich Locconius zu Bützow und dessen Frau Anna Henr. von Raven - Nossentin. Ernestine Görbitz wurde am 7.2.1794 in Maulbeerwalde in der Prignitz geboren und starb am 16.3.1856 in Dargun. Friedrich Görbitz starb am 6.4.1882 als kinderloser Witwer in Dargun.
3) Abrechnung der Geldstrafen.
4) Vormundschaft.
5) Dr. Crumbiegel wurde 1800 in Bentwisch geboren und starb am 23.4.1882 in Rostock.
6) Vormund.
7) heute: Markt 14.