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Unser Rathaus

 

(Wolfgang Schimmel)

 

   Schon bald nach der Stadtgründung errichteten die ersten Einwohner auch ein Rathaus für den Magistrat der Stadt. Es fand an der südlichen Kirchhofsmauer gleich neben dem Bürgermeisterhaus seinen Platz. 1414 wird es zum ersten Mal erwähnt. Damals saßen der Bürgermeister Claus Radelof und die Ratmänner Claus Viczeman, Merten Dreger, Arnd Visscher, Hartich Peyne und Resse im Rathaus zusammen und beurkundeten, daß der Vicar Claus Kerkdorp dem Bürger Tideke Wulve hundert wendische Mark geliehen hatte.
   Wie Carl Voß schrieb, war das alte Rathaus nur ein kleiner einstöckiger Fachwerkbau mit einem Strohdach. Jeden Donnerstag war Markttag, und sobald die rote Flagge vom Rathaus wehte, hatten auch die Verkäufer aus der Umgebung das Marktrecht.
   Während des Dreißigjährigen Krieges in den Jahren 1637 - 1639 wurde neben vielen anderen Häusern auch das Rathaus zerstört. Nach dem Krieg war die Stadtkasse leer, und so konnte man erst 1667 daran denken, ein neues Rathaus zu bauen. Es gingen sogar Spenden von einigen Bürgern dazu ein. In einem Bericht aus dieser Zeit heißt es: “Sofern das Rathaus dieses Jahr erbaut wird, will Joh. Hermann dazugeben 4 Reichstaler und Mons. Conrad Dollbrück 2 Reichstaler.” Das neue Rathaus war wohl bereits zweistöckig, denn 1740 wird berichtet, daß der Rats- bzw. Stadtdiener unten im Rathaus wohnte. Im 18. Jahrhundert nutzte man das Rathaus auch häufig zur Unterbringung und Pflege verletzter fremder Personen, da es eine andere Unterbringungsmöglichkeit nicht gab. Immer wieder waren auch Reparaturen notwendig; 1757 mußten z. B. 35 Reichstaler für Bauarbeiten ausgegeben werden.


   Als im Herbst 1799 Johann August Wachenhusen sein Amt als Bürgermeister in Neukalen antrat, erschien ihm das baufällig gewordene alte Rathaus nicht mehr repräsentativ genug. So beschloß der Magistrat Anfang Oktober den Neubau eines ansprechenden Rathauses. Bereits am 10.10.1799 begannen die Abrißarbeiten des bisherigen Gebäudes. Viele alte Materialien, unter anderem mehr als 5500 Dachsteine, 30 alte Fenster und 3 Türen, wurden für insgesamt 93 Rthlr. 43 Schilling verkauft. Die Abrißarbeiten kosteten 51 Rthlr. 37 Schilling.

 

   Den Entwurf zum neuen Rathaus fertigte der Maurermeister Johann Gottfried Meinhardt an. Er fuhr zu diesem Zweck extra nach Stavenhagen, um sich das dortige Rathaus anzusehen.

 

Bauzeichnung Rathaus

 

"Pause der Schauseite nach der alten Bauzeichnung" vom 28.11.1897

 

   Am 4.11.1799 konnte schon mit dem Fundamentbau begonnen werden. Am Bau des Rathauses waren beteiligt: Maurermeister Meinhardt und Ulrich sowie der Zimmermeister Gesche; die Glaser- und Malerarbeiten besorgte der Glasermeister Rost. Der Bau stand unter der besonderen Aufsicht des Senators Carow. Von dem im Oktober 1799 abgerissenen alten Rathaus wurden 32 300 Mauersteine abgeputzt und wieder verwendet. Ansonsten kamen die Steine aus den Ziegeleien in Gorschendorf (15 500 Mauer- und 4 500 Dachsteine), Rey (10 000 Mauersteine), Lüchow (7 800 Mauersteine) und "Hagelsruhm" (12 000 Mauersteine). Die Steine kosteten insgesamt 390 Rthlr. 30,5 Schilling. Ob aus der Neukalener Ziegelei auch Steine geliefert wurden, war aus den Unterlagen nicht ersichtlich. Der Schlosser und Gastwirt Johann Daniel Glaevcke verfertigte sogar eine eiserne Inschrift für das Rathaus, die in Rostock von Georg Jacob Haack für 4 Rthlr. 34 Schilling vergoldet wurde. Mit dieser Inschrift gab es noch Probleme, denn es heißt in den Unterlagen: "Da bey Revolution zu Rostock die Inschrift verlohren gegangen, und nachdem sie beschädigt wieder gefunden, abermahl an Reparaturen bezahlt geworden, 6 Rthlr. 8 Schilling". Aus den akkurat geführten Rechnungen geht hervor, daß nicht nur Nägel, Bretter oder ähnliches verbraucht wurden, sondern auch viele "Pötte Brandtwein".

   Am 16.6.1800 gab es eine feuchtfröhliche und zünftige Richtköst für die Bauhelfer, welche der Stadt genau 83 Rthlr. 1 Schilling kostete.

   Am 13. Mai 1801 konnte dann die Einweihung des neuerbauten Rathauses stattfinden. Es gab eine große Feierlichkeit mit Brandwein, Bier, belegtem Brot und Torten. Die Straßen waren festlich erleuchtet. Für jedes Stadtviertel erfolgte unter Leitung des Viertelsherrn extra eine Feier. Der Magistrat versammelte sich erstmalig im Rathaus. Auf dem Marktplatz spielte der Musikus Burmeister aus Gnoien zum Tanz auf. Somit war also das heutige Rathaus, anfänglich noch unverputzt, fertiggestellt. Die Baukosten betrugen 4278 Rthlr. 22 3/4 Schilling. Neukalen hatte nun endlich ein festes Rathaus mit einem großen Saal. Dieser große Raum wurde damals häufig zu familieren Festlichkeiten oder Tanzveranstaltungen vermietet:
   “Der Schutz - Jude Saalfeldt hat uns um Benutzung des Rathhaus - Saales bei der Verheirathung seiner Tochter gebeten, wir haben ihm dieselbe bewilliget, gegen eine an die Stadt - Casse zu zahlende Miethe von Fünf Rthlr. und werden deshalb die zur Berechnung der Casse Verordneten solche einfordern.
   Neukalden 11 September 1822
    Bürgermeister und Rath”

   Der Gastwirt Bruger zahlte am 23. Dezember 1841 für ein Tanzvergnügen am 2. Weihnachtstag 1 Taler und 16 Schilling. Der Herbergsverwalter J. Schumann mußte für die Benutzung des Saales zum Ball am 20. Februar 1852 bereits 4 Reichstaler an die Stadtkasse entrichten.

   1806 wurde eine städtische Uniform für den Ratsdiener vom Kaufmann Helm in Neubrandenburg angeschafft. Laut Anordnung des Magistrats hatte von da an der Ratsdiener wieder in Uniform zum Dienst zu erscheinen. Nach wie vor wohnte der Ratsdiener im Rathaus. Folgende Namen der Stadt- oder Ratsdiener sind überliefert:

 

Jacob Hildebrandt
um 1653

Ulrich
gen. 1682 ... 1686

Niclaus Brunnenberg
gen. 1704 ... 1707

Buck
ab Ostern 1756 bis Michaelis 1758

Jacob Bohl
ab 30.11.1758 bis Michaels 1764

Jacob Köhn
ab Michaelis 1764 bis Michaelis 1775

Oluf (auch: Olof) Eckergreen
ab Michaelis 1775 bis 1797

Joachim Philipp Diederich Köhn
ab 1797 ... bis 1804

Johann Fiedler
ab 1804 ... 1817

Joachim Christian Friederich Köhn
gen. 1820 ... 1824

Bielefeld
gen. 1832 ... 1835

Bühring
gen. 1836 ...  bis 1849

Johann Friedrich Carl Hinkfoth
ab 1849 ... bis 1855

Johann Carl Heinrich Meyer
ab 1855 ... bis 1874

Heinrich Carl Friedrich Stüdemann
ab 1874 ... bis 1892

Ernst Wilhelm Theodor Zarpentin
ab 1892 ... bis 1920


Karl Christian Martin Kasch
ab 1.10.1920 ... 1945

(zuerst hieß Karl Kasch noch Ratsdiener wie seine Vorgänger, ab 14.10.1921 wurde er zum Polizeiwachtmeister befördert, ab 21.1.1935 zum Polizeioberwachtmeister und ab 1.1.1936 zum Polizeihauptwachtmeister)

 

Ernst Zarpentin

 

Ratsdiener Ernst Zarpentin

 

 

 

   In Ausnahmefällen wurden auch andere Personen im Rathaus untergebracht, so z. B. 1821 die Witwe Hacker:
   “Die Wittwe Hacker hatte darauf angetragen ihr ein Zimmer und eine Kammer und zwar Eingangs rechter Hand im Rathhause Miethsweise zu überlassen. Man besprach sich darüber und ward dahin einig daß wenn die Hacker 15 Rthlr. jährliche Miethe geben wolle, man ihr die gewünschten Zimmer gegen Reservation halbjähriger Kündigung von beiden Seiten auf Michaelis d. J. überlassen wolle. Sie ward citirt und erklärte sich endlich alle Reparaturen tragen und 14 Rthlr. geben zu wollen und dies ist bewilliget.”

   Während bei dem gutmütigen Bürgermeister Petri kaum Strafgefälle als Stadteinnahmen und schon gar keine Haftstrafen im sogenannten “Bürger - Gehorsam” anfielen, war dieses bei dem ab 1832 amtierenden strengen Stadtrichter und späteren Bürgermeister Friederich Görbitz anders. Der ließ das “Bürger - Gehorsam” - ein Verschlag mit dünnen Wänden auf dem Rathausboden - 1833 zu einem festen Gefängnisraum ausbauen und sprach harte Strafen aus. So mancher arme Sünder hat hier seine auferlegte Strafe abgesessen, da er sie nicht bezahlen konnte.

   Der Sternberger Landtag beschloß am 9.1.1878 mit großer Mehrheit, daß die Städte Neukalen, Brüel, Krakow, Kröpelin, Marlow, Rehna und Sülze Sitz eines Amtsgerichtes werden sollen. Die Neukalener waren begeistert von dieser Entscheidung, versprachen sie sich doch davon eine Verbesserung der städtischen Entwicklung.

 

   Im “Öffentlichen Anzeiger” Nr. 5 vom 16.1.1878 erschien folgender Beitrag darüber:

   “Neukalen, 11. Jan. Als die gewisse Nachricht hier auf telegrafi­schem Wege einlief, daß auch unsere Stadt mit einem Amtsgericht be­widmet werden sollte, wurde vielfach der Wunsch laut, unseren Bür­germeister Herrn Hofrat Mau für sein vieles Mühen und Wirken für das Wohl Neukalens auf dem letzten Landtage gleich nach seiner Rückkehr Dank und Anerkennung der Bürgerschaft darzubringen. Um diesem Aus­druck zu geben, versammelte sich gestern Abend gegen 7 Uhr eine große Zahl von Bürgern in der Wohnung des Stadtkassenschreibers Meyer und zog von hier aus im festlichen Zug, dem sich noch ein Sän­gerchor, sowie der hiesige Kriegerverein angeschlossen hatten, durch die Mühlenstraße, welche nebst Marktplatz auf's Schönste illuminiert war, vor das Haus des Hofrats Mau. Nach Vortrag des Liedes “Harre, meine Seele” begab sich eine Deputation in die Wohnung desselben und drückte ihm ihren Dank im Namen der Einwohnerschaft aus. Nach Been­digung eines zweiten Liedes richtete Herr Meyer warme Worte an die Versammelten. Es sei, so wähnte der Redner, der innigste Wunsch der Neukalener Bürgerschaft, an diesem Festabend einem Manne ihre Liebe und Hochachtung kund zu geben, der Beides in so hohem Grade um die Anwesenden und ihre Mitbürger verdient habe. Während der 30 Jahre, die Herr Hofrat Mau als Bürgermeister der Stadt fungiert habe, sei sein eifriges Bestreben stets darauf gerichtet gewesen, das Wohl der Stadt und ihrer Bewohner nach Kräften zu fördern und zu wahren. Am deutlichsten hätte er dies auf dem soeben geschlossenen Landtage bezeugt, wo vorzugsweise durch sein rastloses Schaffen und Streben der Herzenswunsch unserer Bürger, den Sitz eines Amtsgerichts zu er­halten, in Erfüllung gegangen sei. Der Gefeierte habe damit für die Stadt eine Lebensfrage von der weittragendsten Bedeutung gelöst. Für dies Alles ihm aus vollem Herzen den größten Dank auszusprechen, sei der Zweck ihres Erscheinens. Mit diesem Danke möge zugleich der in­nigste Wunsch verbunden sein, daß Herr Hofrat Mau durch Gottes Gnade noch viele Jahre in ungetrübter Kraft und Gesundheit für die ihm so liebe Stadt wirken möge, ihr zum Heil und Segen, ihm selbst zur Lust und Freude. Mit einem dreimaligen Hoch auf den Gefeierten endete die kernige Ansprache, welche von diesem mit Worten des Dankes und einem Hoch auf die Stadt Neukalen erwidert wurde. Hiermit schloß die eben­so einfache wie erhebende Feier, die in den öffentlichen Localen bei heiteren Gesprächen, fröhlicher Stimmung ihren Nachhall fand und in den Gemütern der Jugend schon lange vor Beginn des Festes Jubel und Freude wachgerufen hatte.”

 

   Da kein anderes geeignetes Gebäude zur Verfügung stand, erfolgte 1878/79 durch das Großherzogliche Justiz - Ministerium auf der Grundlage eines Vertrages vom 10., bzw. 29.7.1878 ein Anbau an das bestehende Rathaus (Nordflügel) mit Gefängnisraum, Dienstwohnung und Spazierhof für die Gefangenen. Folgende Schriftstücke geben darüber Auskunft:

 

   “Registrirt Schwerin, den 12. Febr 1878

Der gestern unter Zurhandnahme der auf mein Ansuchen vom Landbau­meister Stern in Dargun angefertigten Grund- und Situations - Pläne vorgenommenen Besichtigung der vom Magistrat in Neukalen für Zwecke des Amtsgerichts zur Disposition gestellten Räume in und beim dorti­gen Rathhause wohnten der Hofrath Mau u der Landbaumeister Stern aus Dargun bei. Es wurde bei dieser Besichtigung festgestellt, daß die Geschäftsräume für das Amtsgericht in der oberen Etage des Rath­hauses bei Einziehung und Verlegung einiger innerer Wände gewonnen werden können, und daß nach Entfernung des nach der Seite der Kirche hin belegenen Stallgebäudes, sowie des Spritzenhauses, hinreichend Platz für eine Pförtnerei mit abgesonderten Eingang in die Ge­schäftslocale des Gerichts und mit Spazierhof für die Gefangenen vorhanden ist.

   Bei dieser Disposition behält der Magistrat die Parterre Etage des Rathhauses vollständig für sich und bleibt demselben auch der geräumige Dachboden mit seinen Gefängnissen und mit einer dahin füh­renden abgeschlossenen Treppe.

   Der Hofrath Mau erklärte sich vorbehältlich der Zustimmung der Bürgerrepräsentanten bereit die obere Etage des Rathhauses rein an die Justizverwaltung abzutreten und die Parterre Etage auf Kosten der Stadt für Zwecke des Magistrats einzurichten, auch die Treppe so zu construiren, daß dieselbe direct aus dem Parterre auf den Hausbo­den führt. Die obere Etage richtet die Justizverwaltung auf ihre Kosten für ihre Zwecke ein, wobei Rücksicht auf die Erneuerung der Fenster, mindestens der Vorderfronte, auch neue Fußböden, Oefen pp genommen werden muß.

Ferner überläßt der Magistrat der Justizverwaltung unentgeldlich denjenigen, demnächst auf dem Situationsplan näher zu bezeichnenden Platz, welcher zur Erbauung der Pförtnerei mit ihren Gefängnissen und Spazierhof pp nöthig wird, und bricht dazu Stall und Spritzenhaus ohne welche Vergütung ab. Der Magistrat muß dafür sorgen, daß keinerlei Fenster-, Thür- oder Maueröffnung nach dem der Justizver­waltung zur Disposition gestellten Terrain hin angelegt werden, wenn das angrenzende Terrain etwa in den Händen von Privaten sein oder übergehen sollte.

   Die Pförtnerei pp erbaut und erhält die Justizverwaltung auf eigene Kosten; die Kosten der Unterhaltung der sonstigen Geschäfts­räume im Innern des Rathshauses trägt jede Behörde für sich. Die Er­haltung des Rathhauses in Dach und Fach und im Aeusseren übernimmt der Magistrat allein gegen Zahlung von 2/5tel des nachweislichen Kostenbetrages von Seiten der Justizverwaltung. Da der Magistrats­diener eine Wohnung im Rathhause nicht behalten kann, so wird weiter vereinbart, daß der Amtsgerichtsdiener gegen eine zu bestimmende eventl. gesetzliche Entschädigung die städtischen in den Gewahrsamen auf dem Boden des Rathhauses admirten Gefangenen mit beaufsichtigen und bekostigen muß. Es sind deshalb die städtischen Gewahrsame auf dem Boden des Rathhauses auf Kosten der Stadt so anzulegen, daß sie auch dem Amtsgerichtsdiener leicht zugänglich sind.

   Den Bauplatz für die Pförtnerei hat der Magistrat in eben bespro­chener Weise spätestens am 1 Septbr d. J. frei von allen Ansprüchen der Justizverwaltung zur Disposition zu stellen, die Ueberweisung der Etage des Rathhauses an die Justizverwaltung kann bis zum 1. März 1879 ausgesetzt bleiben.

   Die erforderlichen Neubauten, beziehungsweise bauliche Verände­rungen wird die Justizverwaltung bis zum 1. Octbr 1879 beschaffen, u gilt die gegenwärtige Vereinbarung, für welche im Uebrigen die Re­geln des Sachmieths Anwendung finden, mit folgenden Besonderheiten:

   a, Die Vereinbarung ist für beide contrahirenden Theile bis zum 1. October 1909 bindend u unkündbar, von da ab tritt dreijährige Kündigungsbefugniß auf beiden Seiten ein.

   b, Im Falle einer vereinbarten Auflösung des Contracts muß der Magi­strat der Stadt Neukalen die erbauete Pförtnerei pp für die Summe der jetzigen Erbauung unter Abrechnung von 1 % für jährliche Ab­nutzung der Justizverwaltung abnehmen.

   c, Sollte die Stadt Neukalen das Rathhaus verkaufen wollen, so ist die Justizverwaltung zur Erwerbung gegen den festzusetzenden jet­zigen Werth unter Abzug von 1 % jährlich für Abnutzung berech­tigt, indeß nicht verpflichtet.

   Der Landbaumeister Stern aus Dargun ist beauftragt auf Grund der ihm ausgehändigten Zeichnungen, so wie der weiteren bei der Besich­tigung vorgekommenen Besprechung des Projects in seinen Details zu bearbeiten, und hat die Vorlegung binnen 4 Wochen verheißen.                                                                   

   A F Jelzow"

 

 

   “Zum Zweck der Unterbringung des in der Stadt Neukalen zu er­richtenden Amtsgerichtes ist zwischen dem Großherzoglichen Justiz - Ministeriums und der Stadt Neukalen die vorstehende Vereinbarung ab­geschlossen.

 

      § 1.

   Die Stadt Neukalen überläßt dem Großherzoglichen Justiz - Mini­sterium zur Benutzung für das in Neukalen zu errichtende Amtsgericht die ganze Beletage des dortigen Rathhauses mit der Befugniß, mit den dort befindlichen Räumlichkeiten und den Zugängen zu denselben die­jenigen baulichen Veränderungen vorzunehmen, welche es für zweckmä­ßig erachtet.

 

      § 2.

   Ferner verpflichtet sich die Stadt Neukalen, dem Großherzoglichen Justiz - Ministerium den auf dem angehefteten Situationsplan mit den Buchstaben a. b. c. d. e. f. g. bezeichneten Platz Zwecks Herstellung eines an das Rathhaus anzubauenden und vom Kirchenplatz aus mit einem eigenen Eingange zu versehenden Gefangenhauses mit Dienerwohnung und Spazierhof unentgeltlich zu Eigenthum zu überlas­sen; an den mit den Buchstaben d. e. f. g. h. i. k. l. m. n. o. p. bezeichneten Platz steht der Justizverwaltung das Mitbenutzungsrecht zu und darf auf demselben Nichts gelagert werden.

 

      § 3.

   Die Verbindung zwischen dem Gefangenhause p. und den Räumlichkei­ten des künftigen Amtsgerichtes im Rathhause soll durch eine in der Beletage anzulegende Thür hergestellt werden. Ferner soll, um in der Beletage Raum für einen Corridor zu gewinnen, die im Rathhause vom Erdgeschoß zum Boden führende Treppe weiter nach hinten verlegt und der hierfür erforderliche Platz durch Zurückverlegung des entspre­chenden Theiles der Hinterwand des Gebäudes geschaffen werden. Diese Treppe wird in der Beletage durch eine Holzwand und Thür mit Glasfenstern von den Räumlichkeiten des künftigen Amtsgerichts getrennt werden. Endlich sollen, theils um dem Innern des Rathhauses mehr Licht zu verschaffen theils um dem Gebäude ein würdigeres Ansehen zu geben, sämmtliche Fensteröffnungen in der Beletage und im Erdgeschoß des Rathhauses durch Verlängerung nach unten vergrößert und das Rathhaus neu verputzt werden.

 

      § 4.

   Die in den §§. 1 und 3 bezeichneten baulichen Veränderungen in und am Rathhause mit Einschluß der durch den Treppenbau erforderlich werdenden Umänderung des Daches läßt das Großherzogliche Justiz - Ministerium auf seine Kosten ausführen; die betreffenden Pläne sol­len aber dem Magistrat zu Neukalen zur Kenntnißnahme und Benutzung für die auf städtische Kosten vorzunehmende Instandsetzung des Erd­geschosses für den magistratischen Geschäftsbetrieb mitgetheilt wer­den.

 

      § 5.

   Dem Großherzoglichen Justiz - Ministerium liegt die bauliche In­standhaltung der ihm im Rathhause zur Benutzung für das künftige Amtsgericht überlassenen Räumlichkeiten mit Einschluß des Fenster­bruches ob; dagegen ist die Stadt Neukalen verpflichtet das Rathhaus sowohl in seinem Aeußern als auch in Dach und Fach in ordnungsmäßi­gem baulichen Zustande zu erhalten und sollen derselben von den hierdurch verursachten Kosten nach zuvoriger Feststellung des Be­dürfnisses und nach vierteljährlich abgelegter Berechnung zwei Fünf­theile vom Großherzoglichen Justiz - Ministerium erstattet werden. Zwecks Feststellung des Bedürfnisses sollen die Baulichkeiten all­jährlich bis Ende Maerz des die Bauausführung voraufgehenden Jahres durch einen Deputirten des Magistrats in Gemeinschaft mit dem be­treffenden Großherzoglichen Baubeamten besichtigt und über die laufenden, so wie die erforderlichen Haupt - Reparaturen ein vom Großherzoglichen Justiz - Ministerium zu genehmigender Kostenan­schlag aufgestellt werden; zu nicht etatisirten oder später geneh­migten Bauten und Reparaturen ist das Großherzogliche Justiz - Mini­sterium keinen Beitrag zu zahlen verpflichtet. Die Instandhaltung der der Stadt verbleibenden Räumlichkeiten im Innern des Rathhauses hat die Stadt auf eigene Kosten zu beschaffen.

 

      § 6.

   Die das Rathhaus treffenden öffentlichen Abgaben, so wie die Ko­sten der Reinigung der Schornsteine in demselben werden der Stadt vom 1sten October 1879 an zu zwei Fünftheilen vom Großherzoglichen Justiz - Ministerium erstattet.

 

      § 7.

   Der in §. 2 bezeichnete Platz ist nach vorherigem Abbruch der auf demselben befindlichen Gebäude und nach Fortschaffung des Baumate­rials der mit der Bauausführung Seitens des Großherzoglichen Justiz - Ministeriums zu beauftragenden Baubeamten längstens 4 Wochen nach erhaltener Nachricht von der Bewilligung der Baugelder durch den En­gern Ausschuß der Ritter- und Landschaft (vgl. § 13.) zu tradiren, sogleich nach der Tradition zur Verlassung zu verkündigen und nach Ablauf der Verkündigungsfrist frei von allen Eigenthums - Belastun­gen und Beschränkungen auf das Großherzogliche Justiz - Ministerium zu Stadtbuch zu verlassen. Die Stadt hat das Großherzogliche Justiz - Ministerium gegen alle Ansprüche zu vertreten, welche etwa nach §. 1. 4, der revidirten Stadtbuchordnung an dieses Grundstück erhoben werden möchten, und dasselbe auf Verlangen durch ein Special - Pro­clam gegen dergleichen Ansprüche sicher zu stellen. Die Kosten der Verkündigung und Verlassung trägt das Großherzogliche Justiz - Mini­sterium.

 

      § 8.

   Die im Innern des Rathhauses zu überweisenden Räumlichkeiten pp. werden dem Großherzoglichen Justiz - Ministerium am 1. April 1879 zur Vornahme der erforderlichen baulichen Veränderungen zur Verfü­gung gestellt.

 

      § 9.

   Die Stadt Neukalen verpflichtet sich, dafür zu sorgen und aufzu­kommen, daß auf den benachbarten Grundstücken keine Fenster, Thüren oder sonstige Maueröffnungen angelegt werden, durch welche eine Ver­bindung irgend einer Art mit dem Gefangenhause und dem Spazierhofe unterhalten werden kann.

 

      § 10.

   Auf das von dem Magistrat zu Neukalen an den Amtsrichter zu rich­tende Ersuchen sollen die Gefangenen des Magistrats in die vom Amts­gericht nicht in Anspruch genommenen Gefängnisse derselben gegen Bezahlung der gesetzlichen Taxe aufgenommen werden.

 

      § 11.

   Vom 1sten October 1909 an steht beiden vertragschließenden Thei­len frei, diesen Vertrag zu dem Erfolge zu kündigen, daß die durch denselben hinsichtlich der Räumlichkeiten im Rathhause begründeten gegenseitigen Rechte und Verbindlichkeiten drei Jahre nach erfolgter Kündigung erlöschen.

   Macht die Stadt Neukalen von der Kündigungsbefugniß Gebrauch, so ist sie verpflichtet, falls sie das Rathhaus nicht verkaufen will, dem Großherzoglichen Justiz - Ministerium auf Verlangen das Gefan­genhaus c. p. gegen Erstattung der Baukosten nach Abzug von 1 % für jedes seit dem 1. October 1879 verflossene Jahr, im Ganzen jedoch von höchstens 50 %, abzunehmen, falls sie aber das Rathhaus ver­kaufen will, dem Großherzoglichen Justiz - Ministerium das Vorkaufs­recht einzuräumen.

   Macht dagegen das Großherzogliche Justiz - Ministerium von der Kündigungsbefugniß Gebrauch, so muß dasselbe der Stadt Neukalen auf Erfordern das Gefangenhaus c. p. gegen Erstattung der Baukosten nach Abzug von 1 % für jedes seit dem 1sten 0ctober 1879 verflossene Jahr, jedoch von höchstens 50 %, überlassen.

   Kommt es in dem einen oder anderen Falle nicht zur Ueberlassung des Gefangenhauses c. p. an die Stadt; so ist das Großherzogliche Justiz - Ministerium zwar selbstverständlich zu jeder ihm beliebigen Verfügung über das Gefangenhaus c. p. berechtigt, muß aber alsdann auf seine Kosten den Eingang vom Gefangenhause zum Rathhause vermau­ern und beim Abbruch des Gefangenhauses die gemeinschaftliche Mauer wieder in den früheren Stand setzen lassen.

 

      § 12.

   Die Kosten des Stempels zu diesem Vertrage werden von beiden Theilen zur Hälfte getragen.

 

      § 13.

   Dieser Vertrag ist unter der Bedingung abgeschlossen, daß die zu 50.000 Mark veranschlagten Kosten, welche die Herstellung des Gefan­genhauses c. p. und die auf Kosten des Großherzoglichen Justiz - Ministerium auszuführenden baulichen Veränderungen im und am Rath­hause verursachen werden, Seitens des Engern Ausschusses der Ritter ­und Landschaft bewilligt werden.

   Schwerin, den 29 Juli 1878.

   Großherzoglich Mecklenburg - Schwerinsches - Justiz - Ministerium

   Im Auftrage

   von Amslang

 

   Neukalen, den 10ten Julius 1878

   Der Magistrat

   Mau.   Reinhardt   HStüdemann

 

   Die repräsentirende Bürgerschaft

   Dr. RBuschmann   C. Wasserstradt

   F. Bremer   Lembcke   Gamm

   R. Fischer   Th. Karnatz

   W. Stüdemann   Willgohs   A. Wagenknecht

   J. Seemann   J. F. Heincke”

 

 

"Situationsplan zum Amtsgerichtsbau in Neukalen"
Zeichnung des Maurermeisters Wilhelm Harm,
April 1878

 

 

   1878 / 1879 wurden nun die vereinbarten Umbauten vorgenommen und ein neues Gebäude als nördlicher Seitenflügel an das Rathaus angebaut.

   Ab 1.10.1879 nahm das Amtsgericht seine Arbeit auf. Als Amtsrichter fungierte Herr Peters, der aus Neu Buckow nach Neukalen versetzt worden war.

 

   Um dem gesamten Komplex ein ansehnliches Äußeres zu geben, wurden das neue Gebäude und das Rathaus 1879 neu gestaltet und verputzt. Als Verzierung an der Hauptfront, oben im Spitzgiebel, wurde Minerva, Göttin der Weisheit und der Kunstfertigkeit, dargestellt. Mit einem Relief an der Südseite des Rathauses wollte der leider unbekannt gebliebene Künstler ein Sinnbild des pulsierenden Lebens schaffen. Im Giebel über dem Eingang des Amtsgerichts war das mecklenburgische Wappen angebracht. Leider sind alle diese Bildnisse bei späteren Renovierungen abgeschlagen worden.

 

Relief an der Südseite des Rathauses

 

Relief an der Südseite des Rathauses
(Aufnahme vom Okt. 1980)

 

 

   Zum Amtsgericht Neukalen gehörten: Neukalen, Kämmerich, Kleverhof, Küsserow Hof, Küsserow Dorf, Kl. Wüstenfelde, Gülitz, Salem, Schlakendorf, Franzensberg, Schönkamp, Warsow und Neu-Wüstenfelde. Fast 45 Jahre fanden in Neukalen Gerichtsverhandlungen statt, dann war es wieder vorbei. Am 14.2.1924 wurde der vorgenannte Vertrag vom Actuar Kuhlmann zum 1.4.1924 aufgekündigt und das Amtsgericht nach Dargun verlegt. Der Rat der Stadt kaufte nun den Seitenflügel am 6.12.1924 für 4500,- Mark an und ließ hier Wohnungen einrichten. Am 1.2.1926 konnten die Wohnungen bezogen werden. Im Erdgeschoß blieb ein Raum als städtisches Gefängnis erhalten. Außerdem wohnte im Erdgeschoß der Polizeiwachtmeister 0hde. In die 1. Etage zog der Stadtkassenrendent Hünerjäger, in die 2. Etage der Gendarmerie Kommissar Hasselmann ein.

 

Rathaus 1897

 

Zeichnung des Rathauses auf einer Ansichtskarte von 1897 oder früher


Rathaus 1898

 

Das Rathaus auf einer Ansichtskarte von 1898 oder früher
(ganz links ist noch das alte Gebäude zu sehen, welches vor dem Bau
des Sparkassengebäudes hier stand und 1898 abgerissen wurde)

 

   Für die 1879 gegründete Sparkasse sollte einige Jahre später ein ansprechendes Gebäude errichtet werden. Maurermeister Wilhelm Harm und Zimmermeister Max Benduhn legten 1897 einen Entwurf vor. Er sah den Anbau eines südlichen Flügels am Rathaus vor. Dieser sollte als Sparkassengebäude mit Dienstwohnung in der 1. Etage eingerichtet werden. Nach einigen Verbesserungen kam dieser Plan auch zur Ausführung. Das vorherige alte Gebäude wurde durch Maurermeister Harm abgerissen. Ackersmann Carl Voss fuhr am 4. Juni und 6. - 9. Juni 1898 Schutt und Erde ab. Baubeginn für das Sparkassengebäude war nach Pfingsten 1898. Das Dach des neuen Gebäudes deckte der Dachdecker August Mehls mit “Cementplatten". Die Türen fertigte der Tischler Hermann Schacht, die zwei Treppen der Tischler Carl Schmidt an. Das Gebäude war im Herbst 1898 rohbaufertig, im März 1899 wurde es innen eingerichtet. Malermeister Emil Rothenhäuser gab allen drei Gebäuden (Rathaus, Sparkassengebäude und Amtsgerichtsgebäude) einen gemeinsamen Anstrich in drei verschiedenen Ölfarben.

 

Skizze über den Neubau eines Flügels am Rathhause zu Neukalen

 

"Skizze über den Neubau eines Flügels am Rathhause zu Neukalen" vom Maurermeister W. Harm, Januar 1896
(als ungültig bezeichnet)

 

Zeichnung vom 25.11.1897 zum Anbau des Sparkassengebäudes an das Rathaus (1)

 

Zeichnung vom 25.11.1897 zum Anbau des Sparkassengebäudes an das Rathaus (2)

 

Zeichnung vom 25.11.1897 zum Anbau des Sparkassengebäudes an das Rathaus (3)

 

Zeichnung vom 25.11.1897 zum Anbau des Sparkassengebäudes an das Rathaus (4)

 

Zeichnungen vom 25.11.1897 zum Anbau des Sparkassengebäudes an das Rathaus

 

 

"Grundriss vom Parterre des Rathauses zu Neukalen" 1897

 

Zeichnung des Maurermeisters Wilhelm Harm Dezember 1897

 

Zeichnung des Maurermeisters Wilhelm Harm
Dezember 1897

 

 

Rathaus 1900

 

Im September 1900 mußten Truppenteile für ein Manöver in Neukalen einquartiert werden

 

Das Rathaus auf einer Ansichtskarte um 1900

 

Das Rathaus auf einer Ansichtskarte um 1900

 

Ansichtskarte

 

Ansichtskarte "Kirche und Rathaus" von 1909 oder früher

 

Ansichtskarte

 

Ansichtskarte "Markt" von 1918 oder früher

 

 

   1900 sollte auf dem Hof ein Privet (Toilette) und ein Ferkelstall für den Ratsdiener angebaut werden, was aber vom Amtsgericht abgelehnt wurde. 1902 wurde eine zweite Tür als Windfang im Rathauseingang eingesetzt. 1925 baute die Firma Bernhardt aus Hamburg eine Zentralheizung in das Rathaus ein.  Es gab aber leider auch unschöne Veränderungen im Laufe der Zeit. Eine Aktennotiz vom 2.9.1935 besagt:

   "Auf Anordnung des Herrn Stadtrat Glöckner wurde die Verzierung auf dem Rathausdach durch den Schlosser Steiner abgeschnitten. Das Altmaterial wurde an den Händler Jarant hierselbst für 2,- RM verkauft.                 

   Kasch  Polizeioberwachtmeister"

 

Ansichtskarte

 

Ansichtskarte "Rathaus und Kirche" um 1920

 

 

Rathaus 1964

 

Das Rathaus auf einer Ansichtskarte von 1964

 

 

   Um 1965 erfolgte eine Renovierung des Rathauses, wobei das Dach teilweise verändert und der vordere Giebelaufbau sowie andere Verzierungen entfernt wurden. Um 1980 machte das Rathaus keinen guten Eindruck mehr. Der Putz bröckelte schon an vielen Stellen ab. Da die 700-Jahrfeier Neukalens bevorstand, sollte das Rathaus dringend neu verputzt werden. Am 6.4.1981 begannen die Brigaden Mosch und Hinrichs vom VEB (K) Bau Malchin mit den Arbeiten. Zusammen mit dem alten Putz schlug man bedauerlicherweise auch die restlichen Zier- und Schmuckelemente ab. Das Rathaus mit seinen beiden Nebengebäuden wurde neu verputzt und mit roter Farbe angestrichen. Bis zur Festwoche (1. bis 7.6.1981) zur 700-Jahrfeier schaffte man allerdings nur die Süd- und Ostseite. Als einzige Zierde wurde eine Sonnenuhr an der Südseite des Rathauses neu angebracht.

 

   Ab September 1999 bis zur Bauabnahme am 10.1.2001 erfolgte eine umfangreiche Sanierung des Rathauses für 3,6 Millionen Mark, wobei vor allem bei der Fassadengestaltung sehr viel Wert auf historische Details gelegt wurde. Seit der feierlichen Einweihung am 9.2.2001 präsentiert sich unser Rathaus wieder im früheren Aussehen als ein ganz besonderes Kleinod unserer Stadt.

 

 

Rathaus 2001