Die Johannis 1815 an den Müller Christoph Wentzel 24) in Erbpacht verkauften Windmühlen mit Zubehör übernahm ab 1818 sein Sohn Friederich Wentzel.
Am 25.2.1820 kam es zu einem tödlichen Unfall. Der 28jährige Mühlenbursche Joachim Diederich Ladwig wurde „beym Aufgießen vom Rade ergriffen und zerschmettert“.
24) Christoph Wenzel wurde 1755 in Dehmen geboren und starb am 29.7.1824. Sein Sohn Johann Heinrich Friederich Wenzel, geb. am 7.3.1792 in Kasdorf, heiratete am 3.12.1825 in Neukalen Maria Elisabeth Friederica, geb. Glasow.
Beschwerden über den Müller
Am 8.1.1823 beschwerte sich der Magistrat beim Großherzoglichen Amt zu Dargun über den Müller:
“Es sind schon seit längerer Zeit häufig Beschwerden abseiten hiesiger Einwohner über den Müller Wenzel eingegangen dahin, daß derselbe die Mahlgäste über die Gebühr warten lasse und am Ende, wenn er überall abmahle, nicht allein weniges, sondern auch schlecht gemahlenes Mehl liefere - das zu starke und unerlaubte Matten ist eine für sich bestehende Sache und muß, bis dahin, daß einzelne Uebervortheilte klagend auftreten wollen, auf sich beruhen bleiben - das lange Warten lassen aber und die Lieferung eines schlechteren Mehles, wo Noth thut sind allgemeine Angelegenheiten, welche wir aufzunehmen, und derethalben wir unsere Bürger zu vertreten schuldig sind. Die Ursache, weshalb der Müller so handelt, soll die schlechte Beschaffenheit seiner Mühlen seyn. Man sagt uns, und unsere Nachrichten halten wir für glaubwürdig, daß die Sichttücher überall löcherigt, von schlechtem Material und starck gestopft seyn sollen. Zwei Untersteine sollen in mehrere Stücke geborsten seyn, ja es sollen Stücke darin fehlen. Ein Oberstein soll nur wenige Zoll starck und auch schon gerissen seyn und das ganze Getriebe soll so schwach seyn, daß der Müller es nicht wagt, auch bei ganz mäßigem Winde beide Gänge mit einem male mahlen zu lassen...”
Vom Großherzoglichen Amt Dargun wurde der Müller ermahnt, was aber nicht half. Müller Wenzel stand weiterhin in der Kritik der Neukalener.
Verkauf der Mühlen an den Müller Weckmann ab 1828
Der Müller Johann Heinrich Friedrich Wenzel bot im Herbst 1827 die Mühlen meistbietend zum Verkauf an. Es meldete sich als Käufer nur der Müller Friederich Weckmann aus Klein Bützin. Am Nachmittag des 9.11.1827 fanden sich beide Müller im Großherzoglichen Amtsgericht zu Dargun ein, um noch einige Punkte des abzuschließenden Kaufvertrages zu ändern.
Am 15.11.1827 wurde der Kaufvertrag in der Darguner Amtsstube unterzeichnet. Müller Weckmann übernahm die Mühlen am 3.1.1828 und zahlte dafür 2550 Rthlr. Der Müller Johann Heinrich Friederich Wenzel zog nach Wagun.
Der neue Müller Friederich Weckmann wurde 1778 in Wangelin bei Plau geboren. Mit 15 Jahren trat er beim Müller Langfeldt zu Lübz in die Müllerlehre, blieb dort 3 Jahre als Lehrling und 1 Jahr als Geselle. Kurze Zeit arbeitete er danach als Zimmermann und dann 2 Jahre bei seinem späteren Schwager in Friedrichsruh als Müllergeselle. Er heiratete Christine Timm aus Schönberg bei Friedrichsruh und gründete einen eigenen Hausstand, indem er die Herrberger Mühle in Pacht nahm. Nach Ablauf der Pachtjahre, pachtete er andere Mühlen, zuerst in Alt Samit, darauf in Schorrentin und in Gorschendorf. Sechs Jahre hatte er dann den “Neuen Krug” (zwischen Neukalen und Güstrow) und danach wieder eine Mühle in Diekhof gepachtet. Hier gab es Ehestreitigkeiten, in deren Folge er von seiner Frau geschieden wurde. Mit der Grundherrschaft führte er einen Prozeß, da man ihm das Wasser für seine Wassermühle abgegraben hatte. Als Entschädigung wurden ihm 1000 Rthlr. ausgezahlt, und er verließ die Pachtung. Ein Jahr wohnte er in Klein Bützin und hat “wie es geheißen, mit einer unverheiratheten Person zu Klein Bützin unerlaubten Umgang gelebt”. Nun kam er als Pächter auf die Neukalener Mühle.
Bereits am 4.2.1828 stellte der Müller Weckmann beim Magistrat den Antrag, in seinem Wohnhaus Mehlhandel treiben zu dürfen, besonders “für den kleinen geringen Mann, welcher oft keinen Scheffel Korn bezahlen kann, zur größten Bequemlichkeit und Nutzen, wenn er in kleinerem Maaße, Metzen oder Pfund Weise, seine Bedürfnisse an Mehl nach seinem Cassenbestande kaufen, oder creditirt erhalten kann”. Der Magistrat stimmte seinem Antrag unter bestimmten Bedingungen zu, unter anderem sollte die Genehmigung nur auf seine Person beschränkt bleiben.
Friederich Eggert, ein 8jähriger Sohn des Ackermanns Johann Eggert aus Neukalen, hatte sich unerlaubt und in leichtsinniger Weise - sicherlich in Nachahmung größerer Jungens - an einen langsam drehenden Mühlenflügel festgeklammert und war abgestürzt. Er erlitt hierbei einen Armbruch und verstarb am 25.10.1828 „am kalten Brande“, der infolge des Armbruchs entstanden war.
Auch Müller Weckmann geriet bald in Schwierigkeiten und kam mit seinen Pachtzahlungen an das Amt Dargun in Rückstand. Am 13.10.1829 wurde ihm dafür folgendes gepfändet:
2 braune Wagen Pferde a 12 Jahr a Stück 16 Rthlr. 32 Rthlr.
1 holsteinscher Wagen mit einer Bank 24 Rthlr.
1 Bauwagen 24 Rthlr.
3 Schwartzbunte Kühe
wovon 2 a 5 Jahr a 16 Rthlr. 32 Rthlr.
1 a 9 Jahr 10 Rthlr.
2 Schweine a 9 Rthlr. 18 Rthlr.
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140 Rthlr.
Neukalden 13ten October 1829
F Rattich”
Folgende Bitte richtete der Müller Weckmann an das Großherzoglich Mecklenburgische Cammercollegior:
“Allerdurchl. pp.
Vor etwa zwei Jahren erkaufte ich die hiesige Erbenzins Mühle für 2550 Rthlr. N/3 und obwohl, gleich Anfangs, die gänzliche Verarmung meines Vorgängers, so wie der Umstand, daß besagte Mühle in dreien angesetzten Licitationsterminen keinen Käufer gefunden hatte, mich wegen meines Fortkommens besorgt machte; so beruhigte mich doch teils der Gedanke, daß rastloser Fleiß und fortgesetzte Sparsamkeit Großes zu wirken vermöge, teils der Hinblick auf den meinem Contract untergelegten Anschlag einigermaaßen.
Ich hatte indessen die erst später mir sichtbar gewordene große Mangelhaftigkeit der Mühlenwerke, deren Herstellung viele hunderte kostete, außer Berechnung gelassen und was das Schlimste ist, übersehen, daß der Ertragsanschlag nach der Consumtion zur Kriegszeit formirt worden, daß die mir in Zeitpacht für 146 Rthlr. beigelegte Landmalgäste zu entfernt wohnten um auf ihre Heranziehung hoffen zu können, und daß endlich der mit jedem Jahre, in den kleinen Städten sich mehrende, nun schon sehr ins große gehende Kartoffelbau den Verbrauch des Getreides jeder Art zu sehr mindert.
Alle diese Umstände erklären es, daß von dem Ertragsanschlage ungeheuer abweichend, in den zuletzt verstrichenen 23 Monaten nicht mehr als das auf dem Atteste sub a verzeichnete Getreide, wovon die mir gebürende Metze, nach dem höchsten Preis berechnet, kaum die Summe von 500 Rthlr. bringt zur Mühl gekommen und da ich gleichwol aljärlich an Canon 544 Rthlr. an Zeitpacht 146 Rthlr. an Armengeld 10 Rthlr. an Contribution 54 Rthlr. ausser den bedeutende Stadtkosten zu zalen habe, so bedurfte es nicht erst des Unfalles, der mich nötigte 200 Rthlr. an eine neue Mühlenwelle zu wenden, um mich mit 246 Rthlr. in Pachtrückstand gerathen zu lassen und auch zu der Überzeugung zu führen daß die angestrengteste Thätigkeit, verbunden mit der größten Sparsamkeit, unzureichend sey, mich und meine Familie vom gänzlichen Untergange zu schüzen.
In dem Bewußtsein, daß ich selbigen nicht verschuldet, daß wirklich der Grund meines Ruins nur in meinen contractl. Verhältnissen zu suchen sey, wendete ich mich zu zweien Malen an Ew. Ghl Cammercollegium, um Erlassung des Pachtrückstandes und um eine Revision des meine Verpflichtung begründenden Ertragsanschlags bittend, ich ward aber abschläglich, wahrscheinl. nur darum abschlägl. beschieden, weil die Gewährung die Befugnisse des gedachten Collegii übersteigt.
Mir ist also zu meiner Rettung vom sonst sichern zuverlässig auch fürs Allerhöchstden höchstes Interesse nachteilige Verderben nur noch allein die Zuflucht zu Ew. Ghl allbekanter landesherrlichen Gnade übrig und auf diese Frist vertrauend wage ich allunthst. zu bitten
Allerhöchster wolle in Gnaden geruhen, die allerhöchste Verfügung zu treffen, daß mir nicht nur meine an 246 Rthlr. Pachtrückstände aus den schon angeführten durch das Attest sub 6. noch mehr bestärktem Grunde, gänzlich erlassen, sondern auch meine contractl. praestanda, nach vorgengiger Untersuchung der Verhältnisse angemessen, abgemindert werden.
Nur wenn das geschieht bin ich mit meiner Familie dem Bettelstäbe zu entreißen und daß nach diesem die Amtsuntert. Huld nicht verfallen lassen werde - die Hofnung ist eben so fest begründet als die tiefste Ehrfurcht, worin ich lebenslänglich bestehe als
E Ghl alluntertänigster Weckmann“
Der Magistrat gab dazu folgende Stellungnahme ab:
„Auf Bitte des hiesigen Erbmüllers Weckmann bezeugen wir hiedurch der Wahrheit gemes
1. daß dieser Mann seit den 2 Jahren, während welcher er hier Erbmüller war, sich so betragen hat, daß kein einziger Bürger zu uns gekommen ist, um unsern Beistand gegen ihn wegen zu vielen Mattens oder sonst wegen Beeinträchtigung zu imploriren, ein Fall der in frühern Zeiten häufig eintrat.
2. daß dieser Erbmüller Weckmann nicht im Stande ist und sein kann, alle diejenigen Ausgaben, Kosten Zinsen und Lasten zu tragen die er tragen soll. Zwar kennen wir seinen mit dem ehemaligen Erbmüller Wenzel abgeschlossenen Contract nicht officiel, auch seine Stellung zur hohen Ghzl. Cammer, aber es leuchtet uns ein, daß pp Weckmann jetzt nicht Erbmüller hier im Orte seyn würde, wenn es möglich gewesen wäre daß irgend ein Müller bei dem uns bekannten ausgelobten Preise, auch bei der mäßigsten innen Wirthschaft in seinem Haushalte hätte bestehen können. Denn, wenn er mit seinen bezahlten Geldern und denen davon zu tragenden Zinsen mit seinen ihm obliegenden Reparaturen und Baukosten seine öffentl. Kosten und seinen zu zalenden Canon hätte durchkommen können, so würde er nicht jezt Müller am Orte seyn, sondern wir, abseiten der Stadt, würden die Mühle, welche uns bei dem Abgänge des Wenzel zu Gebote stand, gekauft und an uns gebracht haben.
Neukalden den 2 Januar 1830
Bürgermeister und Rath
Petri O F Schumacher H O Willgos”
Der Neukalener Bürgermeister Petri setzte sich sehr für den Müller ein. Er hielt die geforderte Pacht für zu hoch. Da der Müller Weckmann weiterhin seine Pacht nicht bezahlte, wurden am 4.3.1830 erneut Gegenstände gepfändet:
“Auf Befehl ein großherzogl. Amt wurde der Erbmüller Weckman nach vorauf gegangene 3 - Tägige verwarnung auf einen Pacht Rückstand von 146 Rthlr. 32 Schilling abgepfändet wie folget:
1 Kleider Schrank 8 Rthlr.
1 Schreibpuldt mit Aufsatz 6 Rthlr.
1 Sopha 4 Rthlr.
1 Runder Eichen Klaptisch 3 Rthlr.
1 Stubenuhr mit Geheuse 12 Rthlr.
1 Aufstandbett besteth in
1 Oberbett
1 Unterbett
2 Pfühle
2 Küßen 30 Rthlr.
1 großen Spiegel 2 Rthlr.
12 Scheffel Hafer a 16 Schilling 4 Rthlr.
-------------
69 Rthlr.
Es ist noch zu bemerken das nach außSage des Weckman alle die abgepfändeten Sachen Seine Frau gehohre
Nienkalden Holbach
den 4ten Maerz 1830 Amtslandreuter“
Am 10.3.1830 sollte Müller Weckmann in Dargun gegenüber dem Amtsverwalter Barkow Stellung zu seinen Pachtrückständen nehmen. Er sagte dazu:
“Er habe nicht geglaubt, daß ein nach der jetzigen Consumtion formirter Anschlag sich so hoch belaufe, sehe aber wohl ein, sich hierin geteuscht zu haben. Nichts desto weniger sey es ihm bisher unmöglich gewesen, seinen pächterischen Verbindlichkeiten besser als geschehen, zu genügen, denn die Erhaltung der Mühlen erfordern einen jährlichen bedeutenden Aufwand, welcher in seinen beiden ersten Wohnjahren um so größer gewesen, als sein Vorgänger vieles habe verfallen lassen. Sowohl die Holländische als die Bockmühle hätten mit 2 neuen Wellen, Ruthen und Steinen versehen werden müssen und diese Ausgaben, so wie die Tragung der übrigen öffentlichen Lasten, wären hauptsächlich schuld an seinem Verfallen. Nehme man ferner an, daß er während der Reparaturen an den Mühlen nicht habe mahlen können, und daß viele Neukaldensche Einwohner ausmahlten, ohne deshalb zur richterlichen Ahndung gezogen werden zu können; endlich daß die ihm zwangsweise beigelegten Domanial Ortschaften gerne contravenirten indem es für sie mit Belästigung verknüpft sey, erst bei der Steuer einen Zettel auf das zur Mühle zu bringende Korn zu holen, - so dürfe es wohl nicht auffallen wenn er mit der Pachtzahlung zurück geblieben.
Er getroste sich demnach einer Aenderung seiner bisherigen Verhältnisse im Allgemeinen und hoffe namentlich, daß seine Pachtrückstände wenn auch nicht gänzlich getilgt, doch abgemindert werden würden.
Vorgelesen, genehmigt, entlassen.
in fidem
Havemann“
Eine Bitte des Müllers Weckmann bei der großherzoglichen Kammer in Schwerin um Erlassung seines Pachtrückstandes und Regulierung seiner Pachtverhältnisse wurde am 25.3.1830 abgelehnt. Daraufhin bat Weckmann um die Entlassung aus seinem Pachtvertrag.
Der Erbmüller Weckmann, seine Ehefrau und der Müllergeselle Friedrich Schröder aus Dargun wurden am 17.7.1830 um 10.00 Uhr zur Aussprache vorgeladen. Weckmann schuldete dem Amt bereits 637 Rthlr. 11 Schilling, und seine Wirtschaft lag am Boden. Aus diesem Grund wurde die Leitung der Mühlenwirtschaft in Neukalden dem fast 32jährigen Müllergesellen Friedrich Schröder administrativ übertragen. Damit sollte dem weiteren Verfall der Mühlen und der Wirtschaft vorgebeugt werden. Weckmann durfte in der Müllerwohnung wohnen bleiben und auch weiterhin Mehlhandel betreiben. Der Müllergeselle Schröder erhielt dafür eine freie Wohnung, freies Essen und Trinken sowie pro Woche 1 Rthlr. 8 Schilling. Zur Führung der Mühlenwirtschaft bekam er von Amtswegen folgende Anweisung:
“a) er hat nicht blos auf die Leitung der Müllerey und der Mühlen, sondern auch auf die ganze innere und äussere Wirthschaft genau zu sehen und für den ordentlichen Betrieb derselben zu sorgen
b) alle Gelderhebungen, und so ferne sie durch den tägl. Verkehr der Müllerey herbeigeführt werden, zu beschaffen
c) alle zur Fortsezung der Müllerey und der Wirthschaft nothwendigen Ausgaben aus der Administrations - Casse zu bestreiten
d) über Einnahmen und Ausgaben genau Rechnung zu führen, welches
e) auf Rücksicht des Korns jeglicher Art geschehen muß
f) nicht allein die Wochenzettel, welche nach dem Amtswegen ihm zu gebenden Modelle, anzufertigen, alle acht Tage einzureichen, sondern auch über den Fortgang der Administration zu berichten, bei ungewöhnlichen Vorfällen aber eine ungesäumte Anzeige beym Amte zu machen.
g) besonders darauf zu vigiliren, daß kein Contraventionen von den Zwangsmahlgästen vorgenommen, wo selbige aber dennoch betrieben werden, ihnen möglichst auf die Spur zu kommen sich zu bemühen und Fälle der Art unverzügl. anzuzeigen
h) Verkauf von Korn im Grossen, wenn sich soviel Vorrath halten solte, darf er ohne vorherige besondere Anfrage nicht vornehmen, und eben so wenig irgend eine Handlung, wodurch der jezige Stand der Sache verrückt wird. Daher ist er endlich
i) auch verpflichtet, auf die ihm nach der heute aufgenommenen Verhältnisse zu überwiesenden Sachen genau zu wachen und für ihre Conservation möglichst besorgt zu seyn.”
In diesem Zusammenhang erfahren wir, daß 1830 an Hilfskräften noch vorhanden waren: 2 Müllergesellen, 1 Lehrbursche (Friedrich Rolof), 1 Knecht bei den Pferden (Christof Clasen) und 2 Dienstmädchen (Maria Peters und Maria Ziegler).
Müller Weckmann fügte sich ungern der Administration. So versteckte er bei seinem Nachbarn, dem Ackersmann Stüdemann 100 Scheffel abgemahlenen Roggen, den er von dem Pastor Daries aus Brudersdorf am 15.7.1830 gekauft hatte, und verheimlichte dem Amt diese Menge zu seinem Vorteil. Man untersagte ihm auch weitere Privatfahrten mit Pferd und Wagen, da er zum Nachteil der Mühlenwirtschaft in einer Woche nach Rostock, Bad Doberan und Malchin gefahren war.
Ein Darguner Beamter schrieb:
“Ein wachsames Auge muß man auf diesen Menschen aber haben; denn er hat sich mehrfach seiner rechtlichen Gesinnung wegen verdächtig gemacht. Besonders aufgefallen ist mir die mündliche Anzeige des Landreuters Müller, der der Administrator Schröder nicht widersprochen, daß nämlich der Müller Weckmann einem Gerüchte zu Folge es versucht haben sollte, die Gesellen zu bewegen, einige Schrauben an den Mühlen loszumachen, wodurch den Mühlenwerken Schade zugefügt seyn würde. Gegen mich selbst hat er sich privatim mehrfach so geäußert, daß seine Absicht, die Administration möglichst kostspielig zu machen, nicht zu verkennen war. Hiernach zu schließen hegt er entweder die Ueberzeugung, daß für seine oeconomische Lage keine Rettung mehr vorhanden sey, oder er hofft noch immer, mit seiner Supplic, um Herabsetzung seiner Erlegnisse, welche er aufs neue beym Allerhöchsten Großh. Cabinette angebracht haben soll, zu recassieren; dabey aber muß er dann begreiflich wünschen, daß der Ertrag aus der Administration möglichst geringfügig sey. In jedem Falle scheint Vorsicht durchaus nothwendig und daher habe ich dem Administrator selbige dringend wiederholt empfohlen, zugleich denselben auch angewiesen, den Müller Weckmann nach Kräften von allem, besonders von den Mühlen entfernt zu halten. Meine Herrn Mitbeamten werden, wie ich glaube, diesem Verfahren beytreten.
Dargun, den 26. Juli 1830.”
“Der beeidigte Administrator Schröder von Neukalden macht so eben die Anzeige, daß der Müller Weckmann daselbst anfange, gegen ihn aufsässig zu werden, namentlich gestern ihm den Gebrauch von Pferd und Wagen zum Besten der Administration, streitig gemacht habe und auf eine ordnungswidrige und störende Weise herumtobe. Diesem Unfuge zu steuern und den ruhigen Fortgang der Amtswegen eingeführten Administration zu sichern, ist nachstehender Erlaß zu expediren.
An den Müller Weckmann zu Neukalden
Dem Erbmüller Weckmann zu Neukalden wird jede Widersetzlichkeit gegen den Administrator Schröder und dessen Anordnungen, bey Strafe sofortiger Arretirung untersagt.
Dargun, den 20. August 1830.
Protocollum gehalten in der Amtsstube zu Dargun den 23. Aug. 1830 in praes.
des Herrn Amtsverwalters Barckow
Von Citatis wurde in Veranlaßung des vorliegenden Acten Stücks vorgerufen
1. der beeidigte Administrator der Ncaldensche Mühle, Friederich Schröder, welcher auf Befragen angab: er habe am 19. d. M. eine Fuhre Korn für Herrn Dr. Willgohs aus dessen Scheune zur Stadt mit dem Müllerfuhrwerke fahren lassen, und dafür den angemessenen Werth von 8 Schilling in der Administrations Rechnung in Einnahme gebracht. Amtswegen sey ihm aufgegeben, die Wirthschaft ordentlich zu betreiben, namentl. habe er die Instruction erhalten, das Fuhrwerk, wenn es in der Wirthschaft nicht gebraucht werde zu andern Geldfuhren zu benuzen, damit der Ertrag aus der Administration möglichst erhöhet werde. Der Müller Weckmann habe bis zur Einführung der Administration ein Gleiches gethan und ob zwar derselbe während der Administrations Zeit Vieh und Fuhrniß unbedingt zur Disposition der h. Ghzl. Cammer, in deren Auftrage das Amt die Administration eingeführt habe, überlassen, so habe ihn der Müller Weckmann doch an dem fragl. Tage nicht bloß Vorwürfe darüber gemacht, daß er Pferde und Wagen benuzt, sondern sogar verlangt, er solle sich künftig dergleichen nicht wieder herausnehmen und ohne vorher nachgesuchte Erlaubnis bei ihm den Weckmann das Fuhrwerk nicht wieder gebrauchen.
Habe er, Comparent, denselben zwar hierauf mit Ruhe entgegnet, wie er seiner Instruction so wie seinem geleisteten Eide, vermöge dessen er zur Förderung der Wirthschaft, verpflichtet sey, gemäs handeln müsse; so wäre ihm von jenem darauf doch zur Antwort erteilt
der Eid sey beschissen
überhaupt schelte und tobe der Müller Weckmann so viel herum, daß er um Abstellung dieser Ungebühr bitten müsse, weil die Wirthschaft und Administration dadurch gestört werde.
Hierauf trat
2. der Müller Weckmann
vor, welcher mit der Denunciation des Administrators Schröder bekannt gemacht, sich vernehmen ließ: es sey unwahr, daß er dem Denuncianten den Gebrauch von Pferd und Wagen untersagt, unwahr, daß er verlangt derselbe solle sich künftig dazu die Erlaubniß von ihm holen; unwahr daß er ihm angedeutet sich dergleichen künftig nicht wieder herauszunehmen; unwahr daß er gegen denselben geäussert, sein Eid sey beschissen; endlich unwahr, daß er sich überhaupt ungebührl. als tobend betragen, oder ihm etwas in den Weg gelegt habe.
Das Wahre der Sache verhalte sich folgendergestalt:
Der Administrator Schröder habe am 19. d. eine Fuhr Korn aus der Scheure für den Herrn Dr. Wilgohs holen lassen, und er, Deponent ihn deshalb befragt, wer ihm solches erlaubt habe und wie er umsonst fahren lassen könne. Hierauf sey von Schröders Seite entgegnet, daß er solches dürfe und wenn es so gemeint sey, das Fuhrgeld mit 8 Schilling aus seiner eigenen Tasche bezahlen wolle.
Weiter sey nichts vorgefallen.
Der Administrator Schröder entgegnete auf die Einrede des Müllers Weckmann, daß so, wie er früher angegeben, die Sache sich verhalte, wenn gleich es wahr sey, daß er zu Weckmann als dieser geäussert, er, Deponent, lasse das Korn wohl umsonst fahren, gesagt habe, es würden dafür 8 Schilling angeschrieben und wenn der Herr Dr. Wilgohs solche nicht bezahlte; so werde er sie selbst berichtigen.
Der Müller Weckmann endlich blieb bey seiner hiebevorigen Disposition, beide Comparenten provocirten auf das Zeugniß des Müllergesellen Lemcke und des Lehrburschen Rolof zu NKalden, welche bei dem Vorfälle zugegen gewesen, genehmigten mit der Bemerkung, wie sie weiter nichts hinzuzufügen wüsten, das ihnen vorgelesene Prot. und wurden entlassen.
in fidem
Johann Liss ad
qua registr. praef.”
Im September 1830 sollte zum Verkauf der Mühlen geschritten werden. Es kam aber nicht dazu, da überraschend folgendes Schreiben beim Darguner Amt einging:
“Serenissimus wollen noch den Versuch machen lassen, den Erbmüller Weckmann zu Neukalden beim Besitz der dortigen Mühlen zu erhalten, mithin für jetzt dem Verkaufe Einhalt thun. Mit Vorbehalt weiterer Bestimmung, werden daher die Beamten zu Dargun hierdurch angewiesen: das bisherige Verfahren wider denselben auch insbesondere rücksichtlich der kostbaren Administration zu sistiren.
Schwerin, den 26ten September 1830.
Zum Großherzogl. Mecklenbl. Cammer – Collegio Allerhöchst verordnete Director, Vicedirektor und Räthe.”
Der Müller Weckmann wurde wieder als Besitzer der Neukalener Mühlen eingesetzt. Ihm wurde ein Teil der Zeitpacht erlassen. Die Pachtrückstände aus den Jahren 1828 bis 1830 sollte er in den folgenden Jahren in Raten zurückzahlen.
Verkauf der Erbpachtmühlen
an den Müller Friedrich Zörn 1839
Am 28.11.1838 bat der Müller Friederich Weckmann um den Verkauf seiner Erbpachtmühlen. Es meldete sich der Müller Zorn.
Müller Zörn bekam am 26.1.1839 die allerhöchst vollzogene Confirmationsacte ausgehändigt. Er bezahlte für die Mühle 3000 Rthlr. Als Übergabetermin war Johannis 1839 vereinbart worden. Der Erbmüller Weckmann hatte zu diesem Zeitpunkt noch Rückstände von insgesamt 494 Rthlr 43 Schilling 6 Pfennig an das Amt zu berichtigen.
Dem Müller Friedrich Zörn wurden die Mühlen am 1.7.1839 vom Amt angewiesen. Bis 1843 übernahm er den Pachtcontract des vorigen Besitzers und mußte 146 Rthlr. 24 Schilling Quartalspacht bezahlen.
Am 18.8.1841 wurde ihm die Anlegung einer Roßmühle unweit der Windmühlen gestattet, die er dann auch bald darauf einrichtete. Dafür mußte er jährlich 10 Rthlr. an die Amtskasse zahlen.
Am 20.12.1843 unterzeichnete der Müller Zörn den neuen Pachtvertrag, der auf zwölf Jahre - von Johannis 1843 bis Johannis 1855 - lautete. Gleichzeitig wurde auch der Mahlzwang des Pächters von Schlakendorf gegen eine jährliche Gebühr von 30 Rthlr. und des Pächters von Gülitz gegen eine jährliche Gebühr von 15 Rthlr., zu zahlen an die Amtskasse, aufgehoben. Jeder Tagelöhner mußte dafür 20 Schilling bezahlen. An Quartalspacht mußte Zörn 115 Rthlr. 14 Schilling aufbringen.
Am 6.2.1845 klagte der Müller Zörn, daß sich der Zimmergeselle Grambow in Warsow eine Handkornmühle gebaut habe, “womit er mir versichert in kurzer Zeit 100 Scheffel Roggenmehl mahlen zu können”. Er bittet, die Mühle zu “confisciren”, da der Grambow als Zwangsmahlgast kein Recht dazu hätte, selber zu mahlen.
Am 5.9.1846 stellte man auf der Rats- und Bürgersitzung fest, daß die Umzäunung der Mühlen, “bestehend aus 3 Fuß hohen auf einander liegenden Bauhölzern vor etwa 15 bis 20 Jahren fortgekommen und zwar Stückweise”. In dem Protokoll heißt es weiter:
“Wenn gleich die holländische Windmühle aus dem Grunde keiner Befriedigung bedürfe, weil die Windmühlenflügel nicht bis auf die Erde reichten, so ist das Verhältnis doch anders bei der Bockmühle, um welche die Wiederherstellung der Befriedigung erforderlich erscheint, um das in dem Schlage weidende Vieh abzuhalten. Es wurde beschlossen dieserhalb sofort an das Großherzogliche Amt Dargun zu schreiben.”
Beschwerden gegen den Müller Zörn
1848 führten die Bürger vielfache Beschwerden gegen den Müller. Sie wünschten, daß er ihr Korn zum Mahlen abholt und anschließend das Mehl zurückbringt. Außerdem fühlten sie sich beim Metzen übervorteilt und baten deshalb um die Anschaffung einer Waage.
Müller Zörn stellte eine Waage mit den nötigen Gewichten auf. Damit sollte das ungenaue Metzen aufhören. Es wurde folgende vorläufige Vereinbarung getroffen:
a) für ein Scheffel Weitzen berechnet zu 64 Pfund erhält er 5 Pfund und 1 ½ Pfund Staubmehl, zusammen 6 ½ Pfd.
b) für ein Scheffel Roggen berechnet zu 60 Pfund welcher gesichtet wird mit Staubmehl 6 ½ Pfd.
c) für ein Scheffel Roggen zu Brodmehl zu 60 Pfund erhält er mit Metze und Staubmehl 6 Pfd.
d) für ein Scheffel Futterschroot oder Malz zu 60 Pfund berechnet, erhält er mit Metze und Staubmehl 3 ½ Pfd.
So geschehen F Zörn
Neukalden den Mühlenmeister
29sten Juni 1848 C. Falius F. Burmeister
Bäckerälterleute.”
Das Bäckeramt war mit dem berechneten Anteil an Staubmehl nicht einverstanden. Diese ungeklärte Angelegenheit führte dazu, daß sich das ohnehin gespannte Verhältnis zwischen dem Müller und den Bäckern sowie Mehlhandel treibenden Kaufleuten in der Stadt weiter verschlechterte. Man suchte nach Möglichkeiten, dem Müller Schaden zuzufügen.
1828 hatte der Magistrat dem Müller Weckmann erlaubt, in seinem Wohnhaus Mehlhandel treiben zu dürfen. Dabei war es auch geblieben, als der Müller Zörn die Mühlen übernahm. 1849 beschloß der Magistrat, den Mehlhandel des Müllers Zörn in seinem Haus zu verbieten. Dieses Verbot löste den Protest der Einwohnerschaft aus, die eine Eingabe an den Magistrat mit über 250 Unterschriften einreichten. Vor allem die ärmeren Bevölkerungsschichten befürchteten - sicher nicht zu Unrecht - daß andere Händler das Mehl nun teurer verkaufen würden.
Auf Grund der Eingabe wurde auf der Rats- und Bürgersitzung vom 29.1.1850 beschlossen, dem Müller den Mehlhandel weiterhin zu gestatten, jedoch unter besonderen Bedingungen. So mußte jeden Sonnabend unter Beisein einer Magistratsperson der Mehlpreis für die nächste Woche festgelegt und an der Rathaustafel angeschlagen werden. Eine Anfrage beim Ministerium des Innern wurde unterm 22.3.1850 mit der Maßgabe entschieden, daß der Mehlhandel dem Müller gestattet sein soll.
Daß der Magistrat dem Müller nicht wohl gesonnen war, geht auch aus der Ablehnung hervor, als der Müller Zörn um Aufnahme als Bürger der Stadt bat. Er erhielt am 12.11.1849 einen abschlägigen Bescheid. Daraufhin brachte er sein Anliegen beim Ministerium vor:
“Ich wohne seit mehreren Jahren als Erbmüller zu Neukalden in dessen Ringmauern mein, dem Domanial - Amte Neukalden zugezähltes Erbmühlengehöft liegt.
Schon zu verschiedenen Zeiten habe ich mich zur Aufnahme als Bürger bei dem Magis-trate der Stadt gemeldet, ohne die Erfüllung meines Wunsches erreicht zu haben, wenngleich mir entgegenstehende Gründe nicht mitgetheilt sind. Zuletzt erneuerte ich mein Gesuch am 8ten November v. J. und erhielt darauf die abschriftlich angeschlossene Antwort, worin ich gleichfalls mit meinem Anträge abgewiesen bin, mit dem Unterschiede jedoch, daß hierin auch ein Grund meiner Zurückweisung ausgeführt wird, und zwar der, daß die obwaltenden Verhältnisse, worin ich als Erbmüller zu der hiesigen Commüne stehe, meine Aufnahme unthunlich macht.
Es ist schwer zu begreifen wie die Stadtbehörde meine Verhältnisse als Müller für meine Abweisung anführen mag, da jene aus dem mir verliehenen Erbpacht - Contract originiren und das Verhältniß eines hiesigen Bürgers mit seinen Rechten und Pflichten und demjenigen des hiesigen Müllers sehr wohl zu vereinigen, namentlich in einer Person zu denken ist, ohne daß dadurch Schwankungen in den bestehenden Rechtsverhältnissen nach der einen oder andern Seite hin nothwendig entstehen müßten.
Der Magistrat bezeugt selbst daß gegen meine Persönlichkeit durchaus nichts einzuwenden gewesen und auch meine Vermögensverhältnisse sind der Art, wenigstens zur Zeit noch, daß mich jede Commüne unbedenklich aufnehmen würde, nur Neukalden verweigert mir solches, weil der Stadtbehörde meine Verhältnisse als Müller ein Dorn im Auge sind, und die Stadt selbst gerne die Mühle besitzen, oder doch den ihr lästigen Bannzwang abwerfen möchte, so daß die Stadtbehörde selbst den seit vielen Jahren von meinen Vorgängern im Besitz der Mühlen und mir, gleich allen Müllern des Landes, ausgeübten Mehlverkauf mir untersagt hat.
Ich kann nicht glauben, daß in meinen Verhältnissen als Müller ein Grund liegt, mir, einen wohlhabenden, unbescholtenen Mann die Aufnahme als Bürger zu untersagen, und ich richte deshalb meine ehrerbietigste Bitte, an das hohe Ministerium des Innern dahin - dem Magistrat zu Neukalden meine Aufnahme zum Bürger der Stadt zu befehlen
Neukalden, ehrerbietigst
den 9. Januar 1850 F. Zörn”
Der Magistrat forderte nun, daß der Müller aus dem Einkommen des Mehlhandels in der Stadt Armengeld zahlen sollte. Man verlangte 16 Rthlr. Dem widersprach das Amt energisch, da in der Regel zwar 1 % des Einkommens als Armengeld gezahlt wird, die Einnahmen aus dem Mehlhandel aber niemals 1600 Rthlr. jährlich betragen.
Antrag des Müllers Zörn zur Anlegung einer Roßmühle 1850
Müller Zörn bat am 12.7.1850, eine Roßmühle anlegen zu dürfen:
“Es kömmt oft im Jahre vor, und zwar mitunter auf 3 bis 4 Wochen andauernd, daß ich wegen Windstille nicht ausreichendes Mehl schaffen kann und wünsche deshalb, bei meiner holländischen Mühle auf meinem Grund und Boden eine Roßmühle einzurichten mit einem Gange.”
Dieser Antrag wurde genehmigt, und der Müller Zörn begann sofort mit dem Bau. Bereits im September 1850 war die Roßmühle fertig. Er nutzte sie für die Herstellung von Futterschrot.
Ab Johannis 1850 war der Hof Schönkamp vom Mahlzwang befreit. Auch die Stadt Neukalen wünschte die Aufhebung des Mahlzwanges, und so verlangte das Amt am 5.12.1850 vom Müller Zörn “sich binnen 8 Tagen darüber zu erklären, ob er geneigt sey, wegen Ablösung des Mahlzwanges für die Stadt Neukalden in Unterhandlung zu treten und namentlich, ob er bereit sey, gegen Erlassung eines Theiles des Canons die Stadt Neukalden frei zu lassen”.
Der Bürger Joachim Christian Schröder aus Neukalen stellte im November 1850 den Antrag zum Bau einer privaten Mühle auf Stadtgebiet. Diesem Antrag wurde vom Ministerium des Innern nicht zugestimmt.
Antrag auf Anlegung einer städtischen Wassermühle 1850
Der Neukalener Magistrat schrieb am 11.11.1850 an die Großherzogliche Cammer in Schwerin:
“Wenn die hiesigen Einwohner als Zwangsmahlgäste ihr Korn auf den hiesigen, zum Großherzl. Amte Dargun gehörigen beiden Windmühlen zu mahlen verpflichtet sind, so können dieselben unserer unvorgreiflichen Meinung dagegen verlangen, daß den Mühlen mit dem Zunehmen der Zwangsmahlgäste auch solche Einrichtung zu theil werde, daß sie den zeitigen Forderungen entsprechen, damit die Zwangsmahlgäste nicht dem Hunger u Elend blosgestellt werden.
Es befinden sich hier zwei Windmühlen, eine Bockmühle u eine holländische Windmühle, welche eine ziemliche Strecke von der Stadt entfernt liegen u wohin die hiesigen Einwohner sogar das Korn hinschaffen u das Mehl demnächst wiederholen müssen.
Im Jahre 1815, wo die beiden Windmühlen in Erbpacht hingegeben wurden, zählte die hiesige Stadt nach dem Staatscalender 1184 u im Jahre 1849 dagegen 2327 Einwohner, mithin hat die Bevölkerung um das doppelte sich vermehrt, was ebenso für die Dorfschaften, die hier mahlen lassen, zutreffen dürfte. Die Einrichtung der Mühlen ist aber dieselbe geblieben. Dazu kommt, daß bei eintretender Windstille, wie wir in diesem Sommer gehabt haben, solche Windmühlen gar nichts beschaffen können. Zwar ist der Mahlgast aus der Stadt nicht verpflichtet, sein Korn länger als 24 Stunden bei Windstillen auf den hiesigen Mühlen liegen zu lassen und kann alsdann sein Korn anderswo abmahlen lassen, allein dieser Passus ist von wenig Erheblichkeit. Der Bäcker u Brauer wird um seine Kunden zu befriedigen, die Fuhr- u sonstigen Kosten zur Malchiner Wassermühle vielleicht nicht scheuen, aber desto trauriger stehts mit dem Tagelöhner u kleinen Handwerker, der kein eigenes Fuhrwerk hat, seinen ganzen oder halben Scheffel Brodkorn, den er meistens als Drescherlohn verdient, nicht einmal abgemahlen erhalten kann, um mit seiner Familie davon zu leben, aber kein Geld hat, den nöthigen Brodbedarf zu kaufen. Das Harte dieses Mahlzwanges liegt so augenscheinlich vor, daß gewiß in den jetzigen, humaneren Zeiten Niemand selbigen das Wort reden kann, weshalb auch von hoher Cammer an vielen Orten derselbe bereits aufgehoben. Nach der Erndte in diesem Jahre waren wegen der Windstille einige Bäcker mit ihrem Korn nach der Wassermühle zu Dargun gefahren, allein sie mußten unverrichteter Sache wieder umkehren, indem der Müller angeblich wegen des schwachen Wassers und der zahlreichen dortigen Mahlgäste solches nicht abmahlen wollte, und, obgleich die Cholera in Malchin wüthete, nun gezwungen waren dorthin reisen. Eine andere Wassermühle liegt aber nicht in der Nähe.
Bekanntlich liefern die Windmühlen nie so feines Mehl wie die Wasser- oder Dampfmühlen, daher natürlich das Brod auch so viel schlechter werden muß, wir sind also verur-theilt, nicht allein schlechteres Brod wie in anderen Städten zu essen, sondern wir haben sogar die traurige Aussicht, hungern zu müssen, weil unsere Mühlen kein Mehl liefern können.
Wir wenden uns daher zuvörderst an die hohe Großherzogliche Kammer mit der gehorsamsten Bitte
diesem Gegenstande die verdiente Berücksichtigung zu theil werden zu lassen und dafür und durch die erforderlichen Verfügungen dahin Sorge zu tragen, daß die hiesigen Zwangsmahlgäste gegen das sie bedrohende Elend sicher gestellt werden.
Die Anlegung einer Wassermühle würde diesem Übelstande abhelfen und sind wir erbötig einen Theil des Canons dem hiesigen Erbmüller abzunehmen, und eine Wassermühle mit einem Gange auf Kosten der Stadtkasse anlegen zu lassen, wenn der Mahlzwang dagegen aufgehoben wird.”
Dieser Antrag wurde abgelehnt. Allerdings stellte man der Stadt frei, die beiden großherzoglichen Amtsmühlen anzukaufen und dann um Aufhebung des Mahlzwanges bitten. Der Müller Zorn war auch bereit, seine Erbmühle an die Stadt Neukalen für 12 000 Rthlr. zu verkaufen.
Johannis 1855 wurde der Mahlzwang für Salem und Warsow auf Wunsch der Einwohner und Zustimmung des Müllers aufgehoben.
Verkauf der Mühlen an den Müller Helms 1856
Im April 1856 verkaufte der Müller Friedrich Zörn die Mühlen für 13 000 Rthlr. an den Mühlenmeister Ludwig Helms 25) aus Dieckhoff.
Das Amt Dargun bot der Stadt Neukalen den Kauf der Mühlen an. Die Stadtkämmerei mußte wegen Geldknappheit jedoch ablehnen.
Die Einwohner, besonders die Bäcker, waren mit der Mehlqualität und der Vergütung des Müllers immer wieder unzufrieden. Hier nur ein Beispiel dazu:
25) Ludwig Christian Heinrich Helms wurde am 6.2.1822 in Subsin geboren und starb am 2.11.1882 in Neukalen.
“Heute morgen klagte mir die Wittwe Plähn daß sie ehegestern Nachmittag ihrem auf dem Hofe zu Karnitz dienenden Bruder dem Knecht Anders Wäsche gebracht und über das schöne Brod, welches derselbe gegessen, sich gewundert, indem sie dabei geäußert, daß sie von dem hiesigen Müller Helms sich kürzlich Mehl gekauft, welches aber so schlecht gewesen, daß daraus ungenießbares Brod gebacken. Ihr Bruder habe von dem Karnitzer Müller ihr nun 1/2 Scheffel Mehl geholt und ihr geschenkt. Sie habe geglaubt, solches Geschenk annehmen zu können, jedoch sei sie mit dem Mehl in der Landstraße kurz vor der Vorstadt von dem hiesigen Müllergesellen angehalten worden und habe sie auf dessen Befehl das Mehl nach dem hiesigen Müllerhause bringen müssen, wo der Müller Helms solches entgegengenommen. Sie wäre eine arme, furchtsame Frau und bitte um Beistand, daß sie wieder zu dem Mehl käme. Daß der hiesige Müller schlechtes, unbrauchbares Mehl liefere, sei bekannt und wäre die Lage der armen Leute, die das schlechte Mehl kaufen müßten, traurig.
Ich erklärte ihr, daß Mehl in die Stadt von auswärts nicht gebracht werden dürfe und sie sich an den Postmeister Steuereinnehmer Paschen dieserhalb wenden möge.
N. 25 Januar 1857 L Mau
Vom: R.d. Meyer habe ich erfahren, daß der Müller Helms der Steuerstube die Anzeige hievon gemacht, und heute das Mehl, (aber nicht das angehaltene, sondern von seinem schlechten) der Wittwe Plähn wiedergegeben hat. Neukalden den 26 Januar 1857
L Mau“
Beschwerden wegen Abmahlen von Lohe auf der Bockmühle 1859
Am 7.11.1858 gab es eine Beschwerde, daß auf der Bockmühle Lohe 26) abgemahlen wurde.
26) Lohe ist gerbstoffhaltige Baumrinde, die als Gerbmittel bei der Lederherstellung verwendet wurde. Die Lohe mußte für die Riemer und Lohgärber gemahlen werden.
Bürgermeister Ludwig Mau notierte dazu:
“Die Tagelöhner Kohl, Salchow, Meyer und Gottlieb Peters hieselbst
sie hätten ihr Korn heute morgen früh zur Mühle gebracht, um dasselbe abzumahlen. Der Erbmüller Helms habe ihnen aber erklärt, daß zuerst die Lohe, die er aus Teterow zum Vermahlen auf der Mühle habe, vorginge und demnächst wenn der Wind wehe, ihr Korn abgemahlen werden solle. Gewiß läge das Korn von einigen 20 Personen auf der Mühle unabgemahlen und da zur Zeit starker Wind wehe, so wäre es bloß Eigenwille des Erbmüllers Helms, wenn er ihr Korn unabgemahlen liegen lasse und dagegen der Lohe aus Teterow den Vorzug gebe.
Sie bäten daher dringend um Schutz gegen diese Eigenmacht des Erbmüllers Helms, durch welche sehr leicht die größte Noth an Brodmehl für sie entstehen könne, da sie nicht in der Lage wären, von dem Erbmüller Helms sich Mehl zu ihrem Bedarf zu kaufen.“
Bürgermeister Mau notierte weiter:
„Neukalen 7. Novbr Mittags 12 Uhr 1858
Mit dem Bäckermeister Wollenzin hieselbst habe ich über die Einrichtung der Lohmühle auf der hiesigen Mühle gesprochen und von ihm die Auskunft erhalten, daß auf der Bockmühle im Sommer dieses Jahres neben dem einen Roggengange noch ein Mahlgang für Lohe eingerichtet worden, so daß die gemahlne Lohe durch den Fußboden der Windmühle falle und von außen fortgenommen würde. Die Einrichtung sei zwar so getroffen, daß beide Mahlgänge zugleich gehen könnten, allein die Bockmühle sei bekanntlich im höchsten Grade schlecht und stände zu befürchten, daß das Mahlgeschirr es nicht aushalten könne, wenn beide Gänge zumal bei starkem Winde in Gang wären. Es werde daher auf der Bockmühle, die ursprünglich nur zu einem Gange eingerichtet worden, nur ein Gang in Bewegung gesetzt. Früher sei ein kleiner Graupengang da gewesen, der jetzt nach Gorschendorff von dem Müller gebracht worden. Nirgends finde man eine Loh- und Mehlmühle zusammen, da der Staub der Lohe sich ja immer dem Korngange mittheile und natürlich das Mehl dadurch verschlechtere. Der Müller Helms mahle übrigens Korn für sich ab, wovon er das Mehl nach Teterow zu seinem Schwager dem dortigen Müller auf der Bornmühle schicke, wodurch die hiesigen Einwohner zurückstehen müßten, da diese wegen des Mahlzwanges anderweitig nicht mahlen dürften. In diesen Tagen sei kein Wind gewesen und erst gestern Abend derselbe aufgegangen. Verlesen, genehmigt, erklärte Wollenzin heute Nachmittag noch nach der Bockmühle gehen zu wollen, um die Anlage genau in Augenschein zu nehmen und mir morgen früh Nachricht zu bringen.“
Am nächsten Tag berichtete Bäckermeister Wollenzin:
„Er halte die Einrichtung des Lohganges auf der Bockmühle für ordnungswidrig. Der Lohgang befinde sich unter dem Roggengang und solle der Lohstaub durch ein nothdürftig angebrachtes Laken auch nur auf einer Seite von dem Mahlgange abgehalten werden. Der feine Lohstaub dringe bekanntlich allenthalben durch, mithin auch in den Mahlgang, in den Trog und in den Rumpf und theile sich so dem gemahlnen Korne wieder mit. Beide Gänge könnten zugleich wohl nicht in Gang gesetzt werden, weil das Kammrad zu schlecht sei, wie überhaupt die ganze Einrichtung der Mühle. Schlecht sei auf beiden Mühlen das Getriebe, daher hier auch das Mehl nur höchst mäßig geliefert werde. An anderen Orten gebe ein Scheffel Waitzen 5 Pfund Kleie, hier aber 11 Pfund, was doch an einer mangelhaften Einrichtung des Sichtgeschirres liege.
Nach Teterow liefere der Erbmüller Helms viel Mehl von hier, da die Wassermühlen allenthalben auch wegen mangelnden Wassers still ständen.
Der Bäcker Mahns, welcher heute morgen in einer anderen Angelegenheit bei mir war, erklärte mir auf Befragen
daß er auf der Bockmühle überall kein Korn mahlen lasse und gehört habe, daß das Mehl, welches nachdem der Lohgang in Thätigkeit gewesen, gemahlen werde, in Folge des allenthalben in den Mahlgang eindringenden Loh-staubes schwärzlich, mithin schlecht sein solle.
Auf beiden hiesigen Windmühlen sei das Mehl bekanntlich schlecht, weil es nur auf das Schaffen abgesehen sei und zweimal das Mehl, wie anderwärts, nicht auf den Rumpf komme.
Auf allen Mühlen in der Umgegend sei das Mehl besser wie hier.“
Bürgermeister Ludwig Mau beschwerte sich beim Großherzoglichen Amt in Dargun.
Einen Tag später, am 9.11.1858, schrieb er:
„Heute Mittag waren der Riemer Lange und heute Abend der Riemer Hinckfoth und Lohgärber Schmidt bei mir um vorzustellen, daß die Fortnahme des Lohganges auf der Windmühle für sie von dem größten Nachtheile wäre, da sie nicht wüßten, wo sie ihre Lohe abmahlen lassen sollten, ferner daß der Lohgang mit dem Korngange nicht vereinigt wäre und von dem Staube der gemahlenen Lohe nichts in den Mahlgang kommen könne, da beide nicht zu gleicher Zeit in Bewegung wären, auch in Rostock eine Loh- und Mehlmühle sich nebeneinander befinden.
Ich habe denselben zurückgegeben, daß in Folge der über den Lohgang erhobenen Beschwerden hiesiger Einwohner der Magistrat solche unter den obwaltenden Umständen nur begründet finden können, wie es denn überhaupt ordnungswidrig sei, eine Loh- und Mehlmühle nebeneinander in einem Gebäude ungetrennt einzurichten, übrigens auch meiner Ansicht nach, der Erbmüller Helms ohne Consens zur Errichtung des Lohganges nicht berechtigt gewesen, auch die weitere Entscheidung in dieser Angelegenheit von der Ansicht des Ghl. Amtes zu Dargun eventual. der höheren Behörden abhinge.
Sie bemerkten noch, daß die Tagelöhner im Sommer beim Mähen sich dahin ausgesprochen, wie der Lohgang wieder fortgerissen werden müsse und diese Leute daher mehr in Folge von Aufwiegelei sich beschwerten.
Ich habe ihnen zurückgegeben, daß ich jetzt erst von der Einrichtung des Lohganges Kenntniß erhalten, das Mehl auf der hiesigen Mühle schlecht genug sei, der Staub der Lohe allenthalben in die inneren Räume der Windmühle, mithin auch in den Kornmahlgang eindringe, auch von Leuten, die die Sache wohl beurtheilen könnten, die Einrichtung der Lohmühle durchaus als nachtheilig für den Mahlgang beurtheilt worden. Es könne also nicht darauf ankommen, ob sie 3 Personen Vortheile auf Lasten der übrigen Einwohner von der Lohmühle hätten.“
Der Tor- und Mühlenschreiber Knoll sagte dazu:
„Er sei 22 Jahre früher zu Brüel als Mühlenschreiber gewesen. Während seines Dienstes daselbst habe der fürstliche Erbmüller Kalp in dem Wassermühlengebäude gleich beim Eingang linker Hand in einer früheren Gesellenkammer, die von dem innren Raume der Mühle durch eine dichte Bretterwand getrennt, eine Lohstampfe eingerichtet, aber nicht in Thätigkeit gesetzt, weil dem pp Kalp ein Inhibotorium dieserhalb zugegangen, da eine Lohmühle neben dem Korngange nicht eingerichtet werden solle. Kalb habe nun außerhalb der Wassermühle in einem besonderen Anbaue die Stampfe angelegt, aber dessenungeachtet sei der Staub der Lohe doch in das Mühlengebäude durch das Mahlgetriebe gedrungen, so daß die Mahlgäste sich darüber beschwert hätten und der Müller nun auch gleich die Lohmühle wieder habe eingehen lassen.
Der Staub der Lohe sei, da das Gebäude ja niemals so dicht gemacht werden könne, in das Mühlengebäude gedrungen, habe sich allenthalben auf das Mühlengeschirr und die Säcke gelagert und sich so dem Mehle mitgetheilt.
Auf der hiesigen kleinen Bockmühle, die im höchsten Grade undichtig sei, müsse sich um so mehr der Lohstaub dem Kornmehlgange, den Säcken pp mittheilen, da die Staubluft ja allenthalben durch die Bretterwand der alten Bockmühle durchdringe.“
Das Großherzogliche Amt Dargun lehnte eine Bestrafung des Müllers ab und fügte ein Protokoll über die Aussprache mit dem Müller Helms am 11.11.1858 dazu, welcher folgende Aussage machte:
„Am letzten Sonntag Morgen war, nachdem die ganze Nacht gemahlen war, auf der Bockmühle alles Korn aufgemahlen, auf der holländischen aber noch eine Quantität rückständig, bei welcher gearbeitet wurde und bemerke ich, daß es bisher Gebrauch bei mir gewesen ist, daß jedes Mahlgastes Korn auf der Mühle abgemahlen wird, in welche er es bringt, ich selbst habe hierüber bisher keine Bestimmung getroffen. Da nun hiernach auf der Bockmühle Nichts zu thun war, so hat der Geselle angefangen, ein Fuder Lohe abzumahlen, was bei solchem Winde, wie er damals war, etwa 2 Stunden dauert. Zugleich muß ich bemerken, daß der Korngang durch die unausgesetzte Arbeit während der ganzen Nacht augenblicklich unbrauchbar war, indem das Eisen etwas eingebrannt hatte und dadurch los war und deshalb erst wieder nachgestopft werden mußte, was ungefähr und mindestens 1 Stunde in Anspruch nimmt. Das fragliche Eisen ist das s. g. Mühleisen oder Keulb, welches im Mühlenstein sitzt und mit Haaren oder dergl. festgestopft wird. Es mochte ungefähr 7 1/2 Uhr oder wenig später sein, als mehrere Arbeitsleute Korn auf die Bockmühle brachten und dessen Abmahlung begehrten. Der Geselle hat ihnen erwidert: sie müßten noch eine gute halbe Stunde warten und hat er dies gethan, weil er bis dahin die Reparatur zu beendigen gehofft, auch voraussichtlich dann die Lohe abgemahlen haben würde. Die Leute kamen zu mir und beschwerten sich über den Gesellen, worauf ich ihnen erwiderte, ihr Korn werde unfehlbar bald von dem Gesellen abgemahlen sein, was denn auch der Fall gewesen ist; denn das Korn ist vor Anfang der Kirche (um 10 Uhr) mehrentheils vermahlen gewesen. Es ist möglich, daß die 4 Denunzianten ihr Korn nicht mehr vor der Kirche bekommen haben, dann ist es aber jedenfalls vor Beginn der Nachmittagskirche (um 2 Uhr) abgemahlen worden. Ich bemerke noch, daß ich Landzwangsmahlgäste jetzt überall nicht mehr habe, daß daraus aber nicht folgen dürfte, daß die Stadteinwohner nun auf beiden Mühlen vor allen andern Kunden die Abfertigung verlangen dürfen.
Vorgehalten:
es sei ihm überall nicht erlaubt, ohne Weiteres am Sonntage zu mahlen.
Resp (Antwort):
Dem wird wohl so sein, indessen habe ich, um die Leute nach Kräften zufriedenzustellen, auch an Sonntagen, besonders, wenn vorher schwacher Wind gewesen, jedoch nie unter der Kirchzeit gemahlen. Ich bin übrigens auch unsicher darüber, ob ich die Versteuerung, als Steuerpächter, am Sonntage vornehmen darf und muß.
Es ist richtig, daß ich in diesem Sommer einen früher bestandenen und verlassenen Graupengang zu einem Lohgang eingerichtet habe und habe ich dieses auf vielfaches Bitten der Sattler und Gärber zu Neukalen gethan, mehr aus Gefälligkeit, als um des Verdienens willen, denn dieser ist fast zu gering dabei. Zu solcher Anlage habe ich den Consens Großh. Cammer nicht erhalten und auch nicht nachgesucht, weil es mir unbekannt gewesen ist, daß ich dies hätte thun müssen. Habe ich darin gefehlt, was ich aber auch jetzt noch nicht weiß, so habe ich es unwissender Weise gethan.
Im Übrigen ist der Lohgang dem Mahlgang und der Mehlbereitung ganz unnachtheilig, da letzterer geht, wenn ersterer steht. Ich glaube, wenn der verehrl. Magistrat die Sache beaugenscheinigte, so würde er anders urtheilen. In Rostock besteht ganz dieselbe Einrichtung in einer Windmühle vor dem Steinthor und fällt es Niemandem ein, sich darüber zu beschweren. Ich berufe mich auf das Zeugniß aller Sachverständigen, daß das Mehl keine Theile von dem Lohstaube aufnehmen kann, wenn die Einrichtung so getroffen ist, wie in Neukalen und ist auch dort niemals eine Klage darüber geführt, was ja auch selbst der Magistrat nicht behauptet.
Ich behaupte, daß ich alle Kunden gut bediene und bitte, die Einwohner, welche über schlechtes Mehl aus meinen Mühlen klagen, anzuhalten, daß sie solches Mehl zeigen.
Die Neukalener Mühlen sind augenblicklich so gut im Gange, wie sie noch nie gewesen sind; denn ich habe den ganzen Sommer daran gebauet, um sie zu verbessern und es liegt mir daran, das Mahlgetriebe in recht gutem Stande zu haben.
Selbst, wenn der Geselle die Stadtmahlgäste auf der Bockmühle gegen die Teterower Lohe zurückgesetzt hätte, was übrigens nicht der Fall ist, - denn er hat einmal dieselben nur warten lassen, bis der Mahlgang reparirt worden und zweitens nichts Neues aufgeschüttet, sondern nur die lange angefangene Lohe zu Ende gemahlen - so würde ich nicht strafbar sein: denn nur auf der holländischen Windmühle haben die Neukalener den Vorzug und nicht auf der Bockmühle.
Vorgelesen, genehmigt, bemerkte Comparent noch auf Befragen, daß zur Zeit auf der holländischen Mühle 2 Gänge und auf der Bockmühle auch 2 Gänge (1 Mehl u. 1 Loh - Gang) in Thätigkeit seien.“
Müller Helms betrügt seine Mahlgäste
„Neukalen den 22sten Julius 1859
Die Frauen Tagelöhner Rugenstein, Schuster Ladendorff und Drechsler Stiebeler klagten, daß sie gestern Roggenmehl von dem Erbmüller Helms gekauft hätten, was aber wie das davon gebackene Brod zeigte, so schlecht gewesen, daß das Brod nicht zu genießen, wovon nun jede von ihnen eine Probe überreichte. Das Mehl sei voller Sand gewesen und habe der Erbmüller Helms, zu dem sie mit dem Brode heute morgen gewesen, solches probirt und erklärt, daß dasselbe allerdings schlecht wäre. Der Müller habe ihnen so wenig anderes Mehl als ihr Geld wiedergeben wollen. Das Mehl, was der Müller in diesen Tagen verkauft, sei alles schlecht und durchaus unrein.“
Bürgermeister Ludwig Mau vermerkte dazu:
„Der Bäcker Kossow, dem ich die 3 Stücke Brod vorzeigte, erklärte daß solche für Menschen nicht zu genießen, indem wie der Geruch zeige, das Brod süß sei, welches davon gekommen, daß das Roggenmehl nicht gut gewesen, wie ja auch das Brod ganz schwarz aussehe. Es wäre übrigens jetzt eine große Noth. Der Wind wehe nicht und Wasser wäre auch nicht, dazu Roggen kaum aufzutreiben.“
Am 25.7.1859 schrieb Bürgermeister Ludwig Mau:
„Der Erbmüller Helms, der ehgestern morgen nach Demmin gereist war, erschien heute bei mir und erklärte, daß leider das von ihm verkaufte Roggenmehl nicht gut gewesen. Er habe vom Inspector Schanpff – Sarmstorff 1/2 Last Roggen auf vieles Bitten erhalten, welcher, wie sich gezeigt, schlechtes Mehl geliefert. Ihm sei die Sache selbst höchst unangenehm. Roggen wäre überall in der vorigen Woche nicht zu haben gewesen. Jetzt gäbe es schon frischen und solle solches schlechte, sandige Mehl nicht wieder verkauft werden. Daß das davon gebackene Brod für Menschen nicht zu genießen, sehe er ein.“
Am 3.9.1859 klagte die Ehefrau des Ackersmanns Hübner, daß Ihr Korn innerhalb von acht Tagen nicht abgemahlen wurde.
Am gleichen Tag beschwerten sich sämtliche Mitglieder des Bäckeramtes (Altermann Falius, Wollenzien, Mahns, W. Kossow, F. Burmeister, E. Bruger, F. Heinke, O. Burmeister, C. Schröder, J. Glasen, A. Soldtmann und H. Müller) über die schlechte Mehlqualität und mangelhafte Ausmahlung. Der Bäckermeister Soldtmann hatte beispielsweise von 2 Scheffel Roggen 56 Pfund Mehl und 58 Pfund Kleie erhalten. Das Bäckeramt bat um die Auflösung des Mahlzwanges.
1860 gab es wieder zahlreiche Beschwerden gegen den Müller. So beklagten sich der Mehlhändler Willgohs und der Schlachter Seelig über die schlechte Mehl-, bzw. Schrotlieferung. Müller Helms mußte 5 Rthlr. Strafe zahlen.
Im August 1860 kam dann der Betrug des Müllers voll an´s Tageslicht. Er hatte Mehl aus abgespitzter Gerste 27) in das Weizenmehl eingemischt. Die beiden Müllerburschen Peters und Babendererde, die zu dieser Zeit beim Müller Otto in Dargun arbeiteten, vorher aber bei dem Müller Helms in Neukalen tätig waren, hatten ein schlechtes Gewissen: “Wenn die Kalenschen Einwohner wüßten wie sie von selbigem behandelt wären, und wenn wir - nämlich Peters und Babendererde - darüber aussagen wollten, dann würden sie ihm alle Fenster im Hause entzweischlagen.“
27) Gerste abspitzen bedeutet, daß die Spitzen, Grannen und Schalenteile von den Gerstenkörnern abgetrennt wurden. Das geschah auf einem Mahlgang mit weitabgestellten Steinen.
Mehlhändler Willgohs berichtete am 30.8.1860:
“Daß auf der hiesigen Mühle Weizenmehl mit Gerstenmehl vermischt wird, habe ich längst vermuthet, und hat mir auch der Bäcker Otto Burmeister selbst erzählt, wie der frühere Müllergeselle Schumacher, gegenwärtig zu Gehmkendorf, Waizen und abgespitzte Gerste zusammen auf dem Rumpfe gehabt. Burmeister hat den Schumacher dieserhalb noch gefragt, der Ihm erwiederte, daß solches Korn dem Müller Helms gehöre.
Die Gerste wird auf der Gorschendorfer Mühle, die mit einem Graupengange versehen, und die der Erbmüller Helms in Pacht hat, gespitzt.
Um Weihnachten v. J. hatte ich 4 Scheffel Waizen zur Mühle gebracht. Wie ich das Mehl wieder holen wollte, fand ich solches schlecht, wie denn auch kein Wind gewesen, daß es auf der hiesigen Mühle hätte abgemahlen werden können. Ich sagte zu dem Müllergesellen Babendererde, daß mein Waizen mir nach meiner Ansicht umgetauscht worden, und ich sein Gerstenmehl nicht verkaufen wolle. Babendererde behauptete aber, daß solches nicht der Fall gewesen, und muß der Erbmüller Helms, der auf der Mühlengallerie stand, dies Gespräch mit angehört haben.
Einige Tage später hielt ich auf der Mühle dem Babendererde dies wieder vor, worauf er die geschehene Umtauschung meines Waizens eingestand, mit dem Bemerken daß er in Gegenwart seines Meisters solches doch nicht zugestehen könne. Er bemerkte noch, daß er den Helms wie solcher den Umtausch meines Waizens angeordnet, gebeten, solches nicht zu thun.
Wie ich erfahren, soll aus 1 Scheffel abgespitzter Gerste 40 Pfund Mehl herausgeschlagen werden können, wird nun solches mit Waizenmehl vermischt, dann ist ja offenbar hiebei großer Vortheil auf Seiten des Thäters, aber großer Nachtheil für den Mahlgast.
Daß der Müller Helms mit dem Abmahlen meines Roggens so wie Peters mir gesagt, verfährt, habe ich längst geglaubt. Der Geselle Peters wird im verflossenen Johannis und Babendererde vor etwa 3 oder 4 Wochen von hier abgegangen sein, und werden beide über 1 Jahr hier gearbeitet haben.”
Bäckermeister und Posthalter Kossow berichtete:
“Vor etwa 14 Tagen fuhr ich den Müllergesellen Babendererde, früher hieselbst, jetzt beim Müller Otto zu Dargun in der Buschaise nach Teterow und saß er bei mir auf dem Bock. Im Laufe des Gespräches führte Babendererde an, daß ich ihm über sein Mahlen meines Mahlkorns so viele Monitoren früher gemacht und ihm das schlechte Mehl was er mir liefere, vorgeworfen; er wolle mir aber jetzo die Ursache sagen, da er während er bei Müller Helms in Arbeit gestanden, solches nicht hatte thun können und dürfen. Er führte nun an:
daß er auf Anweisung seines Meisters Helms von dem Waizen, den ich zur Mühle gebracht, die Metze nicht von dem Korn, sondern solche, so wie auch das Staubmehl von dem feinen Waizenmehl abgewogen. Daß der Müller Helms auf der Gorschendorfer Mühle Gerste abspitzen, solche mit seinem Waizen zusammen mengen und hier vermahlen lassen, dies hier aus gewonnene Mehl aber als Waizenmehl verkauft habe. Wenn der Bäcker Mahns und ich einen Posten Waizen nach der Mühle gebracht (ich bemerke, daß ich unter 12 Scheffel Waizen zur Zeit gewöhnlich nicht zur Mühle bringe) so sei nicht allein die Metze und das Staubmehl von unserm feinen Waizenmehl zuerst abgewogen, sondern es sei auch ein Theil unsers reinen Waizenmehls abgenommen und dafür mit dem aus Waizen und Gerste gewonnenen Mehl ersetzt worden. Von jedem Scheffel unseres guten Waizens wären höchstens 11 bis 12 Pfund Kleie gekommen, allein wir hätten immer 14 und 15 Pfund Kleie bekommen, indem der Müller Helms solche von seiner Kleie uns gegeben, dafür aber so viele Pfunde an Mehl von unserm Waizenmehl abgenommen.
Babendererde sprach sich gegen mich dahin aus, daß der Müller Helms wie ein Betrüger seine Mahlgäste behandle und führte dabei an, daß Helms ihn oftmals gefragt, ob er, Kossow und Mahns sich über das Mehl noch immer beschwerten, wobei er Helms, ihm den Rath gegeben, uns sich gehörig vom Leibe zu halten.
Mein Weizenmehl ist fast immer schlecht gewesen und hat solches immer nicht backen wollen. Daß darunter Gerstenmehl vermengt gewesen, habe ich nicht ahnen können, obgleich mir immer die schlechte Bäckerei aufgefallen, trotz des guten Korns was ich zur Mühle geschickt. Ist das Gerstenmehl über ein feines Tuch gemahlen und wird dann mit Waizenmehl vermischt, so ist solches nicht an dem Mehl zu bemerken, zumal der Müller Helms die Gerste vorher auf dem Graupengange in der Gorschendorfer Mühle hat abschälen oder spitzen lassen, wie Babendererde mir sagte, das Brod aus solchem gemischtem Mehl ist aber immer nicht gut.
Babendererde ersuchte mich noch, meinen Schwager Mahns hievon in Kenntniß zu setzen, weil wir beide am meisten von dem Müller betrogen wurden, was ich auch gethan habe, wie ich denn auch diese mir von Babendererde gemachten Mittheilungen anderweitig erzählt habe, da ich letzteren sonst als einen soliden Menschen kenne.
Wie ich ihm vorhielt, wie er so gegen uns auf der Mühle hätte handeln können, erwiederte er mir, daß ihm die Sache sehr zuwider gewesen, sein Meister Helms aber diese Anweisungen ihm ertheilt habe, denn er hätte Folge leisten müssen. Er sei auch aus dem Grunde von hier abgegangen.
In der vorigen Woche war der Erbmüller Helms bei mir, welcher wohl erfahren, daß ich die Babendererdeschen Mittheilungen erzählt. Er fragte mich nämlich, was Babendererde zu mir gesagt, worauf ich ihm entgegnete, daß er, Helms, uns bei der Müllerei sehr betrogen hätte, und wir stets genau aufpassen sollten, wenn wir unser Korn zur Mühle brächten, denn sonst bekämen wir dasselbe nicht wieder.
Helms gestand gegen mich ein, daß er nicht von meinem Korn, sondern von meinem Mehl die Metze genommen hätte, was ihm allerdings nicht zustehe. Er gestand ferner ein, daß er sein Verkaufsmehl mit Schahlgut vermengt habe, behauptete aber, mein und der Mahlgäste Mehl nicht gegen gemischtes Mehl vertauscht zu haben. Ich glaube, daß im ganzen Lande Mecklenburg nicht solch schlechtes Mehl wie auf den hiesigen Mühlen geliefert wird. Das Roggenmehl ist ganz schlecht und sind wir Bäcker nicht im Stande aus dem Sichtmehl feines Roggenbrod zu backen, ohne solches zum dritten Theil mit Waizenmehl vermischt zu haben.
Die Landmahlgäste bekommen gutes Roggenmehl, indem er den Roggen auf dem Waizengange vermahlt, während die hiesigen Zwangsmahlgäste mit dem Sandsteine vorlieb nehmen müssen, der sehr schlechtes Mehl giebt. Auf jeder mäßigen Landmühle im Lande wird der Roggen auf den Rheinischen Steinen 28) vermahlen und finden sich auf jeder Landmühle bessere Sichttücher wie hier.”
28) Rheinscher Gang: Zu diesem Mahlgang wurden rheinische Steine, bei Mayen oder bei Niedermendig gebrochen, zur Mehlherstellung benutzt (blauer Stein). Sandgang: Zu diesem Gang für Futterschrot oder Grobmehl wurden Sandsteine aus Schlesien oder dem Elbsandsteingebirge benutzt.
Bäckermeister Mahns berichtete:
“Im Anfange voriger Woche erzählte mir mein Schwager Kossow, wie wir von dem Müller mit unserm Mahlkorn behandelt würden, indem nach der ihm von dem Müllergesellen Babendererde gemachten Mittheilung die Metze und das Staubmehl nicht allein von unserm feinen Waizenmehl abgewogen, sondern auch unser reines Waizenmehl mit Gerstenmehl vertauscht werde.
Ich habe schon seit längerer Zeit bemerkt, daß mein Waizenmehl nicht so ist, wie es sein soll, da es schlecht backte. Ich habe dem Müllergesellen Babendererde dieserhalb vielfach Vorhaltungen gemacht, er meinte aber, daß die Ursache vielleicht am Winde gelegen, daß das Mahlgetriebe nicht rasch genug gegangen. Dabei ist es denn geblieben, obgleich mein Waizenmehl sich immer kurz anfühlte.
Heute vor 8 Tagen brachte ich 7 Scheffel Waizen zur Mühle und blieb so lange da, bis es vermahlen war. Inzwischen kam der Müller Helms an, und ersuchte mich mit ihm allein zu gehn, indem er mir was zu sagen habe. Er fragte mich nun, ob mein Schwager Kossow mir davon gesagt, daß hier auf der Mühle wegen der Müllerei was vorgefallen, was ich bejahete. Er führte nun an, daß die Sache nicht so sich verhalte, wie davon geredet werde. Er habe seinem Gesellen Babendererde den Auftrag er-theilt, von meinem Waizen für ihn eine Quantität abzumahlen und solche demnächst aus dem seinigen zu ersetzen, indem er kein Waizenmehl vorräthig gehabt. Auf meine Entgegnung, daß er mir ja nur sagen können, wenn er Mehl von dem meinigen hätte nehmen wollen, erwiederte er:
daß ich contractswidrig gegen Sie gehandelt habe, muß ich eingestehen. Hierauf gingen wir wieder aus einander. Dies Mehl was ich nun bekommen habe ist rein und backt sich besser. Ich habe stets nur guten Waizen zur Mühle geliefert aber wer kann ahnen, daß dort solcher Betrug, wie Babendererde zu meinem Schwager angegeben ausgeübt wird.
Der Schade der mir auf solche Weise ein Jahr hindurch verursacht worden ist ja ganz bedeutend und reichen 100 Rthlr. lange nicht aus. Ich bringe gewöhnlich zur Zeit 8 - 12 Scheffel Waizen zur Mühle. Nimmt der Müller hievon 2 Scheffel reines Waizenmehl z. B. ab, und ergänzt solches mit Gerstenmehl, so kann ich solches gar nicht wissen, zumal wenn die Gerste zuvor noch gespitzt wird. Nur beim Backen habe ich meinen Schaden, da ich ja schlechteres und weniger Brod kriege. Bei diesen hohen Kornpreisen dürfte also der Müller bei dem Vertausch des Waizenmehls gegen Gerstenmehl, wie Babendererde gegen meinen Schwager geäußert haben soll, bedeutend auf Kosten der Mahlgäste widerrechtlich sich bereichert haben.”
Bäckermeister Otto Burmeister berichtete:
“Wie der Geselle Schumacher auf der hiesigen Mühle beim Müller Helms in Arbeit stand, befand ich mich eines Tags mit Reifer Glasow und Arbeitsmann Laahs auf der Mühle als auf dem Waizengange Waizen und Schahlgut d. h. abgespitzte Gerste vermischt zum Vermahlen aufgeschüttet war. Auf meine Frage wem dies gehöre erklärte Schumacher, daß es dem Meister Helms gehöre. Wir dachten uns ja nun gleich, daß Helms solches Mehl als reines Waizenmehl verkaufen und so die Leute betrügen.
Im vorigen Sommer kam ich mit meinem Waizenmehl zu kurz und ließ 5 1/2 Vaß vom Müller Helms holen. Ich fand darunter einige kantige Körner, von der Größe einer Graupe, daher ich mich veranlaßt fand das sämmtliche Mehl auszusieben, wobei ich etwa 1/2 Eßlöffel voll kleine kantige Körner bekam, die ich gleich für Gerste erkannte. Ich nahm solche mit zur Mühle und zeigte sie dem Gesellen Babendererde der sie auch für Gerste erklärte mit dem Bemerken, daß die Spitzbüberei auf allerlei Art ginge. Ich hatte nämlich dem Babendererde früher gesagt, daß ich Waizen und abgespitzte Gerste zusammen auf dem Rumpf beim Abmahlen dort angetroffen und dabei zu ihm geäussert, daß Schahlgut wohl mit Waizenmehl vermischt werde, was Babendererde aber in Abrede nahm mit dem Zusatz, daß Helms von ihm das Abmahlen des Schahlgutes mit Waizen vermischt, verlangt habe, was aber von ihm abgelehnt worden. Babendererde bemerkte weiter, daß er zuerst 14 Scheffel Waizen und dann 8 Scheffel Schahlgut, letzteres vor dem besten Sichttuche auf Anweisung seines Meisters Helms habe abmahlen müssen, dies Mehl nach dem Müllerhause gekommen und Helms das Mehl aus dem Schahlgut wohl mit dem Waizenmehl zum Verkauf vermischt hätte.
Das Mehl was ich dermalen vom Müller kaufte, backte sich schlecht und war ja auch die Vermischung mit Gerstenmehl unzweifelhaft.”
Müller Helms wurde für seine Betrügereien vom Großherzoglichen Amtsgericht in Dargun zu einer Strafe von 20 Rthlr. und zur Zahlung der Untersuchungskosten verurteilt.
Trotzdem gab es in den Jahren 1861 bis 1863 weitere Beschwerden gegen den Müller, die aber fast immer vom Darguner Amt als unbegründet zurückgewiesen wurden.
Die alte Bockmühle wurde 1861 von dem Müller Helms abgebrochen und an ihrer Stelle eine neue holländische Mühle für 3500 Rthlr. errichtet.