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Mühlengeschichte

 

Wolfgang Schimmel

 

   In vergangener Zeit bestimmten die sich unermüdlich im Wind drehenden Ruten der Mühlen auf dem Mühlenberg das Landschaftsbild unseres Städtchens. Bis zu vier Mühlen standen hier gleichzeitig und kündeten weit in das Land hinein vom landwirtschaftlichen Haupterwerb der Einwohner.

 

   Aber nicht immer waren es Windmühlen, die das Korn mahlten. Zu den ersten Errungenschaften der deutschen Besiedelung gehörte der Aufbau von Wassermühlen an geeigneten Standorten. Das Recht dazu war dem Landesherrn vorbehalten.

   Als sich der Fürst Waldemar von Rostock 1281 entschloß, die Stadt Kalant (heute Altkalen) mit allen Privilegien zu verlegen und neu zu errichten, nutzte er die günstige Lage an der Peene - damals noch „Wustelensefluß“ genannt - zur Errichtung einer Wassermühle. Sie fand ihren Platz zwischen zwei Brücken vor dem Mühlentor 1). Unmittelbar vor dem Mühlentor befand sich ein aus Feldsteinen erbautes Brückenwehr mit dem Wasserkasten und den beiden unterschlächtigen Mühlrädern. Die sogenannte Freiarche (heutige Peenebrücke) erlaubte die Regelung des Wasserflusses, um einen guten Betrieb der Mühle gewährleisten zu können. Bei Hochwasser wurde hier der Durchfluß geöffnet und bei Niedrigwasser entsprechend geschlossen. Durch diese Einrichtung war ein guter Betrieb der Wassermühle möglich. Die Freiarche diente wohl auch zum Aalfang.

 

1) Heute steht hier das Anglerheim.

 

   Erstmals gibt uns eine Urkunde von 1287 Auskunft über die kurz nach der Stadtgründung errichtete Wassermühle. Im Volksmund wurde sie „die Stauende“ genannt, sicherlich doch wohl, weil hier die Peene stark angestaut wurde und sich deshalb im Westen der Stadt eine ausgedehnte Wasserfläche - der „Wustelensesee“ - erstreckte. Unterhalb der Mühle befand sich der vom Müller genutzte Mühlenteich mit Abfluß zum Kummerower See.

   Die Wassermühle gehörte anfangs dem Landesherrn, der sie gegen hohe Abgaben verpachtete. In der bereits erwähnten Urkunde vom 25.3.1287 bestätigt Heinrich, Herr von Werle und Vormund des Fürsten Nicolaus von Rostock, den Brüdern Peter, Lippold und Heinrich den Pachtvertrag, den sie bereits vom Fürsten Waldemar von Rostock erhalten hatten. An jährlichen Abgaben mußten die drei Brüder 20 Drömt 2) Weizen, 20 Drömt Gerstenmalz und 20 Drömt Hafer liefern.

 

2) 1 Drömt = 3 Tonnen = 12 Scheffel = 406,8 Liter.

 

   1306 vermittelt der Burgvogt des Landes Kalen, Johann Moltke, im Namen der Fürsten Heinrich von Mecklenburg und Nicolaus von Werle den Verkauf der Wassermühle an das Kloster Dargun für 600 Silbermark. Die darüber ausgefertigte Urkunde lautet in der Übersetzung aus dem Lateinischen:

 

   „Heinrich, durch Gottes Gnade Herr von Mecklenburg und Stargard, und Nicolaus, durch Gottes Gnade Herr von Werle, entbieten allen, die diese Urkunde einsehen, Heil und Gruß.

   Damit nicht die auf die Nachfahren sich fortzupflanzende Tätigkeit der Edlen durch Vergeßlichkeit oder Irrtum aus dem Gedächtnis überhaupt schwindet, ist es erforderlich, daß ihnen durch angemessene Entgegnung, etwa durch Akten- und Zeugenschutz, geholfen werde.

Dies ist, was wir allen Jetzigen und Kommenden bekannt machen wollen, daß der ehrenwerte Ritter, Herr Johann Moltke zu Händen des Klosters Dargun die Eigentumsrechte der Mühle in Neu Kalant mit ihren Erträgen und Früchten für 600 Silbermark geltender Währung von uns erworben hat mit der Bitte, wir möchten erlauben, dieses Eigentumsrecht den Brüdern des Darguner Klosters zu übertragen. Seinem frommen und vernünftigen Ersuchen stimmen wir gnädig zu. Wir haben dem Darguner Kloster und den dort Gott allzeit dienenden und in Zukunft auch noch dienenden Brüdern das Eigentumsrecht der genannten Mühle mit Grund und Boden und allen ihren Erträgen zu sicherem und immerwährendem Besitz verliehen: nämlich 20 Drömt Weizenmehl und 20 Drömt Getreide, von denen 10 Gerste und 10 Hafer sein müssen, oder, wie es diese Mühle bekommt.

   Zeugen dafür sind: Johannes von Cernyn, Conrad von Cremun, Friedrich Moltke, Bernhard von Belin, Conrad Buno, Tesmarus, Nortmann, Vicko Moltke, Priscebur Marschall, Ritter und einige andere Glaubwürdige.

   Damit später keine Unwissenheit oder Bosheit diesen unseren Verkauf und zugleich Stiftung, welche ordnungsgemäß vollzogen wurde, verdunkelt oder verhüllt, haben wir diese darüber ausgestellte Urkunde für den Schutz durch unser Siegel für würdig befunden.

Verhandelt und gegeben zu Güstrow im Jahre des Herrn 1306.“

 

   Das Eigentumsrecht des Darguner Klosters über die Neukalener Mühle wird noch einmal durch Nicolaus von Rostock („dem Kind“) in einer Urkunde vom 5.2.1311 bestätigt.

 

   Die Wassermühle blieb nun bis zur Auflösung des Klosters im Jahre 1552 in dessen Besitz und wurde weiterhin verpachtet. Über diese Zeit gibt es nur wenig Angaben.

 

   Am 23.6.1493 pachtete Hinrik Lepeler vom Kloster Dargun auf 6 Jahre für 50 Mark jährliche Pacht die vor Neukalen gelegene Wassermühle.

 

   Interessant ist ein Auszug aus dem Darguner Amtsbuch von 1552. In dem Pachtregister werden außer der im Kloster gelegenen Backhausmühle noch fünf weitere Mühlen zum Amt Dargun gerechnet. Nach den Beschreibungen waren es die Ober- und Untermühle (in Dargun), die Neukalener Mühle, die Mühle in Gielow und die Windmühle in Damm.

 

   Über die Mühle in Neukalen wird berichtet:

   „Die dritte Mühle mitt 1 gelindt 3) lieget beim Neüwen Kahlden vndt bringet dem Closter Jährlichen ohn gefehrlichen 30 drbt Rogken 10 drbt Maltz 2 drbt weitzen / Eisen Steinschlitt vndt daß gesinde wirdt vom Closter gehalten undt bestellet / daß glindt zu bauwen vndt den damm zu beßeren hatt man der Stadt hülff undt beistandt / dagegen gibt man hin wieder den Raths Persohnen daselbst alle Neüw Jahrs aben, Jeder 1 Virtel Weitzen Mehl vndt auff ostern Jedem bürgermeister ein Weitzenbrodt Jährlichen."

 

3)  gelindt ist hier als Wasserkasten für das Mühlrad zu verstehen.

 

   Nach der Auflösung des Klosters ging die Mühle in den Besitz des Amts Dargun und ab 1621 in den Besitz des Amts Neukalen über. Jetzt unterstand sie also dem herzoglichen Amtmann. Er zog die Pacht ein, war verantwortlich für die Reparaturarbeiten und war an der Wirtschaftlichkeit der Pachtung interessiert.

 

   Zu jeder Mühle gehörte ein Mahlbezirk, dessen Bewohner durch das Mühlenbannrecht gezwungen waren, als Zwangsmahlgäste bei ihren bestimmten Mühlen zu mahlen. In unserem Fall waren es, soweit es sich noch feststellen läßt, die Einwohner von Neukalen, Salem, Schlakendorf, Karnitz und - ein Kuriosum auf Grund der Entfernung, aber sicherlich durch die Angliederung des Landes Hart zum Land Kalen entstanden - Niendorf. Der Streit, ob die Neukalener Einwohner als Zwangsmahlgäste anzusehen waren oder nicht, hat allerdings Jahrhunderte gedauert und war aus den alten Urkunden nicht zu klären.

 

   Einer Nachricht von 1612 ist zu entnehmen, daß die Mühle einige Jahre zuvor abgebrannt ist und wieder neu erbaut werden mußte. Inwieweit die Mühle sonst noch durch Feuer und Krieg gelitten hat, ist nicht überliefert.

 

   Eine Müllerzunft gab es damals noch nicht in Mecklenburg. Das beruhte aller Wahrscheinlichkeit nach auf der weiten Entfernung der Mühlen voneinander, die einen Zusammenschluß erschwerte. In den Vorarbeiten zur Polizeiordnung von 1516 waren alle Gewerke genannt, nur Müller nicht. Erst 1675 gründete Joachim Hoykendorf, Müllermeister der Schweriner Binnenmühle, eine Zunft für ganz Mecklenburg; nach seiner Ehrloserklärung und Absetzung im nächsten Jahre ruhte sein Werk, und erst 1701 nahm sein Nachfolger es wieder auf. Herzog Karl Leopold bestätigte die Zunftrolle, dann begann ein sehr eifriges Zunftleben.

   Daß die Neukalener Müller der Zunft angehörten, ist aus späteren Akten bekannt. Wann aber der Beitritt erfolgt ist, bleibt im Dunkeln der Geschichte verborgen.

 

 

Unstimmigkeiten 1696

 

   Im Jahre 1696 weilte eine fürstliche Kommission in Neukalen, um die vielfältigen Streitigkeiten zwischen Amt und Stadt zu untersuchen. Hier kamen auch Beschwerden in Bezug auf die Wassermühle zur Sprache.

   Die Einwohner Neukalens waren verpflichtet, ihr Korn auf der Neukalener Wassermühle mahlen zu lassen. Oft waren sie mit dem Müller, was die Mehlqualität, Wartezeit oder Vergütung betraf, unzufrieden und versuchten, ihr Korn auf anderen Mühlen mahlen zu lassen. So war sogar einmal der Bürgermeister Israel Behtke mit einem ganzen Wagen voll Korn zu einer anderen Mühle gefahren. Er wußte, daß er Unrecht tat. Damit der Amtmann von Thun, welcher für die Wassermühle zuständig war, ihm zur Strafe die Ladung Mehl nicht abnehmen konnte wie es üblich war, hatte er etliche Männer bestellt, die ihm bei der Rückkehr mit Knüppel bewaffnet entgegegen kamen und nach Hause geleiteten. Die Kommission untersuchte diesen Fall. Bürgermeister Behtke einigte sich gütlich mit dem Amtmann von Thun. Was das Zwangsmahlrecht der Neukalener Einwohner betraf, so wurde festgelegt, daß diese auf der Wassermühle ihr Korn mahlen lassen müssen, „wenn selbige in guten stande erhalten wird“ und Wasser vorhanden ist. Sollten sie länger als zwei Tage wegen Wassermangel oder anderen Mahlgästen warten müssen, so dürfen sie auf den vorhandenen Mühlen der Umgebung ihr Korn mahlen lassen.

 

   „Nach Mittages nach eingenommener Mittags Mahlzeit ist man nach der Mühlen gegangen, da sich dann zuerst nach abgenommenen obersten Mühlen - Stein befunden, daß der unterste Stein an der einen seiten nicht nur schon gantz glat gemahlen; sondern auch an selbiger Seiten in gantz kleine Stücken zersprungen; der oberster Stein aber ward gantz gut und annoch tieff und ein halb Zoll dick befunden. Und berichtet der Müller, daß Er einen neuen Stein gekauffet, welcher seiner habenden Nachricht nach schon auf dißeits Güstrow wäre, und wo nicht heute, doch Morgen gewiß ankommen würde. So bald solcher an kähme, wolte Er den itzigen obersten zum untersten Stein gebrauchen, und den schadhafften hinweg nehmen. Die Sicht - Kiste ward etwas schadhafft befunden, und vermeinte die Bürgerschafft, daß sie über dem auch zu kurtz wäre. Es berichtet aber der Müller, daß der Herr Hoffmeister Thun wie Er ihm vor etlichen Tagen davon Nachricht ertheilet, so gleich befohlen, eine andere zu bauen, welches Er auch erster Tage bewerkstelligen wolte. Daß übrige an der Mühlen selbst ist untadelich befunden worden.“

 

   Amtmann von Thun beschwerte sich, daß die Neukalener Bürger ihrer anteiligen Verpflichtung zur Erhaltung des Mühlenteiches und des Mühlendammes nicht nachkommen wollen. „Der Damm an der Mühlen ist an verschiedenen Orten schadhaft befunden worden, und ist insonderheit an der einen seite von den so genandten Vorwaßer sehr abgespühlet, an der andern Seiten findet sich gleichfals, daß das zur schölung vorgemachte Bretter mehren theils untüchtig, und hin und wieder löcherich, so daß das Waßer, dadurch in und an den Damm dringen kan.“ Die Kommission verlangte die Einhaltung der uralten Abmachung, wonach das Amt für das Wassermühlengebäude zuständig war; alle anderen Instandsetzungen des Dammes und des Mühlenwehrs sowie erforderliche Arbeiten am Mühlenteich aber von der Stadt und dem Amt gemeinsam durchgeführt werden müssen.

 

   Von Seiten der Stadt wurde gefordert, daß der Müller das Wasser nicht zu hoch aufstaut, damit die Mauern, Gärten und Keller nicht ruiniert werden. Man zeigte im Mühlenteich einen Stein. Das Wasser sollte nicht höher als bis an die oberste Stelle des Steines gestaut werden, es stand aber etwa 23 cm zu hoch. Der Müller wies auf einen alten Pfahl und meinte, daß dieser das Maß sei. Es war also gar nicht so einfach, manche Beschwerde zu klären.

Die Wassermühle auf der Karte von 1727

Darstellung der Wassermühle mit den beiden Mühlenrädern auf der Karte von 1727. Vom Mühlentor (rechts) führte der Fahrdamm in Richtung Dargun an der Wassermühle vorbei. Man erkennt die beiden Durchlässe. Unten (westlich) die angestaute Peene, oben (östlich) der Mühlenteich.

 

 

Beschwerden über den Müller 1731

 

   Am 7. Mai 1731 kam der Bürger Christian Plagemann mit Mehl von Dargun. In der Nähe der Stadt wurde er von den Leuten des Amtmannes angehalten und gezwungen, sein Mehl auf's Amt zu fahren, wo Mehl und Wagen in Haft behalten wurden. Auf Plagemanns Anzeige bei dem regierenden Bürgermeister wurde der Amtmann Sturm durch den Stadtsprecher nach dem Grunde solchen Vorgehens gefragt, worauf derselbe zur Antwort gab, die Stadt sei verpflichtet, auf der Amtsmühle mahlen zu lassen, und leide er nicht, daß jemand sein Mehl von auswärts her bringe.

   Als des Tags darauf Magistrat und sämtliche Bürgerschaft im Bürgerrechte versammelt waren, schickten sie die Stadtsprecher abermals zum Amtmann und protestierten gegen sein Verfahren, indem sie vorstellten, wenn ein Bürger kein Mehl auf der Amtsmühle haben könne, so sei er nicht an dieselbe gebunden, sie könnten und wollten sich ihre alte Freiheit nicht nehmen lassen. Plagemann holte sich nun sein Mehl, mit Genehmigung des Amtmannes, wieder ab, und erkundigte sich letzterer, was für Beschwerden die Bürger über den Müller zu führen hätten.

   Es wird eine Rundfrage bei sämtlichen 109 Bürgern gehalten. Von 9 erfolgt keine Antwort, vermutlich, weil sie nicht im Bürgerrechte erschienen und also abwesend waren; 2 lassen nicht mahlen, sondern kaufen ihr Brot; 3 wissen nicht Bescheid von der Sache, weil sie selbst nicht zur Mühle kommen und von ihren Frauen, die das Korn dahin besorgen, nichts darüber gehört haben. Ein Einziger, nämlich der Amtsmühlenbote, erklärt sich mit dem Müller zufrieden, sämtliche übrige 94 führen mehr oder minder bittere Klagen über ihn. Der Inhalt der Beschwerden und die Art der Beschwerdeführung zeigt, wie die Bürgerschaft gar keinen Versuch mehr macht, die Rechtmäßigkeit des Mahlzwanges überhaupt zu bestreiten. Was sie für sich erstrebt, ist nur eine möglichst gelinde Anwendung desselben.

 

   Aus den Jahren 1731 bis 1743 sind zahlreiche Schriftstücke über notwendige Reparaturen an der Wassermühle erhalten, die aber hier nicht wiedergegeben werden sollen. Wir erfahren, daß das Gebäude zwei Etagen hatte und es ein 1. Wasserrad für die Getreidevermahlung und ein 2. Wasserrad zum Antrieb einer Ölstampfe  4) gab.

 

4)  Eine Ölstampfe diente zur Gewinnung von Öl aus Pflanzensamen (Lein, Raps. Mohn, Kürbiskerne u.a.).

 

   Die Nutzer der westlich von Neukalen in der Peeneniederung liegenden Wiesen beschwerten sich immer wieder über den zu hohen Wasserstand, der durch die Aufstauung entstand. Der Geheime Kammerrat von Warnstedt kam im Auftrag des Herzogs am 30.6.1751 nach Neukalen, um die Ursachen der Beschwerden und Umstände der Wassermühle an der Peene zu untersuchen. Es kam aber zu keiner eindeutigen Klärung.

 

 

Neubau der Wassermühle 1751

 

   In den Jahren zuvor war zwar eine gewisse Ausbesserung der Freischleuse und der Mühlenarche geschehen, aber das Gebäude selbst sehr hinfällig. Im Sommer 1751 wurde der Neubau des Mühlenhauses ausgeführt. Beim Abbrechen des alten Hauses arbeiteten drei Männer vier Tage lang. Sie erhielten jeder täglich dafür 18 Schilling. Es sollten 40 Pfähle neu in den Untergrund gerammt werden. Das reichte aber nicht. Amtmann Souhr schrieb dazu, „da aber beim Abbrechen der Mühle alles so schlecht befunden, daß neue nöthig unter den Hause allein 49 stück von 10 biß 16 Fuß und unter der Mühlenbette 18 Stück haben müßen gestoßen werden...“

   Mit dem Rammen der Pfähle war ein Mann 9 Tage lang beschäftigt. Er erhielt täglich 18 Schilling, insgesamt also 3 Rthlr. 18 Schilling.

   An anderer Stelle heißt es: „Das Hauß ist 61 Fuß lang, 40 Fuß breit und hat 13 Gebind wie auch einen stehenden Stall“ 5).

 

5)  Das Mühlengebäude war also etwa 18 m lang und 12 m breit.

 

   Der Müller konnte 6 Wochen lang kein Korn mahlen und mußte sich in der Stadt eine Wohnung mieten. Seine jährlich zu zahlende Pacht von 400 Reichstaler wurde um 50 Reichstaler verringert und die 4 Reichstaler Hausmiete abgerechnet.

   Die Baukosten des neuen Mühlengebäudes betrugen 418 Reichstaler 16 Schilling 10 Pfennig.

   Die Brücken wurden im Sommer 1755 mit neuen Planken belegt; der Boden in der Arche 1757 vom Müller Hückstedt erneuert und die Fugen mit Teer verstrichen. Für die Ölmühle mußten 1758 sechzehn Stampen zugeschnitten werden.

   Für alle Müller im Amt Neukalen wurde am 9.11.1757 vom Herzog Friederich zu Mecklenburg eine umfangreiche Amtsordnung ausgefertigt. 1785 wurden die 45 Artikel, in welchen das Amtsleben (Mitgliedschaft, Zusammenkünfte, Ausbildung, Wahl und Funktion der Alterleute, Strafen u.a.) streng vorgeschrieben war, neu bestätigt. 

 

 

Erbauung einer Bockmühle 1759

 

   Der Bau einer Windmühle war schon um 1756 vom Amt geplant. Ausschlaggebend hierfür dürften auch die zahlreichen Beschwerden der an die Peene grenzenden Gutsherren gewesen sein, die seit mehreren Jahren Klagen über die Wasserstauungen durch die Wassermühle an die Landesregierung einreichten.

   1759 wurde dann als Entlastung der Wassermühle eine Bockmühle auf dem Salemer Berg errichtet. Leider haben wir über die Bauausführung und deren Kosten keine Angaben mehr.

   Bei dem großen Scheunenbrand von 1762 hat die Wassermühle scheinbar nicht weiter gelitten. Auch die Bockmühle auf dem Salemer Berg überstand die Wirren des Siebenjährigen Krieges ohne Schaden.

   Johannis 1763 übergab der Müllermeister Hückstaedt die Wassermühle an der Peene und die Bockmühle auf dem Salemer Berg an den Müllermeister Harder, der diese vom Amt gepachtet hatte.

 

 

Pachtantritt des Müllers Ehrich 1766

 

Ab 7.7.1766 pachtete der Müller Daniel Ehrich die Wassermühle und die Bockwindmühle. Hier haben wir erstmals eine genaue Beschreibung der beiden Mühlen und was dazu gehörte. Zur Wassermühle heißt es:

 

“Die Mühle ist 60 Fuß lang und 41 Fuß breit auf allen 4 Seiten in Holtz gemauret, bey den Waßer - Rädern aber bis an den ersten Riegel mit Bretter bekleidet, wo von die beym ersten Waßer Rade zu faulen anfangen.

Die Sohlen sind rings umher so wie alles übrige Holtz in Stendern, Riegeln und Platen in vollenkommenen guten Stande, außer daß die beyden Thür Ständer schon sehr angefault sind imgleichen die Sohlen bey dem Eingange in der Mühle und Schwein - Stall zu faulen anfangen.

Der Schwein Koben vorne von Holtz, von 3 Gebind, die Sohlen darunter sind vergangen und die Ständer angefault, über den Schweintrog ist eine alte Klappe woran 2 Eiserne Hespen 6), 2 Krampen mit ein Überfall, die Thüre daran ist von Brettern, woran 2 Hespen und Hacken in guten stande. Das Dach ist in guten Stande.

 

6)  Hespen = Eisenbeschläge zum Aufhängen der Tür.

 

Die Hauß Thüre von zweien Flügeln wo von die eine gebrochen und unten wandelbahr ist hat 6 Eiserne Hespen und Hacken, Klinck, Handgrif und Klinckhacken, wie auch 2 Stig Krampen.

Der Fußboden ist mit Feld - Stein aus geflastert und gut.

Die Stuben Thür von Tannen Bretter in guten stande, mit 2 Bockshörnern Hespen und Hacken, Klinck, Steg und Klinckhacken.

In der Stube sind 4 Fach Fenster, jedes mit 4 Wind- Eisen und 20 Scheiben, wo von 7 eingeknickt, an 3 Fenster ist völligen Beschlag mit Hacken und Krampen. Der Ofen von Schwarzen Kacheln in guten Stande, 2 Kacheln sind geborsten. Der Windel - Boden 7) in der Stube wie auch die Wende sind frisch ausgeweist. Der Fuß - Boden ist mit Mauer - Stein ausgeleget und einige Stein versackt.

 

7)  Schall- und wärmedämmende Zimmerdecke in mehretagigen Wohnhäusern. Bis um 1900 zog man von der ersten zur zweiten Etage einen Zwischenboden ein, legte Stroh umwickelte Hölzer zwischen die Deckenbalken und warf den Hohlraum mit Lehm aus.

 

Bey der Stube eine kleine Cammer wo für eine Tannen Thür mit 2 Bocks Hörnern Hespen, davon ein Schloß mit einem Schlüßel in brauchbaren stande. Die Wende in der Cammer sind frisch abgeweist. Der Boden darüber von Bretter. Der Fußboden von Mauer Stein, hierin ein Fach Fenster hat 2 Windeisen. Die Rahmen an diesen und übrigen Fenstern so wie das Bley sind noch in brauchbahren Stande.

Die Thür vor der Küche von Tannen Bretter mit Eisen Hespen und Hacken, Klinck und Klinck Hacken in guten Stande. In der Küche ein guter Schwiebogen 8) und unter demselben ein Feuer Herdt In guten stande. Der Fusboden von Eichenen Plancken in brauchbahren Stande.

 

8)  Mauerbogen als Rauchfang über der Feuerstelle (Herd).

 

Bey der Küche eine kleine Speise Cammer, wo für eine Thür von Tannen Bretter, mit einem brauchbarem Schloß, hat Eisern Hespen und Hacken. In der Cammer ein klein Fenster mit 12 Ruhten und 2 Wind - Eisen ohne Beschlag. Der Fußboden von Eichen Plancken. Der Windelboden und die Wende in guten stande.

Vor den Pferde Stall eine halbe Thür mit zwey Eiserne Hespen und Hacken, hat einen Hölzernen Schub - Riegel in guten stande. Im Pferde Stall eine Krippe von einen alten Stampf - Block und noch eine andere gute Krippe. Der Fußboden von Büchen Plancken, der Windelboden und die Wende gut.

Vor den Öhl - Stampen eine gute Thür von Eichen Bretter mit 2 Hespen und Hacken. Der Fusboden von Tannen Bohlen in guten stande. Der untelste Boden von Tannen Bretter in guten Stande. Auf demselben eine Lucke von Tann Bretter mit 2 Eisern Hespen und Hacken, nebst anwurf.

Oben für der kleinen Cammer eine Thür von Eichen Bretter, mit 2 Eisern Hespen und Hacken, Schloß und Schlüßel in brauchbaren stande. Hierin ein Fenster von 20 Scheiben mit 3 Windeisen, ohne beschlag, das Bley ist wandelbahr. Der Rahm gut, 4 Ruthen sind geknickt. Der Fußboden von Tannen Bretter in guten Stande.

Für dem Sahl eine Thür von Tannen Bretter in guten stand hat 2 Eisen Hespen und Hacken, und eine hölzerne Klinck. Hierin 3 Fenster jedes von 20 Ruthen wo von 5 stück geknickt, ein Fenster hat völligen Beschlag, und jedes Fenster hat 3 Wind Eisen. Der Fußboden ein Windelboden ohne Bretter.

Die Cammer rechter Hand hat eine gute Tannen Thür, mit eisern Hespen und Hacken, ein brauchbahr Schlos und Schlüßel. Der Fußboden ein Windelboden so gut. Hiebey noch eine kleine Cammer wo vor keine Thür. Jede dieser Cammern hat eine hölzerne Lucht mit Eisern Hespen und Hacken, nebst Anwurf. Der Fußboden ein Windelboden.

Rechter Hand nach den Öhl Stampen, eine Thür mit Eisern Hespen und Hacken. Zwey gebind sind bis an den Öhl Stampen mit Tannen Bretter überleget, in guten stande. Ostwerts sind 2 Luchten mit Eisern Hespen und Hacken nebst Anwurf. Nach dem Oberboden eine Treppe mit 11 Stuffen in guten Stande. Vor den Boden eine Lucke mit 2 Krück Hespen und überfall nebst 2 Krampen die Lucke fängt an zu Olmen. Der Boden von Tannen Bretter überleget in guten Stande, außer das 3 alte Bretter so darauf geleget verolmet. Die Waßer Seite bis an den Balcken ist mit alten Brettern bekleidet woran schon einige fehlen. Oben auf den Mühlen Bett nach der Waßer Seite eine Lucke von 2 Flügeln, jeder Flügel hat zwey Eiserne Hespen und Hacken. Bey den Ober - Gang ist der Rumpf gut, börnung und Schuleder in guten stande.

Der Ober Stein von den Ober Gang hält                                11 1/2 Zoll.

Der unter Stein hält                                                               3 1/4 Zoll.

Summa                                                                               14 3/4 Zoll.

Der Riem ist in guten Stande.

Das Mühlen Eisen und die Pfanne deßgleichen. Das Sichtwerck ist brauchbar. Das Kam - Radt ist im Mittelmässigen und brauchbahren stande. Das Getriebe an Ober - Gange woran zwey gute eiserne Ringe, so doch etwas verschlißen, ist brauchbahr. Die Welle ist in brauchbaren Stand, außer daß in wendig zwischen die Arm sich ein Knor - Loch befindet, auf jeden Ende mit 3 gute eisern Ringe, die Zapfen noch brauchbahr, von dem einen ist was abgesprungen.

An Mühlen Sachen sind noch im Hause. 2 alte Metzen Kisten, 2 alte Rümpfe, 1 alt Stein Schlenck, 6 Arm aus dem Waßer Rade. Das Mühlen Bett ist mit alten eichen Plancken überlegt, 3 Stück von 6 Fuß fehlen. 1 Treppe nach dem Mühlen Bett von 7 Stuffen. Die Sack Banck von alten Plancken wo von 2 fehlen und 2 sind geknickt. Die Welle am ersten Gange mit das Cam Radt. Das Camm Rad an der graupen Mühl. Die beiden Waßer Räder liegen auf den Oberboden. Das Stirn Rad. Der Dreyling. Die Welle zum Öhlgange mit dem Stirn Rade. Die Daum Welle mit dem Dreyling. 5 paar Stampen, der Stampfblock. Der Hammer alles ohne Eisen, außer ein kleiner Zapfen in der Dreylings Welle. Der Preßblock, 2 Preß - Scheiben mit Ring und Handgriff. Auf der Preßwelle sizzen 2 eisern Zapfen und 3 Ringe. Ein alter Zapfen Stuhl mit dem Gerönn.

Das Waßer Radt in Mittelmäßigen Stande.

Das Gerönn zu den Obergange ist noch in brauchbahren stande, gehet aber nicht so weit hinnaus als das Hauß sondern ist noch ohngefehr 12 Fuß kürzer.

Der Zapfen Stuhl ist gut. Bey dem Untergange ist der Rumpf zwar alt doch noch brauchbahr, imgleichen das Schuleder.

Die Börnung ist gantz verfallen und fehlen beynahe die helften Stäbe.

Der Unter Stein hat auf der einen Kante 6 Zoll und auf der andern Kante 3 1/4 Zoll. Der Ober Stein ist 10 1/2 Zoll. Die Rieme das Mühl Eisen und die Pfanne in brauchbahren Stande, jedoch etwas verschlißen.

Sichtwerck ist nicht verhanden. Das Cam und Stern Radt ist fast unbrauchbahr, in dem es durch die Länge der Zeit vergangen. Die Zapfen sind verschlißen.

Die Welle ist unbrauchbahr, und sind darauf 3 Ringe. Das Getriebe mit 2 Ringe in brauchbahren stande. Auf der Dreylings Welle sind 2 Eisen Ringe und in brauchbahren Stande. Die Zapfen halb schlechtig. Der Dreyling ist neu. Auf der großen Welle so neu und gut worauf das unterste Waßer Radt henget, sind inwendig 2, auch auswendig 2 gute Ringe. Die beyden Zapfen sind brauchbahr und gut.

Das Waßer Radt ist neu. Das Gerönne ist in guten brauchbahren Stande. Die Dracken alt und schlecht. Auf der Stampf Welle sind 4 eiserne Ringe und 2 Zapfen so gut. Die Welle ist neu. Das Stern Radt ist brauchbahr. Die 7 paar Stampen sind neu und gut. Der Stampf Block ist neu und gut. In der Welle des Hölzern Hammers so brauchbahr, sind 2 Zapfen und darauf 3 Eisern Ringe. Der Hammer ist brauchbahr und hat nur hölzerne Sticken. Der Preß - Block ist schlecht. Die 4 Preß Form neu, und mit Eisen beschlagen.

Das Mühlen Bett ist in brauchbahren Stande. Die Treppe an Mühlen Bett ist alt hat 7 Stuffen.

Die Mehl - Kist am Obergange ist neu. Die am Untergange ist alt und schlecht. Die Sackbanck ist mit Eichen Plancken überleget, welche sich versuncken. Die beyden Malt - Kisten von Tannen Bretter sind alt, an jeder 2 Krück Hespen, an der eine ein Eisen Überfall mit 2 Krampen, an der andern statt überfall eine kleine Eiserne Kette mit 2 Krampen, brauchbahr.

Die Scheune

Ist von 5 Gebind im Holtz, und für 2 Jahr erst gebauet. Hat 2 große Thüren, jede mit 4 Hespen und Hacken auch eine Stig Krampfe, in der einen befindet sich eine kleine Thür, gleichfals mit Hespen und Hacken, nebst ein Überfall und Krampe. In der Scheune befinden sich die gehörigen Schleth. In der Abseite sind 3 Thüren jede hat 2 Hespen und Hacken, Überfall und Krampen.

 

Garten

Der Garten welcher nach Westen an den Amts - Garten stoßet, ist zu gleich auf dieser Seite durch den Amts Garten mit einem neuen Hackelwerck verwahret. Der Scheidel Zaun nach Norden ist schlecht, die Zäune nach Osten und Süden sind gut. Vor dem Garten eine schlechte Thür von Tannen Bretter, mit Hölzern Nagel, Prim und Bügel, ein Überfall mit 2 Krampen von Eisen. Die Bestellung des Gartens hat der zu ziehende Müller alle mahl zu besorgen.

 

An Acker

Auf den Honig Lande: ein breites Stück, rechter Hand des Weges lieget brach, ein schmales Stück lincker Hand des Weges, und die Breite hinter den Eichen, ist in zweien Fahren mit 12 Scheffel Habern besäet. Ein Scheffel Saat in der Schneider Hörn und das Stück bey der Wind Mühle sind mit 2 Scheffel Gersten abgesäet der Acker aber hat nur 2 Fahren bekommen. Die Jahrt von Roßer Werder ohngefehr von 2 Scheffel Aussat. Die 4 Ruthe beym Rauhen Mohr vom Salmer Wege bis jenseits des Rauen Mohres und ein Stück lincker Hand des Rauen Mohrs, sind alle drey mit 4 Scheffel de Virtel Erbsen und 4 Scheffel Wicken auf einer Fahre besäet. Ein Stück auf den Scheideberg ist mit 2 3/4 Scheffel Rocken auf einer Fahr besäet. Sämtlichen Acker muß der Müller Ehrich dermahl eins vor beschriebener maßen, wiederum wohl bestält abliefern.

 

An Wiesen

Eine 10 Ruthe am Sahlmer See in den Lanck Caveln längst dem Nienkahlschen Grentz Graben.

 

Die Wind Mühle

Ist 1759 gantz neu erbauet, und von Meister Hardern, so wie er selbige von Meister Hückstaedt 1763 empfangen, an Meister Ehrich wiederum abgeliefert. Die von den Mühlen Bauer Zimmermann daran gelassene und der Zeit schon bemerckte Mängel sind:

1. Daß das Dach schlecht darauf geleget, so daß der Regen allenthalben durchschlägt.

2. Daß das Spiel Ende von der Welle zu niederich lieget und keine Zapfen und Ringe hat.

3. Daß der Daum in den Zupaß zu kurtz.

4. Das ein Handgrif an der Treppe fehlet.

Diese Mängel zu endern und abhelfliche Maaße zu geben, ist der Auftrag gegeben solche bester maßen und auf das genaueste zu bedingen und endern zu laßen.

Auf der Mühle ist eine gute Schrodt Kiste, wie auch eine gute Mezzen Kiste letztere mit 2 Hacken und Hespen nebst ein Überfall und 2 Krampen, eine neue Mezze und Spiel Eisen, die Mezze ist nicht beschlagen. Die Windel Kette von 116 Gelencken inclusive und Wirbel. Die Segelwerck sind in guten stande und fehlen nur 2 Mittel Thüren.

Der Ober Stein ist        16 Zoll

der unter Stein            11 1/2 Zoll

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Summe                       27 1/2 Zoll

 

Da nun die Amts Mühlen sich würcklich also befunden, als in vorstehenden Inventario beschrieben; So ist solches in nahmen Gottes geschloßen. Geschehen wie obstehet.

                                  In Fidem

                         Georg Christian Gielow

                           Notarius immartricul.“

 

 

Erneute Beschwerden über die Wasserstauung 1767

 

Unter dem 9.11.1767 richtete die Ritterschaft ein Schreiben an den Magistrat, in welchem sie den Bau einer weiteren Windmühle empfehlen. Es kam auch der Vorschlag, die Wassermühle dann gänzlich stillzulegen, bzw. zwischen dem 1. Mai und Jacobi nicht mahlen zu lassen.

Der Magistrat antwortete darauf:

“Ew Hochwohl - Wohl und Hochedelgeb. haben vermittelst Schreiben vom 9ten dieses, so uns den 14ten behändiget, unsere gründliche Meinung zu Abhelffung der Waßer - Stauungsbeschwerde an der Peene, und ob die Herzogl. Waßer - Mühle entweder gantz, oder wenigstens von May - Tag bis Jacobi stille stehen müste, und was dem weiter anhängig, verlanget.

Wir ermangeln diesem zufolge nicht unsere Meinung dahin abzugeben, daß das Stillstehen von May - Tag bis Jacobi schlechthin nicht möglich wo nicht unsere Garten, Wiesen, und Weide überschwemmen und vergehen sollen, den eben in dieser Zeit ist ja die Heu Erndte, solte die Mühle bis May - Tag gehen müste das Wasser bis der Zeit gehalten werden, May - Tag soll sie stehen und das Waßer lauffen, so müste wie schon gesagt alles über schwemmen, den bekandtermaßen gehet aus der Cummeroer See nur ein Canal der das Waßer abführet, welcher noch ohnedem durch Ahl - Kisten und dergleichen Stauung hat, in denselben See aber gehen wenigstens aus den Mecklenb. drey eben dergleichen Canäle so das Waßer einführen und wer weiß wie vielen an jener Seite wo soll es den in der Zeit anders als in unsere Gartens Wiesen, und Weiden bleiben?

Das Möglichste könte sein die gäntzliche Legung der Mühle.

NB. wen uns unsere Gärten für der Überschwemmung gesichert, und die Kosten zu aller nötigen Aufräumung angewandt und hergegeben werden, und das Waßer zu keiner Zeit gehalten, sondern wie es kömpt lauffen kan, dadurch könten hoffentlich alle angebliche Beschwerde gehoben werden, und so dan würde nicht noch eine Windmühle, sondern kaum noch zwey zu prospicirung der Mahlgäste hinlänglich sein, in welchen Fall auch der Müller das Korn abholen und wieder bringen müste.“

 

Der Herzog entschied am 28.9.1769, daß die Wassermühle stillgelegt und eine weitere Windmühle erbaut werden soll. Für die Erbauung der Windmühle sollen die von den beschwerdeführenden Gutsbesitzern (Lelkendorf, Karnitz und Pohnstorf) angebotenen 400 Reichstaler mit verwandt werden.

 

 

Bau einer Galerie - Holländermühle 1770

 

Am 27.1.1770 teilt die herzogliche Regierung dem Rat der Stadt Neukalen mit, daß alle Vorbereitungen zum Bau einer Windmühle gemacht sind und nach deren Einrichtung die Wassermühle sofort niedergelegt werden soll. Vereinbart wurde, daß die neue Mühle auf dem Mühlenberg massiv aus Steinen erbaut wird und von den Bürgern etwa hundert Steinfuhren geleistet werden müssen. Der Platz um die Mühle, so weit er an Bürgeräcker heranreicht, soll vom Amt zu beständigen Zeiten mit einem Zaun befriediget werden, damit die sich etwa losreißenden Pferde der Mahlgäste keinen Schaden verursachen können. Für die Bauzeit soll eine Hütte für die Handwerker errichtet werden. Und so sah der Kostenanschlag für die zu erbauende Windmühle aus:

 

“Die Wind Mühle im vertigen Stande zu lieffern kostet            180 Rthlr.

die Mühlen steine kosten                                                       80 Rthlr.

all daß Eyßen Zeug kostet                                                    100 Rthlr.

daß Sage Lohn kostet                                                            60 Rthlr.

die Tange und Repe kostet                                                     30 Rthlr.

die nagel kosten                                                                    16 Rthlr.

                                                                           ----------------------

                                                                    Summa          466 Rthlr.

und daß Holtz anzufahren                                                      40 Rthlr.“

 

Dem Müller Ehrich kündigte man die Pacht, da mit der Erbauung der holländischen Windmühle und der Stilllegung der Wassermühle neue Verhältnisse eingetreten waren. Für den 23.8.1770 war ein Termin zur Neuverpachtung angesetzt. Es erschien der Müller Jochim Bölte “und bot endlich 400 Rthlr. jährliche Pension 9) unter der Voraussetzung, daß

 

9)  unter Pension ist der Pachtbetrag zu verstehen.

 

1. Das Wohnhaus in den ersten beiden Jahren von der izigen Stelle weggebrochen und in dem sogenanten Amts Schäfer Garten wieder aufgebauet auch

ihm die nöthige Feurung an allerley Abfall ohnentgeltlich angewiesen würde.“

 

Man war zu diesem Zeitpunkt noch am Überlegen, die Ölstampfe in der Wassermühle weiter zu betreiben, wofür 50 Reichstaler jährliche Pacht zu bezahlen wären. Für die Verpachtung der holländischen Windmühle und der Bockmühle hatte Amtmann Souhr u. a. folgende Vorstellungen:

“- Wird eine einjährige pension bey der Anweisung voraus bezahlt, und nach Ablauf der Pacht Jahre, mithin nach vorgängiger richtiger Ablieferung ohnverzinset zurückgegeben.

- Bleibt der, von der vormaligen Waßer Mühle gefertigte Anschlag bey Verpachtung dieser Mühle zum Grunde, und wird selbiger dem Conductori 10) zu seiner Nachricht und damit er wiße, was für MahlGäste dahin mahlen, communiciert keinesweges aber ein gewißes Matten Korn garantiert, sondern nur versprochen, daß die sämtlichen angeschlagenen Einwohner, so wohl aus der Stadt, als von den Höfen und Dörfern nach der Windmühle mahlen, und, wenn er sie des ausmahlens überführen kann, ihm das, aufs ganze Jahr angeschlagene Metzen Korn 11) ersetzen sollen.

 

10)  Conductori = Verantwortlicher der Mühlenpachtung.

11)  Metze ist ein altes deutsches Hohlmaß. Der Müller hatte eine hölzerne Handschaufel (Metze), die etwa 3 Liter faßte und welche zur Abnahme seines Anteils diente. Er durfte vom Backmehl 1/12 und vom Malz, Grützkorn und Futterschrot 1/16 für sich behalten.

 

 

- Lieget dem Müller die inventarienmäßige Unterhaltung so wohl der Mühlenwercke, als des Wohnhauses cum pertinentiis lediglich ob, und wird ihm zu mäßigen reparaturen nichts weiter, als gesamte rohe Materialien gegeben. Dahingegen soll ihm bey entstehenden ganz neüen Bauten, oder bey Hauptreparationen nichtes zur Last kommen, nur daß er die sämtliche Zimmer Arbeit, soweit solche durch ihm und seine Burschen geschehen kan, übernehmen, auch mit Fuhren durch seine eigene Anspannung nach Möglichkeit dabey zu Hülfe kommen muß.

 

- Den benötigten Eisen und Stein Schliß 12) träget Conductor und dafern anders keine Steine, als von der Doemitzer Niederlage nehmen.

- Muß Conductor den Mühlenberg, soweit derselbe an Bürgeracker schießet zu beständigen Zeiten mit einen Zaun befriedigen, wozu ihm jedoch das Pfahl Holtz und der Busch ohnentgeltlich angewiesen und beygefahren werden soll.

 

12) Abnutzung der Mühlsteine.

 

- Vom Weitzen und Rocken zu Mehl bekömt er den 12ten und vom Maltz, Grütz und Schrot den 16ten Theil für jeden Scheffel des abgemahlenen Korns zur Metze; auch ist ihm erlaubt das bisher gewöhnliche Mahl und Sicht Gelt zu nehmen, wohingegen der Müller den Mahlgästen bescheidentlich begegnen, selbige, so bald es nur irgend möglich fordern, und sie vor allen etwanigen fremden Gästen abfertigen, im mindesten aber sie bey Vermeidung willkührlicher schweren Ahndung mit Metzen nicht übersezen noch vervortheilen muß.

- Darf Conductor keine Mahlgäste, die zu andern Amtsmühlen zwangsweise geleget sind, bey 50 Rthlr. Strafe annehmen.

- Hat Conductor bey dieser Mühle an Ackerwerck nichts weiter als einen Garten und eine Wiese von etwa 2 Fuder Heu zu genießen, inzwischen kan ihm auf verlangen noch eine quantite an Acker von dortigen Bauhofe beigeleget werden, wenn er sich darüber allenfals mit dem Amtman Souhr vergleichet.

- Ist er zwar befugt, in die allgemeine Stadtweide 4 Pferde 6 Häupter Rind Vieh, 18 Schweine 10 Schaafe und 4 alte Gänse zu jagen, keineswegs aber aus den Mühlen ermächtiget einiges Vieh, es sei welcherley Gattung es wolle, zu halten.

- Wie übrigens es in Ansehung der Unglücksfällen, und anderer etwa hier nicht wörtlich gedachten mit Conductore ebenso, wie mit allen andern Mühlen Pächtern in den Domanien gehalten werden soll: so darf er auch in Zukunft keine remission verlangen, wan er etwa durch eine anhaltende Windstille eine Zeitlang am Mahlen behindert werden mögte.

- Muß er jährlich 6 Scheffel Saltz von der Saline zu Sültze nehmen.“

 

Die Neukalener Bürger hatten große Angst, daß bei Stilllegung der Wassermühle und dem freien Lauf des Peenewassers ihre Gärten überschwemmt würden. Sie konnten aber beruhigt werden. Die Stauung wurde ab Frühjahr 1771 niedriger eingestellt. Das Wasser floß ohne Schaden ab. Die Wassermühle stand still. Bis zur Fertigstellung der holländischen Windmühle durften die Neukalener ihr Korn zur Darguner Mühle bringen.

 

 

Pachtkontrakt mit dem Müller Bölte ab 1771

 

Obwohl Amtmann Souhr am 4.3.1771 schrieb, daß die geforderten 400 Rthlr. für die Pachtung der Windmühlen zu hoch seien, erklärte sich der Müller Bölte bereit, ab Johannis 1771 die Mühlen für diese Pachtsumme zu übernehmen. Folgender Pachtkontrakt wurde ausgeschrieben und von beiden Partnern unterschrieben:

 

“Es werden nämlich

1.

gedachtem Müller Bölt die beyden Wind - Mühlen zu Nienkalden mit allen nach der angeschloßenen Designation darzu gehörigen Zwang - Mahlgästen aus dem Amte und der Stadt auch mit der Wohnung und dem Garten auf eilf nach einander folgende Jahre als von Joh. 1771 bis 1782, so lange nämlich der dortige Amts - Pacht - Contract dauret, überlaßen und verpachtet, dergestalt, daß er und seine Erben das alles während der Jahre zu besitzen, und bester ihrer Gelegenheit nach, jedoch ordnungs- und contractmäßig zu genießbrauchen haben, auch so ferne sie ihrer Seits das ausgelobte erfüllen, dabey von Uns kräftigst geschützet werden sollen.

 

2.

Ist Conductor befugt von allem zur Mühle kommenden Korn, was zweymahl durch die Mühle geht, den 12ten Theil, von anderm nur einmahl durchgehendem aber den 16ten Theil nach richtiger Rostocker Maaße zu nehmen, er muß des Endes vom Amte geweegte Metzen halten, und darunter bey schwerer Einsicht niemand übersetzen, vielmehr einem jeden Mahl - Gast bescheidentlich begegnen, auch die, zu den Mühlen gelegten vor allen Fremden fördern.

 

3.

Wird in Ansehung der angeschlagenen Metzen Cammerwegen keine Gewähr geleistet, noch das, bey einem oder dem anderm im Jahr daran fehlende vergütet, dahingegen, wann ein Stadt - Einwohner beym Ausmahlen ertappet oder deßen sonst überwiesen würde, vom Amte die Bestrafung der contravenienten nachdrücklichst betrieben werden soll.

 

4.

Die, zu den Mühlen gelegten Unterthanen sind hierunter mit allem Nachdruck zu ihrer Schuldigkeit anzuhalten, und soll ein jeder, der einer Übertretung überwiesen würde, auf jedem Fall das, fürs ganze Jahr angeschlagenen Metzen - Korn zu bezahlen schuldig seyn und dieses dem Müller zu Gute kommen, auch bey wiederholter solcher Übertretung selbige außerdem mit verhaltmäßiger Leibes - Strafe beahndet.

 

5.

Fremde Mahl - Gäste aus Unsren Domainen die einer andern Amts - Mühle beygelegt sind, darf Conductor bey 50 Rthlr. patentmäßiger Strafe nicht annehmen, dahingegen bleibt ihm gestattet sich mit den Zwang - Mahl - Gästen aus den Dörfern wegen eines gewißen Metzen - Korns sich zu vergleichen.

 

6.

Haben die Mahl - Gäste vom platten Lande allemahl vor den Stadt - Einwohnern den Vorzug und werden sonst jene unter sich, so wie die letztern nach der Reihe als sie zur Mühle gekommen sind, gefördert und bleibt es bey dieser Observance, bis nach der dießeitigen Absicht ein ordentliches Regulatif deshalb zum Stande kommt, mithin alles genauer bestimmet wird.

Sollte etwa

 

7.

die Geistlichkeit erweißlich Metzen — frey seyn, so muß auch Conductor ihnen solches ohne Vergütung angedeyen laßen, nicht minder die auf der Mühle etwa haftenden Priester- und Küster - Gebühren außer der Pension übernehmen.

 

8.

Bey der neuen holländischen Mühle erhält der Conductor bloß das umgehende Zeug, ohne zu andern Reparaturen an der Mühle verbunden zu seyn, doch muß er allen Schaden und Nachtheil mit äußerster Sorgfalt zu verhüten suchen. Dahingegen übernimmt er bey der Bock - Mühle auch bey der Wohnung und den Befriedigungen gegen Empfang des rohen Holzes auch der Mauer- und Dachsteine die Conservation mit den darzu gehörigen geringern Reparaturen, und liefert künftig alles im Inventarienmäßigem Zustande ab, ohne was durch die Zeit an den Gebäuden schlechter geworden ist. Doch sollen ihm die Materialien außer den Pfälen und dem Busch, die er selbst herbey schaffen muß, durch Amts - Extra - Dienste angefahren werden.

 

9.

Steht Conductor nach allgemeiner Observance den Stein - und Eisen - Schliß, dahingegen alle größere Reparaturen oder etwa nöthig werdende neue Bauten Amtswegen zu beschaffen sind.

 

10.

Muß Conductor den neuen Wind - Mühlen - Platz in steter Befriedigung erhalten, wozu ihm die Pfäle und der Busch jedesmahl angewiesen auch zum ersten mahl zur Stelle geliefert werden sollen.

 

11.

Nimmt Conductor die Mühlen - Steine von Unsrer Factorey zu Dömitz, doch müßen die Zwang - Mahl - Gäste nach der Observance den Transport von dorther beschaffen.

 

12.

Müßen die Mahl - Gäste bey Wind - Stillen volle 48 Stunden warten, ehe sie nach andere Mühlen gehen können. Da aber deshalb nichts vergütet wird; so hat Conductor sich Mehl in Vorrath zu halten und dieses den Mahl - Gästen in proportionirtem Gewicht statt des Korns gleich zurück zu geben.

 

13.

Hat Conductor auf der dortigen gemeinen Weide gegen Erlegung des Hirten - Lohns dasjenige Vieh frey, was nach der ehemaligen Permutations - Handlung mit der Stadt dem Müller vorbehalten ist. Nicht minder soll ihm die nöthige Feurung an allerley Abfall und abgängigem Holze angewiesen werden, nur daß, bey verspürter unwirthlicher Consumtion Unsrer Cammer Vorbehalten bleibt eine gewiße Faden - Zahl zu bestimmen.

 

14.

Unglücks - Fälle an den Mühlen und der Wohnung, so ferne Conductor und die Seinigen dazu keine Veranlaßung gegeben haben, fallen ihm nicht zur Last; so wie auch beym Stillstand einer oder beyder Mühlen wegen größerer Reparaturen auf längere Zeit ihm eine billige Remißion angedeyen soll.

 

15.

Wird mit Versetzung der Wohnung auf einen den Mühlen näher belegenen Platz 1772 auf Kosten Unsrer Cammer verfahren, auch Conductori ein Garten - Platz dabey angewiesen, da

 

16.

der Bau der holländischen Wind - Mühle noch nicht vollendet ist, und die Stadt - Einwohner auszumahlen daher Veranlaßung nehmen; so wird ein billiger Nachlaß für die Zeit bis diese Mühle gangfertig ist, hiermit verheißen, und hiernächst bestimmt.

 

17.

Bezahlet Conductor für den oben beschriebenen Genießbrauch jährlich und jedes Jahr besonders vierhundert Reichsthaler N/3 teil für voll auf seine Gefahr und Kosten in Quartal ratis an Unsre Renterey oder an Unser Amt Niencalden und muß damit aufs promteste einhalten. Damit auch

 

18.

Unsre Cammer deshalb gesichert sey, bezahlet er bey seinem Anzuge inclusive der bereits deponirten 200 Rthlr. überhaupt 400 Rthlr. N/3 tell als eine praenumerirte Pension ohne Zinsen, die er nach Ablauf seiner Contracts - Jahre zurück erhält und setzet darneben alle seine Güther, wie sie Nahmen haben, besonders sein eingebrachtes, zum wahren und sicherm Unterpfands mit eventualer Übertragung des Besitzes und bey Verwillkührung der Execution, in der Maaße, daß Unsre Cammer sich, wegen der, wider Verhoffen entstehenden Rückstände auch Schäden, Kosten und interesse nach freyer Wahl und ohne Proceß daraus Genugtuung verschaffen könne und möge.

 

19.

Berichtiget er auch jährlich zur Kopf- und Cammer - Steuer 10 Rthlr. edictmäßiger Währung dahingegen er von der ordentlichen Licent frey ist, und nur bloß das auf einige Jahre bewilligte augmentum abträgt.

 

20.

Wird die Cession des Contracts anders nicht gestattet, als so ferne Unsre Cammer den Cessionarium annehmlich findet, und die Bestätigung darüber ertheilet. Endlich entsaget Conductor auch noch wohl bedächtlich allen wider die Erfüllung dieses Contracts ihm zustehenden Rechte, Wohlthaten und Ausflüchten überhaupt und insbesondere der Exception der Überredung, Übereilung und nicht genugsam gehabten Bedachts, auch der Verletzung über und unter der Hälfte, also auch der Rechts - Regul wornach eine allgemeine Verzicht nicht gilt, wo keine besondere vorhergegangen ist. Maaßen er alles aus eigener Überzeugung übernommen, und diesen Contract vor deßen Ausfertigung communicirt erhalten hat.

 

Deßen zu Urkund ist der Contract in duplo ausgefertiget, das mit dem größerm Cammer Innsiegel bestärkte Conductori behändiget; das von ihm vollzogene aber ad acta genommen worden.

Datum auf Unsrer Vestung Schwerin den 6ten July 1771.“

 

 

Inventarium der Bockmühle 1771

 

“Inventarium über die Bockmühle zu Nienkahlden, der zur Mühle gehörigen Schäunen und des Gartens, aufgenommen den 31ten July 1771 sub Directione des Herrn Amtmann Sturm von Gnoyen und in Gegenwart des Herrn Amtmann Souhr des anziehenden Mühlenmeisters Bölte hieselbst und des Mühlenbauers Jörss aus Gnoyen a me subscripto

 

1. Die Mühle:

Der Fuß ist von 4 Sohlen und 16 Schaar Pfählen benebst den Sattel alles in guten stande. Die beiden Fug - Höltzer Tracht - Balcken, Wasser - Sohlen, und alles was von unten zu sehen, ebenfals gut. Der Schwantz ist sonsten sehr gut; außer daß an einer stelle sich eine Borste zeiget, welche mit der Zeit, fals sie nicht durch Umlegung einiger Clammer gehalten werden kann, veruhrstechen wird, daß ein neuer untergebracht werden muß.

Die Cette ist von 116 Gelencker inclusive des Wirbels und der Esse und zusamt den Windel - Stuhl in gutem stande. Die Bekleidung umher von eichen Brettern mit gehörigen Reben beschlagen, ist gut. Das Dach muß repariret werden.

Die Ruthen und Segel sind gut und vollständig.

Die Treppe zum untersten Boden nach der Mühle, ist von eichenholtz und hat 14 Stufen ohnbeschädigt. Die Thüre zur Mühlen von eichen Brettern zusammengeschlagen hat 2 Hespen und Hecken, Spring - Schloß und Schlüssel.

Der Fußboden ist gut und von eichen Brettern, außer daß derselbe von ander getrocknet, weil die Bretter grüne gewesen.

Der Camm und Schwiebogen von Mauersteinen ist gut. Die Mehlkiste von Tannen - Bretter und eichen Leisten, sonst gut; nur daß einige Leisten vorwärts wendelbar, hieran sind 4 eiserne Sack - Hacken. Der Schrott - Cam von Tannen Brettern in brauchbaren stande, und ist stumpf zusammen geschlagen. Die Sichtwelle hat 4 eiserne Ringe und 2 Zapfen. Das Sichtgetreibe mit eisern Bändern ohne Tadel. Im Leuchtwerck ist ein eiserner Boltzen. Die Stander am Mahlbalcken sind mit eisern Nagel befestiget. Der Paß - Dreichstel ist gut und sind darin 2 eiserne Boltzen der Mehl und der Haußbaum ist gut, und auf letzterem sitzet ein eiserner Ring. In den Boden umher sind 8 eiserne Boltzen desgleichen noch einer durch den Sterdt.

Die Treppe nach den obersten Boden, ist in guten stande, von Eichen - Holtz und hat zwölf Stuffen. Der Stein und Sackboden ist von eichen Brettern im brauchbaren stande, nur das die Fugen etwas von einander gegangen, weil das Holtz grüne gewesen. Das Kamradt in brauchbaren stande. Die Welle gut; nur sind 2 Flecken geknickt und hat dieselbe 7 eiserne Ringe und 1 Zapfen.

 

Herr Amtmann Souhr:

Wie die von dem Zimmermeister Zimmermann, als mit welchen hohe Herzogl. Kammer den Wind - Mühlenbau behandelt, eingebrachte Welle unbrauchbar geworden, und 1767 eine neue Welle eingebracht werden müssen, so hätte sich bey Ausnahme der Flecken gantz deutlich gezeiget, daß diese nicht allein von den gedachten Mühlenbauer zu kurtz verfertiget, sondern auch so dünn und schlecht gemacht, daß selbige aufs neue verlegt werden müßen, und da auch natürlich die auf der Welle sitzende Ringe aufs neue daraufgelegt werden müßen, so hätte dieses und die Veränderung der Welle auf dem Spiel Ende eine Schmiede Rechnung von 7 Rthlr. 22 Schilling, welche unter den 18. Juny 1767 Originaliter der hohen herzogl. Kammer eingereicht, veruhrsacht, und da noch überdem für 36 Schilling Nägel laut der angezogenen Liquidation hiezu verbraucht worden, so müßte er untertänigst um die Vergütung dieser angeregten Pöste gantz gehorsamst bitten. Das Mühlen Eisen, Getreibe, Riehm und Pfanne ohne Tadel und hat das gehörige Eisen Zeug.

Rumpf und Schuleder, Bornung, Schu und Stein - Schlencke tüchtig und gut. Alles Hauptholtz ist im guten stande. Die Sack - Winne gehet an beiden Seiten in eisern Zapfen und hat 2 Ringe. Der Sackträger ist mittelmäßig, die Lauflinie und das Stein Thau gut. In den Paß sind 5 eiserne Boltzen, und 7 eiserne Schmiegen. Das Paß Thau und die dazu gehörige Welle, ist von Crücken mit 2 eisern Tappen und 2 dergleichen Ringe, überall brauchbar. Die Metzkiste ist von Tannen Bretter und gut; außer daß hinten die Mäuse ein paar Löcher gefreßen, und hat 2 eisern Crückhespen, ein Überfall und 2 Crampen.

2. Die Schäune:

Ist 40 Fuß lang und 40 breit, im Dach und Fach in untadelhaften stande. Auswendig Eichenholtz. Das Fundament von Feldsteinen sehr gut. Die Thüren von Tannen Bretter und 2 großen Flügeln und haben 4 Hespen und eine Stich - Crampe. Die Thüre nach Norden von gleicher Beschaffenheit; nur daß daran noch eine kleine Thür mit 2 Krückhespen, ein Überfall, 2 Krampen. Die Diele und Wände inwendig sind gut. Auf den Balcken liegen die gehörigen Schleeter. Die Abseite hat 3 kleine Stallthüren von Tannen und Eichen Brettern jede hat 2 Hespen und Hacken, 1 Überfall 2 Krampen und 1 höltzern Schubriegel.

 

3. Der Garten:

liegt westwärts an den Amtsbaum - Garten, und ist auf dieser Seite mit einen guten Hackelwerck versehen; nach vorden aber mit einen Zaune von Birken Sträuchen und eichen Pfählen. Ostwerts desgleichen zur Helfte. Die andere Helfte wird von den angrentzenden Bürger bewehrt. Südwerts aber ein Zaunn der sehr wandelbar ist. In diesen Garten stehen 17 Pflaum- 1 Apfel, und 1 Wallnußbaum. Die Bestellung geschiehet von dem zuziehenden Müller. Der Eingang hat eine Thüre von 2 alten Brettern, ein Tannen und Eichen Pfost, und sind daran 2 eiserne Hespen und Hacken, 1 Überfall, 2 Krämpen.

 

4. Die Wiese:

liegt auf dem Salmer Felde am Cummerower See und ist 10 Ruthen breit.“

 

 

Der Abnutzungsgrad der Mühlsteine wurde bei jeder Übergabe / Übernahme genau vermessen und berechnet. So erfahren wir:

 

“Im übrigen müße er noch bemercken, daß die Steine auf der Bock Mühlen 28 Zoll halten solten, weil er jetzt aber nur 25 7/8 Zoll abgeliefert hätte und er daher

2 1/8 Zoll ersetzen müße, so würden nach deren Abzug von 6 1/8 Zoll, die er auf der Waßer Mühle mehr abgeliefert, Ihm nur noch bleiben 4 Zoll, deren Bezalung er sich gehorsamst mit 8 Rthlr. erbitten wolte.“

 

Zeichnung der 1771 erbauten holländischen Windmühle

 

 

Inbetriebnahme der neuen Windmühle 1771

 

Mühlenmeister Hinrich Dähn zu Gorschendorf und Maurermeister Sass erbauten 1771 eine holländische Windmühle neben der Bockmühle auf dem “Mühlenberg“. Der Bau kostete:

 

                                                                                                                                                                                                                                                                             Rthlr. Sch.   Pfg.

  1. für die Bauhütte                                                    59    16     

  2. Sagerlohn                                                           205    12       3       

  3. Zimmerlohn                                                        654    32

  4. Mauersteine                                                        785     7        6

  5. Fuhrlohn für Steine                                              433   44

  6. Kalk                                                                    327   18

  7. Maurer Arbeit                                                      538   12

  8. angekaufte Gerätschaften                                       41

  9. Nagel (von Kaufmann Sassenhagen)                       14    28

10. Grobschmiedarbeit (Schmied Dammann)                563     7       9

11. Kleinschmiedarbeit (Teich)                                      54

12. Reifferarbeit (F. Jacobs)                                          88

13. Mühlensteine, Bley und Segeltuch                          301     11       9

14. Holz                                                                      22      6       2

15. Tischler (Weidenbach)                                             64    32

16. Färben, Anstriche                                                  109    16

17. Kupferschmiedearbeit (Möller / Malchin)                   13    42       2

18. Böttgerarbeit                                                          18     32

19. Sattlerarbeit                                                             6

20. Lementirer Arbeit                                                      6

21. Fettewahren                                                            11     45

22. Glaserarbeit                                                             9     16

23. Hand Dienste                                                         87     14

24. Reisekosten u. a.                                                    44     19

25. Richtelbier                                                              22    44

26. Für Vergönstigungen, notwendig verursachte 

Schäden                                                               27    42       4

27. Für die Wache                                                        34    32

28. Besichtigungskosten                                               17    16

29. Verzeichnis der Kosten zu den Gelind im 

Oberförster Garten, als eine ganz nothwendige

Folge, des Mühlenbaues                                        99    45       9

                                                                       ----------------------------

      Mit anderen Nebenkosten zusammen =                4843   39

 

 

   Die anliegende Skizze der holländischen Windmühle entstand nach einer Bauzeichnung in einer Akte des Staatsarchivs Schwerin. Die Maße sind in Fuß (´) und Zoll (´´) angegeben.

   Das Mauerwerk im Abschnitt 1 ist mit 3174 Cubic Fuß im Abschnitt 2 mit 8 323 Cubic Fuß, im Abschnitt 3 mit 10012 Cubic Fuß und Abschnitt 4 mit 3825 Cubic Fuß angegeben.

   Weiter wurden folgende Ergänzungen zur Bauzeichnung gemacht:

   “Das Stück Fundament das in der Erden lieget welches 3/4 um läufft beträgt 2577 Cubicfüße.

   Die Graden Fundamenter so 6 unterschiedene Längen haben betragen in Summa 825 Cubic Füße.

   Das Fundament welches unter der Mühle lieget beträgt in Summa 8788 Cubic Füße.

   Der untelste Absatz hat 4 verschiedene Höhen als im

Norden    2 Fuß 7 Zoll

Süden     3 Fuß 4 Zoll

Osten      5 Fuß    -

Westen    3 Fuß  3 Zoll

   In dem untersten Absatz hat der Thurm zum Durchmesser 31 Fuß und ganz oben 21 Fuß 9 1/2 Zoll.

   Noch lieget ein Stück Fundament oben der Erde so auch dick 9 Fuß.

   In der Mitte ist es 2 Fuß 3 Zoll hoch läufft auf 3/4 theil des Fundaments herum und hat an beiden Enden keine Höhe.“

 

   Auf der Skizze wurde die Wetterfahne vergrößert eingezeichnet. Sie entspricht in dieser Ausführung einem Entwurf im Landesarchiv Schwerin, hat aber wohl in Wirklichkeit etwas anders ausgesehen.

   Müllermeister Grambow schätzte die Leistung der holländischen Mühle auf 1 bis 1,5 t am Tag.

 

Die neu erbaute holländische Windmühle wurde am 18. und 19.11.1771 von Amtmann Souhr, Amtmann Sturm, Windmühlenmeister Sabelmann aus Sültz, Mühlenmeister Bormann aus Dargun und Maurermeister Siemonn aus Ribnitz abgenommen. Das Urteil dieser Werkverständigen fiel sehr gut und lobend aus. Gemeinsam wurde ein Inventarium angefertigt und die Mühle an den Müller Bölte übergeben:

 

“Es ward beschloßen, ob gleich der Wind sehr geringe war, die Mühle angehen und bis Morgen früh mahlen zu laßen. Sie ging wohl eine Stunde, da aber der Wind gänzlich aufhörte und auch keine Hofnung seines wieder Aufsteigens heute war, so änderte man den Entschluß dahin, daß man heute Nachmittag den Anfang mit der Inventur machen und indeßen sehen wolte, in wie ferne sich der Wind wieder hervor geben möchte.“

 

Am 19.11.1771 nahm man das Inventarium in Augenschein:

“Heute Morgen verfügte sich Herr Amtmann Sturm mit sämtl. vorher benandten nach der Mühle. Da der Wind gut war wurde selbige mit beiden Gängen und halb angespanten Seegeln angelaßen. Es ward ein Sack voll Weitzen auf den Reinschen Gange gegoßen und dieser war nach Verlauf drey Viertel Stunden durch gemahlen und das Mehl ward untadelig befunden. Hierauf ward mit der Inventur weiter fort gefahren, wie solches das Inventarium des mehrem besagt.

Nachdem diese Inventur beschaffet war, frug der Herr Amtmann Sturm die Werckverständigen: Ob und was vor Mängel Sie bei dieser Mühle angemercket hätten?

Die beyden Mühlenbaumeister Bormann und Sabelmann versicherten auf Eid und Gewißen, daß sie bei aller ihrer angewandten Aufmercksahmkeit, in aller geringsten keinen Tadel außer daß das eine Mühlen Eisen ein wenig krumm, gefunden, viel mehr müsten sie gestehen daß sie Uhrsache hätten; das allenthalben in der Structur paßliche zu loben. Der Maurermeister Siemon versicherte ebenfalß wie er an den aufgeführten Mauerwerck dem äußerlichen Ansehen nach nichts tadelhaftes finden könte.

Hierauf ward den auch der neue Mühlen Pächter Böldt befraget: Ob er, da er seit Johannis dem Bau der Wind Mühle beigewohnet, daran etwas tadelhaftes wiße und ob er die Beschreibung der Mühle in dem Inventario dermaßen von Bestande finde, daß er sie in der Folge außer was die Zeit daran veralten möchte, darnach abliefern könte?

Dieser versicherte er hätte so wenig an den Bau, als an den inwendigen Mühlen Wercke und den dahin gehörigen Stücken etwas zu erinnern, vielmehr finde er es völlig complet.

Worauf den der Herr Amtmann Sturm den Müller Böldt auftragsmäßig die Mühle überwies, mit der ausdrücklichen Anzeige daß er schuldig und verbunden wäre, solche dereinst beschriebenermaßen abzuliefern. Er erinnerte ihn auch zugleich daß da dis ein Werck wäre welches viele und große Kosten erfordert hätte, und durch eine negligance und nicht genügsame Aufmercksahmkeit leicht bei starcken Winde könte Schaden nehmen, er alle mögliche Aufmercksahmkeit und Fleiß dabey anwenden müste allermaßen die daraus entstehende Schäden ihn allenthalben treffen würden. Überdem erinnerte er an alles deßen, was bei Überweisung der Bockmühle in Geschehung des Metzens des Betragens gegen die Mahl Gäste und sonsten gesaget worden. Da den weiter der Mühlen Pächter Böldte alle gemachte Erinnerung genau nachzukommen versprach, so wurde ihm von den Anwesenden Glück gewünschet. Hierauf bat der Mühlen Bau Meister Dähn durch seinen Beystand noch dieses gewogentlich ad protocoll nehmen zu laßen: Daß, so groß wie seine Zufriedenheit darüber sein muß daß diese ietzt verehrende Commission mit den dazu adhibirten Werckverständigen, den von ihm vollbrachten Bau, in so ferne es möglich, fehlerfrey befunden; So mißvergnügt müste er natürlicher weise werden, wen er, wie es wahr wäre, darauf dächte, wie vielen Schaden er bei diesen Bau, sich und den Seinigen gemacht. Bloß auf Zureden d. Herrn Amtmann Souhr hätte er sich den Bau derselbigen angenommen. Zwar dürfte er nicht läugnen solchen für 650 Rthlr. behandelt zu haben, da er aber, weil er nie eine Arbeit dieser Art aus seinen Mitteln beschafft, alle dabey eintretende Fälle und besonders die vorgewesene theure Zeiten, nicht genau beurtheilen und überlegen können, so hätte er leider ein ansehnliches gelitten. Kein Weg wäre um seinen Schaden einigermaßen nachzukommen, für ihn übrig, als seine Zuflucht zu I. H. D. und höchst dero Cammer Herrn zu nehmen. Er hoffe und hegte das unterthänigste Vertrauen es würde ihm solcher gdst. erstatet werden, da es leicht wäre ihn zu dociren.

Mit weit weniger Kosten hätte er ein Werck dieser Art auf führen können, wenn er nur nicht befürchtet das der gehoffte Erfolg würde fehl geschlagen und sein guter Nahm gelitten haben.

Er wolte der verehrlichen Commission gehorsamst bitten, die beiden gegenwärtige Mühlen Bau Meister Bormann und Sabelmann gewißenhaft zu befragen, ob sie davor hielten daß die von ihm in dieser Mühle verfertigte Arbeit woll für die behandelte Summe der 650 Rthlr. beschaffet werden köne.

Es wurde des Mühlen Bau Meisters Dähn ad protocollum angebrachtes Begehren in der Maße statt gegeben, daß man die beiden bei Abliferung der Mühle adhibirten Werckverständigen als die Mühlen Meister Borman und Sabelmann ihre Meinung forderte, ob sie glaubten, daß der Mühlen Bau Meister Dähn bei den mit Herrn A. Souhr gemachten Accord von 650 Rthlr. in Bauung der holländischen Mühle Schaden gelitten oder damit hätte füglich zu reichen können.

Der Mühlen Meister Bormann: Er wolte gleich darüber seine Gedanken ohne Rücksprache mit den andern zu halten, abgeben. Anfänglich wie er den Accord welcher Dähn mit den Herrn Amt. über den Mühlen Bau geschloßen gehöret, hätte er Dähn glücklich gepriesen und geglaubet er würde dabey vieles erübern, nunmehr aber da er das Werck selbsten beaugenscheiniget und deßen Tüchtigkeit und Vollständigkeit wahr genommen, zu mahlen wen er dabey zugleich die lange Zeit die Dähn mit so vielen Gesellen dabey zu gebracht und die zugleich wieder allen Vermuthen eingetretene Theurung aller Lebens Mittel in Betracht zöge, wäre es glatter dings unmöglich gewesen, da mit auszukommen viel mehr glaubte er daß Dähn von den Seinigen dabey einbüßen müßen.

Der Mühlen Meister Sabelmann: Er wäre derselben Meinung, und fügte hinzu: er hätte viele künstliche und sehr kostbaare Arbeit gesehen und auch mit unter Händen gehabt: solchen Bau aber und die accuratesse die er besonders bei denen Kämmen beobachtet, hätte er noch nie gesehen. Überdem wäre des Meisters Dähns seine Mühe und Arbeit jetzt nicht mahl mehr sichtlich, den der Krahn Richtbaum und die ganze Zurüstung wäre schon wieder zerrißen, alles aber nicht wenig Arbeit erfordert hette. Nach seiner Meinung verdiente der Mühlen Bauer Dähn wo nicht eine völlig Schadlos Haltung doch wenigstens eine beträgliche Zulage.

 

Inventarium

errichtet über die im Herzogl. Amte Nienkalen vor der dortigen Stadt neu erbauten Hollänschen - Mühle, bey und in derselben den 18 ./19. Nov. 1771

sub Directione des Herrn Amtmann Sturm von Gnoyen qua Commissarii

in Beysein des Herrn Amtmann Souhrs von NKalden qua Directoris dieses Baues, des Mühlen Meisters Dähns und des Mauer Meisters Sass als Baumeister dieser Mühle, des Mühlen Meisters Bölte, wie künftiger Pachter derselben und der Mühlen auch Mauer Meister Bormann, Sabelmann und Siemonn qua adhibirten Werckverständigen, zur Entgegennehmung der Inventur und Anweisung gedachter Mühle.

 

Vorerinnerung

Alles was in nachstehenden Inventario nicht als fehler oder mangelhaft beschrieben worden, ist neu und ohne Tadel, da die Mühle als neu erbauet inventiret wird.

 

Auswendig

Ist die Mühle von unten bis oben an der Haube ganz massiev gebauet. Überhaupt 51 Fuß 6 Zoll im Mittel hoch, Unten ist die Mauer in den untelsten Absatz 7 Fuß 6 Zoll dick. In den 2ten Absatz oben der Gallerie 7 Fuß 4 1/2 Zoll. In dem 3ten Absatz 5 Fuß 3 Zoll, und in 4ten Absatz, beym 37ten Fuß der Höhe unten 3 Fuß 5 Zoll Ganz oben 2 Fuß 2 Zoll dick.

Der unterste Absatz ist grau angestrichen mit einer Waßer Beitze. Das übrige Mauer Werck ist mit einen trockenen Stein abgerieben und nachher mit einer Kalck Beitze Abgepuzt. Die Gallerie rund um der Mühle, ruhet auf 16 Stender mit Bändern welche erstere eben so viele aus der Erde gemauerte Pfeiler, die oben mit einer Schwedischen Fliese bedeckt sind, haben.

Die 16 Balcken über die Stender sind mit Eisen in der Mauer veranckert. Ueber dem liegen unter der Gallerie über die Thüren noch zwey Loß - Balcken mit zwey eisern Bolzen und Splinten nebst Scheiben versehen.

Die Gallerie hat eine eichene Plate mit Eichen Plancken gehörig belegt, welche mit eisern Nageln befestiget. Die Fugen der Plate von der Gallerie sind mit Bley übernagelt.

Der von Feld Steinen gelegte Damm vor den beiden Thüren und durch die Mühle ist 14 Fuß breit und 78 Fuß lang.

Vor beiden Thüren nahe an den Gallerie Stendern, sind 8 große Feld Steine eingemauret.

Und in den Bögen der beiden Haußthüren sind ebenfals 4 große Steine eingemauret die vorwerts ragen, und in der Mitten des Dammes an den beiden Thüren ist ein Feld Stein eingemauret, der zum Einschluß eines Schub - Riegels aptiret. Oben in den Bögen beider Thüren sind zwey eiserne Schuß Krampen eingemauret.

Die Thüre eingangs der Mühle Südwerts hat 2 Flügeln von Tannen Holtz; Über und über Auswerts mit gekehlten eichen Leisten abgelegt. Inwendig hat sie 6 Spangen, 4 trage und eine Schlag - Leiste. An eisen zeug hat diese Thür vier starcke eisern Hacken und Hespen nebst 4 Krampen und drey eiserne Schub Riegel.

Die Thür Nordwerts ist von gleicher Beschaffenheit, außer das sie ein starckes franzosches Schloß und nur 2 Schub Riegel hat.

Beyde Thüren haben noch 8 Krampen und 4 Sturm Hacken, wovon 4 der Ersten in der Mauer sizzen; sonsten sind die 4 Flügeln der beiden Hauß - Thüren auswendig grün und weiß so wie die Uebrigen in der Mühle befindlichen Thüren Lucken und Fenster Grün angestrichen.

Das Dach ist mit Eichen Spöhn so grün angestrichen und die Fast ist oben mit Bley gedeckt.

Oben auf das Dach ist ein Kupferner Knopf mit einer Flagge worinnen die Anfangs - Buchstaben des hohen Herzogl. Nahmens nebst Jahrzahl befindlich. Forne nach dem Winde siehet der Greiff und oben auf der Stange stehet der Büffels - Kopf, so alles verguldet auf einer eisern Stange, die Inwendig durch den Kehl - Balcken reicht und unten mit einer Scheibe und Splint versehen.

Die Ruthen sind 87 Fuß lang, an der Feld Ruthe ist auf jeden Ende 11 Fuß und an der Hauß Ruthe ist an den einen Ende 14 und an den andern 8 Fuß angeschürtz 13).

Zwölf eisern Bänder sind hiezu verbraucht.

 

13)  Die Windmühlenflügel wurden als Ruten bezeichnet, wobei sich die Hausrute zur Mühle hin und die Feldrute außen befand.

 

Die Segel sind von Ruschen Segeltuch, und so wie die Ruthen Roth angestrichen.

Vor der Stirn der großen Welle ist ein Bley angebracht um des eindringenden Regen zu verwehren.

 

Inwendig

Die Küchenthür von Tannen Holtz hat ein Futter von eichen Holtz 2 eisern Hespen, Hacken Klinck Klinckhacken Handgrif und Steg.

In der Küche ist ein kleiner Einheitz - Camien mit einen Schorstein so zur Mauer unter der Gallerie hinausgeführet. In diesen Schorstein sind 2 Hacken und ein Klinck - Hacken um in Fall der Noth eine Thür davor anlegen zu können. Auswendig befindet sich ein Eisen Rohr zur Abführung des Rauchs welches durch zwey eiserne Träger befestiget. Der Fuß Boden ist mit Mauer - Stein ausgepflastert. Die Decke ist ein Windel Boden. Die Wände gemauret, inwendig mit Dachstein über, mit Kalck abgesezt, und ausgeweist.

Die Stube ist in Ansehung der Thüre des Fuß und Windel - Bodens von gleicher Beschaffenheit wie die Küche. Der Ofen von Mauer Stein.

In den Untelsten Stockwerck befinden sich 4 Fenstern; jedes von 4 Taffeln jede Tafel hat 16 Scheiben und drey Wind - Eisen. Die Untelsten Fenster haben völligen Beschlag, die Obersten nur Eckbänder und können nicht aufgemacht werden. Für jedes Fenster ist ein starckes eisen Gitter von 10 Stangen.

Die Thüren vor den beiden Korn Cammern und der Treppe sind von gleicher Beschaffenheit wie die Thüren vor der Küche, nur hat jede ein Sprinck - Schloß mit einen Schlüßel und Hacken aber kein Klincke.

Über der Diehle und den beiden Korn Cammern ist ein Windel Boden, welcher so wie die Wände abgeweist.

Die Treppe nach den ersten Boden hat 12 Stuffen von eichen Holtz, und hinten eine Verkleidung von Tannen Bretter.

Der Fuß Boden ist mit eichen Plancken abgelegt und zusammen gepfuegt.

Von diesen Boden gehen 2 Thüren Nord und Südwerts durch die Mauer nach der Gallerie, vor jede Thür sind drey gemauerte Stuffen, beide Thüren sind von Tannen Holtz. Die Futter aber in der Mauer sind von eichen Plancken . Jede Thür hat eine Klinck - Klinckhacken Handgriff und Steg, nebst einen Schubrigel, auch zwey eisern Hespen und Hacken.

Noch gehen von diesen Boden durch die Mauer 2 Lucken von Tannen Holtz jede hat 2 eisern Hespen und Hacken, Klinck, Klinckhacken und Steg. Bey jeder Thür und Lucke ist ein eisern Sturm - Krampe zu der Ruthen Befestigung bei Sturm Winde. Auf diesen Boden ist eine Sack Lucke so 2 eisern Krück Hespen und einen Ring zum Handgrif hat.

Die 3 Sicht Kisten 14), die Schrod Kiste und die Grütz - Kiste von Tannen Brettern mit eichen Stiepern. An jeder Sicht - Kiste sind 7 und an der Schrod - Kiste 3 Sack Hacken, und unter jeder Kiste ein Sack Knecht. Oben den drey Sicht - Kisten hengen drey Sack Bände welche an den Balcken in dreien Krampen gebunden, und unter 3 Hacken haben. Die Oefnungen der Sicht wellen sind an der Seite, und hinten mit angenagelten Ruschen - Segel - Tuch behenget. Auf jeder der drey Sichtwellen sind 5 Ringe und 2 Zapfen. Die 2 Sichtgetriebe hat ein jedes 2 eiserne Bänder, 3 Stöcke und die Kleinen Eisen gehen in den gehörigen Pfannen.

 

14)  An der Sichtkiste befanden sich grobe Sichttücher, um das feine Mehl abzusieben.

 

Das Leucht Werck 15) auf den Reinschen Gange hat an der Vorder Seite einen eisern Boltzen und Kramp. Die Zunge des Leucht - Wercks am Schrod - Gange hat oben zwey eiserne Schen 16) und Boltzen, und der Hebe - Baum hengt in eisern Span Hacken. In den Mehl - Balcken ist eine eiserne Krampe woran das Leuchtwercks Tau befestiget.

 

15) Das Leuchtwerck ist eine Vorrichtung zur Änderung des Abstandes zwischen den Mahlsteinen.

16)  Auch „Schenels“. Eiserne oder hölzerne Leisten und Bänder zur Befestigung.

 

Nach den Mühlen Bett steiget man Nord und Südwerts auf 2 Treppen, jede von 9 Stuffen, von Eichen Holtz.

Die Börnung um den Reinschen - Stein von Tannen Holtz kan von einander genommen werden und hat auf jeder Seite 3 paar Kleine Hespen mit Hacken.

Im Schue 17) sind zwey eiserne Krampen desgleichen sind 2 in der Rumpleiter 18).

 

17) Rüttelschuh unterhalb des Rumpfes, der das Getreide dem Mahlstein gleichmäßig zuführte.

18)  Rumpf ist der Trichter oberhalb des Mahlsteins zum Korn einschütten.

 

Die andere Börnung ist aus der Waßer - Mühle genommen und hat an jeder Seite 2 paar Hespen und Hacken. Im Schu und der Schu - Leiter sizzen auch 4 Krampen. An jeden Ring sind 8 eisen Eckbänder.

Neben jeden Gang ist das gehörige Stein - Gerüst, und auf dem Stein Gerüst ist ein Bock welcher mit 4 Ringe beschlagen und 4 eisern Zapfen hat, auch gehet durch demselben ein starcker eiserne Boltzen so Scheiben und Splint hat.

Die 2 ausgeschnittene Haupt - Balcken sind mit 4 eisern Bolzen, Splint und Scheiben am Sackboden befestiget. Die 4 Haupt - Balcken mit 8 Anckern in der Mauer befestiget.

Der Ober Stein des Reinschen Ganges hat 15 1/2 Zoll, und ist um demselben ein starcker eisern Band. Der unter Stein hat 13 Zoll.

Die Sand - Steine sind in der Waßer Mühle gemeßen und hält der Ober Stein 16 5/8 im Durchschnitt. Der unter Stein 6 1/2 Zoll im Durchschnid. Da diese aber etwas Schief gemahlen und Neu ausgearbeitet worden, so glaubte Meister Dähn das dem Müller Böldte ein viertel Zoll abgeschlagen werden müße.

Ein Spiel Eisen wigt 10 Pfund. Eine Brech - Stange wigt 15 Pfund. Ein Spreth Hammer wigt 10 Pfund.

In dem untelsten Stockwerck sind zwei Haupt Balcken mit 4 Anckern in der Mauer befestiget.

Die 2 großen Mühlen Eisen sind 15 Fus 7 Zoll mit der Klabe lang, und in allen Kanten 4 Zoll Starck. Das Eisen am Schroth Gange ist ein wenig krumm, und muß nach der Meynung der Werckverständigen abgeendert werden.

Der Sack Boden ist mit Eichen Plancken abgelegt, und zusammen gepfuegt, bis auf 6 Stück so stumpf zusammen gesetzt. Alle sind mit eisern Nageln befestiget. Auf diesen Boden sind ebenfals 4 Lucken von gleicher Beschaffenheit und Beschlag wie die auf den ersten Boden. Über diesen Boden liegen 4 Haupt Balcken mit 8 eisern Anckers in der Mauer veranckert.

Die Sack Lucke von eichen 2 zölligen Plancken, hat 2 eisern Krück Hespen und einen Knick zum Handgriff. Auf den Well - Klotz worauf die stehende Welle ruhet, ist eine eiserne Pfanne. Die stehende Welle hat 2 eisern Zapfen unten 3 und oben 2 eiserne Ringe. Das auf dieser Welle befindliche Stirn - Rad, hat 128 ein über das ander sizzende Kämme. In jeden der 4 Arm sind 2 und also 8 eisern Schrauben Boltzen.

Das Getreibe an den Reinschen Gang hat 15 Stück, und das an den Sand Gang 13 Stück, jedes Getreibe hat 2 eisern Bände; und zu jeden Getreibe sind noch 2 Ringe vorräthig.

An jeden der zwey eisen Balcken, sitzet ein Eisern - Fall - Eisen mit 2 Krampen, Klinck - Hacken und zwey Handgrif in die Scheuels.

Die beiden ausgeschnitten Haupt - Balcken unter den Zieh Boden sind mit 4 grosen eisern Boltzen durchgezogen, wofür sich die gehörigen Splinte und Scheiben befunden.

Von diesen Sack Boden führet zu den Zieh Boden eine Treppe von Eichen Holtz hat 8 Stuffen. Dieser Zieh Boden ist mit eichen zusammen gestoßenen Plancken abgelegt. Es sind hierauf ebenfals vier Lucken durch und durch von der Beschaffenheit wie die auf den vorhergehenden Böden.

Vor jeden der beiden Gänge ligt hier eine Stein Winde so mit 6 Bolzen und 2 Klammern befestiget. Eine jede der beiden an dieser Winde befindlichen Welle hat 2 eisern Ringe. Auf jeder Welle ist ein gehörigen Tau.

Oben an Boden hengen 2 Wietz - Blöcke von Eschen - Holtz, die Rollen von Bocks - Holtz mit starcken Eisen versehen. Oben an den Balcken befinden sich 4, aus vollen starcken eisen geschmiedete Hacken. Auch befindet sich hier die Sack Winde mit 20 eisern Gaffeln. Auf der Welle liegen 3 eisern Ringe. Sie hat zwey verstählerte Zapfen, und 2 verstählerte liegende Pfannen.

Der Sackträger welches das Tau ist wornach die Mühle aus den Mittel gebauet ist, auf der Welle mit einer eisern Krampe befestiget; und hat unten einen eisern Sack träger. Dieses Tau kan, da es bei nahe ein Jahr der freien Luft exponiret gewesen nicht für föllig neu inventiret werden.

Die Lauflinie ist das jenige Tau womit die Maurer während den Bau alles aufgewunden, und ist daher schon gefaset. Auch schon ein Ende abgeschnitten.

Hier hengt auch das große Richt - Tau 600 Fuß lang, mit 2 doppelte Kloren, die so wie die vorhin beschriebene Beschaffen nebst einen Fuß - Block.

Oben an den Balcken sizt eine eisern Krampe, woran das Tau und die Kloren hangen.

Die liegende Zieh - Welle von Tannen Holtz, ist mit 6 eisern Bänder 2 eisern Zapfen und 2 eisern liegenden Pfannen sind verstahlt. An beiden Enden der Welle liegen 8 mithin 16 veriüngte Stücke im Kinn. An der Welle sitz das Zieh Rad von eichen Holtz mit 24 Stuffen und hat doppelte höltzern Ringe damit bei Gefahr eines Sturms zwey Menschen treten können.

Die beiden stehenden Zieh Wellen sind von eichen Holtz, auf jeden sind zwey eisern Ringe. Zwey verstahlt Zapfen und Pfannen. Auf jeder dieser Welle sitz ein Kam Rad, jedes hat 40 veriüngte Kämme.

Von Zieh bis zum Schir - Boden gehet eine Eichene Treppe von 14 Stuffen.

Der Boden mit eichen Stumpf zusammen gestoßenen Plancken abgelegt. Hier ist eine Lucke von 2 Thüren zur Einbringung einer etwanigen Neuen Welle. An Eisen Zeug sind daran vier eisen Hespen und Hacken, zwey eisen Schub Riegel mit 2 eisen Platen, nebst ein eisern Ring zum Handgriff. Der große Dreyling auf der stehenden Welle hat 40 veriüngte Stöcke, ist mit 2 starcken eisen Bänden belegt. Auf den Obersten Ende der beiden stehenden Zieh Wellen sizzen zwey Getreibe, jedes hat 8 Stöcke und 2 eisern Bänder.

Der unterste auf der Mauer liegende Krantz ist von 10 zölligen eichen Plancken der darauf liegende Schlep Ring ist von 3 zölligen Plancken. Der 10 zöllige Krantz, ist mit 8 Starcken eisern Anckern auf den 8 in der Mauer verborgen stehenden Stender befestiget. Auch liegen auf den Kranz 8 eichen Sturm Klotze. Die in der Mauer verborgene Stender haben 8 Sturm Bänder. Der Winde Krantz hat 128 Kämme 45 Schlep Klötze, 6 Stück von letztern so ferne unter der Welle liegen sind mit verstahlten Eisen versehen. Die Oefnung zwischen den untersten und Obersten Krantz, sind mit ein Regen Brett verkleidet. Die 2 Krantz - Balcken, der eisen Balcken, der Wind und Spiel Balcken, sind alle von starcken eichen Holtz. In den Spiel Balcken, liegt ein Ohl - Stein. Um den Spiel Balcken 2 eisern Schloß Bänder und oben ein eisern Bügel mit 2 Krampen. Der Ohl - Stein ist 18 Zoll lang und 8 Zoll hoch und 11 Zoll dick.

Auf der großen liegen Welle sind Auswerts 4 Starcke eisern Bänder.

In den Hals liegen 20 verstählerte eisen Flecken, und um diese liegen 2 eiserne starcke Schloß Bänder.

Der Ohl - Stein worin forne die Welle liegt, ist 18 Zoll lang 9 Zoll dick und 12 Zoll breit.

Das auf dieser großen Welle sizzende Kamm - Rad von starcken Eichen Holtz hat 76 Weiß - Buchen Kämme.

Der Paß 19) ist von 5 stück starck krum gewachsene Bircken Holtz.

 

19)  Der Paß diente zum Abbremsen der Rutenwelle und bestand aus Birken- oder Pappelholz.

 

An jedes Glid sind 4 Schenen, 8 Schott Krampen und ein Bolzen. In ieder Schen 3 Nagel. Jeder Zapfen wodurch der Paß zusammen gesezt, ist mit dicken eisern Schenen versehen, und mit Ned Nagel befestiget.

An den Fall - Baum ist der Paß mit 2 eisern Schenen, 4 Stig Krampen 6 Nägeln eine eisern Bolzen mit Splint und Scheibe befestiget, und an den Zapfen sizzen 2 eisern Platen.

An den Krantz - Balcken 20) ist der Paß mit zwey eisern Kramp Hacken 2 eisern Schen 6 Stig Krampen und ein eisern Bolzen Scheibe und Splint angeheftet. Alles dieses eisen ist mit 28 starcken Nageln versehen. Sonst sind an den Paß noch 5 eisern Schoß Ketten mit 10 Krampen.

 

20)  Als Kranz wird das runde Oberteil der Mühle bezeichnet.

 

Der Fall Baum 21) ist in den Kloben Stender nach den Wind Balcken zu mit einen eisern Bolzen befestiget, und der Zapfen mit 2 eisern Platen versehen. An der Paß Klinck ist eine verstahlte eiserne Feder. Auch ist hier der Fall - Baum an der Paß - Winde mit einer Kette an zween Krampen gehangen. Um der Paß - Winde selbst ist ein neues Tau, so bis zur Gallerie doppelt herunter reicht.

Das Dach ist auf den Sparren mit Tannen Brettern verschalt.

 

21)  Hebel für den Paß zum Abbremsen der Rutenwelle.

 

Womit diese Inventur geendiget.

Actum ut supra.“

 

 

Verstöße gegen den Mahlzwang

 

Immer wieder kam es vor, daß Neukalener Bürger mit ihrem Korn unberechtigt zu anderen Mühlen fuhren. Das schmälerte den Verdienst des Müllers und war streng verboten. Der Steuereinnehmer und die Torwärter bekamen daraufhin folgendes Schreiben aus Schwerin:

 

“An den Licent - Einnehmer zu Nienkalden

An die Thorschreiber daselbst

Ehrsamer L. G. Wir befehlen dir (auch den Thorschreibern zu Nienkalden) hiemit gnädigst, auch bey Verlust eurer Dienste ernstlich: daß du (ihr) alles aus dortiger Stadt nach fremden Mühlen fahrende oder auf selbigen gemahlene Korn und Mehl wegzunehmen und Unserm dortigen Amt einliefern sollst (sollet). An dem p. Schwerin den 18 May 1772.“

 

Trotzdem kam es immer wieder zu Verstößen, und es gab etliche Auseinandersetzungen:

 

 “Registratura Schlackendorff den 5ten Juny ao 1772 in Gegenwart des Herrn Amtmann Souhr

Der Mühlen Meister Böldt zeigte an, daß die Bürger seit einigen Tagen sehr häuffig ausmahlten. Am Mittwochen wäre Engelmann Steinick Mahns pp mit einer ganzen Fuhre als 4 Pferde ziehen können, nach Klein Marckow gefahren. Gestern wäre auch einer den er jezt nicht zu nennen wüste, aber mit den aller ersten nahmentlich anzeigen wolte ausgefahren, und heute wäre ihm Jochim Wiede abermahl mit einer Fuhre begegnet, und wie er ihn gefragt, ob er nicht nach seiner Mühle fahren wolte sie sey ledig und Wind vorhanden, so hätte derselbe geantwortet daß thäte er nicht er wäre nun schon auf den Weg nach einer andern Mühle zu fahren. In voriger Woche da er nach Schwerin gewesen wäre wenig oder nichts zur Mühle gebracht, sondern das mehrste ausgemahlen.

Bey so bewandten Umständen würde es eine Unmöglichkeit die angelobte Pacht zu bezahlen.“

“Protocollum gehalten in dem Herzogl. Amts Hause zu Schlackendorff den 5ten Juny ao 1772 sub Directione des Herrn Amtmanns Souhr.

Auf die klagende Anzeige des Mühlenmeisters Böldt daß so wenig der Holzwärter Lüders als die Dröscher, Hirten und Schäfer hieher Mahlten, auch noch keine anstalt machten ihm einiges Mezzen Korn zu geben; wie auch daß verschiedene Amts Unterthan zu Warsow und Schlackendorff ihr Korn nach auswertigen Mühlen vermahlen, so waren alle diese Beklagte auf heute vorgefordert, um diese Beschwerden des Müllers zu untersuchen und denenselben ein Rechtliches Ende zu machen.

Zuerst sistirte sich der Holzwärter Lüders und zeigte auf die angebrachte Klage an: wie er sich eben iezt mit den Mühlenmeister Böldt dahin verglichen, ihn jährlich 2 Scheffel Rocken nach Marckgängigen Preise zu bezahlen, auch ihn bereits 1 Rthlr. auf Abschlag bezahlet, und das Übrige mit den negsten bezahlen wolle.

Wie der Mühlenmeister Boldt dieses affirmirte, so ward vorstehender Vergleich vom Amte bestätiget, womit zugleich der Holzwärter Lüders entlassen ward.

Hierauf traten die Niendorffer Einlieger als Hans Jochim Luckow, Radöhl, Schwenn, Levin, Hans Peters, Jenss Schmuhl der Schäfer Klievoth vor, und ward ihnen angedeutet daß da wieder Amts Ordre von Medio Nor. nicht genüget, und ihr Korn hieher nicht vermahlen, sie sich desfals mit dem gegenwärtigen Mühlenmeister aufs beste zu vergleichen, oder zu gewärtigen daß vom Amte nach befinden der Sache, rechtlich darin würde gesprochen werden. Sämtl. Einlieger stelleten hierauf gehorsamst vor wie es ihnen unmöglich fiele ihr Korn hieher zur Mühle zu bringen es wäre Niendorff von Nienkalden beinahe anderthalb Meile entfernet und dazu ein sehr böser Weg. Solten die Bauern ihnen auch dazu alle 14 Tage einen Wagen geben, so hätte bald dieser bald jener kein Korn und sie würden dadurch in der äußersten Verlegenheit kommen oder auch Niendorff verlaßen müssen.

Auch den Mühlen Meister Böldt ward von Gerichts wegen angerathen sich mit den Niendorffern beklagten Einwohnern billig zu vergleichen und in Betracht zu ziehen das wenn er auch nicht das völlige angeschlagene quantum von 2 Scheffel Rocken erhielte, er auch kein Korn mahlen dürffte, und also dadurch den Stein und Eisen Schliff profitirte.

Der Mühlen Meister Böldt: von den angeschlagenen zween Scheffel könne er nicht abgehen, in dem er hievor das Baar an der H. Cammer bezahlen müste. Mahlten die Leuthe hieher, so betrüge das Mezzen Korn sich mehr als 2 Scheffel und von den Überschuß müste er ja leben.

Nach vielen geflogenen Unterhandlungen verglich entlich Kläger mit Beklagten dahin, daß Hans Joch. Luckow und der Schäfer Klievoth beide ihm in den beforstehenden Festtagen resp. 2 Rthlr. und 2 Rthlr. 12 Schilling und lezterer termino Martini den rest mit 1 Rthlr. 24 Schilling bezahle, oder auch von Joh. an sein Korn auf hiesiger Mühle vermahle, und daß die übrigen Dröschers und Hirten ihm auch in den bevorstehenden Feiertagen 1 Rthlr. baar und den 2ten Rthlr. auf den Herbst resp. von den ersten Verdienst in der Scheune, und von ihrem Lohn - Korn bezahlten; nur Andreas Schencke als welcher nur seit Michaelis dorten wohne entrichtet jezt 36 Schilling und Michaelis abermahlen 36 Schilling oder mahlt auch von Joh. an hieher.

Es ward also auch dieser Vergleich vom Amte ratihabiret mithin jener Beschwerde die abhelfliche Maße verschafft.

Zugleich ward den gegenwärtigen Hans Jochim Luckow anbefohlen, diesen Vergleich seinen Bruder Stoffer Luckow und Stoffer Schrödern auch den Hirten Becker anzuzeigen, und daß sie sich darnach schuldigst zu achten hätten. 

Ferner klagte der Müller Böldt wieder die Schlackendorffer Dröscher Nagel, Hering, Wilck, Krüger und den Schäfer Jennerich daß sie Korn nach Karnitz gemahlen und er sie dort auf frischer Thadt betroffen. Er bat dahero selbige nach anleitung seines Contracts zu bestrafen.

Beklagte erschienene Krüger, Nagel, Hering läugneten die Beschuldigung nicht ab, baten aber sehr den gegenwärtigen Mühlen Mstr. Böldt ihnen dieses zu vergeben, in dem es wäre Kleinigkeit was dahin gemahlen worden, und wolten deßen sich ferner nicht zu schulden kommen laßen.

Gegenwärtiger Mühlen Meister Böldt: In Ansehung der Armuth der Dröscher und daß sie angelobt sich zu beßern wolte er vor dieses mahl auf der nach seinen Contract ihm zukommenden Erstattung nicht dringen sondern es ihnen verziehen haben, und von seiner Klage abtreten; hingegen reservirte er sich daß ein jeder der 4 Beklagten Dröschers ihm die entgangene Mezze einjeder mit 6 Schilling bezahlte, und daß wenn sie sich dergleichen Vergehen noch mahl wieder zu schulden kommen ließen, die jezt verwirkte Erstattung des ganzen jährlich angeschlagenen Mezzen Korns per expressum Vorbehalten bliebe.

In Ansehung des Schäfers aber müste er bitten daß derselbe andern zur Warnung in die gehörige Straffe vertheilt würde.

Indicium fand in Ansehung der Dröschers nichts zu erinnern, und ward denenselben zu gleich anbefohlen innerhalb 8 Tagen die verlangten 6 Schilling a Mann den Mühlen Meister Böldt zu erstatten.

Auch klagte der Mühlen Meister Böldt wieder den Kuhhirten Ewert und den abgesezten Bauern Lud. Papcke zu Warsow, daß diese nach Schorrentin Korn gemahlen. Des Kuhhirten Ewerts Frau erschien und antwortete: Sie hätte nicht ausgemahlen. Der Mühlen Meister Böldt erwiederte es wäre ein Irthum unter der Benennung vorgegangen. Es wäre der Schweinehirt, und es ward also Bekl. absolvirt und entlaßen.

Für Ludewig Papcken als in den armseligsten Umständen lebend, bat Kläger selbst ihn von der Erstattung der verlohrnen Mezzen loß zu sprechen jedoch ernstlich zu verwarnen daß er sich hinführo solches ausmahlens nicht mehr unterstehen möchte.

Beklagter Jacob Kruse vormahls zu Warsow seit einigen Wochen aber zu Schlackendorf erwiederte, wegen des ihm zur Last gelegten Ausmahlens, daß er kurtz vor Weynachten da es auf der Amts Mühle sehr voll gelegen und verschiedene ihr Korn von der Mühle wieder weg nehmen müßen, ein Scheffel Maltz zu Schorrentin mahlen laßen. Das er ein mehres ausgemahlen haben solte würde nicht zu beweisen stehen, und er hoffte aus angeführten Umständen daß er des fals von der angestelten Klage los gesprochen werde.

Meister Böldt: Er wüste ganz wohl daß dieser ein Scheffel Malz nach Schorrentin vermahlen und hätte daher Gelegenheit genommen Beklagten Frau zu warnen, allein diese hätte ihn spitzig geantwortet: Sie wolte sehen wer ihr was thun solte, da nun die abgesezten Hausleuthe Zahrend und Schwartzkopf ihm angezeiget daß Beklagter seit dem abermahl nach der Schorrentienschen Mühle gemahlen, so müste er bitten Beklagten dahin zu vertheilen daß er ihm die in seinen Contract in der gleichen Fälle von Herzogl. Cammer versprochene 2 Scheffel erstattete.

Beklagter bleibt dabey seit dem nicht ausgemahlen zu haben, und wiederholet seine vorige Bitte.“

 

“Den 22ten Juni 1772

Gleich an demselbigen Tage, wie die höchste Verordnung vom 8ten May an den Steuer - Einnehmer und Thorschreibern hieselbst, um das nach fremden Mühlen fahrende und auf selbigen gemahlte Korn, weg zu nehmen und an das Amt zu liefern, ein lief, ward selbige insinuiret und auch derselben so gleich die unterthl. parition geleistet, indem der Steuer Einnehmer eine auf fremden Mühlen gemahlene Fuhr - Korn wegnehmen und ans Amt abliefern laßen. Wie dieses ein anderer Bürger Nahmens Wiede sahe, der am Sonnabend vor Pfingsten eine Fuhr nach der Kl. Marckowschen Mühle gefahren hatte, holte selbiger solche ungemahlen zurück und ist ohne confiscirt zu werden, frey eingelaßen worden.

Souhr“

 

Es gab immer wieder Verstöße gegen das Zwangsmahlrecht, welche mit Geldstrafen oder Peitschenhieben bestraft wurden. Einmal gab es eine Ausnahme: “Die Ursache die dem Amts Gerichte bewogen den Schulzen Schwartz (aus Warsow) gleich den Hauß Mann Rasmussen mit keiner Leibes Straffe zu belegen war diese: daß er Kirchen Vorsteher zu Schorrentin und zu dieser Stelle außer ihm kein Tüchtiger in Warsow befindlich.“

 

Vordruck

Diesen Vordruck mußte der Mühlenschreiber, der am Malchiner Tor wohnte,

für denjenigen ausfüllen, welcher sein Korn auf einer auswärtigen Mühle mahlen lassen wollte.

 

Als Torwärter und Mühlenschreiber am Malchiner Tor sind genannt: Joachim Heinrich Fischer (1789 bis 1803); Carl Friederich Knoll (ab 1803 bis 1853); Carl Heinrich Rudolph Fleischer (ab 1853 bis 1854); Georg Crull (ab 1855 bis 1870).

 

 

 Verhandlungen über die Verlegung der Müllerwohnung 1773

 

Der Müller wohnte immer noch im Gebäude der ehemaligen Wassermühle. 1773 beantragte nun der Müller Bölte die Verlegung seines Wohnhauses in die Nähe der Windmühlen. Gleichzeitig sollte dann eine neue Ölstampe mit eingebaut werden. Amtmann Souhr schlug zwei Plätze zur Erbauung eines Wohnhauses vor, die aber der Stadt nicht recht waren: Vor dem Malchiner Tor und auf der sogenannten Streitplage, ein Gebiet in den Weiden hinter dem Salemer Berg. Bei grundsätzlicher Weigerung der Stadt wollte er, allerdings ungern, einen Platz im Garten der Amtsschäferei zur Verfügung stellen. Wir erfahren in diesem Zusammenhang, daß das alte Mühlenhaus 61 Fuß lang, 41 Fuß breit und 15 Fuß hoch ist; das neue soll 70 Fuß lang und 36 Fuß breit werden. Der Kostenanschlag dafür wies 314 Rthlr. 30 Schilling und 3 Pfennig aus.

 

Als der Bürger Otto 1773 eine von Pferden betriebene Ölstampe in der Stadt anlegte, beschwerte sich der Müller Böldt. Die Ölstampe durfte dann nur solange betrieben werden, bis der Müller eine Ölstampe einrichtete.

Entwurf für ein Mühlenhaus mit Ölstampfe (1)
Entwurf für ein Mühlenhaus mit Ölstampfe (2)

Entwurf für ein Mühlenhaus mit Ölstampfe (1773).

 

 

Regulativ und Vergleich 

zwischen dem Amt und der Stadt Neukalen 1774

 

“Regulativum

   zwischen dem Herzogl. Amte und der Stadt Nienkalden, im Betreff des Mahlens, auf den beiden Amts Wind Mühlen, als der Holländischen und der Bock Mühle.

 

1.

   Der jedesmahlige Amtmann, hat für sich, auch für den Pachthoff Schlackendorf, den Vorzug auf allen Gängen.

 

2.

   Die Einwohner der Stadt Nienkalden ohne Unterscheid haben den Vorzug auf allen Gängen, der Holländischen Mühle, für den übrigen Amts Hoffen und Dörffern, und allen andern Mahlgästen, jedoch mit dieser eintzigen Einschränckung,

 

3.

   daß der Hoff- und die Dorffschafft Niendorff, in dem Fall auch auf den beiden Gängen, der Holländischen Mühle vor den Stadt - Einwohnern, den Vorzug haben sollen, wen nemlich die gedachten Hoff- und Dorffleute, ihr Korn zu einer Zeit, auf der Bock Mühle haben oder bringen, da nur ein so schwacher Wind vorhanden, daß darauf wenig oder nichts geschafft werden kan.

 

4.

   Handelt der Müller wieder andern §phum, oder er begünstiget die Niendorffer, Hoff- und Dorff - Leute außer dem im dritten §pho bestimmten Fall; so wird er, auf die erste mündliche Anzeige des Magistrats, welche blos mit der Außage des Mühlen - Schreibers beglaubiget werden darff, ohne Proceßialische Weitläuffigkeit jedesmahl in eine unnachläßige Straffe von 5 Rthlr. und stets zur Ent Schädigung, des gelitten habenden Einwohners und den Costen verurtheilet.

   Die gesamten Amts - Hoffe und Dorffschafften, welche sich zu den beiden Mühlen halten müßen, haben auf der Bock Mühle den Vorzug, vor den Stadt - Einwohnern, diesen aber stehet gleichfals frey, ihr Korn zum vermahlen dahin zu bringen.

 

5.

   Die Stadt - Einwohner werden unter sich, auf den Mühlen, in der Maaße gefordert, als sie ihr Korn dahin bringen.

 

6.

   Jeder Mahlgast aus der Stadt ist schuldig sein Korn bey Wind - Stillen auf der Mühle, vier und zwantzig Stunden liegen zu laßen.

 

7.

   Und damit hierüber kein Streit entstehe; so soll der Mühlen Schreiber beym Ankommen des Korns, sofort auf den Steuer Zettel, den Tag und die Stunde der Ankunft notiren. Begehet er darunter Unrichtigkeiten, so ist er auf ieden Falle in eine unabbittliche Geld Straffe von 1 Rthlr. verfallen, welche halb dem Müller, und halb dem Mahlgast zukommen, und von der Steuer Stube dem Mühlen Schreiber abgezogen und an die Behörden vertheilet werden soll.

 

8.

   Der Stadt - Einwohner ist nicht schuldig länger als 24 Stunden sein Korn auf der Mühle zu laßen, und der Müller und seine Leute sind nicht berechtiget, ihm dasselbe, wen es binnen der Zeit nicht vermahlen ist, länger zu vorenthalten. Geschieht es, so wird er in eben der Maaße auf eben die Summe, und auf eben die Art, wie im 3. §pho enthalten, in Straffe Entschädigung und Kosten verurtheilet, und zur Ausfindung der Contravention soll die Vorweisung des Steuer Zettels durch den Mühlen Schreiber, und deßen Außage, von der abgelauffenen Zeit, genügen.

 

9.

   Nach verflogenen 24 Stunden hat ein jeder Stadt - Einwohner die Freyheit, sein, auf der Mühle gehabtes Korn, nach andere Mühlen zu verfahren.

   Will er damit nach andern Herzgl. Mühlen, welches jedoch in seiner Wahl stehet, so soll ihm der Mühlen Schreiber, unaufhaltlich, und unentgeldlich einen Schein, wozu ihm vom Amte gedruckte Exemplarien gegeben werden, dahin ertheilen, daß der Vorzeiger im Mahlen nicht gefordert werden könne, und so soll ein jeder anderer Müller in dem Herzogl. Domainen berechtiget sein, gegen Abgebung solchen Scheins daß ihm gebrachte Korn ungestrafft abzumahlen.

 

10.

   Wann entweder die Holländische Mühle so schadhaft wird, daß darauf ohne Reparatur nicht gemahlen werden kan, oder die Bockmühle kan binnen 24 Stunden die Stadt Einwohner nicht fordern so sind diese gleichfals berichtiget anderwerts wo sie wollen solange zu mahlen bis die schadhafte Mühle wieder Gang- und Mahl fertig ist, und der Mühlen Schreiber muß ihnen den im 9 §pho bestimten Schein geben, sie sind auch nicht schuldig, in solchen Fall zuvor ihr Korn auf der Mühle zu bringen.

 

11.

   Solten eine oder beide Wind Mühlen über kurz oder lang, von der Stadt noch weiter, als wo sie itzo stehen, gebracht werden; so sollen und wollen, die Stadt Einwohner zu denselben sich nicht ferner halten, viel mehr ohne alle Hinderung und Ahndung sich der natürlichen Freyheit bedienen, ihr Korn nach selbst gefälligen Mühlen zu bringen.

 

12.

   Mit dem Metzen, und dem Mahl Gelde soll es so gehalten werden.

   Der Amtmann und der Magistrat ratificiren die Metze aus dreyen gestempelten, richtig befundenen vollen Scheffels Beuteln im Durchschnitt, dergestalt, daß der zwölfte Theil, deßen was darnach ein Beutel hält dasjenige ist, was der Müller nur nehmen darf.

   Hiernach läßt das Amt die Metze selbst genau verfertigen unten am Boden, auch oben und in der Mitte, um die Rundung mit eisen beschlagen, und das Holtzwerck wird im Beiseyn eines abgeordneten aus dem Magistrat sowohl oben auf dem Rande als am Boden, und an den Fugen in und auswendig mit dem Amtszeichen gestempelt, und ein über die Metze reichendes 3 Zoll breites Streich Holtz daran gekettet. Eben also wird es künftig gehalten, wenn die einzuführende Metze abgängig wird, und eine Neüe angeschafft werden muß.

   Auf so viehl Scheffel nun ein Beutel oder Sack gestempelt ist so viele und nicht mehrere Metzen, und zwar kahl gestrichen, darf der Müller nur vom Korn zu Schrodt und Sicht Mehl, und zu Grütze nehmen, und soviehle Sechslinge bekomt er Mahl Geld.

   Vom Maltz, Futter, und Brandweins Schrodt aber darff er nur die Helffte jener Metze, und Mahl Geldes nehmen, handelt der Müller gegen diesen §phum es sey im welchen Fall es wolle, oder er nimt,

 

13.

   eine andere, als die vorbeschriebene Metze, oder der Matter nimbt den Arm zum ausmetzen, so hat er in jedem Falle eine unabbittliche Straffe von 10 Rthlr. Entschädigung des verkürtzten Einwohners, und die Kosten verwircket, und das Herzogl. Amt will auf erste mündliche Anzeige des Magistrats darüber unaufhaltlich ganz Summarisch cognostiren.

 

14.

   Damit die Stadt von die Bestraffungen der Contraventionis Fällen, des Müllers, und von würcklicher Erlegung der vollen Straffe vergewißert werde, so läßt das Amt dem Magistrat davon jedes mahl eine kurtze notice unentgeltlich zu gehen, es Contrasigniret auch der Magistrat die Bescheinigung beym Bruch Register, in dem benandten Fällen, ohne welche die Herzogl. Cammer die Einnahme, nicht ohne Monitus läßet.

 

15.

   Alles was in Ansehung des Müllers, in vorstehenden Puncten enthalten, soll auch von dessen Leuten gelten, und der Müller für diese allwege haften und büsen, ohne daß es ihm zu statten komt, daß er darum nicht gewust, was von seinen Leuten geschehen.

 

   Da vorstehender Vergleich in allen Stücken genehmigt so wird solches vermittelst unser Unterschrift beglaubigt.

 

Friederich Bischoff               J D Clasen

Bernhard Bremer                 H. D. Justus

Regendantz                         J. G. Drevfs

Jochim Damman                 Jacob Schubart

Christian Otto                      Christoffer Engell

Johan Steffen                      Johan Anders

Johan Stüdeman                  Johann Conrath

Johan Pren                          Johann Müller

Übernahme der Pachtung durch den Müller Wolgast

 

   Müller Böldt bat 1774, ihn von der Verbindlichkeit seines Contracts zu entlassen. Der Müller Friederich Wilhelm Wolgast aus Ganschendorf übernahm ab Johannis 1774 die beiden Mühlen auf dem “Salemer Berg“ für eine jährliche Pacht von 400 Rthlr. Amtmann Souhr überwies dem Müller Wolgast die holländische Mühle und die Bockmühle auf dem “Salemer Berg“ sowie die ehemalige Wassermühle als Wohnhaus, mit der ausdrücklichen Erinnerung, “auf die Mühlen ein wachsahmes Auge zu haben, damit dieselben beym entstehenden Sturm keinen Schaden nehmen, indem er für alles was durch seine und seiner Leute Vernachlässigung für Schaden entstände, einstehen müsse. Insbesondere hätte er die Mühle nie ohne daß ein Gesell oder Lehrbursch darauf wäre, stehen zulassen. Nur allein bey Windstille in der Mittags Stunde von 12 -1Uhr solle ihm erlaubt seyn, daß seine Leute nach Hause gingen, und das Mittag äßen. Beym Mahlen und Metzen müsse er Niemanden übervortheilen, und nicht mehr nehmen, als gesetzmäßig erlaubt, und solle ihm das neue Regulativ, so mit der Stadt getroffen, mit dem Fordersahmsten communiciret werden, und sodann hätte er sich bey den darin festgesetzten Strafen zuhüten, solches nicht zu überschreiten."

   Von 1772 bis 1780 gab es mehrere Reparaturen an der Bockmühle. Es wurde ein neuer Stert, ein neuer Mehlbalken und ein neues Dach gebaut. In einem Bericht dazu heißt es:

   “Der Mühlen Meist. Böldt hat die in den Anschluß sub A verzeichnete Reparaturen bei der Bock Mühle als höchst nothwendig vom Amte anverlangt.

   Ich habe durch Werckverständige alles genau besehen laßen, welche mir angezeigt das der Mehl Balcken verolmet und ganze olmichte Stücke bey umwinden der Mühle heraus fielen.

   Und das die Bretter des Dachs von der Sonne aufgerißen die Korn heraus gefallen und also Regen und Wind allenthalben eindringen könne.

   Nach meinem pflichtmäßigen Erachten muß also je eher je lieber, in dem große Gefahr bey dem Verzug, ein Neuer Mehl Balcken eingebracht werden, wozu auch alle Anstallt vorläuffig vorgekehret worden, und ein Neues Dach muß auch darauf gelegt werden.

   In Ansehung des lezteren wolle E. H. D. gnädigst bestimmen, ob es wie ordenehr mit Tannen Bretter belegt, oder verschahlt und mit eichenen Spöhnen gedeckt werden soll. Wählen Ew. H. D. das erstere so erfordert meine unterth. Pflicht treu gehorsamst anzuzeigen das daß hiesige Tannen Holtz von keiner Dauer und fast nicht wehrt das man die Kosten dazu verwendet denn seit 1759 sind nun schon 2 Dächer vergangen es wird also in diesem Fall nothwendig werden die Bretter dazu aus der Stettinschen Heide in Demin anzukauffen den dieses Holtz ist viel kinigter und hat ein viel feiner Draht wie das hiesige.

   Die Kasten dürfften in diesem Fall (Conferder Anschlag) ohngefehr 36 Rthlr. betragen.

   Im lezteren Fall dencke ich das mehr den die Helffte der alten Bretter, zu beschahlen noch gebraucht werden können, und die fehlenden könte nebst den Spohn - Holtz aus hiesiger Forst genommen werden die Kosten hiezu betragen 42 Rthlr. 42 Schilling und ein Spohn Dach ligt wenigstens 50 Jahr und länger.

   Anlangend das Begehren des Müllers in Ansehung eines Neuen Kahm Rades, der Stein Bohlen und das beide Boden mit Neue Plancken belegt werden sollen, so findet solches nach meinen Erachten nicht statt.

   Das Kahm Rad ist das selbige so mir 1759 von der Herzogl. Cammer geliefert, so aber wenig gebraucht und noch viele Jahre auf den selbigen Fuß wen es nur tüchtig verkämmet wird, gebraucht werden kan.

   In zwischen bleibt es gegründet das es nicht daß beste sondern ein beßeres gebauet werden kan.“

   Unterm 11.4.1774 schrieb der Amtmann Souhr: “Von ganz ohngefehr geschahe es in voriger Erndte, daß ein Füllen aus Lellckendorff in der Gegend der Wind - Mühlen vor NKalden verscheucht ward, unter der Bock - Mühl, welche mit vollen Segeln mahlte, lief, und von einer Ruthe also getroffen ward, daß es auf der Stelle mitten durchgehauen ward; allein zugleich brach auch die eine Ruthe und stürzte herunter...“

 

 

Bemühungen um die Anlegung einer Ölstampe

 

   Der Müller Wolgast bat um die Erlaubnis, in der stillgelegten Wassermühle eine Ölstampe anlegen zu dürfen. Obwohl er diese ohne Anstauung der Peene betreiben wollte, waren die Gutsbesitzer in Karnitz, Pohnstorf und Lelkendorf dagegen, und so wurde nichts daraus.

   1776 wurde für den Müller Wolgast bei der holländischen Mühle eine kleine Stube und Küche angebaut. Dem Müller wurde aber wiederholt verboten, Vieh bei der Mühle zu halten.

 

 

Verpachtungen der Mühlen ab 1782

 

   1782 beendete Müller Wolgast das Pachtverhältnis und Amtmann Johann Christian Döhn in Schlakendorf verpachtete die beiden Mühlen an den Müller Albertus Regendans. Bei der Übergabe erfahren wir über die holländische Mühle:

   “Ist auswendig von unten bis oben an der Haube massiv. Der unterste Absaz ist grau angestrichen, welcher vom Regen aber etwas abgespühlet ist. Das übrige Mauerwerck ist mit einer Kalck - Beitze abgeputzt, welche aber vom Regen schon sehr abgespühlet ist, auch sind nach der Westen Seite besonders über die 2t und 3te Lucke, schon verschiedene Steine halb weggefallen.

   Die Gallerie rund um der Mühle ruhet auf 16 Ständer mit Bänden, welche erstere eben so viele aus der Erde gemauerte kurtze Pfeiler (einß derselben ist durch länge der Zeit beynahe abgefault), die oben mit einer Schwedischen Fliese bedeckt sind haben (zwey von den Fliesen sind entzwey). Die Gallerie Stender, Bänder, und Balcken sind grün angestrichen.

   Die 16 Balcken über die Stender sind mit Eisen in der Mauer befestiget, und über die Thüren liegen unter der Gallerie noch 2 Looß Balcken mit 2 eisern Boltzen und Splinten nebst Scheiben versehen.

   Die Gallerie hat eine eichene Plate mit eichen Plancken belegt, wovon aber schon verschiedene Wandelbahr sind ...“ 

   Zur Bockmühle heißt es:

   “Hat einen Fuß von 4 Sohlen und 16 Schaar Pfählen welche nebst den Sattel in guten Stande sind, nur fangen die Sohlen auf den Enden an wandelbahr zu werden (vor 2 Jahren neu gemacht), und sind die auf der Westen - Seite bereits eingeolmet, daher von den alten eisern Bändern so in der Holländschen Mühle vorrähtig, 2 zu Klammer über diese Sohlen zu verwenden sind, und überdem müßen noch die Sohlen und Schaar Pfähle mit Plancken bedeckt werden, um das eindringende Regen Waßer einhalt zu thun.

   Die beiden Fug Höltzer, Tracht - Balcken Waßer Sohlen, und alles was von unten zu sehen ist ebenfals gut.

   Der Schwanz ist gut und in brauchbahren Stande.

   Die Bekleidung umher von eichen Brettern mit gehörigen Reben beschlagen in guten Stande (jezt durch die Zeit sehr abgenuzt jedoch noch brauchbar, ein Brett auf der Windseite muß neu angebracht werden).

   Das Dach ist mit Tannen Brettern beschalt und mit eichen Spöhn gedeckt.

   Die Ruthen (die eine Ruthe ist oben eingesprungen und leidet bey Windsturm Gefahr) und Seegel (die Seegel sind nicht völlig für inventarienmäßig zu achten und ist deren Wiederherstellung bey verfehlter Vereinbarung von Nunges taxirt zu 3 Bund Splet und 24 Schilling Arbeitslohn) sind gut und vollständig...“

 

   Als der Müller Alberts Christoph Regendanz starb, übernahm im Juli 1783 der Müller Johann Christoph Böhl die Mühle. Er stammte aus Ribnitz.

 

   Im Oktober 1784 beschädigte ein nicht vorhergesehener und plötzlich aufgekommener Wirbelwind die Bockmühle schwer. Die Hauptwelle sprang aus dem Lager, der Windbalken wurde von der Mühle heruntergeworfen, die Ruten zerbrachen, das Kammrad, der große Pfosten und das Mühlendach wurden vollkommen ruiniert. Eine kostspielige Reparatur war notwendig. 

 

   Am 10.4.1785 starb der Müller Böhl, und seine Frau Sophia Dorothea, geb. Franz führte mit den beiden Gesellen Friederich Mans und Christopher Gäthke die Mühle weiter.

 

   Der geplante Bau eines Mühlenhauses vor dem Malchiner Tor erübrigte sich, da 1789 die herzogliche Cammer für 700 Rthlr. das Haus des ehemaligen Bürgers Carl Walter als Wohnung für den Müller kaufte. Es handelt sich um das 1779 erbaute Haus Straße des Friedens 13.

   Am 10.11.1786 heiratete die Witwe des Müllers Johann Christoph Beuel den Müller Christian Friedrich Manzel, welcher aber bereits zwei Jahre später am 28.8.1788 verstarb. Seine Witwe heiratete nun am 20.4.1790 zum dritten Mal und zwar den Müller Caspar Friederich Janzen, welcher nun die Mühlenpachtung antrat.

 

   Ab Johannis 1794 übernahm Johann Daniel Müller aus Blanckenhagen die beiden Mühlen.  Bei dieser Gelegenheit erfahren wir, welche Einwohner als Zwangsmahlgäste ihr Getreide auf den Mühlen in Neukalen mahlen lassen mußten:

Die Stadt Nienkalden

Der Hof Schlackendorff mit der Meyerey Gülitz

Der Hof Schönenkamp mit der Meyerey Niendorff

Das Dorff Salem

Das Dorff Warsow und

das Dorff Niendorff, mit den, in besagten Dörffern und bey den Höfen befindlichen Einliegern.

Über die unverständliche Zuordnung des entfernt gelegenen Dorfes Niendorf gab es immer wieder Auseinandersetzungen. 1794 lebten die sieben Einlieger in derart ärmlichen Verhältnissen, daß man ihnen den weiten Weg nicht mehr zumutete. Der Pächter des Hofes Niendorf sollte ihr Korn zur Mühle mitnehmen, was aber auch nicht klappte. Erst 1807 wurde nach langen Verhandlungen der Mahlzwang für Niendorf aufgehoben.

 

 

Reparaturen an den Mühlen 1794

 

Die bereits im Übergabeprotokoll als schadhaft ausgewiesene Ruthe der Bockmühle wurde Anfang August 1794 durch einen Wirbelwind herausgeworfen. Man warf dem Müller vor, daß “er nach dem Zeugnisse des Herrn Bürgermeisters Bischoff im vollen Sturm gemahlen habe, und der Herr Amtmann Döhn, welcher gerade damahls bei ihm abgetreten, noch seine Bewunderung über die Kühnheit des Müllers bezeuget, zumahlen nicht einmahl ein Mensch auf der Straße vor dem Sturm habe gehen können. Und da auch der Paß sogar gesprungen; so erhelle hieraus, die zu große Forsche des Mahlens und daß die Mühle zu spät zugepaßt worden. Hätte er letzteres zur rechten Zeit gethan, oder für das ihm zugebilligte Taxatum in den ersten Tagen seines Zuzuges, die bei der Ablieferung von ihm selbst so sehr getadelte Ruthe gleich neu eingebracht, und zwar um so mehr, da er das Taxatum an sich für Ordnungsmäßig erkläret und noch erkläre; so wäre kein Schaden geschehen.“

Der Mühlenmeister Müller verteidigte sich, “dies sey kein Wind darnach gewesen, daß sein Gesell sich bewogen finden können zuzupassen, da er sich hierzu aber endlich entschlossen, so sey während des Zupassens der Sterz gebrochen, desgl. der Paß in 3 Stücken gefallen, worüber die Welle aus dem Lager gegangen und die Ruthe unten an der Sohle gekommen und zerschmettert worden.“

Die Bockmühle wurde Ende Oktober 1794 fertig. Bis dahin stand sie still. Auch die holländische Mühle mußte repariert werden. 

 

 

Bau einer Scheune für den Müller

 

Bei einem Gewitter am 24.6.1794 war die Müllerscheune vor dem Mühlentor zusammen mit anderen Scheunen abgebrannt und sollte nun an einem neuen Platz in der Nähe der Windmühlen wieder aufgebaut werden. Die Stadt bot im Austausch für den alten Platz einen Ort an, in dessen Nähe wegen der Feuersgefahr keine anderen Scheunen standen und “wo gewöhnlich das crepirte Vieh hingeschlept wird“ (südöstlich vom heutigen Wohnhaus Salemer Weg 1a). Die Scheune wurde mit 13 m Länge, 11 m Breite „incl. 2er Ställe, in einem Fache“ erbaut.

 

Mit dem Müller war man nicht zufrieden. Er zahlte die Pacht nicht pünktlich an das Amt Dargun. Dem Amt war auch das Gerücht zu Ohren gekommen, daß er “als ein den Trunck, Schwärmen und Herumlaufen liebender Mann, das Seinige vernachläßige.“ Zur Beurteilung dessen kam am 18.10.1797 der Amtmann Steinführer mit den beiden Sachverständigen Mühlenbauer Bünger aus Dargun und Mühlenpächter Wolff aus Lelkendorf nach Neukalen und besichtigten die Mühle. Sie stellten fest, daß viele Reparaturen unerledigt geblieben waren. Im Protokoll heißt es dann wörtlich:

“... so wurde der hier nahe bey wohnende Lelckendorffer Müller nur noch darüber besonders vernommen, was er als Nachbar von dem hiesigen Müller hier höre:

Die Antwort war, daß derselbe allgemein für einen Mann gehalten würde, welcher aus Liebe zum Trunck das Seinige vernachläßige. Ex post fügten beide noch hinzu, wie den Mangel an Aufsicht auch das zeige, daß das Korn bey dem durch den Unterstem durchgehenden Eisen durchlaufe und verspillt 22) werde. Seine Leute müsten auch nicht von der besten Beschaffenheit seyn sonst könnte es oben auf den Mühlen nicht so schmutzig seyn und der dicke Mehlstaub und Spöne herumliegen. Es ward hierauf der Mühlenschreiber Fischer vernommen, und auf sein Gewißen, wie er es vor Gott verantworten könne, darüber befragt, was er von dem jezigen Müller in Ansehung deßen Aufsicht auf seine Mühlen und Leute imgl. Befriedigung der hiesigen Mahlgäste glaube und bezeuget:

 

22)  verspillt = danebenlaufen, verschleudern.

 

Sein Geschäft heiße ihn tag täglich wenn gemahlt würde, die Mühle besuchen, aber nur äußerst selten fände er den Müller selbst dort. Wenn er ihn mahl dort sehe, so hörte er ihn nie sprechen, und könne deshalb nichts sagen, daß er sich um sein Mühlenwesen bekümmere Wenn er ihn am meisten sehe, so sey es mit der Tobacks - Pfeife aus- und eingehen, wenn er nach und aus den Wirthshäusern hin und her gehe.

Ob er nicht gehört, ob die Einwohner mit ihm zufrieden wären?

Rp. Es müße der ganze Ort darin einstimmig seyn, daß derselbe als Müller ein schlechter Mann sey, indem die Leute schlechtes Mehl zurückbekämen und über Beförderung sich beschwerten, weswegen solche auch immer auszumalen gezwungen wären, da so oft der Müller sie nicht befördern könne.“

Der Müller stritt alle Anschuldigungen ab.

 

 

Neuverpachtung der Mühlen  ab 1800

 

Nachdem der Mühlenpächter Müller erneut mit der Zahlung der Pacht im Rückstand blieb und sein Verhalten nicht änderte, wurde von der herzoglichen Cammer im Jahre 1800 die Übergabe der Mühlen an seinen Bruder, dem Müller Carl Müller zu Blankenhagen verfügt, der die Pachtung wiederum an den Müller Jochim Caspar Dietz abtrat. Müller Dietz verstarb aber kurz darauf am 17.3.1800. Seine Witwe Margaretha Elisabeth Dietz, geb. Schmidt wollte den Pachtvertrag übernehmen, konnte ihn aber nicht erfüllen und trat die Pachtung an den Müller Joachim Martin Volckmann zu Dargun ab. Müller Volckmann setzte seinen Schwiegersohn Christian Samuel Schröder als Müllergesellen zur Verwaltung der Neukalener Windmühlen ein. Als Müller Volckmann starb, wurde seinem Schwiegersohn die Windmühlenpachtung mit Schreiben der herzoglichen Cammer vom 12.9.1801  überwiesen.

 

Das mehrere Jahre nicht mehr benutzte alte Gebäude der ehemaligen Wassermühle an der Peene wurde um 1800 abgerissen.

 

Wenn der Neukalener Magistrat 1804 über die Müller der letzten Jahre klagte und den Grund in der hohen Pacht und schlechten Wirtschaft sah, so war man nun mit dem Müller Christian Schröder 23) durchaus zufrieden: “Er ist ein sehr ordentlicher Wirth, höflich gegen seine Mahlgäste, möglichst billig in den Preisen des Korns und sein eigenes Vermögen setzt ihn in den Stand, sich die zur Versorgung der Stadteinwohner nöthigen Menge Korn für baares Geld anschaffen zu können, wozu ihn der Ertrag der Mühle selbst schwerlich in Stand setzen kann.”

 

23) Christian Samuel Schröder wurde am 23.2.1773 in Heiligenhagen geboren und starb am 20.1.1849 in Neukalen. Er war mit Maria Schröder, geb. Volkmann verheiratet und hatte mit ihr sechs Kinder: Johann Heinrich Christian Schröder, geb. 9.9.1801; Sophia Friederica Dorothea Schröder, geb. 2.8.1803; Johann Christoph Friedrich Schröder, geb. 7.4.1807; Christina Dorothea Augusta Schröder, geb. 2.8.1809; Heinrich Johann Ludwig Schröder, geb. 9.2.1812; Heinrich Friederich Ernst Schröder, geb. 30.5.1814.

 

  

Verkauf der Mühlen an den Erbmüller

Friederich Wentzel 1815

 

Nach Ablauf des Pachtcontractes für den Müller Schroeder wurden die beiden Windmühlen 1815 vom fürstlichen Amt für 3000 Rthlr. an den Müller Christoph Wenzel für 20 Jahre in Erbpacht verkauft. 

 

Man berechnete seinen Ertrag bei den Mahlgästen vom Lande wie folgt:

 

1. Aus Schlackendorff:

a) der Hof                                                                           24 Scheffel

b) der Holländer, der zugleich Schäfer ist                                 6 Scheffel

c) der Schmidt                                                                      3 Scheffel

d) 1 Statthalter und 1 Vorhäcker, a 1 Scheffel                           2 Scheffel

e) 12 Katenleute, a 1 Scheffel                                               12 Scheffel

f) 1 Handwercker und 2 Hirten, a 1 Scheffel                             3 Scheffel

                                                                                     ----------------

                                                                                          50 Scheffel

 

2. Meyerey Gülitz:

a) der Holländer, der zugleich Schäfer ist                                 4 Scheffel

b) der Statthalter                                                                   1 Scheffel

c) 4 Kathenleute und 1 Einwohner a 1 Scheffel                         5 Scheffel

                                                                                      ---------------

                                                                                           10 Scheffel

 

3. Hof Schönkamp:

a) der Hof                                                                           18 Scheffel

b) 1 Statthalter                                                                     1 Scheffel

c) 4 Kathenleute                                                                    4 Scheffel

d) 1 Statthalter, 1 Hirte a 1 Scheffel                                        2 Scheffel

e) 1 Einwohner im Holländerhause                                          1 Scheffel

                                                                                      ---------------

                                                                                           26 Scheffel

 

4. Dorf Salem:

a) 4 Vollhüfner, a 6 Scheffel                                                  24 Scheffel

b) 4 Kathenleute, nach Schlackendorff gehörig,

     a 1 Scheffel                                                                     4 Scheffel

c) 2 Altentheilsleute                                                               2 Scheffel

d) 1 Hirte                                                                              1 Scheffel

e) 1 Fischer, nach Schlackendorff gehörig                                2 Scheffel

                                                                                       ---------------

                                                                                          33 Scheffel

5. Dorf Warsow:

a) 6 Vollhüfner, a 6 Scheffel                                                 36 Scheffel

b) 8 Kathenleute, nach Schönkamp gehörig, a 1 Scheffel         8 Scheffel

c) 2 Büdner, a 1 Scheffel                                                       2 Scheffel

d) 4 Altentheilsleute, a 1 Scheffel                                          4 Scheffel

e) 1 Kathenmann, 1 Hirthe a 1 Scheffel                                  2 Scheffel

                                                                                      ---------------

                                                                                         52 Scheffel

                                                                            ----------------------

                                                                        Summa     171 Scheffel

 

171 Scheffel Rocken a 40 Schilling machten damals 142 Rthlr. 24 Schilling.

 

 

 

   Den Wert der beiden Windmühlen und der dazu gehörenden Gebäuden schätzte man wie folgt ein:

„Taxe von den Nienkaldenschen Windmühlen nebst zugehörigen Gebäuden:

I. Die Holländische Windmühle                                                        Rthlr.

vor ohngefähr 45 Jahren erbauet, mit maßiven Umfangs - Wänden, 

welche von unten nach oben verjüngt zulaufen und unter dem 

Kranz 3 Fuß stark sind, durchgängig von gebrannten Steinen.

Sie hat 2 Gänge, wovon der eine mit Rheinischen Steinen, und ist

nachdem vor 2 Jahren eine neue Welle eingebracht worden,

in gutem Stande.

1. Maurer - Arbeitslohn inclusive Materialien.

Das sämtliche Mauerwerck über der Erde enthält 170 000 Mauersteine,

a mille incl. Arbeitslohn 5 1/2 Rthlr.   = 935 Rthlr.

für das Fundament pp.                     =   55 Rthlr.

                                               -------------------------

                                                                                                         990

2. Zimmer Arbeit incl. Materialien, und mit Einschluß des

untern Ausbaues und des Daches                                                         284

3. Mühlen Arbeit incl. Material, für beyde Gänge mit allem Zubehör         465

4. Schmiede - Arbeit incl. Eisen und mit Einschluß der gegoßenen Theile  256

5. für 2 Mühlsteine, zusammen 23 Zoll a 2 Rthlr. = 46 Rthlr.

für 2 Rheinische Steine 22 Zoll a 3 Rthlr. = 66 Rthlr.                               112

                                                                                              -------------

                                                         Für die holländische Mühle         2107

 

  II. Die Bockmühle       

vor ohngefähr 70 Jahren erbauet, mißt im Kasten 20 und 17 Fuß, ist auf gewöhnliche Art eingerichtet, bedarf aber verschiedener Reparaturen 

besonders an der Wetterwand.

1. Zimmer Arbeit incl. Materialien                                                          260

2. Mühlenbauer Arbeit incl. Materialien                                                   120

3. Schmiede Arbeit incl. Eisen und Nagel                                                  80

4. Für 2 Steine zusammen 22 Zoll a 2 Rthlr.                                              44

                                                                                              --------------

                                                         Für die Bock Windmühle               504

 

  III. Das Mühlenhaus

38 Fuß lang, 40 Fuß breit (1779 erbauet) von 2 Etagen mit Steindach,

welches Reparatur bedarf

1. Zimmer Arbeit incl. Materialien 4 Gebind 45 Rthlr.                                180

2. Maurer Arbeit incl. Materialien                                                            220

3. Tischler Arbeit incl. Materialien                                                             56

4. Glaser und Schloßer Arbeit                                                                  36

5. Für die Öfen im Hause                                                                         20

                                                                                              ---------------

                                                         Für das Mühlenhaus                     512

 

   IV. Der Stall

ist 1806 erbauet, 48 Fuß lang 18 Fuß breit, wovon ein Theil von

28 Fuß Länge aus zwey Stockwerken besteht, mit Steindach.

1. Zimmer Arbeit incl. Materialien für 5 Gebind im Durchschnitt

a 37 Rthlr.                                                                                             185

2. Maurer Arbeit incl. Materialien                                                             105

3. Schmiede Arbeit, Nagel                                                                        20

                                                                                              ---------------

                                                                  Für den Stall                       310

 

   V. Der Schweinekoben 15 Fuß lang 8 Fuß breit                                       16

 

   VI. Die Scheune

vor dem Malchinschen Thore, 43 Fuß lang 36 Fuß tief, 

mit geklehmten Wänden und Strohdach, zu 4 Gebind 

gerechnet a 24 Rthlr.                                                                              96

 

   VII. Die Hof – Befriedigung

besteht aus einer Fachwercks Wand 30 Fuß lang, zweymahl verriegelt,

mit gemauerten Tafeln und kann nur gerechnet werden                             20

                                                                                              ---------------

                                                                                     Summa         3665

 

 

Die Johannis 1815 an den Müller Christoph Wentzel 24) in Erbpacht verkauften Windmühlen mit Zubehör übernahm ab 1818 sein Sohn Friederich Wentzel.

Am 25.2.1820 kam es zu einem tödlichen Unfall. Der 28jährige Mühlenbursche Joachim Diederich Ladwig wurde „beym Aufgießen vom Rade ergriffen und zerschmettert“.

 

24) Christoph Wenzel wurde 1755 in Dehmen geboren und starb am 29.7.1824. Sein Sohn Johann Heinrich Friederich Wenzel, geb. am 7.3.1792 in Kasdorf, heiratete am 3.12.1825 in Neukalen Maria Elisabeth Friederica, geb. Glasow.

 

 

Beschwerden über den Müller

 

Am 8.1.1823 beschwerte sich der Magistrat beim Großherzoglichen Amt zu Dargun über den Müller:

“Es sind schon seit längerer Zeit häufig Beschwerden abseiten hiesiger Einwohner über den Müller Wenzel eingegangen dahin, daß derselbe die Mahlgäste über die Gebühr warten lasse und am Ende, wenn er überall abmahle, nicht allein weniges, sondern auch schlecht gemahlenes Mehl liefere - das zu starke und unerlaubte Matten ist eine für sich bestehende Sache und muß, bis dahin, daß einzelne Uebervortheilte klagend auftreten wollen, auf sich beruhen bleiben - das lange Warten lassen aber und die Lieferung eines schlechteren Mehles, wo Noth thut sind allgemeine Angelegenheiten, welche wir aufzunehmen, und derethalben wir unsere Bürger zu vertreten schuldig sind. Die Ursache, weshalb der Müller so handelt, soll die schlechte Beschaffenheit seiner Mühlen seyn. Man sagt uns, und unsere Nachrichten halten wir für glaubwürdig, daß die Sichttücher überall löcherigt, von schlechtem Material und starck gestopft seyn sollen. Zwei Untersteine sollen in mehrere Stücke geborsten seyn, ja es sollen Stücke darin fehlen. Ein Oberstein soll nur wenige Zoll starck und auch schon gerissen seyn und das ganze Getriebe soll so schwach seyn, daß der Müller es nicht wagt, auch bei ganz mäßigem Winde beide Gänge mit einem male mahlen zu lassen...”

 

Vom Großherzoglichen Amt Dargun wurde der Müller ermahnt, was aber nicht half. Müller Wenzel stand weiterhin in der Kritik der Neukalener.

 

 

Verkauf der Mühlen an den Müller Weckmann ab 1828

 

Der Müller Johann Heinrich Friedrich Wenzel bot im Herbst 1827 die Mühlen meistbietend zum Verkauf an. Es meldete sich als Käufer nur der Müller Friederich Weckmann aus Klein Bützin. Am Nachmittag des 9.11.1827 fanden sich beide Müller im Großherzoglichen Amtsgericht zu Dargun ein, um noch einige Punkte des abzuschließenden Kaufvertrages zu ändern.

Am 15.11.1827 wurde der Kaufvertrag in der Darguner Amtsstube unterzeichnet. Müller Weckmann übernahm die Mühlen am 3.1.1828 und zahlte dafür 2550 Rthlr. Der Müller Johann Heinrich Friederich Wenzel zog nach Wagun.

Der neue Müller Friederich Weckmann wurde 1778 in Wangelin bei Plau geboren. Mit 15 Jahren trat er beim Müller Langfeldt zu Lübz in die Müllerlehre, blieb dort 3 Jahre als Lehrling und 1 Jahr als Geselle. Kurze Zeit arbeitete er danach als Zimmermann und dann 2 Jahre bei seinem späteren Schwager in Friedrichsruh als Müllergeselle. Er heiratete Christine Timm aus Schönberg bei Friedrichsruh und gründete einen eigenen Hausstand, indem er die Herrberger Mühle in Pacht nahm. Nach Ablauf der Pachtjahre, pachtete er andere Mühlen, zuerst in Alt Samit, darauf in Schorrentin und in Gorschendorf. Sechs Jahre hatte er dann den “Neuen Krug” (zwischen Neukalen und Güstrow) und danach wieder eine Mühle in Diekhof gepachtet. Hier gab es Ehestreitigkeiten, in deren Folge er von seiner Frau geschieden wurde. Mit der Grundherrschaft führte er einen Prozeß, da man ihm das Wasser für seine Wassermühle abgegraben hatte. Als Entschädigung wurden ihm 1000 Rthlr. ausgezahlt, und er verließ die Pachtung. Ein Jahr wohnte er in Klein Bützin und hat “wie es geheißen, mit einer unverheiratheten Person zu Klein Bützin unerlaubten Umgang gelebt”. Nun kam er als Pächter auf die Neukalener Mühle.

Bereits am 4.2.1828 stellte der Müller Weckmann beim Magistrat den Antrag, in seinem Wohnhaus Mehlhandel treiben zu dürfen, besonders “für den kleinen geringen Mann, welcher oft keinen Scheffel Korn bezahlen kann, zur größten Bequemlichkeit und Nutzen, wenn er in kleinerem Maaße, Metzen oder Pfund Weise, seine Bedürfnisse an Mehl nach seinem Cassenbestande kaufen, oder creditirt erhalten kann”. Der Magistrat stimmte seinem Antrag unter bestimmten Bedingungen zu, unter anderem sollte die Genehmigung nur auf seine Person beschränkt bleiben.

 

Friederich Eggert, ein 8jähriger Sohn des Ackermanns Johann Eggert aus Neukalen, hatte sich unerlaubt und in leichtsinniger Weise - sicherlich in Nachahmung größerer Jungens - an einen langsam drehenden Mühlenflügel festgeklammert und war abgestürzt. Er erlitt hierbei einen Armbruch und verstarb am 25.10.1828 „am kalten Brande“, der infolge des Armbruchs entstanden war.

 

Auch Müller Weckmann geriet bald in Schwierigkeiten und kam mit seinen Pachtzahlungen an das Amt Dargun in Rückstand. Am 13.10.1829 wurde ihm dafür folgendes gepfändet:

2 braune Wagen Pferde a 12 Jahr a Stück 16 Rthlr.  32 Rthlr.

1 holsteinscher Wagen mit einer Bank                    24 Rthlr.

1 Bauwagen                                                         24 Rthlr.

3 Schwartzbunte Kühe

wovon 2 a 5 Jahr a 16 Rthlr.                                  32 Rthlr.

      1 a 9 Jahr                                                      10 Rthlr.

2 Schweine a 9 Rthlr.                                            18 Rthlr.

                                                                 ----------------

                                                                         140 Rthlr.

Neukalden 13ten October 1829                                           

F Rattich”

 

Folgende Bitte richtete der Müller Weckmann an das Großherzoglich Mecklenburgische Cammercollegior:

“Allerdurchl. pp.

Vor etwa zwei Jahren erkaufte ich die hiesige Erbenzins Mühle für 2550 Rthlr. N/3 und obwohl, gleich Anfangs, die gänzliche Verarmung meines Vorgängers, so wie der Umstand, daß besagte Mühle in dreien angesetzten Licitationsterminen keinen Käufer gefunden hatte, mich wegen meines Fortkommens besorgt machte; so beruhigte mich doch teils der Gedanke, daß rastloser Fleiß und fortgesetzte Sparsamkeit Großes zu wirken vermöge, teils der Hinblick auf den meinem Contract untergelegten Anschlag einigermaaßen.

Ich hatte indessen die erst später mir sichtbar gewordene große Mangelhaftigkeit der Mühlenwerke, deren Herstellung viele hunderte kostete, außer Berechnung gelassen und was das Schlimste ist, übersehen, daß der Ertragsanschlag nach der Consumtion zur Kriegszeit formirt worden, daß die mir in Zeitpacht für 146 Rthlr. beigelegte Landmalgäste zu entfernt wohnten um auf ihre Heranziehung hoffen zu können, und daß endlich der mit jedem Jahre, in den kleinen Städten sich mehrende, nun schon sehr ins große gehende Kartoffelbau den Verbrauch des Getreides jeder Art zu sehr mindert.

Alle diese Umstände erklären es, daß von dem Ertragsanschlage ungeheuer abweichend, in den zuletzt verstrichenen 23 Monaten nicht mehr als das auf dem Atteste sub a verzeichnete Getreide, wovon die mir gebürende Metze, nach dem höchsten Preis berechnet, kaum die Summe von 500 Rthlr. bringt zur Mühl gekommen und da ich gleichwol aljärlich an Canon 544 Rthlr. an Zeitpacht 146 Rthlr. an Armengeld 10 Rthlr. an Contribution 54 Rthlr. ausser den bedeutende Stadtkosten zu zalen habe, so bedurfte es nicht erst des Unfalles, der mich nötigte 200 Rthlr. an eine neue Mühlenwelle zu wenden, um mich mit 246 Rthlr. in Pachtrückstand gerathen zu lassen und auch zu der Überzeugung zu führen daß die angestrengteste Thätigkeit, verbunden mit der größten Sparsamkeit, unzureichend sey, mich und meine Familie vom gänzlichen Untergange zu schüzen.

In dem Bewußtsein, daß ich selbigen nicht verschuldet, daß wirklich der Grund meines Ruins nur in meinen contractl. Verhältnissen zu suchen sey, wendete ich mich zu zweien Malen an Ew. Ghl Cammercollegium, um Erlassung des Pachtrückstandes und um eine Revision des meine Verpflichtung begründenden Ertragsanschlags bittend, ich ward aber abschläglich, wahrscheinl. nur darum abschlägl. beschieden, weil die Gewährung die Befugnisse des gedachten Collegii übersteigt.

Mir ist also zu meiner Rettung vom sonst sichern zuverlässig auch fürs Allerhöchstden höchstes Interesse nachteilige Verderben nur noch allein die Zuflucht zu Ew. Ghl allbekanter landesherrlichen Gnade übrig und auf diese Frist vertrauend wage ich allunthst. zu bitten

Allerhöchster wolle in Gnaden geruhen, die allerhöchste Verfügung zu treffen, daß mir nicht nur meine an 246 Rthlr. Pachtrückstände aus den schon angeführten durch das Attest sub 6. noch mehr bestärktem Grunde, gänzlich erlassen, sondern auch meine contractl. praestanda, nach vorgengiger Untersuchung der Verhältnisse angemessen, abgemindert werden.

Nur wenn das geschieht bin ich mit meiner Familie dem Bettelstäbe zu entreißen und daß nach diesem die Amtsuntert. Huld nicht verfallen lassen werde - die Hofnung ist eben so fest begründet als die tiefste Ehrfurcht, worin ich lebenslänglich bestehe als

               E Ghl alluntertänigster                                                                                         Weckmann“

 

Der Magistrat gab dazu folgende Stellungnahme ab:

„Auf Bitte des hiesigen Erbmüllers Weckmann bezeugen wir hiedurch der Wahrheit gemes

1. daß dieser Mann seit den 2 Jahren, während welcher er hier Erbmüller war, sich so betragen hat, daß kein einziger Bürger zu uns gekommen ist, um unsern Beistand gegen ihn wegen zu vielen Mattens oder sonst wegen Beeinträchtigung zu imploriren, ein Fall der in frühern Zeiten häufig eintrat.

2. daß dieser Erbmüller Weckmann nicht im Stande ist und sein kann, alle diejenigen Ausgaben, Kosten Zinsen und Lasten zu tragen die er tragen soll. Zwar kennen wir seinen mit dem ehemaligen Erbmüller Wenzel abgeschlossenen Contract nicht officiel, auch seine Stellung zur hohen Ghzl. Cammer, aber es leuchtet uns ein, daß pp Weckmann jetzt nicht Erbmüller hier im Orte seyn würde, wenn es möglich gewesen wäre daß irgend ein Müller bei dem uns bekannten ausgelobten Preise, auch bei der mäßigsten innen Wirthschaft in seinem Haushalte hätte bestehen können. Denn, wenn er mit seinen bezahlten Geldern und denen davon zu tragenden Zinsen mit seinen ihm obliegenden Reparaturen und Baukosten seine öffentl. Kosten und seinen zu zalenden Canon hätte durchkommen können, so würde er nicht jezt Müller am Orte seyn, sondern wir, abseiten der Stadt, würden die Mühle, welche uns bei dem Abgänge des Wenzel zu Gebote stand, gekauft und an uns gebracht haben.

Neukalden den 2 Januar 1830

               Bürgermeister und Rath

Petri    O F Schumacher     H O Willgos”

 

Der Neukalener Bürgermeister Petri setzte sich sehr für den Müller ein. Er hielt die geforderte Pacht für zu hoch. Da der Müller Weckmann weiterhin seine Pacht nicht bezahlte, wurden am 4.3.1830 erneut Gegenstände gepfändet:

“Auf Befehl ein großherzogl. Amt wurde der Erbmüller Weckman nach vorauf gegangene 3 - Tägige verwarnung auf einen Pacht Rückstand von 146 Rthlr. 32 Schilling abgepfändet wie folget:

1 Kleider Schrank                                    8 Rthlr.

1 Schreibpuldt mit Aufsatz                       6 Rthlr.

1 Sopha                                                  4 Rthlr.

1 Runder Eichen Klaptisch                        3 Rthlr.

1 Stubenuhr mit Geheuse                       12 Rthlr.

1 Aufstandbett besteth in 

1 Oberbett

1 Unterbett

2 Pfühle

2 Küßen                                                 30 Rthlr.

1 großen Spiegel                                       2 Rthlr.

12 Scheffel Hafer a 16 Schilling                  4 Rthlr.

                                                             -------------

                                                             69 Rthlr.

 

Es ist noch zu bemerken das nach außSage des Weckman alle die abgepfändeten Sachen Seine Frau gehohre

Nienkalden                                   Holbach

den 4ten Maerz 1830               Amtslandreuter“

 

 

Am 10.3.1830 sollte Müller Weckmann in Dargun gegenüber dem Amtsverwalter Barkow Stellung zu seinen Pachtrückständen nehmen. Er sagte dazu:

“Er habe nicht geglaubt, daß ein nach der jetzigen Consumtion formirter Anschlag sich so hoch belaufe, sehe aber wohl ein, sich hierin geteuscht zu haben. Nichts desto weniger sey es ihm bisher unmöglich gewesen, seinen pächterischen Verbindlichkeiten besser als geschehen, zu genügen, denn die Erhaltung der Mühlen erfordern einen jährlichen bedeutenden Aufwand, welcher in seinen beiden ersten Wohnjahren um so größer gewesen, als sein Vorgänger vieles habe verfallen lassen. Sowohl die Holländische als die Bockmühle hätten mit 2 neuen Wellen, Ruthen und Steinen versehen werden müssen und diese Ausgaben, so wie die Tragung der übrigen öffentlichen Lasten, wären hauptsächlich schuld an seinem Verfallen. Nehme man ferner an, daß er während der Reparaturen an den Mühlen nicht habe mahlen können, und daß viele Neukaldensche Einwohner ausmahlten, ohne deshalb zur richterlichen Ahndung gezogen werden zu können; endlich daß die ihm zwangsweise beigelegten Domanial Ortschaften gerne contravenirten indem es für sie mit Belästigung verknüpft sey, erst bei der Steuer einen Zettel auf das zur Mühle zu bringende Korn zu holen, - so dürfe es wohl nicht auffallen wenn er mit der Pachtzahlung zurück geblieben.

Er getroste sich demnach einer Aenderung seiner bisherigen Verhältnisse im Allgemeinen und hoffe namentlich, daß seine Pachtrückstände wenn auch nicht gänzlich getilgt, doch abgemindert werden würden.

Vorgelesen, genehmigt, entlassen.

                           in fidem

                         Havemann“

 

Eine Bitte des Müllers Weckmann bei der großherzoglichen Kammer in Schwerin um Erlassung seines Pachtrückstandes und Regulierung seiner Pachtverhältnisse wurde am 25.3.1830 abgelehnt. Daraufhin bat Weckmann um die Entlassung aus seinem Pachtvertrag.

 

Der Erbmüller Weckmann, seine Ehefrau und der Müllergeselle Friedrich Schröder aus Dargun wurden am 17.7.1830 um 10.00 Uhr zur Aussprache vorgeladen. Weckmann schuldete dem Amt bereits 637 Rthlr. 11 Schilling, und seine Wirtschaft lag am Boden. Aus diesem Grund wurde die Leitung der Mühlenwirtschaft in Neukalden dem fast 32jährigen Müllergesellen Friedrich Schröder administrativ übertragen. Damit sollte dem weiteren Verfall der Mühlen und der Wirtschaft vorgebeugt werden. Weckmann durfte in der Müllerwohnung wohnen bleiben und auch weiterhin Mehlhandel betreiben. Der Müllergeselle Schröder erhielt dafür eine freie Wohnung, freies Essen und Trinken sowie pro Woche 1 Rthlr. 8 Schilling. Zur Führung der Mühlenwirtschaft bekam er von Amtswegen folgende Anweisung:

“a) er hat nicht blos auf die Leitung der Müllerey und der Mühlen, sondern auch auf die ganze innere und äussere Wirthschaft genau zu sehen und für den ordentlichen Betrieb derselben zu sorgen

b) alle Gelderhebungen, und so ferne sie durch den tägl. Verkehr der Müllerey herbeigeführt werden, zu beschaffen

c) alle zur Fortsezung der Müllerey und der Wirthschaft nothwendigen Ausgaben aus der Administrations - Casse zu bestreiten

d) über Einnahmen und Ausgaben genau Rechnung zu führen, welches

e) auf Rücksicht des Korns jeglicher Art geschehen muß

f) nicht allein die Wochenzettel, welche nach dem Amtswegen ihm zu gebenden Modelle, anzufertigen, alle acht Tage einzureichen, sondern auch über den Fortgang der Administration zu berichten, bei ungewöhnlichen Vorfällen aber eine ungesäumte Anzeige beym Amte zu machen.

g) besonders darauf zu vigiliren, daß kein Contraventionen von den Zwangsmahlgästen vorgenommen, wo selbige aber dennoch betrieben werden, ihnen möglichst auf die Spur zu kommen sich zu bemühen und Fälle der Art unverzügl. anzuzeigen

h) Verkauf von Korn im Grossen, wenn sich soviel Vorrath halten solte, darf er ohne vorherige besondere Anfrage nicht vornehmen, und eben so wenig irgend eine Handlung, wodurch der jezige Stand der Sache verrückt wird. Daher ist er endlich

i) auch verpflichtet, auf die ihm nach der heute aufgenommenen Verhältnisse zu überwiesenden Sachen genau zu wachen und für ihre Conservation möglichst besorgt zu seyn.”

 

In diesem Zusammenhang erfahren wir, daß 1830 an Hilfskräften noch vorhanden waren: 2 Müllergesellen, 1 Lehrbursche (Friedrich Rolof), 1 Knecht bei den Pferden (Christof Clasen) und 2 Dienstmädchen (Maria Peters und Maria Ziegler).

 

Müller Weckmann fügte sich ungern der Administration. So versteckte er bei seinem Nachbarn, dem Ackersmann Stüdemann 100 Scheffel abgemahlenen Roggen, den er von dem Pastor Daries aus Brudersdorf am 15.7.1830 gekauft hatte, und verheimlichte dem Amt diese Menge zu seinem Vorteil. Man untersagte ihm auch weitere Privatfahrten mit Pferd und Wagen, da er zum Nachteil der Mühlenwirtschaft in einer Woche nach Rostock, Bad Doberan und Malchin gefahren war.

Ein Darguner Beamter schrieb:

“Ein wachsames Auge muß man auf diesen Menschen aber haben; denn er hat sich mehrfach seiner rechtlichen Gesinnung wegen verdächtig gemacht. Besonders aufgefallen ist mir die mündliche Anzeige des Landreuters Müller, der der Administrator Schröder nicht widersprochen, daß nämlich der Müller Weckmann einem Gerüchte zu Folge es versucht haben sollte, die Gesellen zu bewegen, einige Schrauben an den Mühlen loszumachen, wodurch den Mühlenwerken Schade zugefügt seyn würde. Gegen mich selbst hat er sich privatim mehrfach so geäußert, daß seine Absicht, die Administration möglichst kostspielig zu machen, nicht zu verkennen war. Hiernach zu schließen hegt er entweder die Ueberzeugung, daß für seine oeconomische Lage keine Rettung mehr vorhanden sey, oder er hofft noch immer, mit seiner Supplic, um Herabsetzung seiner Erlegnisse, welche er aufs neue beym Allerhöchsten Großh. Cabinette angebracht haben soll, zu recassieren; dabey aber muß er dann begreiflich wünschen, daß der Ertrag aus der Administration möglichst geringfügig sey. In jedem Falle scheint Vorsicht durchaus nothwendig und daher habe ich dem Administrator selbige dringend wiederholt empfohlen, zugleich denselben auch angewiesen, den Müller Weckmann nach Kräften von allem, besonders von den Mühlen entfernt zu halten. Meine Herrn Mitbeamten werden, wie ich glaube, diesem Verfahren beytreten.

Dargun, den 26. Juli 1830.”

 

“Der beeidigte Administrator Schröder von Neukalden macht so eben die Anzeige, daß der Müller Weckmann daselbst anfange, gegen ihn aufsässig zu werden, namentlich gestern ihm den Gebrauch von Pferd und Wagen zum Besten der Administration, streitig gemacht habe und auf eine ordnungswidrige und störende Weise herumtobe. Diesem Unfuge zu steuern und den ruhigen Fortgang der Amtswegen eingeführten Administration zu sichern, ist nachstehender Erlaß zu expediren.

 

An den Müller Weckmann zu Neukalden

Dem Erbmüller Weckmann zu Neukalden wird jede Widersetzlichkeit gegen den Administrator Schröder und dessen Anordnungen, bey Strafe sofortiger Arretirung untersagt.

Dargun, den 20. August 1830.

Protocollum gehalten in der Amtsstube zu Dargun den 23. Aug. 1830 in praes.

des Herrn Amtsverwalters Barckow

Von Citatis wurde in Veranlaßung des vorliegenden Acten Stücks vorgerufen

1. der beeidigte Administrator der Ncaldensche Mühle, Friederich Schröder, welcher auf Befragen angab: er habe am 19. d. M. eine Fuhre Korn für Herrn Dr. Willgohs aus dessen Scheune zur Stadt mit dem Müllerfuhrwerke fahren lassen, und dafür den angemessenen Werth von 8 Schilling in der Administrations Rechnung in Einnahme gebracht. Amtswegen sey ihm aufgegeben, die Wirthschaft ordentlich zu betreiben, namentl. habe er die Instruction erhalten, das Fuhrwerk, wenn es in der Wirthschaft nicht gebraucht werde zu andern Geldfuhren zu benuzen, damit der Ertrag aus der Administration möglichst erhöhet werde. Der Müller Weckmann habe bis zur Einführung der Administration ein Gleiches gethan und ob zwar derselbe während der Administrations Zeit Vieh und Fuhrniß unbedingt zur Disposition der h. Ghzl. Cammer, in deren Auftrage das Amt die Administration eingeführt habe, überlassen, so habe ihn der Müller Weckmann doch an dem fragl. Tage nicht bloß Vorwürfe darüber gemacht, daß er Pferde und Wagen benuzt, sondern sogar verlangt, er solle sich künftig dergleichen nicht wieder herausnehmen und ohne vorher nachgesuchte Erlaubnis bei ihm den Weckmann das Fuhrwerk nicht wieder gebrauchen.

Habe er, Comparent, denselben zwar hierauf mit Ruhe entgegnet, wie er seiner Instruction so wie seinem geleisteten Eide, vermöge dessen er zur Förderung der Wirthschaft, verpflichtet sey, gemäs handeln müsse; so wäre ihm von jenem darauf doch zur Antwort erteilt

der Eid sey beschissen

überhaupt schelte und tobe der Müller Weckmann so viel herum, daß er um Abstellung dieser Ungebühr bitten müsse, weil die Wirthschaft und Administration dadurch gestört werde.

Hierauf trat

2. der Müller Weckmann

vor, welcher mit der Denunciation des Administrators Schröder bekannt gemacht, sich vernehmen ließ: es sey unwahr, daß er dem Denuncianten den Gebrauch von Pferd und Wagen untersagt, unwahr, daß er verlangt derselbe solle sich künftig dazu die Erlaubniß von ihm holen; unwahr daß er ihm angedeutet sich dergleichen künftig nicht wieder herauszunehmen; unwahr daß er gegen denselben geäussert, sein Eid sey beschissen; endlich unwahr, daß er sich überhaupt ungebührl. als tobend betragen, oder ihm etwas in den Weg gelegt habe.

Das Wahre der Sache verhalte sich folgendergestalt:

Der Administrator Schröder habe am 19. d. eine Fuhr Korn aus der Scheure für den Herrn Dr. Wilgohs holen lassen, und er, Deponent ihn deshalb befragt, wer ihm solches erlaubt habe und wie er umsonst fahren lassen könne. Hierauf sey von Schröders Seite entgegnet, daß er solches dürfe und wenn es so gemeint sey, das Fuhrgeld mit 8 Schilling aus seiner eigenen Tasche bezahlen wolle.

Weiter sey nichts vorgefallen.

Der Administrator Schröder entgegnete auf die Einrede des Müllers Weckmann, daß so, wie er früher angegeben, die Sache sich verhalte, wenn gleich es wahr sey, daß er zu Weckmann als dieser geäussert, er, Deponent, lasse das Korn wohl umsonst fahren, gesagt habe, es würden dafür 8 Schilling angeschrieben und wenn der Herr Dr. Wilgohs solche nicht bezahlte; so werde er sie selbst berichtigen.

Der Müller Weckmann endlich blieb bey seiner hiebevorigen Disposition, beide Comparenten provocirten auf das Zeugniß des Müllergesellen Lemcke und des Lehrburschen Rolof zu NKalden, welche bei dem Vorfälle zugegen gewesen, genehmigten mit der Bemerkung, wie sie weiter nichts hinzuzufügen wüsten, das ihnen vorgelesene Prot. und wurden entlassen.

                                in fidem

                           Johann Liss ad

                         qua registr. praef.”

 

Im September 1830 sollte zum Verkauf der Mühlen geschritten werden. Es kam aber nicht dazu, da überraschend folgendes Schreiben beim Darguner Amt einging:

“Serenissimus wollen noch den Versuch machen lassen, den Erbmüller Weckmann zu Neukalden beim Besitz der dortigen Mühlen zu erhalten, mithin für jetzt dem Verkaufe Einhalt thun. Mit Vorbehalt weiterer Bestimmung, werden daher die Beamten zu Dargun hierdurch angewiesen: das bisherige Verfahren wider denselben auch insbesondere rücksichtlich der kostbaren Administration zu sistiren.

Schwerin, den 26ten September 1830.

Zum Großherzogl. Mecklenbl. Cammer – Collegio Allerhöchst verordnete Director, Vicedirektor und Räthe.”

 

Der Müller Weckmann wurde wieder als Besitzer der Neukalener Mühlen eingesetzt. Ihm wurde ein Teil der Zeitpacht erlassen. Die Pachtrückstände aus den Jahren 1828 bis 1830 sollte er in den folgenden Jahren in Raten zurückzahlen.

 

 

Verkauf der Erbpachtmühlen

an den Müller Friedrich Zörn 1839

 

Am 28.11.1838 bat der Müller Friederich Weckmann um den Verkauf seiner Erbpachtmühlen. Es meldete sich der Müller Zorn.

Müller Zörn bekam am 26.1.1839 die allerhöchst vollzogene Confirmationsacte ausgehändigt. Er bezahlte für die Mühle 3000 Rthlr. Als Übergabetermin war Johannis 1839 vereinbart worden. Der Erbmüller Weckmann hatte zu diesem Zeitpunkt noch Rückstände von insgesamt 494 Rthlr 43 Schilling 6 Pfennig an das Amt zu berichtigen.

Dem Müller Friedrich Zörn wurden die Mühlen am 1.7.1839 vom Amt angewiesen. Bis 1843 übernahm er den Pachtcontract des vorigen Besitzers und mußte 146 Rthlr. 24 Schilling Quartalspacht bezahlen.

Am 18.8.1841 wurde ihm die Anlegung einer Roßmühle unweit der Windmühlen gestattet, die er dann auch bald darauf einrichtete. Dafür mußte er jährlich 10 Rthlr. an die Amtskasse zahlen.

 

Am 20.12.1843 unterzeichnete der Müller Zörn den neuen Pachtvertrag, der auf zwölf Jahre - von Johannis 1843 bis Johannis 1855 - lautete. Gleichzeitig wurde auch der Mahlzwang des Pächters von Schlakendorf gegen eine jährliche Gebühr von 30 Rthlr. und des Pächters von Gülitz gegen eine jährliche Gebühr von 15 Rthlr., zu zahlen an die Amtskasse, aufgehoben. Jeder Tagelöhner mußte dafür 20 Schilling bezahlen. An Quartalspacht mußte Zörn 115 Rthlr. 14 Schilling aufbringen.

 

Am 6.2.1845 klagte der Müller Zörn, daß sich der Zimmergeselle Grambow in Warsow eine Handkornmühle gebaut habe, “womit er mir versichert in kurzer Zeit 100 Scheffel Roggenmehl mahlen zu können”. Er bittet, die Mühle zu “confisciren”, da der Grambow als Zwangsmahlgast kein Recht dazu hätte, selber zu mahlen.

 

Am 5.9.1846 stellte man auf der Rats- und Bürgersitzung fest, daß die Umzäunung der Mühlen, “bestehend aus 3 Fuß hohen auf einander liegenden Bauhölzern vor etwa 15 bis 20 Jahren fortgekommen und zwar Stückweise”. In dem Protokoll heißt es weiter:

“Wenn gleich die holländische Windmühle aus dem Grunde keiner Befriedigung bedürfe, weil die Windmühlenflügel nicht bis auf die Erde reichten, so ist das Verhältnis doch anders bei der Bockmühle, um welche die Wiederherstellung der Befriedigung erforderlich erscheint, um das in dem Schlage weidende Vieh abzuhalten. Es wurde beschlossen dieserhalb sofort an das Großherzogliche Amt Dargun zu schreiben.”

 

 

Beschwerden gegen den Müller Zörn

 

1848 führten die Bürger vielfache Beschwerden gegen den Müller. Sie wünschten, daß er ihr Korn zum Mahlen abholt und anschließend das Mehl zurückbringt. Außerdem fühlten sie sich beim Metzen übervorteilt und baten deshalb um die Anschaffung einer Waage.

Müller Zörn stellte eine Waage mit den nötigen Gewichten auf. Damit sollte das ungenaue Metzen aufhören. Es wurde folgende vorläufige Vereinbarung getroffen:

a) für ein Scheffel Weitzen berechnet zu 64 Pfund erhält er 5 Pfund und 1 ½ Pfund Staubmehl, zusammen   6 ½ Pfd.

b) für ein Scheffel Roggen berechnet zu 60 Pfund welcher gesichtet wird mit Staubmehl 6 ½ Pfd.

c) für ein Scheffel Roggen zu Brodmehl zu 60 Pfund erhält er mit Metze und Staubmehl 6 Pfd.

d) für ein Scheffel Futterschroot oder Malz zu 60 Pfund berechnet, erhält er mit Metze und Staubmehl 3 ½ Pfd.

So geschehen                             F Zörn

Neukalden den                    Mühlenmeister 

29sten Juni 1848             C. Falius   F. Burmeister

                                            Bäckerälterleute.”

 

Das Bäckeramt war mit dem berechneten Anteil an Staubmehl nicht einverstanden. Diese ungeklärte Angelegenheit führte dazu, daß sich das ohnehin gespannte Verhältnis zwischen dem Müller und den Bäckern sowie Mehlhandel treibenden Kaufleuten in der Stadt weiter verschlechterte. Man suchte nach Möglichkeiten, dem Müller Schaden zuzufügen.

1828 hatte der Magistrat dem Müller Weckmann erlaubt, in seinem Wohnhaus Mehlhandel treiben zu dürfen. Dabei war es auch geblieben, als der Müller Zörn die Mühlen übernahm. 1849 beschloß der Magistrat, den Mehlhandel des Müllers Zörn in seinem Haus zu verbieten. Dieses Verbot löste den Protest der Einwohnerschaft aus, die eine Eingabe an den Magistrat mit über 250 Unterschriften einreichten. Vor allem die ärmeren Bevölkerungsschichten befürchteten - sicher nicht zu Unrecht - daß andere Händler das Mehl nun teurer verkaufen würden.

Auf Grund der Eingabe wurde auf der Rats- und Bürgersitzung vom 29.1.1850 beschlossen, dem Müller den Mehlhandel weiterhin zu gestatten, jedoch unter besonderen Bedingungen. So mußte jeden Sonnabend unter Beisein einer Magistratsperson der Mehlpreis für die nächste Woche festgelegt und an der Rathaustafel angeschlagen werden. Eine Anfrage beim Ministerium des Innern wurde unterm 22.3.1850 mit der Maßgabe entschieden, daß der Mehlhandel dem Müller gestattet sein soll.

Daß der Magistrat dem Müller nicht wohl gesonnen war, geht auch aus der Ablehnung hervor, als der Müller Zörn um Aufnahme als Bürger der Stadt bat. Er erhielt am 12.11.1849 einen abschlägigen Bescheid. Daraufhin brachte er sein Anliegen beim Ministerium vor:

 

“Ich wohne seit mehreren Jahren als Erbmüller zu Neukalden in dessen Ringmauern mein, dem Domanial - Amte Neukalden zugezähltes Erbmühlengehöft liegt.

Schon zu verschiedenen Zeiten habe ich mich zur Aufnahme als Bürger bei dem Magis-trate der Stadt gemeldet, ohne die Erfüllung meines Wunsches erreicht zu haben, wenngleich mir entgegenstehende Gründe nicht mitgetheilt sind. Zuletzt erneuerte ich mein Gesuch am 8ten November v. J. und erhielt darauf die abschriftlich angeschlossene Antwort, worin ich gleichfalls mit meinem Anträge abgewiesen bin, mit dem Unterschiede jedoch, daß hierin auch ein Grund meiner Zurückweisung ausgeführt wird, und zwar der, daß die obwaltenden Verhältnisse, worin ich als Erbmüller zu der hiesigen Commüne stehe, meine Aufnahme unthunlich macht.

Es ist schwer zu begreifen wie die Stadtbehörde meine Verhältnisse als Müller für meine Abweisung anführen mag, da jene aus dem mir verliehenen Erbpacht - Contract originiren und das Verhältniß eines hiesigen Bürgers mit seinen Rechten und Pflichten und demjenigen des hiesigen Müllers sehr wohl zu vereinigen, namentlich in einer Person zu denken ist, ohne daß dadurch Schwankungen in den bestehenden Rechtsverhältnissen nach der einen oder andern Seite hin nothwendig entstehen müßten.

Der Magistrat bezeugt selbst daß gegen meine Persönlichkeit durchaus nichts einzuwenden gewesen und auch meine Vermögensverhältnisse sind der Art, wenigstens zur Zeit noch, daß mich jede Commüne unbedenklich aufnehmen würde, nur Neukalden verweigert mir solches, weil der Stadtbehörde meine Verhältnisse als Müller ein Dorn im Auge sind, und die Stadt selbst gerne die Mühle besitzen, oder doch den ihr lästigen Bannzwang abwerfen möchte, so daß die Stadtbehörde selbst den seit vielen Jahren von meinen Vorgängern im Besitz der Mühlen und mir, gleich allen Müllern des Landes, ausgeübten Mehlverkauf mir untersagt hat.

Ich kann nicht glauben, daß in meinen Verhältnissen als Müller ein Grund liegt, mir, einen wohlhabenden, unbescholtenen Mann die Aufnahme als Bürger zu untersagen, und ich richte deshalb meine ehrerbietigste Bitte, an das hohe Ministerium des Innern dahin - dem Magistrat zu Neukalden meine Aufnahme zum Bürger der Stadt zu befehlen

Neukalden,                          ehrerbietigst

den 9. Januar 1850                 F. Zörn”

 

Der Magistrat forderte nun, daß der Müller aus dem Einkommen des Mehlhandels in der Stadt Armengeld zahlen sollte. Man verlangte 16 Rthlr. Dem widersprach das Amt energisch, da in der Regel zwar 1 % des Einkommens als Armengeld gezahlt wird, die Einnahmen aus dem Mehlhandel aber niemals 1600 Rthlr. jährlich betragen.

 

 

Antrag des Müllers Zörn zur Anlegung einer Roßmühle 1850

 

Müller Zörn bat am 12.7.1850, eine Roßmühle anlegen zu dürfen:

 

“Es kömmt oft im Jahre vor, und zwar mitunter auf 3 bis 4 Wochen andauernd, daß ich wegen Windstille nicht ausreichendes Mehl schaffen kann und wünsche deshalb, bei meiner holländischen Mühle auf meinem Grund und Boden eine Roßmühle einzurichten mit einem Gange.”

 

Dieser Antrag wurde genehmigt, und der Müller Zörn begann sofort mit dem Bau. Bereits im September 1850 war die Roßmühle fertig. Er nutzte sie für die Herstellung von Futterschrot.

 

Ab Johannis 1850 war der Hof Schönkamp vom Mahlzwang befreit. Auch die Stadt Neukalen wünschte die Aufhebung des Mahlzwanges, und so verlangte das Amt am 5.12.1850 vom Müller Zörn “sich binnen 8 Tagen darüber zu erklären, ob er geneigt sey, wegen Ablösung des Mahlzwanges für die Stadt Neukalden in Unterhandlung zu treten und namentlich, ob er bereit sey, gegen Erlassung eines Theiles des Canons die Stadt Neukalden frei zu lassen”.

 

Der Bürger Joachim Christian Schröder aus Neukalen stellte im November 1850 den Antrag zum Bau einer privaten Mühle auf Stadtgebiet. Diesem Antrag wurde vom Ministerium des Innern nicht zugestimmt.

 

 

Antrag auf Anlegung einer städtischen Wassermühle 1850

 

Der Neukalener Magistrat schrieb am 11.11.1850 an die Großherzogliche Cammer in Schwerin:

 

“Wenn die hiesigen Einwohner als Zwangsmahlgäste ihr Korn auf den hiesigen, zum Großherzl. Amte Dargun gehörigen beiden Windmühlen zu mahlen verpflichtet sind, so können dieselben unserer unvorgreiflichen Meinung dagegen verlangen, daß den Mühlen mit dem Zunehmen der Zwangsmahlgäste auch solche Einrichtung zu theil werde, daß sie den zeitigen Forderungen entsprechen, damit die Zwangsmahlgäste nicht dem Hunger u Elend blosgestellt werden.

Es befinden sich hier zwei Windmühlen, eine Bockmühle u eine holländische Windmühle, welche eine ziemliche Strecke von der Stadt entfernt liegen u wohin die hiesigen Einwohner sogar das Korn hinschaffen u das Mehl demnächst wiederholen müssen.

Im Jahre 1815, wo die beiden Windmühlen in Erbpacht hingegeben wurden, zählte die hiesige Stadt nach dem Staatscalender 1184 u im Jahre 1849 dagegen 2327 Einwohner, mithin hat die Bevölkerung um das doppelte sich vermehrt, was ebenso für die Dorfschaften, die hier mahlen lassen, zutreffen dürfte. Die Einrichtung der Mühlen ist aber dieselbe geblieben. Dazu kommt, daß bei eintretender Windstille, wie wir in diesem Sommer gehabt haben, solche Windmühlen gar nichts beschaffen können. Zwar ist der Mahlgast aus der Stadt nicht verpflichtet, sein Korn länger als 24 Stunden bei Windstillen auf den hiesigen Mühlen liegen zu lassen und kann alsdann sein Korn anderswo abmahlen lassen, allein dieser Passus ist von wenig Erheblichkeit. Der Bäcker u Brauer wird um seine Kunden zu befriedigen, die Fuhr- u sonstigen Kosten zur Malchiner Wassermühle vielleicht nicht scheuen, aber desto trauriger stehts mit dem Tagelöhner u kleinen Handwerker, der kein eigenes Fuhrwerk hat, seinen ganzen oder halben Scheffel Brodkorn, den er meistens als Drescherlohn verdient, nicht einmal abgemahlen erhalten kann, um mit seiner Familie davon zu leben, aber kein Geld hat, den nöthigen Brodbedarf zu kaufen. Das Harte dieses Mahlzwanges liegt so augenscheinlich vor, daß gewiß in den jetzigen, humaneren Zeiten Niemand selbigen das Wort reden kann, weshalb auch von hoher Cammer an vielen Orten derselbe bereits aufgehoben. Nach der Erndte in diesem Jahre waren wegen der Windstille einige Bäcker mit ihrem Korn nach der Wassermühle zu Dargun gefahren, allein sie mußten unverrichteter Sache wieder umkehren, indem der Müller angeblich wegen des schwachen Wassers und der zahlreichen dortigen Mahlgäste solches nicht abmahlen wollte, und, obgleich die Cholera in Malchin wüthete, nun gezwungen waren dorthin reisen. Eine andere Wassermühle liegt aber nicht in der Nähe.

Bekanntlich liefern die Windmühlen nie so feines Mehl wie die Wasser- oder Dampfmühlen, daher natürlich das Brod auch so viel schlechter werden muß, wir sind also verur-theilt, nicht allein schlechteres Brod wie in anderen Städten zu essen, sondern wir haben sogar die traurige Aussicht, hungern zu müssen, weil unsere Mühlen kein Mehl liefern können.

Wir wenden uns daher zuvörderst an die hohe Großherzogliche Kammer mit der gehorsamsten Bitte

diesem Gegenstande die verdiente Berücksichtigung zu theil werden zu lassen und dafür und durch die erforderlichen Verfügungen dahin Sorge zu tragen, daß die hiesigen Zwangsmahlgäste gegen das sie bedrohende Elend sicher gestellt werden.

Die Anlegung einer Wassermühle würde diesem Übelstande abhelfen und sind wir erbötig einen Theil des Canons dem hiesigen Erbmüller abzunehmen, und eine Wassermühle mit einem Gange auf Kosten der Stadtkasse anlegen zu lassen, wenn der Mahlzwang dagegen aufgehoben wird.”

 

Dieser Antrag wurde abgelehnt. Allerdings stellte man der Stadt frei, die beiden großherzoglichen Amtsmühlen anzukaufen und dann um Aufhebung des Mahlzwanges bitten. Der Müller Zorn war auch bereit, seine Erbmühle an die Stadt Neukalen für 12 000 Rthlr. zu verkaufen.

 

Johannis 1855 wurde der Mahlzwang für Salem und Warsow auf Wunsch der Einwohner und Zustimmung des Müllers aufgehoben.

 

 

Verkauf der Mühlen an den Müller Helms 1856

 

Im April 1856 verkaufte der Müller Friedrich Zörn die Mühlen für 13 000 Rthlr. an den Mühlenmeister Ludwig Helms 25) aus Dieckhoff.

Das Amt Dargun bot der Stadt Neukalen den Kauf der Mühlen an. Die Stadtkämmerei mußte wegen Geldknappheit jedoch ablehnen.

Die Einwohner, besonders die Bäcker, waren mit der Mehlqualität und der Vergütung des Müllers immer wieder unzufrieden. Hier nur ein Beispiel dazu:

 

25) Ludwig Christian Heinrich Helms wurde am 6.2.1822 in Subsin geboren und starb am 2.11.1882 in Neukalen.

 

“Heute morgen klagte mir die Wittwe Plähn daß sie ehegestern Nachmittag ihrem auf dem Hofe zu Karnitz dienenden Bruder dem Knecht Anders Wäsche gebracht und über das schöne Brod, welches derselbe gegessen, sich gewundert, indem sie dabei geäußert, daß sie von dem hiesigen Müller Helms sich kürzlich Mehl gekauft, welches aber so schlecht gewesen, daß daraus ungenießbares Brod gebacken. Ihr Bruder habe von dem Karnitzer Müller ihr nun 1/2 Scheffel Mehl geholt und ihr geschenkt. Sie habe geglaubt, solches Geschenk annehmen zu können, jedoch sei sie mit dem Mehl in der Landstraße kurz vor der Vorstadt von dem hiesigen Müllergesellen angehalten worden und habe sie auf dessen Befehl das Mehl nach dem hiesigen Müllerhause bringen müssen, wo der Müller Helms solches entgegengenommen. Sie wäre eine arme, furchtsame Frau und bitte um Beistand, daß sie wieder zu dem Mehl käme. Daß der hiesige Müller schlechtes, unbrauchbares Mehl liefere, sei bekannt und wäre die Lage der armen Leute, die das schlechte Mehl kaufen müßten, traurig.

Ich erklärte ihr, daß Mehl in die Stadt von auswärts nicht gebracht werden dürfe und sie sich an den Postmeister Steuereinnehmer Paschen dieserhalb wenden möge.

N. 25 Januar 1857                         L Mau

 

Vom: R.d. Meyer habe ich erfahren, daß der Müller Helms der Steuerstube die Anzeige hievon gemacht, und heute das Mehl, (aber nicht das angehaltene, sondern von seinem schlechten) der Wittwe Plähn wiedergegeben hat.           Neukalden den 26 Januar 1857

                                  L Mau“

 

 

Beschwerden wegen Abmahlen von Lohe auf der Bockmühle 1859

 

Am 7.11.1858 gab es eine Beschwerde, daß auf der Bockmühle Lohe 26) abgemahlen wurde.

 

26) Lohe ist gerbstoffhaltige Baumrinde, die als Gerbmittel bei der Lederherstellung verwendet wurde. Die Lohe mußte für die Riemer und Lohgärber gemahlen werden.

 

 Bürgermeister Ludwig Mau notierte dazu:

“Die Tagelöhner Kohl, Salchow, Meyer und Gottlieb Peters hieselbst

sie hätten ihr Korn heute morgen früh zur Mühle gebracht, um dasselbe abzumahlen. Der Erbmüller Helms habe ihnen aber erklärt, daß zuerst die Lohe, die er aus Teterow zum Vermahlen auf der Mühle habe, vorginge und demnächst wenn der Wind wehe, ihr Korn abgemahlen werden solle. Gewiß läge das Korn von einigen 20 Personen auf der Mühle unabgemahlen und da zur Zeit starker Wind wehe, so wäre es bloß Eigenwille des Erbmüllers Helms, wenn er ihr Korn unabgemahlen liegen lasse und dagegen der Lohe aus Teterow den Vorzug gebe.

Sie bäten daher dringend um Schutz gegen diese Eigenmacht des Erbmüllers Helms, durch welche sehr leicht die größte Noth an Brodmehl für sie entstehen könne, da sie nicht in der Lage wären, von dem Erbmüller Helms sich Mehl zu ihrem Bedarf zu kaufen.“

 

Bürgermeister Mau notierte weiter:

„Neukalen 7. Novbr Mittags 12 Uhr 1858

Mit dem Bäckermeister Wollenzin hieselbst habe ich über die Einrichtung der Lohmühle auf der hiesigen Mühle gesprochen und von ihm die Auskunft erhalten, daß auf der Bockmühle im Sommer dieses Jahres neben dem einen Roggengange noch ein Mahlgang für Lohe eingerichtet worden, so daß die gemahlne Lohe durch den Fußboden der Windmühle falle und von außen fortgenommen würde. Die Einrichtung sei zwar so getroffen, daß beide Mahlgänge zugleich gehen könnten, allein die Bockmühle sei bekanntlich im höchsten Grade schlecht und stände zu befürchten, daß das Mahlgeschirr es nicht aushalten könne, wenn beide Gänge zumal bei starkem Winde in Gang wären. Es werde daher auf der Bockmühle, die ursprünglich nur zu einem Gange eingerichtet worden, nur ein Gang in Bewegung gesetzt. Früher sei ein kleiner Graupengang da gewesen, der jetzt nach Gorschendorff von dem Müller gebracht worden. Nirgends finde man eine Loh- und Mehlmühle zusammen, da der Staub der Lohe sich ja immer dem Korngange mittheile und natürlich das Mehl dadurch verschlechtere. Der Müller Helms mahle übrigens Korn für sich ab, wovon er das Mehl nach Teterow zu seinem Schwager dem dortigen Müller auf der Bornmühle schicke, wodurch die hiesigen Einwohner zurückstehen müßten, da diese wegen des Mahlzwanges anderweitig nicht mahlen dürften. In diesen Tagen sei kein Wind gewesen und erst gestern Abend derselbe aufgegangen. Verlesen, genehmigt, erklärte Wollenzin heute Nachmittag noch nach der Bockmühle gehen zu wollen, um die Anlage genau in Augenschein zu nehmen und mir morgen früh Nachricht zu bringen.“

 

Am nächsten Tag berichtete Bäckermeister Wollenzin:

„Er halte die Einrichtung des Lohganges auf der Bockmühle für ordnungswidrig. Der Lohgang befinde sich unter dem Roggengang und solle der Lohstaub durch ein nothdürftig angebrachtes Laken auch nur auf einer Seite von dem Mahlgange abgehalten werden. Der feine Lohstaub dringe bekanntlich allenthalben durch, mithin auch in den Mahlgang, in den Trog und in den Rumpf und theile sich so dem gemahlnen Korne wieder mit. Beide Gänge könnten zugleich wohl nicht in Gang gesetzt werden, weil das Kammrad zu schlecht sei, wie überhaupt die ganze Einrichtung der Mühle. Schlecht sei auf beiden Mühlen das Getriebe, daher hier auch das Mehl nur höchst mäßig geliefert werde. An anderen Orten gebe ein Scheffel Waitzen 5 Pfund Kleie, hier aber 11 Pfund, was doch an einer mangelhaften Einrichtung des Sichtgeschirres liege.

Nach Teterow liefere der Erbmüller Helms viel Mehl von hier, da die Wassermühlen allenthalben auch wegen mangelnden Wassers still ständen.

Der Bäcker Mahns, welcher heute morgen in einer anderen Angelegenheit bei mir war, erklärte mir auf Befragen

daß er auf der Bockmühle überall kein Korn mahlen lasse und gehört habe, daß das Mehl, welches nachdem der Lohgang in Thätigkeit gewesen, gemahlen werde, in Folge des allenthalben in den Mahlgang eindringenden Loh-staubes schwärzlich, mithin schlecht sein solle.

Auf beiden hiesigen Windmühlen sei das Mehl bekanntlich schlecht, weil es nur auf das Schaffen abgesehen sei und zweimal das Mehl, wie anderwärts, nicht auf den Rumpf komme.

Auf allen Mühlen in der Umgegend sei das Mehl besser wie hier.“

 

Bürgermeister Ludwig Mau beschwerte sich beim Großherzoglichen Amt in Dargun.

 

Einen Tag später, am 9.11.1858, schrieb er:

„Heute Mittag waren der Riemer Lange und heute Abend der Riemer Hinckfoth und Lohgärber Schmidt bei mir um vorzustellen, daß die Fortnahme des Lohganges auf der Windmühle für sie von dem größten Nachtheile wäre, da sie nicht wüßten, wo sie ihre Lohe abmahlen lassen sollten, ferner daß der Lohgang mit dem Korngange nicht vereinigt wäre und von dem Staube der gemahlenen Lohe nichts in den Mahlgang kommen könne, da beide nicht zu gleicher Zeit in Bewegung wären, auch in Rostock eine Loh- und Mehlmühle sich nebeneinander befinden.

Ich habe denselben zurückgegeben, daß in Folge der über den Lohgang erhobenen Beschwerden hiesiger Einwohner der Magistrat solche unter den obwaltenden Umständen nur begründet finden können, wie es denn überhaupt ordnungswidrig sei, eine Loh- und Mehlmühle nebeneinander in einem Gebäude ungetrennt einzurichten, übrigens auch meiner Ansicht nach, der Erbmüller Helms ohne Consens zur Errichtung des Lohganges nicht berechtigt gewesen, auch die weitere Entscheidung in dieser Angelegenheit von der Ansicht des Ghl. Amtes zu Dargun eventual. der höheren Behörden abhinge.

Sie bemerkten noch, daß die Tagelöhner im Sommer beim Mähen sich dahin ausgesprochen, wie der Lohgang wieder fortgerissen werden müsse und diese Leute daher mehr in Folge von Aufwiegelei sich beschwerten.

Ich habe ihnen zurückgegeben, daß ich jetzt erst von der Einrichtung des Lohganges Kenntniß erhalten, das Mehl auf der hiesigen Mühle schlecht genug sei, der Staub der Lohe allenthalben in die inneren Räume der Windmühle, mithin auch in den Kornmahlgang eindringe, auch von Leuten, die die Sache wohl beurtheilen könnten, die Einrichtung der Lohmühle durchaus als nachtheilig für den Mahlgang beurtheilt worden. Es könne also nicht darauf ankommen, ob sie 3 Personen Vortheile auf Lasten der übrigen Einwohner von der Lohmühle hätten.“

 

Der Tor- und Mühlenschreiber Knoll sagte dazu:

„Er sei 22 Jahre früher zu Brüel als Mühlenschreiber gewesen. Während seines Dienstes daselbst habe der fürstliche Erbmüller Kalp in dem Wassermühlengebäude gleich beim Eingang linker Hand in einer früheren Gesellenkammer, die von dem innren Raume der Mühle durch eine dichte Bretterwand getrennt, eine Lohstampfe eingerichtet, aber nicht in Thätigkeit gesetzt, weil dem pp Kalp ein Inhibotorium dieserhalb zugegangen, da eine Lohmühle neben dem Korngange nicht eingerichtet werden solle. Kalb habe nun außerhalb der Wassermühle in einem besonderen Anbaue die Stampfe angelegt, aber dessenungeachtet sei der Staub der Lohe doch in das Mühlengebäude durch das Mahlgetriebe gedrungen, so daß die Mahlgäste sich darüber beschwert hätten und der Müller nun auch gleich die Lohmühle wieder habe eingehen lassen.

Der Staub der Lohe sei, da das Gebäude ja niemals so dicht gemacht werden könne, in das Mühlengebäude gedrungen, habe sich allenthalben auf das Mühlengeschirr und die Säcke gelagert und sich so dem Mehle mitgetheilt.

Auf der hiesigen kleinen Bockmühle, die im höchsten Grade undichtig sei, müsse sich um so mehr der Lohstaub dem Kornmehlgange, den Säcken pp mittheilen, da die Staubluft ja allenthalben durch die Bretterwand der alten Bockmühle durchdringe.“

 

Das Großherzogliche Amt Dargun lehnte eine Bestrafung des Müllers ab und fügte ein Protokoll über die Aussprache mit dem Müller Helms am 11.11.1858 dazu, welcher folgende Aussage machte:

„Am letzten Sonntag Morgen war, nachdem die ganze Nacht gemahlen war, auf der Bockmühle alles Korn aufgemahlen, auf der holländischen aber noch eine Quantität rückständig, bei welcher gearbeitet wurde und bemerke ich, daß es bisher Gebrauch bei mir gewesen ist, daß jedes Mahlgastes Korn auf der Mühle abgemahlen wird, in welche er es bringt, ich selbst habe hierüber bisher keine Bestimmung getroffen. Da nun hiernach auf der Bockmühle Nichts zu thun war, so hat der Geselle angefangen, ein Fuder Lohe abzumahlen, was bei solchem Winde, wie er damals war, etwa 2 Stunden dauert. Zugleich muß ich bemerken, daß der Korngang durch die unausgesetzte Arbeit während der ganzen Nacht augenblicklich unbrauchbar war, indem das Eisen etwas eingebrannt hatte und dadurch los war und deshalb erst wieder nachgestopft werden mußte, was ungefähr und mindestens 1 Stunde in Anspruch nimmt. Das fragliche Eisen ist das s. g. Mühleisen oder Keulb, welches im Mühlenstein sitzt und mit Haaren oder dergl. festgestopft wird. Es mochte ungefähr 7 1/2 Uhr oder wenig später sein, als mehrere Arbeitsleute Korn auf die Bockmühle brachten und dessen Abmahlung begehrten. Der Geselle hat ihnen erwidert: sie müßten noch eine gute halbe Stunde warten und hat er dies gethan, weil er bis dahin die Reparatur zu beendigen gehofft, auch voraussichtlich dann die Lohe abgemahlen haben würde. Die Leute kamen zu mir und beschwerten sich über den Gesellen, worauf ich ihnen erwiderte, ihr Korn werde unfehlbar bald von dem Gesellen abgemahlen sein, was denn auch der Fall gewesen ist; denn das Korn ist vor Anfang der Kirche (um 10 Uhr) mehrentheils vermahlen gewesen. Es ist möglich, daß die 4 Denunzianten ihr Korn nicht mehr vor der Kirche bekommen haben, dann ist es aber jedenfalls vor Beginn der Nachmittagskirche (um 2 Uhr) abgemahlen worden. Ich bemerke noch, daß ich Landzwangsmahlgäste jetzt überall nicht mehr habe, daß daraus aber nicht folgen dürfte, daß die Stadteinwohner nun auf beiden Mühlen vor allen andern Kunden die Abfertigung verlangen dürfen.

Vorgehalten:

es sei ihm überall nicht erlaubt, ohne Weiteres am Sonntage zu mahlen.

 

Resp (Antwort):

Dem wird wohl so sein, indessen habe ich, um die Leute nach Kräften zufriedenzustellen, auch an Sonntagen, besonders, wenn vorher schwacher Wind gewesen, jedoch nie unter der Kirchzeit gemahlen. Ich bin übrigens auch unsicher darüber, ob ich die Versteuerung, als Steuerpächter, am Sonntage vornehmen darf und muß.

Es ist richtig, daß ich in diesem Sommer einen früher bestandenen und verlassenen Graupengang zu einem Lohgang eingerichtet habe und habe ich dieses auf vielfaches Bitten der Sattler und Gärber zu Neukalen gethan, mehr aus Gefälligkeit, als um des Verdienens willen, denn dieser ist fast zu gering dabei. Zu solcher Anlage habe ich den Consens Großh. Cammer nicht erhalten und auch nicht nachgesucht, weil es mir unbekannt gewesen ist, daß ich dies hätte thun müssen. Habe ich darin gefehlt, was ich aber auch jetzt noch nicht weiß, so habe ich es unwissender Weise gethan.

Im Übrigen ist der Lohgang dem Mahlgang und der Mehlbereitung ganz unnachtheilig, da letzterer geht, wenn ersterer steht. Ich glaube, wenn der verehrl. Magistrat die Sache beaugenscheinigte, so würde er anders urtheilen. In Rostock besteht ganz dieselbe Einrichtung in einer Windmühle vor dem Steinthor und fällt es Niemandem ein, sich darüber zu beschweren. Ich berufe mich auf das Zeugniß aller Sachverständigen, daß das Mehl keine Theile von dem Lohstaube aufnehmen kann, wenn die Einrichtung so getroffen ist, wie in Neukalen und ist auch dort niemals eine Klage darüber geführt, was ja auch selbst der Magistrat nicht behauptet.

Ich behaupte, daß ich alle Kunden gut bediene und bitte, die Einwohner, welche über schlechtes Mehl aus meinen Mühlen klagen, anzuhalten, daß sie solches Mehl zeigen.

Die Neukalener Mühlen sind augenblicklich so gut im Gange, wie sie noch nie gewesen sind; denn ich habe den ganzen Sommer daran gebauet, um sie zu verbessern und es liegt mir daran, das Mahlgetriebe in recht gutem Stande zu haben.

Selbst, wenn der Geselle die Stadtmahlgäste auf der Bockmühle gegen die Teterower Lohe zurückgesetzt hätte, was übrigens nicht der Fall ist, - denn er hat einmal dieselben nur warten lassen, bis der Mahlgang reparirt worden und zweitens nichts Neues aufgeschüttet, sondern nur die lange angefangene Lohe zu Ende gemahlen - so würde ich nicht strafbar sein: denn nur auf der holländischen Windmühle haben die Neukalener den Vorzug und nicht auf der Bockmühle.

Vorgelesen, genehmigt, bemerkte Comparent noch auf Befragen, daß zur Zeit auf der holländischen Mühle 2 Gänge und auf der Bockmühle auch 2 Gänge (1 Mehl u. 1 Loh - Gang) in Thätigkeit seien.“

 

 

 

Müller Helms betrügt seine Mahlgäste

 

   „Neukalen den 22sten Julius 1859

   Die Frauen Tagelöhner Rugenstein, Schuster Ladendorff und Drechsler Stiebeler klagten, daß sie gestern Roggenmehl von dem Erbmüller Helms gekauft hätten, was aber wie das davon gebackene Brod zeigte, so schlecht gewesen, daß das Brod nicht zu genießen, wovon nun jede von ihnen eine Probe überreichte. Das Mehl sei voller Sand gewesen und habe der Erbmüller Helms, zu dem sie mit dem Brode heute morgen gewesen, solches probirt und erklärt, daß dasselbe allerdings schlecht wäre. Der Müller habe ihnen so wenig anderes Mehl als ihr Geld wiedergeben wollen. Das Mehl, was der Müller in diesen Tagen verkauft, sei alles schlecht und durchaus unrein.“

 

   Bürgermeister Ludwig Mau vermerkte dazu:

   „Der Bäcker Kossow, dem ich die 3 Stücke Brod vorzeigte, erklärte daß solche für Menschen nicht zu genießen, indem wie der Geruch zeige, das Brod süß sei, welches davon gekommen, daß das Roggenmehl nicht gut gewesen, wie ja auch das Brod ganz schwarz aussehe. Es wäre übrigens jetzt eine große Noth. Der Wind wehe nicht und Wasser wäre auch nicht, dazu Roggen kaum aufzutreiben.“

 

   Am 25.7.1859 schrieb Bürgermeister Ludwig Mau:

   „Der Erbmüller Helms, der ehgestern morgen nach Demmin gereist war, erschien heute bei mir und erklärte, daß leider das von ihm verkaufte Roggenmehl nicht gut gewesen. Er habe vom Inspector Schanpff – Sarmstorff 1/2 Last Roggen auf vieles Bitten erhalten, welcher, wie sich gezeigt, schlechtes Mehl geliefert. Ihm sei die Sache selbst höchst unangenehm. Roggen wäre überall in der vorigen Woche nicht zu haben gewesen. Jetzt gäbe es schon frischen und solle solches schlechte, sandige Mehl nicht wieder verkauft werden. Daß das davon gebackene Brod für Menschen nicht zu genießen, sehe er ein.“

 

   Am 3.9.1859 klagte die Ehefrau des Ackersmanns Hübner, daß Ihr Korn innerhalb von acht Tagen nicht abgemahlen wurde.

Am gleichen Tag beschwerten sich sämtliche Mitglieder des Bäckeramtes (Altermann Falius, Wollenzien, Mahns, W. Kossow, F. Burmeister, E. Bruger, F. Heinke, O. Burmeister, C. Schröder, J. Glasen, A. Soldtmann und H. Müller) über die schlechte Mehlqualität und mangelhafte Ausmahlung. Der Bäckermeister Soldtmann hatte beispielsweise von 2 Scheffel Roggen 56 Pfund Mehl und 58 Pfund Kleie erhalten. Das Bäckeramt bat um die Auflösung des Mahlzwanges. 

1860 gab es wieder zahlreiche Beschwerden gegen den Müller. So beklagten sich der Mehlhändler Willgohs und der Schlachter Seelig über die schlechte Mehl-, bzw. Schrotlieferung. Müller Helms mußte 5 Rthlr. Strafe zahlen.

Im August 1860 kam dann der Betrug des Müllers voll an´s Tageslicht. Er hatte Mehl aus abgespitzter Gerste 27) in das Weizenmehl eingemischt. Die beiden Müllerburschen Peters und Babendererde, die zu dieser Zeit beim Müller Otto in Dargun arbeiteten, vorher aber bei dem Müller Helms in Neukalen tätig waren, hatten ein schlechtes Gewissen: “Wenn die Kalenschen Einwohner wüßten wie sie von selbigem behandelt wären, und wenn wir - nämlich Peters und Babendererde - darüber aussagen wollten, dann würden sie ihm alle Fenster im Hause entzweischlagen.“

 

27)  Gerste abspitzen bedeutet, daß die Spitzen, Grannen und Schalenteile von den Gerstenkörnern abgetrennt wurden. Das geschah auf einem Mahlgang mit weitabgestellten Steinen.

 

Mehlhändler Willgohs berichtete am 30.8.1860:

“Daß auf der hiesigen Mühle Weizenmehl mit Gerstenmehl vermischt wird, habe ich längst vermuthet, und hat mir auch der Bäcker Otto Burmeister selbst erzählt, wie der frühere Müllergeselle Schumacher, gegenwärtig zu Gehmkendorf, Waizen und abgespitzte Gerste zusammen auf dem Rumpfe gehabt. Burmeister hat den Schumacher dieserhalb noch gefragt, der Ihm erwiederte, daß solches Korn dem Müller Helms gehöre.

Die Gerste wird auf der Gorschendorfer Mühle, die mit einem Graupengange versehen, und die der Erbmüller Helms in Pacht hat, gespitzt.

Um Weihnachten v. J. hatte ich 4 Scheffel Waizen zur Mühle gebracht. Wie ich das Mehl wieder holen wollte, fand ich solches schlecht, wie denn auch kein Wind gewesen, daß es auf der hiesigen Mühle hätte abgemahlen werden können. Ich sagte zu dem Müllergesellen Babendererde, daß mein Waizen mir nach meiner Ansicht umgetauscht worden, und ich sein Gerstenmehl nicht verkaufen wolle. Babendererde behauptete aber, daß solches nicht der Fall gewesen, und muß der Erbmüller Helms, der auf der Mühlengallerie stand, dies Gespräch mit angehört haben.

Einige Tage später hielt ich auf der Mühle dem Babendererde dies wieder vor, worauf er die geschehene Umtauschung meines Waizens eingestand, mit dem Bemerken daß er in Gegenwart seines Meisters solches doch nicht zugestehen könne. Er bemerkte noch, daß er den Helms wie solcher den Umtausch meines Waizens angeordnet, gebeten, solches nicht zu thun.

Wie ich erfahren, soll aus 1 Scheffel abgespitzter Gerste 40 Pfund Mehl herausgeschlagen werden können, wird nun solches mit Waizenmehl vermischt, dann ist ja offenbar hiebei großer Vortheil auf Seiten des Thäters, aber großer Nachtheil für den Mahlgast.

Daß der Müller Helms mit dem Abmahlen meines Roggens so wie Peters mir gesagt, verfährt, habe ich längst geglaubt. Der Geselle Peters wird im verflossenen Johannis und Babendererde vor etwa 3 oder 4 Wochen von hier abgegangen sein, und werden beide über 1 Jahr hier gearbeitet haben.”

 

Bäckermeister und Posthalter Kossow berichtete:

“Vor etwa 14 Tagen fuhr ich den Müllergesellen Babendererde, früher hieselbst, jetzt beim Müller Otto zu Dargun in der Buschaise nach Teterow und saß er bei mir auf dem Bock. Im Laufe des Gespräches führte Babendererde an, daß ich ihm über sein Mahlen meines Mahlkorns so viele Monitoren früher gemacht und ihm das schlechte Mehl was er mir liefere, vorgeworfen; er wolle mir aber jetzo die Ursache sagen, da er während er bei Müller Helms in Arbeit gestanden, solches nicht hatte thun können und dürfen. Er führte nun an:

daß er auf Anweisung seines Meisters Helms von dem Waizen, den ich zur Mühle gebracht, die Metze nicht von dem Korn, sondern solche, so wie auch das Staubmehl von dem feinen Waizenmehl abgewogen. Daß der Müller Helms auf der Gorschendorfer Mühle Gerste abspitzen, solche mit seinem Waizen zusammen mengen und hier vermahlen lassen, dies hier aus gewonnene Mehl aber als Waizenmehl verkauft habe. Wenn der Bäcker Mahns und ich einen Posten Waizen nach der Mühle gebracht (ich bemerke, daß ich unter 12 Scheffel Waizen zur Zeit gewöhnlich nicht zur Mühle bringe) so sei nicht allein die Metze und das Staubmehl von unserm feinen Waizenmehl zuerst abgewogen, sondern es sei auch ein Theil unsers reinen Waizenmehls abgenommen und dafür mit dem aus Waizen und Gerste gewonnenen Mehl ersetzt worden.  Von  jedem Scheffel  unseres  guten Waizens wären höchstens 11 bis 12 Pfund Kleie gekommen, allein wir hätten immer 14 und 15 Pfund Kleie bekommen, indem der Müller Helms solche von seiner Kleie uns gegeben, dafür aber so viele Pfunde an Mehl von unserm Waizenmehl abgenommen.

Babendererde sprach sich gegen mich dahin aus, daß der Müller Helms wie ein Betrüger seine Mahlgäste behandle und führte dabei an, daß Helms ihn oftmals gefragt, ob er, Kossow und Mahns sich über das Mehl noch immer beschwerten, wobei er Helms, ihm den Rath gegeben, uns sich gehörig vom Leibe zu halten.

Mein Weizenmehl ist fast immer schlecht gewesen und hat solches immer nicht backen wollen. Daß darunter Gerstenmehl vermengt gewesen, habe ich nicht ahnen können, obgleich mir immer die schlechte Bäckerei aufgefallen, trotz des guten Korns was ich zur Mühle geschickt. Ist das Gerstenmehl über ein feines Tuch gemahlen und wird dann mit Waizenmehl vermischt, so ist solches nicht an dem Mehl zu bemerken, zumal der Müller Helms die Gerste vorher auf dem Graupengange in der Gorschendorfer Mühle hat abschälen oder spitzen lassen, wie Babendererde mir sagte, das Brod aus solchem gemischtem Mehl ist aber immer nicht gut.

Babendererde ersuchte mich noch, meinen Schwager Mahns hievon in Kenntniß zu setzen, weil wir beide am meisten von dem Müller betrogen wurden, was ich auch gethan habe, wie ich denn auch diese mir von Babendererde gemachten Mittheilungen anderweitig erzählt habe, da ich letzteren sonst als einen soliden Menschen kenne.

Wie ich ihm vorhielt, wie er so gegen uns auf der Mühle hätte handeln können, erwiederte er mir, daß ihm die Sache sehr zuwider gewesen, sein Meister Helms aber diese Anweisungen ihm ertheilt habe, denn er hätte Folge leisten müssen. Er sei auch aus dem Grunde von hier abgegangen.

In der vorigen Woche war der Erbmüller Helms bei mir, welcher wohl erfahren, daß ich die Babendererdeschen Mittheilungen erzählt. Er fragte mich nämlich, was Babendererde zu mir gesagt, worauf ich ihm entgegnete, daß er, Helms, uns bei der Müllerei sehr betrogen hätte, und wir stets genau aufpassen sollten, wenn wir unser Korn zur Mühle brächten, denn sonst bekämen wir dasselbe nicht wieder.

Helms gestand gegen mich ein, daß er nicht von meinem Korn, sondern von meinem Mehl die Metze genommen hätte, was ihm allerdings nicht zustehe. Er gestand ferner ein, daß er sein Verkaufsmehl mit Schahlgut vermengt habe, behauptete aber, mein und der Mahlgäste Mehl nicht gegen gemischtes Mehl vertauscht zu haben. Ich glaube, daß im ganzen Lande Mecklenburg nicht solch schlechtes Mehl wie auf den hiesigen Mühlen geliefert wird. Das Roggenmehl ist ganz schlecht und sind wir Bäcker nicht im Stande aus dem Sichtmehl feines Roggenbrod zu backen, ohne solches zum dritten Theil mit Waizenmehl vermischt zu haben.

Die Landmahlgäste bekommen gutes Roggenmehl, indem er den Roggen auf dem Waizengange vermahlt, während die hiesigen Zwangsmahlgäste mit dem Sandsteine vorlieb nehmen müssen, der sehr schlechtes Mehl giebt. Auf jeder mäßigen Landmühle im Lande wird der Roggen auf den Rheinischen Steinen 28) vermahlen und finden sich auf jeder Landmühle bessere Sichttücher wie hier.”

 

28)  Rheinscher Gang: Zu diesem Mahlgang wurden rheinische Steine, bei Mayen oder bei Niedermendig gebrochen, zur Mehlherstellung benutzt (blauer Stein). Sandgang: Zu diesem Gang für Futterschrot oder Grobmehl wurden Sandsteine aus Schlesien oder dem Elbsandsteingebirge benutzt.

 

Bäckermeister Mahns berichtete:

“Im Anfange voriger Woche erzählte mir mein Schwager Kossow, wie wir von dem Müller mit unserm Mahlkorn behandelt würden, indem nach der ihm von dem Müllergesellen Babendererde gemachten Mittheilung die Metze und das Staubmehl nicht allein von unserm feinen Waizenmehl abgewogen, sondern auch unser reines Waizenmehl mit Gerstenmehl vertauscht werde.

Ich habe schon seit längerer Zeit bemerkt, daß mein Waizenmehl nicht so ist, wie es sein soll, da es schlecht backte. Ich habe dem Müllergesellen Babendererde dieserhalb vielfach Vorhaltungen gemacht, er meinte aber, daß die Ursache vielleicht am Winde gelegen, daß das Mahlgetriebe nicht rasch genug gegangen. Dabei ist es denn geblieben, obgleich mein Waizenmehl sich immer kurz anfühlte.

Heute vor 8 Tagen brachte ich 7 Scheffel Waizen zur Mühle und blieb so lange da, bis es vermahlen war. Inzwischen kam der Müller Helms an, und ersuchte mich mit ihm allein zu gehn, indem er mir was zu sagen habe. Er fragte mich nun, ob mein Schwager Kossow mir davon gesagt, daß hier auf der Mühle wegen der Müllerei was vorgefallen, was ich bejahete. Er führte nun an, daß die Sache nicht so sich verhalte, wie davon geredet werde. Er habe seinem  Gesellen Babendererde  den  Auftrag er-theilt, von meinem Waizen für ihn eine Quantität abzumahlen und solche demnächst aus dem seinigen zu ersetzen, indem er kein Waizenmehl vorräthig gehabt. Auf meine Entgegnung, daß er mir ja nur sagen können, wenn er Mehl von dem meinigen hätte nehmen wollen, erwiederte er:

daß ich contractswidrig gegen Sie gehandelt habe, muß ich eingestehen. Hierauf gingen wir wieder aus einander. Dies Mehl was ich nun bekommen habe ist rein und backt sich besser. Ich habe stets nur guten Waizen zur Mühle geliefert aber wer kann ahnen, daß dort solcher Betrug, wie Babendererde zu meinem Schwager angegeben ausgeübt wird.

Der Schade der mir auf solche Weise ein Jahr hindurch verursacht worden ist ja ganz bedeutend und reichen 100 Rthlr. lange nicht aus. Ich bringe gewöhnlich zur Zeit 8 - 12 Scheffel Waizen zur Mühle. Nimmt der Müller hievon 2 Scheffel reines Waizenmehl z. B. ab, und ergänzt solches mit Gerstenmehl, so kann ich solches gar nicht wissen, zumal wenn die Gerste zuvor noch gespitzt wird. Nur beim Backen habe ich meinen Schaden, da ich ja schlechteres und weniger Brod kriege. Bei diesen hohen Kornpreisen dürfte also der Müller bei dem Vertausch des Waizenmehls gegen Gerstenmehl, wie Babendererde gegen meinen Schwager geäußert haben soll, bedeutend auf Kosten der Mahlgäste widerrechtlich sich bereichert haben.”

 

Bäckermeister Otto Burmeister berichtete:

“Wie der Geselle Schumacher auf der hiesigen Mühle beim Müller Helms in Arbeit stand, befand ich mich eines Tags mit Reifer Glasow und Arbeitsmann Laahs auf der Mühle als auf dem Waizengange Waizen und Schahlgut d. h. abgespitzte Gerste vermischt zum Vermahlen aufgeschüttet war. Auf meine Frage wem dies gehöre erklärte Schumacher, daß es dem Meister Helms gehöre. Wir dachten uns ja nun gleich, daß Helms solches Mehl als reines Waizenmehl verkaufen und so die Leute betrügen.

Im vorigen Sommer kam ich mit meinem Waizenmehl zu kurz und ließ 5 1/2 Vaß vom Müller Helms holen. Ich fand darunter einige kantige Körner, von der Größe einer Graupe, daher ich mich veranlaßt fand das sämmtliche Mehl auszusieben, wobei ich etwa 1/2 Eßlöffel voll kleine kantige Körner bekam, die ich gleich für Gerste erkannte. Ich nahm solche mit zur Mühle und zeigte sie dem Gesellen Babendererde der sie auch für Gerste erklärte mit dem Bemerken, daß die Spitzbüberei auf allerlei Art ginge. Ich hatte nämlich dem Babendererde früher gesagt, daß ich Waizen und abgespitzte Gerste zusammen auf dem Rumpf beim Abmahlen dort angetroffen und dabei zu ihm geäussert, daß Schahlgut wohl mit Waizenmehl vermischt werde, was Babendererde aber in Abrede nahm mit dem Zusatz, daß Helms von ihm das Abmahlen des Schahlgutes mit Waizen vermischt, verlangt habe, was aber von ihm abgelehnt worden. Babendererde bemerkte weiter, daß er zuerst 14 Scheffel Waizen und dann 8 Scheffel Schahlgut, letzteres vor dem besten Sichttuche auf Anweisung seines Meisters Helms habe abmahlen müssen, dies Mehl nach dem Müllerhause gekommen und Helms das Mehl aus dem Schahlgut wohl mit dem Waizenmehl zum Verkauf vermischt hätte.

Das Mehl was ich dermalen vom Müller kaufte, backte sich schlecht und war ja auch die Vermischung mit Gerstenmehl unzweifelhaft.”

Müller Helms wurde für seine Betrügereien vom Großherzoglichen Amtsgericht in Dargun zu einer Strafe von 20 Rthlr. und zur Zahlung der Untersuchungskosten verurteilt.

Trotzdem gab es in den Jahren 1861 bis 1863 weitere Beschwerden gegen den Müller, die aber fast immer vom Darguner Amt als unbegründet zurückgewiesen wurden.

 

Die alte Bockmühle wurde 1861 von dem Müller Helms abgebrochen und an ihrer Stelle eine neue holländische Mühle für 3500 Rthlr. errichtet.

Blick auf Neukalen um 1860

Blick auf Neukalen um 1860.

Rechts im Bild die Bockmühle und die holländische Windmühle.

 

 

Brand der holländischen Windmühle am 24.10.1862

 

   Im „Öffentlichen Anzeiger“ war zu lesen:

   „24. October 1862. Heute früh ist leider die große massive holländische Windmühle zu Neukalen, welche soeben neu durchgebaut war, ausgebrannt. Es wird vermutet, daß das Feuer durch Unvorsichtigkeit entstanden ist. Die Neukalener und Altkalener Spritzen waren bald zur Stelle, aber es war nichts zu retten. Wie wir hören erleidet der Erbmüller großen Schaden durch diesen Brand.“

   Es wurde sogar Brandstiftung vermutet. Bürgermeister Ludwig Mau vermerkte dazu: "Es war ein Sturm aus Westen. Ein Glück für die Stadt, indem sonst die Scheuren an der Koppel leicht vom Feuer ergriffen und großes Unglück über die Stadt gebracht worden wäre."

   An das Großherzogliche Mecklenburgische Finanzministerium schrieb er:

   „Die hiesige zum Großherz. Amt Dargun gehörige große holländische Windmühle, welche in diesem Jahre fast ganz neu eingerichtet worden, ist gestern Morgen 3 Uhr total abgebrannt, so daß nur die starken massiven Ringmauern stehengeblieben sind.

   Ausser dieser abgebrannten Mühle befindet sich hier eine kleine im vorigen Jahre neu erbaute Windmühle mit 1 Weizen und 1 Roggengang, welche aber auch bei immerwährenden günstigen Wind nicht im Stande ist, die Bedürfnisse der hiesigen mahlzwangspflichtigen Einwohner zu befriedigen, zumal noch der hiesige Erbmüller Helms das Korn seiner nicht mahlpflichtigen Landleute gleichfalls auch abgemahlen.

   Nach §§ II des zwischen der Großherz. Kammer und uns unterm resp. 20. Novbr. und 19. Decbr. 1777 abgeschlossenen und unterm 3. Januar 1778 allerhöchst bestätigten Vertrage haben die hiesigen Einwohner in diesem Falle das Recht so lange bis die schadhafte Mühle wieder gang- und mahlfertig ist, anderwärts zu mahlen. Diese Begünstigung können aber nur diejenigen benutzen, welche Fuhrwerk haben, um ihr Korn nach fremden Mühlen bringen zu lassen, wogegen es dem Handwerker und Tagelöhner sowie den sonstigen Einwohnern ohne Fuhrwerk ganz unmöglich wird, ihren Scheffel Brod oder Futterkorn nach andern auswärtigen Mühlen zu bringen.

 

   Unter diesen Umständen ist voraussichtlich in kurzer Zeit ein großer Nothstand hier zu befürchten, zumal jetzt so viel Schrot für das Mastvieh täglich gefordert wird, und sehen wir uns daher zu der dringenden submissesten Bitte gezwungen H. G. M. wollen gnädigst schleunigst verfügen, daß die Einfuhr von Mehl und Schrot in die hiesige Stadt zur Zeit frei gegeben und das Abholen von Korn zum Vermahlen aus hiesiger Stadt den auswärtigen Müllern gestattet werde.

   Neukalen, den 25.10.1862    L. Mau"

 

   Müller Helms hielt dem entgegen:

   "Der von dem Magistrat zu Neukalen befürchtete Nothstand wird nicht eintreten, indem eines Theils der § 11 des Regulativs den jetzt vorliegenden Fall vorgesehen hat, anderer Seits ich mir von auswärts soviel Mehl verschaffen werde, daß ich alle Neukalener Einwohner, welche zu ihrem Bedarf kaufen wollen, völlig zufrieden stellen kann und bemerke ich zur Erläuterung, daß mein Schwager in Teterow eine Dampfmühle hat."

 

   Man fragte den Müller, ob und zu welchem Preis er seine Erbwindmühlen mit Zubehör verkaufen wolle? Er antwortete:

   "Ich habe vor etwas über 6 Jahren 13000 Rthlr. für die Mühlen mit Inventarium gegeben, habe damals, wie mir gleich klar ward, einen vorteilhaften Kauf gemacht, und vor 1 1/2 Jahren hat mir der Müller Scheuermann zu Grevesmühlen 24000 Rthlr. geboten, während ich bei einer Forderung von 25000 Rthlr. beharrte. Seit diesem Gebot habe ich die alte Bockwindmühle abgebrochen und eine neue holländische Windmühle gebauet, was 3500 Rthlr. gekostet hat. In diesem Sommer habe ich in der massiven Mühle 2000 Rthlr. verbauet, die ich, da die Versicherung nach dem Bau nicht verändert ist, rein verliere. Der Brandtschaden ist zu 1700 Rthlr. Cour, taxirt. Nach allem diesen wird es nicht zu hoch gefunden werden, wenn ich mich verbindlich erkläre, die Erbmühlen unter Cession der Forderung auf Brandtschädengelder für 24000 Rthlr. an den Magistrat zu Neukalen zu verkaufen."

 

 

Aufhebung des Einfuhrverbots  von Mühlenfabrikaten ab 1.10.1863

 

   Vom Großherzoglichen Ministerium des Innern wurde ab 1.10.1863 die Einfuhr von Mühlenfabrikaten in die Stadt erlaubt. Dem Müller war dieses gar nicht recht, der Magistrat begrüßte diese Entscheidung.

   Es gab zu dieser Zeit noch vier Grützquerren in Neukalen, welche auch Mühlenfabrikate anfertigen 29).

 

   29)  Grützquerre: Der Begriff Querre kommt von Querne = Mühlstein. Grützquerren dienten zur Herstellung von Grützkorn aus Gerste. Sie waren laut Privilegium des Mülleramts von 1785 für Privatpersonen nicht erlaubt. Seit Beginn des 19. Jahrhunderts wurden dann doch Grützquerren in Neukalen betrieben und vom Magistrat genehmigt. Die Besitzer der vier Grützquerren waren 1863: Carl Becker, Joachim Roloff, Adolf Roloff, Joachim Fischer.

 

   Bürgermeister Mau schrieb u.a.: "Behandelt der Müller seine Mahlgäste ordentlich, so wird es keinen derselben einfallen, sich von auswärts ihr Mehl kommen zu lassen, aber jetzt freuen sich wohl alle hiesigen Einwohner zum 1sten October d. J., da die Einfuhr des Mehls von auswärts freigegeben ist. So gut wie der Müller in den Städten könnten die Schlachter und Bäcker sich über die gestattete Einfuhr von Fleisch und Brod gleichfalls beklagen, aber alle sehen ein, wie diese hohe Verordnung zum wahren Heile und Segen der städtischen Einwohner, namentlich der kleinen Leute, gereicht, da solche nicht mehr der Willkühr einer einzelnen Person oder einer Classe von Personen preisgegeben sind."

 

   Erbmüller Helms schrieb am 16.11.1864 an das Ministerium in Schwerin:

 

   „An das hohe Ministerium des Innern zu Schwerin 

   In einer Lebensfrage mich und meine Existenz als Inhaber der Domanial - Erbmühlen zu Neu - KaIen betreffend wage ich vertrauensvoll an das hohe Ministerium unterthänigst mich zu wenden, da meine Berechtigungen offenbar verletzt und aufs äußerste beeinträchtiget werden. Mein zu zahlender Canon ist nach dem Consum berechnet und sollten nach meinem Contract, genau genommen, die Einwohner nur auf diesen Mühlen vermahlenes Korn consumiren. In Folge der neuen Steuereinrichtung nun ist gewissermaßen diese Zwangspflichtigkeit illusorisch geworden, indem darnach der hiesige Einwohner, wenn auch zum Vermahlen seines Korns auf den hiesigen Mühlen, verpflichtet, er doch seinen Bedarf an Mehl anderweitig kaufen und sein Korn dagegen soll vertauschen können, wo und wie es ihm beliebt; wenn er es nur auf anderen Mühlen nicht gerade abmahlen läßt.

   Seit Jahresfrist nun fahren hier in der Stadt, namentlich der Müller Köhn zu Gorschendorf für gewöhnlich wöchentlich dreimal, der Müller Stielow zu Karnitz zweimal und der Müller Klingenberg zu Schorrentin nur zuweilen, mit ihren Pungenwagen, laden Haus bei Haus Korn zum Vermahlen auf und bringen Mehl, Kleie und Schrot wieder; so wöchentlich bis jetzt 150 bis 200 Scheffel Korn auswärts vermahlen sind, davon der Gewinn, Metze und Mahlgeld contractlich mir zukommen müßte, da ich dafür den nicht unbedeutenden Canon zu entrichten habe und unter solchen Umständen mit den betreffenden die Stadt befahrenden Müllern zu concurriren auf die Dauer außer Stande sein würde, zumal ich auch noch zur Aufbringung der auf die Stadt Neu KaIen kommenden Steuerquote mit der enormen Summe von jährlich 92 Rthlr. herangezogen bin, dagegen die vorbezeichneten Müller gar nichts zahlen. - Die Müller in Malchin, Stavenhagen und Teterow zahlen jährlich an Steuer 30 bis 50 Rthlr. woselbst etwa das vierfache verconsumirt wird. - Da so meine Gerechtsame offenbar verletzt und beeinträchtigt werden und nur die Lasten mir allein verbleiben, habe ich mehrfach an den hiesigen Magistrat mich beschwerend gewendet und um ein Einschreiten gegen das unbefugte Umherfahren benachbarter Müller mit Pungenwagen, beziehungsweise gegen das Hausiren derselben mit Mühlenfabricate gebeten, ohne jedoch damit irgend etwas erreicht zu haben. Die mir gewordenen Erklärungen des löblichen Magistrats lassen den Hauptgegenstand meiner Beschwerde und Bitte, das Umherfahren mit Pungenwagen und Hausiren mit Mühlenfabricate immer unberührt. Da eine Klage gegen die einzelnen contravenirenden Einwohner, auf welchen Weg die Decrete des Magistrats hinweisen zu wollen scheinen, so wenig von mir beabsichtiget wird, als wünschenswerth für mich ist, und auch durch ein Einschreiten des Magistrats gegen den unbefugten vorbezeichneten Betrieb auswärtiger Müller leicht zu vermeiden stehet, so wage ich das hohe Ministerium ehrerbietigst gehorsamst zu bitten:

   dem hiesigen löblichen Magistrat aufzugeben, gegen das unbefugte Umherfahren der Pungenwagen fremder Müller sowie gegen das Hausiren derselben mit Mühlenfabricate in hiesiger Stadt einzuschreiten.

   In der gewissen Hoffnung meine Bitte werde nicht unberücksichtiget bleiben, verharre ich als des hohen Ministerii unterthänigster

                                  L. Helms, Erbmüller 

   Neukalen

   den 16. November 1864“

 

 

Aufhebung der Zwangsmahlpflichtigkeit der Neukalener Einwohner ab 1.1.1873

 

   Preußens Sieg 1866 hatte die Stiftung des Norddeutschen Bundes zur Folge. Diesem Bund schlossen sich auch die beiden Länder Mecklenburg an. Damit mußten sie auch die Gewerbefreiheit einführen, wie sie in Preußen schon herrschte. Das bedeutete für die Einwohner Neukalens konkret, daß sie keine Zwangsmahlgäste 30) der Erbmühle bleiben mußten. Nach vielen Verhandlungen wurde endlich am 1.1.1873 die Zwangsmahlpflichtigkeit Neukalens aufgehoben.

 

   30) Unter Mahlzwang verstand man, die Pflicht der Ortschaften und ihrer Einwohner, in einer vorbestimmten Mühle ihr Getreide mahlen zu lassen. Diese traditionelle Regelung entstand aus dem Mühlenregal, dem Recht der Landesobrigkeit über das Mühlenwesen. Sie sicherte sowohl dem Müller durch die verordneten Mahlgäste sein Einkommen wie den herzoglichen Ämtern ihre Einnahmen. Denn die Müller waren in der Regel nur Pachtmüller oder hatten dem Amt aus ihrer Mahlleistung die sogenannte Müllermetze (nd. die Matt bzw. das Mattengeld) – vom gemahlenen Korn den 12. und vom Malz den 16. Teil – zu entrichten. Der Mahlzwang wurde für die Neukalener 1873 aufgehoben. Danach entwickelten sich die Mühlen zu Handelsmühlen. Die Mahlzwangspflichtigkeit für die Dörfer war schon früher aufgehoben worden: Karnitz Ende des 18. Jahr., Niendorf 1815, Gülitz und Schlakendorf 1843, Schönkamp 1850, Salem und Warsow 1855.

 

   1869 erfahren wir, daß zur Erbmühle ein Flächeninhalt von 2849 Quadratruthen gehörte und der Canon für den Zeitraum von Johannis 1855 bis Johannis 1875 zu 652 7/8 Scheffel in Korn, im Geld zu 717 Rthlr. 1 Schilling festgesetzt war.

 

   Auf die Bitte des Magistrats vom 10. November 1871 antwortete der Müller Helms auf die entspr. Fragen:

 

„a) Der ganze Consum von Mühlenfabrikaten der Stadt Neukalen beträgt in runder Zahl:

 3500 Scheffel Weizen

13000 Scheffel Roggen

 1000 Scheffel Malz

 7000 Scheffel Futterschrot

   500 Scheffel Grützkorn

b) Die Höhe des Mahllohns beträgt für Weizen und Roggen den 12. Teil, für Malz, Futterschrot und Grützkorn den 16. Teil, außerdem für ersteres 1/2 Schilling, für letzteres 1/4 Schilling N 2/3 Mahlgeld pro Scheffel.

c) Die Mahlgäste sind auch noch verpflichtet selbst ihr Korn zur Mühle zu bringen und das Mehl wieder zu holen. Dies war ein Vortheil für mich, von mindestens 400 Rthlr. jährlich

d) Die Höhe des Mahllohnes der nicht zwangspflichtigen Mahlgäste ist wie ad. b. Der Umtausch von Mühlenfabricaten gegen Getreide ist nicht erheblich.“

 

   Am 13.11.1871 berichtete Bürgermeister Mau an die Landesregierung (u. a.):

 

   "Da, wie aus unseren früheren Berichten dem hohen Großh. Ministerium bekannt, der Erbmüller Helms den hiesigen Einwohnern zu zahllosen Beschwerden Veranlassung gegeben, solche daher von der gestatteten freien Einfuhr von Mühlenfabrikaten seit dem 1. Octbr. 1863 Gebrauch machten und wenig Korn auf den hiesigen Mühlen abmahlen lassen. Es werden nämlich aus Malchin, Karnitz, Gorschendorf, Schorrentin, Dargun und Gnoien Mühlenfabrikate hieher eingeführt und sieht man diese Mehlwagen täglich hier. Dies hat sich der Helms selbst zuzuschreiben, hätte er die hiesigen Einwohner besser behandelt, so würden sie ihm den Verdienst nicht entzogen haben. Aber alle ihre Beschwerden früher über den Müller beim Großh. Amte Dargun blieben meist ohne Erfolg.

   ... allemal scheint uns der Consum von 1000 Scheffel Malz viel zu hoch zu sein, da früher nur einige unbedeutende Brauereien hier vorhanden waren.

   Nach Gestattung der freien Einfuhr von Mühlenfabrikaten wird nach Angabe des Helms auf seiner Mühle kaum der 4te Theil des obigen Betrages abgemahlen und im gleichem Grade hat sein Absatz an Mühlenfabrikaten abgenommen, was wir zwar glauben wollen, denn z.B. fast sämmtliche Bäcker beziehen ihren Bedarf an Weitzenmehl aus Malchin."

 

   Als ab 1. Januar 1873 die Verpflichtung der Einwohner Neukalens, nur auf der Amtsmühle mahlen zu lassen, aufgehoben wurde, fanden viele Streitigkeiten ein Ende.

 

   Die Einführung der Gewerbefreiheit hatte zur Folge, daß 1874/75 eine weitere Windmühle auf dem südlichen Teil des Mühlenberges von dem Müllermeister Friedrich Hahn 31) errichtet wurde. Friedrich Hahn war vorher als Geselle beim Müller Helms tätig.

 

   31)  Müllermeister Friedrich Martin Joachim Johann Hahn (geb. 3.12.1843 in Rüst bei Goldberg, gest. 15.9.1905 in Neukalen) war verheiratet mit Wilhelmine Elise Dorothea, geb. Kähler (geb. 4.6.1842 in Kleinen, gest. 12.3.1903 in Neukalen).

 

 

Übergang der Domanial – Erbmühle zu Stadtrecht ab Johanni 1877

 

   Am 19. Juni 1873 wurde vom großherzoglichen Amt in Dargun der Beschluß gefaßt, die Amtsfreiheiten in den Städten zu den betreffenden Stadtbezirken hinzuzulegen.

   Für Neukalen betraf es die Erbmühlen, welche zu der Zeit gerade der Müller Helms innehatte. Auf der Sitzung des Magistrats am 3. August 1873 beschloß dieser darauf einzugehen. Zu klären blieb aber noch, inwieweit dem Müller weiterhin die Weidefreiheit und die Befreiung von Abgaben laut seinem Vertrag zustand. Die Stadt forderte, daß der Müller alle Rechten und Pflichten eines Bürgers annehmen müsse. Zu den Pflichten gehörten z.B. Armengeld, Rectorspeisegeld, Nachtwächtergeld, Hundesteuer, Straßenerleuchtungsgeld, Glockenläuten bei Sterbefällen fürstlicher Personen usw. Müller Helms zahlte 1876 eine Jahrespacht von 435 Mark 80 Pfennig.

 

   Die Auseinandersetzungen zwischen dem großherzoglichen Amt Dargun und dem Magistrat dauerten einige Jahre, bis endlich alle Fragen geklärt werden konnten.

 

   Im April 1877 kam dann der Vertrag zustande. Das Amt Dargun übertrug alle aus dem Erbenzins - Contract über die Windmühlen bei der Stadt Neukalen c.p. 32) vom 1. Juni 1815 ihm zustehende Rechte, soweit dieselben noch von Bestand sind ... von Johannis 1877 ab ohne Vorbehalt an die Stadt Neukalen. Die Stadt Neukalen zahlte dagegen an das Amt Dargun ein einmaliges Kapital von 7500 Mark am Tage der Tradition 33).

 

32) c. p. = cum pertinencies = mit allem Zubehör.

 

33) am Tage der Übergabe.

 

   Von den zur Erbmühle gehörenden Gebäuden und Ländereien mußte der Müller nun die landesgesetzmäßigen Steuern entrichten.

 

   Im „Öffentlichen Anzeiger für die Ämter Dargun, Gnoien, Neukalen“, Nr. 29 vom 11.4.1877 erschien folgender Artikel:

 

   „Nach langen Verhandlungen ist, wie wir erfahren, zwischen dem Großherzogl. Amte und der Stadt Neukalen jetzt ein Vertrag abgeschlossen, Inhalts welches die Erbmühle zu Neukalen mit allen Zubehörungen zu Johannis d. J. aus dem Domanial - Verbande ausscheidet und gänzlich zu Stadtrecht und an den Magistrat zu Neukalen übergeht.”

 

 

Das Mülleramt

 

Für alle Müller im Amtsbereich Neukalen galt eine vom Herzog Friederich zu Mecklenburg am 9.11.1757 unterzeichnete umfangreiche Amtsordnung. 1785 wurden die 45 Artikel, in welchen das Amtsleben (Mitgliedschaft, Zusammenkünfte, Ausbildung, Wahl und Funktion der Alterleute, Strafen u.a.) streng vorgeschrieben war, neu bestätigt. Als Altermann des Mülleramtes wird um 1860 der Müller Helms genannt. Zum Mülleramt Neukalen gehörten damals noch Dargun und Teschow.

   Das Amt der Wind- und Wassermüller Neukalen bestand bis 1888. Als Amtslokal diente bis dahin der Hingstsche Gasthof. 

   1888 gehörten dem Mülleramt Neukalen nur noch H. Siemund, Müllermeister in Teschow und Frau Wagenknecht aus Neukalen an. Das Mülleramt Neukalen wurde der neu gegründeten Müller Innung zu Malchin angeschlossen.

   Die Zeichnung der Amtsfahne entstand nach der Beschreibung des Müllermeisters Julius Grambow. Diese Fahne existierte noch bis 1945.

Die Fahne des Mülleramts

Die Fahne des Mülleramts.

 

 

Ratmannsteich mit den Mühlen im Hintergrund (um 1955)

Ratmannsteich mit den Mühlen im Hintergrund (um 1955).