Forsthof
Auf dem Gebiet der heute als „Forsthof“ bekannten Straße hat sich seit der Stadtgründung bis 1756 der Verwaltungssitz des Amtes Kalen befunden (heute würde man Kreis Kalen sagen). Das Amtsgebiet Kalen wurde begrenzt vom Kummerower See, den Höhen der Mecklenburger Schweiz sowie den Ämtern Teterow, Gnoien und Dargun.
Hier stand einmal eines festes Haus, welches früher als Burg, manchmal auch als Schloß bezeichnet wurde. Es war der Sitz des fürstlichen Landvogts. Auf dem dazu gehörenden Gelände zwischen der Amtstraße (östlich ab dem Haus Amtstraße 11), der Hafenstraße, der nördlichen Seite der Rektorstraße ab dem Bürgerhaus bis zur Ecke Wallstraße und der Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße befanden sich ein großer Garten und mehrere Gebäude.
Den Zugang von der Stadt her bildete die Burgstraße, heute Amtstraße genannt, welche nach der Burgseite hin durch eine Mauer begrenzt war. Zur Burg gehörte auch ein Fangelturm. Das Amtstor diente ursprünglich nur den Interessen der Burgbewohner, die jenseits der Umwallung im Osten der Stadt noch eine größere Gartenfläche, im Volksmund „Schloßgarten“ genannt, und eine Schäferei bewirtschafteten. Das ursprüngliche Burggebäude stand auf einem etwas erhöhten Platz, welcher mindestens im Osten und Westen von einem Graben umgeben war. Das kann man späteren Beschreibungen entnehmen. Nördlich floß die Peene vorbei.
Die Tätigkeit des Vogts war vielseitig; er ist der allgemeine Beamte seines Bezirkes und vereinigt somit in seiner Person alle obrigkeitlichen Befugnisse innerhalb seiner Vogtei. er ist richterlicher, administrativer, Finanz- und Militärbeamter. Sein richterliches Amt nutzt der Vogt zur persönlichen Bereicherung aus. Ihm fallen eine große Summe der Gerichtskosten und ein bestimmter Anteil der Strafgefälle zu. Als administrativer Beamter hat der Vogt vor allem polizeiliche Pflichten; er hat für Ruhe und Sicherheit in seiner Vogtei zu sorgen, vor allem aber den öffentlichen Landfrieden aufrecht zu erhalten. Seine Knappen schinden die Bevölkerung hart und wissen ihre Vormachtstellung auszunutzen. Als Finanzbeamter hat der Vogt die Erhebung der landesherrlichen Einkünfte zu besorgen (Steuern, Abgaben, Bede). Davon behält er einen Teil ein, z. B. seine Unkosten oder Geld für Bauten. Als Vertreter des Landesherrn in der lokalen Verwaltung hat der Landvogt weiterhin alle Dienstleistungen, die die ländlichen Untertanen dem Landesherrn zu tun verpflichtet sind, zu überwachen, wie Spann- und Frondienste, Heeresfolge, Burg- und Brückenbau.
Die Anstellung des Landvogtes geschah gewöhnlich auf Grund eines Vertrages zwischen dem Landesherrn und dem Vogt vermittelst eines sogenannten Bestallbriefes. Ihrem Stande nach gehörten die Vögte zu den Rittern oder Knappen. Die drückende Gewalt der Vögte bekam besonders die Landbevölkerung zu spüren, in der Stadt setzte man der fürstlichen Gewalt mehr und mehr Widerstand entgegen. Mehrmals befand sich das Amt nicht in den Händen des Landesherrn, sondern war von diesem verpachtet worden.
Eine gute Beschreibung der Amtsgebäude in Neukalen gibt es aus dem Jahre 1592. Es werden folgende Gebäude mit ihrer Beschaffenheit und Einrichtung aufgeführt:
Das „Hohe Hauß“, dahinter ein kleines Gebäude, das Brauhaus, ein „gar Aldt Hauß“ und daneben ein altes Gebäude. Diese standen auf dem Platz des heutigen Forsthofes. Sie waren zum Teil mit einer Mauer und sonst mit einem Graben und Holzzaun umgeben. Über den Graben führte eine „hölzerne brücke mit einer Zugkbrücken vnd Klappen“ zu diesen Gebäuden.
Vor der Brücke - wie es weiter heißt - standen das „Pfordthauß“, ein kleines Gebäude als Wohnung für die „Aldtfraw“, ein Stall, ein Schweinekoven und eine Scheune.
Auf dem sogenannten Bauhof befanden sich damals: ein größeres Wohnhaus; ein langes Gebäude, ein Stall, das Kornhaus mit einer Anlehnung, eine Scheune, ein Stall sowie ein aufgemauerter Sod (Brunnen).
Herzog Adolph Friedrich befahl am 10.11.1640 eine Bestandsaufnahme des Amtes Neukalen. Diese wurde dann im Januar 1641 durch Christianus Schwovius im Beisein der Zeugen Jacob Trechow (Ratmann in Neukalen) und Hans Ritzerowen („Baursman“ zu Salem) durchgeführt.
Zum fürstlichen „Hauß Newen Calden“ gehörten: das Wohnhaus (zwei Stockwerke und ein Boden), das Brauhaus, eine „Backelkamer“, eine „Brodkamer“, die „Schreiberey“, der „Fordt“ (überdachter Brunnen), das „Kellergrat furm Hause“, das „Newe Hauß“ (das neue Haus hatte ebenfalls zwei Stockwerke und einen Boden), eine Brücke, der Fangelturm, ein neuer Reitstall, ein Kuhstall, das Bauhaus, ein Schweinestall, eine große Scheune, ein altes Kornhaus mit Schafstall und eine kleine Scheune. Weiter gehörten zum Amt eine Schäferei und die Wassermühle an der Peene. Aus der ansonsten sehr ausführlichen Inventaraufnahme geht hervor, daß im Dreißigjährige Krieg sehr vieles zerstört wurde.
1751 gehörten zum Amt (über 14 Jahre alt): der Amtmann mit seiner Frau und seinem Bruder, ein Gärtner, eine Ausgeberin, ein Mädchen, eine Kinderbetreuerin, drei Knechte, vier Mägde, ein Häcker mit seiner Frau, zwei Drescher mit ihren Frauen sowie zwei Witwen. In der zum Amt gehörenden Wassermühle wohnten: der Müller mit seiner Frau, ein Lehrbursch und ein Dienstmädchen. Für die Schäferei waren zuständig: ein Schäfer mit seiner Frau, zwei Söhne, eine Stieftochter und ein Dienstjunge.
Zur Ernährung war eine große Vieh- und Ackerwirtschaft notwendig. Dem Amt gehörten viele Ackerstücke, welche zerstreut zwischen den Ackerstücken der Neukalener Einwohner lagen. Es gab immer wieder Streitigkeiten zwischen Stadt und Amt bei der Ackerbestellung, Ausübung der Jagdgerechtigkeit, Wasseranstauung durch die Wassermühle, Viehhaltung auf den Weiden u. a.
Als 1756 die Amtsverwaltung nach Schlakendorf verlegt wurde, hörten die Streitigkeiten auf. Nur der Amtsförster blieb hier wohnen. Es waren: Oberförster Stoldt (1753 ... 1771), Amtsförster Johann Prillwitz (1772 ... 1790), Oberförster Adolph Grohmann (1790 ... 1813), Oberforstmeister Major Victor von Müller (1813 ... 1820) und Förster Friedrich Pflugradt (1820 ... 1821).
Das Amtstor hat noch einige Zeit gestanden. Als aber ab 1863 der Hafen und der Peenekanal angelegt wurden, riß man das kleine Tor ab. Es hätte den Verkehr zum Hafen, welcher durch die Amtsstraße führen sollte, zu sehr behindert.
1820 entschloß sich die herzogliche Regierung, das alte Forstgehöft, bestehend aus Wohnhaus, Pferdestall, Viehhaus, Backhaus, Schweinekoben, Scheune, Brunnen, Garten mit den dazu gehörenden Ackerstücken und Wiesen zu verkaufen und den Erlös zum Bau eines neuen Forsthauses zu verwenden. Am 30.10.1820 erfolgte nun der meistbietende Verkauf. Das eigentliche Forsthaus fand bei der hohen Forderung von 3500 Rthlr. keinen Käufer. Zur Vermeidung jeglicher Streitigkeiten mit der Stadt wurde nun ein neues Forsthaus außerhalb der Stadt, das spätere Waldschulheim Franzensberg, errichtet.
Da man eingesehen hatte, daß sich kein einzelner Käufer für das große Neukalener Forstgehöft finden würde, vereinbarte das Amt Dargun mit dem Magistrat der Stadt Neukalen eine Versteigerung in Teilstücken am 28.7.1823. Es fanden sich Kaufliebhaber in nicht unbeträchtlicher Zahl ein. Schließlich erwarben der Kaufmann Engel, der vormalige Müller Schröder, der Bäcker Mahns jun. und der Tischler Seemann das gesamte Gelände mit den Gebäuden für 2000 Reichsthalern.
Die vier Käufer brachen das alte Forstgehöft ab und errichteten ab 1824 mehrere Wohnhäuser, die sie teilweise weiter verkauften. 1842 war die Straße vollständig bebaut. Sie sollte den Namen „Schloßstraße“ erhalten, in Erinnerung an das frühere herzogliche Amt. Das hochtrabende Wort „Schloß“ erschien den Einwohnern fremd und unpassend; und so kam es, daß der überlieferte Begriff „Forsthof“ bis auf den heutigen Tag lebendig geblieben ist.