Neukalen im Siebenjährigen Krieg

 

Wolfgang Schimmel

 

1756 bis 1763 führte der König von Preußen, Friedrich II., Krieg gegen Österreich, das Reich, Rußland, Frankreich, Schweden und die meisten deutschen Fürsten. Mecklenburgs Resident, Herzog Friedrich, hatte sich den preußenfeindlichen Kräften angeschlossen, in der Hoffnung, daß er mit ihrer Hilfe seinen Landbesitz vergrößern könne. So wurde Mecklenburg, Preußen am nächsten gelegen, zum Tummelplatz preußischer und schwedischer Truppen.

Unsere Gegend litt nicht so sehr unter Kampfhandlungen, als vielmehr unter den fortwährenden Einquartierungen, Kontributionen, Erpressungen und Futterlieferungen, die alles Maß überstiegen und vom preußischen Kriegskommissariat herausgepreßt wurden. Mecklenburg diente außerdem als Reservoir zur Auffüllung der preußischen Truppen.

 

Vom 9.12.1757 bis zum 12.5.1758 gab es sehr viele Durchmärsche und Einquartierungen von Husaren und Dragonern in Neukalen. Der Neukalener Magistrat berichtete:

 

„Am 28. Dec. 1757 traf hier ein Commando Husaren nebst einem Förster ein, und verlangte daß alle Wagen in der gantzen Stadt nach Levin kommen sollten. Nachdem aber den Unterofficier vom Commando ein Douceur 1) von 2 Rthlr. gereichet wurde, war er mit 31 vierspännige Wagen zufrieden und nahm 24 hiervon mit sich. Diese haben zu Levin und der Gegend allerhand Bedürfnüße zum Übergang der Armee über der Trevel aufladen und nach den Orthe wo die Brücke solte geschlagen werden hinfahren müßen. Daselbst wurden der Witwe Justen von ihren Wagen die 3 besten Pferde von einen blau gekleideten Menschen unter den Vorwandt abgespannt, daß der Preuß selbige haben wolte. Es hat die Witwe Justen die 3 Pferde niemahlen wieder bekommen sondern der blau Röckigte hat statt deßen 2 elende und alte Pferde wieder eingespannt die kaum den ledigen Wagen zu Hause bringen können, und sind die beyden eingespanneten Pferde nicht 8 Rthlr. werth gewesen. Die 3 Pferde sind an wahren Wehrt, welches jedezeit Eydlich erhörrt werden kann, als 

1 braune Stute                                           38 Rthlr.

1 schwartze Stute                                      20 Rthlr.

noch 1 schwartze Stute                             20 Rthlr.

 

Das Commando samt denen bey sich gehabten 2 Weibern hat bey dieser Gelegenheit an Unkostung veruhrsacht

4 Husaren nebst 2 Weibern

gespeiset a 4 Schilling =                        24 Schilling,

9 Krug Bier                                                9 Schilling,

8 Glaß Brantewein                                    4 Schilling,

1 Scheffel Haber                                     32 Schilling,

2 Scheffel Hexel                                       4 Schilling,

2 Bund Heu                                               4 Schilling.

 

Vor die 24 Wagen so bey Verfertigung der Brücke die gantze Nacht und bis in den andern Tag gebrauchet worden, an Fuhrlohn und Futter 24 Rthlr. Bey jeden Wagen sind 2 Leuthe gewesen, diese haben an Zehr- und Reisekosten empfangen 24 Rthlr.

Der bey den Commando sich befindende Förster Ludike nahm die übrigen 7 Wagen mit sich nach Dargun und beladete selbige mit Saltz, welche solches von da nach Varchen fahren müssen. Von diesen 7 Wagen hatte er sich die 5 besten Pferde ausgesuchet und behielt 4 Pferde nebst einen Wagen bis in den 3. Tag bey sich, und das beste Pferd davon zum reiten. 6 Wagen kamen tages darauf wieder zurück und brachten statt des ausgesuchten und an sich behaltenen Reitpferdes ein Miserable und Stock blindes wieder mit zurück, und ließ dabey sagen, daß das blinde gut müsse gefüttert werden, da er solches balde abholen wolte. Es ist aber nicht geschehen, sondern nach einigen Tagen erhielten wir einen Brief von den Förster welcher sub Nr. 20 hiebey erfolget, und auch bereits von uns bey den Herrn General Feldmarschal von Lehwald in Originali samt der Clage übermittelt worden. Wir haben aber bis dato weiter keine Antworth erhalten, als daß Er versprach, die Sache zu untersuchen. Das Blinde zurückgesandte Pferd ist nichts werth gewesen und hat Niemand haben wollen. Die aber dafür genommene schwartze Stute ist wenigstens nach eydlicher Angabe werth 40 Rthlr.

1757 den 29. Dec. sind hier in Nienkalden 1 Oberofficier, 2 Unterofficiere und 42 Dragoner vom Plettenbergischen Regiment mit 47 Pferden eingerücket und haben 6 Tage allhier gestanden.“

 

Als Kosten für die Verpflegung von Menschen und Pferde wurden 170 Rthlr. 42 Schilling angegeben.

Am 1. Februar 1758 fertigte der Magistrat ein „Verzeichniß derer Kosten und Beschwerde so die Stadt Nienkalden bey den Durchmarsch der Preüsche Truppen vor andern Städten gehabt“ an und berechnet darin den Schaden mit 453 Rthlr. 44 1/2 Schilling. Erfaßt wurde der Zeitraum vom 9.12.1757 bis zum 31.1.1758. Die Ausgaben beziehen sich insbesondere auf Botenlohn (Briefe nach Malchin oder Dargun bringen), Truppenteilen den Weg weisen (begleiten) und Verpflegung für Menschen und Pferde.

Nach der Vorderstädtschen Repartition sollte Neukalen 2732 Rthlr. 18 Schilling zahlen. Das geschah folgendermaßen:

Am 30.1.1758 wurden 600 Rthlr. mit einem Wagen und 4 Pferden davor nach Rostock überbracht; ebenso am 8.2.1758 400 Rthlr. nach Demmin und 1732 Rthlr. am 18.2.1758 nach Demmin. Überbringer waren Bürgermeister Bischoff und Stadtsprecher Voss. Mit Nebenkosten (Reisekosten, Futter und die Zinsen für die Anleihe von 1000 Rthlr.) ergab sich ein Gesamtbetrag von 2790 Rthlr. 30 Schilling.

An Naturalien mußte die Stadt liefern:

-    497 Scheffel und 28 Metzen Mehl, was mit Unkosten 859 Rthlr. 32 Schilling ausmachte

-    1056 Scheffel 14 1/2 Metz Roggen, was mit Unkosten 2577 Rthlr. 40 Schilling ausmachte

-    930 Scheffel 8 Metz Hafer, was mit Unkosten 502 Rthlr. 18 Schilling ausmachte

-    1105 Zentner 3 3/4 Bund Heu, was mit Unkosten 1621 Rthlr. 6 Schilling ausmachte

-    131 Schock 21 Bund Stroh, was mit Unkosten 384 Rthlr. 20 Schilling ausmachte

-    Säcke mußten im Wert von 83 Rthlr. 4 Schilling, mit Unkosten, geliefert werden.

 

Für Botenlohn entstanden der Stadt Unkosten von 18 Rthlr. 2 Schilling.

 

„Nach der Repartition sollen wir 9 Mann abliefern und sind 7 davon abgeliefert; jedoch ist unter denen Niemand, welcher hier im Lande angeseßen oder einmahl gebohren, sondern es sind solche Vagabunden und Umschweiffer gewesen welche sich gutwillig darzu annehmen laßen. Wir wurden hierzu um so mehr gezwungen da wir leyder rundum uns wahrnehmen müßen, daß die Menschen mit Gewalt aus denen Aembtern und benachbahrten Örthern fort geschleppet; und hier in unserer Stadt von den Husaren bereits der Anfang zu wegnehmung der Menschen, wie unten unter den ausgeübten Excessen breiter ausgeführet werden soll, gemachet wurde.“ Als Kosten für die Rekrutenlieferung wurden angegeben 347 Rthlr.

Weiter mußte Neukalen nach der Vorderstädtischen Reparation liefern:

5 Dragoner Pferde

9 Artillerie Pferde

5 Proviant Pferde

Diese Pferde kosteten 662 Rthlr., dazu kamen Kosten für Halfter, Bügel und Sattel sowie Reisekosten, also insgesamt 767 Rthlr. 47 Schilling.

 

„Am 15. Martz ist die würckl. Execution mit 1 Unterofficier und 4 Mann Mousquetire hier eingerückt und 3 Tage stehen geblieben laut Ordre vom Königl. Preuß. Krieges Commissariat de dato von 14. Martz welche in Abschrift sub Nr. 18 hierbey erfolget. Bey Ankunft der Execution sind selbige in ein Wirthshause gestürtzet und haben diese während der Zeit daß ihnen die Quarttiere ausgemachet worden an Brantwein und Bier verzehret 12 Schilling. Der Unterofficier vor Thee Morgen Mittag und Abend Eßen, ingleichen vor Brantewein Bier und Toback des Tages 18 Schilling, machet auf 3 Tage 1 Rthlr. 6 Schilling.

Die 4 Mousquetiere an Morgen Mittag und Abendeßen des Tages auf einen Mann 8 Schilling = 2 Rthlr. 32 Schilling.

Die Execution loos zu werden und der Stadt von den beschwerlichen Unkosten und Drancksaalen zu befreyen, wurde der Bürgermeister Bischof den 16. Martz zum Krieges Commissariat deputiert, welcher denn auch so glückl. war daß die Execution abweichen mußte.“

 

Interessant sind auch folgende Berichte aus der damaligen Zeit:

 

„Den 26. Martz [1758] des Nachts kam ein Unterofficier vom Dragoner des Nachts vor des Balbiers Tambsen Behausung, pochte hefftig Ungestüm an seine Thüre und zwar so lange bis er auf machen mußte. Der Unterofficier hatte den blanken Pallach 2) in der Hand und frug ihm ob er nicht der Balbierer Manhardt wäre, und ob nicht ein Dragoner der am morbo venerco lubo leide bey ihm gewesen sey. Der Chyrurgius Tambsen erwiederte hiergegen daß er nicht so hieße und er auch keinen Dragoner wahrgenommen habe. Es wäre aber noch ein Chyrurgius allhier und könnte seyn, daß er bey jenem gewesen wäre. Der Unterofficier befahl ihm mit zu gehen und nach den andern Balbierer hinzuweisen. Tambsen sahe sich also gezwungen, der in voller Furcht und Schrecken war, mitzugehen. Wie Sie nun daselbst anlangten so schlug der Unterofficier mit eben solchen erschrecklichen Ungestühm an des Mannes Thüre und begehrte daß er aufmachen solte; allein er antwortet er sey krank und könte nicht aufstehen. Der Unterofficier sagte: ich höre wohl daß der Mann krank ist, und trieb deshalb mit Trambsen wieder nach sein Hause. Hierauf fing der Unterofficier mit ihm an zu schelten und drohete mit hauen und todtmachen sagend: Du Hund warum führest mich unnütz herum gleich gieb mir einen Cron Dahler dafür oder ich haue dich daß du auf der Stelle crepirest. Tambsen, um den bösen und gefährlichen Gast loos zu werden, zahlte ihm 32 Schilling zu, und seiner Frauen Schwester Tochter mußte dem Unterofficier das Geld in der Tasche stecken.

 

Den 28. Martz ein Commando von Detackement Husaren mit die Brodt Wagen von Demin zurückkommen, griefen sie vorm Thore auf den Damm einen Knecht an, welcher bey der Witwe Justen dienete, und nahmen ihm zum Husaren. Ein Husar ging hierauf zum Bürgermeister Bischof und begehrte ein Pferd den Knecht darauf nach Malchin zu bringen. Ob nun zwar der Bürgermeister Bischof sich bemühete den Knecht zu befreyen, so wolte doch alles nichts helfen, sondern er wurde gedrungen ein Pferd samt einen Reitenden Bothen der das Pferd zurück brächte, mitzugeben.

 

Den 12. April, als das Commando v. Plathenschen Regiment unter den Lieuten. Teichmann allhier stand, nahmen die Dragoner der Witwe Kaschen Knecht zum Soldaten weg. Es bemühete sich zwar der hiesige Stadt Rath des Knechts Befreyung zu suchen, und glaubte selbiger solche um so eher zu erlangen, weil der Knecht klein und unansehnlich war; alleine alles Bitten und Flehen war vergebens, und die Dragoner drungen in ihm große Leuthe anzugeben, und nahmhaft zu machen, mit den Versprechen ihn so dann frey zu laßen. Der Knechte hat hierauf zur Antwort versetzt, daß alle junge und große Leuthe aus der Stadt geflüchtet wären, mithin sey ihm unmöglich jemand anzugeben. Die Dragoner ließen hierauf den Knecht loß jedoch mit der Bedrohung daß er solche bey ihrer Zurückkunft angeben solte, sonsten er ohne alle Gnade Soldate werden müße.“

 

Am 31.5.1758 erließ das Königlich Preußische Kriegs Kommissariat eine Steuerordnung für Mecklenburg, nach welcher unter Androhung hoher Strafen eine Million Reichstaler aufzubringen waren. Auf Grund dieser Steuerordnung reichte der Magistrat eine umfangreiche Liste aller Bürger Neukalens mit ihren Besitzungen und den berechneten Steuern ein. Oftmals sind Bemerkungen angeführt, wie z.B.:

„Jacob Drevfs ein Nadler, sehr wenig zu thun ...

Johann Wilscherd ein Schuster ist über Jahr und Tag kranck gewesen kan also nicht viel geben ...

Antohn Heincke ein Schlachter ist bitter arm ...

Zehlen Wittwe, ist todt hat außer eine Bude so ledig stehet nichts als 5 kleine Kinder hinterlaßen ...

Alexand. Fünck ist ein Becker aber arm und dürftig ...

Christian Sarpentin brauet schwach Bier ...

Jacob Mattias Sontag ein Schuster ist sehr arm ...“

Besonders den zahlreichen Schustern scheint es sehr schlecht gegangen zu sein. 2790 Reichtaler und 30 Schilling wurden eingenommen.

 

Immer in der Hoffnung, am Ende des Krieges den Schaden ersetzt zu bekommen, stellte der Magistrat am 9.6.1758 folgende Kriegsschadensrechnung auf:

 

„Recapitulatio                                           Rthlr. Sch.

  1. An baaren Gelde und was 

       dabey verunkostet                                   2790      30

  2. Für Mehl                                                    859      32

  3. Für Rocken                                              2577      40

  4. Für Habern                                                 502      18

  5. Für Heu                                                    1621        6

  6. Für Stroh                                                    384      20

  7. Für Säcke                                                     83        4

  8. An Porto und Estaffetengelder                    18        2

  9. An Recruten                                              347        -

10. Für Pferde                                                  767      47

11. Executionsgebühr                                        34      45

12. An Einquartierung                                     170      42

13. An Durchmärsche                                      127      45

14. An Excessen                                              176      13

15. An Fuhren                                                  447        9

16. An reitende und gehende 

       Bothen Lohn                                                 9      35

17. An die Böttger                                             15      40

                                                      ----------------------

                   Summa Summar.                 10934      44

 

Friederich Bischoff Cons.

Otto Joachim Vahlgohs Cons.

Christian Kophamel Senat.

Joachim Diederich Clasen Senat

Johan Jacob Voss Stadtspr.

Jacob Heinrich Schwartz Stadtspr.

und im Nahmen der Ausschusbürger

Nienkalden den 9. Juny 1758“

 

Dazu schrieb der Neukalener Magistrat an den Herzog in Schwerin:

 

„Durchlauchtigster

Zu unterthänigster Gelebung des untern 29. Apr. a.c. an uns ergangenen Gnädigsten Befehls, überreichen wir demüthigst beygehende Schadens Rechnung.

Ew. Hertzogl. Durchl. werden hieraus in höchsten Gnaden zu bemercken geruhen, wie viel unsre armseelige Einwohner, darunter der gröste Hauffe kaum das tägliche Brodt, gelitten haben, folglichen derer jenigen Umbstände, die etwas erträglicher, gäntzlich ruiniret worden. Denn in unsern Mächten war es nicht, so viel Geld, Mehl, Korn, Fourage, Pferde und Menschen aufzutreiben. Revenüen hat die Stadt nicht, und der bürgerliche Acker aber ist sehr wenig und die meisten Einwohner haben 4 bis 8 Scheffel Aussaat. Die Weyde ist nicht einmahl hinreichend unser Vieh zu erhalten. Gleichwohl wurden wir am stärcksten unter allen Hertzoglichen Städten mitgenommen. Unsre Lage ist die eintzige Uhrsache, daß Wir mit so vielen Durch - Märschen Fuhren und Bothen geplaget seyn, und Wir sehen noch bis diese Stunde das Ende nicht.

Alle unsre dagegen gemachte Vorstellung beym Königl. Preuß. Krieges Commissariat waren vergebens und Wir erhielten keinen andern Trost als daß Wir durch Militärische Execution dahin solten gezwungen werden. Solches Unglück abzuwenden und die Noth und Plagen unsrer armen Bürger nicht zu vergrößern, gab ein jeglicher, ohne Unterschied, was er aufzubringen vermochte. Es war aber nicht halb zureichend, die gewaltigen Anlage damit zu tilgen. Es bath und flehete alt und jung Wir solten alle unsre Kräffte dahin anspannen das bevorstehende Unglück der fürchterlichen Execution und Wegraubung der Menschen abzuwenden. Das Elend, welches Gott am besten weiß, war sehr groß und das Heulen und Schreyen der armen Einwohner und besonders der Witwen erbärmiglich anzuhören. Wie denn nicht unbekandt, daß durch militairische Execution verdoppelt und immer mehr in Schaden gesetzet werden, ja niemahlen dabey so rein abgehe, daß nicht die gröbesten Excesse darunter vorlauffen solten. Einige sind gar nicht zu ersättigen und wißen nicht was sie aus Übermuth eßen und trinken wollen, einige begehren wohl gar Wein und Coffee u.d.m. Wie Wir leyder Gottes solches alles erfahren müßen.

Dahero sahen Wir Uns in der äusersten Noth gedrungen alle Unsre beweg und unbewegliche Güther zu verpfänden und das von Uns geforderte Quantum abzubezahlen. Wir sind aber auch zugleich hierdurch in die erbärmiglichste Umstände gerathen, und wißen nicht wovon Wir die Interesse, geschweige das Capital bezahlen sollen.

Unsre Pferde sind durch die erstauentlich vielen Fuhren, Estafetten und Bothenreiten gantz und gar ausgemergelt, viele sind nachher crepiret, und die besten musten zu der Lieferung ausgeführt werden, folglich ist unsre Wirtschafft ruiniret und vieler Acker unbestellet liegen geblieben. Bey so bewandten Umständen und bittrer Noth nehmen Wir unser feste Zutrauen zu Ew. Hertzogl. Durchl. angestammte hohe olemenoe und hoffen in demuthsvoller Zuversicht höchst dieselben werden solche kräfftige Hülfsmittel allergdst. vorlehen daß Wir soulagiret und aus unsern bevorstehenden Untergang herausgerißen werden. Ob besagter maßen ist der wahrhaft Zusammenhang unsres gegenwärtigen Zustandes, welches Wir in tiefster Unterthänigkeit Pflichtmäßig einberichten; Uns aber auch zugleich Ew. Hertzogl. Durchl. höchsten Gnaden und Gerechtigsten Erbarmung allerdemüthigst eingestehen wollen die Wir übrigens in profondester Submission ersterben

                                           Ew. Hertzogl. Durchl.

Bürgermeister und Rath hieselbst

Nienkalden

den 9. Juny 1758“

 

 

Am 18. August erschienen auf Anordnung der  „Receptur – Commission“ zwei Musketiere in Neukalen, welche die edictmäßige Steuer zur preußischen Contribution eintreiben sollten, obwohl Neukalen bereits die richtige Geldzahlung und Futterlieferung geleistet hatte. Der Magistrat hielt die Aufbringung für unmöglich, sah aber kein Mittel, der Execution zu entkommen. Zuletzt beschloß man, noch einmal bei herzoglicher Regierung den durch diese Beitreibung entstehenden gänzlichen Ruin der Stadt vorstellig zu machen, auch die Spezification an die Receptur zu übersenden, um dadurch zu zeigen, wie seitens der Stadt Neukalen schon viel mehr bezahlt ist, als das Edict verkündigt. Man erreichte seinen Zweck nicht und half sich dadurch, daß man Anleihen machte, teils bei wohlhabenderen Bürgern, teils bei benachbarten Landleuten.

Wie hoch in dem Jahre Grund und Boden belastet war, mag man daraus abnehmen, daß zu Neukalen auf 3 ½ Morgen Acker 12 Rthlr. 1 1/2 Schilling Kriegsausgaben berechnet wurden.

Die beiden Musketiere wurden zu Lasten der Stadt einquartiert, bis die geforderten Geldzahlungen und Futterlieferungen erfüllt waren. Jeder Musketier erhielt täglich 8 Schilling Executionsgebühr bei freier Kost und Bier für täglich maximal 4 Schilling. Auf den Einspruch des Magistrats erhielt dieser zur Antwort:

 

„Herren Bürgermeistern und Rath Nienkalden wird auf ihre Eingabe vom 18. dieses [Monats] hiemit zum Bescheide ertheilet, daß ihrem Gesuche wegen begehrter Abrechnung nicht zu deferiren sey, immaßen nach deutlicher Vorschrift des ihro Herzogl. Durchl. höchster Intention voln kommen gemäß eingerichteten und von Höchst denenselben Gnädigst approbirten Circularis vom 3ten Jul. a.c. die verkündigte gemeine Landes Steuer ohne dem geringsten Decouet völlig baar aufkommen muß, und über dasjenige was von einer Stadt oder deren Einwohnern auf die Königl. Preuß. Geld Forderungen vorhin baar an den Land Kasten oder unmittelbar erweißlich bezahlet worden, von der gemeinen Landes Steuer Receptur eine Verschreibung zu 6 pro Cent Zinsen ertheilet werden soll. Hinfolglich haben Herren Bürgermeister und Rath sich auch hiebey um so mehr zu beruhigen, als Ihnen nicht das geringste praejudice durch die nicht zu admittirende Abrechnung zuwächset, indem ihnen statt derselben eine Verschreibung ertheilet wird, woraus sie sich allemahl nachhin wieder bezahlet machen können. Man gewärtiget dahero fordersamst unter ausdrücklichen Vorbehalt dessen was bey der Revision der Specification aus den dawieder sich etwa ergebenden Monitis noch nachzugeben seyn mögte die vollständige Berichtigung der nach der eingesandten Specification aufkommenden 1369 Rthlr. 32 Schilling 6 Pfennig Steuer Gelder nach deren baaren Einsendung aber haben die Herren Bürgermeister und Rath die Quitungen über die vorhin auf die Königl. Preuß. Geldforderungen baar bezahlte Gelder originaliter zu produciren und wenn solches geschehen ist, über die darnach sich ergebenden Summe die im Herzogl. Steuer Edict versprochene Verschreibung zu 6 pro Cent Zinsen zu gewärtigen

Rostock den 25 Oct. 1758“

 

 

Mittlerweile waren schon vier Musketiere zu verpflegen. Erst am 20.11.1757 wurden sie abgezogen. Der Stadt kostete diese Einquartierung 32 Reichstaler und 8 Schilling.

 

 

Mit dem 21.12.1758 begann erneut eine schlimme Zeit für die Neukalener Bevölkerung. An diesem Tag rückte das von Petersdorfsche und das von Lossowsche Bataillon hier ein. Diese Truppenteile mußten bis zum 23.12.1758 einquatiert und verpflegt werden. Welche Belastung diese Einquartierung bedeutete, geht aus der folgenden Aufstellung hervor:

 

 

„Johann Kohlmeier                 Hat sein Hauß, zur Thor Wache einräumen müssen, und zur Wache bekommen 1 Faden Holtz 2 Rthlr. Licht auf 2 Nacht a Nacht 1 Pfund a 8 Schilling = 16 Schilling

 

Frider. Kasch                          2 Unter Officirer

                                               6 Gemeine

Johann Kegel                          1 Capitain

                                               8 Gemeine

Michel Plötz                           2 Unter Officirer

                                               5 Gemeine

Johann Radöhl                       3 Unter Officirer

                                               14 Gemeine

Frau Wittwe Krügern             14 Gemeine

Herr Jacob Drefs                    2 Unter Officirer

                                               13 Gemeine

Hinrich Schroeder                  1 Unter Officirer

                                               14 Gemeine und 1 Weib

Hinrich Schlottmann              1 Ober Officirer

                                               2 Gemeine

Johann Wulff                         6 Gemeine

Daniel Braunschweig             4 Mann

Martin Wilsnack                     6 Gemeine

Casten Scheefus                     6 Gemeine

Joachim Gamm                      6 Mann

Anthon Heincke                     6 Mann

David Sontag                         6 Mann

Joachim Schuckmann             6 Mann

Ulrich Tidemann                    7 Mann

Joachim Lagmann                  7 Gemeine

Jacob Berends                        1 Unter Officirer

                                               2 Gemeine

Johann Drefs                          6 Mann

Balthasar Glöckner                6 Mann

Joachim Weintraube               6 Gemeine

Tim Plähns Wittwe                7 Mann

Niclas Krüger                         6 Unter Officirer

                                               2 Gemeine

Johann Petersen                      8 Mann

Caspar Hass Wittwe              8 Mann

Joachim Schmidt                    1 Unter Officirer

                                               5 Gemeine

Johann Andrevs                     6 Gemeine

Daniel Helm                           6 Mann

Jacob Busch                           6 Mann

Johann Krüger                        5 Mann

Hieronimus Kasch                 2 Unter Officirer

                                               6 Gemeine

Friderich Berends                  1 Haupt Mann

                                               2 Ober Officirer

                                               7 Gemeine

Johann Sehl                            1 Unter Officirer

Friderich Schultz                    6 Mann

Mathias Stephen                    4 Mann

Nicolaus Wellert                    4 Mann

Johann Kluth                          1 Unter Officirer

                                               3 Gemeine

Frider. Schmidten Wittwe     1 Unter Officirer

                                               3 Gemeine

Hans Joachim Krüger             2 Mann

Theodos. Lange                      6 Gemeine

Christian Serpenthien             2 Unter Officirer

                                               5 Gemeine

Johann Voss                           3 Ober Officirer

                                               6 Gemeine

Johann Stephen                      6 Mann

Jacob Meiborg                        1 Unter Officirer

                                               7 Gemeine

Bennemans Wittwe                4 Mann

Fr. Wittwe Martens                2 Mann

Serpenthins Wittwe               4 Mann

Grassen Wittwe                     4 Mann           

Weil in ihrem Hause die Piquet Wache geleget, so hat sie   über dem noch 1 Kann Br.Wein zu 16 Schilling und 1/4 tel Bier zu 40

                                               Schilling nebst 1 ½ Pfund Licht ausgeben müssen davon die

                                               Summa 1 Rthlr. 20 Schilling

Christoph Sontag                   3 Unter Officirer

                                               2 Gemeine

Adam Graumann                    7 Mann

Joachim Luders                      2 Ober Officirer

                                               4 Gemeine

Johann Sontag                        2 Unter Officirer

                                               3 Gemeine

Johann Conrad                       5 Gemeine

Jacob Ulrich                           4 Mann

Christoph Wall                       4 Mann

Hinrich Töllner                       5 Unter Officirer

Christian Gründwald             4 Mann

Jacob Sontag                          4 Mann

Claus Müller                           7 Mann

Hinrich Rost                           2 Unter Officirer

                                               1 Gemeiner

Joachim Gercke                      4 Mann

Bernhard Lübke                     7 Mann

Jacob Kirchhoff                     4 Mann

Johann Kaiser                         6 Mann

Johann Tessmann                   1 Capitain

                                               12 Gemeine

Jacob Luders                          4 Mann

                                               1 Unter Officirer

Joachim Kasch                       6 Mann

Joachim Gruel                        2 Ober Officirer

                                               4 Gemeine

Gustav Lehnert                       1 Capitain

                                               9 Gemeine

Joachim Rutenberg                3 Mann

Herr Senat. Clasen                 den Herrn Major von Lossow

                                               4 Bediente

Jacob Schwartz                      2 Ober Officirer

                                               2 Gemeine

Jürgen Hildebrandt                1 Ober Officirer

                                               8 Gemeine

Jürgen Peters                          3 Mann

                                               1 Fuhrmann

Jurgen Hirsch                         7 Mann

Joachim Martens                    9 Mann

Andreas Mahns                      6 Mann

Joh. Joach. Trebbien               8 Mann

Jacob Bunger                          1 Unter Officirer

                                               5 Gemeine

Christoph Burgmeister           1 Unter Officirer

                                               5 Gemeine

Herr Tambsen                         3 Unter Officirer

Joachim Dörring                     hat die Wache in seinem Hause gehabt, dabey Unkosten erlitten

½ Tonne Bier 1 Rthlr. 8 Schilling, zu den ordinairen Nacht – Lichtern noch geben müssen für Licht 6 Schilling, 2 Kann Br. Wein 32 Schilling

Johann Böckelmann               3 Mann

Jurgen Hass                            6 Mann

Daniel Fischer                        8 Mann

Joh. Frider. Aulerich               8 Mann

Joachim Wellert                     7 Mann

Adam Damman                      18 Mann

Christian Plagemann              2 Unter Officirer

                                               10 Gemeine

Hassen Wittwe                       4 Mann

Uterharcks Wittwe                 8 Mann

Glasows Wittwe                     1 Unter Officirer

                                               8 Mann

Caspar Zander                        7 Mann

David Wippert                        2 Unter Officirer

                                               4 Gemeine

Otto Wick                               6 Mann

Johann Handmann                  6 Mann

Mathias Winter                      6 Mann

Schnidewints Wittwe             6 Mann

Wieborgs Wittwe                   8 Mann

Hinrich Kluth                         7 Mann

Christian Reinholtz                6 Gemeine

                                               1 Unter Officirer

Christoph Schultz                   7 Mann

Peter Stüdemann                    10 Mann

Stahlen Wittwe                      8 Mann

Berend Lückstadt                   8 Mann

Martin Kosegart                     8 Mann

Hinrich Sontag                       1 Unter Officirer

                                               8 Gemeine

Sontags Wittwe                      1 Unter Officirer

                                               13 Gemeine

Gabriel Schroeder                  6 Mann

Nicolaus Steincke                   8 Mann

Christian Drenckhahn             2 Ober Officirer

                                               1 Unter Officirer

                                               2 Bediente

Herr Senat. Kophammel         1 Capitain

                                               11 Gemeine

Herr Daniel Joachim 

Weinholtz                               1 Capitain

                                               10 Gemeine

Hans Stephens Wittwe           8 Mann

Frider. Jacobs                         3 Unter Officirer

Michel Baars                          5 Mann

Johann Trittelfitz                    5 Mann

Peter Kasch                            1 Ober Officirer

                                               2 Gemeine

Christian Krüger                    7 Mann

Christian Drefs                       1 Unter Officirer

                                               6 Gemeine

Johann Wichmann                  1 Unter Officirer

                                                6 Gemeine

Joachim Starr                          1 Unter Officirer

                                               6 Gemeine

Vahlgossen Wittwe                2 Ober Officirer

                                               4 Gemeine

Christian Kluth                      1 Unter Officirer

                                               6 Gemeine

Ernst Joachim Sontag             3 Unter Officirer

                                               3 Gemeine

Michael Wichmanns 

Wittwe                                               7 Mann

Adam Sontag                          6 Mann

Andreas Trittelfitz                  4 Mann

Adam Ulrich                           8 Mann

Hans Hüttenbecker                 7 Mann

Bieren Wittwe                        7 Mann

Lauen Wittwe                         1 Unter Officirer

                                               6 Gemeine

Frider. Salchow                      1 Unter Officirer

                                               3 Gemeine

Claus Stöhr                             1 Unter Officirer

                                               6 Gemeine

                                                2 Rekrouten

Joachim Wulff                       8 Mann

Martin Laue                            11 Mann

Jacob Kirchhoff                     1 Unter Officirer

                                               6 Gemeine

Andreas Krüger                      1 Unter Officirer

                                               9 Gemeine

Christian Voss                        7 Mann

Bartels Wittwe                       7 Mann

Johann Bohl                            7 Mann

Johann Andr. Wichmann        7 Mann

Christoph Scheefus                8 Mann

Jurgen Ulrich                          7 Mann

Israel Marcus 

Ein Schutz Jude                     7 Mann

Caspar Stigmann                    8 Mann

Luckstädten Wittwe               7 Mann

Frider. Schwartz                     7 Mann

Hans Sohn                              6 Mann

Christian Rost                        6 Mann

Joachim Plex                          6 Mann

Andreas Studemann               8 Mann

Joh. Jacob Prehn                    9 Mann

                                               1 Recrouten

Caspar Ratmann                     10 Mann

Johann Anders                       2 Ober Officirer

                                               8 Gemeine

Herr Martin Kirchhoff           1 Unter Officirer

                                               6 Gemeine

Johann Telschow                    7 Mann

Herr Christian Sassenhagen   3 Ober Officirer

                                               2 Bediente

Frau Wittwe Sassen                2 Ober Officirer

                                               5 Gemeine

Jacob Seemann                       8 Mann

Herr Senat. Bremer                 3 Unter Officirer

                                               6 Gemeine

Herr Johann Meincke             24 Mann

Fr. Wittwe Bürger-

meisterin Justen                     1 Major und 1 Capitain mit seiner Gemahlin

                                               6 Personen

                                               20 Gemeine“

 

Es mußten also 2 Majore, 6 Capitaine, 1 Hauptmann, 25 Ober Officirer, 72 Unter Officirer, 1029 Gemeine und 17 sonstige Personen untergebracht und verpflegt werden.

Für die Verpflegung wurden je Tag berechnet:

Für einen Gemeinen                                    8 Schilling

Für einen Unter Officirer                          12 Schilling

Für Ober Officirer, Hauptmann,

Capitain und Major                                   24 Schilling

 

Für Gemeine und Unter Officirer wurde zusätzlich Bier und Brandwein gereicht, ab Ober Officirer auch nach Bedarf Caffe, Thee, Toback, Pfeifen und anderes, wobei folgende Preise galten:

1 Pott Brandwein                                       8 Schilling

1 Kanne Brandwein                                  16 Schilling

1 Pott (oder Bouteille) 

Frantz Brandt Wein                                  14 Schilling

1 Kanne Bier                                               2 Schilling

1 Tonne Bier 

(je nach Qualität)                      2 Rthlr.      8 Schilling

                                            bis 2 Rthlr.     16 Schilling

1 Pfund Toback                             8  bis   10 Schilling

Pfeifen                                                        4 Schilling

1 Pfund Schinken                                       6 Schilling

Am 24.12.1758 rückten diese Bataillone teilweise wieder ab, jedoch gab es auch in den folgenden Tagen weitere Einquartierungen durch umherziehende Truppenteile.

 

Am 28.2.1759 wurde folgendes Schreiben an den „Rath der Stadt Nienkahlden” abgesandt:

 

„Das Feld Kriegs Commissariat fordert hiemit den Rath und Bürgermeister der Staat Nienkahlden auf; daß wenn die von der vorjährigen Contribution noch restierenden 200 Rthlr. nicht aufs schleunigste bezahlet würden, es sich nicht allein berechtigt hielte, auch noch die 300 Rthlr., so bereits vor Accordirung bezahlet seyn; nochmahls zu fordern und im Falle einer unvermögend erscheinenden Bürgerschafft durch executivische Mittel beyzutreiben.

Suerin d. 28. Febr. 1759“

 

Der eingelegte Protest gegen diese Handhabung hatte keinen Erfolg. Das Geld mußte aufgebracht werden.

In der Zuversicht, nach Ende des Krieges den Schaden und die Ausgaben vom Verlierer wiederzubekommen, schrieb der Magistrat gewissenhaft alles auf, was dafür in Frage kam. Einzelheiten erfahren wir aus der umfangreichen „Berechnung der Kosten und Schäden welche die Stadt Nien - Calden durch die von den Königl. Preußischen Truppen erzwungenen Geldzalungen, auch Korn, Mehl, Forage, Menschen, Pferde, und Vieh - Lieferungen, imgl. durch Executiones, Durchmärsche pp im Jahr 1759 verursachet worden“. Aus der sehr umfangreichen Akte kann hier aber nur ein kleiner Teil im Original wiedergegeben werden, um einen Einblick in die damaligen Verhältnisse zu bekommen.

 

Unter der Rubrik „1ste Classe An baaren Gelde“ erfahren wir, daß am 18.3.1759 zwei Deputierte des Magistrats nach Malchin reisten, „um den Antrag zu vernehmen“. Sie mußten einen Monat später, am 18.4.1759, dann 200 Rthlr. in Malchin auszahlen. Am 10.4.1759 ritten 2 Deputierte nach Greifswald und überbrachten 401 Rthlr. 15 Schilling 6 Pfennig. Sie waren drei Tage unterwegs und bekamen an Auslagen ersetzt: 8 Rthlr. Kostgeld, 2 Rthlr. Reitgebühr und 2 Rthlr. 24 Schilling für das Pferdefutter. Die Stadt hatte sich bei Andreas Werner in Demmin 500 Reichstaler geliehen, da die zahlreichen Bitten um Nachlaß der Steuern und Contributionen abgelehnt wurden. Mit der Auszahlung der Zinsen gab es in den folgenden Jahren große Probleme, weil sich der Magistrat in argen Geldnöten befand. Erst 1772 konnte diese Schuld mit 337 Reichstalern in Gold abgegolten werden.

 

Vom 21.1. bis zum 9.4.1759 lieferte die Stadt Neukalen für das Malchiner und besonders für das Demminer Magazin:

17 Winspel 22 Scheffel 4 Metzen Mehl

     (der Preis je Scheffel Mehl wurde mit 1 Rthlr. bis zu 1 Rthlr. 16 Schilling angegeben),

45 Winspel 16 Scheffel 6 Metzen Roggen

     (der Preis je Scheffel Roggen betrug 1 Rthlr.),

Hierzu wurden 58 vierspännige Wagen benötigt.

291 Fuder 20 Bund Heu

     (der Preis je Bund Heu betrug 4 Schilling)

Hierzu wurden 38 vierspännige Wagen benötigt.

58 Schock 9 Bund Stroh

     (der Preis je Bund Stroh betrug 4 Schilling)

Hierzu wurden 58 vierspännige Wagen benötigt.

 

Für jeden Knecht wurden pro Tag 12 Schilling Zehr- und Reisegeld berechnet. Jede Lieferung begleitete ein Deputierter, der pro Tag 1 Rthlr. 16 Schilling erhielt. Carl Voß schrieb dazu: „Zum Transport dieser Lieferungen nach Malchin resp. Demmin dienten holzachsige Wagen mit vier Pferden bespannt. Chausseen gab es damals noch nicht. Infolgedessen mußte alles auf den Landwegen transportiert werden. Oft ist es jedoch vorgekommen, daß die Fuhrwerke an einem Tage nicht nach Demmin hingekommen sind, denn die schlechten Wege im Warsower Holz, z.B. beim Iserborn, waren so tiefgründig, daß oft bis 12 Pferde vorgespannt werden mußten, um durch die Schlaglöcher zu kommen.“

 

Für das Magazin in Altentreptow wurden 208 Scheffel Roggen mit 277 Rthlr. 16 Schilling bezahlt. In Karien [Krien?] wurden 729 Rthlr. für Naturalien bezahlt.

In der Schadensrechnung wurden auch die „Douceur – Gelder“ angeführt, welche die Messer und Wäger bei Entgegennahme des gelieferten Gutes erhielten. Sie lagen zwischen 8 und 32 Schilling, insgesamt waren es 8 Rthlr. 44 Schilling.

50 Säcke mußten geliefert werden: „Laut Ordre des Capitains v Osten Malchin den 20ten Januarius 1759 solten geliefert werden 50 Säcke. Hirauf haben geliefert werden müssen den 27ten Janu: in Demmin 30 Stück laut Befehl zu 2 ½ Ell lank 1 ¼ Ell breit dieses beträgt a Ell 2 Schilling = 6 Rthlr. 43 Schilling 6 Pfennig. Zum Transport dieser Säcke ist ein 2Spandiger Wagen 1 Tag gegeben an Fuhrl. 16 Schilling, Futter vor die Pferde 20 Schilling, Defrairung 4) vor einen Bürger welcher solche Säcke in Demmin ablieferte 24 Schilling

An Wolle - Wahre: Der Commissarius Ewert nahm laut Specification folgende Waaren weg als der Frau Burgemeisterin Justen für 14 Rthlr. 2 Schilling, Herrn Winholten 24 Rthlr. 43 Schilling, Herrn Sassenhagen 33 Rthlr. 26 Schilling“ 5).

 

In der „II. Classe“ der Schadensrechnung geht es um die gewaltsam fortgeführten Personen, Pferde und anderes Vieh:

„Den 27ten April: wurde Ein Weber Gesell nahmen Heinrich Bier von den Lieutenant v Budler auf den Felde beim Acker Bau aufgehoben 100 Rthlr.

Den 10ten May kam der Lieutenant Stach mit einen Commando Husaren in der Nacht hier an und es wurden folgende Menschen von Ihm gewaltätig genommen

1) Matias Beyer eines Bürgers Sohn und Tischler Gesell 100 Rthlr.

2) Christian Larnt ein Knecht und Bürges Sohn 100 Rthlr.

3) Jürgen Hillebrant ein Knecht 100 Rthlr.

4) Ullerich Tideman ein angesessener Bürger 100 Rthlr.

5) Daniel Brunschiw ein Bürger und Amts Schuster so aber wieder von Stettin loß gelassen,

über dem wurden noch aufgehoben

1) Herr Johan Meynick  Ein Bürger und Gast - Wirt.

2) Herr Jackob Drefs ein Bürger und Kauff - Mann.

Diese aber sind endlich auf ernsthaftes Anhalten des Magistrats u: flehendliches Bitten der Ihrigen wieder loß gelassen

3) Joachim Damman ein Bürger Sohn und Schmiede Gesell. Dieser aber ward da er zum Soldaten untauglich gefunden wieder loß gelassen.

Zum Transport der Recruten hat die Stadt Einen 4Spandigen Wagen 1 Tag gegeben. An Fuhrlohn 32 Schilling, Futter for die Pferde 22 Schilling. Über diese Recruten die sub No 17 beygelegte Bescheinigung zuerhalten u: dem Befehl des Lieuten. zur gnüge wurde einer aus dem Magistrat Deputiret welcher da er 4 Tage auf der Reise hat zubringen müssen an Defrairung tägl. 1 Rthlr. 16 Schilling bekommen = 5 Rthlr. 16 Schilling, Heues fürs Pfert a Tag 16 Schilling = 1 Rthlr. 16 Schilling, Futter davor = 1 Rthlr. 40 Schilling.

Die aufgehobenen Recruten haben mit der Wache an Bier, Wein, Br: Wein und Weißbrod verzeret 2 Rthlr. 16 Schilling.

Dem Commando Husaren so die Recruten Escortiret hat der Herr Kophammel als Deputirter zum Douceur geben müssen 8 Rthlr. Noch haben wir den aufgefürten Recruten geben müssen 5 Rthlr.“

 

Zu diesen Ereignissen schrieb Carl Voß:

„Die preußischen Werber waren sehr gefürchtet. Kein kräftiger junger Mann, besonders wenn er wohlgewachsen war, konnte sicher sein, zu einer Zeit, ob bei Tage oder bei Nacht, aufgegriffen und ins preußische Heer gesteckt zu werden.

Tragikkomisch ist die zwangsmäßig erfolgte Werbung des langen Schäfers. Auf ihn hatten die Werber schon lange ein Auge geworfen. Doch unser Schäfer war auf der Hut. Er hütete also eines Tages seine Schafherde auf dem einsamen Felde, da traten zwei verkleidete Werber zu ihn heran und fragten nach dem Weg usw. Schließlich kommt eine Wette zustande, wonach der Schäfer nicht imstande sein sollte, einen durch beide Armlöcher seines Rockes gesteckten Krückstock zu zerbrechen. Der Schäfer, der als besonders kräftig in der ganzen Gegend bekannt war, nahm die Wette an. Er verlor sie und wurde in einem komischen Aufzuge von den Werbern abgeführt.“

 

Der sich in Hamburg aufhaltende Herzog von Mecklenburg befahl dem Neukalener Magistrat, sich um die Frauen und Kinder der von den preußischen Truppen gewaltsam mitgenommenen Männern zu kümmern:

 

„Friederich von Gottes Gnaden Herzog zu Mecklenburg

Ehrsame liebe Getreüe: Wir befehlen eüch hiemit gnädigst: die Verfügung zu machen, daß den Weibern und unversorgten Kindern der von den Preüßischen Truppen mit Gewalt fortgeführten Bürger und Untersaßen eürer Gerichtsbarkeit, so viel möglich, alle erforderliche Hülfe geleistet werde, damit selbige in die Nothwendigkeit ihren respective Männern und Vätern zu folgen, nicht gerathen mögen. An dem geschiehet Unser gnädigster Wille und Meinung. Datum Hamburg den 29. Martii 1759.“

„Zufolge eines an der Stadt ergangenen Außchreibens haben besage Quitung sub No 18  2 Pferde nach Sültz geliefert werden müssen so daselbst Taxiret worden zu 140 Rthlr. Mit dem Transport dieser Pferde sind von uns 2 Deputiret, diese haben auf der Reise zugebracht 8 Tage, jeden a Tag zu seiner Defrairung 1 Rthlr. 16 Schilling, beträgt für 2 auf 8 Tage = 21 Rthlr. 16 Schilling. Für 2 Pferde a Tag 16 macht für 2 auf 8 Tage = 5 Rthlr. 16 Schilling. Futter für ihre Pferde a Tag 1 Scheffel Haber 32 Schilling, 4 Schilling Heu, und 4 Schilling Hexel = 6 Rthlr. Für die zur Lieferung mit genommenen 3 Pferde, wovon aber eines wieder zurück gebracht auf 7 Tage Fütterung, a Tag jedes gerechnet 24 Schilling, beträgt 10 Rthlr. 24 Schilling. Dem Wach-Meister zum Douceur 4 Rthlr.

Den 6 May hat der Commissarius Ebert mit dem bey sich habenden Commando Husaren noch 3 Pferde genommen welche den Eigenthümern nach vorher gegangener genauen Taxation folgendermaassen vergütet

1) Claus Krügern für eines besage Quit. sub 19  44 Rthlr.

2) Bollenhagen besage Quitung sub N. 20 für eines 45 Rthlr.

3) Dammann für eines besage Quitung sub N. 21  50 Rthlr.“

 

In der III. Classe, betreffend die Lieferungen an Postirungen, Geld Erpreßungen, Estaffetten Gelder und Boten Lohn, berichtet der Magistrat:

„Den 19 Jan. legte sich der Rittmeister v Wangenheim mit seinen unterhabenen Truppen in dieser Stadt; er rückte aber aus, da man ihm ein Douceur gegeben von 10 Rthlr.

Den 23 Decebr (1758) marchirte die ganze Preußische Armee hiedurch und wurden unzehlige Wegweiser gefordert, da man aber mit gutem Gewißen 40 Boten rechnen kann, so rechnen wir solches 3 Rthlr.

 

Classe IV. Executions Abgaben

1759 den 27. Aprill rückte ein Husar auf Execution ein, und lag bis auf den 29 Aprill inclusive. Da Er nun auf der sub N. 22. erhaltenen, und hiemit beygelegten Ordre abweichen muste, erhielte solcher Executions Gebühr a Tag 16 Schilling für 3 Tage = 1 Rthlr.

Für seiner 3 tägigen Defrairung a Tag 12 Schilling, auf 3 Tage = 36 Schilling.

Für dessen Pferdt auf 3 Tage 1 1/2 Scheffel Haber a 32 Schilling = 1 Rthlr.

Heu und Hexel auf 3 Tage für Einen Deputirten, den Abweichungs Schein zu besorgen zu dessen Defrairung auf einen Tag = 1 Rthlr. 16 Schilling.

Fürs Pferdt mit Futter = 18 Schilling.

Summa der durch Executionen veruhrsachten Kosten 4 Rthlr. 31 Schilling.“

 

Zur „Classe V, betreffend die Einquartierung Durchmarsche und was dahin gehöret“ gibt es eine 97 Seiten umfassende Akte, woraus hier nur die Aufstellungen des Ratmanns und Gastwirts Joachim Diederich Clasen, des Ratmanns und Gastwirts Christian Kophamel sowie der Bürgermeisterwitwe Dorothea Justus folgen:

 

Herr Senat: Clasen                                Rthlr.     Sch.

1758, den 21, 22, 23 Decemb: 

Der Herr Major von Lossow                           1        24

4 Bediente                                                       2

Für Caffe Thee und Zucker Wein 

und Frantzbrandt Wein ist 

ausgegeben                                                      5        28

½ Tonne Bier                                                  1          8

3 Kann Br. Wein                                              1

Den 26 Decembr Einen 

Ober Officirer                                                            24

Dieser hatte bey sich 3 Frauens 

Menschen und einen Hund. Diese 

zusammen, weil auch den Hund 

hat müssen Caffee und Zucker

gegeben werden haben verzehret 

2 Pfund Caffe a Pfund 20 Schilling 

Zucker a Pfund          16 Schilling                  1        24

Für den Hund in der Nacht 

einen Braten machen müssen                                    24

Noch den Hund Semmel 

und Milch                                                                    6

12 Bouteille Wein, weil Er in der 

Nacht Michujul halte und eine 

starcke Gesellschaft an sich zog                      2        24

Den Ober Officirer einen Braten 

mit auf der Reise geben müssen                                32

3 Bedienten. Mit Bier und Wein                      1        24

1759, den 14 Januar: 

Einen Ober Officir:                                                    24

2 Gemeine                                                                 16

Mit Bier und Wein                                                     16

Den 21 Januar. 

Einen Unter Officir:                                                   12

Bier und Br. Wein                                                       8

Den 11 Febr. 

Einen Proviant Commissarium                                  24

Einen Bedienten                                                          8

Bier und Br. Wein                                                      12

Caffe                                                                         12

Den 1 Martii: 

Abermahl den Proviant 

Commissarium                                                           24

Einen Bedienten                                                          8

Caffe Bier und Br. Wein                                            24

 

 

1758. Herr Senat: Kophammel

Den 21, 22, 23. Decembr 

1 Capitain                                                        1        24

2 Mahl Caffe                                                             12

11 Gemeine                                                      5        24

1 ½ Tonne Bier                                                3        20

20 Kann Brandt Wein                                     6        32

Den 24 Decembr 2 Mann                                          16

Für Bier und Brandt Wein                                         14

Den 26 Decembr: 3 Mann                                         24

Für Bier und Br. Wein                                               28

 

Den 28. Decembr 

bey 2 Brodt Wagen Einen

Unter Officirer                                                           12

3 Gemeine                                                                 24

Für Bier und Br. Wein                                               32

dito bey einem Brodt Wagen 

2 Mann                                                                      16

Für Bier und Brandt Wein                                         12

1759. Den 10 Januar: 4 Dragoner                              32

Bier und Br. Wein                                                       6

Caffe 2 mahl                                                              16

dito Einen Feld - Prediger                                          24

Einen Gemeinen                                                        16

Bier und Br. Wein                                                       6

Den 14 Januar: 1 Unter Officirer                               12

2 Mann                                                                      16

Caffe                                                                           8

Für Bier und Br. Wein                                               16

Den 22 Januar: 1 Unter Officirer                               12

2 Mann                                                                      16

Caffe                                                                           8

Für Bier und Br. Wein                                               16

Den 11 Febr: 2 Husaren 2 Tage                                 32

Bier und Br. Wein                                                      40

Den 12 Martii 3 Husaren                                           24

Bier und Br. Wein                                           1

Dito 2 Husaren 2 Tage                                              32

Bier und Br. Wein                                                      40

Dito 2 Husaren                                                          16

Bier und Br. Wein                                                      16

Den 4 Aprill 4 Husaren                                             32

Für Bier und Br. Wein                                               32

Den 7 April 2 Husaren 2 Tage                                   32

Für Bier und Br. Wein                                               16

Den 18. Aprill 3 Husaren                                           24

Für Bier und Br. Wein                                               18

Den 24 Aprill 2 Husaren                                           16

Für Bier und Br. Wein                                               24

 

1758. Fr. Wittwe Bürger Meisterin Justen

den 21 22 23. Decbr. 

1 Major und 1 Capitain

mit seiner Gemahlin                                         4        24

6 Persohnen 3 Tage 2 mahl Caffe                   3

Diesen Thee a Tag 2 mahl                               1         6

9 Pott Wein a 10                                              1        42

1 Pott Fr. Br. Wein                                                     12

20 Gemeine                                                    10

10 Kann Br. Wein                                           3        16

2 Tonn Bier a 2 Rthlr. 

16 Schilling                                                      4        32

Für Toback und Pfeiffen                                 1

Den 24 Decembr: 1 Ober Officirer                            24

1 Pott Wein                                                                10

1 mahl Caffe                                                                8

Einen Gemeinen                                                          8

½ Pott Br. Wein                                                           4

3 Kann Bier                                                                  6

Für Tob: und Pfeiffen                                                  8

Den 26. Decbr. 

Einen Ober Officirer                                                  24

Einmahl Caffe                                                              8

1 Pott Wein                                                                10

1 Bedienter                                                                  8

Für Bier und Br. Wein                                                 6

Für Tob. und Pfeiffen                                                  6

Den 29 Decembr 

Einen Ober Officirer 2 Tage                           1

2 mahl Caffe                                                              16

1 Bouteille Wein                                                       10

Fr. Br. Wein                                                                 3

2 Gemeine                                                                 16

4 Kann Bier                                                                  8

1 Kann Br. Wein                                                       16

Für Tob. und Pfeiffen                                                16

1759 den 10 Januar: Einen Capit:                              24

2 mahl Caffe                                                              16

2 Bouteille Wein                                                        20

2 Gemeine                                                                 16

6 Kann Bier                                                                12

1 Pott Br. Wein                                                            8

Für Tob. und Pfeiffen                                                  8

Den 10 Januar. 

Einen Ober Officirer und einen

Commissarium 2 mahl gespeiset                     1        16

1 Bout: Wein                                                              10

Bier und Br. Wein                                                        8

Den 24 Januar. 

Einen Ober Officirer                                                  24

2 mahl Caffe                                                              16

4 Bouteill. Wein a 10 Schilling                                  40

1 Bouteill. Fr. Br. Wein                                             12

2 Gemeine Husaren                                                    16

2 Pott Br. Wein                                                          16

2 Kann Bier                                                                16

Für Tob. und Pfeiffen                                                  8

Den 22 Januar: 1 Ober Officirer                                24

2 mahl Caffe                                                              16

3 Bouteille Wein                                                       30

½ Pott Fr. Br. Wein                                                      6

2 Husaren                                                                  16

3 Pott Br. Wein                                                          24

9 Kann Bier                                                                18

Für Toback und Pfeiffen                                              8

dito 2 Ober Officirer                                                   1

2 mahl Caffe                                                              16

3 Bouteille Wein                                                       30

3 Gemeine                                                                 24

1 Kann Br. Wein                                                       16

Für Bier                                                                     16

Für Tob. und Pfeiffen                                                12

Den 11 Febr. Einen Ober Officirer                            24

1 mahl Caffe                                                                8

2 Bouteille Wein                                                       20

Für Fr. Br. Wein                                                          3

1 Gemeiner                                                                  8

Für Bier und Br. Wein                                               16

Für Tob. und Pfeiffen                                                  4

Den 1 Martii 1 Ober Officirer                                   24

2 mahl Caffe                                                              16

3 Bouteille Wein                                                       20

Für Fr. Br. Wein                                                          4

1 Bedienter                                                                  8

Für Bier und Br. Wein                                               12

Für Tob. und Pfeiffen                                                  6

dito Einen Obristen mit seiner 

Gemahlin zu Mittage defrairen 

müssen                                                                       32

2 Bouteill Wein                                                         20

Caffe                                                                         16

3 Bediente                                                                 12

5 Kann Bier                                                                10

½ Pott Br. Wein                                                           4

Für Toback und Pfeiffen                                              8

Für Thee                                                                      8

Den 20 Apr: 

Einen Ober Officirer 4 Tage                           2

Für 6 mahl Caffe                                             1

9 Bouteill Wein a 10 Schilling                         1        42

Für Tob. und Pfeiffen                                                10

2 Gemeine 4 Tage                                           1        16

¼ tel Bier                                                                   40

4 Pott Br. Wein                                                          32

Für Tob. und Pfeiffen                                                12

Den 22 April 1 Ober Officirer                                   24

einmahl Caffe                                                             8

2 Bouteill Wein                                                         20

Für Tob. und Pfeiffen                                                  6

Für Br. Wein                                                                3

1 Gemeiner                                                                  8

Für Bier und Br. Wein                                                 8

Für Tob. und Pfeiffen                                                  4

Den 26 Aprill Einen Ober Officir.                             24

einmahl Caffe                                                             8

2 Bouteill Wein                                                         20

Für Tob. und Pfeiffen                                                  6

1 Gemeiner                                                                  8

Für Bier und Br. Wein                                                 9

Für Tob. und Pfeiffen                                                  6

Den 11 Mai Einen Ober Officirer 

2 Tage                                                                           1

3 mahl Caffe                                                              24

3 Bouteill Wein                                                         30

Für Fr. Br. Wein                                                          4

Für Pfeiffen und Toback                                              4

1 Bedienter                                                                  8

Für Bier und Br. Wein                                               24

Den 18 Mai Ein Ober Officirer 

3 Tage                                                               1        24

5 mahl Caffe                                                              40

6 Bouteill Wein                                               1        12

Für Fr. Br. Wein                                                          6

Für Pfeiffen und Tob:                                                12

2 Bediente 3 Tage                                           1

Für Bier und Br. Wein                                     1

Den 19 Mai 

Einen Commissarium 2 Tage                          1

4 mahl Caffe                                                              32

2 Bouteille Wein                                                       20

Für Fr. Br. Wein                                                          4

Ein Bedienter 2 Tage                                                 16

Für Bier und Br. Wein                                     1

Noch hat den 20 April und 

folgenden, an den, aus den 

Aemtern ausgehobenen Recrouten

so hier gelegen, verabfolget

werden müssen 168 Pott Bier                          3        24

Für Licht bey den Recrouten                          2        10“

 

Für die Einquartierungen mußten aufgebracht werden:

„An Rations 9 Wispel 

18 Scheffel 2 Metzen                         Rthlr. Schill.

Rocken a Scheffel Berliner 

maase 1 Rthlr.                                     243          6

101 ½ Centner Heu 

a Cent 24 Schilling                               50        36

24 ½ Schock Stroh a 1 Rthlr.               24        24“

 

Einige interessante Angaben sollen hier noch wörtlich folgen:

 

„Den 26 Junii 1758. Solten auf Ordre des Konigl. Preuß. Feld Krieges Commissariats zur Transportirung der Preuß. Armee 20 Wagens aufgebracht werden, da aber nur 15 zu bekommen so muß dieselbe von Demmin bis Galenbeck fahren und waren solche auf der Reise 6 Tage 15 vierspännige Wagen 6 Tage a 32 Schilling = 60 Rthlr.

Bey jeden Wagen weil 2 und 2 zusammengespannt 2 Fuhrleute a Tag jeden Zehr Geldt 12 Schilling macht für 30 auf 6 Tage = 45 Rthlr.

auf jeden Wagen a Tag 1 Scheffel Haber a 32 Schilling = 60 Rthlr.

Auf jeden Wagen täglich für 6 Schilling Heu und Hexel macht auf 6 Tage = 36 Schilling.

Als man diese Wagen am 3ten Tage nicht wieder zu Hause fand, so wurden wir gemüssiget 2 aus den Magistrat zu deputiren die Befreiung dieser Wagen zu besorgen, diese sind auf dieser Reise gewesen 3 Tage jeden zu seiner Defrairung a Tag 1 Rthlr. 16 Schilling beträgt auf 3 Tage für 2 = 8 Rthlr.

Da diese mit ihren Pferden eine weite Reise thun müssen, auch die Pferde sehr strapziret, so haben wir a Tag für jedes Pferdt Heuer geben müßen, 1 Rthlr. für 2 auf 3 Tage = 6 Rthlr.

Futter a Tag für jedes 1/2 Scheffel Haber zu 16 Schilling beträgt für 2 auf 3 Tage = 2 Rthlr.

Heu und Hexel a Tag für jedes 6 Schilling = 36 Schilling.

Da nun diese Wagen schon weiter als Galenbeck gefahren, auch nicht solten loßgelassen werden, als musten sich diese Deputirte zum Douceur bequemen und haben nach gewissenhafter Aussage gegeben = 10 Rthlr.

 

1758 den 23 Decbr wurden zu dem Abmarche des Petersdorffschen Bataillon gefordert 4  6spannige Wagen auf 2 Tage a 1 Rthlr., 8 Knechten Reise Geld auf 2 Tage a Tag 12 Schilling, 20 Pferde so theils geritten theils zum Vorspann gebraucht worden für jedes a Tag 16 Schilling = 18 Rthlr. 32 Schilling.

Hiebey sind 10 Mann gegeben jeden a Tag 12 Schilling macht für 10 auf einen Tag = 2 Rthlr. 24 Schilling.

Item für das v. Lossowsche Bataillon 4  6 spännige Wagen auf 2 Tage a 1 Rthlr., 8 Knechte jeden 12 Schilling Reisegeld, 18 Pferde so theils mit vor den Rust Wagen, und Lavetten geleget = 18 Rthlr.

 

Den 22 Decbr 6 vierspännige Wagen mit Krancken nach den Lazarette in Treptow 3 Tage = 12 Rthlr.

 

Den 23 Decembr 12 Pferde zum Vorspann bey der Artillerie hievon sind 9 nach 3 Tagen wiedergekommen jedes a Tag 16 Sch. = 12 Rthlr.

Den Leuten so dabey gewesen jeden a Tag 12 Schilling Zehr Geld auf 4 Tage = 6 Rthlr.

Da nun von obspecificirten Pferden 3 zurückgeblieben, so sind aus dem Magistrat 2 dieselben zu befreien deputiret, die aber nicht mehr als nur eines wieder bekommen, wofür sie zum Douceur gegeben 1 Rthlr. 16 Schilling.

Die übrigen 2 sind crepiret wovon eines, so Jacob Kirchhoffen zugehöret bezahlet mit 20 Rthlr. Das andere wovon Johann Trittelvitz Eigenthümer gewesen, ist denselben bezahlet für 16 Rthlr.

 

Den 28 Decbr: Dem Brodt Wagens von dem von Schorrlämmerschen Regiment 16 Vorspann Pferde, biß Kleinen Meitling jedes Pferd 16 macht für 10 Stück = 5 Rthlr. 16 Schilling.

dito den Brodtwagen von dem Petersdorffschen Bataillon biß Darbeien 6 Vorspann Pferde gegeben a 16 Schilling = 2 Rthlr.

2 Vorspann Pferde den Herrn Capitain v. Jagow, biß Marlow auf 3 Tage, für jedes Pferdt 16 Schilling = 2 Rthlr.

dito 12 Vorspann Pferde dem Brodt Wagen von dem v. Dohnaischen Regiment bis Genoien = 4 Rthlr.

Den Brodt Wagens von den von Dierschen Regiment 12 Pferde a 16 Schilling auf 1 Tag = 4 Rthlr.

dito einen ammunitions Karren biß Schorrentin fahren müssen = 12 Schilling.

Den 19 Januar: 6 Vorspann Pferde die Fr. Majorin Gerbern bis Alten Kalden zu fahren = 1 Rthlr.

 

Den 22 Januar: die Fr. Gräfin von Billersheim nach Alten Kalden zu fahren Ein 6spanniger Wagen = 2 Rthlr.

Den 22 Januar: Einen Corps Husaren 2 vierspännige Wagen geben müssen bis Sültze auf 2 Tage a Tag 32 Schilling = 2 Rthlr. 32 Schilling

dito muß auf Befehl des Herrn Major von Schulzen 4 vierspännige Wagen nach Malchin zu Transportirung der Bagage bey seinem Ausmarche sich einfinden, 2 von diesen Wagen haben bis Grim fahren müßen und sind ausgeblieben 6 Tage a Tag 32 Schilling = 8 Rthlr.

dito Einen Wagen nach Demmin so das Eisen zu den hier gemachten Rädern holen müssen = 1 Rthlr. 16 Schilling.

Den 23 Januar: 6 Vorspann Pferde für der Krieges Cantzeley bis Sultze jedes Pferdt a 16 Schilling auf 2 Tage = 4 Rthlr.

Den 1 Martii Einen Feld - Scheerer nach Demmin fahren müssen = 32 Schilling.

Den 2 Martii Einen Commissarium nach Dargun fahren müssen = 32 Schilling.

dito 2 Vorspann Pferde der Fr. Generalin von Dierken nach Genoien geben müssen = 32 Schilling.

Den 2 Aprill. Einen Ober Officirer nach Malchin fahren müssen = 32 Schilling.

dito einen Fahn – Schmidt nach Teterow = 1 Rthlr.

Den 30 Aprill einen Commissarium nach Warckensin gefahren = 1 Rthlr.

Den 1 Maii Einen Commissarium nach Schlackendorff gefahren = 8 Schilling.

Den 6 Maii Einen Commissarium nach Malchin = 32 Schilling.

Da bey den Durchmarchen der worthabende Bürgermeister allemahl die Zusprache der durchmarchirenden gehabt, so rechnet er die deshalb gehabten Unkosten an 30 Rthlr.

 

Den 29 Decebr. 1758 hat Herr Senator Kophamel mit seinem Pferden und beschlagenen Wagen Bagage fahren müssen. Bei deßen Rückehr aber sind die Pferde und der Wagen von einem Preuß. Commando angehalten und die Pferde vor einen Pulver Wagen gespannet. Endlich aber ist, das Holzgeräth an diesen Wagen, als dieses Commando, den vorgesezten Orte nicht erreichen können u. im Holze die Nacht über bleiben müssen, bei einem von ihnen gemachten Feuer verbrandt. Das übrige Geschirr aber als Ketten, Hals Koppeln Thaue und das sämtliche Eisen Werck ist gänzlich Abhänden gekommen. Dieses zusammen schätzet er auf sein Gewissen am Werth 30 Rthlr.“

 

VIIte Classe.

Was die Wirthschafft durch die mancherley Drangsalen vor Schaden gelitten.

Nach 12 Wochen hat sich der unter den Recrouten angeführte Meister Daniel Brunschweg wieder eingefunden und baare Unkosten gehabt 28 Rthlr. Da er nun als Schuster in 12 Wochen sein Handwerck nicht treiben können, mithin seine Wirthschafft sehr gelitten, so rechnet er a Woche am gehabten Schaden 1 Rthlr. 16 Schilling machen 16 Rthlr.

Auch der unter den Recrouten aufgeführte Joachim Damman ist endlich wieder loßgekommen, da er Unkosten gehabt 5 Rthlr.

Der Senator Joachim Diederich Glasen ist wegen der restirenden 892 Rthlr. 32 Schilling 4 Pfennig für Naturalien nach Stettin gebracht alwo er vom 15 Mai 1759 biß den 8 Decebr. c.a. zusammen 208 Tage zurück gehalten worden. Diesen zu seiner Defrairung a Tag 2 Rthlr. machen 416 Rthlr. Überdem, da er Ackerbau und Wirthschafft treibet und wehrend seiner Abwesenheit einen tüchtigen Menschen in seiner Wirthschafft halten müssen, so hat er solchen tägl. 16 Schilling bezahlen müssen, macht auf 208 Tage 69 Rthlr. 16 Schilling.

 

Der Capitain v. Osten verlangte, daß die hiesigen Schmiede und Rademacher solten einen Lauff Back Ofen und 2 Läuffe Schwiegel Räder verfertigen, diesen Leuten ist zwar die Bezahlung vor ihrer Arbeit versprochen; allein die Rademacher haben auf ihre Forderung von 12 Rthlr. nur 9 Rthlr. bekommen, mithin ist die Stadt genothiget worden ihnen zu vergüten 3 Rthlr.

 

Denen Schmieden aber, deren Recht sich auf 36 Rthlr. erstreckte, ist vom Krieges Commissariat nur eine Vergütung von 12 Rthlr. geschehen und die Stadt hat ihnen hinfolglich vergüten müssen 24 Rthlr.

 

Auch solten hiernächst die Bötticher zur Verfertigung der Mehl Tonnen übersandt werden, welches auch geschehen, allein, es ist keine Bezahlung vor ihre Arbeit erfolget und die Stadt ist ebenfals genöthiget worden ihnen solche zu ersetzen und zwar

1) der Meister Flexen vor seiner 10tägige Arbeit zu Malchin a Tag 9 Schilling = 1 Rthlr. 42 Schilling.

2) der Meister Sehlen welcher eben so lange dorten gearbeitet 1 Rthlr. 42 Schilling.

Den 31 April 25 Personen nach Demmin zur Magazins Arbeit auf 2 Tage schicken müssen, a Tag 12 Schilling die Person = 12 Rthlr. 24 Schilling.“

 

Insgesamt ergab diese Schadensrechnung eine Summe von 8695 Rthlr. 43 Schilling und 2 Pfennig.

Die Stadt Neukalen hatte 1759 eine Kriegscontribution von 1748 2/3 Rthlr. zu zahlen. Da dieser Betrag nicht sofort bezahlt werden konnte, nahmen die Preußen zwei Personen in Haft. Amtmann Souhr und der Ratmann Joachim Diederich Clasen saßen vom 15.5.1759 bis zum 8.12.1759 in Geißelhaft in Stettin.

 

Welche Ausmaße die Zwangslieferungen für die preußischen Truppen angenommen hatten, soll ein Auszug aus einem am 13.8.1760 von General Werner herausgegebenen „Erlaß um den Engeren Ausschuß“ verdeutlichen:

 

„Nachdem ich mich genötigt gesehen, mit dem meinem Kommando anvertrauten Armeekorps königl. preuß. Truppen diesseits der Tollense in das Herzogtum Mecklenburg einzurücken, um sowohl einen Teil desselben darinnen subsistieren 6) zu lassen, als auch mich derer Posten von Treptow a. d. Tollense [gemeint ist Altentreptow] und an der Peene zu versichern: so wird den Landräten jedes Kreises, wie auch den Magistraten in den Städten des Herzogtum Mecklenburg hierdurch allen Ernstes aufgegeben, zur Subsistenz der Königl. Truppen nicht allein nach Empfang dieses innerhalb 24 Stunden 30 000 Rationen und 20 000 Portionen, auch 50 Stck. Ochsen und 300 Hammeln nach Treptow a. d. Tollense an das Feldkommissariat abzuliefern, sondern auch Deputierte dahin ohne Anstand abzustellen, mit welchen das Kommissariat wegen der übrigen Lieferungen an Portionen und Rationen, wie auch 2000 Remontepferden 7) und 800 000  Talern Kontribution und Brandschatzgelder das Gehörige regulieren und festsetzen wird, als welche prästando in den ansetzenden Terminen, unumgänglich erfolgen müssen, falls nicht nach dem Exempel der Feinde des Königs, meines Herrn, die ungesäumte Beitreibung durch Feuer und Schwert erfolgen soll. Es wird auch den Ständen und Untertanen der Distrikte von Mecklenburg-Schwerin hiermit bekanntgemacht, daß sie nunmehr gänzlich unter königl. preuß. Botmäßigkeit stehen, also sonsten nirgends Parition zu leisten haben; dahingegen ihnen bei richtiger Ablieferung der ausgeschriebenen proportionierlichen Beitragungen alle Huld und Schutz unfehlbar wiederfahren wird.“

 

Kleine Husarenpatrouillen verbreiteten diesen Befehl im Lande, den sie an die Mauern und Hauswände klebten.

 

Im Oktober 1760 nahm der preußische Husarenführer Werner Quartier in Neukalen und bedrückte die Stadt arg. Es gab starke Einquartierungen von Husaren und verschiedene Truppendurchmärsche. Die „Berechnung der Schäden und Kosten der Stadt Nienkahlden, welche dieselbe durch die von den Königl. Prßl. Trouppen und zwar unter des Herrn Gener. Major von Werner erzwungenes Geld, Korn, Fourage, Menschen, Pferde und Viehlieferung ingleichen durch Execution, Durchmärsche im Jahr 1760 erlitten“ weist einen Betrag von 2467 Rthlr. 8 Schilling aus. Unter vielen anderen Ausgaben waren am 17.10.1760 „an den Major von Bohlen Wernerschen Husaren Regiment an Contribution bezahlt 300 Rthlr.“.

 

Mit dem Jahre 1761 begann dann für Mecklenburg - Schwerin die härteste Zeit des nun schon fünf Jahre andauernden Krieges. Fortwährende Kontributionen, Erpressungen, Lieferungen und Werbungen überstiegen nun alles bisherige Maß. Wie gewalttätig und roh man dabei verfuhr, davon nur ein Beispiel: Ende Januar erließ der Prinz (Georg III.?) durch das ganze Land ein Ausschreiben, daß jedes Domanialamt, jede Stadt und jedes Rittergut eine Anzahl vierspänniger Wagen und dazu das nötige Gerät nebst einem Gespannführer und zwei Arbeitern für jeden Wagen mit Lebensmitteln auf drei Tage nach Rostock, Neukalen oder Tessin zu stellen habe. Da man allgemein fürchtete, daß sich hinter diesem Befehl die geheime Absicht verstecke, Rekruten einzufangen, so verbot in einem Erlaß der Herzog von Mecklenburg junge Leute mitzuschicken, „um den preußischen Offizieren den in den mecklenburgischen Landen noch übrigen kleinen Vorrat an jungen, diensttauglichen Leuten nicht zu zeigen“. So kamen in den drei genannten Orten meist nur ältere, verheiratete Männer zusammen. Aber was man befürchtet hatte, trat doch ein. Alle Männer wurden von den preußischen Truppen sofort ergriffen und in die Kirchen gesperrt. Die Wagen mit den Pferden aber ließ man ohne Führer umkehren und fahren, wohin die Pferde sie brachten. Viele wurden unterwegs gestohlen oder kamen um; einige kehrten nach langem Umherirren im Lande matt, und geschunden zu ihrem Besitzer zurück. Die Leute aber wurden rottenweise, mit Stricken aneinander gebunden, in die preußischen Rekrutendepots geschleppt, wo sie halb verhungert und verdurstet ankamen.

 

Die „Berechnung der Schäden und Kosten der Stadt Nienkahlden, so dieselbe im Jahr 1761 von den Königl. Preuß. Trouppen, wegen erzwungener Geld, Korn, Fourage, Menschen, Pferde und Vieh - Lieferung, ingleichen wegen Execution, Durchmärsche und Einquartierung zu erlitten“ weist einen Gesamtbetrag von 17465 Rthlr. 32 Schilling aus. Aus der Akte geht hervor, daß wieder viele Einquartierungen und Durchmärsche stattgefunden hatten. Unter anderen Drangsalen wurden auch der Ratmann Justus und der Kaufmann Sassenhagen als Geißeln nach Gnoien auf 35 Tage mitgenommen.

 

Die „Berechnung der Schäden und Kosten der Stadt Nienkahlden welche dieselbe durch die von den Königl. Preuß. Trouppen erzwungener Geldzahlungen, Korn, Fourage, Menschen, Pferde und Vieh Lieferungen, ingleichen durch Execution, Durchmärsche pp. im Jahr 1761 bis 1762 erlitten“ weist einen Gesamtbetrag von 43282 Rthlr. 7 Schilling 2 Pfennig aus.

 

Unter anderem wird ausgeführt:

 

„Es ist zwar den 12. May 1762 der Cornet Lintzel mit ein Commando Husaren hier eingerückt, umb die gewaltsame Aufhebung der Menschen zu betreiben. Es wären aber sämtliche zusammen gerafte Leute, nachdem die verlangte Execution abgetragen, und verschiedene Doceurs angewandt, wieder entlassen.

 

Den 14. Febr. ist der Chirurgius Köhler gewalthätig weggenommen, und da Er erstlich den 21. Septb. wiedergekommen, mithin 31 ganze Wochen mit herum geschlept, so rechnete Er die baar gehabte Auslagen mit 40 Rthlr. Die gehabten Versaumniße und Schäden, so er in Ansehung seines Metiers gelitten rechnete Er (a Woche 5 Rthlr.) macht auf 31 Wochen 155 Rthlr.“

 

Auf das am 2.1.1762 in Neukalen erfolgte Gefecht zwischen preußischen und schwedischen Truppen soll hier nicht näher eingegangen werden, da in unserem Jahresheft 2012 darüber bereits ausführlich berichtet wurde. Nur soviel noch: Kirchenvorsteher Hinrich David Justus berechnete den der Kirchenökonomie in diesem Zusammenhang entstandenen Schaden folgendermaßen:

„1. Zu Begrabung der Todten ist auf dem Kirchhofe ein Platz von 20 Begräbnißen eingenommen 8). Jegliches Begräbnis wird bezahlt mit 1 Rthlr. 40 Schilling = 36 Rthlr. 32 Schilling 9).

2. Ein Thor vor dem Kirchhofe ist ruinirt, so von Handwerksverständigen taxirt 12 Schilling.

3. Das Kirchendach ist von einer Canon Kugel beschädiget, für deßen Reparatur bezahlt 1 Rthlr.

4. Das Gelind um den Kirchhof zum Sanct George 11) vor dem Thor ist verbrandt, zu deßen Wiederherstellung die verbrandten 36 Stück eichene Planken a Stück 4 Ell lang a Elle 12 Schilling betragen würden 36 Rthlr.

Arbeitslohn zusamt einen verbrandten Pfost 3 Schilling.

5. Das vor diesem Kirchhof gewesene Thor ist gleichmäßig weggebrandt. Hiezu werden erfordert 24 Ell Bretter a 6 Schilling 3 Rthlr.

Zwey Paar Hespen mit denen Nageln 1 Rthlr. 16 Schilling.

Macherlohn für das Thor, zusamt den Spangen und Nägeln 3 Rthlr.

Summa 96 Rthlr.“

 

Oberst Belling mit seinem Husarenregiment nahm Anfang Januar 1762 in Dargun sein Winterquartier. 

Auch in Neukalen waren Truppenteile von Mitte Januar bis Ende April unter Leitung des Oberst von Goltz untergebracht. Verwundete mußten gepflegt und versorgt werden. 

Auch Geldforderungen und Auflagen für Futterlieferungen gab es weiter. 

 

Die Stadt Neukalen berechnete ihre Kriegsschaden von Fastnacht 1760 bis Fastnacht 1763 mit 15495 Rthlr. 12 ½ Schilling.

 

Erst mit dem Frieden von Hubertusburg, geschlossen am 15. Februar 1763, sind die Ereignisse des Siebenjährigen Krieges beendet. Obwohl der Magistrat den entstandenen Schaden mit der Hoffnung auf spätere Vergütung sehr genau berechnet hatte, ging man am Ende leer aus.

 

 

1) Trinkgeld, Bestechungsgeld.

2) Pallasch = Säbel mit annähernd gerader Klinge.

3) 1 Winspel = 25 Scheffel; 1 Scheffel = 16 Metzen; 1 Fuder = 13 Bund; 1 Schock = 60 Bund.

4) Verpflegung.

5) Bürgermeister Friedrich Justus war am 6.6.1757 verstorben; Kaufmann Daniel Jochim Wienholz; Kaufmann Gustav Sassenhagen;

6) Die preußischen Truppen sollten in Mecklenburg untergebracht und verpflegt werden.

7) Junge Pferde, die für die Kavallerie geeignet waren.

8) Hier steht heute der Gedenkstein auf dem Markt .

9) 48 Schilling = 1 Rthlr.

11) Gemeint ist der heutige Friedhof.