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Fahrbahnerneuerung auf der L 201 zwischen Neukalen und der Grenze des Straßenmeistereibereichs beginnt am 10. Juni 2025

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Fahrbahnerneuerung auf der L 201 - Vollsperrung der Strecke ab dem 30. Juni bis voraussichtlich 18. Juli 2025

Fahrbahnerneuerung auf der L 201 zwischen Neukalen und der Grenze des Straßenmeistereibereichs beginnt am 10. Juni 2025

Das Straßenbauamt Neustrelitz, Dezernat 3/Sachgebiet 30, informiert über die anstehende Fahrbahnerneuerung auf der Landesstraße L 201 im Abschnitt zwischen Neukalen und der Grenze des Zuständigkeitsbereichs der Straßenmeisterei Demmin.

Das Bauvorhaben beginnt am 10. Juni 2025 mit vorbereitenden Arbeiten und wird unter Vollsperrung der Strecke ab dem 30. Juni bis voraussichtlich 18. Juli 2025 fortgesetzt. Restarbeiten und die endgültige Fahrbahnmarkierung erfolgen bis spätestens 30. August 2025. Die Maßnahme wird von der Firma Georg Koch GmbH aus Malchin ausgeführt.

Umfang der Arbeiten:

Die Bauarbeiten erstrecken sich über eine Gesamtlänge von ca. 4,9 km und beinhalten:

Abfräsen und Erneuerung der Asphaltdeck- und Tragschicht

Profilgerechter Hocheinbau neuer Asphaltschichten

Rück- und Neubau zweier Durchlässe

Barrierefreier Umbau von Busstandflächen

Anpassung von Auffahrten und Einmündungen

Herstellung von Banketten und passiven Schutzeinrichtungen

Fahrbahnmarkierung

Bauablauf:

1.Abschnitt: Abzweig K 45 (MSE) Lelkendorf (BA, km 0+060) bis Abzweig Schönkamp

2.Abschnitt: Abzweig Schönkamp bis Abzweig K 46 (MSE) Wagun/ Schorrentin

3.Abschnitt: Abzweig K 46 (MSE) Wagun/ Schorrentin bis BE SM Grenze

Verkehrsführung & Einschränkungen:

Während der Bauzeit kommt es zu abschnittsweisen Vollsperrungen. Eine entsprechend ausgeschilderte Umleitungsstrecke wird eingerichtet. Der Schulbusverkehr ist bis 8:00 Uhr durch das Baufeld möglich – mit Ausnahme der Woche, in der der Durchlass erneuert wird (30.06.–04.07.). Eine gesonderte Abstimmung zur Schülerbeförderung, insbesondere für den Ort Schönkamp, erfolgt vor Ort.

Information der Anlieger:

Die Anwohner werden mindestens zwei Tage vor Beginn der Sperrungen per Postwurfsendung über Einschränkungen und Sperrzeiten informiert.

Berücksichtigung Dritter:

Rettungskräfte erhalten bei Gefahr in Verzug Durchfahrtserlaubnis.

Landwirtschaftliche Betriebe erhalten nach individueller Abstimmung mit der Bauleitung Zugang zu ihren Feldern.

Die Draisinenanlage darf im Baubereich zurückgebaut werden – die Freigabe durch den Eigentümer steht noch aus.

Die Bushaltestelle Kämmerich wird ggf. zurückgebaut – dies ist noch in Klärung.

Die Zufahrten zum Gewerbegebiet wie Tankstelle Hoyer, Netto und Heizung-Sanitär Barß sind nicht Bestandteil der Baumaßnahmen und werden daher weiter zugänglich bleiben.

Das Straßenbauamt bittet um Verständnis für die temporären Beeinträchtigungen und bedankt sich bei allen Betroffenen für ihre Geduld und Kooperation während der Bauphase.

Kontakt für Rückfragen:

Straßenbauamt Neustrelitz

Dezernat 3 / Sachgebiet 30

Hertelstraße 8, 17235 Neustrelitz

Tel.: 0385 / 588 83 300

E-Mail: