Der Ratmannsteich
Wolfgang Schimmel
Dieser Stadtteich erhielt seinen Namen nach den Ratmännern, welche ihn in früheren Zeiten befischten. Der Name ist schon im ältesten Stadtbuch 1414 zu finden.
In den Ratmannsteich fließt der „Schmelzbach“ mit seinem klaren Wasser. Dieser Bach nimmt das Wasser aus den Waldhöhen südlich der Stadt auf, welches sich im „Gorschendorfer Soll“ und in der Niederung bei der früheren Ziegelei ansammelt. Er führt durch die Wiesen, das Gartsbruch in Richtung der Fritz-Reuter-Straße und ab hier in Rohren bis zum Ratmannsteich.
Schmutzige Abwässer gelangten in alten Zeiten nicht in den Ratmannsteich, der ursprünglich größer war und sich weiter nach Osten bis an den Salemer Weg erstreckte. Der Abfluß des Teiches erfolgte über eine sogenannte „Rönne“ in den um die Stadt herumführenden Wallgraben und somit letztendlich in die Peene. Damit der Teich immer genügend Wasser enthielt, gab es an der „Rönne“ einen Schieber. Der Rat der Stadt war - besonders natürlich in trockenen Zeiten - an einem gleichmäßig hohen Wasserstand des Ratmannsteiches interessiert, da dieser als Fischteich genutzt wurde.
In den Jahren vor 1652 kam es wiederholt zu Auseinandersetzungen, weil der Abfluß des Ratmannsteiches so verschlammt war, daß die anliegenden Gärten und der sogenannte Hirtensteig vor dem Malchiner Tor bei größeren Regengüssen unter Wasser standen. Nach alter Gewohnheit hatte die Bürgerschaft für einen ordnungsgemäßen Abfluß zu sorgen. Da man sich nicht einigen konnte, mußte das Burggericht die Sache entscheiden:
„Bescheidt
Nachdem diese Sache, undt insonderheit die Rönne in Augenschein genommen, den dann sowohl der H. Stadtvoigt Hoch: auff sein Eydt undt gewißen genommen das die Rönne itzo in Radtmer - Diecke höher gelegt wie vorhin, alß auch etzliche Bürger hoch - beteurret, das von alters allemahl der Rahtmer Teich, vollgestanden, undt ansolchen die gantze Stadt, undt das Fürstl. Hauß interessiret, das nemblich der Teich nicht zuviel auch nicht zu wenigk waßer habe. Alß ist diese Sache dahin verabscheidet, das der Teich voll waßer biß an den Hirten Steg so von der Rönne nach dem Stadtthor wehrts lieget, (jedoch das der Steig oben bloß bleibet), gelaßen undt darnach die Rönne geleget, undt es also bey der alten Gerechtigkeit, verpleiben soll, jedoch pleibet nach diesem, einem jeden parte welches sich etwa ins künftige hiedurch graviret zu sein, vermeinet, sein Zeugniß zuführen, undt nach der alten Gerechtigkeit rechtmeßige erkundigung anzustellen undt vorzubringen, vorbehalten. V. R. W.
Datum Niencalden den 8. January Anno 1652
Fürstliches Burggerichte hieselbsten“
1718 stellte man fest, daß der „Rahtmer Deich“ ganz zugewachsen und für die Ratsleute nicht zu gebrauchen ist. Die Bürgerschaft erklärt sich zur Reinigung bereit. Das Wasser wurde abgelassen und der Teich trocken gelegt. Die Bürger, welche keine Pferde und Wagen besaßen, mußten den Schlamm abgraben und aufladen. Die Fuhrwerksbesitzer fuhren ihn weg. Bürgermeister und Ratsleute versprachen, je nachdem wie fleißig sie sein würden, eine Tonne oder zwei Tonnen Bier dafür auszugeben. So geschah es auch. Der Teich war nun wieder sauber.
Es ist heute unvorstellbar, aber in damaliger Zeit konnte man mit einem Angelkahn vom Ratmannsteich über den südwestlich um die Stadt herumführenden Graben bis zur Peene gelangen.
Um 1750 wurde der Ratmannsteich alljährlich zweimal von den Ratsherren abgefischt. In einem Magistratsbericht von 1801 heißt es, daß der Rat der Stadt den Ratmannsteich mit Jungfischen besetzt habe.
1810 erfolgte eine Reinigung des Teiches. Etwa zu dieser Zeit begann der Magistrat mit der Verpachtung des Teiches.
1827 wurde der Abzugsgraben, welcher vom Ratmannsteich bis zum Schäferteich führte, aufgegraben und vertieft. Das Protokoll dazu lautet:
„Protocollum gehalten Neukalden in curiae den 26 Mai 1827
in Gegenwart
des Herrn Bürgermeisters Petri
des Herrn Senators Schumacher
im Beyseyn
der beiden Stadtsprecher Clasen und Stüdemann
der Viertelsleute Kasch, Salchow, Busch, Meyer
der Cämmereybürger Fischer und Kosegart
des Ausschußbürgers Lückstaedt und JJ Stüdemann
a me subscripto
Durch Aufgrabung des Abzugsgrabens welcher von dem Rathsteich bis zum Schäferteich führt und durch hinlängliche Vertiefung desselben ist der Platz welcher unter dem Namen Lehm Kuhle bekannt ist und vor der Stadt zwischen dem Malchinschen Thore und der Wallpforte liegt, troken gelegt. Er liegt hinter 11 oder 12 Häuser, ist 178 Quadratruthen groß und kann, wenn er unter einiger Cultur kömmt zu Gärten benuzt werden. Es ist die Frage, ob dieser Platz nicht den Bewohnern der Häuser zugeschlagen und wie theuer dies geschehen soll. Es ward beliebt, daß der Herr Senator Schumacher ersucht seyn soll jede Quadratruthe dieses Platzes für 24 Schilling N 2/3 zuzuschlagen und namentlich zuerst und zuvörderst jedem Hausbesitzer den Theil anzubieten, welcher hinter sein Haus liegt, und nur dann erst einem andern anzubieten, wenn der Hausbesitzer den Platz nicht haben will.
Nach geschehenem Verkauf wird der Herr Senator die Güte haben, über den Erfolg zur Stadtcasse zu berichten.
Womit geschlossen
Actum ut supra
in fidem
JFMüller
Secr. civit.“
Am 26.11.1833 wurde ein kleiner Platz am Ratmannsteich an den Kaufmann Köhler verkauft, der hier ein mit Stroh gedecktes Wohnhaus erbaute und eine Bierbrauerei betrieb. Er zahlte für den ungefähr 2 ½ Quadratruten großen Platz 1 Rthlr. 12 Schilling. Heute steht hier das Wohnhaus Salemer Weg 2.
Am 25.8.1847 wurde in einer Ratsversammlung über die Reinigung und Ausmodderung des Ratmannsteiches gesprochen. Er war in Folge der anhaltenden Dürre fast gänzlich ausgetrocknet:
„Man überzeugte sich von der Nothwendigkeit und bestimmte, daß die Arbeit unter Leitung des Herrn Senator Willgohs und sämmtlicher Bürger Repraesentanten, fordersamst in Angriff genommen werden sollte, und zwar soll der Arbeitslohn aus der Cämmerey - Casse für die Tagelöhner bezahlt werden, in der Voraussetzung, daß die hiesigen Ackersleute umsonst die Modde wegfahren lassen würden, zu welchem Zweck ein öffentlicher Aufruf an selbige erlassen werden solle. Im Falle aber selbige nicht dazu geneigt sich zeigten, soll die Modde auf Kosten der Cämmerey auf einen Haufen gebracht und demnächst öffentlich verkauft werden. Die Annahme der Arbeitsleute wird von den beiden Stadtsprechern Seemann und Busch geschehen und bemerckte ersterer dabei, daß vor etwa 37 Jahren die Reinigung des Rathmanns Teich in Hand und Spanndiensten geschehen sey, worüber aber keine Acten aufgefunden werden können.“
Bei der Ausmodderung des Ratmannsteiches wurde eine Kanonenkugel gefunden, welche aus der Zeit des 7jährigen Krieges stammte. Nachdem der Teich wieder sauber war, wurde er ab 1848 neu verpachtet für jährlich 4 Reichstaler.
Am 30. Januar 1849 schrieb das Felddepartement:
„Der Kaufmann Köhler und der Ackersmann G. Schultz hatten sich darüber beschwert, daß der Wasserstand im Rathsteiche zu hoch sei und nicht Abfluß genug habe, wodurch ihre an diesem Teiche belegenen Gärten zu naß gehalten würden und der Gefahr ausgesetzt wären überschwemmt zu werden. Diese Gartenbesitzer baten daher um Abhülfe des gedachten Uebelstandes mit dem Bemerken, daß solche Abhülfe nur durch einen vergrößerten Abfluß des Wassers aus dem Teiche erreicht werden könne.
In der am 21ten November v. J. stattgefundenen Rath- und Bürgersitzung wurde daher das Felddepartement beauftragt, den Wasserstand im Rathsteiche an Ort und Stelle zu untersuchen und über den Befund zu berichten.
Wir sind diesem Auftrage nachgekommen und haben uns durch den Augenschein überzeugt, daß das Wasser im Rathsteiche gegenwärtig allerdings ziemlich hoch steht, jedoch nicht so hoch, daß für die Gartenbesitzer ein Nachtheil daraus entsteht, wenn nur der Zufluß des Wassers aus der Schmelzbach zum Rathsteiche völlig verhindert wird, welche Verhinderung durch Stauung des Wassers neben der Brücke bei dem Börmelschen Hause vollenkommen zu erreichen ist. Es ist aber nicht zu leugnen, daß die neben dem Rathsteich belegenen Gärten bei wolkenbruchartigem Sturzregen, sowie bei plötzlichen Auftauen nach viel gefallenen Schnee der Gefahr der Ueberschwemmung ausgesetzt sind, welche Gefahr aber auch durch einen verstärkten Abfluß des Wassers aus dem Rathsteiche kaum gänzlich abzuwenden ist. In Erwägung der gedachten Umstände scheint uns eine Vergrößerung des Abflußes aus dem Rathsteiche angemessen und nothwendig und machen wir daher den Vorschlag, einen verstärkten Abfluß des Wassers durch Erweiterung und Tieferlegung der Oeffnung, welche das Wasser vom Rathsteiche nach der Frankengrund führt, zu bewerkstelligen und diesen Bau im nächsten Frühjahr vorzunehmen, da eine solche Arbeit, welche einen Neubau der Brücke erfordert, bei jetziger Jahrszeit nicht gut ausführbar ist.
Schließlich fügen wir noch die Bemerkung hinzu, daß der Rathsteich besonders bei Feuersgefahr von großem Werthe ist und daher die gedachte Abfluß - Oeffnung nicht zu niedrig gelegt werden darf, damit in dem Teiche stets reichlich Wasser ist.
Neukalden d 30ten Januar 1849.
Das Felddepartement
Willgohs Meyer Glasow
Sonntag Krüger“
Am 21.4.1860 wurde der Ratmannsteich für 5 Reichstaler 12 Schilling jährlich auf sechs Jahre verpachtet. 1866 erfolgte eine Neuverpachtung für 7 Reichstaler jährlich auf sechs Jahre an den Kaufmann Wilhelm Köhler. Er hatte um 1850 an Stelle seines 1833 erbauten kleinen Wohnhauses unmittelbar am Ratmannsteich ein neues größeres Haus erbaut (heute: Salemer Weg 2). 1867 wandte er sich mit einer Bitte an den Magistrat. Stadtsekretär Timm schrieb dazu:
„Da der Rathmannsteich zur Zeit trocken gelegt sei, so sei es sein Wunsch zwischen seinem Garten und dem Rathmannsteich die Grenze grade zu machen dahin, daß der Garten mit der neben seinem Hause befindlichen Mauer eine grade Linie bilde. Er bitte ihm dies Terrain aus dem Rathmannsteich gegen eine billige Taxe zu überlassen und ihm zugleich die Erlaubniß zu ertheilen aus dem Rathmannsteich die erforderliche Erde zur Ausfüllung dieses Terrains sich auskarren zu lassen.“
Der Ratmann W. Reinhardt schrieb dazu:
„Ich habe heute früh diejenige Fläche welche Herr Köhler zuzuhaben wünscht ausgemessen und wird dieselbe circa 9 Quadratruthen betragen.
Neu - Kalen 9 Juli 1867 WReinhardt“
Auf der Ratsversammlung am 10.7.1867 wurde dann „der Antrag des Kaufmanns Köhler sen, um Ueberlassung von Terrain aus dem Rathmannsteich zu seinem Garten besprochen und demnächst beschlossen, man wolle bei der jetzigen Trockenlegung des Rathmannsteich dem Kaufmann Köhler zu seinem Garten eine Fläche zur Bildung einer graden Linie von seiner Steinmauer bis auf den Schultzschen Garten gegen eine Vergütung von 16 Schilling a Quadratruthe überlassen unter der Bedingung, daß er diese Fläche nach zuvoriger Vermessung durch das Baudepartement gegen den Rath-mannsteich mit einem tüchtigen Bollwerk versehe, die Niederung mit der Modde aus dem Rathmannsteich ausfülle und allemal den Wasserlauf im Graben aus den Stüdemannschen Garten pp nicht beenge, sondern solchen in den Rathmannsteich nach wie vor durch das von ihm zu errichtende Stockwerk unbeengt lassen. Im Uebrigen hat der Kaufmann Köhler das ermittelte Kaufstandsgeld demnächst fordersamst an die Stadtkasse zu berichtigen und das Bollwerk fordersamst in Angriff zu nehmen und solches auch für die Zukunft auf seine Costen zu erhalten.“
„Der Graben hinter den Wallgärten, von der Wallpforte bis Tegetmeyers Garten 1) ist ganz mit Kraut zugewachsen und an mehreren Stellen zugetrieben, so daß das Wasser welches aus der Stadt kömmt und diesen Graben passiren muß nicht abfließen kann. Die neue Rinne vom Albrechtschen Hause 2) bis zur Wallpforte ist daher mehrere Zoll mit Wasser und Schlamm angefüllt, welches einen pestialischen Geruch verursacht.
Die Pächter der Wallgärten sind nach den Pachtbedingungen verpflichtet, diesen Graben offen zu halten, welches aber niemals oder selten von einzelnen geschieht.
Ich möchte proponiren, den Pächtern dieser Gärten aufzugeben, den Graben binnen 8 Tagen gehörig aufzuräumen, widrigenfalls es auf ihre Kosten geschehen müßte, auch dieselben später von den Pachtrecht auszuschließen.
Neukalen d. 2 October 1869.
H Stüdemann
Senator
Nach dem Verpachtungsprotocolle vom 6 Febr. 1852 haben die Pächter den Graben am Wege längs ihres Pachtgarten gehörig offen zu halten u dahin zu sehen, daß das Wasser in demselben Abfluß habe.
Mittelst Vorzeige durch den R. D. Meyer ist den Pächtern der Wallgärten aufzugeben, innerhalb 8 Tagen den Graben längs ihrer Pachtgärten am Wege gehörig aufzumachen, daß das Wasser abfließen kann, widrigenfalls nach Ablauf dieser Zeit auf ihre Lasten das Behufige verfügt werden würde.
Neukalen den 2 October 1869.
Der Magistrat
L Mau H Stüdemann“
Einige Tage später wurde der Graben von den Gartenpächtern gesäubert.
Als 1872 die Fischerei auf dem Ratmannsteich für weitere sechs Jahre ausgeschrieben wurde, erhielt Kaufmann Köhler für eine jährliche Pacht von 3 Reichstalern den Zuschlag.
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts begann der Bau von Wohnhäusern am alten Landweg nach Malchin 3). Damit verbunden war, daß immer mehr Abwässer in den Schmelzbach und damit in den Ratmannsteich gelangten. Der Teich verschmutzte zusehendst. Dr. Buschmann, welcher auf der anderen Straßenseite wohnte 4), schrieb am 6.10.1884 an den Magistrat:
„An den verehrlichen Magistrat!
Schon vor 2 Jahren wurde die Nothwendigkeit anerkannt und ausgesprochen, den Ratmannsteich auszumodern, und die Absicht nur aus anderweitigen Rücksichten aufgeschoben. Nun ist der Moder so angestiegen, daß in diesem Sommer der Geruch für die Anwohner häufig recht unangenehm gewesen, und nun allgemein die Bitte ausgesprochen wurde, mich aus sanitären Gründen für die Ausmoderung des Teiches zu verwenden. Wenn dieselbe im Sommer wegen der drohenden Choleragefahr nicht zulässig war, so dürfte jetzt bei anscheinender Beseitigung dieser Gefahr es gerathen sein, diese Reinigung vorzunehmen, damit nicht die größere Ausdünstung im nächsten Jahr bei Beginn der Sommertemparatur ernstere Gefahren für die Anwohner mit sich bringt. Meine Bitte geht deshalb im Verein mit andern Anwohnern des Teiches dahin, ein verehrlicher Magistrat wolle noch in diesem Herbst diese Arbeit vornehmen lassen.
Eines verehrlichen Magistrats gehorsamster R. Buschmann“
Er erhielt folgende Antwort:
„Dem Herrn Sanitätsrath Dr. Buschmann habe ich heute erklärt, daß die Ausmoddung des Rathmannsteichs bereits schon früher beschlossen worden u die Arbeit fordersamst im nächsten Frühling beginnen solle.
Neukalen 7 Octbr 1884 L Mau“
Der Ratmannsteich wurde nun im Frühjahr 1885 gründlich entschlammt. Gleichzeitig wurde das westliche und nördliche Ufer begradigt und mit einer Steinmauer versehen. Außerdem wurden zwei Einfahrten in den Teich angelegt, so daß man mit einem Pferdefuhrwerk zur Wäsche durch den Teich fahren konnte. Den südöstlichen versumpften Teil des Teiches schüttete man mit der ausgegrabenen Modder zu. Dadurch erhielt der Teich auch hier gerade verlaufende Ufer. Zu den Straßen hin wurden Linden angepflanzt, die bis vor kurzem noch standen. Aus dieser Zeit stammt die folgende Vereinbarung:
„Vereinbarung
Zwischen dem Districts - Baumeister Hennemann, als technischen Aufsichtsbeamten der Neukalen - Pisede'er - Chaussee und den Magistrat zu Neukalen wurde, vorbehaltlich der Genehmigung des Magistrats zu Malchin, als des Directorii dieser Chaussee Folgendes vereinbart:
§. 1.
Dem Magistrat zu Neukalen wird es auf sein bez. Ansuchen gestattet, die Stützmauer längst dem sogen. Rathmannsteich (in #8,68 und 8,69 der Chaussee links) in ihrer ganzen Länge um ca. 2m nach dem Teich zu vorzurücken, dadurch das erhöhte Bankett entsprechend zu verbreitern und, etwa an der Stelle der jetzigen Stützmauer, eine Baumlinie anzupflanzen.
§. 2.
Dagegen verpflichtet sich die Stadt Neukalen diese Anlage derart aufzuführen, daß bei Zuhülfenahme des Materials der alten die neue Stützmauer nach Bedarf entsprechend (d.h. bis zum festen Untergrund) vertieft und verstärkt, das Felsen - Mauerwerk kunstgerecht aufgeführt und gehörig verzwickt, auch die Durchlässe entsprechend verlängert und mit, den jetzigen entsprechenden, Einläufen versehen werden.
§. 3.
Die Innenflucht der zu pflanzenden Baumstämme fällt mit der Außenkante der jetzigen Stützmauer zusammen, so daß die Nutzbreite des jetzigen erhöhten Banketts in keiner Weise beschränkt wird.
§. 4.
Für allen während der Ausführung der Chaussee oder deren Zubehörungen oder dem Verkehr entstehenden Schaden haftet die Stadt Neukalen, wie auch während derselben jeder Anordnung des technischen Aufsichtsbeamten oder des von demselben beauftragten Wärters unweigerlich nachzukommen ist.
§. 5.
Nach geschehener Ausführung übernimmt die Stadt Neukalen die Erhaltung und Unterhaltung des ganzen Körpers der so geschehenen Verbreiterung incl. Allee - Bäume auf eigene Kosten, verpflichtet sich auch, jedem während eines Jahres nach geschehener Fertigstellung und bezügliche Abnahme durch den technischen Aufsichtsbeamten für die Chaussee sich herausstellenden Schaden unweigerlich und unverzüglich abzuhelfen.
Nach Ablauf von Jahresfrist, bzw. Beseitigung der so sich herausstellenden Schäden erst übernimmt die Chaussee - Verwaltung die weitere Erhaltung der Stützmauer auf ihre Kosten.
§. 6.
Alle durch die Anlage und die nöthigen Ausfertigungen entstehenden Kosten trägt die Stadt Neukalen.
Das Unicat dieser Vereinbarung geht zu den Acten des Directorii, das Duplicat zu denen des technischen Aufsichtsbeamten, das Triplicat zu denen der Stadt Neukalen.
Waren, den 15. Mai 1885.“