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Zur Geschichte des Hafens und des Peenekanals


 

Wolfgang Schimmel

 

 

Der Peenekanal 2008

 

 

 

   Alten Berichten zufolge sollen noch bis etwa 1830 vom Kummerower See herkommend sogenannte Oderkähne in Neukalen eingetroffen sein. Die betreffenden Schiffer haben aber immer große Klagen über die vielen Krümmungen der Peene, besonders in der unteren Flußhälfte nach dem See zu, geführt. Berüchtigt war eine Krümmung im Fluß, die sich "Ketelshakenort" nannte – wahrscheinlich, weil sie wie ein Kesselhaken gebogen verlief. Die Schiffahrt muß am Ende des 18. Jahrhunderts recht bedeutend gewesen sein, denn auswärtige Schiffer erhielten sogar das Neukalener Bürgerrecht:

23.6.1784: Schiffer Johann Schütt aus Demmin,

23.12.1787: Schiffer Christoph Gall aus Ückermünde,

26.12.1787: Schiffer Martin Erdmann Flemming aus Neuwarp,

28.2.1788: Schiffer Johann Rust aus Neuwarp,

4.10.1788: Schiffer Tobias Seeger,

10.11.1788: Schiffer Joachim Bagdohl.

 

   Etwa 1830 wurde die Schiffahrt eingestellt, da das Flußbett total verkrautet war.

 

   Ab 1845 kam im Zusammenhang mit den Bestrebungen zur besseren Entwässerung des Teterower Sees die Idee einer Schiffbarmachung der Peene bis in den Kummerower See namentlich auf Anregung des Gutsbesitzers Held auf Neu – Sührkow mehrfach zur Erörterung. Auf der ersten öffentlichen Versammlung zur Beratung städtischer Angelegenheiten am 23.5.1848 in Neukalen stand dann unter anderen auch dieser Vorschlag auf der Tagesordnung:

   "3. Auf dem kürzlich stattgefundenen Landtage zu Schwerin hatte der Herr Gutsbesitzer Held auf Neu Sührkow gegen den Herrn Bürger­meister Mau den Wunsch der Schiffbarmachung der Peene vom Tete­rower See bis zum Einfluß in den Cummerower See ausgesprochen, dabei die über diesen Gegenstand erwachsenen Schriften und Karten der Stadt Neukalden zur Einsicht verstellt und namentlich noch hervorgehoben, daß die Stadt Neukalden aus diesem Unternehmen nur Vortheil erndten könne, indem die Wiesen und Weiden der Stadt da­durch nur trockner gelegt, mithin verbeßert werden könnten. Der Herr Held äußerte hierüber noch, daß es ihm lieb sein sollte, wenn mehrere Neukaldener Bürger mit ihm die Peene bis gegen Tete­row herauf begehen und sich von der Richtigkeit seiner Ansicht überzeugen wollten.

   Man überzeugte sich, daß die Schiffbarmachung der Peene vom Cum­merower See bis zur Stadt für letztere wohl von Nutzen sein wür­de, ob aber dasselbe auch hinsichtlich der übrigen Strecke bis Teterow hinauf derselbe Fall wäre, wurde von Manchen bezweifelt, indem die Passage, dann allemal bei der Stadt vorbeigehen würde. Es wurde indeß beliebt, den Herrn Held um gefällige Mittheilung der Papiere zu ersuchen um demnächst weitere Beschlußnahme hier­über zu fassen."

 

   Auf der Stadtverordnetenversammlung am 11.10.1849 faßte man folgenden Beschluß:

   "3. Was die Schiffbarmachung der Peene anbetrifft, so war man der An­sicht, daß solche für den Verkehr der hiesigen Stadt nur höchst wünschenswerth sein könne und wollte deshalb den Bau Conducteur Herrn Grabow zu Sülz ansuchen, auf Kosten der Stadt Casse die Peene vom Thor bis zur Einmüdung zu revidiren und einen Kostenan­schlag über deren Schiffbarmachung anzufertigen."

 

   Der Neukalener Handelsverein setzte sich für die Schiffbarmachung der Peene ein und schrieb am 7.5.1850 an den Magistrat:

   "Schon seit längerer Zeit ist vielseitig der Wunsch ausgespro­chen, daß zur Belebung unseres in jeder Hinsicht gedruckten Ver­kehrs, die Pehne schiffbar gemacht werden möchte, und ist auch schon in einer öffentlichen Rathssitzung über diesen Gegenstand verhandelt ohne jedoch zu einem gewünschten Resultat geführt zu haben; es be­darf wohl keine weitere Auseinandersetzung wie höchst günstig dieses fahrbare Wasser auf unseren städtischen Verkehr einwürken, und wie viele Erwerbsquellen für alle Einwohner der Stadt dadurch eröffnet würden, und um dieses zu erreichen müßten zu diesem Zwecke alle er­denkliche Mittel angewandt werden.

   Der löbliche Magistrat hat sich früher an hohe Regierung wegen Beihülfe der Schiffbarmachung der Pehne gewandt, und erfahren wir zu unsern größten Leide, daß darauf eine abschlägliche Antwort erfolgt ist.

   Im verfloßenen Winter ist der Hafen zu Salem durch den starken Eisgang dermaßen beschädigt, daß es unmöglich geworden dort hinein fahren zu können, die Wiederherstellung dieses Hafens soll auf 5 bis 600 Rthlr. veranschlagt sein, und soll die Reparatur desselben noch im Laufe dieses Sommers geschehen.

   Wir erlauben uns dem löblichen Magistrat den Vorschlag zu machen, welches Ermessen wir demselben überlassen, bei dem Forstcollegium zu erwürken, daß die Fürstliche Holzablage an der Pehne hieselbst verlegt würde, und würde dasselbe ihre Beihülfe nicht versagen, da mit Recht hervor zuheben ist, da der Salemer Hafen bereits ein be­deutendes Geld gekostet, und derselbe fast jeden Winter eine große Gefahr ausgesetzt ist, so liegt es fast mit im Interesse des Forst­collegium daß die Pehne schiffbar gemacht würde, wodurch solche Un­kosten später verhindert werden, und durch diese Beihülfe dieses Un­ternehmen sehr erleichtert werden könnte; dieses Erlangen wäre noch besonders für den Städtischen Verkehr von großer Wichtigkeit, da die Schiffer beim Holz abholen von Demmin, Stettin und Wolgast auch hier Produkten usw. zur weitern Beförderung mitbringen.

   Die Güstrower Eisenbahn wird dem Verkehr schon in Mitte dieses Monats eröffnet, um so mehr dürfte dieses Unternehmen Eile haben, es ist mit Bestimmtheit darauf zu rechnen, wen die Pehne schiffbar, und die Holzablage sich an derselben befindet, hier bedeutende Spedi­tions - Geschäfte von und nach Preußen vorkommen wird.

   Bei dem lebhaften Verkehr welcher auf diese Weise für hiesige Stadt erstehen würde, ist zu rechnen, daß das Capital, welches zur Schiffbarmachung der Pehne verwandt werden muß, allein durch das, für das Anlegen der Schiffe zu erhebende Bollwerksgeld verzinst wird, welches wir von Malchin erfahren, selbige haben im vorigen Sommer dafür zwischen 80 bis 90 Rthlr. eingenommen.

   Wir erlauben uns daher an den löblichen Magistrat die Bitte zu richten zur Schiffbarmachung der Pehne bald möglichst Schritte zu thun, damit bei der herannahenden günstigen Witterung, die Pehne bald möglichst in Angriff genommen werden kann.

   Mit dem größten Eifer hatten auch wir beabsichtigt einen Bagger zu diesem Zweck anzukaufen, nach genauer Erkundigung ist derselbe dazu nicht anwendbar, und wurde dasselbe deshalb unterlassen, wir sind indes gerne bereit nach unsern Kräften das Werk befördern zu helfen, und sind wir zu diesem Zweck erböthig eine Missive circulie­ren zu lassen, indem wir mit recht hoffen, daß Jeder, den das Wohl unserer Stadt am Herzen liegt, sein Scherflein dazu beitragen wird.

   Indem wir uns erlauben dem löblichen Magistrat unsere Bitte die Schiffbarmachung der Pehne bald möglichst zu befördern, haben wir die Ehre und zu zeichnen Hochachtungsvoll gehorsamst der Vorstand des hiesigen Local Handels - Vereins

   August Ascher      J.T.Wagenknecht

      Adolph Cohn

      Schriftführer

Neukalden den 7ten May 1850"

 

   Um 1850 versuchte man, die Schiffbarmachung der Peene von Teterow bis zum Kummerower See in Angriff zu nehmen. Der Zuckerrübenanbau hatte stark zugenommen. Das Interesse der umliegenden Bauern und Gutsherrschaften an einem billigen Transportweg zur nächsten Zuckerfabrik war deshalb sehr groß, und viele beteiligten sich mit Geldspenden an dem Projekt. Man versprach sich von einer Schiffbarmachung der Peene einen großen wirtschaftlichen Nutzen. Bürgermeister Ludwig Mau konnte auf dem Landtag die Zustimmung zum geplanten Kanalbau und eine entsprechende Landeshilfe erreichen. Von dem Wasserbaumeister Weir zu Schwerin wurde eine Karte des Peenelaufes angefertigt. Er vermaß die alte Peene, welche viele Krümmungen machte und total verkrautet war, von der Feldbrücke bis zum Kummerower See. Wasserbaumeister Weir schlug dann den Bau eines Kanals bis zum Kummerower See und die Anlegung eines Hafenbeckens nahe bei der Stadt vor. Sein Kostenanschlag belief sich auf 5246 Reichstaler und 43 Schilling:

   "Der Kosten Anschlag gründet sich auf beiliegende Handzeichnung und auf das Verzeichniß der ausgepeilten Tiefen des Flusses, welches der Magistrat der Stadt hat anfertigen lassen. Diese Vorlagen ge­statten nur eine ungenaue Berechnung der erforderlichen Kosten, in­dem die genaue vollständige Aufnahme der bezüglichen Baulität nicht unternommen ist.

   Vor der eventuellen Ausführung des Werkes wird also eine voll­ständige Aufnahme der bezüglichen Baulität, soweit solche in Be­tracht kommt, und die infolgedessen sich ergebenden Modifikationen des jetzt entworfenen Planes, sowie des Anschlages wohl erforderlich sein. Die jetzt berechneten Kosten dürfen aber alles dasjenige um­fassen, was der Zweck des Projekts notwendig erfordert mit Ausschluß derjenigen Anlagen jedoch, welche eine vollständige Einrichtung des Leinpfades und des Hafens erforderlich machen. Hierunter sind zu rechnen:

   Die Bekiesung des Leinpfades, Ablegung der Dossierungen mit Sodeneinfassungen, des Hafens entweder mit einem Bollwerk oder einer Chaimauer, Pflasterung des Landungs - Platzes, sowie der dahin füh­renden Wege.

   Die geringe Geschwindigkeit, mit welche sich die Peene bewegt, wird den Abfluß der kleinen Strom Strecke ohne die Anwendung von Fa­schinen zu gestatten und zwar durch einfache Ausfüllung der gedach­ten Strecke mit der aus den Durchstichen ausgehobenen Erde. Am Aus­fluß der Peene in den Cummerower See, werden zwei Mohlen zum Schutze der Aus- und Einfahrt erforderlich.

   Es ist angenommen, daß diese bis zu einer Wassertiefe von 6 Fuß hin ausgeführt werden sollen. Ihre Belastung wird mit Steinen und grobem schwerem Kieß geschehen müssen.

   Nach dem vorliegenden Projekt ist dem Strom auf der zu befahrenden Strecke ein regelmäßiges Profil zu geben, dessen Dimensionen 25 Fuß 3 Zoll in der Sohle breit, bei einer Wassertiefe von 4 Fuß unter dem im Monat August sich darstellenden Spiegel des Cummerower See´es und die Dossierungen 1 1/2 füßig. An jeder Seite in der Entfernung von etwa einer Ruthe im Strom sollten mit dem gewonnenen Boden Lein­pfade gebildet werden; jedoch nur, wenn eben dieser Boden dazu aus­reicht.

   Dieselben werden also eine regelmäßige Gestalt nicht erhalten. Die Unregelmäßigkeiten sind aber an der Landseite nur zuzulassen, an der Stromseite sind die Böschungen regelmäßig zu gestalten. Die Zu­rücklegung dieser ist in der Absicht angebracht, dem Hoch Wasser aus dem Peenethal einen besseren Abfluß zu verschaffen, der zugleich durch das weite Profil des Peeneflusses unterstützt wird.

   Am Hafen wird eine Fläche von ck. 180 Quadratruthen 1 Fuß hoch mit Kieß beschüttet werden müssen, um als Landeplatz zum Befahren mit Lastwagen dienen zu können. Diese Fläche wird längs eines Theils des Hafens und zwar in einer Breite von 3 Ruthen gedacht und kann, wenn die Nothwendigkeit eintreten sollte, nach Erforderniß weiter ausgedehnt werden. Auf solche Ausdehnung nimmt aber der vorliegende Anschlag keine Rücksicht. Die in der Handzeichnung dargestellte Ansicht des Hafens ist ge­wählt, um einen Raum für das Umwenden der Fahrzeuge zu gewinnen, zu­gleich aber auch die nothwendigen Ausgaben so viel als möglich ein­zuschränken.

   An dieser Form ist man jedoch keineswegs gebunden, sondern man kann diejenige wählen, welche das Sozialbedürfniß vielleicht besser entsprechen vermag.

 

Kostenberechnung:

ck. 4000 Schachtruten Erde auszuheben: 1282 Rthlr.
Baggerungsarbeiten: 1400 Rthlr.
für Kießfahren u. planieren: 540 Rthlr.
für Gerätschaften: 300 Rthlr.
für Arbeiten an den Mohlen

   dazu sind erforderlich:

   160 Schock Faschinen, dieselben anzukaufen und anzufahren: 746 Rthlr. 32 Schilling
   480 Schock Binde Weiden: 50 Rthlr.
   30 Schock Steckpfähle u. anzusetzen: 39 Rthlr. 11 Schilling

   80 Schachtruthen Kieß zur Belastung des Stakwerkes mit Anfahren: 320 Rthlr.

   160 Schock Faschinen incl. anfahren, zu verlegen u. zu belasten: 93 Rthlr.

   für die Aufsicht und für unvorherzusehende Fälle: 476 Rthlr.

   -----------------------

   in Summa 5246 Rthlr. 43 Schilling

 

   Schwerin, den 16. Januar 1851.

         W. Weir

   Wasser Baumeister"

 

Vermessungs-Plan der Peene 1850

 

"Vermessungs-Plan der Peene
von der Feldbrücke bis zum Cummerower See auf der Feldmarck der Stadt Neukalden hinsichtlich der Länge, Breite und Tiefe, Zwecks Schiffbarmachung derselben. 1850"

 

   Als 1855 der Malchiner Peenekanal fertiggestellt wurde, kam auch die Idee der Schiffbarmachung der Peene vom Teterower bis in den Kummerower See wieder zur Erörterung. Besonders die Stadt Teterow und die Grundherrschaften von Niendorf, Thürkow, Teschow, Buckow und Alt Sührkow setzten sich für dieses Projekt ein. Am 18. September 1857 begann man mit der Ablassung und Senkung des Teterower Sees, indem ein neuer Graben vom See bis zur sogenannten Markower Peene in einer Länge von ca. 5 km gezogen wurde. Die herrschende Dürre erleichterte die Grabearbeiten sehr, welche Gastwirt Kleinert aus Güstrow ausführen ließ. Wie Bürgermeister Mau damals schrieb, war der Wasserstand in der Peene vorher sehr niedrig gewesen, so daß man dieselbe bei der hohen Brücke beinah trockenen Fußes passieren konnte. Am 19. September und den folgenden Tagen stieg das Wasser aber stark an und trat zum Teil auf die Weiden und Wiesen über. Nach 2 bis 3 Wochen war das Wasser abgelaufen. Der Wasserstand im Teterower See hatte sich um etwa 1,3 Meter gesenkt.

 

Situation des projectirten Peenecanal bei Neukalen

 

"Situation des projectirten Peenecanal bei Neukalen"
Karte mit zwei Kanalverläufen, wovon Nr. 1 ausgeführt wurde (etwa 1860)

 

 

Ausschnitt

 

Ausschnitt: "Schalungswand am Hafen"

 

 

 

Ausschnitt: "Querprofil des projectirten Canal"

 

   1863 konnte mit dem Bau des Kanals von Neukalen bis zum Kummerower See begonnen werden. Die Amtsstraße hatte bis dahin noch kein Steinpflaster. Da sie wegen des anzulegenden Hafens ein Hauptverkehrsweg werden sollte, wurde sie 1863 gedämmt.

 

   Am 19.6.1863 fand in Teterow eine Versammlung statt, auf welcher die Schiffbarmachung der sogenannten falschen Peene vom Teterower See bis Neu­kalen beraten wurde. Der Kanal sollte eine Länge von 2 1/5 Meilen und ein Gefälle von 8 Fuß rheinländisch haben. Geplant war die Sohlenbreite mit 35 Fuß und die Wassertiefe mit 6 Fuß. Wegen des starken Gefälles vernotwendigte sich eine Schleuse, welche die Kosten aber sehr erhöhte. Die berechneten Kosten beliefen sich auf 191.599 Reichstaler. Durch Einschränkung der Breite des Ka­nals auf 30 Fuß und der Wassertiefe auf 4 1/2 Fuß, hoffte man die Kosten auf 120.000 Reichstaler abmindern zu können. Aber auch das war noch zuviel. Der "Öffentliche Anzeiger" kommentierte: "Bei einer Landeshilfe von 53.400 Thlr. würden von den Städten und Grundbesitzern 66.600 Thlr. aufzubringen sein, eine so bedeutende Summe, daß die Ausführung des Werkes wenig Aussicht zu haben scheint."

 

   Und so zerschlug sich dieses Projekt trotz vielfachem Interesse an den hohen Kosten.

 

   Zu dieser Zeit wurde am Kanal von Neukalen zum Kummerower See rüstig gearbeitet und der ausgestochene Torf zum Verkauf angeboten:

   "Im Laufe dieses Sommers ist eine bedeutende Ouantität Stechtorf an dem von hier bis zum Cummerower See gebaueten Canale zu verkau­fen. Die Masse ist gut und der Preis für 1 mille auf 24 Schilling festgesetzt.

Anmeldungen von auswärts wird Herr Senator Stüdemann junior entgegennehmen.      Neukalen, den 5. Juni 1863."

 

   Im "Öffentlichen Anzeiger", Jahrg. 2, Nr. 32 vom 6.8.1863 können wir lesen:

   "Neukalen. Der Bau unseres Kanals nach dem Kummerower See ist schon recht weit vorgeschritten, obgleich eine 10 Fuß mächtige Sandschicht in der Mitte derselben in einer Länge von 50 Ruten hinausge­schafft werden mußte. Indeß ist derselbe in halber Breite seiner ganzen Länge nach bis auf wenige Ruten rein ausgestochen, und ein Weg längs desselben nach seiner Unterlage aufgeschüttet. Im nächsten Jahre wird die Schiffahrt auf demselben vielleicht schon eröffnet werden können. Unsere Kaufleute und Handwerker hegen die begründete Hoffnung, daß dieser Weg dem Handel und Gewerbe eine gute Bahn schaffen werde. - Von weit größerer Bedeutung wird aber diese Straße werden, wenn der Canal bis in den Teterower See geführt sein wird. Denn nicht nur werden alle daran liegenden Güter an Bodenwert und weniger kostspieligen Transportmitteln gewinnen, nicht nur wird der Handel unserer Stadt sowohl nach Westen, als nach Osten gehen; son­dern es wird auch unsere Nachbarstadt Teterow durch solches Werk zu einer Blüte gelangen, welche sich zur Zeit noch nicht einmal annä­hernd angeben läßt. Denn diese muß dann nicht allein den ganzen Han­del eines, fast cirkelrunden Kreises des Landes, der von Dargun, Gnoien, Tessin, Laage, Güstrow, Krakow, Waren und Stavenhagen um­schlossen ist, 6 Meilen im Durchmesser und reichlich 30 Quadratmei­len Inhalt hat und zwei kleinere Kreise, die von Neukalen und Mal­chin einschließt, nach Pommern und besonders Stettin vermitteln, sondern auch ein Haupt-, fast Mittelpunkt des geradesten, daher kür­zesten und eben deswegen billigsten Weges von Stettin, an Wolgast, Anclam, Gützkow, Jarmen, Loitz vorüber, durch Demmin, Neukalen, Güstrow, und über Kleinen durch Lübeck und Holstein nach Hamburg werden. Würde dann auch das betriebsame Waren sich selbst, sein Landhandelsgebiet von ca. 25 Quadratmeilen und die ganze Elde- und Elbeschiffahrt -- was der Handel nach Geist, Kunst und Zug nicht un­ausgeführt lassen kann -- durch eine Eisenbahn – weder links bei Güstrow, noch rechts bei Malchin -, sondern allein bei Teterow, weil dies allein natur- und zweckgemäß und folgenreich ist, mit der Friedrich-Franz-Bahn verbinden: so würde wiederum Teterow nicht al­lein und Waren, sondern auch die Elbeschiffahrtscasse unberechenbar großen Gewinn davon haben; erst dann würde die große Friedrich-Franz-Bahn nach dem Willen ihres erhabenen Gründers eine wahre Lebensader des Landes werden und durch die damit hinzutretenden Zweigbahnen und Wasserwege zu jetzt noch ungeahnt großer Rentabilität ge­langen, welche, wenn alle diese Zweigwege fehlten, weit geringer ausfallen müßte."

 

   In einer gedruckten Veröffentlichung zur Schiffbarmachung der Peene aus dieser Zeit werden neben den wirtschaftlichen auch andere Vorteile einer besseren Entwässerung durch den Kanalbau für die Stadt Neukalen beschrieben:

   "Der Stadt Neukalen insonderheit stehen aus dem projectirten Cana­le nicht geringere Vortheile durch Entsumpfung und Cultivirung ihrer ausgedehnten, oberhalb gelegenen Weide- und Wiesenflächen bevor, wie sie deren zum Theil bereits bei den unterhalb gelegenen Flächen durch den Canal nach dem Cummerower See hat vorbereiten können. Ihre für Pferde, Füllen, Kühe, Starken, Kälber, Schaafe und Gänse dienen­de Stadtweide beträgt circa 210,000 Quadratruthen und ist zum größten Theile niedrig.

   Die von der Stadt bis zur Lelkendorfer Scheide am rechten Ufer der Peene befindliche, für Kühe und Pferde bestimmte Weide besteht aus circa 62,000 Quadratruthen, worunter die hohe Weide des Werders mit circa 8000 Quadratruthen und die des Ackerholzes mit 2000 Qua­dratruthen. Die übrige längs der Peene befindliche Weidestrecke ist sehr niedrig und waren große Weidestrecken für das Vieh früher unzu­gänglich, indem bei nasser Witterung das Vieh durch die Rinnen nicht durchkommen konnte und die Peene oft die Weide unter Wasser setzte. Seit einigen Jahren ist aber die Peene vertieft, an einer Stelle grade gelegt, die tiefen Stellen der Weide mit Sand ausgefüllt, so daß diese Weidestrecke jetzt überall für das Vieh zugänglich ist und die beste Weidefläche bildet. Wenn schon hierdurch die großen Vor­theile der Entsumpfung den Einwohnern von Neukalen unverkennbar vor Augen getreten sind und vereinzelte Stimmen, welche die übermäßige Nässe der Wiesen und Weiden für nothwendig zur Erziehung von Erträ­gen hielten, derartig, daß sie als Folge der Entsumpfung eine völli­ge Ertragslosigkeit befürchteten, entschieden zurückgewiesen worden sind, so erscheint es gleichzeitig unzweifelhaft, daß die Erfolge noch vorzüglichere werden können, wenn die Peene in Folge der pro­jectirten Canalisirung nach Teterow vertieft würde, indem dann das Wasser aus der Weide überall den erforderlichen Abfluß hätte und keine versumpften Stellen in derselben sich bilden könnten.

   An der linken Seite der Peene von der Stadt bis zur Schlakendor­fer Grenze liegt eine Kämmereiwiese von circa 18,000 Quadratruthen, welche an vielen Stellen sehr niedrig ist, aber durch den projectir­ten Canal nach Teterow gleichfalls entwässert werden und einen höhe­ren Ertrag geben würde, wie dies bereits für die großen Wiesenflä­chen, welche an der rechten und linken Seite des vom Cummerower See bis zur Stadt in Ausführung befindlichen Canals, in welchen die Pee­ne gleich beim Hafen sich ergießt, liegen, gesichert erscheint, wäh­rend auch diese bisher nicht gehörig verbessert werden konnten, da nur im Winter bei Frostwetter Dung dorthin gebracht werden konnte. An der rechten Seite des Canals ist bereits ein Fahrdamm von Kies bis zum Cummerower See fertig und wird ein ähnlicher demnächst auf der linken Seite angelegt werden, so daß der Transport des Heues und des Dunges sehr leicht zu bewerkstelligen sein wird. Auch sei hier erwähnt, daß auf der linken Seite des Canals vom Cummerower See bis zur Stadt und zwar in der Nähe der letzteren eine Weidefläche von circa 64,000 Quadratruthen die Wiesen begrenzt. Diese Weidefläche ist fast durchgehends sehr niedrig und auf großen Strecken ver­sumpft, indem das Wasser nicht abfließen kann. Durch einen demnächst anzulegenden, in den in Ausführung stehenden Canal einmündenden Ab­zugsgraben hofft man eine Entwässerung und Trockenlegung auch dieser Weideflächen herbeizuführen."

 

   Der Wasserbaumeister Weir aus Schwerin schlug die Anlegung von Dämmen im Wasser vor dem Ufer am Kummerower See aus großen Steinen vor, um die Gewalt des Eises zu hemmen. Die Steine sollten aus dem Wasser ragen und von dem im See befindlichen Steinhügel genommen werden.

   Bei der Anlage des Hafens bezahlte die Stadt für die Predigerwie­se 2 Rthlr. 26 Schilling per Quadratrute und für die abgetretenen Bürgergärten 4 Rthlr. je Quadratrute.

   1866 war der Peenekanal in einer Länge von 2150 Meter und einer Breite von 12 Meter sowie der Hafen mit einer Breite von 50 Meter und einer Länge von 100 Meter fertiggestellt. Kostenpunkt: 24.373 Reichsthaler, 25 Schilling, 6 Pfennige.

   Am 8. September 1867 besuchte der Großherzog von Mecklenburg, Friedrich Franz II., Neukalen und besichtigte auch den neuen Peenekanal. Die Zeitung "Mecklenburgische Anzeigen" berichtete in ihrer Nr. 63 vom 11.9.1867 über diesen Besuch:

   "Neukalen, 9. Septbr. Am gestrigen Nachmittage 5 Uhr, wie auch unserer Stadt verheißen war, fuhr Se. K. H. der Großherzog in die­selbe ein. Die Straßen, der Marktplatz und die Öffentlichen Gebäude waren mit Fahnen, Flaggen, Blumen und Guirlanden reich geschmückt. In solch hohem Besuche angemessener Haltung erwarteten die Einwohner der Stadt und viele Landleute ihren angestammten, ihrem Herzen so nahestehenden Herrscher. Se. K. H. stieg mit dem Staatsrath Wetzell und dem Flügeladjutanten von Vietinghoff vor dem Rathhause ab, wohin die städtische Behörde befohlen war. Hier wurde der Großherzog von dem Bürgermeister Mau empfangen. Nachdem derselbe Sr. Königlichen Hoheit die Mitglieder des Magistrats und des Bürgerausschusses vor­gestellt hatte, städtische Angelegenheiten besprochen, die Stadt­karten, Kanalkarte, die Stadtbücher und die Registratur genauer an­gesehen waren, die alle in der trefflichsten Ordnung gefunden wur­den, geruhete der Großherzog, vor der Kirche von der Geistlichkeit und den anderen kirchlichen Beamten empfangen, das Innere des Got­teshauses, besonders den restaurirten Altar desselben näher anzuse­hen. Bei dem Eintreten des Großherzogs in die Kirche begann der geistliche Sängerchor vom Orgelchore eine längere kirchliche Compo­sition, einen Psalm, unter der Direction des Küsters Neumann vorzu­tragen, worüber der hohe Herr seine Freude und Anerkennung der Lei­stung in gnädigster Weise äußerte. Von der Kirche begab sich Se. Königliche Hoheit nach dem Schulhause. Vor demselben von den Lehrern empfangen, geruhete Höchstderselbe sich die einzelnen Lehrer durch den Rector Billenberg vorstellen zu lassen, durchging alle Zimmer des Hauses, freuete sich der Zweckmäßigkeit, Ordnung und Schönheit desselben, ließ sich in den einzelnen Klassen von dem betreffenden Lehrer über den Stand der Klasse Bericht abstatten, richtete in das Schulwesen tiefer eingehende Worte an jeden derselben und sprach sein gnädiges Wohlgefallen an der ganzen Anstalt wiederholt und huldvoll aus. Vom Schulhause und seinem schönen Schulplatze geruhete der Großherzog sich durch die dichtgedrängte und freudig bewegte Volksmenge nach dem Hafen zu begeben, dort ein Dampfschiff zu be­steigen und in Begleitung der dahin befohlenen Behörden und Vorstän­de, der Geistlichen und mehrerer Herren vom Lande den Kanal hinunter weit in den Kummerower See zu fahren, um die neue Anlage des Hafens und des Kanals seiner näheren Ansicht zu unterziehen. An der jubeln­den Menge auf dem Hafenplatze vorüber ging es auf dem breiten Kanale durch üppig grünende Wiesen und Weiden, die wie der See von hohen bewaldeten Bergen eingeschlossen sind, auf den See hinauf. Se. Königliche Hoheit waren sichtlich freudig ergriffen von der wunderbar schönen Gegend und dem Werke der Kunst und der Arbeit der Menschen­hand und geruheten zu jedem Einzelnen aus der Begleitung gnädige Worte zu sprechen. Vom Hafen trat der Großherzog die Weiterreise nach Malchin an. Wir sind noch fröhlich in der Erinnerung an die Huld unseres Landesvaters und hoffen auf die Erfüllung der gnädigen Verheißung, daß wir unseren erhabenen Herrn bald wieder in unserer Stadt empfangen dürfen."

 

   Der Fischer Riemer erhielt 1873  311 Reichstaler für die Ausbaggerung des Hafens.

 

   Der "Öffentliche Anzeiger" berichtete 1877: "In dem Neukalener Hafen verkehrten im Durchschnitt der 5 Jahre 1872/76 jährlich 9 3/5 größere aus- und eingehende Fahrzeuge, deren Ladung in Kalksteinen, Steinkohlen, Ziegelsteinen, Getreide versch. Art, Raps, Futtermehl und Stückgütern bestand.“

 

   Der erste Hafenmeister war Ackerbürger Friedrich Zarpentin (geb. 13.7.1829, gest. 13.6.1908). Ihm oblag die Aufsicht über das Hafengeschehen und die Erhebung der festgelegten Gebühren. Dafür bekam er jährlich 60,- Mark. Um 1880 errichtete er am Hafen ein Wohnhaus, in welchem er einen kleinen Ausschank betrieb, im Volksmund bald "Rübenkrug" genannt. Hier konnten sich die Bauern und Fuhrleute von der anstrengenden Rübenverladung bei einem "lütten Sluck" etwas aufmuntern, bevor sie wieder den langen Rückweg nach Warsow, Lelkendorf oder Karnitz antreten mußten.

 

   "Neukalen, 24. Juli (1882). An unserm Hafen herrscht augenblicklich ein sehr reges Leben, es liegen daselbst mehrere größere Fahrzeuge zum Rapseinladen und wird dazu der Raps aus der ganzen Umgegend hierher gebracht."

 

   1882 nahm die neu errichtete Zuckerfabrik in Malchin ihren Betrieb auf. Am Neukalener Hafen wurde durch die Zuckerfabrik eine Fuhrwerkswaage eingerichtet, um die Abrechnung der einzelnen Lieferanten sicherzustellen. In Zeitungsberichten von 1882 heißt es:

   "Neukalen im Nov. An unserem Hafen geht es wegen der großen Zuckerrüben – Anfuhr und deren Verladung auf die Fahrzeuge immer noch sehr lebhaft her. Leider treten hierbei oft Unterbrechungen ein, da die Malchiner Fabrik die große Masse Rüben, die ihr von allen Seiten zugefügrt wird, wohl nicht zu verarbeiten imstande ist."

   "Neukalen, 21. Novbr. Auf Erfordern des Direktorii der Malchiner Zuckerrübenfabrik sind in voriger Woche die Anmeldungen zum Zucker­rübenbau für diese Fabrik auf hiesiger Feldmark pro 1883 abgegeben. Im Ganzen sind von hiesigen Ackerbesitzern 74 Morgen zum Rübenbau angemeldet, wogegen in diesem Jahre kaum 8 Morgen dazu verwandt sind. Rechnet man hinzu, daß auch von benachbarten Erbpächtern, die bisher mit dem Rübenbau sich nicht abgegeben, nicht unbedeutende An­meldungen geschehen sind, so ist, wenn der Rübenbau nur einigermaßen ergibig ist, mit Bestimmtheit anzunehmen, daß die Rübenanfuhr nach unserm Hafen im nächsten Herbst überaus groß werden muß. Es ist da­her nicht allein wünschenswert, sondern sogar notwendig, Vorkehrun­gen zu treffen, daß der Wassertransport der Rüben von hier nach Mal­chin geregelt und ohne Unterbrechung geschehen kann, denn soll die­ser Transport rechtzeitig beschafft werden, so dürften wohl Störun­gen, wie sie in diesem Herbste dagewesen, zu vermeiden sein."

 

"Polizei-Ordnung und Hafen- und Canalgeldtarif für den

Schiffahrtsverkehr auf der Peene vom Cummerower See bis zur Stadt Neukalen, bestätigt durch die Landesherrliche Verordnung vom 11. Februar 1884

 

§. 1.

   Der Tiefgang der Fahrzeuge und der Flöße darf 4 Fuß rheinländisch Maß nicht überschreiten, auch dürfen die Flöße nicht über 9 Fuß rheinländisch breit sein.

 

§. 2.

   Die Schiffe und Flöße haben während der Fahrt die Mitte des Ca­nals oder des Flußbetts einzuhalten.

 

§. 3.

   Schiffe mit Segeln dürfen sich dieser nur in einer Weise bedie­nen, daß das Vorüberfahren anderer Schiffe nicht gehemmt wird. Im Hafen ist das Segeln überall verboten. Die Schiffer und Flößer haben auf der Fahrt stets den Leinpfad einzuhalten.

 

§. 4.

   Schiffe und Flöße, welche während der Fahrt anhalten, müssen dem Ufer so nahe als möglich gestreckt anlegen und in dieser Lage hinten und vorn befestigt werden. Es dürfen zu diesem Zwecke jedoch nir­gends Anker in die Ufer geworfen werden, sondern die Befestigung muß an Pfählen geschehen, welche hinter der außerhalb gelegenen Leinpfadsdossirung einzuschlagen sind. Wer dies versäumt und durch das Herumschlagen seines Fahrzeugs oder Floßes die Schiffahrt hindert, verfällt in Strafe.

 

§. 5.

   Es ist nicht gestattet, mit Haken, Stangen und ähnlichen Werk­zeugen, deren Gebrauch zum Fahren etwa nothwendig ist, die Ufer­böschungen und das Hafenbollwerk zu berühren, um sich fortzubewegen.

 

§. 6.

   Die Leinpfadskappe darf vom Schiffer oder Flößer beim Ziehen nie­mals verlassen, also weder die Dossirungen, Bermen, noch die angren­zenden Grundstücke betreten werden.

 

§. 7.

   Schiffer und Flößer haben sich bei ihrem Eintreffen im Hafen för­dersamst beim Hafenmeister zu melden, die erforderliche Auskunft demselben zu ertheilen und auf dessen Erfordern die Schiffspapiere vorzulegen. Der Hafenmeister hat ihnen die Plätze, welche sie einzu­nehmen haben, anzuweisen. Zum Anhalten, Anhängen oder Anbinden dür­fen nur die hierfür bestehenden Ringe benutzt werden.

 

§. 8.

   Das Aus-, Ein- und Umladen der Schiffe kann nur von Tagesanbruch bis eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang unter Aufsicht des Hafenmeisters und in einer Weise stattfinden, daß die Schifffahrt und der übrige Hafendienst nicht gestört werde.

 

§. 9.

   Die Fahrdämme in und am Hafen dürfen nicht zu Niederlagen oder Verkaufsstellen von Waaren benutzt werden. Alle Fuhrwerke zum Ein- und Ausladen müssen von der Bollwerkswand mindestens 3 Meter ent­fernt bleiben und haben die hierfür bestimmten Wege zu benutzen und keine Störung für den Hafendienst zu veranlassen. Eine Lagerung der Waare an der Bollwerkswand darf nicht stattfinden, und ist die ge­löschte Ladung mindestens 10 Meter von dem Bollwerk, wenn die Abfuhr fördersamst geschieht, hinzulegen. Kann die Abfahrt nicht gleich ge­schehen, so muß die Lagerung von Mauer-, Dach- und Kalksteinen, Höl­zern, Brettern und Kohlen, Waaren aller Art auf dem Hafenplatze dort geschehen, wo der Hafenmeister die Stelle anweist, und ist die des­fallsige Lagermiethe nach dem hierüber erlassenen Tarif an den Ha­fenmeister zu entrichten. Sollte die Lagerung zum Nachtheile des Verkehrs zu lange dauern, so hat der Magistrat das Recht, die Ent­fernung zu desideriren, eventualiter solche auf Kosten der Eigenthümer anzuordnen.

 

§. 10.

   Für die Zeit des Stillliegens im Hafen ist das Steuerruder, wenn der Hafenmeister es verlangt, auszuheben.

 

§. 11.

   Pech, Theer, Harz, Oel und dergleichen darf so wenig auf dem Schiffe als am Bollwerk gekocht oder erwärmt werden, vielmehr wird im erforderlichen Falle vom Hafenmeister der Platz dazu auf dem Ha­fenplatze angewiesen werden.

 

§. 12.

   Liegt ein Schiff leer im Hafen, so soll dasselbe den andern zum Aus- oder Ein- oder Umladen bestimmten Schiffen den hierfür nöthigen Platz, welchen es eingenommen, überlassen und sich dahin aufstellen, wo es der Hafenmeister bezeichnen wird.

 

§. 13.

   Der Hafenmeister hat den Hafenplatz, Canal und Schiffsverkehr zu überwachen und die zu erlegenden Gebühren vom Schiffer und Flößer resp. vom Eigenthümer der auf dem Hafenplatz gelagerten Materialien wahrzunehmen; er steht unter Controle des Magistrats und wird von diesem angestellt. Jeder Schiffer, Flößer, Fuhrmann und Führer hat sich stets anständig gegen seine dienstpflichtmäßige Anordnung zu bezeigen.

 

§. 14.

   Jede Verunreinigung des Bollwerks und Hafenplatzes ist verboten. Der löschende oder ladende Schiffer ist dafür verantwortlich, daß die Plätze nach bewirkter Löschung oder Ladung frei von etwaigen Bruchstücken der Ladung gemacht werden. Ebenso ist jede Verunrei­nigung des Gewässers im Hafen und Canal durch Einwerfen ungehöriger Gegenstände verboten.

 

§. 15.

   Die Hafen- und Canalgebühren sind wenigstens eine Stunde vor der Abfahrt vom Schiffer oder Flößer an den Hafenmeister zu entrichten.

 

§. 16.

   Wer gegen die in den vorstehenden Paragraphen enthaltenen Vor­schriften und Bestimmungen handelt, hat außer dem Ersatz des etwa herbeigeführten Schadens eine Strafe von 1 - 60 Mark zu zahlen, aus­hülflich einer Haftstrafe bis zu 14 Tagen zu erleiden. - Die Strafe kann durch polizeiliche Verfügung festgestellt werden.

   Der Führer des Schiffes oder dessen Stellvertreter ist für seine Mannschaft verantwortlich, daß ihn zunächst die Pflicht trifft, den von derselben angerichteten Schaden sammt den veranlaßten Kosten zu ersetzen, sowie die von ihr verwirkte Strafe zu entrichten.

 

- - -

 

Hafen- und Canalgeld - Tarif.

 

   Jedes Schiffsgefäß, welches im Hafen oder am Canal eine Ladung ein-, aus- oder umladet, zahlt:

bei Gütern und Fracht aller Art, bei Korn, Raps, Rübsen, Zucker­rüben, Schnitzeln, Baumaterialien, rauher Fourage, Schilf, Rohr, Stroh, Mauer-, Dach- und Kalksteinen, Bau- und Pflastersteinen, Gyps, Kalk, Schiefer, Bruchglas, Sand, Dünger ec. von einer Tragfä­higkeit bis

500 Ctr.              1000 Ctr.   1500 Ctr.      und über 1500 Ctr.

1,50 Mark.           3 Mark.     4,50 Mark.              6 Mark.

   Ferner vom Floßholz über 25 Fuß Länge Mecklenb. Maßes für jedes Stück 12 Pfg., von Floßholz, Krumm- oder Bauholz bis 25 Fuß Länge incl. für jedes Stück 6 Pfg., wenn solche in Plätzen verbunden.

Personen- und Schleppdampfer sind von den Abgaben frei, im Falle selbige aber Frachtgüter hier ausladen oder einnehmen, zahlen solche für jeden Centner des aus- oder eingeladenen Frachtgutes 1/2 Pfen­nig.

Fischerkähne sind frei."

 

   Ab 1884 war der Tischler Carl Wasserstrat (geb. 22.11.1829, gest. 6.7.1901) als Hafenmeister tätig. Er erhielt eine schriftliche Instruktion über seine Aufgaben:

 

 

„Instruction für den Hafenmeister Carl Wasserstrat zu Neukalen

 

§ 1

   Der Hafenmeister hat die am 11ten Februar 1884 publicirte, und ihm in Druck eingehändigte Polizei Ordnung und Hafen und Kanal Geld - Tarif für den Schiffahrtsverkehr auf der Peene vom Cummerower See bis Neukalen in allen Punkten genau zu befolgen, die eingehenden Kähne, deren Größe u Tragfähigkeit und Frachtladung, imgleichen den Namen des Schiffers und des Heimathsortes in das ihm eingehändigte Buch, sowie die dafür erhobenen Hafengelder einzutragen mit Angabe des Tages der Ankunft und Abfahrt.

 

§ 2

   Ebenso hat er bei den Fahrzeugen die hier am Hafen Ladung einneh­men zu verfahren und in das Geschäftsbuch einzutragen.

 

§ 3

   Was das Lagergeld anbetrifft, so hat er den betreffenden Platz am Hafen anzuweisen, die Größe des Platzes, die Dauer der Lagerung und die dafür erhobene Einnahme in das Buch einzutragen.

 

§ 4

   Er ist verpflichtet, über jede erhobene Geldeinnahme eine Quit­tung an den Zahlungspflichtigen auf dessen Verlangen auszustellen.

 

§ 5

   Die erhobenen Gelder werden jährlich quartaliter bei Einreichung des betreffenden Extractes aus dem Geschäftsbuche beim Magistrat eingereicht.

 

§ 6

   Die Revision der Rechnungsführung steht zu jeder Zeit dem Magi­strate zu.

 

§ 7

   Die Anstellung geschieht auf beiden Theilen dem Magistrate zu Neukalen wie dem Hafenmeister frei stehender vierteljähriger Kündi­gung in den Quartalsterminen.

 

§ 8

   Die jährliche Renumeration beträgt sechszig Mark aus der Stadt­kasse.

 

§ 9

   Der Hafenmeister gelobt die getreue Erfüllung der Polizei Ordnung u der Instruction und haftet mit seinem Vermögen für alle Nachtheile u Schaden, die durch ihm der Stadtkämmerei erwachsen sollten.

 

Neukalen 18. März 1884                                   Bürgermeister u Rath

                                                                  LMau    Reinhardt     HStüdemann“

 

Polizei-Ordnung und Hafen- und Canalgeldtarif

 

"Polizei-Ordnung und Hafen- und Canalgeldtarif für den Schifffahrtsverkehr auf der Peene vom Cummerower See bis zur Stadt Neukalen, bestätigt durch die Landesherrliche Verordnung vom 11. Februar 1884

 

 

   Im „Öffentl. Anzeiger“ Nr. 76, vom 20.9.1884 lesen wir:

   „Neukalen, 15. Sept. Mit heute beginnt die Anfuhr von Zuckerrüben aus hiesiger Feldmark und der Umgegend nach unserem Hafen zum wei­teren Wassertransport nach Malchin. Diese Anfuhr wird in diesem Jah­re sehr bedeutend werden und muß vor Allem das Augenmerk darauf ge­richtet sein, daß die Abnahme der Rüben am Hafen ununterbrochen fortgesetzt und Stockungen dabei nach Möglichkeit vermieden werden.“

 

   Der Schiffsverkehr war zu dieser Zeit recht bedeutend geworden. Die Abrechnung über die Einnahmen und Ausgaben von 1884 zeigt, daß der Hafen auch noch einen kleinen Gewinn für die Stadt brachte:

 

Einnahme vom Hafen

Bollwerks u Lagergeld 912 M 79 Pf.

Miethe für Waage 30 M

-----------------------------------

      942 M 79 Pf.

 

Ausgabe für den Hafen

Gehalt des Hafenmeister 60 M

Ankauf der Gartenfläche 405 M 67 Pf.

Insertions Kosten 9 M 75 Pf.

Kiesfahren 78 M

Dammarbeiten 22 M 50 Pf.

Steine von der Zuckerfabrik 40 M

Taglöhne 56 M

-----------------------------------

      671 M 92 Pf.

 

   45 Frachtdampfer brachten 5290 Tonnen Stückgüter u nahmen 3972 Tonnen Korn mit, von 108 Kähnen brachten 5 Stück Kohlen, 1 Dammsteine, 1 Mauersteine, 1 Kalksteine, 1 Felsen, 1 Backbeeren, 33 Rübenschnitzel, gingen ab 8 mit Korn, 6 mit Buchendrummen, 7 mit Fadenholz, 2 mit Rübsen, 72 mit Rüben.“

 

   Der Kaufmann Wilhelm Bruger hatte 1885 für seine Waren einen Schuppen am Hafen.

 

   „Im Jahre 1885 haben 40 Dampfer 111 große und 31 kleine Kähne

-------------------------------------

   in Summa 182 Fahrzeuge

den hiesigen Hafen besucht und haben die Dampfer Stückgüter und Kaufmanns Waaren gebracht und Raps und Korn mitgenommen, die größeren Kähne Zuckerrüben und Korn Fuder und Rundhölzer geholt und Rübenschnitzel, Steinkohlen, Kalk­steine, Mauersteine, Bretter, Rapskuchen, Kleie, Dammsteine, Chaus­seesteine und Torf gebracht.“

 

   1886 wurden zwei rot angestrichene Tonnen beiderseits der Kanal­einfahrt im Kummerower See befestigt, um das Auffinden der Einfahrt zu erleichtern. 1891 ließ der Magistrat die Strecke am neuen Bollwerk des Hafens sowie die Strecke vom Damm bis zur Waage nach der Feldbrücke mittelst halber Kopfsteine pflastern.

 

Annonce im

 

Annonce im "Neukalener Wochenblatt"
vom 5.6.1889

 

 

Annonce aus dem

 

Annonce aus dem "Neukalener Wochenblatt"
vom 5.2.1892

 

 

   1892:

„Stettin - Demmin - Malchiner

Dampfschifffahrt.

Zimmermann´sche Linie.

Die Dampfer „Demmin Packet I, II u. III“ laufen regelmäßig wie bisher jeden Dienstag Neukalen an und befördern Güter von und nach sämmtlichen Stationen der Linie.

Expedition für Neukalen: Herr F. H. Albrecht.

       Demmin.          Ludw. Zimmermann.“

 

 

   Im Juli 1892 wurde der Abgabentarif geändert:

 

   „Abgaben - Tarif für den Hafen und Canal zu Neukalen

I. von vermessenen Segelfahrzeugen, welche Güter einladen, löschen oder umladen:

1. bei Ladungen von Brenn- und Bau- Materialien, Düngerstoffen aller Art, Rauhfutter (Heu und Stroh), Rüben, Schnitzel, Kleie und Rohstoffen für Fabrickbetriebe für jede angefangene Tonne ( = 20 Centner ) der vermessenen Tragfähigkeit 6 Pf.

2. bei sonstiger Ladung aller Art für jede angefangene Tonne ( = 20 Centner ) der vermessenen Tragfähigkeit 12 Pf.

II. von nicht vermessenen Segelfahrzeugen, welche Güter einladen, löschen oder umladen, von jeder angefangenen Tonne ( = 20 Cent­ner ) des in Wirklichkeit aus- oder eingeladenen Guts je nach dem Gegenstand der Ladung (s. I 1 und 2) 6 Pf. resp. 12 Pf.

III. von Frachtdampfern für den Centner 1/2 Pf. (das Minimum 50 Pf.).

Anmerkung: Schleppdampfer, welche Kähne hinter sich haben, leer ein- und auslaufende Frachtfahrzeuge, leere Lustböte und kleine Handkähne welche zu größeren Fahrzeugen gehören, sind abgabenfrei.

Personendampfer sind frei.

Böte und Kähne die eine Ladung über 1/4 Tonne (5 Centner) ein oder ausladen 25 Pf.

IV. von Floßholz, welches im Hafen oder Canal lagert, bezw. daselbst
zur Verflößung oder Abnahme gelangt, für jeden Quadratmeter der in Anspruch genommenen Fläche 1 1/2 Pf.

V. Wenn ein Schiffer hier gelöscht hat und liegt 2 Wochen still und ladet dann erst wieder ein, so hat er wieder das Bollwerksgeld nach dem Tarife zu zahlen.“

 

   Die letzte Hafenabrechnung, die ich gefunden habe, stammt aus dem Jahre 1894:

Einnahme

An Bollwerksgeld 963 M 33 Pf.

Miethe für Wägehaus 9 M

Miethe für Lagerplätze 83 M 50 Pf.

-----------------------------------------

      1055 M 83 Pf.

 

Ausgabe

An Reparaturen am Bollwerk und Bagger 60 M 50 Pf.

Arbeitslöhne für Reinigen der Dämme 175 M 70 Pf.

Auslegen und Einziehen der Tonnen 3 M

Für Kiesanfuhr 40 M

Gehalt des Hafenmeisters 60 M

-------------------------------------------

     339 M 20 Pf.

 

   Im Jahre 1894 haben 248 Fahrzeuge darunter 77 Frachtdampfer den hiesigen Hafen besucht und haben Frachtgüter, Rübenschnitzel, Steinkohlen, Kalkschlamm, Bauholz, Bretter, Kalksteine, Briketts, Ziegel­steine, Rapskuchen, Dünger, Torf, Felsen u Rohr gebracht und Zucker­rüben, Rübsen, Raps, verschiedene Kornarten Fadenholz leere Fastagen pp mitgenommen.“

 

Ausschnitt aus einer Ansichtskarte um 1895

 

Ausschnitt aus einer Ansichtskarte um 1895

 

 

   Die Ausbaggerung des Kanals erfolgte regelmäßig mit einem städti­schen hölzernen Handbagger, der aber 1898 nicht mehr gebrauchsfähig war und auch nicht mehr repariert werden konnte. 1895 wurde mit der Pflasterung der Straße vom Mühlentor zum Hafen begonnen; fertiggestellt war der Damm im September 1896. Im Hafen herrschte weiterhin starker Schiffsverkehr:

 

Jahr   Kähne mit Rüben ausgegangen   Kähne mit Schnitzel eingegangen

1895                         96                                          46
1896                       104                                          41
1897                         97                                          37

1898                         81                                          36

 

 

   1899 sollte der Hafenplatz gedämmt werden. Dieser Plan scheiterte aber, da man sich auf eine Erhebung von Gebühren nicht einigen konnte.

   Als der Hafenmeister Carl Waterstrat erkrankte, übernahm ab 11.5.1901 der Müller Heinrich Heese diese Aufgabe bis zum 1.10.1925. Hafenmeister wurde danach Fischer Karl Dieckmann (geb. 20.6.1862, gest. 2.10.1945).

   Der Kaufmann Ludwig Zimmermann aus Demmin errichtete 1912 einen Wellblechschuppen am Hafen.

   Im Frühjahr 1921 wurde die Peene teilweise ausgebaggert.

 

Die Peene auf einer Ansichtskarte um 1910

 

Die Peene auf einer Ansichtskarte um 1910
(rechts: der heutige Denkmalsplatz)

 

 

   „Abgabentarif für den Hafen und den Hafenkanal zu Neukalen

Für die Benutzung des Hafens und des Hafenkanals sind zu entrich­ten:

I. Von Schiffsgefäßen, welche Güter ein- oder ausladen, ohne Rücksicht auf die Art des Ladegutes:

1. Von vermessenen Segelfahrzeugen für jede angefangene Tonne (= 20 Ztr.) der vermessenen Tragfähigkeit 15 Pfg.

2. Von Frachtdampfern für jeden Ztr. des aus- oder eingelade­nes Gutes 3 Pfg., jedoch mindestens 1 Mark.

3. Von nicht vermessenen Segelfahrzeugen (Böten und Kähnen), welche Güter im Gewicht von mehr als 5 Ztr. ein- oder aus­laden 75 Pfg.

Anmerkung:

a) Abgabenfrei sind Schleppdampfer, welche Kähne hinter sich haben, leer ein- und ausgehende Frachtfahrzeuge, Fischerböte und kleine Handkähne, welche zu größeren Fahrzeugen gehören.

b) Besitzer von Lastböten zahlen eine jährliche Gebühr von 10 Mk.

c) Personendampfer zahlen ein einmaliges Liegegeld von 10 Mk.

II. Von Floßholz, welches im Hafen oder Kanal lagert bzw. daselbst zur Verflößung oder Abnahme gelangt, für jeden qm der in An­spruch genommenen Fläche für die Woche 5 Pfg.

III. Von allen Gegenständen, welche auf dem Hafenplatz gelagert werden: seitens hiesiger Einwohner für 1 qm und 1 Woche 3 Pfg., seitens auswärtiger für 1 qm und 1 Woche 5 Pfg.

IV. Sämtliche bisher für einzelne bestandene Vergünstigungen kommen mit dem Inkrafttreten dieses Tarifs in Fortfall.

Neukalen, den 12.8.1921

Der Rat der Stadt“

 

   Vom 11.4.1927 bis Ende Juni 1927 wurde der Hafen (3 m) und der Kanal (2,5 m) durch die Rostocker Firma Dr. Fehlberg & Dipl. Ing. Leymann mit Eimerkettenbagger ausge­baggert, wobei man den Schlamm auf die Wiesen spülte.

   1930 wurde am Hafen eine Vorrichtung zum Waschen und Spülen der Wäsche eingerichtet, im Volksmund „Wasch“ genannt. Hierher gingen die Frauen mit ihrer Wäsche und spülten sie nach.

 

Der Peene - Kanal auf einer Karte von 1936

 

Der Peene - Kanal auf einer Karte von 1936

 

 

   1942 heißt es in einem Bericht, daß im Hafen der Stadt Neukalen alljährlich große Mengen Faserholz auf dem Wasserwege nach Odermünde umgeschlagen werden für die Feldmühle Papier- und Zellstoffwerke A.-G. in Berlin. Der Zustand des verschlammten Hafenbeckens hatte jedoch dazu geführt, daß Binnenwasserfahrzeuge dort nicht mehr anlaufen können. 1943/44 wurden dann der Kanal und Hafen ausgebaggert. Die Bagger­arbeiten führte die Commerzbank Stettin aus, Kosten: 29020,11 RM.

 

   1960 erfolgte erneut eine Ausbaggerung des Kanals und des Hafens:

 

   Schiffahrtssperrung für den Kanal

   „In der Zeit vom 7.1.1960 – 30.6.1960 wird wegen Unterhaltungsbaggerungen der Neukalener Kanal für jeglichen Verkehr gesperrt. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gem. § 3 der Anordnung zur Einführung der Binnenwasserstraßen – Verkehrsordnung vom 1.9.1955 geahndet.

   Volkspolizei – Wasserschutz Inspektion

           Anklam“

 

   Bis etwa 1965 sind noch landwirtschaftliche Erzeugnisse im Neukalener Hafen umgeschlagen worden, dann trat in dieser Hinsicht Ruhe ein. Das Hafengelände wurde in vielfältiger Weise als Lagerstätte benutzt und machte einen verwahrlosten Eindruck.

 

   1993 wurde das Hafengelände vollkommen neu gestaltet und auch ein ansprechendes Hafengebäude errichtet. Seit der Einweihung am 4.9.1993 wird der Hafen durch Freizeitkapitäne und bei Veranstaltungen lebhaft genutzt.

 

   Damit hat unsere Heimatstadt Neukalen eine landschaftlich attraktive Örtlichkeit aufzuweisen, an welcher Einwohner und Besucher sich wohl gleichermaßen freuen können.

 

Einweihung des Hafens am 4.9.1993

 

Einweihung des Hafens am 4.9.1993
(Bürgermeister Günter Plagens und Peter Schmidt)

 

Der Neukalener Hafen

 

 

 

Weitere Bilder zum Hafen und zur Peene:

 

 

Ansichtskarte

 

Ansichtskarte "Totalansicht" mit dem Neukalener Hafen
(von 1903 oder früher)

 

 

Ansichtskarte

 

Ansichtskarte "Neukalen mit Hafen" (von 1907 oder früher)

 

 

Ansichtskarte

 

Blick über den Hafen zur Kirche
(Ansichtskarte "Total-Ansicht" von 1910 oder früher)

 

 

Ansichtskarte

 

Ansichtskarte "Neukalen vom Hafen aus gesehen"

 

 

Ansichtskarte

 

Ansichtskarte "Hafen" (um 1925)

 

 

Ansichtskarte

 

Ansichtskarte "Hafen" (von 1926 oder früher)

 

 

Ansichtskarte

 

Ansichtskarte "Hafenansicht"
(von 1930 oder früher)

 

 

Ansichtskarte

 

Ansichtskarte "Hafen"

 

 

Der Hafen um 1950

 

Der Hafen um 1950

 

 

Der Hafen um 1955 (1)

 

Der Hafen um 1955 (2)

 

Der Hafen um 1955

 

 

Blick zum Hafen um 1960

 

Blick zum Hafen um 1960

 

 

Beim Ausbaggern des Hafens 1960

 

Beim Ausbaggern des Hafens 1960

 

 

Beim Ausbaggern der Peene 1960

 

Beim Ausbaggern der Peene 1960
(an der Eisenbahnbrücke)

 

 

Der Hafen, Juni 1979 (1)

 

Der Hafen, Juni 1979 (2)

 

Der Hafen, Juni 1979

 

 

Der Hafen 1991

 

Der Hafen 1991
(links das Fahrgastschiff "Karl-Heinz" von Peter Schmidt)