Neukalen im Siebenjährigen Krieg
Wolfgang Schimmel
1756 bis 1763 führte der König von Preußen, Friedrich II., Krieg gegen Österreich, das Reich, Rußland, Frankreich, Schweden und die meisten deutschen Fürsten. Mecklenburgs Resident, Herzog Friedrich, hatte sich den preußenfeindlichen Kräften angeschlossen, in der Hoffnung, daß er mit ihrer Hilfe seinen Landbesitz vergrößern könne. So wurde Mecklenburg, Preußen am nächsten gelegen, zum Tummelplatz preußischer und schwedischer Truppen.
Unsere Gegend litt nicht so sehr unter Kampfhandlungen, als vielmehr unter den fortwährenden Einquartierungen, Kontributionen, Erpressungen und Futterlieferungen, die alles Maß überstiegen und vom preußischen Kriegskommissariat herausgepreßt wurden. Mecklenburg diente außerdem als Reservoir zur Auffüllung der preußischen Truppen.
Vom 9.12.1757 bis zum 12.5.1758 gab es sehr viele Durchmärsche und Einquartierungen von Husaren und Dragonern in Neukalen. Der Neukalener Magistrat berichtete:
„Am 28. Dec. 1757 traf hier ein Commando Husaren nebst einem Förster ein, und verlangte daß alle Wagen in der gantzen Stadt nach Levin kommen sollten. Nachdem aber den Unterofficier vom Commando ein Douceur 1) von 2 Rthlr. gereichet wurde, war er mit 31 vierspännige Wagen zufrieden und nahm 24 hiervon mit sich. Diese haben zu Levin und der Gegend allerhand Bedürfnüße zum Übergang der Armee über der Trevel aufladen und nach den Orthe wo die Brücke solte geschlagen werden hinfahren müßen. Daselbst wurden der Witwe Justen von ihren Wagen die 3 besten Pferde von einen blau gekleideten Menschen unter den Vorwandt abgespannt, daß der Preuß selbige haben wolte. Es hat die Witwe Justen die 3 Pferde niemahlen wieder bekommen sondern der blau Röckigte hat statt deßen 2 elende und alte Pferde wieder eingespannt die kaum den ledigen Wagen zu Hause bringen können, und sind die beyden eingespanneten Pferde nicht 8 Rthlr. werth gewesen. Die 3 Pferde sind an wahren Wehrt, welches jedezeit Eydlich erhörrt werden kann, als
1 braune Stute 38 Rthlr.
1 schwartze Stute 20 Rthlr.
noch 1 schwartze Stute 20 Rthlr.
Das Commando samt denen bey sich gehabten 2 Weibern hat bey dieser Gelegenheit an Unkostung veruhrsacht
4 Husaren nebst 2 Weibern
gespeiset a 4 Schilling = 24 Schilling,
9 Krug Bier 9 Schilling,
8 Glaß Brantewein 4 Schilling,
1 Scheffel Haber 32 Schilling,
2 Scheffel Hexel 4 Schilling,
2 Bund Heu 4 Schilling.
Vor die 24 Wagen so bey Verfertigung der Brücke die gantze Nacht und bis in den andern Tag gebrauchet worden, an Fuhrlohn und Futter 24 Rthlr. Bey jeden Wagen sind 2 Leuthe gewesen, diese haben an Zehr- und Reisekosten empfangen 24 Rthlr.
Der bey den Commando sich befindende Förster Ludike nahm die übrigen 7 Wagen mit sich nach Dargun und beladete selbige mit Saltz, welche solches von da nach Varchen fahren müssen. Von diesen 7 Wagen hatte er sich die 5 besten Pferde ausgesuchet und behielt 4 Pferde nebst einen Wagen bis in den 3. Tag bey sich, und das beste Pferd davon zum reiten. 6 Wagen kamen tages darauf wieder zurück und brachten statt des ausgesuchten und an sich behaltenen Reitpferdes ein Miserable und Stock blindes wieder mit zurück, und ließ dabey sagen, daß das blinde gut müsse gefüttert werden, da er solches balde abholen wolte. Es ist aber nicht geschehen, sondern nach einigen Tagen erhielten wir einen Brief von den Förster welcher sub Nr. 20 hiebey erfolget, und auch bereits von uns bey den Herrn General Feldmarschal von Lehwald in Originali samt der Clage übermittelt worden. Wir haben aber bis dato weiter keine Antworth erhalten, als daß Er versprach, die Sache zu untersuchen. Das Blinde zurückgesandte Pferd ist nichts werth gewesen und hat Niemand haben wollen. Die aber dafür genommene schwartze Stute ist wenigstens nach eydlicher Angabe werth 40 Rthlr.
1757 den 29. Dec. sind hier in Nienkalden 1 Oberofficier, 2 Unterofficiere und 42 Dragoner vom Plettenbergischen Regiment mit 47 Pferden eingerücket und haben 6 Tage allhier gestanden.“
Als Kosten für die Verpflegung von Menschen und Pferde wurden 170 Rthlr. 42 Schilling angegeben.
Am 1. Februar 1758 fertigte der Magistrat ein „Verzeichniß derer Kosten und Beschwerde so die Stadt Nienkalden bey den Durchmarsch der Preüsche Truppen vor andern Städten gehabt“ an und berechnet darin den Schaden mit 453 Rthlr. 44 1/2 Schilling. Erfaßt wurde der Zeitraum vom 9.12.1757 bis zum 31.1.1758. Die Ausgaben beziehen sich insbesondere auf Botenlohn (Briefe nach Malchin oder Dargun bringen), Truppenteilen den Weg weisen (begleiten) und Verpflegung für Menschen und Pferde.
Nach der Vorderstädtschen Repartition sollte Neukalen 2732 Rthlr. 18 Schilling zahlen. Das geschah folgendermaßen:
Am 30.1.1758 wurden 600 Rthlr. mit einem Wagen und 4 Pferden davor nach Rostock überbracht; ebenso am 8.2.1758 400 Rthlr. nach Demmin und 1732 Rthlr. am 18.2.1758 nach Demmin. Überbringer waren Bürgermeister Bischoff und Stadtsprecher Voss. Mit Nebenkosten (Reisekosten, Futter und die Zinsen für die Anleihe von 1000 Rthlr.) ergab sich ein Gesamtbetrag von 2790 Rthlr. 30 Schilling.
An Naturalien mußte die Stadt liefern:
- 497 Scheffel und 28 Metzen Mehl, was mit Unkosten 859 Rthlr. 32 Schilling ausmachte
- 1056 Scheffel 14 1/2 Metz Roggen, was mit Unkosten 2577 Rthlr. 40 Schilling ausmachte
- 930 Scheffel 8 Metz Hafer, was mit Unkosten 502 Rthlr. 18 Schilling ausmachte
- 1105 Zentner 3 3/4 Bund Heu, was mit Unkosten 1621 Rthlr. 6 Schilling ausmachte
- 131 Schock 21 Bund Stroh, was mit Unkosten 384 Rthlr. 20 Schilling ausmachte
- Säcke mußten im Wert von 83 Rthlr. 4 Schilling, mit Unkosten, geliefert werden.
Für Botenlohn entstanden der Stadt Unkosten von 18 Rthlr. 2 Schilling.
„Nach der Repartition sollen wir 9 Mann abliefern und sind 7 davon abgeliefert; jedoch ist unter denen Niemand, welcher hier im Lande angeseßen oder einmahl gebohren, sondern es sind solche Vagabunden und Umschweiffer gewesen welche sich gutwillig darzu annehmen laßen. Wir wurden hierzu um so mehr gezwungen da wir leyder rundum uns wahrnehmen müßen, daß die Menschen mit Gewalt aus denen Aembtern und benachbahrten Örthern fort geschleppet; und hier in unserer Stadt von den Husaren bereits der Anfang zu wegnehmung der Menschen, wie unten unter den ausgeübten Excessen breiter ausgeführet werden soll, gemachet wurde.“ Als Kosten für die Rekrutenlieferung wurden angegeben 347 Rthlr.
Weiter mußte Neukalen nach der Vorderstädtischen Reparation liefern:
5 Dragoner Pferde
9 Artillerie Pferde
5 Proviant Pferde
Diese Pferde kosteten 662 Rthlr., dazu kamen Kosten für Halfter, Bügel und Sattel sowie Reisekosten, also insgesamt 767 Rthlr. 47 Schilling.
„Am 15. Martz ist die würckl. Execution mit 1 Unterofficier und 4 Mann Mousquetire hier eingerückt und 3 Tage stehen geblieben laut Ordre vom Königl. Preuß. Krieges Commissariat de dato von 14. Martz welche in Abschrift sub Nr. 18 hierbey erfolget. Bey Ankunft der Execution sind selbige in ein Wirthshause gestürtzet und haben diese während der Zeit daß ihnen die Quarttiere ausgemachet worden an Brantwein und Bier verzehret 12 Schilling. Der Unterofficier vor Thee Morgen Mittag und Abend Eßen, ingleichen vor Brantewein Bier und Toback des Tages 18 Schilling, machet auf 3 Tage 1 Rthlr. 6 Schilling.
Die 4 Mousquetiere an Morgen Mittag und Abendeßen des Tages auf einen Mann 8 Schilling = 2 Rthlr. 32 Schilling.
Die Execution loos zu werden und der Stadt von den beschwerlichen Unkosten und Drancksaalen zu befreyen, wurde der Bürgermeister Bischof den 16. Martz zum Krieges Commissariat deputiert, welcher denn auch so glückl. war daß die Execution abweichen mußte.“
Interessant sind auch folgende Berichte aus der damaligen Zeit:
„Den 26. Martz [1758] des Nachts kam ein Unterofficier vom Dragoner des Nachts vor des Balbiers Tambsen Behausung, pochte hefftig Ungestüm an seine Thüre und zwar so lange bis er auf machen mußte. Der Unterofficier hatte den blanken Pallach 2) in der Hand und frug ihm ob er nicht der Balbierer Manhardt wäre, und ob nicht ein Dragoner der am morbo venerco lubo leide bey ihm gewesen sey. Der Chyrurgius Tambsen erwiederte hiergegen daß er nicht so hieße und er auch keinen Dragoner wahrgenommen habe. Es wäre aber noch ein Chyrurgius allhier und könnte seyn, daß er bey jenem gewesen wäre. Der Unterofficier befahl ihm mit zu gehen und nach den andern Balbierer hinzuweisen. Tambsen sahe sich also gezwungen, der in voller Furcht und Schrecken war, mitzugehen. Wie Sie nun daselbst anlangten so schlug der Unterofficier mit eben solchen erschrecklichen Ungestühm an des Mannes Thüre und begehrte daß er aufmachen solte; allein er antwortet er sey krank und könte nicht aufstehen. Der Unterofficier sagte: ich höre wohl daß der Mann krank ist, und trieb deshalb mit Trambsen wieder nach sein Hause. Hierauf fing der Unterofficier mit ihm an zu schelten und drohete mit hauen und todtmachen sagend: Du Hund warum führest mich unnütz herum gleich gieb mir einen Cron Dahler dafür oder ich haue dich daß du auf der Stelle crepirest. Tambsen, um den bösen und gefährlichen Gast loos zu werden, zahlte ihm 32 Schilling zu, und seiner Frauen Schwester Tochter mußte dem Unterofficier das Geld in der Tasche stecken.
Den 28. Martz ein Commando von Detackement Husaren mit die Brodt Wagen von Demin zurückkommen, griefen sie vorm Thore auf den Damm einen Knecht an, welcher bey der Witwe Justen dienete, und nahmen ihm zum Husaren. Ein Husar ging hierauf zum Bürgermeister Bischof und begehrte ein Pferd den Knecht darauf nach Malchin zu bringen. Ob nun zwar der Bürgermeister Bischof sich bemühete den Knecht zu befreyen, so wolte doch alles nichts helfen, sondern er wurde gedrungen ein Pferd samt einen Reitenden Bothen der das Pferd zurück brächte, mitzugeben.
Den 12. April, als das Commando v. Plathenschen Regiment unter den Lieuten. Teichmann allhier stand, nahmen die Dragoner der Witwe Kaschen Knecht zum Soldaten weg. Es bemühete sich zwar der hiesige Stadt Rath des Knechts Befreyung zu suchen, und glaubte selbiger solche um so eher zu erlangen, weil der Knecht klein und unansehnlich war; alleine alles Bitten und Flehen war vergebens, und die Dragoner drungen in ihm große Leuthe anzugeben, und nahmhaft zu machen, mit den Versprechen ihn so dann frey zu laßen. Der Knechte hat hierauf zur Antwort versetzt, daß alle junge und große Leuthe aus der Stadt geflüchtet wären, mithin sey ihm unmöglich jemand anzugeben. Die Dragoner ließen hierauf den Knecht loß jedoch mit der Bedrohung daß er solche bey ihrer Zurückkunft angeben solte, sonsten er ohne alle Gnade Soldate werden müße.“
Am 31.5.1758 erließ das Königlich Preußische Kriegs Kommissariat eine Steuerordnung für Mecklenburg, nach welcher unter Androhung hoher Strafen eine Million Reichstaler aufzubringen waren. Auf Grund dieser Steuerordnung reichte der Magistrat eine umfangreiche Liste aller Bürger Neukalens mit ihren Besitzungen und den berechneten Steuern ein. Oftmals sind Bemerkungen angeführt, wie z.B.:
„Jacob Drevfs ein Nadler, sehr wenig zu thun ...
Johann Wilscherd ein Schuster ist über Jahr und Tag kranck gewesen kan also nicht viel geben ...
Antohn Heincke ein Schlachter ist bitter arm ...
Zehlen Wittwe, ist todt hat außer eine Bude so ledig stehet nichts als 5 kleine Kinder hinterlaßen ...
Alexand. Fünck ist ein Becker aber arm und dürftig ...
Christian Sarpentin brauet schwach Bier ...
Jacob Mattias Sontag ein Schuster ist sehr arm ...“
Besonders den zahlreichen Schustern scheint es sehr schlecht gegangen zu sein. 2790 Reichtaler und 30 Schilling wurden eingenommen.
Immer in der Hoffnung, am Ende des Krieges den Schaden ersetzt zu bekommen, stellte der Magistrat am 9.6.1758 folgende Kriegsschadensrechnung auf:
„Recapitulatio Rthlr. Sch.
1. An baaren Gelde und was
dabey verunkostet 2790 30
2. Für Mehl 859 32
3. Für Rocken 2577 40
4. Für Habern 502 18
5. Für Heu 1621 6
6. Für Stroh 384 20
7. Für Säcke 83 4
8. An Porto und Estaffetengelder 18 2
9. An Recruten 347 -
10. Für Pferde 767 47
11. Executionsgebühr 34 45
12. An Einquartierung 170 42
13. An Durchmärsche 127 45
14. An Excessen 176 13
15. An Fuhren 447 9
16. An reitende und gehende
Bothen Lohn 9 35
17. An die Böttger 15 40
----------------------
Summa Summar. 10934 44
Friederich Bischoff Cons.
Otto Joachim Vahlgohs Cons.
Christian Kophamel Senat.
Joachim Diederich Clasen Senat
Johan Jacob Voss Stadtspr.
Jacob Heinrich Schwartz Stadtspr.
und im Nahmen der Ausschusbürger
Nienkalden den 9. Juny 1758“
Dazu schrieb der Neukalener Magistrat an den Herzog in Schwerin:
„Durchlauchtigster
Zu unterthänigster Gelebung des untern 29. Apr. a.c. an uns ergangenen Gnädigsten Befehls, überreichen wir demüthigst beygehende Schadens Rechnung.
Ew. Hertzogl. Durchl. werden hieraus in höchsten Gnaden zu bemercken geruhen, wie viel unsre armseelige Einwohner, darunter der gröste Hauffe kaum das tägliche Brodt, gelitten haben, folglichen derer jenigen Umbstände, die etwas erträglicher, gäntzlich ruiniret worden. Denn in unsern Mächten war es nicht, so viel Geld, Mehl, Korn, Fourage, Pferde und Menschen aufzutreiben. Revenüen hat die Stadt nicht, und der bürgerliche Acker aber ist sehr wenig und die meisten Einwohner haben 4 bis 8 Scheffel Aussaat. Die Weyde ist nicht einmahl hinreichend unser Vieh zu erhalten. Gleichwohl wurden wir am stärcksten unter allen Hertzoglichen Städten mitgenommen. Unsre Lage ist die eintzige Uhrsache, daß Wir mit so vielen Durch - Märschen Fuhren und Bothen geplaget seyn, und Wir sehen noch bis diese Stunde das Ende nicht.
Alle unsre dagegen gemachte Vorstellung beym Königl. Preuß. Krieges Commissariat waren vergebens und Wir erhielten keinen andern Trost als daß Wir durch Militärische Execution dahin solten gezwungen werden. Solches Unglück abzuwenden und die Noth und Plagen unsrer armen Bürger nicht zu vergrößern, gab ein jeglicher, ohne Unterschied, was er aufzubringen vermochte. Es war aber nicht halb zureichend, die gewaltigen Anlage damit zu tilgen. Es bath und flehete alt und jung Wir solten alle unsre Kräffte dahin anspannen das bevorstehende Unglück der fürchterlichen Execution und Wegraubung der Menschen abzuwenden. Das Elend, welches Gott am besten weiß, war sehr groß und das Heulen und Schreyen der armen Einwohner und besonders der Witwen erbärmiglich anzuhören. Wie denn nicht unbekandt, daß durch militairische Execution verdoppelt und immer mehr in Schaden gesetzet werden, ja niemahlen dabey so rein abgehe, daß nicht die gröbesten Excesse darunter vorlauffen solten. Einige sind gar nicht zu ersättigen und wißen nicht was sie aus Übermuth eßen und trinken wollen, einige begehren wohl gar Wein und Coffee u.d.m. Wie Wir leyder Gottes solches alles erfahren müßen.
Dahero sahen Wir Uns in der äusersten Noth gedrungen alle Unsre beweg und unbewegliche Güther zu verpfänden und das von Uns geforderte Quantum abzubezahlen. Wir sind aber auch zugleich hierdurch in die erbärmiglichste Umstände gerathen, und wißen nicht wovon Wir die Interesse, geschweige das Capital bezahlen sollen.
Unsre Pferde sind durch die erstauentlich vielen Fuhren, Estafetten und Bothenreiten gantz und gar ausgemergelt, viele sind nachher crepiret, und die besten musten zu der Lieferung ausgeführt werden, folglich ist unsre Wirtschafft ruiniret und vieler Acker unbestellet liegen geblieben. Bey so bewandten Umständen und bittrer Noth nehmen Wir unser feste Zutrauen zu Ew. Hertzogl. Durchl. angestammte hohe olemenoe und hoffen in demuthsvoller Zuversicht höchst dieselben werden solche kräfftige Hülfsmittel allergdst. vorlehen daß Wir soulagiret und aus unsern bevorstehenden Untergang herausgerißen werden. Ob besagter maßen ist der wahrhaft Zusammenhang unsres gegenwärtigen Zustandes, welches Wir in tiefster Unterthänigkeit Pflichtmäßig einberichten; Uns aber auch zugleich Ew. Hertzogl. Durchl. höchsten Gnaden und Gerechtigsten Erbarmung allerdemüthigst eingestehen wollen die Wir übrigens in profondester Submission ersterben
Ew. Hertzogl. Durchl.
Bürgermeister und Rath hieselbst
Nienkalden
den 9. Juny 1758“
Am 18. August erschienen auf Anordnung der „Receptur – Commission“ zwei Musketiere in Neukalen, welche die edictmäßige Steuer zur preußischen Contribution eintreiben sollten, obwohl Neukalen bereits die richtige Geldzahlung und Futterlieferung geleistet hatte. Der Magistrat hielt die Aufbringung für unmöglich, sah aber kein Mittel, der Execution zu entkommen. Zuletzt beschloß man, noch einmal bei herzoglicher Regierung den durch diese Beitreibung entstehenden gänzlichen Ruin der Stadt vorstellig zu machen, auch die Spezification an die Receptur zu übersenden, um dadurch zu zeigen, wie seitens der Stadt Neukalen schon viel mehr bezahlt ist, als das Edict verkündigt. Man erreichte seinen Zweck nicht und half sich dadurch, daß man Anleihen machte, teils bei wohlhabenderen Bürgern, teils bei benachbarten Landleuten.
Wie hoch in dem Jahre Grund und Boden belastet war, mag man daraus abnehmen, daß zu Neukalen auf 3 ½ Morgen Acker 12 Rthlr. 1 1/2 Schilling Kriegsausgaben berechnet wurden.
Die beiden Musketiere wurden zu Lasten der Stadt einquartiert, bis die geforderten Geldzahlungen und Futterlieferungen erfüllt waren. Jeder Musketier erhielt täglich 8 Schilling Executionsgebühr bei freier Kost und Bier für täglich maximal 4 Schilling. Auf den Einspruch des Magistrats erhielt dieser zur Antwort:
„Herren Bürgermeistern und Rath Nienkalden wird auf ihre Eingabe vom 18. dieses [Monats] hiemit zum Bescheide ertheilet, daß ihrem Gesuche wegen begehrter Abrechnung nicht zu deferiren sey, immaßen nach deutlicher Vorschrift des ihro Herzogl. Durchl. höchster Intention voln kommen gemäß eingerichteten und von Höchst denenselben Gnädigst approbirten Circularis vom 3ten Jul. a.c. die verkündigte gemeine Landes Steuer ohne dem geringsten Decouet völlig baar aufkommen muß, und über dasjenige was von einer Stadt oder deren Einwohnern auf die Königl. Preuß. Geld Forderungen vorhin baar an den Land Kasten oder unmittelbar erweißlich bezahlet worden, von der gemeinen Landes Steuer Receptur eine Verschreibung zu 6 pro Cent Zinsen ertheilet werden soll. Hinfolglich haben Herren Bürgermeister und Rath sich auch hiebey um so mehr zu beruhigen, als Ihnen nicht das geringste praejudice durch die nicht zu admittirende Abrechnung zuwächset, indem ihnen statt derselben eine Verschreibung ertheilet wird, woraus sie sich allemahl nachhin wieder bezahlet machen können. Man gewärtiget dahero fordersamst unter ausdrücklichen Vorbehalt dessen was bey der Revision der Specification aus den dawieder sich etwa ergebenden Monitis noch nachzugeben seyn mögte die vollständige Berichtigung der nach der eingesandten Specification aufkommenden 1369 Rthlr. 32 Schilling 6 Pfennig Steuer Gelder nach deren baaren Einsendung aber haben die Herren Bürgermeister und Rath die Quitungen über die vorhin auf die Königl. Preuß. Geldforderungen baar bezahlte Gelder originaliter zu produciren und wenn solches geschehen ist, über die darnach sich ergebenden Summe die im Herzogl. Steuer Edict versprochene Verschreibung zu 6 pro Cent Zinsen zu gewärtigen
Rostock den 25 Oct. 1758“
Mittlerweile waren schon vier Musketiere zu verpflegen. Erst am 20.11.1757 wurden sie abgezogen. Der Stadt kostete diese Einquartierung 32 Reichstaler und 8 Schilling.
Mit dem 21.12.1758 begann erneut eine schlimme Zeit für die Neukalener Bevölkerung. An diesem Tag rückte das von Petersdorfsche und das von Lossowsche Bataillon hier ein. Diese Truppenteile mußten bis zum 23.12.1758 einquatiert und verpflegt werden. Welche Belastung diese Einquartierung bedeutete, geht aus der folgenden Aufstellung hervor:
„Johann Kohlmeier Hat sein Hauß, zur Thor Wache einräumen müssen, und zur Wache bekommen 1 Faden Holtz 2 Rthlr. Licht auf 2 Nacht a Nacht 1 Pfund a 8 Schilling = 16 Schilling
Frider. Kasch 2 Unter Officirer
6 Gemeine
Johann Kegel 1 Capitain
8 Gemeine
Michel Plötz 2 Unter Officirer
5 Gemeine
Johann Radöhl 3 Unter Officirer
14 Gemeine
Frau Wittwe Krügern 14 Gemeine
Herr Jacob Drefs 2 Unter Officirer
13 Gemeine
Hinrich Schroeder 1 Unter Officirer
14 Gemeine und 1 Weib
Hinrich Schlottmann 1 Ober Officirer
2 Gemeine
Johann Wulff 6 Gemeine
Daniel Braunschweig 4 Mann
Martin Wilsnack 6 Gemeine
Casten Scheefus 6 Gemeine
Joachim Gamm 6 Mann
Anthon Heincke 6 Mann
David Sontag 6 Mann
Joachim Schuckmann 6 Mann
Ulrich Tidemann 7 Mann
Joachim Lagmann 7 Gemeine
Jacob Berends 1 Unter Officirer
2 Gemeine
Johann Drefs 6 Mann
Balthasar Glöckner 6 Mann
Joachim Weintraube 6 Gemeine
Tim Plähns Wittwe 7 Mann
Niclas Krüger 6 Unter Officirer
2 Gemeine
Johann Petersen 8 Mann
Caspar Hass Wittwe 8 Mann
Joachim Schmidt 1 Unter Officirer
5 Gemeine
Johann Andrevs 6 Gemeine
Daniel Helm 6 Mann
Jacob Busch 6 Mann
Johann Krüger 5 Mann
Hieronimus Kasch 2 Unter Officirer
6 Gemeine
Friderich Berends 1 Haupt Mann
2 Ober Officirer
7 Gemeine
Johann Sehl 1 Unter Officirer
Friderich Schultz 6 Mann
Mathias Stephen 4 Mann
Nicolaus Wellert 4 Mann
Johann Kluth 1 Unter Officirer
3 Gemeine
Frider. Schmidten Wittwe 1 Unter Officirer
3 Gemeine
Hans Joachim Krüger 2 Mann
Theodos. Lange 6 Gemeine
Christian Serpenthien 2 Unter Officirer
5 Gemeine
Johann Voss 3 Ober Officirer
6 Gemeine
Johann Stephen 6 Mann
Jacob Meiborg 1 Unter Officirer
7 Gemeine
Bennemans Wittwe 4 Mann
Fr. Wittwe Martens 2 Mann
Serpenthins Wittwe 4 Mann
Grassen Wittwe 4 Mann
Weil in ihrem Hause die Piquet Wache geleget, so hat sie über dem noch 1 Kann Br.Wein zu 16 Schilling und 1/4 tel Bier zu 40
Schilling nebst 1 ½ Pfund Licht ausgeben müssen davon die
Summa 1 Rthlr. 20 Schilling
Christoph Sontag 3 Unter Officirer
2 Gemeine
Adam Graumann 7 Mann
Joachim Luders 2 Ober Officirer
4 Gemeine
Johann Sontag 2 Unter Officirer
3 Gemeine
Johann Conrad 5 Gemeine
Jacob Ulrich 4 Mann
Christoph Wall 4 Mann
Hinrich Töllner 5 Unter Officirer
Christian Gründwald 4 Mann
Jacob Sontag 4 Mann
Claus Müller 7 Mann
Hinrich Rost 2 Unter Officirer
1 Gemeiner
Joachim Gercke 4 Mann
Bernhard Lübke 7 Mann
Jacob Kirchhoff 4 Mann
Johann Kaiser 6 Mann
Johann Tessmann 1 Capitain
12 Gemeine
Jacob Luders 4 Mann
1 Unter Officirer
Joachim Kasch 6 Mann
Joachim Gruel 2 Ober Officirer
4 Gemeine
Gustav Lehnert 1 Capitain
9 Gemeine
Joachim Rutenberg 3 Mann
Herr Senat. Clasen den Herrn Major von Lossow
4 Bediente
Jacob Schwartz 2 Ober Officirer
2 Gemeine
Jürgen Hildebrandt 1 Ober Officirer
8 Gemeine
Jürgen Peters 3 Mann
1 Fuhrmann
Jurgen Hirsch 7 Mann
Joachim Martens 9 Mann
Andreas Mahns 6 Mann
Joh. Joach. Trebbien 8 Mann
Jacob Bunger 1 Unter Officirer
5 Gemeine
Christoph Burgmeister 1 Unter Officirer
5 Gemeine
Herr Tambsen 3 Unter Officirer
Joachim Dörring hat die Wache in seinem Hause gehabt, dabey Unkosten erlitten
½ Tonne Bier 1 Rthlr. 8 Schilling, zu den ordinairen Nacht – Lichtern noch geben müssen für Licht 6 Schilling, 2 Kann Br. Wein 32 Schilling
Johann Böckelmann 3 Mann
Jurgen Hass 6 Mann
Daniel Fischer 8 Mann
Joh. Frider. Aulerich 8 Mann
Joachim Wellert 7 Mann
Adam Damman 18 Mann
Christian Plagemann 2 Unter Officirer
10 Gemeine
Hassen Wittwe 4 Mann
Uterharcks Wittwe 8 Mann
Glasows Wittwe 1 Unter Officirer
8 Mann
Caspar Zander 7 Mann
David Wippert 2 Unter Officirer
4 Gemeine
Otto Wick 6 Mann
Johann Handmann 6 Mann
Mathias Winter 6 Mann
Schnidewints Wittwe 6 Mann
Wieborgs Wittwe 8 Mann
Hinrich Kluth 7 Mann
Christian Reinholtz 6 Gemeine
1 Unter Officirer
Christoph Schultz 7 Mann
Peter Stüdemann 10 Mann
Stahlen Wittwe 8 Mann
Berend Lückstadt 8 Mann
Martin Kosegart 8 Mann
Hinrich Sontag 1 Unter Officirer
8 Gemeine
Sontags Wittwe 1 Unter Officirer
13 Gemeine
Gabriel Schroeder 6 Mann
Nicolaus Steincke 8 Mann
Christian Drenckhahn 2 Ober Officirer
1 Unter Officirer
2 Bediente
Herr Senat. Kophammel 1 Capitain
11 Gemeine
Herr Daniel Joachim
Weinholtz 1 Capitain
10 Gemeine
Hans Stephens Wittwe 8 Mann
Frider. Jacobs 3 Unter Officirer
Michel Baars 5 Mann
Johann Trittelfitz 5 Mann
Peter Kasch 1 Ober Officirer
2 Gemeine
Christian Krüger 7 Mann
Christian Drefs 1 Unter Officirer
6 Gemeine
Johann Wichmann 1 Unter Officirer
6 Gemeine
Joachim Starr 1 Unter Officirer
6 Gemeine
Vahlgossen Wittwe 2 Ober Officirer
4 Gemeine
Christian Kluth 1 Unter Officirer
6 Gemeine
Ernst Joachim Sontag 3 Unter Officirer
3 Gemeine
Michael Wichmanns
Wittwe 7 Mann
Adam Sontag 6 Mann
Andreas Trittelfitz 4 Mann
Adam Ulrich 8 Mann
Hans Hüttenbecker 7 Mann
Bieren Wittwe 7 Mann
Lauen Wittwe 1 Unter Officirer
6 Gemeine
Frider. Salchow 1 Unter Officirer
3 Gemeine
Claus Stöhr 1 Unter Officirer
6 Gemeine
2 Rekrouten
Joachim Wulff 8 Mann
Martin Laue 11 Mann
Jacob Kirchhoff 1 Unter Officirer
6 Gemeine
Andreas Krüger 1 Unter Officirer
9 Gemeine
Christian Voss 7 Mann
Bartels Wittwe 7 Mann
Johann Bohl 7 Mann
Johann Andr. Wichmann 7 Mann
Christoph Scheefus 8 Mann
Jurgen Ulrich 7 Mann
Israel Marcus
Ein Schutz Jude 7 Mann
Caspar Stigmann 8 Mann
Luckstädten Wittwe 7 Mann
Frider. Schwartz 7 Mann
Hans Sohn 6 Mann
Christian Rost 6 Mann
Joachim Plex 6 Mann
Andreas Studemann 8 Mann
Joh. Jacob Prehn 9 Mann
1 Recrouten
Caspar Ratmann 10 Mann
Johann Anders 2 Ober Officirer
8 Gemeine
Herr Martin Kirchhoff 1 Unter Officirer
6 Gemeine
Johann Telschow 7 Mann
Herr Christian Sassenhagen 3 Ober Officirer
2 Bediente
Frau Wittwe Sassen 2 Ober Officirer
5 Gemeine
Jacob Seemann 8 Mann
Herr Senat. Bremer 3 Unter Officirer
6 Gemeine
Herr Johann Meincke 24 Mann
Fr. Wittwe Bürger-
meisterin Justen 1 Major und 1 Capitain mit seiner Gemahlin
6 Personen
20 Gemeine“
Es mußten also 2 Majore, 6 Capitaine, 1 Hauptmann, 25 Ober Officirer, 72 Unter Officirer, 1029 Gemeine und 17 sonstige Personen untergebracht und verpflegt werden.
Für die Verpflegung wurden je Tag berechnet:
Für einen Gemeinen 8 Schilling
Für einen Unter Officirer 12 Schilling
Für Ober Officirer, Hauptmann,
Capitain und Major 24 Schilling
Für Gemeine und Unter Officirer wurde zusätzlich Bier und Brandwein gereicht, ab Ober Officirer auch nach Bedarf Caffe, Thee, Toback, Pfeifen und anderes, wobei folgende Preise galten:
1 Pott Brandwein 8 Schilling
1 Kanne Brandwein 16 Schilling
1 Pott (oder Bouteille)
Frantz Brandt Wein 14 Schilling
1 Kanne Bier 2 Schilling
1 Tonne Bier
(je nach Qualität) 2 Rthlr. 8 Schilling
bis 2 Rthlr. 16 Schilling
1 Pfund Toback 8 bis 10 Schilling
Pfeifen 4 Schilling
1 Pfund Schinken 6 Schilling
Am 24.12.1758 rückten diese Bataillone teilweise wieder ab, jedoch gab es auch in den folgenden Tagen weitere Einquartierungen durch umherziehende Truppenteile.
Am 28.2.1759 wurde folgendes Schreiben an den „Rath der Stadt Nienkahlden” abgesandt:
„Das Feld Kriegs Commissariat fordert hiemit den Rath und Bürgermeister der Staat Nienkahlden auf; daß wenn die von der vorjährigen Contribution noch restierenden 200 Rthlr. nicht aufs schleunigste bezahlet würden, es sich nicht allein berechtigt hielte, auch noch die 300 Rthlr., so bereits vor Accordirung bezahlet seyn; nochmahls zu fordern und im Falle einer unvermögend erscheinenden Bürgerschafft durch executivische Mittel beyzutreiben.
Suerin d. 28. Febr. 1759“
Der eingelegte Protest gegen diese Handhabung hatte keinen Erfolg. Das Geld mußte aufgebracht werden.
In der Zuversicht, nach Ende des Krieges den Schaden und die Ausgaben vom Verlierer wiederzubekommen, schrieb der Magistrat gewissenhaft alles auf, was dafür in Frage kam. Einzelheiten erfahren wir aus der umfangreichen „Berechnung der Kosten und Schäden welche die Stadt Nien - Calden durch die von den Königl. Preußischen Truppen erzwungenen Geldzalungen, auch Korn, Mehl, Forage, Menschen, Pferde, und Vieh - Lieferungen, imgl. durch Executiones, Durchmärsche pp im Jahr 1759 verursachet worden“. Aus der sehr umfangreichen Akte kann hier aber nur ein kleiner Teil im Original wiedergegeben werden, um einen Einblick in die damaligen Verhältnisse zu bekommen.
Unter der Rubrik „1ste Classe An baaren Gelde“ erfahren wir, daß am 18.3.1759 zwei Deputierte des Magistrats nach Malchin reisten, „um den Antrag zu vernehmen“. Sie mußten einen Monat später, am 18.4.1759, dann 200 Rthlr. in Malchin auszahlen. Am 10.4.1759 ritten 2 Deputierte nach Greifswald und überbrachten 401 Rthlr. 15 Schilling 6 Pfennig. Sie waren drei Tage unterwegs und bekamen an Auslagen ersetzt: 8 Rthlr. Kostgeld, 2 Rthlr. Reitgebühr und 2 Rthlr. 24 Schilling für das Pferdefutter. Die Stadt hatte sich bei Andreas Werner in Demmin 500 Reichstaler geliehen, da die zahlreichen Bitten um Nachlaß der Steuern und Contributionen abgelehnt wurden. Mit der Auszahlung der Zinsen gab es in den folgenden Jahren große Probleme, weil sich der Magistrat in argen Geldnöten befand. Erst 1772 konnte diese Schuld mit 337 Reichstalern in Gold abgegolten werden.
Vom 21.1. bis zum 9.4.1759 lieferte die Stadt Neukalen für das Malchiner und besonders für das Demminer Magazin:
17 Winspel 22 Scheffel 4 Metzen Mehl
(der Preis je Scheffel Mehl wurde mit 1 Rthlr. bis zu 1 Rthlr. 16 Schilling angegeben),
45 Winspel 16 Scheffel 6 Metzen Roggen
(der Preis je Scheffel Roggen betrug 1 Rthlr.),
Hierzu wurden 58 vierspännige Wagen benötigt.
291 Fuder 20 Bund Heu
(der Preis je Bund Heu betrug 4 Schilling)
Hierzu wurden 38 vierspännige Wagen benötigt.
58 Schock 9 Bund Stroh
(der Preis je Bund Stroh betrug 4 Schilling)
Hierzu wurden 58 vierspännige Wagen benötigt.
Für jeden Knecht wurden pro Tag 12 Schilling Zehr- und Reisegeld berechnet. Jede Lieferung begleitete ein Deputierter, der pro Tag 1 Rthlr. 16 Schilling erhielt. Carl Voß schrieb dazu: „Zum Transport dieser Lieferungen nach Malchin resp. Demmin dienten holzachsige Wagen mit vier Pferden bespannt. Chausseen gab es damals noch nicht. Infolgedessen mußte alles auf den Landwegen transportiert werden. Oft ist es jedoch vorgekommen, daß die Fuhrwerke an einem Tage nicht nach Demmin hingekommen sind, denn die schlechten Wege im Warsower Holz, z.B. beim Iserborn, waren so tiefgründig, daß oft bis 12 Pferde vorgespannt werden mußten, um durch die Schlaglöcher zu kommen.“
Für das Magazin in Altentreptow wurden 208 Scheffel Roggen mit 277 Rthlr. 16 Schilling bezahlt. In Karien [Krien?] wurden 729 Rthlr. für Naturalien bezahlt.
In der Schadensrechnung wurden auch die „Douceur – Gelder“ angeführt, welche die Messer und Wäger bei Entgegennahme des gelieferten Gutes erhielten. Sie lagen zwischen 8 und 32 Schilling, insgesamt waren es 8 Rthlr. 44 Schilling.
50 Säcke mußten geliefert werden: „Laut Ordre des Capitains v Osten Malchin den 20ten Januarius 1759 solten geliefert werden 50 Säcke. Hirauf haben geliefert werden müssen den 27ten Janu: in Demmin 30 Stück laut Befehl zu 2 ½ Ell lank 1 ¼ Ell breit dieses beträgt a Ell 2 Schilling = 6 Rthlr. 43 Schilling 6 Pfennig. Zum Transport dieser Säcke ist ein 2Spandiger Wagen 1 Tag gegeben an Fuhrl. 16 Schilling, Futter vor die Pferde 20 Schilling, Defrairung 4) vor einen Bürger welcher solche Säcke in Demmin ablieferte 24 Schilling
An Wolle - Wahre: Der Commissarius Ewert nahm laut Specification folgende Waaren weg als der Frau Burgemeisterin Justen für 14 Rthlr. 2 Schilling, Herrn Winholten 24 Rthlr. 43 Schilling, Herrn Sassenhagen 33 Rthlr. 26 Schilling“ 5).
In der „II. Classe“ der Schadensrechnung geht es um die gewaltsam fortgeführten Personen, Pferde und anderes Vieh:
„Den 27ten April: wurde Ein Weber Gesell nahmen Heinrich Bier von den Lieutenant v Budler auf den Felde beim Acker Bau aufgehoben 100 Rthlr.
Den 10ten May kam der Lieutenant Stach mit einen Commando Husaren in der Nacht hier an und es wurden folgende Menschen von Ihm gewaltätig genommen
1) Matias Beyer eines Bürgers Sohn und Tischler Gesell 100 Rthlr.
2) Christian Larnt ein Knecht und Bürges Sohn 100 Rthlr.
3) Jürgen Hillebrant ein Knecht 100 Rthlr.
4) Ullerich Tideman ein angesessener Bürger 100 Rthlr.
5) Daniel Brunschiw ein Bürger und Amts Schuster so aber wieder von Stettin loß gelassen,
über dem wurden noch aufgehoben
1) Herr Johan Meynick Ein Bürger und Gast - Wirt.
2) Herr Jackob Drefs ein Bürger und Kauff - Mann.
Diese aber sind endlich auf ernsthaftes Anhalten des Magistrats u: flehendliches Bitten der Ihrigen wieder loß gelassen
3) Joachim Damman ein Bürger Sohn und Schmiede Gesell. Dieser aber ward da er zum Soldaten untauglich gefunden wieder loß gelassen.
Zum Transport der Recruten hat die Stadt Einen 4Spandigen Wagen 1 Tag gegeben. An Fuhrlohn 32 Schilling, Futter for die Pferde 22 Schilling. Über diese Recruten die sub No 17 beygelegte Bescheinigung zuerhalten u: dem Befehl des Lieuten. zur gnüge wurde einer aus dem Magistrat Deputiret welcher da er 4 Tage auf der Reise hat zubringen müssen an Defrairung tägl. 1 Rthlr. 16 Schilling bekommen = 5 Rthlr. 16 Schilling, Heues fürs Pfert a Tag 16 Schilling = 1 Rthlr. 16 Schilling, Futter davor = 1 Rthlr. 40 Schilling.
Die aufgehobenen Recruten haben mit der Wache an Bier, Wein, Br: Wein und Weißbrod verzeret 2 Rthlr. 16 Schilling.
Dem Commando Husaren so die Recruten Escortiret hat der Herr Kophammel als Deputirter zum Douceur geben müssen 8 Rthlr. Noch haben wir den aufgefürten Recruten geben müssen 5 Rthlr.“
Zu diesen Ereignissen schrieb Carl Voß:
„Die preußischen Werber waren sehr gefürchtet. Kein kräftiger junger Mann, besonders wenn er wohlgewachsen war, konnte sicher sein, zu einer Zeit, ob bei Tage oder bei Nacht, aufgegriffen und ins preußische Heer gesteckt zu werden.
Tragikkomisch ist die zwangsmäßig erfolgte Werbung des langen Schäfers. Auf ihn hatten die Werber schon lange ein Auge geworfen. Doch unser Schäfer war auf der Hut. Er hütete also eines Tages seine Schafherde auf dem einsamen Felde, da traten zwei verkleidete Werber zu ihn heran und fragten nach dem Weg usw. Schließlich kommt eine Wette zustande, wonach der Schäfer nicht imstande sein sollte, einen durch beide Armlöcher seines Rockes gesteckten Krückstock zu zerbrechen. Der Schäfer, der als besonders kräftig in der ganzen Gegend bekannt war, nahm die Wette an. Er verlor sie und wurde in einem komischen Aufzuge von den Werbern abgeführt.“
Der sich in Hamburg aufhaltende Herzog von Mecklenburg befahl dem Neukalener Magistrat, sich um die Frauen und Kinder der von den preußischen Truppen gewaltsam mitgenommenen Männern zu kümmern:
„Friederich von Gottes Gnaden Herzog zu Mecklenburg
Ehrsame liebe Getreüe: Wir befehlen eüch hiemit gnädigst: die Verfügung zu machen, daß den Weibern und unversorgten Kindern der von den Preüßischen Truppen mit Gewalt fortgeführten Bürger und Untersaßen eürer Gerichtsbarkeit, so viel möglich, alle erforderliche Hülfe geleistet werde, damit selbige in die Nothwendigkeit ihren respective Männern und Vätern zu folgen, nicht gerathen mögen. An dem geschiehet Unser gnädigster Wille und Meinung. Datum Hamburg den 29. Martii 1759.“
„Zufolge eines an der Stadt ergangenen Außchreibens haben besage Quitung sub No 18 2 Pferde nach Sültz geliefert werden müssen so daselbst Taxiret worden zu 140 Rthlr. Mit dem Transport dieser Pferde sind von uns 2 Deputiret, diese haben auf der Reise zugebracht 8 Tage, jeden a Tag zu seiner Defrairung 1 Rthlr. 16 Schilling, beträgt für 2 auf 8 Tage = 21 Rthlr. 16 Schilling. Für 2 Pferde a Tag 16 macht für 2 auf 8 Tage = 5 Rthlr. 16 Schilling. Futter für ihre Pferde a Tag 1 Scheffel Haber 32 Schilling, 4 Schilling Heu, und 4 Schilling Hexel = 6 Rthlr. Für die zur Lieferung mit genommenen 3 Pferde, wovon aber eines wieder zurück gebracht auf 7 Tage Fütterung, a Tag jedes gerechnet 24 Schilling, beträgt 10 Rthlr. 24 Schilling. Dem Wach-Meister zum Douceur 4 Rthlr.
Den 6 May hat der Commissarius Ebert mit dem bey sich habenden Commando Husaren noch 3 Pferde genommen welche den Eigenthümern nach vorher gegangener genauen Taxation folgendermaassen vergütet
1) Claus Krügern für eines besage Quit. sub 19 44 Rthlr.
2) Bollenhagen besage Quitung sub N. 20 für eines 45 Rthlr.
3) Dammann für eines besage Quitung sub N. 21 50 Rthlr.“
In der III. Classe, betreffend die Lieferungen an Postirungen, Geld Erpreßungen, Estaffetten Gelder und Boten Lohn, berichtet der Magistrat:
„Den 19 Jan. legte sich der Rittmeister v Wangenheim mit seinen unterhabenen Truppen in dieser Stadt; er rückte aber aus, da man ihm ein Douceur gegeben von 10 Rthlr.
Den 23 Decebr (1758) marchirte die ganze Preußische Armee hiedurch und wurden unzehlige Wegweiser gefordert, da man aber mit gutem Gewißen 40 Boten rechnen kann, so rechnen wir solches 3 Rthlr.
Classe IV. Executions Abgaben
1759 den 27. Aprill rückte ein Husar auf Execution ein, und lag bis auf den 29 Aprill inclusive. Da Er nun auf der sub N. 22. erhaltenen, und hiemit beygelegten Ordre abweichen muste, erhielte solcher Executions Gebühr a Tag 16 Schilling für 3 Tage = 1 Rthlr.
Für seiner 3 tägigen Defrairung a Tag 12 Schilling, auf 3 Tage = 36 Schilling.
Für dessen Pferdt auf 3 Tage 1 1/2 Scheffel Haber a 32 Schilling = 1 Rthlr.
Heu und Hexel auf 3 Tage für Einen Deputirten, den Abweichungs Schein zu besorgen zu dessen Defrairung auf einen Tag = 1 Rthlr. 16 Schilling.
Fürs Pferdt mit Futter = 18 Schilling.
Summa der durch Executionen veruhrsachten Kosten 4 Rthlr. 31 Schilling.“
Zur „Classe V, betreffend die Einquartierung Durchmarsche und was dahin gehöret“ gibt es eine 97 Seiten umfassende Akte, woraus hier nur die Aufstellungen des Ratmanns und Gastwirts Joachim Diederich Clasen, des Ratmanns und Gastwirts Christian Kophamel sowie der Bürgermeisterwitwe Dorothea Justus folgen:
„Herr Senat: Clasen Rthlr. Sch.
1758, den 21, 22, 23 Decemb:
Der Herr Major von Lossow 1 24
4 Bediente 2
Für Caffe Thee und Zucker Wein
und Frantzbrandt Wein ist
ausgegeben 5 28
½ Tonne Bier 1 8
3 Kann Br. Wein 1
Den 26 Decembr Einen
Ober Officirer 24
Dieser hatte bey sich 3 Frauens
Menschen und einen Hund. Diese
zusammen, weil auch den Hund
hat müssen Caffee und Zucker
gegeben werden haben verzehret
2 Pfund Caffe a Pfund 20 Schilling
Zucker a Pfund 16 Schilling 1 24
Für den Hund in der Nacht
einen Braten machen müssen 24
Noch den Hund Semmel
und Milch 6
12 Bouteille Wein, weil Er in der
Nacht Michujul halte und eine
starcke Gesellschaft an sich zog 2 24
Den Ober Officirer einen Braten
mit auf der Reise geben müssen 32
3 Bedienten. Mit Bier und Wein 1 24
1759, den 14 Januar:
Einen Ober Officir: 24
2 Gemeine 16
Mit Bier und Wein 16
Den 21 Januar.
Einen Unter Officir: 12
Bier und Br. Wein 8
Den 11 Febr.
Einen Proviant Commissarium 24
Einen Bedienten 8
Bier und Br. Wein 12
Caffe 12
Den 1 Martii:
Abermahl den Proviant
Commissarium 24
Einen Bedienten 8
Caffe Bier und Br. Wein 24
1758. Herr Senat: Kophammel
Den 21, 22, 23. Decembr
1 Capitain 1 24
2 Mahl Caffe 12
11 Gemeine 5 24
1 ½ Tonne Bier 3 20
20 Kann Brandt Wein 6 32
Den 24 Decembr 2 Mann 16
Für Bier und Brandt Wein 14
Den 26 Decembr: 3 Mann 24
Für Bier und Br. Wein 28
Den 28. Decembr
bey 2 Brodt Wagen Einen
Unter Officirer 12
3 Gemeine 24
Für Bier und Br. Wein 32
dito bey einem Brodt Wagen
2 Mann 16
Für Bier und Brandt Wein 12
1759. Den 10 Januar: 4 Dragoner 32
Bier und Br. Wein 6
Caffe 2 mahl 16
dito Einen Feld - Prediger 24
Einen Gemeinen 16
Bier und Br. Wein 6
Den 14 Januar: 1 Unter Officirer 12
2 Mann 16
Caffe 8
Für Bier und Br. Wein 16
Den 22 Januar: 1 Unter Officirer 12
2 Mann 16
Caffe 8
Für Bier und Br. Wein 16
Den 11 Febr: 2 Husaren 2 Tage 32
Bier und Br. Wein 40
Den 12 Martii 3 Husaren 24
Bier und Br. Wein 1
Dito 2 Husaren 2 Tage 32
Bier und Br. Wein 40
Dito 2 Husaren 16
Bier und Br. Wein 16
Den 4 Aprill 4 Husaren 32
Für Bier und Br. Wein 32
Den 7 April 2 Husaren 2 Tage 32
Für Bier und Br. Wein 16
Den 18. Aprill 3 Husaren 24
Für Bier und Br. Wein 18
Den 24 Aprill 2 Husaren 16
Für Bier und Br. Wein 24
1758. Fr. Wittwe Bürger Meisterin Justen
den 21 22 23. Decbr.
1 Major und 1 Capitain
mit seiner Gemahlin 4 24
6 Persohnen 3 Tage 2 mahl Caffe 3
Diesen Thee a Tag 2 mahl 1 6
9 Pott Wein a 10 1 42
1 Pott Fr. Br. Wein 12
20 Gemeine 10
10 Kann Br. Wein 3 16
2 Tonn Bier a 2 Rthlr.
16 Schilling 4 32
Für Toback und Pfeiffen 1
Den 24 Decembr: 1 Ober Officirer 24
1 Pott Wein 10
1 mahl Caffe 8
Einen Gemeinen 8
½ Pott Br. Wein 4
3 Kann Bier 6
Für Tob: und Pfeiffen 8
Den 26. Decbr.
Einen Ober Officirer 24
Einmahl Caffe 8
1 Pott Wein 10
1 Bedienter 8
Für Bier und Br. Wein 6
Für Tob. und Pfeiffen 6
Den 29 Decembr
Einen Ober Officirer 2 Tage 1
2 mahl Caffe 16
1 Bouteille Wein 10
Fr. Br. Wein 3
2 Gemeine 16
4 Kann Bier 8
1 Kann Br. Wein 16
Für Tob. und Pfeiffen 16
1759 den 10 Januar: Einen Capit: 24
2 mahl Caffe 16
2 Bouteille Wein 20
2 Gemeine 16
6 Kann Bier 12
1 Pott Br. Wein 8
Für Tob. und Pfeiffen 8
Den 10 Januar.
Einen Ober Officirer und einen
Commissarium 2 mahl gespeiset 1 16
1 Bout: Wein 10
Bier und Br. Wein 8
Den 24 Januar.
Einen Ober Officirer 24
2 mahl Caffe 16
4 Bouteill. Wein a 10 Schilling 40
1 Bouteill. Fr. Br. Wein 12
2 Gemeine Husaren 16
2 Pott Br. Wein 16
2 Kann Bier 16
Für Tob. und Pfeiffen 8
Den 22 Januar: 1 Ober Officirer 24
2 mahl Caffe 16
3 Bouteille Wein 30
½ Pott Fr. Br. Wein 6
2 Husaren 16
3 Pott Br. Wein 24
9 Kann Bier 18
Für Toback und Pfeiffen 8
dito 2 Ober Officirer 1
2 mahl Caffe 16
3 Bouteille Wein 30
3 Gemeine 24
1 Kann Br. Wein 16
Für Bier 16
Für Tob. und Pfeiffen 12
Den 11 Febr. Einen Ober Officirer 24
1 mahl Caffe 8
2 Bouteille Wein 20
Für Fr. Br. Wein 3
1 Gemeiner 8
Für Bier und Br. Wein 16
Für Tob. und Pfeiffen 4
Den 1 Martii 1 Ober Officirer 24
2 mahl Caffe 16
3 Bouteille Wein 20
Für Fr. Br. Wein 4
1 Bedienter 8
Für Bier und Br. Wein 12
Für Tob. und Pfeiffen 6
dito Einen Obristen mit seiner
Gemahlin zu Mittage defrairen
müssen 32
2 Bouteill Wein 20
Caffe 16
3 Bediente 12
5 Kann Bier 10
½ Pott Br. Wein 4
Für Toback und Pfeiffen 8
Für Thee 8
Den 20 Apr:
Einen Ober Officirer 4 Tage 2
Für 6 mahl Caffe 1
9 Bouteill Wein a 10 Schilling 1 42
Für Tob. und Pfeiffen 10
2 Gemeine 4 Tage 1 16
¼ tel Bier 40
4 Pott Br. Wein 32
Für Tob. und Pfeiffen 12
Den 22 April 1 Ober Officirer 24
einmahl Caffe 8
2 Bouteill Wein 20
Für Tob. und Pfeiffen 6
Für Br. Wein 3
1 Gemeiner 8
Für Bier und Br. Wein 8
Für Tob. und Pfeiffen 4
Den 26 Aprill Einen Ober Officir. 24
einmahl Caffe 8
2 Bouteill Wein 20
Für Tob. und Pfeiffen 6
1 Gemeiner 8
Für Bier und Br. Wein 9
Für Tob. und Pfeiffen 6
Den 11 Mai Einen Ober Officirer
2 Tage 1
3 mahl Caffe 24
3 Bouteill Wein 30
Für Fr. Br. Wein 4
Für Pfeiffen und Toback 4
1 Bedienter 8
Für Bier und Br. Wein 24
Den 18 Mai Ein Ober Officirer
3 Tage 1 24
5 mahl Caffe 40
6 Bouteill Wein 1 12
Für Fr. Br. Wein 6
Für Pfeiffen und Tob: 12
2 Bediente 3 Tage 1
Für Bier und Br. Wein 1
Den 19 Mai
Einen Commissarium 2 Tage 1
4 mahl Caffe 32
2 Bouteille Wein 20
Für Fr. Br. Wein 4
Ein Bedienter 2 Tage 16
Für Bier und Br. Wein 1
Noch hat den 20 April und
folgenden, an den, aus den
Aemtern ausgehobenen Recrouten
so hier gelegen, verabfolget
werden müssen 168 Pott Bier 3 24
Für Licht bey den Recrouten 2 10“
Für die Einquartierungen mußten aufgebracht werden:
„An Rations 9 Wispel
18 Scheffel 2 Metzen Rthlr. Schill.
Rocken a Scheffel Berliner
maase 1 Rthlr. 243 6
101 ½ Centner Heu
a Cent 24 Schilling 50 36
24 ½ Schock Stroh a 1 Rthlr. 24 24“
Einige interessante Angaben sollen hier noch wörtlich folgen:
„Den 26 Junii 1758. Solten auf Ordre des Konigl. Preuß. Feld Krieges Commissariats zur Transportirung der Preuß. Armee 20 Wagens aufgebracht werden, da aber nur 15 zu bekommen so muß dieselbe von Demmin bis Galenbeck fahren und waren solche auf der Reise 6 Tage 15 vierspännige Wagen 6 Tage a 32 Schilling = 60 Rthlr.
Bey jeden Wagen weil 2 und 2 zusammengespannt 2 Fuhrleute a Tag jeden Zehr Geldt 12 Schilling macht für 30 auf 6 Tage = 45 Rthlr.
auf jeden Wagen a Tag 1 Scheffel Haber a 32 Schilling = 60 Rthlr.
Auf jeden Wagen täglich für 6 Schilling Heu und Hexel macht auf 6 Tage = 36 Schilling.
Als man diese Wagen am 3ten Tage nicht wieder zu Hause fand, so wurden wir gemüssiget 2 aus den Magistrat zu deputiren die Befreiung dieser Wagen zu besorgen, diese sind auf dieser Reise gewesen 3 Tage jeden zu seiner Defrairung a Tag 1 Rthlr. 16 Schilling beträgt auf 3 Tage für 2 = 8 Rthlr.
Da diese mit ihren Pferden eine weite Reise thun müssen, auch die Pferde sehr strapziret, so haben wir a Tag für jedes Pferdt Heuer geben müßen, 1 Rthlr. für 2 auf 3 Tage = 6 Rthlr.
Futter a Tag für jedes 1/2 Scheffel Haber zu 16 Schilling beträgt für 2 auf 3 Tage = 2 Rthlr.
Heu und Hexel a Tag für jedes 6 Schilling = 36 Schilling.
Da nun diese Wagen schon weiter als Galenbeck gefahren, auch nicht solten loßgelassen werden, als musten sich diese Deputirte zum Douceur bequemen und haben nach gewissenhafter Aussage gegeben = 10 Rthlr.
1758 den 23 Decbr wurden zu dem Abmarche des Petersdorffschen Bataillon gefordert 4 6spannige Wagen auf 2 Tage a 1 Rthlr., 8 Knechten Reise Geld auf 2 Tage a Tag 12 Schilling, 20 Pferde so theils geritten theils zum Vorspann gebraucht worden für jedes a Tag 16 Schilling = 18 Rthlr. 32 Schilling.
Hiebey sind 10 Mann gegeben jeden a Tag 12 Schilling macht für 10 auf einen Tag = 2 Rthlr. 24 Schilling.
Item für das v. Lossowsche Bataillon 4 6 spännige Wagen auf 2 Tage a 1 Rthlr., 8 Knechte jeden 12 Schilling Reisegeld, 18 Pferde so theils mit vor den Rust Wagen, und Lavetten geleget = 18 Rthlr.
Den 22 Decbr 6 vierspännige Wagen mit Krancken nach den Lazarette in Treptow 3 Tage = 12 Rthlr.
Den 23 Decembr 12 Pferde zum Vorspann bey der Artillerie hievon sind 9 nach 3 Tagen wiedergekommen jedes a Tag 16 Sch. = 12 Rthlr.
Den Leuten so dabey gewesen jeden a Tag 12 Schilling Zehr Geld auf 4 Tage = 6 Rthlr.
Da nun von obspecificirten Pferden 3 zurückgeblieben, so sind aus dem Magistrat 2 dieselben zu befreien deputiret, die aber nicht mehr als nur eines wieder bekommen, wofür sie zum Douceur gegeben 1 Rthlr. 16 Schilling.
Die übrigen 2 sind crepiret wovon eines, so Jacob Kirchhoffen zugehöret bezahlet mit 20 Rthlr. Das andere wovon Johann Trittelvitz Eigenthümer gewesen, ist denselben bezahlet für 16 Rthlr.
Den 28 Decbr: Dem Brodt Wagens von dem von Schorrlämmerschen Regiment 16 Vorspann Pferde, biß Kleinen Meitling jedes Pferd 16 macht für 10 Stück = 5 Rthlr. 16 Schilling.
dito den Brodtwagen von dem Petersdorffschen Bataillon biß Darbeien 6 Vorspann Pferde gegeben a 16 Schilling = 2 Rthlr.
2 Vorspann Pferde den Herrn Capitain v. Jagow, biß Marlow auf 3 Tage, für jedes Pferdt 16 Schilling = 2 Rthlr.
dito 12 Vorspann Pferde dem Brodt Wagen von dem v. Dohnaischen Regiment bis Genoien = 4 Rthlr.
Den Brodt Wagens von den von Dierschen Regiment 12 Pferde a 16 Schilling auf 1 Tag = 4 Rthlr.
dito einen ammunitions Karren biß Schorrentin fahren müssen = 12 Schilling.
Den 19 Januar: 6 Vorspann Pferde die Fr. Majorin Gerbern bis Alten Kalden zu fahren = 1 Rthlr.
Den 22 Januar: die Fr. Gräfin von Billersheim nach Alten Kalden zu fahren Ein 6spanniger Wagen = 2 Rthlr.
Den 22 Januar: Einen Corps Husaren 2 vierspännige Wagen geben müssen bis Sültze auf 2 Tage a Tag 32 Schilling = 2 Rthlr. 32 Schilling
dito muß auf Befehl des Herrn Major von Schulzen 4 vierspännige Wagen nach Malchin zu Transportirung der Bagage bey seinem Ausmarche sich einfinden, 2 von diesen Wagen haben bis Grim fahren müßen und sind ausgeblieben 6 Tage a Tag 32 Schilling = 8 Rthlr.
dito Einen Wagen nach Demmin so das Eisen zu den hier gemachten Rädern holen müssen = 1 Rthlr. 16 Schilling.
Den 23 Januar: 6 Vorspann Pferde für der Krieges Cantzeley bis Sultze jedes Pferdt a 16 Schilling auf 2 Tage = 4 Rthlr.
Den 1 Martii Einen Feld - Scheerer nach Demmin fahren müssen = 32 Schilling.
Den 2 Martii Einen Commissarium nach Dargun fahren müssen = 32 Schilling.
dito 2 Vorspann Pferde der Fr. Generalin von Dierken nach Genoien geben müssen = 32 Schilling.
Den 2 Aprill. Einen Ober Officirer nach Malchin fahren müssen = 32 Schilling.
dito einen Fahn – Schmidt nach Teterow = 1 Rthlr.
Den 30 Aprill einen Commissarium nach Warckensin gefahren = 1 Rthlr.
Den 1 Maii Einen Commissarium nach Schlackendorff gefahren = 8 Schilling.
Den 6 Maii Einen Commissarium nach Malchin = 32 Schilling.
Da bey den Durchmarchen der worthabende Bürgermeister allemahl die Zusprache der durchmarchirenden gehabt, so rechnet er die deshalb gehabten Unkosten an 30 Rthlr.
Den 29 Decebr. 1758 hat Herr Senator Kophamel mit seinem Pferden und beschlagenen Wagen Bagage fahren müssen. Bei deßen Rückehr aber sind die Pferde und der Wagen von einem Preuß. Commando angehalten und die Pferde vor einen Pulver Wagen gespannet. Endlich aber ist, das Holzgeräth an diesen Wagen, als dieses Commando, den vorgesezten Orte nicht erreichen können u. im Holze die Nacht über bleiben müssen, bei einem von ihnen gemachten Feuer verbrandt. Das übrige Geschirr aber als Ketten, Hals Koppeln Thaue und das sämtliche Eisen Werck ist gänzlich Abhänden gekommen. Dieses zusammen schätzet er auf sein Gewissen am Werth 30 Rthlr.“
VIIte Classe.
Was die Wirthschafft durch die mancherley Drangsalen vor Schaden gelitten.
Nach 12 Wochen hat sich der unter den Recrouten angeführte Meister Daniel Brunschweg wieder eingefunden und baare Unkosten gehabt 28 Rthlr. Da er nun als Schuster in 12 Wochen sein Handwerck nicht treiben können, mithin seine Wirthschafft sehr gelitten, so rechnet er a Woche am gehabten Schaden 1 Rthlr. 16 Schilling machen 16 Rthlr.
Auch der unter den Recrouten aufgeführte Joachim Damman ist endlich wieder loßgekommen, da er Unkosten gehabt 5 Rthlr.
Der Senator Joachim Diederich Glasen ist wegen der restirenden 892 Rthlr. 32 Schilling 4 Pfennig für Naturalien nach Stettin gebracht alwo er vom 15 Mai 1759 biß den 8 Decebr. c.a. zusammen 208 Tage zurück gehalten worden. Diesen zu seiner Defrairung a Tag 2 Rthlr. machen 416 Rthlr. Überdem, da er Ackerbau und Wirthschafft treibet und wehrend seiner Abwesenheit einen tüchtigen Menschen in seiner Wirthschafft halten müssen, so hat er solchen tägl. 16 Schilling bezahlen müssen, macht auf 208 Tage 69 Rthlr. 16 Schilling.
Der Capitain v. Osten verlangte, daß die hiesigen Schmiede und Rademacher solten einen Lauff Back Ofen und 2 Läuffe Schwiegel Räder verfertigen, diesen Leuten ist zwar die Bezahlung vor ihrer Arbeit versprochen; allein die Rademacher haben auf ihre Forderung von 12 Rthlr. nur 9 Rthlr. bekommen, mithin ist die Stadt genothiget worden ihnen zu vergüten 3 Rthlr.
Denen Schmieden aber, deren Recht sich auf 36 Rthlr. erstreckte, ist vom Krieges Commissariat nur eine Vergütung von 12 Rthlr. geschehen und die Stadt hat ihnen hinfolglich vergüten müssen 24 Rthlr.
Auch solten hiernächst die Bötticher zur Verfertigung der Mehl Tonnen übersandt werden, welches auch geschehen, allein, es ist keine Bezahlung vor ihre Arbeit erfolget und die Stadt ist ebenfals genöthiget worden ihnen solche zu ersetzen und zwar
1) der Meister Flexen vor seiner 10tägige Arbeit zu Malchin a Tag 9 Schilling = 1 Rthlr. 42 Schilling.
2) der Meister Sehlen welcher eben so lange dorten gearbeitet 1 Rthlr. 42 Schilling.
Den 31 April 25 Personen nach Demmin zur Magazins Arbeit auf 2 Tage schicken müssen, a Tag 12 Schilling die Person = 12 Rthlr. 24 Schilling.“
Insgesamt ergab diese Schadensrechnung eine Summe von 8695 Rthlr. 43 Schilling und 2 Pfennig.
Die Stadt Neukalen hatte 1759 eine Kriegscontribution von 1748 2/3 Rthlr. zu zahlen. Da dieser Betrag nicht sofort bezahlt werden konnte, nahmen die Preußen zwei Personen in Haft. Amtmann Souhr und der Ratmann Joachim Diederich Clasen saßen vom 15.5.1759 bis zum 8.12.1759 in Geißelhaft in Stettin.
Welche Ausmaße die Zwangslieferungen für die preußischen Truppen angenommen hatten, soll ein Auszug aus einem am 13.8.1760 von General Werner herausgegebenen „Erlaß um den Engeren Ausschuß“ verdeutlichen:
„Nachdem ich mich genötigt gesehen, mit dem meinem Kommando anvertrauten Armeekorps königl. preuß. Truppen diesseits der Tollense in das Herzogtum Mecklenburg einzurücken, um sowohl einen Teil desselben darinnen subsistieren 6) zu lassen, als auch mich derer Posten von Treptow a. d. Tollense [gemeint ist Altentreptow] und an der Peene zu versichern: so wird den Landräten jedes Kreises, wie auch den Magistraten in den Städten des Herzogtum Mecklenburg hierdurch allen Ernstes aufgegeben, zur Subsistenz der Königl. Truppen nicht allein nach Empfang dieses innerhalb 24 Stunden 30 000 Rationen und 20 000 Portionen, auch 50 Stck. Ochsen und 300 Hammeln nach Treptow a. d. Tollense an das Feldkommissariat abzuliefern, sondern auch Deputierte dahin ohne Anstand abzustellen, mit welchen das Kommissariat wegen der übrigen Lieferungen an Portionen und Rationen, wie auch 2000 Remontepferden 7) und 800 000 Talern Kontribution und Brandschatzgelder das Gehörige regulieren und festsetzen wird, als welche prästando in den ansetzenden Terminen, unumgänglich erfolgen müssen, falls nicht nach dem Exempel der Feinde des Königs, meines Herrn, die ungesäumte Beitreibung durch Feuer und Schwert erfolgen soll. Es wird auch den Ständen und Untertanen der Distrikte von Mecklenburg-Schwerin hiermit bekanntgemacht, daß sie nunmehr gänzlich unter königl. preuß. Botmäßigkeit stehen, also sonsten nirgends Parition zu leisten haben; dahingegen ihnen bei richtiger Ablieferung der ausgeschriebenen proportionierlichen Beitragungen alle Huld und Schutz unfehlbar wiederfahren wird.“
Kleine Husarenpatrouillen verbreiteten diesen Befehl im Lande, den sie an die Mauern und Hauswände klebten.
Im Oktober 1760 nahm der preußische Husarenführer Werner Quartier in Neukalen und bedrückte die Stadt arg. Es gab starke Einquartierungen von Husaren und verschiedene Truppendurchmärsche. Die „Berechnung der Schäden und Kosten der Stadt Nienkahlden, welche dieselbe durch die von den Königl. Prßl. Trouppen und zwar unter des Herrn Gener. Major von Werner erzwungenes Geld, Korn, Fourage, Menschen, Pferde und Viehlieferung ingleichen durch Execution, Durchmärsche im Jahr 1760 erlitten“ weist einen Betrag von 2467 Rthlr. 8 Schilling aus. Unter vielen anderen Ausgaben waren am 17.10.1760 „an den Major von Bohlen Wernerschen Husaren Regiment an Contribution bezahlt 300 Rthlr.“.
Mit dem Jahre 1761 begann dann für Mecklenburg - Schwerin die härteste Zeit des nun schon fünf Jahre andauernden Krieges. Fortwährende Kontributionen, Erpressungen, Lieferungen und Werbungen überstiegen nun alles bisherige Maß. Wie gewalttätig und roh man dabei verfuhr, davon nur ein Beispiel: Ende Januar erließ der Prinz (Georg III.?) durch das ganze Land ein Ausschreiben, daß jedes Domanialamt, jede Stadt und jedes Rittergut eine Anzahl vierspänniger Wagen und dazu das nötige Gerät nebst einem Gespannführer und zwei Arbeitern für jeden Wagen mit Lebensmitteln auf drei Tage nach Rostock, Neukalen oder Tessin zu stellen habe. Da man allgemein fürchtete, daß sich hinter diesem Befehl die geheime Absicht verstecke, Rekruten einzufangen, so verbot in einem Erlaß der Herzog von Mecklenburg junge Leute mitzuschicken, „um den preußischen Offizieren den in den mecklenburgischen Landen noch übrigen kleinen Vorrat an jungen, diensttauglichen Leuten nicht zu zeigen“. So kamen in den drei genannten Orten meist nur ältere, verheiratete Männer zusammen. Aber was man befürchtet hatte, trat doch ein. Alle Männer wurden von den preußischen Truppen sofort ergriffen und in die Kirchen gesperrt. Die Wagen mit den Pferden aber ließ man ohne Führer umkehren und fahren, wohin die Pferde sie brachten. Viele wurden unterwegs gestohlen oder kamen um; einige kehrten nach langem Umherirren im Lande matt, und geschunden zu ihrem Besitzer zurück. Die Leute aber wurden rottenweise, mit Stricken aneinander gebunden, in die preußischen Rekrutendepots geschleppt, wo sie halb verhungert und verdurstet ankamen.
Die „Berechnung der Schäden und Kosten der Stadt Nienkahlden, so dieselbe im Jahr 1761 von den Königl. Preuß. Trouppen, wegen erzwungener Geld, Korn, Fourage, Menschen, Pferde und Vieh - Lieferung, ingleichen wegen Execution, Durchmärsche und Einquartierung zu erlitten“ weist einen Gesamtbetrag von 17465 Rthlr. 32 Schilling aus. Aus der Akte geht hervor, daß wieder viele Einquartierungen und Durchmärsche stattgefunden hatten. Unter anderen Drangsalen wurden auch der Ratmann Justus und der Kaufmann Sassenhagen als Geißeln nach Gnoien auf 35 Tage mitgenommen.
Die „Berechnung der Schäden und Kosten der Stadt Nienkahlden welche dieselbe durch die von den Königl. Preuß. Trouppen erzwungener Geldzahlungen, Korn, Fourage, Menschen, Pferde und Vieh Lieferungen, ingleichen durch Execution, Durchmärsche pp. im Jahr 1761 bis 1762 erlitten“ weist einen Gesamtbetrag von 43282 Rthlr. 7 Schilling 2 Pfennig aus.
Unter anderem wird ausgeführt:
„Es ist zwar den 12. May 1762 der Cornet Lintzel mit ein Commando Husaren hier eingerückt, umb die gewaltsame Aufhebung der Menschen zu betreiben. Es wären aber sämtliche zusammen gerafte Leute, nachdem die verlangte Execution abgetragen, und verschiedene Doceurs angewandt, wieder entlassen.
Den 14. Febr. ist der Chirurgius Köhler gewalthätig weggenommen, und da Er erstlich den 21. Septb. wiedergekommen, mithin 31 ganze Wochen mit herum geschlept, so rechnete Er die baar gehabte Auslagen mit 40 Rthlr. Die gehabten Versaumniße und Schäden, so er in Ansehung seines Metiers gelitten rechnete Er (a Woche 5 Rthlr.) macht auf 31 Wochen 155 Rthlr.“
Auf das am 2.1.1762 in Neukalen erfolgte Gefecht zwischen preußischen und schwedischen Truppen soll hier nicht näher eingegangen werden, da in unserem Jahresheft 2012 darüber bereits ausführlich berichtet wurde. Nur soviel noch: Kirchenvorsteher Hinrich David Justus berechnete den der Kirchenökonomie in diesem Zusammenhang entstandenen Schaden folgendermaßen:
„1. Zu Begrabung der Todten ist auf dem Kirchhofe ein Platz von 20 Begräbnißen eingenommen 8). Jegliches Begräbnis wird bezahlt mit 1 Rthlr. 40 Schilling = 36 Rthlr. 32 Schilling 9).
2. Ein Thor vor dem Kirchhofe ist ruinirt, so von Handwerksverständigen taxirt 12 Schilling.
3. Das Kirchendach ist von einer Canon Kugel beschädiget, für deßen Reparatur bezahlt 1 Rthlr.
4. Das Gelind um den Kirchhof zum Sanct George 11) vor dem Thor ist verbrandt, zu deßen Wiederherstellung die verbrandten 36 Stück eichene Planken a Stück 4 Ell lang a Elle 12 Schilling betragen würden 36 Rthlr.
Arbeitslohn zusamt einen verbrandten Pfost 3 Schilling.
5. Das vor diesem Kirchhof gewesene Thor ist gleichmäßig weggebrandt. Hiezu werden erfordert 24 Ell Bretter a 6 Schilling 3 Rthlr.
Zwey Paar Hespen mit denen Nageln 1 Rthlr. 16 Schilling.
Macherlohn für das Thor, zusamt den Spangen und Nägeln 3 Rthlr.
Summa 96 Rthlr.“
Oberst Belling mit seinem Husarenregiment nahm Anfang Januar 1762 in Dargun sein Winterquartier.
Auch in Neukalen waren Truppenteile von Mitte Januar bis Ende April unter Leitung des Oberst von Goltz untergebracht. Verwundete mußten gepflegt und versorgt werden.
Auch Geldforderungen und Auflagen für Futterlieferungen gab es weiter.
Die Stadt Neukalen berechnete ihre Kriegsschaden von Fastnacht 1760 bis Fastnacht 1763 mit 15495 Rthlr. 12 ½ Schilling.
Erst mit dem Frieden von Hubertusburg, geschlossen am 15. Februar 1763, sind die Ereignisse des Siebenjährigen Krieges beendet. Obwohl der Magistrat den entstandenen Schaden mit der Hoffnung auf spätere Vergütung sehr genau berechnet hatte, ging man am Ende leer aus.
1) Trinkgeld, Bestechungsgeld.
2) Pallasch = Säbel mit annähernd gerader Klinge.
3) 1 Winspel = 25 Scheffel; 1 Scheffel = 16 Metzen; 1 Fuder = 13 Bund; 1 Schock = 60 Bund.
4) Verpflegung.
5) Bürgermeister Friedrich Justus war am 6.6.1757 verstorben; Kaufmann Daniel Jochim Wienholz; Kaufmann Gustav Sassenhagen;
6) Die preußischen Truppen sollten in Mecklenburg untergebracht und verpflegt werden.
7) Junge Pferde, die für die Kavallerie geeignet waren.
8) Hier steht heute der Gedenkstein auf dem Markt .
9) 48 Schilling = 1 Rthlr.
11) Gemeint ist der heutige Friedhof.