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Friedhof Neukalen

 

Friedhof Neukalen

 

 

 

Am Ende ist noch nicht alles vorbei

 

Pastorin Dr. Kathrin Fenner

 

   Wenn das Jahr sich dem Ende zuneigt; die Blätter von den Bäumen fallen, Nebel aufs Land zieht – dann macht uns das deutlicher, bewusst, dass alles zu Ende geht.
   Meist schieben wir diese Gedanken weit von uns. Diejenigen unter uns, die im ablaufenden Jahr auf den Friedhof gerufen wurden, um Abschied zu nehmen, realisieren am stärksten, dass er dazu gehört. Der Tod gehört zum Leben dazu. Auch wenn wir in unser Gesellschaft durch die Anlage von großen Friedhöfen außerhalb der Städte zu einer Entfremdung dieses Zusammenhangs unterstützt haben.

   Dass wir unsere Toten begraben – viele unter Glockengeläut auf dem letzten Weg begleiten – hat eine lange Tradition und ist eigentlich selbstverständlich.
   Als Liebesdienst verstanden, der nicht nur den Verstorbenen, sondern auch den Angehörigen gilt, gehört er in unserem Kulturkreis dazu – der Weg auf den Friedhof.
   In Deutschland kennen wir inzwischen verschiedene Möglichkeiten der sogenannten „letzten Ruhe“.

   Seit dem 19. Jahrhundert werden große Zentralfriedhöfe angelegt, die in kommunaler Trägerschaft stehen und ein organisiertes Bestattungswesen entstehen lassen. Von besonderer Bedeutung ist, dass  die Feuerbestattung neben das Erdbegräbnis tritt. Einen Verstorbenen nicht im Sarg beizusetzen, sondern zu verbrennen, ist lange Zeit durch die Vorstellung der Auferstehung des Toten in seiner leibhaften Gestalt undenkbar gewesen. Die ersten Krematorien entstanden in Gotha (1879), Heidelberg (1891) und Hamburg (1892) nicht zuletzt aus ökonomischen Gründen.
   Die Veränderungen in der Bestattungskultur haben dazu geführt, dass das Angebot der Beerdigung vielfältig geworden ist und neben den Wahlgräbern für Sarg oder Urne, die anonyme Bestattung als kostengünstige und später oft bereute Beisetzung gewählt werden kann. Diese Variante ist auf kirchlichen Friedhöfen durch die Anonymisierung nicht möglich. Aber die Wahl der Letzten Ruhestätte ist vielerorts erweitert durch Urnenreihen oder pflegeleichte Rasenanlagen, Seebestattungen, Baumbestattungen oder das Verwahren der Urne in Kolumbarien.

   All diesen Bestattungsformen ist gemeinsam, dass ein Mensch der Erde zurück gegeben wird, aus der wir biblisch gesehen geschaffen wurden. Und bei kirchlichen Beerdigungen wird die Hoffnung zum Ausdruck gebracht, dass ein Mensch nach „Hause“ kommt und mit dem Tod noch nicht alles vorbei ist und das Ewige Leben auf uns wartet.

   Wenn die Glocken uns verkünden – wieder hat ein Mensch sich auf den letzten Weg gemacht, dann halten wir einen Moment inne und können uns daran erinnern, dass es irgendwann auch mit uns ein Ende haben muss – und vielleicht leben wir dann bewußter.

 

Friedhof

 

 

 

Begräbnisstätten in Neukalen

Wolfgang Schimmel

 

Der Friedhof um die Kirche

   Als ältester Friedhof darf wohl der - früher mit einer Feldsteinmauer eingefriedete - Platz rund um die Kirche angesehen werden. Sehr groß ist er nicht gewesen, und es ist oft die Frage gestellt worden, wie dieser ausreichte. Da wird wohl als erstes zu sagen sein, daß man mit den Gräbern damals nicht so pietätvoll umging, wie das eine spätere Zeit getan hat. Wahrscheinlich hat man die Plätze sehr viel schneller wieder belegt. Man darf das nicht als einen Akt der Roheit und Gefühlslosigkeit ansehen. Das mag wohl vielmehr damit zusammenhängen, daß man ernst machte mit dem Tode, der ein volles Vergehen bedeutet, und daß man nicht an diesem vergänglichen Leibe hing, sondern alle Hoffnung auf Christus setzte, der die Toten erwecken und in einem neuen, unvergänglichen Leibe vor sein Angesicht stellen wird. Auch mag es wohl, wie in anderen Städten, in Neukalen gleichfalls ein sogenanntes Beinhaus gegeben haben, indem die bei einer Wiederbelegung des Friedhofes zutage kommenden Gebeine dann aufbewahrt und von Zeit zu Zeit bestattet wurden.
   Außerdem ist anzumerken, daß die Einwohnerzahl Neukalens bis 1782 - denn so lange wurde der Friedhof um die Kirche genutzt - maximal bei 700 Personen lag.

   Als am 9.2.2011 der Ausbau und die Umgestaltung des Marktes begann, wurden die Arbeiten archäologisch durch die Mitarbeiter des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern Annett Meyer, Enrico Darjes und zeitweise Martina Manske, betreut.
   Auf der Flurkarte von 1727, die in einer Kopie im Rathaussaal hängt, ist der Friedhof um die Kirche deutlich eingezeichnet. Seine Ausdehnung ließ sich bei den Erdarbeiten mit Ausnahme des Bereiches zwischen Kirche und Rathaus relativ gut nachweisen. Das Friedhofsareal setzte sich deutlich durch eine stark gemischte Schicht aus mittel- bis dunkelgraubraunem Sand, der mit kleinstückigem Ziegel- und Kalkmörtelbruch durchsetzt ist, von der übrigen Befundsituation des Marktes ab.

 

Übersichtsplan der Befunde auf dem Markt und dem Kirchhof Neukalen

 

Übersichtsplan der Befunde auf dem Markt

und dem Kirchhof Neukalen

(Zeichnung: Annett Meyer)

[Quelle: Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern:

"Archäologische Berichte aus Mecklenburg-Vorpommern", Band 20, 2013.]

 

 

   Von der ursprünglichen Feldsteinmauer war nichts mehr zu finden. Als Begrenzung des Friedhofes wurde aber eine Pfostenreihe dokumentiert, die sich entlang der durchmischten Schicht zieht. Sie streicht, nördlich des Turmportals auf der Westseite des Marktes beginnend, mit einer größeren Lücke als relativ regelmäßige Reihe halbkreisförmig um das nördliche Kirchenumfeld. Östlich der Kirche ließ sich die Pfostenreihe bis in den Bereich vor dem Rathaus verfolgen, hier jedoch in unregelmäßigeren Abständen und unterschiedlichen Verfüllungen der einzelnen Pfostengruben. Als einziger Fund wurde aus einem Pfostenloch die Bodenscherbe einer Mineralwasserflasche aus Steinzeug geborgen. Historisch überliefert ist die Einfriedigung des Kirchhofes mit einem Geländer aus Eichenholz im Jahre 1854. Dieses war 1876 schon weitestgehend verfallen und wurde durch ein eisernes Geländer ersetzt. Ein Teil der dokumentierten Pfosten dürfte somit auf dieses Holzgeländer zurückzuführen sein.

   Der Friedhofsbereich zeichnet sich durch zahlreiche sich mehrfach schneidende Grabgruben, Sargreste aus zersetztem Holz sowie menschliche Knochen und Knochenfragmente aus. Insgesamt wurden 93 Bestattungen und Grabgruben dokumentiert.
   Die für christliche Bestattungen des Mittelalters und der Neuzeit übliche Ost-West Ausrichtung wurde, vermutlich auf Grund der räumlichen Enge und der starken Belegung des Friedhofes, bei einem Teil der Gräber nicht exakt eingehalten. Gerade im nördlichen Randbereich des Bestattungsareals folgten die Grabgruben teilweise der Kirchhofsgrenze.
   Bei 14 Bestattungen traten Totenkronen als Bestandteil der Totentracht auf. Der Brauch, verstorbene Kinder und unverheiratet verstorbene Erwachsene mit Totenkronen zu schmücken, war besonders im 17. / 18. Jahrhundert weit verbreitet. Dieser Kopfschmuck wurde dem Verstorbenen als Ersatz für die zu Lebzeiten entgangene Heirat, die als elementarer Bestandteil des Lebens aufgefaßt wurde, mitgegeben. Weitere Aspekte dieser Sitte können die Symbolisierung der Jungfräulichkeit oder die im Tode eingegangene „himmlische Hochzeit“ sein. Die Neukalener Totenkronen zeigen zum Teil deutliche Unterschiede in der Machart und den verwendeten Materialien, was vermutlich auf eine soziale Komponente verweist. Als besonders aufwendig gearbeitet erweist sich die Totenkrone aus Grab 64 mit einem goldfarbenem Brokatband, auf dem eine Rosette aus Perlen befestigt ist.

 

Bestattung (Grab 64) mit einer aufwendig gearbeiteten Totenkrone

 

Bestattung (Grab 64) mit einer aufwendig gearbeiteten Totenkrone


   Fünf Individuen waren mit Totenkronen geschmückt und hielten zusätzlich einzelne Blumen oder Handsträußchen aus leonischen Drähten in den Händen. Der Brauch, den Toten neben oder anstelle einer Krone auch Handsträuße beizulegen ist in Mecklenburg-Vorpommern bislang nur bei drei Bestattungen in der Katharinenkirche von Rostock archäologisch sicher nachgewiesen. Zwar können auf anderen ergrabenen Friedhöfen Hinweise auf diese Sitte an Hand von durch Kupferkorrosion verfärbten Fingerknochen und Drahtresten im Bereich der Hände vermutet werden, ließen sich jedoch nicht eindeutig nachweisen. Die Neukalener Handsträuße belegen nun diese Sitte auch im Binnenland des östlichen Mecklenburgs.
   Eine Sonderstellung unter den Bestattungen nimmt ein Sammelgrab ein, das sich zweifelsfrei in die Zeit des Siebenjährigen Krieges datieren läßt. In einer Grabgrube traten die Reste von mindestens sechs Skeletten zutage. Durch entsprechende Beifunde, nämlich 13 Uniformknöpfe, einer Schnalle und einer Kanonenkugel, manifestiert sich der militärische Charakter der Bestattung. Von den in Originallage vorhandenen Skeletten sind weitestgehend nur die Langknochen  der  Beine  sowie  einzelne  Becken-, Wirbel- und Fingerknochen erhalten. Durch die Grabgruben nachfolgender Bestattungen wurden die Knochen der Oberkörper und Füße verworfen. Diese und weitere Knochen fanden sich im Umfeld als lose Streuung, die sich durch einzelne beiliegende Uniformknöpfe aber der Sammelbestattung zuordnen lassen und auf mindestens drei weitere Skelette verweisen. Die im Massengrab bestatteten Toten sind während eines Gefechtes zwischen Neukalen und Salem gefallene Schweden (siehe Jahresheft 2012). Erwähnt sei im Zusammenhang mit dem archäologischen Befund die Verteilung der Gefallenen auf die einzelnen an dem Gefecht beteiligten schwedischen Regimenter und Bataillone:
- finnisches Grenadier-Bataillon: 6 Tote
- Dalsregiment: 13 Tote
- Elfsborg-Regiment: 3 Tote
- Österbotten-Bataillon: 15 Tote
   Leider war anhand der unverzierten Uniformknöpfe eine Zuordnung nach Regimentern bislang nicht möglich. Die Knöpfe weisen verschiedene Formen auf und dürften von Gamaschen oder Knopfleisten an Stiefeln sowie von Uniformmänteln stammen.

 

Sammelgrab aus dem Siebenjährigen Krieg

 

Sammelgrab aus dem Siebenjährigen Krieg

 

Insgesamt wurden um die Kirche herum 93 Bestattungen und Grabgruben dokumentiert

Insgesamt wurden um die Kirche herum

93 Bestattungen und Grabgruben dokumentiert

 

 

   An der Kirche befand sich früher ein kleiner Anbau, die sogenannte Sterbekammer. Was diese Bezeichnung bedeutet, ist unklar. Bei der Neugestaltung des Marktes 2011 kam nördlich der aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts stammenden Sakristei an der Johanniskirche das Feldsteinfundament einer Gebäudeecke zutage, bei dem es sich um den Vorgängerbau - also diese Sterbekammer - handeln dürfte. Anhand dieser Ecke ergibt sich eine Nord-Süd Ausdehnung dieses Kirchenanbaus von circa 7,2 bis 7,25 m, während die jetzige Sakristei eine Nord-Süd Ausdehnung von etwa 5,8 m aufweist. In diesem Zusammenhang wäre auch das Fragment eines grünglasierten Formziegels zu erwähnen, das in unmittelbarer Nähe der Sakristei geborgen wurde. Da an der Kirche ansonsten keine verbauten glasierten Formsteine vorhanden sind, könnte der Ziegel ursprünglich Bestandteil des Vorgängerbaus gewesen sein.

   Das Visitationsprotokoll von 1662 berichtet:
   "Die Stärbekammer ist gleich der Kirchen, mitt Hoelziegel, an einer seite itzt New, gedecket, an der andern seite muß es eins gedecket und gebeßert werden. Inwendig ist diese Kammer gewelbet, aber von Lecken etwas brockfellig. Die thuere so auß der Kirchen darin gehet, ist an Hespen fertig, mitt einem Riegelschloße."

   [Die Sterbekammer ist wie die Kirche mit Hohlziegel gedeckt, an einer Seite jetzt neu, an der anderen Seite muß sie demnächst gedeckt und ausgebessert werden. Inwendig ist diese Kammer gewölbt, aber von Leckstellen etwas bruchfällig. Die Tür, welche von der Kirche in die Kammer geht, ist an den Beschlägen fertig und mit einem Riegelschloß versehen.]

   Auch der frühere Hohlraum unter dem Kirchenschiff und Chorraum wurde als Begräbnisplatz für Standespersonen und solche Familien, die hinreichende Mittel besaßen, bis etwa 1775 genutzt. Pastor Schliemann schrieb 1863 darüber:
   "Am ehrenvollsten schien immer das Begräbnis in der Kirche selbst zu sein; wo hätte man auch im Tode besser ruhen können, als an der Stätte, an welcher man schon lebend die Stunden höchster Erhebung des Gemüts zum Himmel und in Gemeinschaft mit der Schaar der Gläubigen zugebracht hatte? Wer das nötige Geld aufbringen konnte, kaufte für sich und seine Nachkommen einen Begräbnisplatz in der Kirche; Kirchen- und Schuldiener hatten von Amtswegen ein freies Begräbnis daselbst."
   Es war eine allgemein übliche, unsoziale und unhygienische Gepflogenheit, die Jahrhunderte überdauerte. Die enge Bindung zwischen alltäglichem Leben und religiösen Empfinden nährten in alter Zeit die Vorstellung, daß ein Begräbnis im Gotteshaus oder in dessen nächster Nähe für das Seelenheil der Abgeschiedenen sehr dienlich war.

   Gegen Ende des achtzehnten Jahrhunderts trat ein Umschwung ein, das Begräbnis in der Kirche ward nicht mehr wie früher gesucht; die Gründe, aus welchen die Menschen vordem vorzugsweise gern in der Kirche begraben sein wollten, hatten bereits für die meisten ihre Kraft verloren; dazu wurden andere, früher unbekannte Gründe, geltend gemacht, aus welchen man ein Begraben in den Kirchen für bedenklich hielt. Genug, es wird 1774 berichtet, daß, nach einem zehnjährigen Durchschnitte, von den in der Kirche begrabenen Leichen 10 Rthlr. eingehoben sind, und daß darum das Begräbnis in der Kirche ohne deren großen Nachteil völlig aufhören könnte. Das geschieht denn nun auch demnächst, und findet man überdies den Platz um die Kirche herum, welcher sonst bisher zum Begräbnisplatz gedient hatte, für diesen Zweck bald nicht mehr ausreichend. Noch im Jahre 1779 dringt man darauf, daß die durch Niederreißung des alten Schulhauses und eines anderen Gebäudes in der Kirchhofsmauer entstandenen Lücken wieder ausgefüllt werden, und schon 1780 wird ein neuer Kirchhof außerhalb der Stadt angelegt, Planierung und Pflasterung des alten Kirchhofes nebst Niederreißung der Mauer umher, so weit sie noch steht, beschlossen."

   Pastor Voß schrieb 1889: „Unsere Kirche leidet an Schwamm und Mauerfraß, so daß die Kirchenluft, auch wenn die ganze Woche gelüftet worden, eine Stunde nach Schluß sämmtlicher Thüren und Fenster wieder dumpfig ist.“ Als Ursache wurde das Fehlen einer Heizung und die Gräber unter dem Kirchenfußboden angesehen. Der Oberkirchenrat in Schwerin stimmte der Erneuerung des Gestühls und dem Einbau einer Heizungsanlage zu. Als die Heizungsanlage 1890 eingebaut wurde, entfernte man die alten Särge und schüttete die Gruften zu. Der Fußboden, welcher früher aus Mauersteinen bestand, wurde nun mit Fliesen belegt.
   Der Heimatforscher Carl Voß schrieb: "Im Raum unter der Kirche lagen viele Gräber alter Geschlechtsherren aus dem 15. - 17. Jahrh. Auch unter dem Altarraum befand sich ein Gewölbe, in welchem 6 Särge standen, welches die Ruhestätte alter Patrizier bildete und mit großen Summen als Ruheplatz für ewige Zeiten erkauft war. Alle die Gebeine dieser Toten wurden 1890 ausgebuddelt und in großen Kisten auf dem heutigen Friedhof an unwürdiger Stelle eingegraben. Warum mußte die Ruhe dieser Toten gestört werden? Doch auch in diesem Falle konnte es wohl heißen: Sic transit gloria mundi!“
   Die alten Kirchenbücher verbrannten 1777, und so läßt sich kein Name der in der Kirche Bestatteten mehr nachweisen. Es gibt nur noch ein altes Testament der Witwe des Senators Colmar von 1639, aus welchem hervorgeht, daß sie, falls sie in Neukalen stirbt, „alda in der Kirchen ehrlich zur Erden bestetigt werde“ - sicherlich bei ihrem dort ruhenden Mann.  

 

 

Der Marienkirchhof / Salemer Friedhof

   Vor dem Malchiner Tor (östlich des alten Spritzenhauses) befand sich der Sankt Marien Kirchhof. Erstmals findet er im Visitationsprotokoll von 1647 Erwähnung: "Dafür ein gartte beym S. Marien Kirchhofe, negst Jacob Steimbke".
   Der Sankt Marien Kirchhof diente als Armenfriedhof (belegt 1774, 1780, 1782), während die Besitzer eines vollen und halben Hauses eine freie Grabstelle auf dem Friedhof um die Kirche herum hatten.
   Es sind nur wenige Nachrichten über diesen Friedhof überliefert:
   So bittet 1763 der Armenkastenvorsteher um Holz für eine neue Umzäunung für den Armenkirchhof vor dem Malchiner Tor. Die Umzäunung des Friedhofes war von den Schweden abgebrannt worden.
   1775 wurden 11 Leichen auf dem Armenfriedhof beerdigt, Einnahme für den Armenkasten je 8 Schilling.
   Der Revisor der Armenkastenrechnung von Michaelis 1779 bis Michaelis 1780, Superintendent Friedrich, bemängelte:
   "Da jährlich so viele Leichen vorkommen, die auf dem Armen Kirchhofe begraben werden, so hat Herr Rechnungsführer darinn Maße zu halten, daß nur die Leichen würcklich armer Personen dazu gelaßen werden."

   Armenkastenberechner Peter Kasch antwortete dazu:
   "Da nur alle volle und halbe Häuser in der Stadt freie Grab Stellen auf den Kirchhofe in der Stadt haben, so laßen sich alle Büdener, Schutz Bürger, Dienstboten pp auf den Marien- oder so genannten Armen Kirchhoff vor der Stadt begraben, und ist bis dato keinem, der sich hier hat wollen begraben laßen, solches geweigert worden."

   Im Juli 1780 wurden 24 Fuhren Feldsteine aus Salem angefahren und die Mauer um den Marienkirchhof hergerichtet:
   "Daß uns von den hiesigen arm Kasten vorsteher Herrn Peter Kasch vor die Mauer um den so genandten Marien Kirchhofe vor den allhie belegen Malchinschen thor an mich Nicolaus Koch mit 3 Rthlr. 32 Schilling an 2/3tel und an mich Gottfr. Plän mit 12 Schilling m/v. vor unsere arbeit richtig bezahlt hat solches bescheiniget dieser.
   Da wir aber beyderseits des schreiben unerfahren als haben wir den Herrn Rathman Drevfs ersuchet dieserhalb der wahrheit diese obige Quitanee in unsern Nahmen zu Schreiben und unter zu Schreiben. Nien Kahlden. d. 12 Julius 1780.
                            Nicolaus. Koch.
                            Gottfr. Plän"

   "Daß ich unter Schreibener auf ordre des hiesigen arm Kasten vorsteher Herrn Peter Kasch Vier und Zwantzig Fuder Steine zu den sogenannten Marien Kirchhoff angefahren habe von deß Dorf Salem. Rechne per Fuhr mit aus hacken auf zu laden a 16 Schilling Summa 8 Rthlr. 2/3 welche mir von gedachten Herrn Kaschen richtig bezahlt und ich dieserhalb Quitir. Nienkalden d. 12 Julius 1780.
                    Fridrich Kristto Fer Wasmund"

   Laut einem Bericht vom 3. Mai 1793 wurden zwei kleine Plätze am Armenkirchhof belegen an den Bürgermeister Bischof verkauft, da sie unmittelbar an seinen Garten angrenzten. 1795 verkaufte er diese Plätze an den Armenkasten, und so konnte der Armenfriedhof vergrößert werden.
   Doch schon 1803 war dieser Friedhof wieder voll belegt. Viele Einwohner scheuten - begründet oder nicht - die Kosten einer Beerdigung auf dem neuen Friedhof und ließen ihre Toten lieber auf dem Armenfriedhof umsonst beisetzen. Deshalb gab es am 10.2.1803 die Verordnung, daß alle Einwohner auf dem neuen Friedhof bestattet werden sollen.
   Um 1810 wußte der Berechner des Armenkastens schon nicht mehr, welche Bewandnis es mit der Abrechnung von Beerdigungen auf dem Armenkirchhof hatte.

   Ab 1803 fanden hier nur noch die Verstorbenen aus Salem ihre letzte Ruhe. Der Name "Armenkirchhof" blieb noch einige Jahre haften, änderte sich dann aber mit der Zeit in "Salemer Friedhof".

   "Den Hauswirthen zu Salem ist bei Strafe aufgegeben die Befriedigung des Salemer Kirchhofes nunmehr sofort zu beginnen und im nächsten Frühling zu vollenden. Großherzogliche hohe Cammer hat nämlich bestimmt daß die Befriedigung aus einer von den Hauswirthen zu Salem zu setzenden Steinmauer bestehen soll, und wird die an der Landstraße belegene Seite zuerst gesetzt und mit einem Eingangsthore versehen werden.
   Dargun den 11. Novbr. 1847.    Großherzogliche Beamte"

  Diese Anordnung geschah auf die Beschwerde des Bürgermeister Görbitz hin über den unwürdigen Zustand auf dem Salemer Friedhof in Neukalen.
   1922 wollte man den Salemer Friedhof eingehen lassen. Aber laut einem Schreiben des Ministeriums des Innern in Schwerin von 1923 stand einer Weiterbenutzung des Salemer Friedhofes in Neukalen nichts entgegen. Er hat dann noch bis 1949 in einem recht unwürdigen Zustand existiert.
   Die letzten Beerdigungen auf dem Salemer Friedhof in Neukalen waren:
   Johannes Heinrich Friedrich Wilhelm Hübbe, Hofbesitzer in Salem, gest. 19.11.1935, beerdigt am 22.11.1935.
   Hulda Antonie Malwine, geb. Heincke, geb. 30.10.1861 in Peetzig, verheiratet mit dem Fischereipächter Karl Ferdinand Wilhelm Wetzel in Salem, gest. am 5.6.1940 als Witwe; sie wurde am 8.6.1940 als letzte auf dem Salemer Friedhof in Neukalen beerdigt.

   1949 wurden die letzten fünf Gräber auf den St. Georg Friedhof umgebettet. Die Genehmigung dazu war am 7.9.1949 erteilt worden. Man ebnete die Reste des Salemer Friedhofes ein und richtete ihn als städtischen Lager- und Abstellplatz ein.
   Als 2007 an dieser Stelle das neue Feuerwehrgebäude erbaut wurde, fand man bei den Ausschachtungsarbeiten zahlreiche Menschenknochen.

 

Hier befand sich einmal der Salemer Friedhof

 

Hier befand sich einmal der Salemer Friedhof

(Aufnahme vom Juni 19799

 

 


Einrichtung eines neuen Friedhofes ab 1780
(späterer Schulplatz)

   Bis zum Jahre 1782 erfolgten die Beerdigungen auf dem Kirchhof um die St. Johannes Kirche. Die Zunahme der Stadtbevölkerung und die schlechten hygienischen Verhältnisse (Grundwasser) erforderten die Verlegung der Begräbnisstätte außerhalb der Stadtmauern.
   Um 1779 ist jedenfalls der Friedhof um die Kirche so überfüllt, daß man sich nach einem neuen Begräbnisort umsehen mußte. Ausgewählt wurde ein außerhalb der Stadt gelegener Gartenplatz neben der Bleiche, der spätere Schulplatz. Vielleicht stammen noch einige alte Bäume aus der Zeit, als dort noch Gräber waren. Die damaligen Stadtväter hofften, bei der Anlage dieses Friedhofes für die Stadtkasse und für sich selber einen guten Gewinn zu erzielen. Der Platz gehörte der Stadt. Die Kirche sollte ihn zu einem angemessenen Preis kaufen. Dann sollte die Kirche den neuen Friedhof einfriedigen und auf eigene Kosten unterhalten. Es sollten auf dem neuen Friedhof aber von allen Bürgern, die ein Haus oder eine halbe Hausstelle in Neukalen besaßen, keine Gebühren für die Beerdigung gefordert werden. Abgesehen davon, daß das sehr unsozial war, denn diejenigen, die keine Hausstelle besaßen, und das waren doch wohl die ärmeren Bevölkerungsteile, vor allem die, die nicht Ackerbürger oder Handwerker waren, mußten aus ihrer Armut die Gebühren bezahlen. Es war schon seltsam, daß man die Unterhaltspflicht für den Friedhof einer Stelle aufbürden wollte, der man zugleich aber dafür keine Mittel zur Verfügung stellen will.
   Der Schriftverkehr aus dieser Zeit eröffnet uns einen kleinen Einblick:

  

   "An Bürgermeister und Rath zu Nienkalden.
   Hoch- und Wohledle
   Geehrte Herrn!
   Es wird Ihnen annoch erinnerlich sein, was wegen Verlegung des dortigen Kirchhofes außerhalb der Stadt bey letzterer Bereisung extra Protocollum vorgekommen, besonders aber daß Ihnen Sr. Herzogl Durchl. gnädigste Willens Meynung hierüber bekannt gemacht, und Ihnen die Auspfündigmachung eines Platzes zum neuen Kirchhofe empfohlen und aufgegeben, so wie dieses von mir, dem Hofrath Brandt Ihm den Bürgermeister Bischoff brieflich wiederhohlet worden. Bisher aber hat man dieserhalb nicht die geringste weitere Nachricht von Ihnen erhalten, ungeachtet man wegen des Platzes bey letzterer Bereisung beynahe einig gewesen als wird Ihnen daher hiemit aufgegeben: fördersamst unter sich und mit der repraesentirenden Bürgerschafft zusammen zu treten, und den Platz zum neuen Kirchhof ausfündig zu machen und zu bestimmen, demnächst aber auch hievon mit Vorschlägen über die Befriedigung des neuen Kirchhofes zu berichten, indem nach Sr. Herzogl. Durchl. höchsten Willens Meynung die Verlegung des Kirchhofes, annoch diesen Sommer beschaffet und ausgeführet werden soll.
   Wir beharren übrigens
   Ew. Hoch und Wohledlen Dienstwillige Herzogl. zur Steuer Polizey und Städtschen Kämmerey Commission verordnete Räthe.
   Güstrow,    den 5ten Jun: 1779“

 

   Der Bürgermeister Bischoff schrieb am 18.10.1779:
   "An Herzogl. Steuer - p. Commission
   Wohlgeborne p.
   Ew. Wohlgebl. werden es uns gewogenst verzeihen, daß ich allererst itzt, auf die in rückbemerkter Sache unterm 5ten Junii d. J. an den Magistrat hieselbst erlaßene Verordnung, einen gehorsamsten Bericht erstatte.
   Ich habe wenigstens zu 4 wiederholten mahlen dem Magistrat und Bürger - Ausschuß die Verlegung des Kirchhofes außerhalb der Stadt vorgetragen, und alle mögliche Mühe angewendet, es ihnen begreiflich zu machen, wie solches nach einigen untergelegten Bedingungen, ohne den geringsten Nachtheil der Stadt geschehen, auch diese einen sehr schicklichen Platz dazu nach geschehener Vergütung hergeben könnte. Allein, ob ich gleich immer zu einer Zeit beßer als zu einer andern damit zu passiren gehofft habe; so habe ich doch aller Bemühung ungeachtet, zu keiner Zeit einmal eine bestimmte Antwort erhalten können, sondern ich habe mich stets mit Einwendungen, die theils nichts bedeutend gewesen sind, theils aber auch gar nicht zur Sache gehöret haben, welche aber doch immer dahinaus gegangen sind, daß der Kirchhoff, ohne daß man einen Grund dazu ohne Erröthung angeben können, in der Stadt bleiben soll, abspeisen laßen müßen. Heute habe ich es noch einmal und zwar zum Letztenmahl versuchet, da ich denn von dem Rathsverwandten Justus die frivole Resolution bekommen habe: daß er es für verrückt hielte daß Nkalden, der erste Ort im Lande seyn sollte, da der Kirchhoff außerhalb der Stadt verleget werden solle. Mit wahrem Bedauern muß ich Ew. Wohlgebl. auf Eingangs gedachter Verordnung diesen Bericht gehorsahmst erstatten und dabey versichern, daß keine Hochachtung größer sey, als mit welcher ich stets die Ehre habe zu seyn
   Ew. Wohlgebl. gehorsamster Bischoff"

  

   "An Bürgermeister und Rath zu Nienkalden.
   Hoch- und Wohledle,
   Geehrte Herrn!
   Es wird Ihnen, nach eingegangenen Bericht vom 18ten d. M. wegen Verlegung des Kirchhofes außerhalb der Stadt, hiemit zum Responso ertheilet: wie man über die Frage: Ob die Verlegung des Kirchhofes geschehen solle, gar keine Wiedersprüche von Ihnen erwartet hätte; indem Ihnen genügen müßen daß solches Sr. Herzogl. Durchl. gnädigster und zum Besten dortiger Einwohner allein abzielender ernstlicher Wille ist; so wie denn auch Nienkalden nicht der erste Ort ist, woselbst mit Verlegung des Kirchhofes außerhalb Thors der Anfang gemacht wird, sondern solches bereits an andern Orten geschehen ist, und an den übrigen annoch, ohne Ausnahme, im künftigen Frühe Jahr geschehen solle.
   Es bleibet also nur noch die Frage: wie und auf was Art diese Verlegung dorten aus zu führen seyn wird? zu erörtern übrig. Und daß solches von Ihnen geschehen solle, dahin ziehlet die Verordnung vom 5ten Junius dieses Jahres, so wie solche hiedurch nochmalen wiederholet wird, und zwar sub praejudicio: daß wenn Sie unter sich, hierüber sich nicht vereinbahren wollen, auf Kosten des muthwillig und ohne Grund Wiedersprechenden jemand aus unserm Mittel überkommen, und diese Angelegenheit dorten reguliren wird. Wir beharren
   Ew. Hoch- und Wohledlen  dienstwillige d Herzogl. zur Steuer Policey und Städtschen Cämmerey - Commission verordnete Räthe
   Güstrow den 25ten Octbr. 1779“

 

    "Actum zu NKalden in Curia den 16. Decembr 1779
    Als heute die aus Herzogl. Steuer - Pol. und Städtschen Kämmerey - Commission, im Betreffe der Verlegung des Kirchhofes außerhalb der Stadt unterm 25. Octob. d. J. wiederholt erlaßene Verordnung, von dem Bürgermeist. Bischoff dem Magistrat und der worthabenden Bürgerschaft eröfnet und darüber extra Protocollum weitläuftig gesprochen worden; so wurde endlich aus devotester Willfährigkeit gegen Serenissimum, nachstehendes einmüthig beschloßen und festgesetzet:
   1. Sollte von Stadtwegen zum neuen Kirchhofe ein vollkommener großer und bequemer Platz und zwar 2 unmittelbahr an der Stadt nächst der Bleiche belegene Gärten, welche 100 Quadratruten groß und mithin noch größer, als der alte Kirchhoff sind hergegeben werden.
   2. Da diese beyde Gärten der Stadt jährlich 4 Rthlr. eintrügen, so müste die Kirche auch selbige entweder jährlich an die Stadt bezahlen, oder auch mit einem mahle 80 Rthlr. N 2/3 geben.
   3. So wie der alte Kirchhoff auf alleinige Kosten der Kirche stets erhalten worden, ohne daß es der Stadt obgelegen habe, das Geringste dazu beyzutragen; so wird auch der Platz zum neuen Kirchhoffe, auf alleinige Kosten der Kirche dazu geschickt gemacht, von der Kirche allein befriediget und erhalten, gleichermaaßen wird auch der Gang nach dem Kirchhofe von der Kirche in solchen Stande gesetzt und erhalten, daß er mit den Leichen passiret werden kann.
   4. Alle und jede Einwohner in der Stadt, welche entweder ein volles oder halbes Haus bewohnen, haben auf den Kirchhofe in der Stadt für ihre gantze Familie freye Begräbniße, ohne daß dafür das geringste an die Kirche oder sonst, außer einige Schillinge für die Anweisung an den jedesmaligen Vorsteher, bezahlet werden. Eben diese unentgeldliche Begräbniße und alle an den alten Kirchhof gehabte Gerechtsahme werden auch auf den neuen Kirchhof ausdrücklich ausbedungen, so wie auch die Ehrn Geistlichkeit nicht befugt seyn soll, die Gebühren, weil sie nach dem neuen Kirchhofe etwa 100 Schritte und darüber weiter gehen muß, zu steigern.
   5. Da es absolut nothwendig wird, daß der Platz des alten Kirchhofes, wenn er aufhört ein solcher zu seyn, mit Steinen gepflastert werden müße, und hiezu am allerwenigsten an die 80 Rthlr. und darüber erfordert werden; so ist dafür zu einer kleinen Vergütung das alte Ende Mauer, so noch um den alten Kirchhof stehet, zu bedingen, indem die darin befindlichen Steine sofort zur Pflasterung des alten Kirchhofes gebrauchet werden könnten.
   6. Wie nun die Befriedigung des neuen Kirchhofes am füglichsten durch ein Gelende geschehen könnte; so hätte der Bgmst. Bischoff der Herzogl. Steuer - Pl und Städtschen Cämm - Commissior, bey Ueberreichung gegenwärtigen Protocolli, solches anzuzeigen und allenfalls sofort derselben einen Vorschlag solcher Befriedigung mit einzureichen und dabenebst gehorsahmst zu bitten, über vorstehende Bedingungen, die höchste Landesherrliche Versicherung gewogenst zu bewirken.
   Actum ut supra
   Friederich Bischoff Bgmstr.    
   J. D. Clasen Bgmstr.
   Bernhard Bremer                         
   Hinr. Dav. Justus
   Christoffer Engell    
   Jochim Christoph Dammann
   Jochim Stüdemann                    
   Jochim Lüder
   Jochim Jacob Zarpentien        
   Johann Conrath
   Jochim Brauer                            
   Christian Steffen
   Johann Sontag"

 

   "An die Policey - Commission
   Wohlgeborner p.
   Inhalts der Verordnung vom 25. Oct. v. J. ist endlich die Verlegung des alten Kirchhofes außerhalb der Stadt zu Stande gebracht. Das sub sign. O anliegende Protocollum enthält den von Stadtwegen zu dem neuen Kirchhoff herzugebenden Platz, mit denen nothwendig gewesenen Bedingungen. Diese sind so billig, als jener zu dem bestimmten Zwecke vorzüglich geschickt ist. Wenn die große Bedrängniß der Stadt in Erwegung gezogen wird; so darf ich es von der Gewogenheit Ew. Wohlgebl. mir gewiß versprechen, daß dieselben nicht ermangeln werden, durch dero Ansehen derenselben die Erfüllung zu verschaffen, worum ich gantz gehorsamst bitten will. Zugleich habe ich den Platz des neuen Kirchhofes zeichnen und einen Vorschlag der erforderlichen Materialien und der Kosten fertigen laßen, wie aus der Anlage sub sign. C erhellet.
   Die eckigte Zeichnung wäre wohl die Beste weil das Gelender von dieser Art  am dauerhaften gemacht werden kann.
   Da Sr. Herzogl. Durchl. hoffentlich die Materialien dazu reichen laßen und ich nicht weiß, wie nahe oder entfernt solche gegeben werden; so hat das Fuhrlohn in der Kosten - Berechnung nicht verzeichnet werden können.
   Wollten Ew. Wohlgebl. gewogentlichst geruhen, diese Magistratische Bedingungen zur Höchsten Bestättigung zu befördern und zu bewerckstelligen und daß mir die Anlegung, und Bewehrung des Kirchhofes, auch was sonst zu deßen Vollkommenheit erforderlich, qua Kirchen - Oeconomo, committiret würde; so kann ich gehorsahmst versichern, daß es an nichts ermangeln solle.
Ich bin in Versicherung des größten Respects Ew. Wohlgebl. Gehorsamster B.
NKalden,    d. 17 Januar 1780“


   "An Bürgermeister und Rath zu Nienkalden
   Wohledelgebohrner und Hochedle
   Hoch- und Vielgeehrte Herrn!
   Wir können Ihnen, nach eingesandten in Curia in Gegenwart Worthabender Bürgerschaft unterm 16ten Decbr. a. pr. abgehaltenen Protocollo, in Betref der Verlegung des Kirchhofes pp. vorläufig nicht verhalten: daß, da diese Verlegung außerhalb der Stadt lediglich zum Besten dortiger Bürger und Einwohner geschiehet, von der Kirche, die im geringsten nicht dabey profitiret, die Bezahlung des neuen Kirchhofs Platzes, die gäntzliche Befriedigung deßelben, und die Unterhaltung des dahin führenden Weges, um so weniger als eine Schuldigkeit verlangt werden könne, da der alte Kirchhofs Platz der Stadt zur Vergrößerung des Marckt - Platzes, und zur Bequemlichkeit der daherum wohnenden Einwohner, der Commune wieder anheimfällt. Wir hoffen aber, da Serenissimus die dürftigen Stadt Cämmereyen auf alle Art zu foulagiren gnädigst geneigt sind, es bey Höchst Deroselben unterthänigst zu bewircken: daß nach den Vermögen dortiger Kirche selbige hiezu einen Beytrag leiste; sämtliche Kosten aber zu übernehmen, dazu können wir Ihnen keine Hofnung machen. Was Ihre fernere Vorschläge betrift, so verstehet es sich von selbst: daß bey dieser Veränderung Niemand an seinen Freyheiten und Rechten verliehren solle, und daß daher alle diejenigen, die auf dem alten Kirchhofe freye oder eigenthümliche Begräbniße haben, solche auf den neuen Kirchhofe unentgeldlich wieder erhalten müßen. Eben so als die Ehren Prediger und Kirche ihre Gebühren nicht erhöhen können, ihnen aber auch dagegen auf keine Weise etwas gekürtzet werden muß.
   Die Befriedigung mit einem Geländer ist zu Holtz frestend, zu wandelbar, und auch nicht anständig, und daher eine andere von einem Stacketwerck 4 Fuß hoch, über der Erde, diesen vorzuziehen.
   Um nun über dieses alles das weitere einzuleiten und Sr. Herzogl. Durchl. zweckdienliche unterthänigste Vorstellung machen zu können, haben Sie annoch des fordersamsten Vorschläge einzureichen:
   1. Was die Befriedigung des neuen Kirchhofes, wenn solcher als ein Viereck angelegt werde, mit einem 4 Fuß hohen Stacketwerck, daß kein Dach erfordert, an Holtz und sonstigen Kosten erfordert? und
   2. Was etwa der Kirche die Befriedigung der alten Kirchhofs Mauer an den Stellen, wo das Schulgebäude und Caspar Schultzen Haus gestanden, wenn solche auf den alten Fuß gemacht werden solte, kosten würde?
   Wir beharren Ew Wohledelgebohrnen und Hochedlen dienstwilligste Herzogl. zur Steuer Policey und Städtschen Cämmerey - Commission verordnete Räthe.
   Güstrowden 5ten Febr. 1780“


   "An die Steuer - Commission
   Friederich von Gottes Gnaden Herzog zu Mecklenburg pp
   Unsern gnädigsten Gruß zuvor. Ehrenveste, liebe Getreüe.
   Uns ist geziemend vorgetragen, was ihr im Betreff eines außerhalb Unser Stadt Neüenkalden anzulegenden neüen Gottes - Ackers unterm 30ten März d. J. und folgends unterthänigst berichtet habet. Wir ertheilen darauf nunmehro zur gnädigsten Resolution: daß
   1. der von eüch, Unserm Hofrath Brandt in Augenschein genommene Platz, den man von Stadtwegen dazu vorgeschlagen hat, hiemit Landesherrlich zum Gottes - Acker bestimmet seyn soll, jedoch die Stadt selbigen, da er hauptsächlich zum Gebrauch und mehren Nutzen derselben verwand wird, mit Aufopferung der bisherigen geringen Revenüe von demselben unentgeldlich herzugeben habe.
   2. Zur Befriedigung deßelben wollen Wir das, nach dem ratificirten Anschlage erforderliche Holtz schenken, auch die baaren Kosten aus dem Kirchen Arario besage der Anschlüße, hergeben laßen, die Mauer- und Dachsteine hingegen hat die Stadt aus ihrer eigenen Ziegeley zu nehmen.
   3. Dem Bürgermeister Oeconomus Bischoff soll die Aptirung und Veranstaltung bey diesem anzulegenden Gottes - Acker aufgetragen werden, und sein durch eüch eingereichter Anschlag wird hiedurch genehmiget.
   4. Bey dieser Veränderung des Neukaldenschen Begräbniß - Ortes soll niemahl in seinen wohl hergebrachten Rechten in Ansehung der Beerdigung leiden, sondern auf dem neüen Gottes Acker völlig entschädiget werden, auch der Kirche, und der Geistlichkeit an Gebühren nichts mehr, als bisher in Neükalden gebräuchlich zu erlegen, schuldig seyn dahingegen auch der Kirche, und der Geistlichkeit dabey nichts zu kürzen ist.
   5. Mit der Unterhaltung des Neüen Gottes - Ackers ist es so zu halten, als es das Herkommen in Ansehung des alten Kirchhofes vorschreibet.
   6. Die Unterhaltung des Weges nach dem neüen Kirchhofe gehöret unter die Obliegenheiten gemeiner Stadt, welcher von dieser ganzen Veränderung allein der wesentliche Vortheil erwächset.
   7. Selbige hat auch den Platz des alten Kirchhofes gehörig planiren und bepflastern zu laßen, wozu ihr denn der Rest, der um den alten Kirchhof noch stehenden Mauer geschenket seyn soll.
Hiernach habt ihr nunmehro das weitere fordersamst zu veranstalten und durch Oeconomus Bischoff möglich beeilen zu laßen. Wir verbleiben eüch übrigens mit Gnaden gewogen.
   Datum auf Unser Vestung Schwerin den 18ten Juli 1780.“

 

   "An das Kammer und Forst - Collegium hieselbst. Unsern p
   Wir befehlen eüch gdst. die Verfügung zu machen, daß zur Befriedigung des neüen Gottes - Ackers außerhalb der Stadt Neüenkalden, durch eine mit Holtz verbundene Mauer, die auf dem Anschluß verzeichneten Holtz - Materialien dem dortigen Oeconomus Bürgermeister Bischoff aus einer Unsrer Waldungen unentgeldlich gereichet werden.
   Schwerin den 18ten Julii 1780."


   "An die Steuer Commission
   Wohlgeborne p.
   Wäre der hiesige Ort nicht Jahre hindurch bekanntlich vorzüglich mit Unglücksfällen heimgesuchet und dadurch deßen Einwohner sehr in Armuth gebracht worden, wüsten wir nicht, daß so wenig die Stadtkämmerey, als deren Einwohner, ohne sich mit mehren Schulden und zwar über ihr Vermögen, zubelasten, auch nicht die geringsten Ausgaben tragen könnten; so würden wir auch überall nicht ermangeln, etwas von unserm Vermögen zur größeren Zierde der Stadt herzugeben und dann würden wir auch ungesäumt bereit seyn, zur Beförderung und Anlegung eines neuen Kirchhofes außerhalb der Stadt, etwas von unserm Vermögen aufzuopfern. In jener traurigen Voraussetzung aber, befinden wir uns in der Nothwendigkeit, vielmehr solche Anlegung, wenn wir dazu alles dasjenige, was in dem Höchsten, von Ew. Wohlgebl. uns unterm 7. Aug. d. J. gewogenst befohlen worden, hergeben sollen, unthgst gehorsahmst zu verbitten:
   Wäre diese Veränderung des Kirchhofes gleich mit Erfüllung der von uns gemachten und mittelst Vorstellung vom 17 Januar d. J. Ew. Wohlgebl. gehorsahmst eingereichten Bedingungen, zur Würcklichkeit gekommen; so würde selbige der Stadt ohnedem hunderten gekostet haben. Die Abdämmung des alten Kirchhofes war von selbiger eine unausbleibliche Folge und diese Abdämmung erforderte gewiß einen Kosten Aufwand von 60 bis 70 Rthlr. Eine absolute Nothwendigkeit war es nicht weniger, daß eine Neben Gaße, welche mit denen Leichen zum neuen Kirchhofe passiret werden, aufgerißen und neu gedämmet werden müßen, welches aber in keinem andern Fall erforderlich war, und dis hätte ebenfalls nicht unter 50 Rthlr. beschaffet werden können, derjenigen Kosten, zur Ebenmachung eines Ende Weges nach solchem neuen Kirchhofe, nicht zugedencken. Alles dieses aber würden wir dennoch zur Bezeigung unsrer unthgsten Willfährigkeit, bloß gegen die uns devotest erbetene und gdgst bewilligte, jedennoch aber mit jenem in keinem Verhältnisse stehende Vergütung durch das Ende nemlich der annoch um den alten Kirchhoff stehenden Mauer, gerne beschaffet haben.
   Ueberdis dis alles aber den Platz zu diesem neuen Kirchhofe, der 80 Rthlr. werth ist und die zur Bewährung dieses Kirchhofes erforderlichen Steine, die zum wenigsten 60 Rthlr. kosten, unentgeldlich herzugeben, mithin auf die Anlegung dieses neuen Kirchhofes von Stadtwegen an die 300 Rthlr. zu verwenden, dis ist eine Ausgabe, so für die mit Schulden belastete Stadt und für die ohnedem in Armuth versunkene Einwohner derselben, schon so hoch ist, daß wir unsere Pflichten nach uns nicht ermächtiget halten, selbige zu bewilligen.
   Von Ew. Wohlgebl. Gewogenheit überzeugt, hoffen wir hierin zuversichtlich dero Beyfall und schmeicheln uns keiner Fehlbitte zu thun, wenn wir die Vermittelung, daß, wenn unsere gemachte und mittelst Vorstellung vom 17 Januar d. J. eingereichte Bedingungen nicht zu erfüllen stehen, der alte Kirchhoff in der Stadt nach wie vor lieber bleiben möge; gehorsahmst ersuchen. Wogegen wir in der vollkommensten Hochachtung beharren Ew. Wohlgebl gehorsahmste Bürgermeister, Rath und worthabende Bürgerschaft
   Bischoff            JDClasen            B. Bremer
   Johan Müller        H: D. Justus        Christoff Engell
   Johan Conrath    Christoph Dammann
   Jochim Stüdemann            Johann Sontag    
   Christian Steffen
   NKalden, den 28 Octobr. 1780“

 

   "An die Steuer p. Commission
   Wolgeboren p.
   Diejenigen Kosten, welche der Stadt durch die Verlegung des Kirchhofes außerhalb derselben zuwachsen und die in unsrer anderweiten Vorstellung vom 28ten Oct. vor. Jahr. specifice angeführet worden, sind so einleuchtend und folgen aus dieser Veränderung so natürlich, daß dieselben überall keinen Zweifel unterworfen bleiben und es können mithin, mit Ew. Wolgebl. geneigtem Wolnemen, hieraus der Stadt ihren Einwohnern überall keine Vortheile entstehen.
   Zum Beweise: unsrer unthgsten Bereitwilligkeit haben wir aber solches alles geopfert und noch überdem den Platz zum Kirchhofe unentgeldlich hergegeben, noch ein Mehres aber zu thun, gestatten uns und denen hiesigen Einwohnern nicht der geringste Nutzen von denen piis corporibus, weswegen wir noch dazu in einem 100jährigen Besitz sind, itzt nicht mehr gelaßen werden will, getrauen wir uns nicht zu verantworten und müßen dahero unsere Erklärung, wegen der zur Befriedigung des neuen Kirchhofes erforderliche Dach- und Mauersteine, die wir bereits unterm 12 Febr. d. J. abgegeben haben, auch hier gehohrsamst wiederholen, ein paar Steine von uns unentgeldlich nicht hergegeben werden können. Immer ist auch noch die gröste Hinderung, so der Anlegung des neuen Kirchhofes im Wege steht nicht gehoben. Dis ist die Bude der Wittwe Ulrichs wie wir gleichfalls schon unterm 12 Febr d. J. gehorsahmst vorstellig gemacht haben. Hiernach ist die gantze Anlage gemacht und auch eine Stelle für diese Wittwe neben der alten Stelle gelaßen worden, worauf sie sich allenfalls eine neue Bude bauen könnte. Diese Bude ist mit Stroh gedeckt und muß also schlechterdings in ein Ziegeldach verwandelt werden. Muß dis geschehen, so kann auch eben so gut eine neue gebauet werden, da ohnedem diese Bude eine so sonderlicher Gestalt hat, die alles andere verunzieret, wenn auch deren Niederreißung des Kirchhofes wegen nicht absolut nothwendig wäre. Noch immer hat diese Wittwe Ulrichs zur Niederreißung solcher Bude Hofnung gemacht und hiernach hat sich die gantze Anlage gerichtet. Jetzt aber ist sie, trotzend auf ihren Schwieger Sohne, einem Mecklenbl. Mousquetier, der sich auf die angebliche Fürsprache seines Herrn Obristen stützet, und welcher Mousquetier nach ihrer Sprache, die Niederreißung der alten Bude schon wehren will, soweit davon entfernet und so eigensinnig, daß sie schon die vortheilhaftesten Vorschläge verworfen hat, und nicht einmahl an die Veränderung des Strohdaches mehr gedencket.
   Besonders in diesem Fall, aber auch in andern Fällen, muß wohl einiger Ernst gebrauchet werden, wenn die Strohdächer und Scheunen aus der Stadt sollen, es mögte wohle eine Gelindigkeit durchgängig nicht helfen. Wir müßen also um Ew. Wohlgebl. Hülfe hierin besonders bitten.
   Dis ist es, was wir auf die Verordnung vom 7ten dieses gehorsahmst berichten sollen. Die wir in der größten Hochachtung beharrend sind
   Ew. Wolgebl. gehorsahmste Diener Bürgermeister und Rath         

   F. Bischoff    B. Bremer    Hinr. Dav. Justus
   NKalden den 18 Maji 1781“

 

   Alle Gegenargumente halfen nichts, der neue Friedhof mußte angelegt werden.  
   Laut einem Schreiben vom 29.1.1782 sollten die Steine zur Befriedigung des neuen Friedhofes von der Darguner Ziegelei geholt werden. Die Steine der Neukalener Ziegelei sollten weiterhin genutzt werden, um die vielen Strohdächer in der Stadt in Ziegeldächer zu verwandeln.
   Schließlich kamen dann aber die Steine von der Dörgeliner Ziegelei.
    
   Im Frühjahr 1782 war der Friedhof fertig eingerichtet, umgeben von einer viereckigen Mauer mit einer Eingangspforte. Der Friedhof war damals ziemlich klein, wie die Maße erkennen lassen. Die Einfassung war aus Mauersteinen im Holzverband errichtet worden; Größe: 160 Fuß lang, 160 Fuß breit (etwa 50 x 50 m) und etwa 1,80 m hoch (die Ständer waren 8 Fuß lang und saßen etwa einen halben Meter in der Erde. Die Kosten für den neuen Friedhof betrugen 174 Reichstaler und 28 Schilling.
   90 Rthlr. durften zum neuen Friedhof aus der Kirchenökonomie genommen werden.
   Schreiben der herzoglichen Steuerpolizei und Städtischen Kämmerei Kommission zu Güstrow an den Herzog:
   "Durchl. pp.
   Es ist von Bürgermeister und Rath zu Nienkalden uns angezeiget worden: daß der dortige Kirchhof außerhalb des Thors bereits seit dem Frühling völlig fertig gewesen, niemand aber der erste seyn wolle, der sich daselbst begraben laßen wolle.
   Ew. Herzogl: Durchl: haben wir also unterthänigst zu ersuchen: Höchst Dieselben wollen geruhen, die etwa erforderliche Einweihung des neuen Gottes Ackers der Ehren Geistlichkeit zu Nienkalden aufzugeben, und dem Oeconomus Bischoff gnädigst anzubefehlen, daß gleich nach dem Empfang der zu erlaßenden höchsten Verordnung, er niemanden die Beerdigung der Todten, auf den alten Kirchhof weiter gestatten solle. Wir beharren in tiefster Ehrfurcht.
   Ew: Herzogl: Durchl: unterthänigst - treu gehorsamste
   G L Schultze        J H C Krüger
   Güstrow, den 3. Jul: 1782“

 

   "Dem Würdigen und Wohlgelahrten, Unserm lieben Andächtigen und getreuen Ehrn - Pastori Schmidt zu Neuenkalden.
   Friederich von Gottes Gnaden
   Herzog zu Mecklenburg pp.
   Würdiger und Wohlgelahrter, lieber Andächtiger und Getreuer! Nachdem nunmehro, Inhalts des copeilich - anliegenden Berichts Unserer Policey - Commission, der neue Gottes - Acker aldort völlig eingerichtet worden, sollen forthin, von einem durch euch zu bestimmenden gewissen Tage anzurechnen, alle nachher versterbende Eingepfarrete auf solchem neuen Gottes - Acker beerdiget werden, mithin alle Leichen - Bestattungen in der Kirche und auf dem alten Kirch - Hofe gänzlich aufhören, auch die dortigen Grab - Stellen völlig frey und eben gemacht werden. Ihr habet allso in Folge Unsers hiebey erfolgenden speciellen Auftrags, den neuen Gottes - Acker förmlich einzuweihen und des Endes den Tag und die Stunde am Sonntage vorher öffentlich von der Canzel bekannt zu machen; Wobey euch übrigens, was diese Handlung feierlich machen kann, mit Unsern Beamten und den Stadt - Magistrat aldort, nach deren Kenntniß der dortigen Umstände, zu verabreden, überlassen bleibet. Wornach ihr euch zu richten.
   Datum auf Unsrer Vestung. Schwerin den 12ten Jul: 1782."

 

   Die Einweihungsfeier des neuen Friedhofes neben der Bleiche (späterer Schulplatz) wurde Michaelis (29.9.) 1782 in würdiger Form vorgenommen. Eine Rechnung dazu besagt: "Bey Einweihung des Neuen Kirchhofes ist Verunkostet von den Ausschußbürgern und Stadtsprechern 3 Rthlr. 16 Schilling N 2/3tel
   Nienkalden d 11 December 1782            Engell"

 

   Die am 11.10.1782 verstorbene Margarethe Elisabeth Sonntag, geb. Soltmann, Ehefrau des Ackermanns Heinrich Sonntag, fand hier als erste ihre Ruhestätte.
   Die Ausmaße des Friedhofes von 50 x 50 m erwiesen sich bald als zu klein. 1807 und 1814 mußte er vergrößert werden.

 

Zeichnung einer zerbrochenen Grabplatte, welche 1960 bei Ausgrabungen auf dem einstigen Schulhof gefunden wurde.

Zeichnung einer zerbrochenen Grabplatte, welche 1960

bei Ausgrabungen auf dem einstigen Schulhof gefunden wurde.

Es muß sich um die Grabplatte

des Amtmann Johann Christian Döhn handeln

(geb. 8.10.1739, gest. 27.9.1822)

 

 


Suche nach einem anderen Friedhofsplatz

   Ab 1824 sah man sich nach Erweiterungsmöglichkeiten oder einem neuen Begräbnisort um, da der Platz auf dem Friedhof an der Bleiche zu eng wurde. Man sträubte sich dagegen, alte Grabstellen wieder zu belegen; man hing an dieser vergehenden Leiblichkeit, weil man die Auferstehung zu neuem Leben nicht mehr recht für möglich hielt. Außerdem war die Einwohnerzahl Neukalens stark angestiegen.

 

   "Allerdurchl: p. p.

   Ew: Königl: Hoheit erlaube ich mir alleruntthgst vorzutragen, da der Raum des hiesigen Kirchhofes anfängt beschränkt zu werden, und etwa 30 Leichen nur noch beerdiget werden können, wovon der Herr Superintendent Kleiminger sich im vorigen Jahre persönlich überzeuget hat.
   Zur nothwendigen Vergrößerung würde der freie Gartenplatz nach der Westseite zu, ohngefähr 16 Quadratruten, und nach der Nordseite zu ein freier Platz von der Bleiche ohngefähr 100 Quadratruten hierzu anpassend seyn, so wie auf Anlage A. bemerkt ist.
   EKH. bitte untthgst, dem hiesigen löbl: Magistrat, so wie auch der worthabenden repräsentirenden Bürgerschaft gdst aufzugeben, vorgedachte beide freien Plätze sowol west als nordwärts an die Kirche abzugeben.
   In der tiefsten Ehrfurcht ersterbe ich.
   EKH. ganz untthgster
                Georg Christian Dolberg,
                       KirchenProvisor.
   Neukalden    den 1. Febr: 1824“

 

Plan der sogenannten Wallgärten vom 10.1.1826

Plan der sogenannten Wallgärten vom 10.1.1826

 

 

    "Den Ehrsamen, Unserm lieben Getreuen Bürgermeister und Rath zu Neukalden.
    Friederich Franz, von Gottes Gnaden
    Grosherzog von Mecklenburg p. p.
    Ehrsame, liebe Getreue! Wir geben euch hiemit auf: über die copeilich anverwahrte Vorstellung und Bitte des Kirchen - Provisor Dolberg daselbst vom 1ten d. M., im Betref der von dortiger Stadt abzugebenden Plätze zur Ver-grösserung des Kirchhofes daselbst, euch zu erklären. Gegeben auf Unsrer Vestung Schwerin den 4ten Febr. 1824.
    Ad Mandatum Serenissimi proprium
    Grosherzoglich - Mecklenburgl: zur Regierung verordnete Präsident, Geheime- und Räthe.
                        Brandenstein"

 

   Auf der Rats- und Bürgersitzung am 9.1. 1826 wurde besprochen:
   "(4.) Es ist über die Anlegung eines neuen Kirchhofes geredet da der jetzige nur noch für wenige circa für 20 bis 30 Leichen Platz ist.
   Conclusum
   Es sollen dazu die sogenannten Wallgärten sämmtlich bestimmt seyn und ist dem Herrn Bürgermeister Petri aufgetragen hierüber mit dem Herrn Praepositus zu reden und mit der GHRegierung in Correspondenz zu treten."

 

   Pastor Brinkmann hatte dazu folgende Meinung:
   "Sie haben mich aufgefordert, Hochgeehrte Herren, Ihnen schriftlich meine Ansicht über die Anlegung eines neuen Beerdigungs - Platzes zwischen der Wallpforte und dem Amtsthor vor der Stadt mitzutheilen und nicht mehr wie gerne genüge ich hiedurch Ihrem Wunsche. - Ich erkläre nemlich, was ich bereits mündlich und freundschaftlich wiederholt gegen Sie geäussert habe: daß ich keine Stelle wüßte, wo hier angemessener ein neuer Gottes - Acker angelegt werden könnte, als diejenige, welche bisher, unter dem Namen - am Wall oder hinter dem Amte vor der Stadt, als Gartenplatz benutzt und verpachtet ist. Diese Stelle ist nicht zu nahe und nicht zu weit vom Thore; der Boden ist trocken, die Größe hinlänglich, die Lage einsam und doch nicht verschlossen, und das locale bietet Gelegenheit zu einer viel leichter und minder kostbar zu beschaffenden und dabey doch tüchtigen Befriedigung dar, als dies auf mancher andern Stelle der Fall seyn würde. Mehr wüßte ich hierüber nicht zu sagen, und empfehle mich Ihrer Gewogenheit
        ganz ergebenst            J. R. Brinkmann
   Neukalden, den 9ten Januar 1826"

 

   "Allerdurchl.
   Ew. K. H. ist es aus früheren allerunterthänigsten Anzeigen des Kirchen - Provisors Dolberg hieselbst bekannt, daß auf unserm Kirchhofe nur noch für wenige Leichen Platz sich befindet, weshalb denn nothwendig für dessen Erweiterung, oder für Anlegung eines neuen Sorge getragen werden muß. Einer Erweiterung ist der jetzige Begräbniß - Platz nicht wohl fähig, denn von 3 Seiten her verbietet es das bergige locale, und die Grenze der Stadt selbst, und wenn es auch physisch möglich wäre, den Friedhoff an der 4ten Seite zu vergrößern; so würde dies Verfahren uns theils die der unentbehrlichen Bleiche rauben, welche wir nirgends anders wohin zu verlegen wüßten, theils wäre es unzweckmäßig, weil dieser Zuwachs seines kleinen Umfanges halber doch nur auf wenige Jahre hinreichen, und dann allewege doch die Anlage eines neuen Kirchhoffs nicht vermieden werden könnte. Aus diesen Gründen haben wir uns nach einem neuen zu diesem Zwecke passenden locale umgesehen, und eins gefunden, welches vollkommen dazu gelegen ist, und auch aus der Ursache sich dazu empfiehlt, weil es von Einer Seite gar keiner und von den 3 andern nur einer niedrigen Befriedigung bedarf. Der Boden ist lehmiger Art, und trocken, hat eine sanfte Abdachung von Westen nach Osten, die Lage ist einsam, die Entfernung des Platzes vom Thore nicht zu groß, als daß nicht die Leichen füglich und schicklich dahin getragen werden könnten, und seine Größe beträgt ohnegefähr ... Quadratruthen, ist also ganz ansehnlich, und reicht höchstwahrscheinlich so lange aus, bis der jetzige Kirchhoff ohne Anstoß zu geben, aufs neue wieder als solcher benutzt werden kann. Zur deutlicheren Ansicht der Form legen wir ehrfurchtsvoll die Anlage A an.
   Hoffen wir zwar, daß Ew. K. H. in die hier von uns gemachte Schilderung der Stelle, die wir ausersehen haben, kein Mistrauen setzen, sondern es uns aufs Wort zutrauen werden, daß dieser Platz in aller Hinsicht der passendste und schicklichste sey, welcher hier nur gefunden zu werden vermag; so haben wir doch zur mehreren Bekräftigung den Ehrn - Praepositus Brinkmann hieselbst ersucht, uns seine Ansicht über die Schicklichkeit dieser Stelle zum neuen Gottes - Acker schriftlich mitzutheilen, und wir vermeiden vielleicht durch respectueuse Überreichung der Anlage B. weitläuftigere, Zeit, Geld und Mühe kostende Verhandlungen und Untersuchungen über die Paßlichkeit des Locale.
   Setzen wir nun zum Voraus, daß Ew. K. H. es allerhöchst genehmigen werden, daß grade dieser Platz der neue Kirchhoff werde; so bedarf derselbe allerdings einer Einrichtung, um seinem Zwecke entsprechen zu können. Bisher ist er als Garten - Platz in mehreren Caveln benutzt, und es wäre nöthig, daß er nur ein paarmaale umgehaakt, und geegget würde, um einzelne Unebenheiten wegzuschaffen, welche sich vorzüglich dadurch dort vorfinden, weil an einigen Stellen Lehm daselbst gegraben worden ist. Wir submittiren daher zu Ew. K. H. Einsichtsvollem Ermessen, ob es wohl nicht zweckmäßig wäre, Allerhöchst dieselben geruheten, dem Kirchen - Provisor Dolberg oder dem Kirchen - Oeconomus Petri hieselbst einen Befehl dahin zugehen zu lassen:
   daß er, so bald die Frühjahrs - Witterung es erlaube, den, ihm von uns anzuweisenden, zu einem neuen Begräbniß Platz designirten Ort ebnen, durchhaaken, eggen, und mit dem Saamen einer niedrig wachsenden Gras - Art besäen zu lassen habe.
   Diese - wenn der Gottes - Acker anständig eingerichtet werden soll - unumgänglich nöthige Arbeit, wird der Oeconomie oder Kirchen - Kasse nur höchst unbedeutende Kosten verursachen.
   Was nun aber seine Befriedigung betrifft, so ist solche allerdings etwas kostbarer, aber wie wir es schon erwähnt haben, vermindert das Locale theils dadurch die Kosten, weil die Stadt Mauer an Einer längeren Seite des Platzes bereits eine Befriedigung desselben bildet, theils dadurch weil an der zweiten längeren Seite ein ziemlich bedeutender Abzugs - Graben des Wassers aus der Schmelzbach und dem Raths Teiche den Platz, welcher an sich höher liegt, als seine Umgebungen natürlich schon begrenzt, und befriedet, es also keiner hohen Wehre bedarf, theils dadurch, weil Eine der kürzeren Seiten des Platzes, an den Dienst Garten des Stadt - Secretairs stößt, und nur einer Befriedigung durch eine lebendige Hecke bedarf, welche denn freilich stets durch die Vorgesetzten des hiesigen kirchlichen Vermögens in gutem Stande erhalten werden müßte. Die ganze herzustellende Befriedigung würde also nur ... Längen - Ruthen ausmachen.
   Submissest bescheiden wir es uns, daß wir über die Art der Befriedigung keine Stimme haben, und darüber nichts entscheiden können, unsern Wunsch aber mit Ehrerbietung auszudrücken, werden Ew. K. Hoheit uns auch mit aus der Ursache huldreichst erlauben, weil uns die Kenntniß der Orts - Beschaffenheit beiwohnt. Wir wünschen Pfeiler von Mauersteinen mit kleinem Dachwerk, in zweckmäßiger Entfernung von einander, und mit einander durch eichenes Gitterwerk verbunden, einen schicklich angebrachten Eingang, und innerhalb dieser Befriedigung die Anpflanzung einer Reihe von Linden.
   Da Ew. K. H. Zweifels ohne über diesen Gegenstand auch den allerunterthänigsten Bericht allerhöchst Ihrer Beamten zu Dargun, und einen etwanigen Kosten - Anschlag werden sehen wollen, so bitten wir submissest,
   dem Amte Dargun aufzugeben, daß es ohne Zeit - Verlust per Deputatum, mit Adhibition des Amts - Zimmer - und des Amts - Maurer - Meisters den von uns zum neuen Gottes Acker designirten Platz besichtige, und über dessen anständige und zweckmäßige Befriedigung mit Einreichung des Kosten - Anschlages respectvoll und fordersamst berichte.
   Was die Kosten betrifft; so werden solche, wenn Ew. K. H. die Gnade haben, das Materiale aus Allerhöchst Ihrer Ziegeleien und Forsten gratis, bloß gegen das übliche Brenn - oder Zähl - Hau - oder Anweise - Lohn zu ertheilen, nicht von großer Bedeutung seyn und dürfte dazu unmaßgeblich ein Theil der Gelder angewendet werden können, welche wie uns freilich nicht ex actis, aber doch mit Gewißheit bekannt ist, von Seiten der hiesigen Oeconomie zur Disposition des Amtes Dargun zum Zweck der Reparatur hiesiger geistlicher Gebäude bereits gestellt und ausgezahlt sind, welche denn wieder - im Falle solche ihre unabänderliche Bestimmung haben - ihren Ersatz aus der Rückzahlung der Gelder finden könnten, welche die hiesige Oeconomie dem Amte Dargun zum Zweck der Befriedigung der Bedürfniße der Kirche oder der Pfarre zu Methling angeliehen hat, und deren Rückzahlung huldreichst zugesagt ist.
   Entschuldigen Ew. K. H. allergnädigst, daß wir überhaupt diesen Punct - woher nemlich die Kosten genommen werden können - überall berührt haben, da er durchaus nicht zu unserm Ressort gehöret, unsere gut gemeinte Absicht war bloß die, möglichst, so viel wir dazu beitragen können, unnöthigen Schriftwechsel, und Ventilationen vermeidlich zu machen, vorzüglich aber, das Geschäft, welches keinen Aufschub verträgt, zu fördern, und so schnell und mühelos als thunlich zur Ausführung, mit Beseitigung möglich sich entgegen stemmender Hindernisse zu bringen. - Deshalb submittiren wir hier, ob es Ew. K. H. nicht allergnädigst gefallen dürfte,
   Allerhöchst Ihrem Amte Dargun auch aufzugeben, zugleich mit der Relation über die zweckmäßigste Art der Befriedigung des neuen Begräbniß - Platzes und über die Größe der dazu erforderlichen Kosten, auch über die Thunlichkeit der Herbeischaffung derselben, auf die von uns submissest vorgeschlagene Weise allerunterthänigst gutachtlich zu berichten.
   Nun bliebe noch der Punct der Einweihung des neuen Gottes - Ackers zu berücksichtigen. - Schicklich und anständig wäre es allerdings, wenn zuvor, ohn eine Leiche dort eingesenkt würde, die Befriedigung vollständig da wäre, und thunlich ist dies auch, wenn sich keine unvorhergesehene Hinderniße ergeben, und wenn von keiner Seite Zeit verschwendet wird, aber wenn auch wirklich der Fall eintreten sollte, daß der Platz auf dem jetzigen Friedhofe ganz ausginge, bevor die Wehre des neuen fertig, oder auch nur angefangen wäre, so würde dies doch kein absolutes Hinderniß zur Einweihung des designirten Platzes abgeben, denn er liegt schon in einem solchen Grade befriedet und geschloßen da, daß seine Bewehrung zwar nicht für einen Begräbniß - Platz guter Christen für immer anständig ist, daß aber doch jeder Anlauf von Thieren, und Menschen gehemmt ist, dieserhalb bitten wir, allerunterthänigst, Ew. K. H. geruhen,
   dem Ehrn Superintendenten Kleiminger zu Sternberg aufzugeben, daß Er dem Ehrn Praepositus Brinkmann committire, den neuen Kirchhoff sodann mit angemessener kirchlicher Feier einzuweihen, wenn die erste Leiche auf dem selben eingesenkt werden wird.
   Hiemit nun könnten und würden wir unsern submissesten Vortrag schließen, und würden es gerne, wenn uns die Armuth der Stadt - Casse nicht zwänge, noch einen Punct zu berühren.
   Der Platz quaestionis ist bisher als Gartenland benutzt, und von Seiten der Stadt an Pachtliebhaber verpachtet gewesen.

Im Jahre 1808 ward er verpachtet auf 6 Jahre und trug jährlich                         

   40 Rthlr.     36 Sch.
Im Jahre 1814 ward er wieder auf 6 Jahre verpachtet, und trug jährlich             

   32 Rthlr.      7 Sch.
Im Jahre 1820 ward er zuletzt auf 6 Jahre verpachtet, und trug jährlich             

   18 Rthlr.    26 Sch.
---------------------------------------------
Von diesen

   91 Rthlr.    21 Sch.
ist tertia, also das, was der Platz seit 18 Jahren im Durchschnitt jährlich der Stadt einbrachte

   30 Rthlr.    23 Sch.
   Diese Einnahme soll von nun an wegfallen, und eine solche Einbuße ist der Stadt - Casse, welche, wie Ew. Königl. Hoheit anderweitig bekannt ist, ihre Nothdurft nicht einmahl vollständig zu bestreiten vermag, gewaltig fühlbar und drückend.
   Als der jetzige Kirchhoff zuerst in ganz kleiner Ausdehnung angelegt, und dadurch das Begraben der Leichen in der Stadt aufgehoben ward, hatten Ew. K. H. die Gnade, der Stadt für das dazu hingegebene geringe Stück Land 100 Rthlr. aus der Oeconomie - Casse huldreichst zu bewilligen. Im Jahre 1807 ward seine Vergrößerung nöthig. Für die kleine Stelle, welche die Stadt dazu hingab, erhielt sie mit Ew. K. H. Allerhöchster Zustimmung aus der Kirchen Casse 20 Rthlr. Im Jahre 1814 ist ohne weitere Correspondenz mit irgend einer Behörde und ohne Ersatz ein eben so großes Stück Acker, als im Jahre 1807 dem Kirchhofe von Seiten der Stadt zugelegt worden. Sollten wir nun wohl unbescheiden fordern, wenn wir E. K. H. allerunterthänigst anträten, uns huldreichst aus der Oeconomie einen Schadens Ersatz von 300 Rthlr. zu bewilligen?
   Wir fürchten es nicht! - Die Zinse von 300 Rthlr. ersetzt uns noch nicht die Hälfte des Verlustes welchen wir jährlich erleiden, und die Kirche ist es allein, welche durch Verkauf der Begräbniß Plätze Einnahme, zum Theil ganz erkleckliche Einnahme hat. Ew. K. H. Gerechtigkeits und Billigkeits - Gefühl läßt uns also keine Fehlbitte fürchten.
   Wir versichern unsern Respect, und ersterben in tiefster Ehrfurcht, als E. K. H. allerunterth.                            Bürgermeister und Rath
                                                            Petri
   NKalden    10 Januar 1826.

 

   Ich erlaube mir gegen den Inhalt dieser Vorstellung nachstehende Bemerkungen
   ad 1. Fl 1 - Sie sagen, der, als Gottes Acker anzuweisende Fleck, bedarf nur von 3 Seiten eine Befriedigung, weil die 4te von der Stadtmauer begränzt wird. - Diese zum Theil aufgeführte priv. Befriedigung der Hofstellen ist von Anfang an, schlecht gemacht; und die Stadt Policei hat nicht die Kraft gehabt, die Öffnungen, die jeder Eigenthümer (zur Bequemlichkeit der Dieberei) darin gelassen hat, zuzukriegen - wird sie (die Policei) dies in der Folge vermögen? werden nicht vielmehr, anfänglich, Löcherchen, Löcher und Mistluken bleiben, und der Gottesacker als Aptrit benutzt werden? und zulezt, wenn der elende morsche Verband nicht mehr zusammenhält, nicht dieser Gottesacker dem gemeinsamen herumwohnenden Vieh, zum Weideplatz dienen?
    ad 2 Fl 3. - Wird durch Haken und Eggen nicht viel zur Ebnung des Platzes beigetragen werden können, soll er geebnet werden, so müssen wohl Hacken, Schaufell und Karre angewendet werde - Die Gewährung dieser Bitte würde Sie daher nur in Verlegenheit setzen.
   ad 3 Wünsche ich keine zu grosse Beeilung weil sich in meinem Kopfe, manche bedeutende Hindernisse ausgehekt haben, die ich mit Ihnen erst gerne an Ort und Stelle besprechen mögte.                    OFS."     [Ratmann Schumacher]

 

   Bei der Versammlung am 20.3.1826 zur Entscheidung über einen neuen Friedhofsplatz wurde folgendes im Protokoll festgehalten::
   "Protocoll gehalten zu Nkalden am 20 Maerz 1826 in Gegenwart
   des Herrn Amtmanns Ratich aus Dargun
   des Herrn Bürgermeisters Petri
   der Rathmänner Herrn Schumacher und Dr. Willgohs
   des Herrn Präposito Brinckmann
   des Herrn Kirchen Provisors und Hospital Vorstehers Dollberg,
   sämtlich von hier
                    vom unterschriebenen Mitarbeiter
   Zur Ausrichtung des aus hoher Großherzogl. Regierung am 3. v. M. den Beamten zu Dargun gewordenen hohen Commissarii, vom 21 Jan. d. J. war der heutige Tag bestimt, und nachdem die betroffenen Behörde denn in Kenntniß gesezt worden, hatte sich der Herr Amtmann Ratich, mit den unterzeichneten heute hierher begeben.
   Nachdem Deputatus praefectorae, sich durch Vorzeigung des allerhöchsten Commissarii zu dem Geschäfte bestimmet hatte, verhandelte man dasselbe in folgender Ordnung:
   Es wurde zuvörderst vom Herrn Präpositus Brinckmann und dem Herrn Kirchen Provisor Dollberg folgende Grundstücke, als die zur Anlegung eines neuen Begräbnißplazes alhie qualificirten, nachgewiesen:
   1. die Stadtbleiche
   2. die Wallgärten, und
   3. ein Ackerstück vor dem Mühlenthor, dem Hospital zum St. Georg gehörig
   Bei der Einnahme des Augenscheins, ergaben sich in Hinsicht der in Vorschlag gebrachten Grundstücke folgende Verhältnisse:
   ad 1. Die Stadtbleiche, welche auf der neuen Stadtcharte mit Nr. 138 bezeichnet ist, gränzt unmittelbar mit dem jezigen Begräbnißplaze, und würde sich zur Erweiterung deßelben, ganz vorzüglich eignen. Es tritt hiebei aber das Bedenken ein, daß sich auf der Feldmark der Stadt Kalden kein ander zur Bleiche tauglicher Plaz findet. Es wurde zwar die sogenannte Baumgartenwiese, welche jezt von der Dargunschen Forst benuzt, in termino Joh. d. J. aber Vergleichsmäßig an die Pfarre zurückgegeben wird, zur Bleiche in Vorschlag gebracht, und die Kirche würde selbige auch unter billigen Bedingungen acquiriren können, um sie demnächst gegen die jezige Bleiche, an die Stadt zu vertauschen. Hiergegen aber ist zu bemerken:
   a. daß es an sich noch problematisch bleibt, ob diese niedrig gelegene Wiese sich überall zu einer Bleiche passen würde, indem sie bei dem hohen Wasserstande der Peene der Überschwemmung ausgesetzt ist, und
   b. daß Magistratswegen die Bedingung hinzugefügt wurde, daß, um in der oben gedachten Hinsicht sicher zu gehen, auch der daran stoßende ehemalige Lustgarten mit der darauf befindlichen Scheure, zu der Bleiche acquirirt werden müste, welches indes um so weniger zugesichert werden kann, da dieser Garten im Privateigentum der Oberförster Witwe Grohmann ist.
   ad 2. die sogenannten Wallgärten, Nr. 281 der Stadtcharte, sind im Eigentum der Stadt, welche selbige verpachtet. Sie werden Feldwerts durch den Weg nach den Scheuren Stadtwärts durch Ställe und Hofbefriedigungen der an dieser Seite belegenen Bürgerhäuser begränzt. Es würden sich diese Gärten daher schon aus dem Grunde, daß der Abfluß aus den Ställen und von den daran liegenden Höfen, auf diese Gärten angewiesen ist, anständiger Weise nicht zu einem Begräbnisplaze qualificiren, wenn nicht auch schon der zu 204 Quadratruten angegebene Flächeninhalt, den Gebrauch zum Begräbnißplaze, auf eine zu kurze Zeit beschränkt würde.
   ad 3. die dem Hospital zum St. Georg gehörenden Ackerstücke, qualificiren sich, nach der einstimmigen Ansicht aller Anwesenden von alle in Vorschlag gebrachten Grundstücken am besten zu dem neuen Begräbnißplaze. Sie sind auf der neuen, durch Michaelsen angefertigten Charte der Feldmark Kalden de annis 1812 u 13 mit Nr. 1 bezeichnet und enthalten 941 Quadratruten. Mithin weit mehr Areal, als zu dem neuen Begräbnißplaze erforderlich wird. Ihre Figur gestattet es indes, daß ein ausreichender Abschnitt davon, zu dem beregten Zwecke bestimt werde.
   Der Herr Präpositus Brinckmann trat in Hinsicht dieses Plazes mit folgenden Bemerkungen hervor:
Derselbe läge vor den Thoren der Stadt, auf einer Anhöhe, der Weg dahin, führe über die grosse Peenbrücke und werde häufig von heftigen Winde bestrichen. Es könne daher wohl so wenig ihm, als der Schuljugend angesonnen werden, die Leichen, zum Nachtheil ihrer Gesundheit, bis zu dem Begräbnißplaze zu begleiten, so wie es auch bei der Entfernung von der Stadt den Trägern, besonders bei ungestümen Wetter, unmöglich werden würde, die Leichen bis zur Gruft zu tragen. Er hoffe daher, daß wenn dieser Plaz gewählt werden sollte, nach dem Beispiel anderer Städte die Begleitung der Geistlichkeit und Schule bei den Leichengängen, bis ans Thor beschränkt werde.
   Von Seiten des Magistrats wurde auf diese Bemerkung erwidert: daß auch von Seiten der Bürgerschaft, die Verlegung des Begräbnißplazes, nach der bezeichneten Stelle, gewünscht werde, und daß daher so wenig diese, als Magistratus selbst, etwas dagegen haben würden, wenn der Vorschlag des Herrn Präpositus allerhöchsten Orts genehmigt werden sollte. Der Unbequemlichkeit des weiteren, wenn gleich allemal nicht bedeutende Entfernung des Begräbnißplazes von der Stadt, würde durch Anschaffung eines eigenen Leichenwagens begegnet werden können.
   Unter diesen Umständen blieb man bei diesem leztgedachten Ackerstücke stehen, und erfuhr als man über die Acquisition derselben zu unterhandeln anfing, daß diese Ackerstücke von 6 zu 6 Jahren meistbietend und zwar gegen Kornpacht, welche die Armen der St. Georg Stiftung erhielten, verpachtet wurden, und daß die jezige Pachtperiode von Michael. d. J. noch 4 Jahre währe. Es würde hiernach bei der Acquisition auch die Abfindung der jezigen Pächter, mit zu berücksichtigen seyn.
   In Ansehung des Acquisitions modi selbst, würden hier 3 Fälle eintreten können.
   Es würde nämlich die Kirche
   1. entweder die Ackerstücke für eine, allenfalls nach dem 20jährigen Durchschnitte auszumittelnde Kornpacht, in Erbpacht nehmen, oder
   2. sie ankaufen, oder
   3. sie gegen andere Ackerstücke eintauschen können.
   Der Herr Kirchen Provisor Dolberg, welcher auch zugleich Vorsteher des Georgenhospitals ist, erklärte aber, daß die Kirche überall kein Vermögen besize, und daher auch nicht eine der obigen Erwerbarten würde affectiren können, daß aber die hiesige Kirchenoeconomie im Stande wäre, so wohl die Ackerstücke in Pacht zu nehmen, zu kaufen, oder gegen andere Ackerstücke auszutauschen, und daß nach seiner Meinung, bei dem Unvermögen der Kirche, hier die Oeconomie in subsidium antreten müste.
   Der Herr Bürgermeister Petri, qua oeconomus, gab es zwar zu, daß die oeconomie die angeführten drei Erwerbarten würde möglich machen können, indes nach seiner Überzeugung, durchaus nicht dazu verpflichtet sey, ohne speciellen allerhöchsten Befehl werde er sich daher in gar keine Unterhandlungen einlassen.
   Als man Commissionswegen darauf zurückgab, daß es eines speciellen Befehls nicht bedürfen werde, indem ein solcher Befehl schon in der Fassung des allerhöchsten Commissorii liege, erklärte der Herr Bürgermeister Petri, daß er an der Überzeugung, daß die Oeconomie durchaus nicht verpflichtet sey, irgend etwas für die Acquisition eines neuen Begräbnißplazes, aufzuopfern, nicht abgehen könne.
   Er müßte freilich höhere Befehle submittern, und wolle für den Fall, daß allerhöchsten Orts befohlen würde, daß die Oeconomie eintreten solte, seine Vorschläge über diejenige Erwerbart, welche nach seiner Ansicht die zweckmäßigste wäre, dem Amte vorlegen, weshalb er bitten wolle, den Commissarischen Bericht bis dahin zurück zu halten.
   Da eine andere Erklärung vom Herrn Bürgermeister Petri nicht zu erhalten war, muste man das Geschäft für heute abbrechen, und schloß das Protocoll, nachdem es vorgelesen und genehmigt war.
   in fidem                      Pro vora Copia
   Holstein                      Johann Liss, av.
qua audit. praef.          qua registr. praef."

    
   Den Bleicherplatz wollte man nicht zum Friedhof dazugeben. Ein Teil der Bürgerschaft und auch der damalige Pastor Brinckmann waren für die Gärten hinter der Stadtmauer an der Wallstraße südlich vom Amtstor. Dieser Platz müßte aber geebnet werden, da hier auch z. T. Lehm abgegraben worden war. Die Gegner dieses Vorschlages befürchteten allerdings, daß die Anwohner Löcher oder Ausgänge in der Stadtmauer benutzen könnten, um Gerümpel und Mist auf den Friedhof zu bringen, bzw. ihn als Abtritt benutzen könnten. Bei Verfall des Verbandes der alten Stadtmauer könnte der Friedhof leicht zur Viehweide werden. So gingen die Meinungsstreitigkeiten hin und her.

 

1826 sollte in den "Wallgärten" ein neuer Friedhof eingerichtet werden

 

1826 sollte in den "Wallgärten" ein neuer Friedhof

eingerichtet werden. Heute steht hier der Wohnblock

in der Hafenstraße am "Schäferteich".

(Foto von 1963)

 


   Obwohl am 20.10.1828 ein neu dem Friedhof bei der Bleiche zugelegter Platz feierlich eingeweiht wurde, schrieb Kirchenprovisor J. F. Müller am 21.5.1832 an den Magistrat:

   "Wohlgeborne
   Höchstzuverehrende Herren!
  Wenn gleich schon vor einigen Jahren die Anlegung eines neuen Friedhofes zur Sprache gekommen und der Platz dazu auf dem hiesigen St. Georg Ackerstück, welches gleich hinter den Scheunen vor dem Mühlentor belegen ist, dazu ausersehen ward, so ist die Befriedigung desselben doch unterblieben und das Ackerstück im Jahr 1829 aufs neue, auf 6 Jahre also bis Michaelis 1835 verpachtet worden.
   Jetzt ist der bisherige Kirchhof mit dem vor mehreren Jahren hinzugekommenen Erweiterungsplatz neben der Bleiche so überhäuft von Leichen angefüllt, daß es sehr schwer hält, einige Stellen zu neuen Gräbern aufzufinden. Allenthalben stößt man auf nicht genugsam vergangene Särge und Leichen und wenn zuweilen Sargstücke und einzelne menschliche Knochengerippe aufgegraben werden und darüber die gegründete Unzufriedenheit der hiesigen Stadt Gemeinde lautbar wird, so darf wohl nicht länger gesäumt werden, die Anlegung eines neuen Friedhofes schleunigst zu betreiben.
   Indem ich mir nun erlaube Ew. Wohlgeboren meinen mündlichen Antrag hiedurch schriftlich gehorsamst zu wiederholen.
   Eine protocollarische Verhandlung wegen Bestimmung des Platzes, welcher sich am bequemsten zu einem neuen Friedhofe eignet, baldmöglichst geneigtest verfügen zu wollen und zu dieser Conferenz auch den Herrn Präpositus Brinckmann einladen zu lassen, damit das abzuhaltende Vereinbarungs - Protocoll die Grundlage zu dem allerunterthänigsten Vortrage bei allerhöchster Landes Regierung werde, habe ich die Ehre mich in der vollkommensten Hochachtung zu unterzeichnen, als                    Ew. Wohlgeboren
   Neukalden                    ganz ergebenster
   den 21 Mai 1832                    JFMüller"


   "Protocollum gehalten Neukalden den 2 Juny 1832 in Gegenwart
   des Herrn Bürgermeisters Petri
   des Herrn Senatoris Schumacher
   im Beyseyn
   des Stadtsprechers Clasen
   des Stadtsprechers Salchow
   der Viertelsleüte Busch, Seemann und JJStüdemann
   des Cämmereybürgers Kosegart
   der Ausschußbürger Joh. Lückstaedt, Bruger, Anders und Tessmann
   Auf den Antrag des Kirchen Provisors Postmeisters Müller war der heütige Termin anberahmt und dazu hatten sich die Eingangsgenannten eingefunden.
   Auf ergangene Einladung hatte auch der Herr Praepositus Brinckmann die Güte gehabt dieser Conferenz beyzuwohnen und vielfach ist der Gegenstand, nämlich die Anlegung eines neuen Kirchhofes von mehreren Seiten beredet und besprochen worden. Aber vielfache Schwierigkeiten zeigten sich bald hier bald dort und wenn auch jeder die Nothwendigkeit einsah, daß für die Anlegung eines neuen Kirchhofes gesorgt werden müße, so ist doch kein rascher Entschluß möglich und daher ist beschlossen, daß man allerseits die Sache einzeln für sich überlegen und am 14ten d. M. unaufgefordert wieder zusammen kommen wolle, um einen Beschluß zu fassen.
   Hiemit ist den für heute das Protocoll geschlossen                                        in fidem       
                                                                                                                        JFMüller"

 

   "Protocollum gehalten Neukalden den 14. Juny 1832 in Gegenwart
   des Herrn Senatoris Schumacher
   im Beyseyn
   des Stadtsprechers Clasen
   des Stadtsprechers Salchow
   der Viertelsleüte Busch, Meyer, Seemann und Stüdemann
   der Cämmereybürger Kosegart und Burmeister
   der Ausschußbürger Lückstaedt, Bruger, Tessmann und Anders
   Nach dem Schluße des letzten Protocolles vom 2ten d. M. hatte sich der Ausschuß der Bürgerschaft heute versammelt um über ein Local zur Anlegung eines neuen Kirchhofes sich zu besprechen.
   Der Herr Bürgermeister als Praeses konnte bedauerlich krankheitshalber nicht gegenwärtig seyn, es wurde also unter dem Magistrat und den Repraesentanten über die Anlegung des neuen Kirchhofes weitläuftiger gesprochen und zum Zweck dieser Berathschlagung ein hohes Commissorium vom 21 Januar 1826 den Repraesentanten vorgelesen und der Inhalt desselben erläutert und besprochen.
   Da nun das hohe Commissorium der Kirche und nicht der Stadt befiehlt für ein Local zur Anlegung eines Gottes Ackers zu sorgen so fiel der allgemeine Beschluß, daß ferner nach dem Inhalte dieses hohen Commissorii die Kirche die Besorgung eines neuen Kirchhofes übernehmen müße und könne die Stadt, da sie kein taugliches Locale besitze sich in keiner weiteren Unterhandlung einlassen.
   Womit geschlossen nachdem dies Protocoll verlesen worden ist.                     Actum ut supra
                    in fidem JFMüller                                         qua Secr: Civitat"

 

 

Der Brauch, Friedhof und Gräber mit Blumen und Grünpflanzen zu schmücken, bürgerte sich erst Anfang des 19. Jahrhunderts nach und nach ein. Vorher war der Kirchhof eine unebene Wiese. Einzelgräber und Familiengräber wurden namentlich gekennzeichnet. Hinterbliebene pflegten jetzt die Gräber als Erinnerungsstätten.

Am 22.9.1832 kamen der Amtshauptmann Reimkasten aus Dargun, Bürgermeister Petri, die Senatoren Schumacher und Dr. Willgohs, Pastor Brinckmann sowie Kirchenprovisor Müller zusammen und sprachen ausführlich über die Anlegung eines neuen Friedhofes. Im Protokoll wurde dazu festgehalten:

"1. Der in dem obenerwähnten Protocolle [vom 20.3.1826] bezeichnete Hospital Acker eignet sich unstreitig am meisten zur Anlegung eines neuen Begräbniß Platzes für die Einwohner der Stadt Neukalden.

2. Von den vorgeschlagenen Arten der Acquisation ist der Umtausch des fraglichen Ackers mit einem in der Nähe zu gebenden Aequivalente aus den Kirchen Oeconomie - Aeckern der Vorzug zu geben, um so mehr als sowohl der Herr Bürgermeister Petri, qua Oeconomus, und der Herr Postmeister Müller als Vorsteher des St: Georgen - Hospitals einstimmig die Bemerkung machten, daß das in der Nähe liegende, zum Vertauschen qualificirte Ackerstück der Oecono­mie gehörig, No 72 der Charte im Flächeninhalte von 433 Quadrat-ruthen mit dem Hospital Ackerstücke so ziemlich von gleicher Breite sey. Zwar werde der Hospital Acker um ein Unbedeutendes besser seyn, als der Oeconomie Acker, worauf es jedoch in diesem Falle nicht ankommen könne.

3. Nach dem Urtheile gesammter Interessenten wird der Bedarf für den neuen Kirchhoff etwa 400 Quadratruthen an Flächen Inhalt betragen und da das Ackerstück, welches die Oeconomie für einen Abschnitt von dem Hospital Acker der erwähnten Größe hergeben will, 433 Quadratruthen beträgt, so würde es keiner weitern Untersuchung über die Breite der Ländereyen bedürfen, sondern ein Abschnitt von 400 Quadratruthen von dem Hospital Acker gegen das Ackerstück No 72 der Charte zu vertauschen seyn.

Uebrigens würde der Abschnitt von dem Hospital Acker an der Stelle zu machen seyn, wo der Weg an den Scheüren und der sogenannte grüne Weg einen Winkel bilden.

4. Beide gegeneinander zu vertauschende Ackerstücke sind zwar von Michaelis d. J. an noch auf 3 Jahre verpachtet, dieser Umstand steht aber nicht entgegen, denn die Pächter derselben wollen sich den Umtausch in der Art gefallen lassen, daß der Herr Senator Schumacher als Pächter des Oeconomie Ackers, den Hospital Acker für jenen annimmt und die contractliche Pacht von 9 Rthlr. fortan an das St. Georgen Hospital entrichtet, die Pächter des Hospital Ackers aber selbigen gegen eine Vergütung von 16 Schilling für jedes vor einem Jahre auf den Acker gefahrene Fuder Dung abtreten.

Nur von dem Herrn Postmeister Müller als Vorsteher des St Georgen Hospitals ward bedungen, daß da er bisher für den verpachteten Hospital Acker die Pacht in Korn erhoben, welches er nach den jetzigen theüren Kornpreisen für die künftig eingehende Geldpacht nicht ankaufen könne, er in dieser Rück­sicht entschädiget u daß ihm der Mehrwerth des Korns nach den jedesmaligen Jacobi Preisen aus der Oeconomie - Casse vergütet werde, indem die Pacht in Tno Jacobi jeden Jahres für beide Ackerstücke entrichtet wird, und der Herr Oeconomus Petri trug kein Bedenken, hierin zu consentiren.

5. Es ist schon zu dem Protocolle vom 20 März 1826 bemerklich gemacht, daß die Einrichtung eines neuen Kirchhoffs auf dem Hospital - Acker theils wegen der großen Entfernung, theils wegen der Passage über die Peene - Brücke, die Anschaffung eines Leichenwagens nothwendig machen würde.

Die heutige wiederholte Localbesichtigung überzeugte von Neuem von der Nothwendigkeit dieser Einrichtung, so wie auch davon, daß der neue Weg zum Begräbniß Platze in guten fahrbaren Stand gesetzt werden müsse.

Da beide Puncte nur für die städtischen Einwohner, wenigstens haupt­säch­lich, Interesse haben, so durfte Commissio das Weitere dieserhalb dem hiesigen Magistrate überlassen, und äußerten die anwesenden Mitglieder desselben sich dahin, daß es dieserhalb keiner commissarischen Einmischung bedürfen werde.

Nur ward von dem Herrn Praepositus Brinkmann bei dieser Gelegenheit das schon früher geäußerte Verlangen, daß dem die Leiche begleitenden Predi­ger nicht angesonnen werden möge, weiter als bis zum Thore mit zu gehen, wiederholt, und von allen Anwesenden für billig gehalten.

6. Wegen Befriedigung des neuen Kirchhofes wurden zwar Vorschläge verschiedener Art gemacht, weil aber der Herr Bürgermeister Petri qua Oecono­mus und der Herr Postmeister Müller als Kirchenvorsteher erklärten, daß die dadurch entstehenden Kosten so wenig von dem Kirchen Aerarkum, als von der Oeconomie hergegeben werden könnten, wie solches sich aus der Vorlegung der Kirchenaerarien und Oeconomie Rechnungen ergeben werde, mithin die Assistenz des allerhöchsten Patrons und der Eingepfarrten, in soferne Letztere bei der neuen Einrichtung Interesse haben, constitutionsmäßig in Anspruch zu nehmen sey, so ließ sich dieser Gegenstand für heute nicht finalisiren und es mußte das Weitere darüber vorbehalten bleiben.

Inzwischen äußerten gesammte Anwesende den Wunsch, daß die Umtauschung der respectiven Aecker nach der Entscheidung der Frage, wie und auf wessen Kosten der neue Begräbniß Platz zu befriedigen sey, nicht ausgesetzt, sondern, sobald als möglich realisirt werden möge, damit die Kirche schnell im Besitz des ihr nicht länger entbehrlichen Begräbniß Platzes kommen möge.“

 

1836 war es endlich so weit. Am 6. Oktober 1836 wurde der noch gegenwärtig in Gebrauch befindliche Friedhof auf dem St. Georgs Feld bei der Beerdigung von Sophia Dorothea Tiege, geb. Knegendorf durch Pastor Brinckmann eingeweiht.

 

Der Friedhof war damals 370 Quadratruten groß. In Hinblick auf den nunmehrigen weiteren Weg von der Stadt zum Friedhof wurde ausgesprochen: "Dem Pastor, Rektor und Küster ist nicht zuzumu­ten, die Leichen weiter als bis zum Tor zu begleiten; auch die Schulkinder müßten dort mit dem üblichen Gesange innehalten und sich, in Begleitung des Rektors, zurück nach der Schule begeben; denn es steht nicht zu verlangen, daß eine Masse von Kindern und alte ehrenwerte Leute eines bloßen Geprän­ges wegen sich Schnupfen, Fieber und Cholera holen, eines Gepränges wegen, wonach doch Niemand mehr hinsieht."

In den ersten Jahren nach 1836 sind tatsächlich bei einigen Beerdigun­gen weder Pastor noch Kantor mitgegangen aus Protest. Später haben sich dann die Gemüter beruhigt.

 

Großherzog Friederich Franz legte zu dieser Zeit in einem Schreiben fest:

"Unsern gnädigsten Gruß zuvor! Wohlwürdiger und Hochgelahrte, lieber Andechtige und Getreuer! Nach Verlesung Eures Erachtens über das Gesuch des Ehrn Präpositus Brinkmann und des Rectors Buschmann zu Neukalden, um Erlassung einer anderweitigen Bestimmung wegen der Begleitung und des Geläutes bei Leichenbegängnissen wollen wir in Gnaden gestatten:

1. daß die Leichenbegleitung von Seiten der Geistlichk: und der Schule, wie es schon in vielen andern Städten unsers Großherzogthums, in Rücksicht sowohl der Localität, als auch der pflichtmäßigen Fürsorge für die Jugend zuge­standen ist nicht völlig bis zum Begräbnißplatze, sondern nur bis zum Thore der Stadt Neukalden begehrt werden kann, jedoch die bisherigen Gebühren auch ferner zu zahlen sind, und

2., daß, bei der bedeutenden Entfernung des neuen Begräbnißplatzes, das Geläute bei öffentl. Beerdigungen ordnungsmäßig nicht länger währen soll, als bis die Leiche beim Stadtthore angelangt ist; jedoch in den Fällen, wo das Geläute bis zum Grabe verlangt wird, wenigstens das doppelte an die Kirche erlegt werden soll.

Hiernach habt ihr weitere Instruction an die competenten Behörden zu ertheilen.

Wornach ihr euch zu richten u. pp. Gegeben durch unsere Regierung Schwerin d. 25 Octobr. 1836"

 

Man muß dazu bemerken, daß die Verstorbenen damals zu Hause aufgebahrt waren und von dort mit einem schwarzen, geschmückten Leichenwagen, von zwei Rappen gezogen, feierlich unter Begleitung der Trauernden bis zur Grabstelle gebracht wurden. Im September 1909 wurde ein neuer Leichenwagen angeschafft, der noch bis 1955 in Gebrauch war.

 

Folgende Annonce erschien in der Zeitung (z.B. "Der Stadt- und Amtsbote", Nr. 60, Sonntag den 26. Mai 1861.):

"Da ein Theil des hiesigen alten, bei der Stadtbleiche belegenen Kirch­hofes, in so weit derselbe über 30 Jahre alte Gräber enthält, planirt werden soll, so fordern wir die Betheiligten hiemit auf, etwanige bezügliche Anträge dieser­halb fördersamst bei uns einzureichen.

Neukalen, den 18. Mai 1861.

Der Magistrat."

 

1862 wurde dann auf dem planierten Platz ein Schulhaus erbaut. In diesem Gebäude sind jetzt altersgerechte Wohnungen eingerichtet worden.

Vom ehemaligen Friedhof zeugte um 1900 noch ein umgitterter Begräbnisplatz. Hier ruhte der 1810 verstorbene Landrath von Levetzow auf Karnitz und Lelkendorf. Das Grab sah schon recht verwüstet aus, ein Teil des Gitters war umgefallen. Nach Genehmigung durch den Rittmeister von Levetzow in Lelkendorf sowie Rückfrage beim Oberkirchenrat wurde im März 1901 das Gewölbe zugeschüttet und der Platz eingeebnet.

An der Stelle, wo später die Schulschmiede an den Werkraum der Schule angebaut wurde, muß sich in der Erde noch eine hohle Gruft befinden. Jedenfalls klang hier die Erde beim Bau der Fundamente hohl. An anderer Stelle fand man 1960 einen Grabstein mit Inschrift, der vor den Werkraum am Eingang abgelegt wurde.

Beim Ausschachten der Fundamente für den Kohlenschuppen (später befanden sich hier die Klassenräume für die Unterstufe und heute steht hier das Vereinshaus der Schützenzunft) wurde sogar ein erhaltener Sarg aus Eichenholz angestochen. Er lag in Ost - West - Richtung. Damals wurden die Toten so begraben, daß sie nach Osten zur aufgehenden Sonne sehen konnten.

 

Der ursprüngliche Friedhof um die Kirche herum war 1836 noch immer nicht ordentlich hergerichtet und wurde vielfach als Abstell- und Sägeplatz benutzt. Das sollte nun aber endlich durch eine Einebnung des Bodens, Aufstellung eines Geländers und Anpflanzen von Linden anders werden.

Der Magistrat berichtete am 27.12.1836, daß der Platz um die Kirche der Stadt gehöre, da er bei Anlegung des neuen Kirchhofes 1780 gegen zwei Gärten eingetauscht wurde. So ließ der Magistrat auf seine Kosten, den Bereich um die Kirche aufräumen und 1837 Linden anpflanzen.

 

1848 mußten an Beerdigungskosten gezahlt werden:

An die Träger                             1 Rthlr.       6 Schilling

Pulsanten (Geläute)                                      20 Schilling

Pastor Brökert                                                19 Schilling

Rektor Billenberg                                           23 Schilling

An die Totenfrau für die Kirche  1 Rthlr.       26 1/4 Schilling

Gebühren für die Totenfrau                           32 Schilling

Kuhlengräber Jörss                                       32 Schilling

Für Ausgaben beim Begräbnis                     32 Schilling

Kaufmann Cohn für Einkleidung                   35 Schilling

Schlosser Hagen                                           14 Schilling

Tischler Sähloff für den Sarg     3 Rthlr.       8 Schilling

 

Gesamte Beerdigungskosten betragen 10 Rthlr. 7 1/4 Schilling.

 

 

 

 

Pastor Bröckert berichtete um 1852

 

"Ordnung der Begräbnißfeier in der Parochie Neukalden

 

A. In der Stadt Neukalden.

Hier findet das Begräbniß entweder 1. unter Hinzuziehung eines Kna­benchors oder 2. ohne denselben statt.

ad 1. Pastor und Rector (als Cantor) mit einem Chor von mindestens 12, auf Begehr der Angehörigen, gewöhnlich 18 bis 24 Schülern begeben sich um die observanzmäßige Zeit (1 oder 2 Uhr Nachmittags) zum Sterbehause. Vor demselben wird ein von Pastor oder den Hinterbliebenen gewünschtes Sterbe­lied gesungen, worauf Pastor, wenn es begehrt wird, was indes sehr selten geschieht, im Sterbehause zunegst ein freies Gebet oder eine Ansprache hält, andernfalls aber sofort unter stillem Gebet der Sarg aufgenommen wird und die Procession beginnt, bei welcher Pastor mit dem Cantor und dem Schülerchor vor, die Gemeinde hinter dem Sarge geht, und unter Glockengeläute ein von Pastor gewähltes Lied aus unserm Kirchen - Gesangbuche gesungen wird. Am Grabe wird, während der Processionsgesang fortdauert, der Sarg eingesenkt. Nun schweigt der Gesang und Pastor wirft zu dreien Malen Erde auf den Sarg mit d. Worten: Nachdem es dem allmächtigen Gott. - unterthänig machen. Sodann verliest Pastor eine Lection und spricht wieder ein freies Gebet oder hält eine Leichenrede, worauf Vater Unser und Segen folgt. Zum Schlusse werden V. 13 und 15 aus dem Liede N. 579 auf dem Kirchhof gesungen.

ad 2. Pastor und begleitende Gemeinde versammeln sich um die gewöhnliche Zeit (1 oder 2 Uhr Nachmittags) im Sterbehause. Wird es gewünscht, was sehr selten der Fall ist, so hält Pastor hier zuvor Gebet und Ansprache, sonst wird sofort unter stillem Gebet d. Sarg aufgenommen und d. Procession beginnt, bei welcher Pastor mit den nächsten Leidtragenden hinter dem Sarge geht und die unter Glockengeläute vor sich geht. Am Grabe verläuft mit Wegfall des Gesanges, alles Übrige ebenso wie ad 1 angegeben.

Stille Beerdigungen kommen bei kleinen Kindern, außerdem selten vor.

 

B. In der Landgemeinde.

1. Für Schlakendorf, Carnitz und Franzensberg ist ein eigner Kirchhof zu Schlakendorf. Die Leichen aus Carnitz und Franzensberg werden in einer Tagelöhnerwohnung zu Schlakendorf abgesetzt. Pastor und Küster mit einigen Schülern begeben sich um die übliche Zeit (1 Uhr nachmittags) hieher oder zum Sterbehause in Schlakendorf. Es wird daselbst nun ein v. Pastor oder den Hinterbliebenen gewünschtes Sterbelied gesungen, worauf die Procession unter Glockengeläute und Gesang vor sich geht, bei welcher Pastor mit Küster und Schülern vor dem Sarge, d. Gemeinde hinter demselben geht. Am Grabe wird, während d. Processionsgesang fortdauert, d. Sarg eingesenkt. Dann schweigt d. Gesang und Pastor wirft zu dreien Malen Erde auf den Sarg mit d. Worten: Nachdem es - unterthänig machen. Sodann verliest Pastor eine Lection und spricht ein freies Gebet oder hält eine Leichenrede. Dann wird mit d. Gesange: "Nun lasset uns den Leib begraben" die Gruft mit Erde gefüllt und ist dies geschehen, schweigt d. Gesang und Pastor spricht d. Vater Unser, den Segen und zum Schlusse wird V. 13 und 15 des Liedes Nr 579 gesungen.

Ist Pastor bei d. Beerdigung nicht anwesend, so ist d. Küster mit einigen Schülern zugegen und es verläuft dann im Übrigen Alles ebenso, nur daß d. freie Gebet, die Leichenrede, d. Erdeaufwerfen nebst den dazu zu sprechenden Worten und der Segen wegbleiben.

Stille Beerdigungen finden nur bei ganz kleinen Kindern zuweilen statt.

 

2. Für Salem ist ein eigner Kirchhof vor dem Thore von Neukalden.

Pastor und Küster mit einigen Schülern empfangen die Leiche am Kirch­hofsthore. Es wird dieselbe, da kein Leichenhaus vorhanden ist, auf dem Kirch­hofe am Eingangsthore niedergesetzt. Hier wird ein von Pastor oder den Ange­hö­rigengewünschtes Sterbelied gesungen, worauf d. Procession beginnt und Alles weitere ebenso verläuft wie sub B, 2 angeführt ist. - Auch hier finden stille Beerdigungen nur bei ganz kleinen Kindern zuweilen statt."

 

 

Begräbniß - Ordnung

für

die Kirchhöfe der Parochie Neukalden

(1858)

 

Die Scheideglocken für jedes gestorbene Gemeindeglied werden zu einem Pulse, zwischen 10 und 11 Uhr Morgens geläutet, mit Ausnahme des Sonntags, an welchem überall Scheideglocken nicht gegeben werden; weitere Pulse mit den Glocken für Gestorbene geschehen nur auf besonderes Begeh­ren und gegen die übliche Gebühr. In Schlackendorf wird nach Vollendung der Gruft mit der dortigen Glocke geläutet. Die Leichen von auswärts werden von den observanzmäßigen Wegstellen an mit Geläute empfangen, bis dahin, wo sie abgesetzt werden.

 

I Für den Kirchhof der Stadtgemeinde Neukalden.

A, Vollständige Form des öffentlichen Begräbnisses

1. Zur observanzmäßigen Stunde um 1 oder 2 Uhr Mittags, an Sonn- und Festtagen gleich nach beendigtem Nachmittags - Gottesdienste, begeben sich - wenn mit der kleinen Glocke eingeklingt worden, Pastor und Cantor (Rector) mit kleinerem oder größerem Schülerchor zum Sterbehause. Hier wird ein vom Pastor oder den nächsten Angehörigen des Verstorbenen gewähltes Sterbelied gesungen, nach welchem, wenn eine Ansprache nicht begehrt worden ist, der Sarg sofort aufgenommen wird.

2. Die Procession unter Glockengeläut und Gesang des Chors, das Lied bestimmt Pastor, in der Ordnung beginnt, daß Schülerchor, Cantor und Pastor, vor dem Sarge und die Leidtragenden mit den theilnehmenden Gemeindeglie­dern hinter demselben gehen. Die Procession bewegt sich zum Stadtthor hinaus nach dem Kirchhofe zur Gruft; der Gesang aber schweigt vom Stadtthore bis zum Eingange des Kirchhofs, wo er wieder anhebt und fortdauert, bis der Sarg eingesenkt ist.

3. Dann schweigt derselbe und Pastor, der an die Gruft getreten, wirft zu dreien Malen Erde auf den Sarg, indem er dabei die vorgeschriebene solenne Formel spricht. Darnach singt der Chor einen oder zwei Verse (gewöhnlich des Liedes No 579), worauf Pastor eine biblische Lection verliest, an welche er eine kurze Ansprache oder freies Gebet anknüpft, oder wenn es begehrt worden ist, eine längere Rede (Grabrede). Nun singt der Chor wieder einen Vers und Pastor verliest eine Collecte, worauf der Chor Amen (sprechend) antwortet. Dann spricht Pastor das Vaterunser und den Segen und nachdem die Verse 13 und 15 des Liedes No 579 gesungen worden, geht die Versammlung heim.

 

B. Form des öffentlichen Begräbnisses ohne Schule

1. Zur observanzmäßigen Stunde, wenn eingeklingt worden, begeben sich Pastor und Cantor ins Sterbehaus. Sobald die Theilnehmenden versammelt sind, wird - wofern nicht auf Verlangen Pastor vorher ein Gebet oder eine An­sprache hält - nach stillem Gebet der Sarg aufgenommen und es beginnt unter dem Geläut der Glocken

2. die Procession bei welcher der Pastor mit dem Cantor vor dem Sarge, die Leidtragenden hinter demselben gehen.

3. Ist die Procession auf dem Kirchhofe bei der Gruft angekommen und der Sarg eingesenkt, so wirft Pastor zu dreien Malen Erde auf den Sarg, indem er dabei die solenne Formel spricht, verliest darnach eine biblische Lection nach kurzem Gebet oder Ansprache, oder auch, wenn´s verlangt worden ist, nach einer Leichenrede eine Collecte und spricht zum Schluß das Vaterunser und den Segen, worauf die Versammlung auseinander geht.

 

 

II. Für den Salemer Kirchhof vor dem Stadtthore.

1. Die Leichen aus Salem werden vom Pastor und Küster mit einem Schü­lerchor am Eingange des Kirchhofs empfangen. Nachdem hier der Sarg auf die Bahre gesetzt worden, wird ein vom Pastor oder von den Leidtragenden gewähltes Sterbelied gesungen und nach stillem Gebet der Sarg aufgenommen und

2. in Procession mit Geläut und Gesang unter Vortritt des Pastors, Küsters und Schülerchors zur Gruft getragen.

3. Ist der Sarg eingesenkt, so schweigt der Processions - Gesang und Pastor, der hinzugetreten, wirft unter dem Aussprechen der solennen Formel zu dreien Malen Erde auf den Sarg, verliest dann eine biblische Lection, an welche ein freies Gebet oder wenn es begehrt worden, eine Grabrede sich anschließt, darauf die Ostercollecte, welche Küster und Schülerchor (sprechend) mit Amen beantworten. Nun hebt der Begräbnißgesang No 579 an und dauert fort, bis die Bestattung vollendet und der Grabhügel errichtet ist. Dann schweigt der Gesang und Pastor spricht das Vaterunser und den Segen, worauf die Versammlung nach dem Absingen der Verse 13 und 15 des Liedes No 579 heimgeht.

4. Wenn in Behinderungsfällen des Pastors der Küster allein fungirt, so verläuft das Begräbniß im Uebrigen nach derselben Ordnung, nur daß der Act des Erdaufwerfens mit der solennen Formel, jede freie Rede und der Segen wegfallen. Der Küster verliest nach Einsenkung des Sarges eine biblische Lection und die Ostercollecte mit dem Amen und spricht zum Schluß laut das Vaterunser.

 

 

III. Für den Kirchhof zu Schlackendorf.

gilt wesentlich die Ordnung für den Salemer Kirchhof bis zum Wiederauf­bau der Capelle, bis wohin eine besondere Begräbniß - Ordnung vorbehalten bleibt.

Zu üblicher Begräbnißstunde begiebt sich der Pastor mit dem Küster und Schülerchor entweder in das Sterbehaus bei Leichen in Schlackendorf selbst oder in dasjenige Haus, darin die Leichen von auswärts (Carnitz, Franzensberg) abgesetzt werden. Hier wird ein Sterbelied nach Wahl der Leidtragenden oder nach Bestimmung des Pastors gesungen und dann nach stillem Gebet der Sarg in Procession, dabei Pastor mit dem Küster und Schülerchor vor dem Sarge hergehen, die Leidtragenden und theilnehmenden Gemeindeglieder denselben folgen unter dem Läuten der Glocken und unter Gesang zur Gruft auf dem Kirch­hofe getragen. Von hier an verläuft das Begräbniß ganz in derselben Ordnung, wie sub II vorgeschrieben, und hat auch hier der Küster, wenn er allein fungirt, nach sub No 4 sub II zu verfahren.

 

Das stille Begräbniß ist den nach Lage der Gesetzgebung dazu Berech­tigten nach wie vor freigelassen und können auch ganz kleine Kinder auf der Angehörigen Wunsch fernerhin still begraben werden. Selbstverständlich ist das stille Begräbniß bei solchen Gestorbenen, denen das ehrliche kirchliche Begräb­niß versagt werden muß und bei Kindern, welche vor der Taufe wieder ge­stor­ben; jedoch kann im letzteren Falle, wenn es von Eltern zu deren sonderlichem Troste begehrt wird, auch nach der Rev. Kirchen - Ordnung fol. 219 verfahren werden."

 

 

Bericht des Kirchenökonomus Brinckmann vom 29.5.1860

 

"G. g. P. M.

Aus den Papieren des Kirchen Aerars und der Kirchen Oekonomen hieselbst hat der Unterzeichnete, so weit er die Register und sonstigen, darauf Bezug habenden Actenstücke beider pia corpora nachgesehen und durchge­sucht hat, ein bestimmtes Resultat nicht gehabt, woraus unzweifelhaft hervor­geht; wem die Verpflichtung zur Herstellung und Erhaltung der Befriedigungen der Begräbnißplätze hier obliegen. Bis zum Jahr 1780 ist die Bestattung der Leichen in der Stadt, theils auf dem, um die Kirche belegenen, mit einer Feldsteinmauer eingefaßten Kirchhofe, theils in der Kirche selbst vorgenommen worden. Doch ergeben die älteren Rechnungen keinen Nachweis über die Herstellung jener Steinmauer so wenig, als über die Erhaltung derselben und der Eingangsthore, die nach früher gemachten Angaben älterer hiesiger Ein­wohner bis nahe vor die Wohnhäuser an der Ost und Westseite sich erstreckt haben sollen. Zur Entfernung der Begräbnißstätten aus der Stadt waren derzeit Verordnungen erschienen und wurden zum Zweck der Ausführung von der, derzeit damit beauftragten Herzoglichen, Polizei Commission mit Magistrat und Bürgerschaft lange Verhandlungen gepflogen, da letztere beharrlich sich gewei­gert den Begräbnißplatz aus der Stadt entfernen zu lassen.

Es findet sich in Bezug darauf in dem Register der Großherzoglichen Kirchen Oekonomie die Ausgabe von 90 Rthlr. N 2/3tel und enthalten die Be­läge 16 u 17 d. R., ersterer den hohen Befehl zu dieser Ausgabe an den derzeitigen Oekonomus; Neunzig Rthlr. und wenn dies nicht reicht, so viel noch mehr dazu erforderlich zur Befriedigung des neuen Kirchhofes aus der Oeko­nomie Casse herzugeben, und der zweite Beleg 17 vom Oekonomus Bischof unterzeichnet besagt; daß zur Befriedigung eines neuen Gottes Ackers auf höchste Genehmigung de 6ten October 1781 von den Kirchen Oekonomie­geldern 90 Rthlr. N 2/3tel genommen. Ein weiterer hoher Erlaß de 4ten December 1782 an den Kirchen Oekonomus Bürgermeister Bischof enthält: daß auf Grund der von demselben bei der fürstlichen Polizei - Commission eingereichten Berechnung der zu dem neuen Gottesacker verwendeten Kosten, im Ganzen 174 Rthlr. 28 Schilling aus der Oekonomie Casse herzugeben, mit dem Hinzufügen daß es demselben untersagt werde hinführo Jemanden, der nicht in der Kirche bereits ein eigenthümliches Grab besitze, dergleichen darin anzuweisen. In der Rechnung 1813 für die Kirche hieselbst findet sich für Reparatur der Kirchhofsmauer an Maurer Arbeit 7 Rthlr. und für Zimmer Arbeit 11 Rthlr. 39 Schilling aufgeführt. Nach der Kirchenrechnung pro 1828 ist die Planierung des dem früheren Kirchhofe zugelegten, Platzes aus dem Kirchen Aerar auszuführen und in Beihalt Allerhöchsten Befehls de 23. Aug. 1828 mit 21 Rthlr. N 2/3tel zu bezahlen gewesen. - Nach Ausweis der Verhandlungen vom Jahre 1832 bis 1836 über Anlegung des jetzigen Begräbnißplatzes, ist der Grund und Boden von der Kirchen Oekonomie aquirirt und hergegeben und die Befriedigung des Platzes durch eine lebendige Hecke aus den Mitteln des Aerars bestritten worden. Die Bewehrung aus geschnittenen Latten und Pfösten zum Schutz der Hecken gegen Andrang und Beschädigung von außen, scheint von der Stadt hergegeben zu sein, wie es in einem darauf bezüglichen Protocoll de 19ten April 1836, gehalten in der Versammlung des Magistrats und Bürger­ausschusses heißt, vorschüssig. Doch findet sich später Nichts darüber, und ist es wohl auf sich beruhen geblieben. Zur Aufrichtung mehrere Pföste und Sticke, die der Sturm niedergebrochen sind 1836 in der Kirchenrechnung 24 Schilling verausgabt. Die Hainbuchenpflänzlinge sind aus der Großherzoglichen Forst unentgeldlich hergegeben; für Ausheben und Anfuhr sind 2 Rthlr. N 2/3tel und für das Pflanzen 3 Rthlr. 16 Schilling N 2/3tel in der Kirchenrechnung aufgeführt wie auch 2 Rthlr. 24 Schilling für Planirung pp des Platzes und Ausschaufeln der Steige sich verausgabt findet. Außerdem findet sich noch eine jährliche Ausgabe für Aufsicht, Reinigung, Nachpflanzung und Beschneiden der Hecken im Betrage von 3 Rthlr. 24 Schilling Courant.

Indem in dem Vorstehenden, eine Zusammenstellung alles dessen, was zum Zweck einer Ermittelung und Richtigstellung der Leistungspflichtigkeit zu Anlegung Herstellung Erhaltung und Befriedigung des Begräbnißplatzes hier, dienen könnte, aus den Papieren der beiden mir anvertraueten pia corpora, so weit ich aus denselben aufzufinden vermocht habe, - aufgemacht, überreiche ich solches zur weiteren Beförderung dem Herrn Pastor Breuel hieselbst

Ergebenst T. Brinckmann“

 

 

1861 ... 1880

 

1861 wurde der Weg zum Friedhof hinter den Scheunen angelegt und Kastanien gepflanzt.

 

"An den verehrlichen Magistrat

Der Tuchmacher Herr Lagemann hieselbst, hat auf dem Grabe seiner Frau kürzlich ein Kreuz setzen lassen, ohne sich vorher die hiezu nöthigen Instructionen weder von mir, noch von dem Kuhlengräber geben zu lassen.

Selbiges ist nun, den mir hierüber ertheilten Vorschriften gemäß, nicht richtig eingesetzt. Dergleichen Denkmäler sollen möglichst soweit es die Größe und Räumlichkeiten gestatten, mit einander fluchten.

Obiges Kreuz nun springt außer der Linie ohngefähr einen Fuß vor und ist somit störend für die nächstfolgende Reihe.

Nach wiederholter gütlicher Aufforderung meinerseits, diesem gegen die Ordnung Geschehenen baldigst abzuhelfen, ließ Herr Lagemann mir zurück­sa­gen: Dies würde nicht geschehen, so wie es einmal wäre müsse es verbleiben.

Deshalb sehe ich mich nun veranlaßt, in dieser Angelegenheit die Hülfe des verehrlichen Magistrats hieselbst, eventuell Polizei zu erbitten, mich in den mir als Kirchenprovisor übertragenen Functionen zu schützen und dem p. p. Lagemann aufzugeben sich in den bestehenden Ordnungen des Kirchhofes überall zu fügen

gehorsamst

Neukalen E. Hermes

d. 13 / 6 68 p.t. Kirchenprovisor"

 

Vom Magistrat wurde am 22.6.1868 dem Tuchmacher Christian Lage­mann senior anbefohlen, "den Leichenstein seiner verstorbenen Frau nach Anweisung des Kirchenprovisors Hermes innerhalb 14 Tagen hinzustellen".

 

"An den verehrlichen Magistrat hieselbst

Dem verehrlichen Magistrat hieselbst erlaube ich mir im Auftrage des Herrn Superintendenten Schmidt zu Malchin anzuzeigen:

daß der Arbeitsmann Johann Pagels hieselbst an Stelle des nach Amerika ausgewanderten bisherigen Kuhlengräber Jörss zum Kuhlengräber für Neukalen wiederum angestellt worden

gehorsamst

Neukalen E. Hermes

den 12ten April 1869 p. t. Kirchenprovisor"

 

"An den verehrlichen Magistrat hieselbst

Schon seit längerer Zeit ist das Thor unseres hiesigen Kirchhofes, theils durch den Gebrauch, theils auch durch das Alter schadhaft geworden und will dasselbe jetzt, trotz diverser kleiner Ausbesserungen seine Schuldigkeit nicht mehr thun, weshalb wohl eine gründliche Reparatur, eventuell Erneuerung, drin­gend geboten scheint.

Da nun, die mir zunächst zustehende Großherzogliche Amtsbaubehörde zu Dargun den Bescheid gab: daß nach einer Cammer - Circular Verordnung de 29ten Mai 1852 die Befriedigung und Erhaltung der Begräbnißplätze nicht den Kirchen - Aerarien obliegt, sondern denjenigen Ortschaften zur Last fällt, welche den Begräbnißplatz benutzen.

In Anbetracht nun dieses Bescheides sehe ich mich veranlaßt, den ver­ehrlichen Magistrat hieselbst recht freundlich zu ersuchen -

obgedachte Reparatur des Kirchhofsthores ehebaldigst vornehmen zu laßen und finde ich mich bei dieser Gelegenheit im Intreße des Ganzen veran­laßt, die persönliche Bitte auszusprechen: auch hier, wie es ja in so vielen Orten der Fall ist noch eine kleine Thür zum gewöhnlichen Gebrauch der Besuchen­den anzufügen wodurch das große Thor, hauptsächlich dann zum Gebrauch für Leichen, gewiß wesentlich geschont würde.

In der Hoffnung keine Fehlbitte zu thun

zeichnet sich mit schuldiger Hochachtung

Neukalen gehorsamst

d 1 / 8 70 E. Hermes

p. t. Kirchenprovisor"

 

Da das alte Friedhofstor total morsch war, wurde von der Stadt ein neues Tor mit einer kleinen Seitentür errichtet. Es war am 3.9.1870 fertig.

 

"G. P. M.

Es ist nicht in Abrede zu nehmen, daß unser städtische Friedhof in einem äußerst unwürdigen Zustande sich befindet: Nicht allein sind durch langjährige Vernachlässigung ganze Reihen älterer Gräber und die auf denselben errich­teten Grabmonumente gänzlich verfallen und größere Strecken mit undurch­dring­lichem Gestrüpp und wucherndem Unkraut, welches dem Ungeziefer als Schlupfwinkel dient, bewachsen; - es ist auch zu befürchten, daß die in den letzten Jahren angelegten Gräber einem gleichen Geschick verfallen, wenn das üppig aufschießende Unkraut nicht beseitigt wird. Zwar ist eine kleinere Anzahl Gräber von den Angehörigen der dort Ruhenden mit pietätsvoller Sorgfalt gepflegt worden; allein dieselben verschwinden fast unter den übrigen, die nicht in gleicher Weise gereinigt und in Stand gehalten werden.

Da aber auf dem Gottesacker unsere Lieben ruhen und es die Stätte ist, wo auch wir einst begraben werden und den Tag unserer Auferstehung erwarten wollen: so bedarf es wohl kaum eines Hinweises, daß dieser uns Allen theure Ruheplatz auch in gutem Zustande erhalten werden muß, damit das Auge mit Wohlgefallen auf ihm ruhen kann.

Um nun dem gegenwärtigen Friedhofe ein würdiges Aussehen zu geben und zu verhindern, daß er dasselbe wieder verliert, sind bedeutende Geldmittel erforderlich, die nicht anders als durch freiwillige Beiträge beschafft werden können. Zu diesem Zwecke ist eine Anzahl Bürger und Einwohner zusammen­getreten, um solche Beiträge in der Stadt zu sammeln, und will Herr Senator Stüdemann die Verwaltung der Casse freundlichst übernehmen. Die aufkom­men­den Gelder sollen zunächst zur Reinigung der alten Gräber und Anlegung eines Brunnens verwandt werden.

Damit das Unternehmen zu Stande kommt, werden alle Bürger und Einwohner unserer Stadt herzlichst gebeten, zur Begründung einer Friedhofs­casse nach Kräften beizusteuern (jede, auch die kleinste Gabe wird gerne angenommen), und geben wir uns der Hoffnung hin, daß auch in Zukunft ein Jahresbeitrag von allen Einwohnern unserer Stadt bereitwilligst gezahlt werden wird. Damit verbinden wir noch den Wunsch, daß auch die betreffenden Ange­hörigen ihre Gräber auf dem Friedhofe stets sorgfältig pflegen, damit dieselben nicht in anstößiger Weise verfallen.

Neukalen, den 13. August 1880.

H.Klähn, P."

 

 

 

Vergrößerung des

St. Georg Friedhofes

 

Ab 1880 bemühte man sich zur Vergrößerung des Friedhofes Acker­stücke hinzuzukaufen:

"G. P. M.

Dem verehrlichen Magistrat hieselbst erlaubt sich der ganz gehorsamst Unterzeichnete nachstehende Mittheilung zu machen.

1. Den zum Protokoll vom 10. v. Mts. vereinbarten Verkauf des den Schuster Fehlhafer´schen Erben gehörenden Ackerstücks Nr. 16. der Stadt­feldkarte Neukalen und des den Maurergeselle Hering´schen Erben gehörenden Ackerstücks Nr. 20b der Stadtfeldkarte Neukalen an die Kirchenöconomie hieselbst zum Zwecke der Vergrößerung des hiesigen Gottesackers haben auch diejenigen volljährigen Fehlhafer´schen und Hering´schen Erben, welche den Verhandlungen nicht persönlich beigewohnt haben, zu ihrem Theile genehmigt.

2. In einem Rescripte vom 20. v. Mts., von welchem eine beglaubigte Abschrift sub. F. angeschlossen ist, hat das hohe Justiz - Ministerium zu Schwerin für diesen Verkauf Dispensation von der Vorschrift des öffentlichen meistbietenden Verkaufs ertheilt. Endlich

3. hat auch der hohe Oberkirchenrath zu Schwerin in einem Schreiben vom 22. v. Mts. den unter dem 10. v. Mts. abgeschlossenen Kauf, nach welchem von den Ackerstücken Nrr. 13. 14. des Zimmermanns Lück, Nr. 15. des Bäckers Kosegarten, Nr. 16. der Schuster Fehlhafer´schen Erben, Nr. 17. des Kupferschmieds Heinke, Nr. 18. des Bäckers Mahns, Nr. 19. des Ackersmanns Sonntag, Nr. 20b der Maurergesellen Hering´schen Erben - alle Ackerstücke liegen im Warsower Schlage - im Ganzen 589 1/2 Quadratruthen zum Preise von 5 1/2 Mark pr. Quadratruthe für die hiesige Kirchen - Oeconomie zum Zwecke der Erweiterung unseres Gottesackers erworben sind, genehmigt.

Hochachtungsvoll und ergebenst

H. Klähn, Pastor

Neukalen, den 16. December 1880."

 

Am 3.2.1881 nachmittags um 3 Uhr fand im Rathaus eine Besprechung zur Vergrößerung des Friedhofes statt:

"Die heutige Zusammenkunft war zu Verhandlungen über den hiesigen Kirchhof, insonders mit Rücksicht auf den an dem bisherigen Kirchhof zu machenden und bereits erworbenen Anschnitt von etwa 590 Quadratruthen verabredet.

Es wird vorweg bemerkt, daß der jetzige Kirchhof etwa 370 Quadrat­ruthen groß im Jahre 1836 vor dem Mühlenthor der Stadt angelegt, Eigenthum der hiesigen evangelisch - lutherischen Kirche und ausschließlich für die Stadt Neukalen bestimmt ist, indem die übrigen Ortschaften des Kirchspiels ihre besonderen Begräbnißplätze haben, und daß der bisherige städtische Kirchhof bereits mit Gräbern überfüllt ist und zu weiteren Beerdigungen kaum noch Raum gewährt.

Patronatsseitig wurden folgende Puncte angeregt:

I. zwischen dem jetzigen Kirchhof und der Neukalen Darguner Chaussee liegt ein schmaler Streifen, welcher theils der Kirche gehört, theils der Stadt. Letzterer Theil, etwa 36 Quadratruthen, wird als Acker benutzt. Es scheint wünschenswerth diesen Streifen gelegentlich mit in den Kirchhof hinein zu ziehen und des Zwecks die 36 Quadratruthen von der Stadt für die Kirche zu erwerben. Wünschenswerth ist dies u. a., um die jetzt unmittelbar an die westliche Kirchhofsbefriedigungshecke hinangehenden Gräber von der Befriedi­gung, etwa durch einen Steig, trennen zu können und durch Anpflanzungen einen größeren Abschluß von dem Chaussee Verkehr u - Geräusch zu bewirken, endlich auch um den Weg von der Chaussee auf das Kirchhofsthor, welcher jetzt ganz im spitzen Winkel abgeht mehr rechtwinklich von der Chaus­see auf das Thor legen zu können.

Die Mitglieder des Magistrats erklärten sich - mit Vorbehalt der noth­wendigen Genehmigungen - bereit, die 36 Quadratruthen für den Preis der seinerzeitigen eigenen Erwerbung, die Quadratruthe für 1 Rthlr. 10 Schilling (zusammen also 43 1/2 Rthlr. = 130 Mark) an die Kirche zu verkaufen und der Pastor Klähn, als zeitiger Oeconomus stimmte solcher Erwerbung ebenfalls mit Vorbehalt hoher Genehmigung zu.

Demnach wird der Abschluß eines bezüglichen Vertrages eingeleitet werden können.

II. die Befriedigung des jetzt erworbenen Abschnitts von etwa 590 Quadratruthen, welche in allen Beziehungen Zubehör des bisherigen Kirchhofes wird.

Die Mitglieder des Magistrats gaben die Erklärung ab, daß die Stadt den Anschnitt durch Anpflanzung einer doppelten Weißdorn Hecke auf rigulten Boden im bevorstehenden Frühlinge befriedigen und diese Hecke, so lange dies nöthig, durch eine dreifache Koppeldrathbefriedigung schützen wolle, so wie, daß das Gedeihen der Hecke durch sorgfältige Pflege gefördert werden solle.

Nach Herstellung solcher Befriedigung wird der Weihe des Anschnitts nichts mehr im Wege stehen...“

"Mit dem Arbeitsmann Hein. Zarpentin, ist wegen Bepflanzung des ver­größerten Kirchhofes, mit einer einfachen Weißdornhecke, folgender Contract abgeschlossen.

Zarpentin verpflichtet sich, den Boden, worauf die Hecke gepflanzt wer­den soll, drei Fuß breit, zwei Fuß tief umzugraben, die Hecken zu liefern, solche in einer Reihe, in einen halben Fuß Entfernung, gut zu verpflanzen.

Nach vollendeter, gut ausgeführter Arbeit erhält derselbe für die laufende Ruthe 1 M 12 Pfennig aus hiesiger Stadtkasse ausgezahlt. Die Länge beträgt ca 71 Ruthen. Ferner verpflichtet Zarpentin sich, im nächsten Sommer die Hecke rein zu halten und solche, wenn nöthig, zu begießen; auch wenn einzelne Hecken im Laufe des Sommers vertrocknen oder ausgehen sollten, diese im Herbst wieder nach zu pflanzen. Für diese Arbeit erhält Zarpentin im Herbst d. J. die Summe von 15 M.

Vorstehende Vereinbarung ist in Gegenwart der Deputirten des Feldde­partements, mit den Arbeitsmann Hein. Zarpentin, an Ort und Stelle abge­schlossen.

Neukalen d. 28 März 1881 HStüdemann

Dirigent des Felddepartements"

 

 

"An den löblichen Magistrat hieselbst

erlauben sich die gehorsamst Unterzeichneten nachstehende Bitte ehrer­bietigst zu richten.

Geleitet von dem Bewußtsein, daß unser Friedhof in Folge langjähriger Verwahrlosung in einen äußerst unschönen Zustand sich befand, haben wir im vorigen Herbste uns der Mühe unterzogen, in hiesiger Stadt Beiträge zur Begründung eines Friedhoffonds zu sammeln, und mit diesen Mitteln die ersten Schritte zur Beseitigung der vorhandenen Uebelstände zu thun. - Unser Unternehmen hat denn auch den Erfolg gehabt, daß wir über die Summe von 144 Reichsmark verfügen konnten. Wie bekannt sein dürfte, haben wir schon den Gräbern der Erwachsenen ein würdiges Aussehen geben können, und werden auch die Kindergräber noch reinigen lassen können. Selbstredend genügt aber eine einmalige Reinigung nicht; es würden, wenn weiter nichts geschähe, die Gräber bald wieder ein unschönes Aussehen bekommen. - Daher glauben wir, daß auch die Angehörigen die Gräber der Ihren werden in Stand halten müssen, und dies auch gerne thun würden, wenn ein Brunnen auf dem Kirchhofe angelegt würde. - Ein Malchiner Brunnenmacher hat sich nun bereit erklärt, für 100 M. einen solchen herzustellen. Dazu aber reichen die vor­handenen Mittel nicht, wir hegen aber die Hoffnung, daß die Stadt uns eine Beihülfe nicht versagen werde.

Daher richten wir an den löblichen Magistrat unserer Stadt die ergebene Bitte:

Der löbliche Magistrat wolle geneigtest dahin wirken, daß zur Anlegung eines Brunnens auf unserem Friedhofe eine Beihülfe aus der Stadtkasse bewilligt werde.

Mit aller Hochachtung verharren wir

des löblichen Magistrats

ehrerbietigst gehorsamste

J. Hinkfoth

W Bruger

L. Vollrath

E Bruger

Wilhelm Herrlich

 

Kirchenprovisor H. Stüdemann unterbreitete am 25.5.1881 dem Magistrat folgenden Kaufvertrag:

"Kaufvertrag zwischen dem Magistrat zu Neukalen als Verkäufer und dem Kirchenprovisor und Ökonomus Senator Stüdemann zu Neukalen als Käufer über einen Anschnitt zum Kirchhof (Gottesacker).

Zwischen der Westseite des vor dem Mühlenthore der Stadt Neukalen 1836 angelegten Kirchhofes (Gottesackers) und der Chaussee von Neukalen nach Dargun liegt ein schmaler Streifen Acker, dessen nördlicher Theil groß 36 Quadratruthen der Stadt Neukalen gehört.

Mit Vorbehalt der Genehmigung einerseits des Großherzoglichen Ministerii des Innern, andrerseits des Oberkirchenraths zu Schwerin verkauft der Magistrat zu Neukalen diese 36 Quadratruthen an die evangelisch lutherische Kirche daselbst nach Maßgabe des Folgenden.

 

§. 1.

Der Verkauf der 36 Quadratruthen geschieht ohne Gewähr für Größe und Güte in den den Vertretern beider Theile bekannten Grenzen zu dem Zwecke, daß die 36 Quadratruthen Zubehör des angrenzenden Kirchhofes werden sollen und verheißt die Kirche, auch den ihr gehörigen südlichen Theil des im Ein­gange gedachten Streifens zu einer Zubehörung des Kirchhofes zu machen.

Die verkaufte Grundfläche geht mit allen Rechten, welche die Stadt daran hat, ohne irgend einen Vorbehalt auf die Kirche über.

 

§. 2.

Der Kaufpreis ist zu dem Betrage bestimmt, zu welchem die Stadt seiner­zeit die fragliche Grundfläche erworben hat, nämlich 1 Quadratruthe zu 1 Rthlr. 10 Schilling und beträgt mithin für die 36 Quadratruthen im Ganzen 43 1/2 Rthlr. oder 130 M. 50 Pf. Reichsmünze.

 

§. 3.

Die Uebergabe der Grundfläche an die Kirche geschieht Michaelis 1882 und wird sodann auch das Kaufgeld gezahlt.

Eine förmliche Ueberweisung (Tradition) soll nicht geschehen, vielmehr ist verabredet, daß durch die Ausstellung der Empfangs - Bescheinigung über das Kaufgeld die Anweisung und Annahme als geschehen anzusehen, und der Eigenthums - Uebergang erwiesen ist.

 

§. 4.

Die mit diesem Vertrage verbundenen Kosten an Stempel, Genehmi­gungen u. s. w. trägt die Kirche. So geschehen Neukalen am ..."

 

Der Magistrat war im Prinzip mit diesem Entwurf einverstanden, lehnte aber für die Zukunft die Erhaltung einer Einfriedigung dieser Fläche ab.

„Gestern Abend theilte der Sattlermeister Hinckfoth mir mit, daß wie er am Sonntag (22ster v. M.) Morgens gegen 7 Uhr nach dem Kirchhofe gegan­gen, hätte er gefunden, daß der eicherne Pfosten der daselbst neu errichteten Pumpe umgedrehet, die Röhre mit Sand verstopft und einige Schrauben abgeschroben gewesen, welches letztere ohne Schraubenschlüssel nicht auszuführen. Die Pumpe sei auf diese Weise ungangfertig gemacht, doch sei es ihm gelungen, den Sand wieder aus der Röhre zu entfernen u die Pumpe wieder gangfertig zu machen. Er habe auf dem Eingange zum Kirchhofe außerhalb der Hecke und nicht weit von der Ecke des Kirchhofes den jungen Schlösser Stahl herkommen gesehen.

Am 1. d. M. seien circa 8 junge Linden am Kirchhofswege auf der Nord­seite eine Strecke abgeschält gefunden, doch keine Indicien der Thäterschaft vorhanden.

Holzwärter Peters meint, daß die Rinde wahrscheinlich zu sympathischen Kuren gebraucht worden, indem auf der Erde kein Stück der Rinde sich gefunden. N. 3 Junius 1881 LMau"

Am 11. Juni 1881 erfolgte die Einweihung der zum Friedhof hinzugelegten Fläche. Pastor Klähn schrieb in das Kirchenbuch:

 

"Bei der Beerdigung des Brinckmann ist die zu dem hiesigen alten Kirchhofe hinzugenommene Fläche von mir geweiht und dem Gebrauche über­geben worden."

(Der frühere Kirchenökonom Theodor Brinckmann starb am 6.6.1881 und wurde am 11.6.1881 beerdigt.)

 

„An den verehrlichen Magistrat hierselbst

Die ganz gehorsamst Unterzeichneten sind seit Jahren bemüht gewesen, den leider lange verwahrlosten Kirchhof mittelst eingesammelter freiwilliger Beiträge in einen Zustand zu versetzen, der dem Andenken unserer Heimge­gangenen würdiger; auch die Anlage einer Pumpe ist ermöglicht worden, durch einen Beitrag, welchen der verehrliche Magistrat uns zur Disposition gestellt. Leider aber hat letztere dem gewünschten Zwecke nicht genügend entsprochen, und sind gleichfalls unsere Bemühungen, dem abzuhelfen, gescheitert. Die ganze Erhaltung und Pflege der Gräber ist aber abhängig davon, daß das Wasser in ausreichendem Maße in nächster Nähe der Begräbnißstätten vorfindlich. Daß unsere Mittel zur Anlage eines größeren Wasserwerkes nicht ausreichen, davon zeugt die letzte Sammlung der freiwilligen Beiträge, welche nur eine solche Summe aufweist, daß wir so gerade die Reinigung, wie bisher, werden fortsetzen können. Unsere Hoffnung auf Herstellung eines Brunnens richtet sich nunmehr allein auf den verehrlichen Magistrat, und bitten wir daher ebenso ehrerbietigst als ganz gehorsamst:

daß derselbe geneigen möge, thunlichst noch im Laufe dieses Sommers einen Brunnen auf dem Kirchhofe herstellen zu lassen.

Der Gewährung unserer Bitte dürfen wir um so sicherer sein, als wir dieselbe ohne Zweifel im Sinne der gesammten Bewohner Neukalen´s ausge­sprochen haben.

Neukalen, d. 18 Juni 1883

Ganz gehorsamst

ThDrechsler

JVoß

WilhBruger

H. Riemer

L. Vollrath

J. Hinkfoth"

 

Bürgermeister Mau schrieb dazu:

„Ich kann für die Herstellung u demnächstige Erhaltung eines Brunnens auf dem Kirchhofe auf Kosten der Stadtkasse nicht stimmen, zumal die Herstellung des Brunnens nach der bisher dieserhalb gemachten Erfahrung mit sehr bedeutenden Kosten verbunden sein würden.

Neukalen 23 Junius 1883“

Die Antragsteller erhielten einen ablehnenden Bescheid.

 

 

Friedhofsordnung von 1883

 

Der Oberkirchenrat Schwerin bestätigte am 20.11.1883 folgende Ordnung für den Friedhof in Neukalen:

"Wir Friedrich Franz von GOTTES Gnaden Großherzog von Mecklenburg, Fürst zu Wenden, Schwe­rin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr c.

Urkunden und bekennen hiemit für Uns und Unsere Nachfolger, regieren­de Großherzoge von Mecklenburg, gegen Jedermann, daß Wir die hier urschriftlich angeheftete Ordnung für den städtischen Kirchhof zu Neukalen, d. d. Dargun am 10. November und Neukalen am 14. November 1883 in allen Punkten, soviel solches aus oberbischöflicher Macht und Gewalt geschehen soll, kann und mag, wissend und wohlbedächtig, jedoch ohne Uns und Unsern hochgedachten Successoren an der oberbischoflichen Hoheit, soweit sonst Jemandem an seinen erweislichen Rechten irgend etwas vergeben zu wollen, kraft dieses genehmiget und bestätiget haben. Urkundlich unter Unserm Handzeichen und Insiegel.

Gegeben durch Unsern Oberkirchenrath.

Schwerin, den 20. November 1883.

Ad mandatum Serenissimi speciale

Der Oberkirchenrath. Kaysel.

 

 

Ordnung

für den

städtischen Kirchhof zu Neukalen.

 

§ 1.

Der vor dem Mühlenthore von Neukalen, östlich an der Chaussee von Neukalen nach Dargun belegene, im April 1836 in seiner ersten Anlage und im Juni 1881 in der Vergrößerung geweihete und in Gebrauch genommene Begräbnißplatz (Kirchhof) ist ausschließlich freies Eigenthum der evangelisch - lutherischen Kirche zu Neukalen, lediglich und allein für die Leichen aus der Stadt Neukalen bestimmt und von der Stadt Neukalen in angemessener und hinreichender Weise umfriedigt und von derselben auch ferner in Befriedigung zu erhalten. Leichen auswärts Verstorbener können mit Genehmigung des Pastors und Kirchenprovisors ausnahmsweise und gegen Zahlung der im § 3 für Angehörige anderer christlicher Kirchen bestimmten Zahlung für den Platz auf diesem Kirchhofe ihre Ruhestätte finden.

 

§ 2.

Nach Ausscheidung eines Raumes (vgl. Handzeichnung)

A. für zurechnungsfähige Selbstmörder, oder sonst in schweren Sünden bußelos Dahingestorbene - und eines anderen

B. für solche, denen nach evangelisch - lutherischen Grundsätzen die Beisetzung auf den für kirchliche Begräbnisse bestimmten Flächen und unter kirchlichen Feierlichkeiten zu versagen ist, sind - nach fast gänzlicher Füllung des älteren Kirchhofs - Theiles - auf dem neueren Theile folgende vier Abtheilungen gebildet:

I. zu Stellen für ausgemauerte Gräber und Grab - Capellen,

II. zu Stellen für Kaufgräber

III. zu Reihengräbern für Leichen Erwachsener

IV. zu Reihengräbern für Leichen von Kindern.

Den Grab - Capellen und ausgemauerten Gräbern ist, sofern die Leichen nicht in fest und sicher verlötheten metallenen Leib - Särgen beigesetzt werden, stets eine solche Einrichtung zu geben, daß die Leichen unter der Erde so bestattet werden, daß die Gruft selbst wieder vermauert, oder deren Eingang doch möglichst dicht wieder verschlossen wird, also daß ein Abschluß der Leichen von der äußeren Luft stattfindet.

 

§ 3.

Der Kirchhof dient nach Landesgesetz und Herkommen auch zum Be­gräbniß der Angehörigen anderer christlicher Kirchen (Katholiken und Refor­mierte) und christlicher Secten. An das Kirchen - Aerar sind für solche Beerdi­gungen für den Platz außer dem, was die Angehörigen der lutherischen Kirche für den Platz zu erlegen haben, besonders zu zahlen: für eine große Leiche 5 Mark und für eine kleine Leiche 2 Mark 50 Pfennige. Dieselben Zahlungen sind auch für Beerdigungen auf den ausgeschiedenen Räumen A. und B. (vergl. § 2) zu leisten.

 

§ 4.

Für die Leiche eines Erwachsenen wird eine Fläche von 2 Meter Länge und 1 Meter Breite, für diejenige eines Kindes (kleine Leiche) eine solche von höchstens 1 3/4 Meter Länge und 3/4 Meter Breite genommen. Ist der Sarg eines Kindes so groß, daß dieser Raum nicht genügt, so muß die Leiche in der Reihe der Erwachsenen, gegen Erlegung der für solche Beerdigung bestimmten Gebühren an Kirche und Kirchendiener, beerdigt werden.

Die Gräber sind so anzulegen, daß sie am Kopfende eine gerade Linie bilden. Zwischen den einzelnen Gräbern ist ein Raum von mindestens 35 Centimeter zu lassen und, damit man zu den einzelnen Gräbern gelangen kann, ohne andere zu betreten, ist zwischen je zwei Gräber - Reihen ein Steig von 60 Centimeter Breite anzulegen.

 

§ 5.

Die Gräber können mit Denkmälern und Befriedigungen versehen werden, doch dürfen solche nicht über die Grenze des Grabes hinausgehen. Denkmäler und Inschriften, welche nach Ermessen des Pastors der christlichen Anschauung widersprechen, sind nicht zu dulden.

Zur Ueberwachung dieser Bestimmungen und Erhaltung der Regel­mäßigkeit und Ordnung ist bei den Einsetzungen der Denkmäler und Befriedi­gungen der Todtengräber zuzuziehen und nach dessen Anweisungen zu ver­fahren. Ausschreitungen gegen diese Bestimmungen läßt der Kirchenprovisor ebenso wie Denkmäler, welche in anstößiger Weise verfallen und nicht ausge­bessert werden, beseitigen.

Auf die Gräber dürfen keine Wald- und Alleebäume, u. a. Eichen, Buchen, Pappeln, Erlen, Tannen, Fichten, Akazien oder wucherndes Gesträuch gepflanzt werden. Die Anpflanzung von Trauer- und Lebensbäumen und Blu­men ist gestattet. Sollten indessen derartige Anpflanzungen über die Grab­stellen hinauswachsen und Berechtigte die Beseitigung beantragen, so bleiben sachdienliche Verfügungen vorbehalten.

 

§ 6.

Der Eingang auf den Kirchhof außerhalb des auf der Westseite befind­lichen Thores nebst kleinerer Thür ist verboten. Die kleine Thür ist in der Regel geöffnet, doch dürfen Kinder außer in Begleitung Erwachsener den Kirchhof nicht betreten und allemal nicht auf demselben spielen.

Das Befahren des Kirchhofes mit Wagen ist nur mit Genehmigung des Kirchen Provisors gestattet und Vieh ist auf demselben nicht zu dulden.

Wer die Gräber, die Anpflanzungen und den Brunnen beschädigt, ist unnachsichtlich zur Rechenschaft zu ziehen. Vgl. Deutsches Strafgesetzbuch § 303. 304.

 

§ 7.

Die Aufsicht über den Kirchhof führt außer den Kirchendienern insbeson­dere der Kirchenprovisor. Doch liegt auch dem Todtengräber ob, darüber zu wachen, daß auf dem Kirchhofe nichts geschieht, was mit dieser Kirchhofs - Ordnung und der Würde dieses Platzes sich nicht verträgt.

 

§ 8.

Als Todtengräber wird ein ordentlicher, christlich gesinnter und nüchter­ner Mann im Einvernehmen mit dem Pastor und mit Genehmigung des Super­intendenten vom Kirchen - Provisor bestellt. Derselbe kann mit Genehmigung des Superintendenten auf gemeinschaftlichen Antrag des Kirchen - Provisors und Pastors jederzeit entlassen werden. Bei seiner Behinderung hat der Todtengräber für eine geeignete Vertretung zu sorgen.

 

§ 9.

Der Todtengräber muß spätestens 36 Stunden vor der Beerdigung von dem eingetretenen Sterbefall benachrichtigt werden, damit er die Gruft recht­zeitig herrichten kann, doch darf er an Sonn- und Festtagen, außer in dringen­den Fällen, auf dem Kirchhofe nicht arbeiten.

Seine Pflichten erstrecken sich auf alle Leichen, die auf dem Kirchhofe beerdigt werden und dürfen demnach andere Personen nicht Gräber darauf graben oder gar Leichen beerdigen oder ausgraben. Es liegt ihm ob, dies zu überwachen und bezw. zu verhindern, auch dem Kirchen - Provisor von Zuwiderhandlungen Anzeige zu machen.

 

§ 10.

Die Obliegenheiten des Todtengräbers sind folgende:

1) Er hat die Gräber mit Berücksichtigung der Bestimmungen § 4 mindestens 1 3/4 Meter tief für Erwachsene und 1 Meter 40 Centimeter tief für Kinder auszugraben.

Gräber hat er nicht anders als auf Anweisung des Kirchen - Provisors und bezw. in der angewiesenen Reihenfolge zu machen.

2) Er ist verpflichtet, zur Stunde der Beerdigung die Gruft allemal fertig zu halten, bei der Einsenkung der Leiche behülflich zu sein und nachdem das Gefolge sich entfernt hat, die Grube auszufüllen, darüber einen Erdhügel aufzurichten und die Erde mit der Schaufel fest anzuschlagen, auch demnächst das Grab mit Rasen zu belegen.

Bei Einsetzung von Denkmälern hat er an Ort und Stelle Anweisung zu geben und die Ordnung zu überwachen; vgl. § 7.

3) Die Leiche hat er am Kirchhofs - Thor zu empfangen und nach der Gruft zu begleiten.

4) Die Beerdigungs - Geräthschaften, als Unterlagen, Standwände, Plan­ken, Stützen und Stricke, die anständig und haltbar sein müssen, hat er auf seine eigenen Kosten zu halten. Die Todtenbahre hat er vor der Beerdigung nach dem Trauerhause und demnächst wieder vom Kirchhofe nach dem Aufbewahrungsorte zu schaffen.

5) Wenn Schnee gefallen ist, hat er solchen, soweit dies zur Gangbarkeit erforderlich ist, auf dem Wege von der Chaussee bis zur Gruft zu entfernen.

6) Den Kirchhof hat er ordentlich und rein zu halten, namentlich die Steige zu reinigen, auch sonstige kleine Arbeiten z. B. Anbinden der Bäume nach Bedarf auszuführen.

7) Den Weisungen des Kirchen - Provisors und des Pastors, seien es all­gemeine oder besondere, hat er unweigerlich Folge zu leisten und sich nicht nur eines christlichen, ehrbaren und nüchternen Wandels zu befleißigen, sondern auch den Schein von Ausschreitungen zu meiden. In seinem Aeußeren hat er bei den Beerdigungen sich ernst und würdig zu halten, auch in der Kleidung.

Ueber seine Annahme und etwa erforderliche sonstige, nicht in dieser Kirchhofs - Ordnung enthaltene, Bestimmungen erhält er eine schriftliche Be­stellung vom Kirchen - Provisor.

 

§ 11.

Für seine allgemeinen Dienstleistungen erhält der Todtengräber die Felsen, welche er ausgräbt, ud die Grasnutzung auf dem Kirchhofe, wie denn auch seine Gebühren mit Rücksicht auf dieselben bemessen sind.

Gegenstände, welche von den Gräbern zu entfernen sind, darf er sich nicht anmaßen.

Seine Gebühren betragen für jede Leiche, auch wenn er bei ausge­mauerten oder Capellen - Gräbern keine Gruft zu machen hat. bezw. ein­schließlich Berasen: bei Beerdigungen in den Abtheilungen I und II für eine große Leiche 4 Mark und für eine kleine Leiche 2 Mark und in den Abtheilungen III und IV für eine große Leiche 3 Mark 75 Pf. und für eine kleine Leiche 2 Mark, jedoch wenn die Armenkasse für Arme die Zahlung leistet, nur ausreichliches Tagelohn, welches bei den gegenwärtigen Lohnverhältnissen bis auf Weiteres betragen soll einschl. Berasen für eine große Leiche nur 2 Mark und für eine kleine Leiche nur 1 Mark.

 

§ 12.

Nach Genehmigung des Oberkirchenraths tritt diese von einem Patronats - Vertreter, dem Pastor und dem Kirchen - Provisor aufgestellte Kirchhofs - Ordnung mit dem 1. Januar 1884 in Kraft.

So geschehen:

Dargun, 10. November 1883.

Großherzogliches Amt.

C. v. Pressentin.

 

Neukalen, am 15. November 1883.

J. Voß, H. Stüdemann,

Pastor. Kirchenprovisor.

 

 

Tarif

der in Neukalen ins künftige für Beerdigungen zu zahlenden Gebühren.

Es ist zu zahlen:

 

A. Bei Reihenbegräbnissen:

I. bei Erwachsenen:

1. an die Kirche:

a. für die Grabstelle, soweit nicht die Eigenthümer von Voll- und Halbhäusern herkömmlich von dieser Gebühr frei sind 3 M. 50 Pf.

b. Anweisegeld - " 60 "

c. für das Geläute von mindestens

2 Pulsen a 60 Pf. 1 " 20 "

Für jeden Puls mehr wird 0,60 M. gezahlt.

2. an die Pulsanten:

a. für 2 Pulse 1 " 50 "

b. für 3 Pulse 2 " 20 "

c. für 4 Pulse 3 " - "

3. an die Kirchendiener:

a. an den Pastor 1 " 40 "

b. an den Cantor mit 12 Schülern 2 " 10 "

mit 24 Schülern 3 " - "

Davon erhält der Cantor 1,15 M.; der Rest wird unter die Schüler verteilt.

 

II. bei unkonfirmirten Kindern:

1. an die Kirche:

a. für die Grabstelle 1 M. 75 Pf.

b. Anweisegeld - " 60 "

c. für das Geläute a 1 Puls - " 60 "

Anmerkung: Kinder unter 5 Jahren brauchen nur 1 Puls zu nehmen, alle übrigen mindestens 2 Pulse.

2. an die Pulsanten:

für 1 Puls - " 30 "

für 2 Pulse - " 60 "

für 3 Pulse - " 90 "

für 4 Pulse 1 " 20 "

3. an die Kirchendiener:

a. an den Pastor - " 80 "

b. an den Kantor mit 12 Schülern 1 " 50 "

Anmerkung: Die Kirchendiener sind für sich und ihre Familien von der Zahlung für Grabstelle und Glockengeld frei.

 

B. Bei Begräbnissen in Kaufgräbern auf 50 Jahre.

1. an die Kirche:

a. für die Grabstelle incl. Anweisungsgebühr (ohne irgendwelche Befreiung) 15 M.

b. für einen Begräbnißbrief 3 "

c. für die Glocken, 2 Pulse 7 "

Jeder Puls mehr kostet 2 M.

2. an die Pulsanten:

Lohn für 2 Pulse a Puls 1,50 M 3 "

Für jeden Puls mehr werden 1,50 M. bezahlt.

3. an die Kirchendiener:

a. an den Pastor 15 "

b. an den Cantor 5 "

c. an den Chor 2 "

d. an den Küster 4 "

Für Leichen von unkonfirmirten Kindern wird mit Ausnahme des Ansatzes für die Grabstelle, für welche gleichfalls 15 M. zu zahlen sind, die Hälfte aller dieser Gebühren bezahlt, jedoch besteht bei Kindern unter 5 Jahren keine Verpflichtung zu mehr als einem Glockenpulse.

 

C. Bei Begräbnissen in Kaufgräbern auf unbegrenzte Zeit

mit der Berechtigung zur Ausmauerung des Grabes und zur Erbauung einer Kapelle:

1. an die Kirche:

a. für die Grabstelle 40 M.

b. für den Begräbnißbrief 5 "

c. für die Glocken 15 "

2. an die Pulsanten:

Lohn für 2 Pulse a 1,50 M. 3 "

Für jeden Puls mehr werden 3 M. bezahlt.

3. an die Kirchendiener:

a. an den Pastor 35 M.

b. an den Cantor 20 "

c. an den Schülerchor 3 "

d. an den Küster 8 "

Für Kinderleichen wird mit Ausnahme der Grabstelle die Hälfte dieser Gebühren gezahlt.

Anmerkung 1: für eine Rede am Grabe oder im Hause wird an den Pastor eine Gebühr von 3,50 M. gezahlt.

Anmerkung 2: wenn die Glocken nicht geläutet werden, so wird an den Küster als Oberpulsanten bei Kindern unter 5 Jahren für 1 Puls, bei allen anderen Leichen für 2 Pulse des obengenannten Pulsenlohnes bezahlt.

Anmerkung 3: für todtgeborne und ihnen gleich zu achtende Kinder wird lediglich das Erlegniß für die Grabstelle entrichtet.

Anmerkung 4: aller Zwang für bestimmte Klassen der Bevölkerung an eine bestimmte Begräbnißform mit bestimmtem Gebührensatz ist aufgehoben.

 

Handzeichnung vom Kirchhofe zu Neukalen, 1883

 

Handzeichnung vom Kirchhofe zu Neukalen, 1883

 

Plätze für

   I.   Ausgemauerte Gräber und Grab - Capellen.

   II.  Kaufstellen.

   III. Reihengräber für Erwachsene.

   IV. Reihengräber für Kinder.

   V.  Unbestimmtes.

   A. Selbstmörder.

   B. Nicht kirchlich zu Beerdigende.

 

 

 

 

Friedhofsangelegenheiten ab 1885

 

"An den löblichen Magistrat hieselbst!

Da in letzter Zeit, soviel Unfug und Diebstahl geschehen, auf hiesigem Friedhofe, auch meines Vaters Grab arg demoliert ist, auch die Aufsicht darüber meiner Meinung nach, sehr ungenügend ist, sehe ich mich veranlaßt beim hiesigen Magistrat darüber bittere Klage zu führen, und bitte zugleich, der löbliche Magistrat wolle öffentlich bekannt machen lassen, daß ich 10 Mark ausbiete falls mir der Thäter so namhaft gemacht wird, daß ich ihm gerichtlich belangen kann.

Erlaube mir noch die ergebene Bitte, um bessere Beaufsichtigung des Friedhofes

Hochachtungsvoll

Neukalen ergebenst

d 8 Juni 1885 Ch. Höppner

Kunst - Gärtner"

 

"Der Kuhlengräber Pagels, der die Aufsicht über den Kirchhof führt, er­klärte mir, daß der Gärtner Höppner ihm ehegestern Abend gesagt, daß von dem Grabe seines Vaters ihm ein Epheu entwendet worden, wie solcher ihm gestern auch an Ort u Stelle gezeigt. Die Epheustaude ist erst in diesem Früh­jahr gepflanzt. Nach Angabe des Höppner solle die Entwendung am verflosse­nen Sontage geschehen sein. Er Pagels sei aber am Sonnabend u Montag 6 u 8 d. M. von Morgens 8 Uhr an auf dem Kirchhofe gewesen, habe aber nicht bemerkt, daß Unfug dort geschehen.

Die Glaserwittwe Ulrich habe vor 14 Tagen ihm geklagt, daß eine auf dem Grabe ihres Ehemannes von dem Gärtner Höppner von der Strohum­kleidung entfernte Monatsrose entwendet worden.

Von dem auf dem Hermesschen Grabe stehenden Lebensbaume seien einige Zweige abgebrochen.

Weiteres sei ihm nicht bekannt.

Von einem Ruin des Höppnerschen Grabes sei keine Rede und glaube er nicht, daß aus schlechter Absicht die Epheustaude herausgerissen worden. An den Sontagen besuchten Eltern mit den Kindern den Kirchhof u sei es möglich, daß letztere ohne Wissen der Eltern solche Pflanze ausgezogen.

Die Monatsrose werde allemal ein Kenner derselben entwendet haben.

Ich habe übrigens von Unfug auf dem Kirchhofe bisher nichts gehört u auch solchen nicht bemerkt.

Die Entwendung von Blumen p. p. auf einem Grabhügel dürfte nach der Vr. v. 2 Septbr 1879 Vol N: 47 betr. Bestrafung der Feldfrevel zu bestrafen sein.

Ich proponire nachstehende Bekanntmachung durch Ausruf:

Es wird hiemit bekannt gemacht, daß die Entwendung oder Beschädi­gung von Pflanzen u. s. w. auf den Grabhügeln des Kirchhofes mit Strafe belegt wird und daß für die Geldstrafe und Kosten, zu denen Personen verurtheilt werden, welche unter der Gewalt, der Aufsicht oder im Dienste eines Anderen stehen und zu dessen Hausgenossenschaft gehören, letzterer im Falle des Unvermögens der Verurtheilten, haftbar ist.

Neukalen 10. Junius 1885 Der Magistrat

LM. HR."

 

 

"An den verehrlichen Magistrat zu Neukalen

Die Steige auf dem erweiterten Kirchhof vor dem Mühlenthor sind mit Grand bisher nicht befahren und die hiesige Einwohner, welche Leichen auf den Kaufstellen liegen haben, haben sich beim Herrn Pastor Voß darüber beklagt, daß sie nach stattgefundenen Regen nur beschwerlich zu ihren Gräbern gelan­gen könnten, so habe ich auf Anweisung des Herrn Superintendenten Sost­mann zu Malchin mich an das Großherzogliche Amt zu Dargun als Patronats Baubehörde gewandt und gebeten, zu genehmigen, daß ich zunächst den auf der Handzeichnung zur Kirchhofsordnung von 1883 als zweiter Steig bezeich­neten bis zu den Kaufgräbern schon jetzt und die weiteren Steige im Winter bei Frostwetter, mit Grand befahren lassen dürfe.

Das Großherzogliche Amt zu Dargun hat mir jedoch unterm 27/28 d. M. darauf erwiedert, daß

so viel die dortigen Acten ergeben, bisher die Befahrung der Steige auf dem Neukalener Kirchhofe mit Grand auf Kosten der Kirche nicht ausgeführt und das Großherzogl. Amt glaube der Auferlegung dieser neuen Last auf das Kirchenvermögen seine Zustimmung versagen zu müssen, um so mehr als der fragliche Kirchhof keineswegs für die ganze Kirchengemeinde, sondern allein für die Stadt Neukalen bestimmt sei.

Dabei hat das Großherzogliche Amt bemerkt, daß der Oberkirchenrath am 19. März 1877 (Balck Verwaltungsnormen N. 962) ausdrücklich als Grund­satz ausgesprochen habe

"die Erhaltung der gesondert angelegten Kirchhöfe - - - wird - - - den zur Mitbenutzung - - - zugelassenen Ortschaften obliegen und hieraus folgt aber weiter, daß die Kirchen - - - die Erhaltung der Kirchhöfe aus ihren Mitteln zu übernehmen, nicht - befugt sind -"

Das Großherzogliche Amt zu Dargun hält die Stadt Neukalen verbunden, die Kirchhofsteige mit Grand zu befahren, da ganz allein deren Bewohner dabei betheiligt sind und hat in seiner Eigenschaft als Vertreter des Patronats und der Domanial Eingepfarrten ausdrücklich Widerspruch dagegen erhoben, daß das Kirchenvermögen dazu herangezogen werde und nur empfohlen, behufige Anträge beim löblichen Magistrat zu Neukalen zu stellen.

Die Befahrung der Steige mit Grand und vor allen des zweiten Steiges ist dringend nothwendig, weil man nach stattgehabten Regen beim Passiren dieser Steige tief in das Erdreich einsinkt.

Den verehrlichen Magistrat hieselbst ersuche ich daher, die Steige auf dem erweiterten Kirchhof hieselbst auf Kosten der Stadtkasse mit Grand be­fahren zu lassen und zwar den zweiten Steig bis zu den Kaufstellen, Abth. II der Handzeichnung, möglichst bald.

Neukalen, 29. August 1885

C. W. F. Timm

Kirchen - Provisor"

 

Bürgermeister Mau schrieb dazu:

"Die Kirche u nicht die Stadt ist Eigenthümerin des Kirchhofes u liegt der Stadt Neukalen observanzmäßig die Erhaltung der Befriedigung des Kirchhofes ob, daß die Eingepfarrten in substrata die Stadt zur Bekiesung der Wege auf dem Kirchhofe verpflichtet ist, kann ich in dem angezogenen Rescripte vom 19. März 1877 sub B nicht finden.

Neukalen 2 Septbr 1885 LMau“

 

Auch die Ratsmitglieder waren dagegen, die Wege auf dem Kirchhofe auf Kosten der Stadtkasse mit Kies befahren zu lassen. Das Amt Dargun bestand jedoch auf seine Meinung, da angeblich der Friedhof nur für die Stadt Neukalen und nicht für die übrigen Ortschaften des Kirchspiels eingerichtet sei.

Bürgermeister Mau vermerkte dazu:

"Daß der hiesige Kirchhof nur für die Stadtgemeinde bestimmt ist, ist nicht der Fall. Wie mir bekannt, sind verstorbene Angehörige der Pächter Schlüter - Schlakendorfer Familie, die verstorbene Ehefrau des Pensionärs Seeler - Kämmerich, der verst. Förster Pflugradt - Franzensberg p. p. hier beerdigt u steht in den nächsten Tagen die Beerdigung des zu Schlakendorf verstorbenen Pächters Wulff - Kolpin hier bevor. Wenn ich nicht irre, sind schon früher zwei verstorbene Kinder des letzteren hier beerdigt.

Die Kirche nimmt die Begräbnißgebühren ein, sie erhebt solche.

Die Wege auf dem Kirchhofe sind früher soviel mir bekannt, niemals von der Stadt oder in Hand- u Spanndiensten erhalten. Bei Anlegung des Kirchhofes im Jahre 1836, wenn ich nicht irre, hat die Stadt, nichts zu der Bekiesung der Wege beigetragen. Den Herren Senatoren vorzulegen u demnächst zur weite­ren gemeinschaftl. Besprechung.

N. 21 Septbr. 1885 LM“

 

Der Magistrat blieb bei seiner ablehnenden Haltung.

 

"An den verehrlichen Magistrat hieselbst

Schon vor Jahren haben Verhandlungen zwischen dem verehrlichen Magistrat zu Neukalen und der hiesigen Kirchen Oeconomie wegen käuflicher Überlassung einer zwischen dem Kirchhofe vor dem Mühlenthore und der Darguner Chaussee belegenen, der Stadt Neukalen gehörigen Ackerfläche von 36 Quadratruthen stattgefunden.

Jetzt ist mir der Auftrag geworden, mit dem verehrlichen Magistrat auf Grund des angeschlossenen Entwurfs eines Kaufvertrages zu verhandeln, da es der Wunsch ist, diesen von der Stadt zu acquirirenden Ackertheil sowohl wie den südlich daran grenzenden, der Kirche gehörigen Ackertheil mit Bäumen und Gebüsch zu bepflanzen um so den Friedhof von der Chaussee abzuschliessen und richte ich an den verehrlichen Magistrat die Bitte, die fragliche oben bezeichnete Ackerfläche von 36 Quadratruthen auf Grund des angeschlossenen Contracts Entwurfs jetzt an die hiesige Kirche zu verkaufen, wobei ich mir noch die Bemerkung erlaube, daß der Pächter dieser Ackerfläche, Drechsler Specht, sich zur sofortigen Abtretung dieser Ackerfläche bereit erklärt hat.

Neukalen 30 October 1886

C. W. F. Timm, Kirchen Oeconomus"

 

Ratsherr Hermann Reinhardt hatte folgende Meinung dazu:

"Ich stimme überhaupt dagegen dieses Stück Acker zu verkaufen, da wir gar nicht wissen können zu welchem Werke wir dasselbe nöthig gebrauchen können z. B. zur Errichtung einer Leichenhalle etc um so mehr da uns ja durch den Verkauf keinerlei Nutzen erwächst.

Neukalen 1. Novbr. 1886 HReinhardt“

 

Ratsherr Theodor Drechsler schrieb:

"Ob die fragliche Fläche dermaleinst für städtsche Zwecke eine besondere Verwendung finden kann ist freilich nicht vorherzusehen, jedenfalls aber wird die Erbauung eines Leichenhauses auf derselben, wegen der Nähe der öffentlichen Straße, ausgeschlossen bleiben. Wenn, wie beabsichtigt wird, durch Anpflan­zung von Bäumen und Gesträuchen, der Zwischenraum der Chaussee und des Friedhofes ausgefüllt ist, so wird solche Anlage zweifellos zur Verschönerung beitragen, daß die Herstellungs- und Erhaltungskosten einer etwaigen Einfrie­digung des Platzes lediglich der Kirchen - Oeconomie zur Last fallen, wäre allerdings dem Verkaufs - Contrakte hinzuzufügen.

Neukalen am 2. Novbr. 1886 ThDrechsler"

Auf der Rats- und Bürgersitzung am 2.11.1886 wurde beschlossen, „daß man sich zum Verkauf der fraglichen Fläche an die hiesige Kirche nicht herbeilassen könne.“

Nachdem das Amt Dargun zusicherte, daß bei einer eventuellen Befrie­digung der fraglichen Fläche der Stadt dadurch keine Kosten entstehen würden, beschloß die Rats- und Bürgersitzung am 4.1.1887, daß man „bei veränderten Verhältnissen nicht auf den Verkauf, wohl aber auf einen Vertausch der fraglichen städtischen Fläche von 36 Quadratruthen gegen den Kirchengarten N. 257 gr. ca. 28 Quadratruthen an der Malchiner Chaussee geneigt sei und man deshalb zu weiteren Verhandlungen erbötig sei."

Da es sich aber um keinen Kirchengarten, sondern um einen Garten der Pfarre handelte, lehnte das großherzogliche Amt in Dargun einen Umtausch ab.

Schließlich stimmte man auf der Rats- und Bürgersitzung am 5.4.1887 einem Verkauf der 36 Quadratruten zu. Dazu gibt es folgendes Schriftstück:

"An das hohe Ghl. Ministerium des Innern zu Schwerin

In früheren Zeiten führte die Landstraße von hier nach Dargun unmittel­bar am Kirchhofe vorbei, bei Erbauung der Chaussee ist letztere entfernter vom Kirchhofe gelegt u dadurch ein schmaler Streifen Acker zwischen Kirchhof und Chaussee entstanden. Von diesem Acker gehört der nördliche Theil groß 36 Quadratruthen der Stadt u der südliche kleinere Theil der Kirche. Es wird nun von der Kirchenbehörde beabsichtigt, diesen Streifen Acker vor den Kirchhofe bald mit Bäumen u Gebüsch zu bepflanzen u hierdurch den Kirchhof mehr von dem öffentlichen Verkehr abzuschneiden.

Nach vorgängiger Berathung mit dem Bürgerausschuß haben wir die städtische Fläche von 36 Quadratruthen a Quadratruthe zu 1 Rthlr. 10 Schilling Cour. im Ganzen zu 43 1/2 Rthlr. oder 130 M 50 Pf. an die Kirche verkauft und bitten submissest um hohe Genehmigung dieses Verkaufes.

Neukalen 17 Mai 1887 B u R

LM HR. ThDr."

 

Die Genehmigung wurde erteilt.

Da nun aber zwischen der Stadt Neukalen und dem Amt Dargun keine Einigung über die Kosten einer evtl. Einfriedigung erreicht werden konnte, verzögerte sich der Verkauf und die Stadt verpachtete die Fläche neu an den Ackersmann Penzlin auf 6 Jahre.

Am 19.10.1889 übersandte der Kirchenprovisor Timm das Kaufgeld von 130 Mark 50 Pfennig.

 

"Neukalen 1. Mai 1890

Der Kuhlengräber Pagels trug vor

Nach Vorschrift der hiesigen Kirchhofs Ordnung liege ihm ob, die Gräber auf dem Kirchhofe mit Rasen zu belegen. Bisher habe er diesen Rasen zwischen den Scheunen vor der Koppel gestochen. Es wurden jetzt aber dort so viel Composthaufen gelagert und im Winter abgefahren, wodurch der dort noch vorhandene Rasen zu nichte gefahren werde, so daß er zum Bedecken der Gräber nicht brauchbar sei und die Stellen wo er bisher den Rasen gestochen, benarben sich so leicht nicht wieder, daher er jetzt dort keinen Rasen nicht stechen könne. Er bitte ihm zu gestatten, daß er hinter dem Ladwigschen Garten auf der schwarzen Erde und vor den daselbst weiter belegenen Garten den Rasen stechen dürfe.

C. W. F. Timm

Stadtsecr.

 

Das Feld - Departement stimmt dafür daß dem Pagels für die nächsten Jahre gestattet werde an der angegebenen Stelle Rasen für die Gräber zu stechen, allemal sollen ihm aber die Stellen wo Rasen weggenommen werden darf durch den Kühler Peters angewiesen werden, damit die Stellen regelrecht abgestochen werden.

Für spätere Jahre würden die Rasen denn auf dem Kirchhofe selbst ge­stochen werden können.

Neukalen den 3 Mai 1890

Das Feld - Departement

HReinhardt J Gamm W. Anders“

 

Christian Wilhelm Franz Timm war gleichzeitig Stadtsekretär und Kirchenökonom. So schrieb er am 13. Juli 1894 als Kirchenökonom an die Stadt:

 

"An den verehrlichen Magistrat hieselbst

Bisher ist der Grand der zur Ausbesserung der Steige des hiesigen Fried­hofes erforderlich war, von der Stadt unentgeldlich verabfolgt. In diesem Jahre werden aber, wie der Fuhrmann Penzlin mir gesagt, von der Stadt für jede Fuhr Grand 20 Pfg. von der Kirche verlangt.

Da der Grand nur zur Ausbesserung des Weges zum Kirchhofe und der Steige auf dem Kirchhofe, mithin zur Bequemlichkeit und Annehmlichkeit der hiesigen Einwohner dient, so hoffe und bitte ich, der verehrliche Magistrat wolle auch ferner den Grand der hiesigen Kirche zu obigem Zwecke unentgeldlich überlassen und sehe einer geneigten Antwort entgegen.“

 

Das Gesuch wurde vom Magistrat abgelehnt.

 

"An den löblichen Magistrat hier.

Ganz ergebenst gestatte ich mir, dem löblichen Magistrate die Anzeige zu machen, daß die Einfriedigung an der Südseite des alten Kirchhofes sehr lückenhaft geworden ist und dringend der Ausbesserung beziehungsweise Dichtung bedarf. Außerdem ist neben diesem Theil der Einfriedigung in einer Entfernung von etwa 1 m, dicht an die Einfriedigungshecke hinanreichend und von der Hecke ausgehend Gebüsch aufgeschlagen. Abgesehen davon, daß dies unschön aussieht und die eigentliche Hecke durch dies Gebüsch im Wachsthum gestört wird, erleiden auch die Pächter des angrenzenden dem St. Georg - Stift gehörigen Ackers durch dies Gebüsch eine Störung in der Bewirthschaftung des Pachtackers und bitte ich deshalb, die Beseitigung dieses Aufschlags anordnen zu wollen.

Auch an anderen Stellen der Kirchhofs Einfriedigung finden sich einzelne Lücken, deren Ausfüllung, beziehungsweise Absperrung im Interesse der Kirchhofsverwaltung dringend wünschenswerth ist.

Indem ich um geneigte Abstellung vorerwähnter Mängel bitte, zeichne ich so hochachtungsvoll als ergebenst

Neukalen, Dannehl,

den 4. April 1898 Kirchenprovisor.“

 

"An das verehrl. Großherzogliche Amt in Dargun

Gehorsamst berichte ich, daß auf dem hiesigen Kirchhofe derjenige Raum, welcher nach der zur Kirchhofsordnung vom 20. November 1883 anliegenden Zeichnung mit II bezeichnet ist - Kaufgräber auf 50 Jahre - zumeist verbraucht ist. Es sind nur noch vier Plätze frei, von denen 3 bereits zu Kauf begehrt werden. Es wäre jetzt Bestimmung darüber zu treffen, welcher Raum des Kirchhofs für demnächstige Kaufgräber auf 50 Jahre in Angriff zu nehmen ist. Ich empfehle den sub V der Zeichnung abgegrenzten Raum.

Indem ich um geneigte Bestimmung und Instruction bitte, zeichne ich

gehorsamst

Neukalen, 7. April 1898 Dannehl

Kirchen - Provisor“

 

"An den verehrlichen Magistrat hier.

Dem gehorsamst Unterzeichneten ist seitens hiesiger Gemeindeglieder vielfach der Wunsch ausgesprochen, es möchte auf dem Kirchhofe hieselbst ein Brunnen angelegt werden, damit sie im Stande wären, ihre Gräber besser, wie bisher und auf leichtere Weise zu pflegen. Es ist nicht zu verkennen, daß dieser Wunsch ein berechtigter ist. Es ist umständlich und beschwerlich, das zum Begießen der Gräber sehr erforderliche Wasser von Hause mitzunehmen, oder von der weit ab liegenden Peene heraufzuholen. Ein anderes Verfahren ver­bleibt den Interessenten beim Fehlen eines Brunnens auf dem Kirchhofe aber nicht. Die Kirchenverwaltung ist der Anlage eines Brunnens auf dem Kirchhofe nicht entgegen. Es fragt sich nur, wie die Kosten der Anlage aufgebracht werden sollen. Da die letztere lediglich im Interesse der Stadtbewohner liegt, so müßten diese auch die Kosten aufbringen und da das Interesse ein allgemeines für die ganze Stadt ist, so erscheint mir die städtische Verwaltung diejenige Behörde zu sein, bei welcher ein bezügliches Gesuch anzubringen ist.

Den verehrlichen Magistrat bitte ich daher gehorsamst: mit der Bürgerschaftsvertretung zusammen geneigtest über meinen gehor­­sam­sten Antrag zu beschließen: aus städtischem Vermögen Mittel zur Erbauung eines Brunnens auf hiesigem Friedhofe zu bewilligen und zwar in Höhe der Hälfte der gesammten Kosten, indem ich gleichzeitig mittheile, daß die Kirchenoeconomie bereit ist, beim Oberkirchenrathe zu befürworten, daß die andere Hälfte der Kosten aus Kirchen - Oeconomie - Mitteln gezahlt werden.

Indem ich voraussetze, daß die Brunnenanlage mit Einverständniß der verehrlichen Stadtverwaltung in das Eigenthum der Oeconomie übergehen soll, - anderen Falls würde sich hierüber ja auch billige Vereinbarung schließen lassen - glaube ich, versichern zu dürfen, daß die Oeconomie die Kosten der demnächstigen Instandhaltung übernehmen wird.

Ich bemerke noch, daß der Brunnenmacher Röpke hier laut Anlage die Kosten eines Brunnens mit hölzernem Pfost auf 342 M., diejenigen eines solchen mit eisernem Pfost - und letzteren würde ich empfehlen - auf 382 M. veranschlagt.

Einer geneigten Bescheidung entgegensehend, zeichne ich

gehorsamst

Neukalen, Dannehl

den 28. Sept. 1901 Kirchenoeconomus“

 

 

"Protocoll gehalten im Rathause zu Neukalen, am 25 Octbr. 1901

unter Leitung

des Herrn Bürgermeisters Lindemann

in Gegenwart

der Herren Senatoren Kossow und Lange sowie des Bürgerausschusses

vom Mitunterschriebenen.

In der heutigen Sitzung wurde

zu Punkt 3 der T. O. legte der Magistrat einen Antrag des Kirchenöco­nomus Dannehl betr. Errichtung einer Pumpe auf dem Friedhofe vor und bean­tragte mit Rücksicht auf das Interesse der Einwohnerschaft an dieser Ein­richtung zu den baaren Kosten derselben nach vorgängiger Rechnungslegung die Hälfte des Betrages jedoch nicht mehr als 200 M. unter der Bedingung zu bewilligen, daß die Pumpe im Frühjahr 1902 errichtet und von der Kirche die Verpflichtung der Stadt gegenüber übernommen wird, die Pumpe dauernd auf ihre Kosten in gutem Zustande zu erhalten und wenn tunl. zu erneuern. Die Stadt erhebt kein Eigentumsrecht an der Brunnenanlage.

Bürgerausschuß nahm den Antrag an.

P. Lindemann H. Köpke"

 

Im Dezember 1901 wurde mit dem Bau des Brunnens durch den Pum­pen­macher Röpke begonnen. Sie war im Mai 1902 fertig und kostete 374 Mark und 3 Pfennig.

 

Auf Grund des § 8 der Kirchhofsordnung vom 20. November 1883 wird im Einvernehmen mit Herrn Pastor Voß hier und mit Genehmigung des Herrn Superintendenten zu Malchin in Grundlage des abschriftlich angehefteten Vertrages

der Arbeiter Fritz Möller hieselbst

hierdurch zum Kuhlengräber für den hiesigen Kirchhof bestellt, ihm auch gleich­zeitig das Amt eines Bälgentreters bei hiesiger Kirche übertragen, nachdem er durch Handschlag an Eidesstatt die treue und gewissenhafte Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtungen angelobt hat.

Neukalen, den 25. März 1903

Der Kirchenprovisor

Manrau

 

 

Zwischen dem Kirchenprovisor Manrau zu Neukalen und dem Arbeiter Fritz Möller daselbst ist der nachstehende Vertrag abgeschlossen worden.

 

§1.

Der Arbeiter Fritz Möller hier übernimmt den Posten eines Kuhlengräbers und Bälgentreters bei der hiesigen Kirche.

Als Kuhlengräber bezieht der p. Möller die im § 11 Abs. 3 der Kirchhofsordnung vom 10. November 1883 (von welcher demselben ein gedrucktes Exemplar behändigt) bezeichneten Gebühren sowie die Felsen, welche er ausgräbt, und die Grasnutzung auf dem Kirchhofe.

Als Bälgentreter erhält derselbe

a, jährlich Michaelis 4,72 M,

b, für Bälgentreter bei kirchlichen Trauungen jährlich (Weihnachten) 13,50 M

c, als Entschädigung für früheren Dienst-acker Michaelis 50,0 M

Diese Beträge werden für das laufende Jahr anteilig vom 1. März d. Js. an berechnet.

 

§ 2.

Der Arbeiter Möller übernimmt dafür die treue und gewissenhafte Erfüllung derjenigen Verpflichtungen, welche dem Kuhlengräber nach den §§ 4.5.7.8.9 und 10 der Kirchhofsordnung obliegen, sowie ferner das Bälgentreten bei sämtlichen Gottesdiensten und kirchlichen Trauungen.

 

§ 3.

Im Falle seiner Behinderung hat er sowohl als Kuhlengräber wie als Bälgentreter für seine geeignete Vertretung selbst zu sorgen.

 

§ 4.

Der Arbeiter Möller kann aus dem ihn anvertrauten Ämtern jederzeit entlassen werden ohne zuvorige Kündigung. Will er seinerseits diesen Vertrag lösen, so hat er dieses 1/4 Jahr vorher dem Kirchenprovisor anzuzeigen. Solche Aufkündigung kann nur zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli oder 1. Oktober erfolgen.

 

§ 5.

Als Kuhlengräber übernimmt der p. Möller auch die Verpflichtung

1. Die Anlagen vor dem Kirchhofe sowohl südlich wie nördlich des Kirchhofsweges in gutem Stande zu erhalten, erforderlichen Falls nach Anwei­sung des Kirchenprovisors den Rasen, die Bäume und Sträucher zu begießen, den Rasen zu mähen und zu jäten, die kleinen Gruppen zu reinigen und zu harken.

2. Den Leichenweg hinter den Scheunen rein zu halten, das Gras an den Seiten abzumähen, die Zweige der Anpflanzung, welche über den Weg hängen, und beim Tragen der Leichen hinderlich sind, sowie die alten abgängigen Stämme im Frühjahr abzuschneiden bezw. abzusägen.

3. Den in die Steige des Kirchhofs oder die Anlagen bezw. den Leichenweg hinter den Scheunen etwa angefahrenen Grand auseinander­zu­brin­gen, durchzuharken und die größeren Steine fortzubringen, auch beim Abfahren des Unkrauts der Gräber behülflich zu sein.

Für diese Leistungen werden ihm bei guter Ausführung alljährlich Michaelis aus der Kirchenkasse postnumerando 12 (zwölf) Mark gezahlt.

Neukalen, am 25. März 1903.

gez. Manrau gez. F. Möller

Kirchenprovisor"

 

 

"An die verehrliche Polizeibehörde hieselbst. Neukalen, den 26. Juni 1903.

In der Zeit vom Abend des 22sten bis Morgen des 23sten d. Mts. ist auf den Anlagen vor dem hiesigen Friedhofe ein Lebensbaum abgeschnitten. Anhaltspunkte für die mutmaßliche Thäterschaft sind weiter nicht vorhanden, als daß sich auf dem Grabe des Kindes des Arbeiters Sarnecki, das am Dienstag, den 23sten d. Mts. beerdigt ist, einige Kränze befinden, zu denen Lebensbaum verwandt ist.

Da es dringend wünschenswert ist, daß der Thäter ermittelt und zur Rechenschaft gezogen, bitte ich, die verehrliche Polizeibehörde wolle gefälligst Ermittelungen anstellen. Vielleicht ließe sich durch eine Haussuchung bei Sarnecki, dem die That sehr wohl zuzutrauen ist, etwas erreichen, weil es vielleicht noch möglich, daß das Stammende dort noch aufgefunden würde. Auch über den Erwerb der Kränze, in denen sich Lebensbaum befindet, müßte derselbe ja Auskunft geben können.

Ich bemerke, daß ich die verehrliche Polizeibehörde um Vornahme der Ermittelungen ersuche, weil der hiesige Gendarmerie - Wachtmeister beurlaubt und beeilte Untersuchung geboten sein dürfte.

Gehorsamst Manrau

Kirchenprovisor"

 

Der Polizeidiener Glasow sollte eine Haussuchung bei Sarnecki vorneh­men. Er gab folgenden Bericht:

"Ich begab mich heute Mittag in die Wohnung des p Sarnecki um da­selbst Haussuchung vorzunehmen, fand aber nichts Verdächtiges vor welches auf dem Verdacht der Täterschaft schließen ließ, auf befragen der Frau wo ihr Mann Arbeite gab dieselbe an ihr Mann Arbeite in Groß - Markow komme nur alle Sonnabend zu Hause, am Begräbnißtage ihres Kindes sei ihr Mann erst Mittags um 1 Uhr zu Hause gekommen, um 2 Uhr sei die Begräbniß schon geschehen. Am nächsten Morgen ist er um 5 Uhr wieder zur Arbeit gegangen.

Die Frau des p Sarnecki gab weiter an das sie und Frau Schulz im selben Hause sich beide einen Kranz bei der Schusterfrau Aug Lüders bestellt hätten. Die Frau Lüders hat mehrere Kränze geliefert, für Drechsler F Stiebeler für Bäker F. Stüdemann, bei der letzteren hatte die Lüders geäußert sie hätte viel Kränze zu binden, wo sie die Martialen hernimt ist unbegreiflich. Einen verehrlichen Magistrat bringe ich dies gehorsamst zur Anzeige.

N 27.6.03. Gehorsamst F. Glasow

 

An den verehrlichen Magistrat hieselbst

Da die Untersuchung bei der Sarnecki vergeblich war weil sich da nichts Verdächtiges vorfand, begab ich mich nach dem Hause des p Schuhmacher Aug. Lüders um daselbst Haussuchung vorzunehmen. Bei der Untersuchung fand ich im Keller desselben eine große Menge Marteal zum Kränze binden aber nicht das Stamende von dem Entwendeten Lebensbaum, auf befragen der Frau wo die Sachen herstammen gab dieselbe an sie habe die Freiheit vom Förster auf Franzensberg, sich so viele Sachen zu holen aus der Forst so viel sie gebrauche. Auf befragen des Totengräber Möller wie groß und dick der Stamm den gewesen wäre gab derselbe an das der Stamm so dick gewesen wäre wie ein Peischstiel könten auch Jungs zum Peitschenstiel abgeschnitten haben

N 29.6.03. Gehorsamst F. Glasow"

Bürgermeister Lindemann lud die Frau Lüders zum Montag, 6.7.1903 um 9 1/2 Uhr auf das Rathaus vor:

"Auf Ladung war heute vorgetreten die Frau Lüders

Dieselbe erklärte, daß sie gewerbsmäßig nicht sondern nur mitunter auf Erfordern Kränze binde. Das Material hierzu beziehe sie aus der Franzens­berger Forst, mitunter auch aus dem Garten ihrer Eltern. Sie bestritt sich auf unrechtmäßige Weise Kranzmaterial beschafft zu haben."

 

Es wurde also kein Täter gefunden...

 

"Einem verehrlichen Magistrat erlaube ich mir unterthänigst zu bitten, um etwas Zulage für das beschneiden der Hecke um den Kirchhof. Die Hecke ist über 600 Mtr. lang, dabei um den neuen Kirchhof fast einen Mtr. breit, das schneiden derselben ist eine große Arbeit. Der Preis ist bisher 12 Mark, und ist so eingesetzt, als die Hecke noch klein war, ist also nach der Arbeit die ich jetzt davon habe doch bald zu wenig. Die Höhe der Zulage überlasse ich dem Ermessen des verehrlichen Magistrat

Unterthänigst F. Möller

Todtengräber"

 

Unter diesem Schreiben vermerkte der Magistrat:

"Die Hecke zum neuen Kirchhof ist angelegt im Jahre 1881. In den Jahren, daß der neue Kirchhof (der 220 Quadratruten größer ist wie der alte) errichtet war wurde dem Totengräber 10 M für die ganzen Hecken gezahlt. Der alte war groß 370 Quadratruten u kostete hier die Hecke zu schneiden 6 M. später nachdem das ganze Gebiet 960 Quadratruten groß geworden, zahlte man bis zu 1898 - 10 Mark u. von da an 12 M; es ist dies immer noch billiger wie der alte früher kostete u empfehle ich ebenfalls die Zahlung von 16 M. N. d. 17.7.05 A L."

 

Totengräber Möller erhielt für das Beschneiden der Hecke 16 Mark.

 

"Verhandelt zu Neukalen den 6. November 1911 Gegenwärtig:

Amtshauptmann Drechsler - Dargun,

Bürgermeister Barten - Neukalen,

Superintendent Leo - Malchin,

Pastor Hohmann - Neukalen,

Oekonomus Stüdemann - Neukalen.

Man war zusammengetreten, um über neue Bestimmungen betr. die Erhaltung des Kirchhofs in Neukalen eine Verständigung anzubahnen.

I. Patronat und Eingepfarrte neigen dazu, einen besonderen Vorstand für den Kirchhof in Neukalen zu bilden und eine besondere Friedhofskasse einzu­richten.

II. Der Vorstand soll aus 4 Mitgliedern: dem Pastor, dem Kirchenoeko­nomus und 2 vom Magistrat zu ernennenden Gliedern der Neukalener Gemein­de bestehen. Den Vorsitz führt der Pastor; bei Abstimmung entscheidet Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit geht die Angelegenheit zur Entschei­dung an den Superintendenten in Malchin.

Der Kirchhofsvorstand bestellt einen Friedhofsaufseher, dieses Amt kann gegebenenfalls dem Totengräber übertragen werden.

III. In die Friedhofskasse fließen:

1) die Grabstättengelder, vielleicht auch die Glockengelder.

2) ein näher festzusetzender Beitrag des Kirchenaerars, welcher mindestens die Summe von 60 M, die dasselbe bisher schon an den Totengräber zahlte, erreichen muss.

3) eine ebenfalls noch näher festzusetzende Summe, welche die Stadt zur Ablösung der bisherigen Verpflichtung der Befriedigung des Kirchhofs zahlen wird. Der Magistratsdirigent schätzt dieselbe auf ungefähr 25 M.

Die Kasse bestreitet die etwaige Besoldung des Friedhofsaufsehers und Totengräbers, die Kosten der Instandhaltung einschl. der Einfriedigung und Ver­schönerung des Friedhofs, sowie gegebenenfalls die Bauunterhaltungskosten einer Friedhofskapelle.

IV. Im übrigen soll die unter dem 20. November 1883 oberbischöflich be­stätigte Ordnung für den Kirchhof zu Neukalen einschl. des derselben angehef­teten Tarifs für die Beerdigungsgebühren von Bestand bleiben. Nur behält man vor, in einzelnen Punkten Ergänzungen und Abänderungen vorzunehmen (Ver­fahren mit verfallenen Grabkapellen, Ruhefrist für Reihen- und Kaufgräber u.s.w.).

V. Pastor Hohmann wird im Benehmen mit dem Grossherzoglichen Amte in Dargun eine Vorlage für das zu erlassende Kirchhofsstatut ausarbeiten und dem Superintendenten zur weiteren Veranlassung einreichen.

(gez) Ch. Drechsler. (gez) Barten.

(gez) Leo. (gez) Hohmann.

(gez) Stüdemann."

Am 10.3.1913 wurde in Neukalen der Briefträger Karl Harnack beerdigt, der sein Leben durch Erschießen ein Ende gemacht hatte. Bis dahin wurden Selbstmörder in aller Stille und ohne Begleitung am Rande des Friedhofes (siehe Zeichnung Platz A) begraben. In diesem Fall war es die erste öffentliche Beisetzung. Das erste Urnenbegräbnis in Neukalen gab es am 2.1.1935.

Friedhofswärter Friedrich Möller (geb. 21.7. 1857, gest. 8.10.1938) wurde 1935 pensioniert. Ab 1. April 1935 erhielt der Kriegsbeschädigte Karl Niehusen (geb. 19.4.1897, gest. 5.3.1957)aus Salem die Stelle des Kirchendieners und Friedhofswärters. Über den früheren Friedhofswärter Möller beschwerten sich die Neukalener Gärtner:

"Neukalen, 2. April 36

An den Friedhofsvorstand Neukalen.

Betreffs des pensionierten Friedhofsaufsehers Möller, bitten wir noch­mals, diesen Herren zu verbieten; daß derselbe keine gärtneri­schen Arbeiten aufführen darf. Herr Möller sagt direkt zu der Kund­schaft: Ich mache es billiger wie die Gärtner.

Laut Schreiben des Friedhofsvorstandes an Herrn Becker vom 9.11.33 ist die Ausführung von Friedhofsarbeiten Herrn Möller verboten. Da ein weiteres Verbot jedenfalls denselben negativen Erfolg haben wird, erlauben wir uns darauf hinzuweisen, daß das Anlegen und Instandhalten von Grabstellen auf den Friedhof, ebenso wie Land­schaftsgärtnerei, wenn sie nicht Nebenbetrieb einer Gärtnerei sind, zum Gewerbe gehören. Herr Möller wird wohl kein Gewerbe angemeldet haben, also muß es doch ein Leichtes sein, dagegen einzuschreiten.

Max Schroeder Rudolf Opitz Friedrich Becker Carl Federow Paul Federow“

 

Sie erhielten am 3.4.1936 folgende Antwort:

"An die hiesigen Gärtner

Ihre Eingabe bz. Ausführungen von gärtnerischen Arbeiten durch den früheren Friedhofswärter Möller ist vom Friedhofsvorstand erör­tert worden. Die in Ihrer Eingabe gemachten Angaben sind aber so allgemein gehalten, daß wir mit denselben zunächst nichts anfangen können. Wir müssen Sie daher ersuchen, uns genaue Angaben zu machen, um Ihre Beschwerden nachprüfen zu können. Insbesondere bitten wir um Angabe, wann und zu wem Möller gesagt hat, er mache die Arbeiten billiger, als die Gärtner. Der Friedhofsvorstand"

 

 

 

Bau einer Friedhofskapelle

 

1937 regte das Staatsministerium die Errichtung von Kapellen auf den kirchlichen Friedhöfen an. Pastor Joneleit bekam diesbezüglich ein Schreiben vom Oberkirchenrat in Schwerin und berichtete:

 

"An den

Oberkirchenrat Schwerin,

durch die Landessuperintendentur

zu Malchin

17. März 1938

Betrifft: Bau einer Friedhofskapelle.

Die Kirchgemeinde in Neukalen möchte auf dem der Kirche gehörenden Friedhof eine Kapelle errichten. Die Wohnverhältnisse in Neukalen sind so klein, daß das Nichtvorhandensein einer Kapelle als unmöglicher Notzustand empfun­den wird. Ich habe mich bereits mit der Stadt Neukalen in Verbindung gesetzt, die mir mitteilte, daß sie ihrerseits auch zu dem Bau einen Teil beitragen würde und die Stadtsparkasse einen Teil des Baukapitals als Hypothek zur Verfügung stellen könnte.

Die örtliche Kirchgemeinde könnte ebenfalls den Betrag von 1500,- RM dazu geben und ausserdem das Bauholz liefern.

Ich bitte den Oberkirchenrat um Mitteilung inwieweit auf eine Mithilfe der Kirchenbehörde und der staatlichen Stellen gerechnet werden kann und ob ein solcher Bau noch in diesem Jahr durchgeführt werden könnte.

W Joneleit"

 

Vom Baumeister und Architekt Lutz Elbrecht in Bad Doberan wurde eine Bauzeichnung für die geplante Friedhofskapelle im November 1939 vorgelegt.

Infolge des Kriegsausbruches ruhte jedoch die Angelegenheit.

 

"Herrn Pastor Joneleit 13. Juni 1940

in Neukalen (Mecklb.)

Betrifft Bau einer Friedhoskapelle in Neukalen

Aus den Akten des Oberkirchenrates ist über den Bau einer Fried­hofskapelle in Neukalen nichts Weiteres ersichtlich. Der Oberkirchenrat nimmt an, daß, nachdem auf den dortigen Antrag vom 11. April 1940 eine Entschei­dung vor Kriegsausbruch nicht mehr gefällt war, die Angelegenheit wegen des Krieges bis auf weiteres zurückgestellt ist.

Sie wollen nach Kriegsende in dieser Angelegenheit neu anfragen.

Der Oberkirchenrat"

 

Nach dem Ende des Krieges plante die Stadtverwaltung bereits 1946 den Bau einer Leichenhalle auf dem Friedhof mit einem Kostenaufwand von 20000,- Mark und schrieb am 5.12.1946 dazu:

"Bau einer Leichenhalle auf dem hiesigen Friedhof.

Für den Bau einer Leichenhalle auf dem hiesigen Friedhof besteht ebenfalls ein dringendes Bedürfnis, da in Neukalen eine Leichenhalle nicht vorhanden ist. Die Leichen müssen entweder von der Wohnung des Verstorbenen aus beerdigt werden oder in den kleinen Raum, der dem Krankenhause als Leichenhalle dient, geschafft werden. Da die Raumverhältnisse durch die Zuführung von Umsiedlerfamilien so sehr beschränkt worden sind, daß fast jeder Familie nur ein Raum zur Verfügung steht, ist dies ein unhaltbarer Zustand und muß hier dringend Abhilfe geschaffen werden. Der Bau einer Leichenhalle ist aus diesen Gründen dringend erforderlich."

So mußten die Trauerfeiern bei Beerdigungen meistenteils in der Leichenhalle des Krankenhauses (später Landambulatorium) gehalten werden - ein sehr enger und wenig würdiger Raum.

Es vergingen noch einige Jahre, bis dann eine Kapelle auf dem Friedhof erbaut wurde. Am 20.12.1955 erfolgte die erste Beerdigung von der neuen Friedhofskapelle aus. Es handelte sich um die am 15.12.1955 gestorbene Ehefrau des Bierverlegers Wilhelm Laartz, Gertrud Laartz, geb. Dethering.

 

Die Friedhofskapelle (1963)

 

Die Friedhofskapelle (1963)

 

Die Friedhofskapelle (2016)

 

Die Friedhofskapelle (2016)

 

 

 

Weitere Friedhofsangelegenheiten

 

1968 schrieb Pastor Hermann Beenken über den Friedhof:

"Die Arbeit auf dem Kirchhof in Schlakendorf bereitet wenig Schwierigkeit, weil die Gemeindeglieder ihren Kirchhof in Ordnung halten. Um so größer sind die Schwierigkeiten auf dem Kirchhof in Neukalen selbst. Zunächst mußte der Platz um die neuerbaute Kapelle herum gestaltet werden. Die Kapelle selbst ist nach langwierigen Verhandlungen zwischen kirchl. und staatl. Stellen erbaut worden. Fertiggestellt wurde sie im Sommer 1955. Für den Kapellenbau mußte das erforderliche Grundstück an die Stadt abgetreten werden. Aller­dings wurde versäumt, einen Zuweg auf städtischem Grund und Boden zur Kapelle zu schaffen. Dadurch steht die Kapelle wie eine städti­sche Insel auf kirchlichem Grund und Boden. Das zum Bau benötigte Holz ist unentgeldlich von der Kirche geliefert worden. Die Projek­tierungsarbeiten wie auch Hand- und Spanndienste sind von der Kirche durchgeführt worden. So hat die Kirche gewisse Rechte an der Kapel­le. Bei der Ingebrauchnahme der Kapelle sind keine klaren Verhält­nisse geschaffen worden. So waren die unklaren Verhältnisse ein ständiger Spannungsherd zwischen Stadt bzw. Rat des Kreises und Kirche. Es galt mehr oder weniger das Recht des Stärkeren. Nach zum Teil dramatischen Auseinandersetzungen kam es im Februar 1962 zu einer für alle Teile verbindlichen Lösung. Die Kirche übt die Bauaufsicht aus und nimmt die Unterhaltungspflicht an Gebäude und In­ventar wahr, während die Stadt die finanzielle Verpflichtung einlöst. Jede Benutzung der Kapelle muß der Pfarre gemeldet werden. Von dort werden die Zeiten festgesetzt, um Überschneidungen zu vermei­den.

Die gärtnerische Instandsetzung des Kapellenplatzes bezw. des Kirchhofes war äußerst schwierig. Die Kirchgemeinde Neukalen hat in jedem Jahr bisher mehrere tausend Mark zur Verfügung stellen müssen, um überhaupt eine gärtnerische Ordnung zu schaffen und aufrecht zu erhalten.

Durch die Kriegseinwirkungen waren sämtliche schriftlichen Unterlagen für den Kirchhof bis 1945 verloren gegangen. In den Jahren 1945, 1946 und zum Teil auch noch 1947 ist willkürlich beerdigt wor­den. Die Beerdigungen sind zum Teil nicht gemeldet worden. So sind z. B. unmittelbar ostwärts an der später errichteten Kapelle etwa 470 Verstorbene in Massengräbern beigesetzt worden, wobei nur etwa 160 namentlich gemeldet worden sind. Auch an anderen Stellen des Friedhofes sind Beerdigungen ohne Meldung und Registrierung vorgenommen worden. Leider sind auch in den nachfolgenden Jahren nur die Beerdi­gungen ev. Gemeindeglieder registriert worden und zwar im Kirchenbuch der Pfarre ohne jeden Hinweis auf die Grablage. Die Beseitigung dieser Versäumnisse durch Herstellung eines Grabliegeverzeichnisses und dem dazu gehörigen Register erforderte viel Mühe und Arbeit. Viele Gräber hatten keine Grabsteine und waren verwahrlost. Die Nachforschungen konnten nicht in jedem Fall zum Erfolg führen. Diese Arbeiten wurden abgeschlossen am 13. Juni 1967.

Auch sonst waren auf dem Friedhof Neukalen Willkür Tor und Tür geöffnet. Weil eine Ordnung fehlte, gestaltete jeder das Grab seiner Angehörigen so, wie er es für richtig hielt. So gab es neben wüsten Stellen (z.B. Kapellenplatz) geschmacklose Protz- und Angeberplätze. Zunächst mußte eine Friedhofsordnung erarbeitet werden, die nach langen Verhandlungen am 22. April 1963 durch den Oberkirchenrat genehmigt wurde. Die Durchführung der Ordnung allerdings stieß auf große Schwierigkeiten. Unnötige Schwierigkeiten entstanden durch die Trägheit und Gleichgültigkeit des von der Kirche angestellten Friedhofswärters. Da dieser seine Aufsichts- und Arbeitspflicht ständig verletzte, führte diese Pflichtvergessenheit zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Wirkung vom 30. Juni 1965. Von diesem Zeitpunkt an wurde versucht, mit willigen Rentnern die Ordnung und Unterhaltung aufrecht zu erhalten. Das bewährte sich nicht, weil die Rentner schon zu anfällig und leistungsbegrenzt sind.

Seit dem 15. November 1968 ist auf den Friedhof Herr Otto Meyer hauptamtlich und ganztägig tätig. Ob es zu einer Dauerlösung kommen wird, hängt davon ab, ob der Oberkirchenrat sich finanziell in gebührender Weise an den Lasten beteiligt.

Der Kirchhof macht jetzt im großen und ganzen einen gepflegten und würdigen Eindruck. Die Gemeindeglieder gewöhnen sich langsam an die bestehende Ordnung und respektieren sie, wenn auch noch bedauerliche Entgleisungen wie z. B. Blumen- und Schmuckdiebstähle zu verzeichnen sind. Für die Neuordnung des Friedhofes und für die Durchsetzung der neugeschaffenen Kirchhofsordnung haben sich die Kirchenältesten Herr Zarpentin und Herr Hopp besonders verdient gemacht, ebenso die Kir­chenälteste Frau Ninerza.”

1978 schrieb Pastor Hermann Beenken über den Friedhof:

Die Unterhaltung des Friedhofes bereitet Schwierigkeiten. Einen festangestellten Friedhofswärter zu beauftragen, ist fast unmöglich, weil die finanziellen Forderungen zu unbescheiden sind. Es mußte im­mer wieder versucht werden, mit Hilfe williger Rentner alle erfor­derlichen Arbeiten durchzuführen. Es ist dankenswert, daß so der Friedhof immer in einem würdigen Zustand war. Die Zahl der Gemeinde­glieder, die einen Grabpflegevertrag abschließen mit der Gemeinde, wird immer größer. Die Pflegearbeiten versieht in der Hauptsache Frau Ninerza. Sie fertigt auch den Grabschmuck für die Gräber an. Die Arbeit an diesen Gräbern ist vorbildlich. Im Herbst 1977 wurde an der Nord- und Ostseite des Friedhofes ein 2 mtr. hoher Maschendrahtzaun errichtet in einer Länge von etwa 360 mtr. Das Material (Betonpfähle und Draht) konnte eingekauft werden mit Hilfe der Spenden, die von den Gemeindegliedern für diesen Zweck einge­bracht wurden. Im Frühsommer 1978 wurde das Wasserversorgungsnetz um 9 Zapfstellen auf 13 mit geräumigen Auffangbecken erweitert. Auch hier gingen Spenden ein und stellten sich Gemeindeglieder für die Arbeiten zur Verfügung. Es waren zur Errichtung des Zaunes z. B. 139 Männer der Gemeinde, so daß die Arbeiten in wenigen Stunden beendet werden konnten. Die Errichtung des Zaunes geschah, um herumstreunen­dem Viehzeug und im Winter den Rehen den Zutritt zu verwehren. Zu diesem Zweck wurde ein breites eisernes Tor an der Nordseite vor der Kapelle eingebaut. Dieses Tor wurde von dem jungen Neukalener Schmiedemeister Werner Guhl hergestellt. Schließlich ist noch zu erwähnen, daß 4 stabile Bänke für die Sommermonate beschafft wurden. Sie wurden gespendet.”

 

 

 

Friedhofswärter

 

Neels Kobov, Kuhlengräber bis 3.9.1713 +

Caspar Schmidt, Kuhlengräber 1726 … 1734

Jacob Graumann, Kuhlengräber 1751

Jochim Clasen, Kuhlengräber 1771 … 1794 +

Christian Schulz, Kuhlengräber 1795 … 1814

Joachim Jörss, Kuhlengräber ab 1833 bis 1869

Johann Pagels, Kuhlengräber ab 1869 bis 12.2.1903 +

Friedrich Möller, Friedhofswärter ab 1.3.1903 bis 30.6.1935

Karl Niehusen, Friedhofswärter ab 1.7.1935

Ernst Rachow, Friedhofswärter 1945 bis 11.2.1946 +

Otto Seemann, Friedhofswärter ab Februar 1946 bis 30.6.1965

Otto Meyer, Friedhofswärter ab 15.11.1968 bis etwa 1971

Berta Ninerza (ehrenamtlich) ab etwa 1971 bisbis 1979

Betti Graf (ehrenamtlich) ab 1980 bis 1993

Siegfried Köpsell, Friedhofsverwalter ab 1.4.1993

 

 

Friedhof Neukalen, um 1955 (1)

 

Friedhof Neukalen, um 1955 (2)

 

Friedhof Neukalen, um 1955 (3)

 

Friedhof Neukalen, um 1955 (4)

 

Friedhof Neukalen, um 1955 (5)

 

Friedhof Neukalen, um 1955

 

 

 

 

Alles im Wandel – was bleibt?


von Pastorin Dr. K. Fenner, Neukalen

 

   Wer in den vergangenen Jahren bewusst auf Veränderungen geachtet hat, konnte merken: Alles scheint  möglich. Die Technische Revolution hat uns im Griff. Die Jugend und die Altgewordenen driften weiter auseinander, weil die einen nicht verstehen was die anderen tun und die anderen nicht genug Geduld haben, um die einen mitzunehmen. Ist nun wirklich alles anders?
   Vieles verändert sich so langsam, dass es nicht gleich ins Auge fällt. Und auch bei uns selbst ist der Blick in den Spiegel schonungslos. Ungeschminkt – ungeschönt – natürlich.
   Wer Angst vor dem hat, was er nicht kennt, hat schlechte Karten. Gibt sein Blatt aus der Hand, lässt andere bestimmen. Das muss nicht sein. Mischen Sie sich ein – geben Sie selbst aus.
   Wenn sich schon unser Leben so verändert, wie sieht es dann mit dem Tod aus? Hier scheint es keine Veränderungen zu geben. Vom ersten Atemzug an, ist uns bestimmt, dass es auch einen letzten Atemzug geben wird. Und was geschieht dann? Haben Sie sich darüber Gedanken gemacht? Haben Sie bestimmt, wie Sie die letzte Reise antreten wollen? Welche Lieder gesungen werden sollen, auf welchem Friedhof Sie zur Ruhe geleitet werden? Unsere Friedhöfe sind Orte der Ruhe – oder sollten es auch sein. Die Friedhöfe selbst haben sich gewandelt. Die klassische Beisetzung auf dem Familiengrab mit Sarg und Grabstein, saisonaler Bepflanzung und regelmäßigem Besuch ist neben dem Urnengrab mit oder ohne Pflanzgestaltung oder dem einfachen Rasengrab ein bisschen zurück getreten. Hier zeigt sich: Neue Formen sind möglich. Vielleicht sagen sie jetzt: Ja, aber auch bei uns? Friedhöfe sind meist alte Anlagen, geplant für die „Ewigkeit“. Aber Friedhöfe und ihre Nutzung verändern sich. Sie werden neben Orten für die Trauer und der Erinnerung an verstorbene Gemeindemitglieder, Familienangehörige, Persönlichkeiten der Stadt oder der Kommune, Nachbarn oder Freunde zu Parkanlagen mit oder ohne fließendem Gewässer, zu Architektonischen oder Künstlerischen Sammlungen besonderer Grabmale oder schlichter Rasenflächen unter Bäumen. Wenn wir den Friedhöfen diese Deutungen geben, dürfen wir nicht vergessen, dass wir sie als Orte der Trauer brauchen – denn wenn ein Mensch stirbt und wir zurückbleiben, suchen wir nach dem „Hier“, dem Ort, an dem wir unseren Lieben nahe sein können. Aus falscher Rücksicht auf ein Grab und so auf einen Ort der Trauer der Angehörigen und Freunde zu verzichten, ist zu kurz gedacht.
   Denn die Gräber werden besucht und auch aufgelöste Grabstelle haben eine Geschichte. In den letzten Jahren werden auf unseren Friedhöfen in Schlakendorf, Schorrentin und Neukalen weniger Menschen beigesetzt. Das hat verschiedene Gründe. Die lange Ruhezeit von 25-30 Jahren (Sarg) und 20-25 Jahren (Urne) lässt nur eine langfristige Planung und Veränderung zu. Auch wenn Flächen scheinbar still liegen, sind sie Teil des Friedhofs und können nicht einfach entwidmet werden. Aber wir sind im Gespräch darüber, wie unsere Friedhöfe in Zukunft aussehen können. Sie sollen Orte der Erinnerung bleiben und zugleich zum verweilen, spazierengehen, erholen einladen. Wie es die großen Friedhöfe der Städte und Großstädte sind, wird es bei uns nicht werden. Auch zum Friedwald verändern wir uns nicht. Und solange Menschen bei uns leben, werden auch Menschen sterben und beerdigt werden – das Wissen um den Kreislauf gehört zu unserer Kultur dazu und der Liebesdienst an unseren Angehörigen, sie würdig und der Tradition nach zu bestatten auch. Vielleicht besuchen sie ja andere Friedhöfe und schauen sich an, wie dort gestaltet wird. Und vielleicht erzählen sie uns von ihren Beobachtungen und Erlebnissen.
   Denn da gibt es die alten Friedhöfe mit vielen Familiengrabanlagen, die als Mausoleen die ganze Anlage des Friedhofs bestimmen. Daneben entstehen Baumgrabanlagen und Urnenwände, die vor allem der künstlerischen Gestaltung Raum geben. Die Friedhofsordnungen bestimmen meist, dass Gräber nach dem Ende der Liegezeit geräumt werden müssen. Leerstellen entstehen dann und ich frage: Wie viel Erinnerung geht dann verloren? Der alte Bäcker, der Lehrer, der Fuhrmann bekamen manchmal auch auf dem Grabstein noch eine Widmung. Und so manches Grabmal hat neben den Daten oder einem biblischen Vers auch Erinnerungsworte erhalten. Ein klassisches Beispiel ist „Arbeit war sein Leben – nun schenkt Gott ihm Ruh‘.“

 

Friedhofstor

 

Das Massengrab auf dem Friedhof

 

Die schlechten Lebensverhältnisse nach dem II. Weltkrieg und die große Anzahl von Flüchtlingen führte dazu, daß sich durch Unterernährung und mangelnder Hygiene Krankheiten ausbreiteten.

Am 22.6.1945 gab es den ersten Todesfall durch Typhus: Marie Johanna Auguste Wilke. Es waren vor allem Flüchtlinge aus den Ostgebieten, die vollkommen entkräftet und ausgezehrt starben. Bald gab es soviel Todesfälle, daß ab November 1945 ein Massengrab angelegt werden mußte. Der Pastor hat nicht alle auf ihrem letzten Weg begleitet. Bei einigen Toten waren nicht einmal die Namen bekannt. Die Konfession spielte keine Rolle mehr. Im evangelischen Kirchenbuch wurden auch Katholiken eingetragen.

 

Kreuz am Massengrab auf dem Neukalener Friedhof

 

 

Ein Frauenausschuß wandte sich mit einer Bitte an den Rat der Stadt Neukalen:

 

"Frauenausschuss Neukalen, am 17. Sept. 1947

An den

Rat der Stadt

N e u k a l e n

Betr. Flüchtlings-Massengrab:

In der letzten Zusammenkunft des Frauenausschusses wurde auch über das Flüchtlings-Massengrab auf dem hiesigen Friedhof gesprochen. Unwissen­de halten dieses Grab für ein Stück unbenutzte Wiese. Kein Mensch kann fest­stellen, wo seine Angehörigen liegen. Es wäre doch nur allzu menschlich, wenn man diesem Massengrab ein etwas würdiges Aussehen geben würde. Wir bitten deshalb den Rat der Stadt Neukalen, im Interesse aller sich mit dieser Frage zu beschäftigen.

Frauenausschuss

N e u k a l e n

i.A. Gillert"

 

Dieser Brief an den Rat der Stadt ging umgehend zurück mit dem Be­merken:

"Zuständigkeitshalber an den Superind. Herrn Stern, mit der Bitte um Bearbeitung und Rückantwort.

Neukalen, den 18.9.1947 Der Bgm."

 

"Demokr. Frauenbund Deutschl.

Ortsverband Neukalen

Neukalen, am 26. November 1947

Herrn

Pfarrer Kurt Stern

Neukalen, Markt 9

In Erwiderung Ihres Schreibens vom 14.10. teilen wir Ihnen folgendes mit: Anlässlich eines Zusammentrittes des neu gewählten Vorstandes des DFD haben wir Ihr obiges Schreiben zur Verlesung gebracht und es ist allgemein mit Genugtuung davon Kenntnis genommen worden, dass das Massengrab der Flüchtlinge im hiesigen Friedhof im Frühjahr ein würdiges Aussehen erhalten soll. Wir möchten nicht versäumen, der Kirche hierfür unseren Dank auszu­sprechen, und wir glauben bestimmt, dass die Umsiedler der Stadt Neukalen auch unserer Meinung sind.

Was jedoch die Sache Krischausky anbelangt, so möchten wir Sie Herrn Pastor Stern doch bitten, sich einmal mit dem Herrn Friedhofswärter ausein­ander­zusetzen. Wir haben nunmehr von der Familie Krischausky erfahren, dass die Söhne des Verstorbenen das Grab des Vaters nicht nur eigenhändig zuge­schaufelt haben, sondern dieses auch am Vormittag selbst ausheben mussten. Es ist nicht zu erwarten, dass die Familie nunmehr diesen Dingen nachgeht. Das ist gegen jedes innere Feinempfinden. Wahrscheinlich ist Ihnen dieser Vorgang gar nicht bekannt. Wir möchten jedoch verhindern, dass sich derartige Vorkommnisse wiederholen, die uns selbst ja auch jederzeit treffen könnten.

Demokratischer Frauenbund Deutschl.

Ortsverband N e u k a l e n

Trapp"

 

Das Denkmal am Massengrab auf dem Friedhof in Neukalen

 

Das Massengrab wurde 1951 mit einem Denkmal versehen. Der Steinmetzmeister Georg Behrendt war dazu vom Kirchgemeinderat beauftragt worden. Die Inschrift ist verfaßt von Frau Elsbeth Fischer und lautet:

 

Bete, daß Gott Frieden schenkt,

Dir und den etwa 100 Seelen,

deren Leib hier eingesenkt.

 

Dazu enthält das Grabdenkmal einen Hinweis auf Hebräer 13 Vers 14: „Denn wir haben hier keine bleibende Stadt, sondern die zukünftige suchen wir.“

 

 

Im Massengrab wurden laut Kirchenbucheintragungen beigesetzt:

 

gestorben / begraben

--------------------------------------------------

14.11.1945 / 17.11.1945

Ein unbekannter Mann, auf der Ziegelei verstorben, Flüchtling, Alter 70 - 80 Jahre

 

14.11.1945 / 17.11.1945

Else Schröder, geb. Pukall, geb. 11.8.1898

 

16.11.1945 / 17.11.1945

Marie Brosowski, geb. Reiss, geb. 18.1.1857

 

16.11.1945 / 17.11.1945

Josef Lingnan, geb. 14.9.1867

 

17.11.1945 / 17.11.1945

Auguste Schiweck, geb. 4.2.1888

 

Nov. 1945 / 17.11.1945

Zicker

 

25.11.1945 / 26.11.1945

Christian Pernau aus Nammersdorf / Ostpreußen, 3 Jahre alt

 

26.11.1945 / 26.11.1945

August Jopp, Rentner, Ziegelei, geb. 17.4.1869 in Wiedrinnen, Kreis Rastenburg

 

26.11.1945 / 26.11.1945

Selma Mickley, geb. Pischke, geb. 7.3.1900 in Bromberg, Typhus

 

24.11.1945 / 28.11.1945

August Gohlke, Ziegelei, etwa 70 Jahre alt

 

29.11.1945 / 30.11.1945

Gertrud Neumann, geb. 14.1.1934 in Kirchplatz (Posen), Typhus, (Vater: Paul Neumann, Mutter: Martha, geb. Kobel)

 

25.11.1945 / 30.11.1945

Emma Hell, geb. 26.10.1875

 

27.11.1945 / 30.11.1945

Horst Bartsch, geb. 16.7.1945

 

30.11.1945 / 30.11.1945

Erhard Naatz, geb. 30.4.1928 in Clausdorf, Kreis Soldin

 

1.12.1945 / 1.12.1945

Wienke

 

4.12.1945 / 5.12.1945

Maria Wenzke

 

3.12.1945 / 5.12.1945

Bernhard Stoll, geb. 23.12.1866 in Bischofstein in Ostpreußen, Typhus

 

4.12.1945 / 5.12.1945

Henriette Schmidt, geb. Schlesner, geb. 21.10.1878, Typhus

 

6.12.1945 / 8.12.1945

Valeria Schalitzke, Witwe, kath., geb. 9.3.1874 in Gleiwitz

 

8.12.1945 / 8.12.1945

Hedwig Figgert, geb. 6.6.1939 in Rauschken, Kreis Osterode

 

8.12.1945 / 8.12.1945

Christel Liedtke, geb. 30.5.1920 in Königsberg

 

8.12.1945 / 8.12.1945

Emilie Nowenski, geb. Gunia, geb. 23.5.1899 in Schwirgstein in Ostpreußen

 

12.12.1945 / 12.12.1945

Heinrich Kuhs, Bauer, geb. 23.6.1864 in Neuhopfengarten

 

11.12.1945 / 12.12.1945

August Paulick, Eisenbahnschaffner, geb. 8.4.1884 in Belkau, Kreis Sorau

 

10.12.1945 / 12.12.1945

Elisabeth Heinke, geb. Kassendei, geb. 5.2.1871 in Mansdorf, Kreis Rössel

 

13.12.1945 / 17.12.1945

Helene Brohsiem, geb. Malinka, geb. 1.6.1894 in Neuendorf, Kreis Treuburg

 

15.12.1945 / 17.12.1945

Adolf Kempe, geb. 1.5.1872 in Breslau, (Vater: Fleischermeister Louis Kempe, Mutter: Caroline, geb. Rudolf)

 

Dez. 1945 / 17.12.1945

Maria Gunia, geb. 7.5.1878 in Wispelsen

 

14.12.1945 / 17.12.1945

Karl Qualo, geb. 29.7.1875 in Treuburg / Ostpreußen

 

16.12.1945 / 17.12.1945

Emilie Hoffmann

 

17.12.1945

Paul Schiemann, geb. 11.4.1882 in Danzig

 

17.12.1945 / 20.12.1945

Paula Smorra, geb. Bytzeck, geb. 12.12.1888 in Saugutten / Ostpreußen

 

18.12.1945 / 20.12.1945

Friedrich Rüsto, geb. 24.6.1866 in Lipno (Polen)

 

20.12.1945 / 22.12.1945

Marta Neumann, geb. Kobel, geb. 25.3.1903 in Grupska (Warthegau), Ehefrau des Paul Neumann, Typhus,

 

20.12.1945 / 22.12.1945

Ilse Wagner, geb. 22.11.1923 in Altdamm, Typhus,

 

23.12.1945 / 23.12.1945

Ottilie Patykowski, geb. Lewandowski, geb. 11.6.1886 in Gilgenau (Osterode), Ehefrau des Bauern Emil Patykowski, (Vater: Bauer Friedrich Lewandowski, Mutter: Sophie, geb. Koslowski),

 

24.12.1945 / 27.12.1945

Wilhelmine Bytzeck, geb. Sowitzki, geb. 13.4.1864 in Sangutten, Ehefrau des Johann Bytzeck,

 

27.12.1945 / 27.12.1945

Margarete Maslowsky, geb. 2.12.1945 in Neukalen, (Mutter: Gertrud Schulz, geb. Maslowsky, Vater: unbekannter Russe)

 

31.12.1945 / 2.1.1946

Fritz Riedel, geb. 3.2.1897 in Gnadenfeld, Kreis Kosel

 

1.1.1946 / 2.1.1946

Waldemar Gawelm, geb. 13.4.1928 in Tilsit

 

1.1.1946 / 5.1.1946

Ulke Max Oelsner, Ziegelei, geb. 7.5.1871 in Breslau

 

3.1.1946 / 5.1.1946

Anna Aust, kath., Flüchtlingslager, geb. 10.1.1883 in Langenbrück, Kreis Neustadt, (Vater: Schuhmacher Johann Aust, Mutter: Maria, geb. Heinisch)

 

4.1.1946 / 5.1.1946

Helene Schmidt, geb. 6.11.1879 in Neustadt / Oberschlesien, kath., Flüchtlingslager (Vater: Gerichtsdiener Konstantin Schmidt, Mutter: Bertha, geb. Simon)

 

5.1.1946 / 5.1.1946

Bernhard Helmut Langer, geb. 6.1.1945 in Wiese - gräflich, Kreis Neustadt, kath., Flüchtlingslager (Vater: Kupferschmied Alois Langer, Mutter: Marie, geb. Hartwig)

 

7.1.1946 / 7.1.1946

Johanna Paczinsky, geb. Lachmann, geb. 9.11.1881 in Gleiwitz, Ehefrau des Eisenbahn - Vorschlosser Wilhelm Paczinsky aus Gleiwitz

 

7.1.1946 / 7.1.1946

Marie Lange, geb. Fuhrmann, geb. 12.4.1872 in Neustadt / Oberschlesien, Ziegelei

 

7.1.1946 / 7.1.1946

Helmut Schütze, geb. 15.5.1933 in Cosel / Oberschlesien, Lelkendorf (Mutter: Luise Schütze in Rey)

 

7.1.1946 / 8.1.1946

Mathilde Schmidt, geb. 15.3.1864 in Dittersdorf, Kreis Neustadt / Oberschlesien

 

8.1.1946 / 8.1.1946

Martha Bilzer

 

Jan. 1946 / 8.1.1946

Erich Schaff, geb. 9.11.1897 in Breslau

 

8.1.1946 / 8.1.1946

Selma Zellner, geb. Kühler, geb. 24.1.1878 in Breslau, Ziegelei

 

9.1.1946 / 10.1.1946

Richard Robert Eduard Philipp, geb. 19.6.1876 in Stroppen, Kreis Trebnitz, Schlosser aus Breslau, Ziegelei, (Vater: Schneidermeister Karl Philipp in Stroppen, Mutter: Ida, geb. Gantzel

 

9.1.1946 / 10.1.1946

Alwine Valeske Dorothea Rose, geb. Jabor, geb. 5.3.1879 in Zweihof, Kreis Breslau, Ehefrau des Knopfmachers Heinrich Rose in Breslau, Ziegelei, Mutter: Wirtschafterin Dorothea Jabor in Breslau

 

10.1.1946 / 10.1.1946

Ottilie Schmidt, geb. 3.11.1885 in Zittau, Ziegelei

 

8.1.1946 / 10.1.1946

Martha Bartel, geb. 25.5.1907 in Cosel / Oberschlesien, Typhus

 

9.1.1946 / 10.1.1946

Bertha Schulze, geb. Pöter, geb. 16.6.1874 in Belkau, Kreis Sorau, Altersheim

 

12.1.1946 / 12.1.1946

Maria Rohner, geb. Küsper, geb. 19.9.1871 in Neustadt, Ehefrau des Hugo Rohner

 

11.1.1946 / 12.1.1946

Adolf Langer, geb. 16.4.1882 in Schnellewalde, Kreis Neustadt

 

13.1.1946 / 14.1.1946

Nietza, ein unbekannter Mann, ungefähr 70 Jahre alt

 

11.1.1946 / 12.1.1946

Maria Langer, geb. 26.5.1884 in Neustadt / Oberschlesien

 

15.1.1946 / 15.1.1946

Hermann Johann Zahn, geb. 22.10.1941 in Danzig - Langfuhr, kath., (Vater: Kesselwärter Hermann Zahn in Danzig - Bobsen, Mutter: Erika, geb. Maaß)

 

13.1.1946 / 15.1.1946

Horst Kretschmer aus Neustadt / Oberschlesien, geb. 7.5.1928

 

14.1.1946 / 15.1.1946

Hedwig Goltsche, geb. Zimmer, geb. 3.7.1905 in Neustadt / Oberschlesien, Typhus

 

14.1.1946 / 15.1.1946

Robert Bauer, geb. 28.7.1874 in Breslau

 

- / 15.1.1946

Pauline Irmer, geb. 1871, verwitwete Fleischermeister aus Neustadt

 

- / 16.1.1946

August Zimmer, geb. 1.7.1881

 

- / 16.1.1946

Paul Strauss, geb. 28.3.1891

 

16.1.1946 / 17.1.1946

Paul Neumann, ungefähr 75 Jahre alt

 

15.1.1946 / 16.1.1946

Erna Christel, geb. 4.5.1889 in Breslau, Typhus

 

17.1.1946 / 19.1.1946

Elisabeth Berger, geb. Lange, geb. 25.6.1906 in Gleiwitz

 

13.1.1946 / 22.1.1946

Martha Rigoll, geb. 22.8.1912 in Oberglogau, kath.

 

20.1.1946 / 22.1.1946

Emma Niedzella, geb. Peter, geb. 26.12.1890 in Groß Krasse, Kreis Freiwaldau, Ehefrau des Rechnungsbeamten Karl Niedzella in Mährisch - Ostrau

 

21.1.1946 / 22.1.1946

Maria Jorde, geb. Loch, geb. 24.7.1887 in Gotthardschacht, Kreis Beuthen, Ehefrau des Rentmeisters Paul Jorde in Schlopwitz, Kreis Neustadt

 

20.1.1946 / 22.1.1946

Emma Reimann, geb. 3.7.1873 in Breslau

 

21.1.1946 / 22.1.1946

Gebhard Düring, geb. 9.12.1880 in Wiese - Gräflich, Landwirt in Wiese - Gräflich / Oberschlesien (Vater: Schuhmacher Franz Düring, Mutter: Renate, geb. Schönig)

 

21.1.1946 / 22.1.1946

Johann Bytzeck, geb. 13.4.1864 in Sangutten

 

21.1.1946 / 22.1.1946

Martin Witschnuck, geb. 5.11.1868 in Kiefernwalde, Kreis Rosenberg / Oberschlesien

 

21.1.1946 / 22.1.1946

Adalbert Korwien, geb. 21.11.1917 in Neustadt / Oberschlesien

 

23.1.1946 / 24.1.1946

Wilhelm Brückner

 

23.1.1946 / 24.1.1946

Hedwig Rohner

 

25.1.1946 / 26.1.1946

Bunka Bauer, geb. Scholz, geb. 26.9.1879 in Breslau, Ehefrau des Robert Bauer

 

- / 26.1.1946

Hertha Seiz, geb. 1.1.1936

 

26.1.1946 / 28.1.1946

Paul Jaeschke, geb. 24.9.1878 in Hansdorf, Kreis Glatz

 

27.1.1946 / 28.1.1946

Siegfried Striewski, geb. 17.1.1931 in Hirschberg / Ostpreußen

 

28.1.1946 / 30.1.1946

Ida König

 

29.1.1946 / 31.1.1946

Gertrud Riedel, geb. 23.9.1898 in Gnadenfeld / Oberschlesien

 

- / 1.2.1946

Frau Frank

 

2.2.1946 / 4.2.1946

Ottilie Suletzki, geb. 1886 in Neustadt / Oberschlesien

 

3.2.1946 / 4.2.1946

Hedwig Gruhnert, geb. 31.5.1913 in Neustadt / Oberschlesien

 

4.2.1946 / 5.2.1946

Julius Szybersky, geb. 24.8.1882 in Cosel / Oberschlesien, Schuhmachermeister

 

4.2.1946 / 5.2.1946

Maria Düring, geb. Gross, geb. 9.2.1878 in Wiese - Gräflich Oberschlesien, Ehefrau des Landwirts Gebhard Düring

 

6.2.1946 / 7.2.1946

Hedwig Diettrich, geb. Habel, geb. 17.8.1884 in Neustadt /Oberschlesien

 

7.2.1946 / 7.2.1946

Maria Schneider, geb. 29.10.1880 in Neustadt / Oberschlesien

 

7.2.1946 / 7.2.1946

Walter Grunert, geb. 28.8.1939 in Neustadt / Oberschlesien

 

8.2.1946 / 9.2.1946

Ina Remer, geb. 26.5. 1905 in Seeland bei Küsserow

 

- / 9.2.1946

Maria Puff

 

- / 9.2.1946

Gebhard Neudecker

 

9.2.1946 / 12.2.1946

Elisabeth Klink, geb. Wistube, geb. 30.8.1898 in Neustadt / Oberschlesien, Ehefrau des Rudolf Klink

 

10.2.1946 / 12.2.1946

Elisabeth Langer, geb. 4.4.1897 in Morgenroth, Kreis Beuthen / Oberschlesien

 

- / 15.2.1946

unbekannt

 

- / 15.2.1946

unbekannt

 

- / 21.2.1946

Haase, an Typhus im Krankenhaus Neukalen verstorben

 

- / 21.2.1946

Menzel, an Typhus im Krankenhaus Neukalen verstorben

 

2.3.1946 / 5.3.1946

Fritz Werner, geb. 3.3.1902 in Breslau, Arbeiter

 

18.3.1946 / 19.3.1946

Gustav Simon, gestorben in Salem

 

17.3.1946 / 22.3.1946

Egon Giese

 

- / 22.3.1946

ein unbekanntes Mädchen

 

26.3.1946 / -

Anna Lange

 

Beleg vom Friedhofswärter Otto Seemann

 

Beleg vom Friedhofswärter Otto Seemann