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Großfeuer am 14.12.1777

 

   Am 14.12.1777 entstand in den Ställen des Pfarrgehöftes infolge Verwahrlosung ein Feuer, durch das Pfarre und Küsterei nebst einer Reihe anderer Häuser und Buden gänzlich in Asche gelegt worden sind. Etwa vierzig Familien wurden obdachlos. Bei dem Brand gingen sämtliche Pfarrschriften nebst den Kirchenbüchern verloren. Das neue Kirchenbuch legte der Nachfolger, Pastor Schmidt, 1780 an. Was der Pastor Böttger nach dem Brand aufgezeichnet hatte, war infolge der starken Abnahme seines Gedächtnisses so mangelhaft befunden und hatte soviele Lücken, "daß davon garnichts vollständiges und richtiges vorgezeigt werden kann".

 

   Das Stadtbuch enthält über diesen Brand folgende Eintragung:

 

   "Anno 1777, den 14 Decembr. ist des Abends zwischen 5 und 6 Uhr, in den Ställen des Predigers Böttger, durch Verwahrlosung ein Feuer entstanden, wodurch das Pfarr- und Küster - Haus, nebst den Häusern der Bürger:

  1. Daniel Lübcke, voll Haus

  2. Christoph Putzbach, halb Haus

  3. Tesmanns Wittwe, voll Haus

  4. Jacob Lüder, halb Haus

  5. Jacob Sarpentin, halb Haus

  6. Friederich Wasmundt, 1 1/4 Haus

  7. Dannbergs Wittwe, voll Haus

  8. Christoph Ahrens, Bude

  9. Jacob Meybarg, voll Haus

10. Friederich Hilbrandt, Bude

11. Johann Steffen, voll Haus

12. Johann Trebbin, Bude

13. Joachim Tiedemann, Bude

14. Hinrich Töllner, halb Haus

15. Johann Seemann, Bude

16. Christian Stahl, Bude

17. Hieronimus Kasch, Bude

18. Joach. Fried. Krüger, Bude

19. Hinrich Tridlfitz, Bude

20. Johann Kluth, halb Haus

21. Joachim Giercke, halb Haus

22. Bernhard Lübcke, voll Haus

23.Christoph Kirchhoff, voll Haus

24. Jacob Lange, Bude

25. Joachim Telschow, Bude

 

gäntzlich in die Asche geleget worden sind.

 

   Die gesandten Hülfen

   Erstlich haben von denen, in einer jeden Stadt freywillig gesammleten und hieher gesandten Gelder, einjeder Bewohner eines vollen und halben Hauses (einjedes volle und halbe Haus hat gleiche Hülfen bekommen) Viertzig Rthlr. 16 Schilling N 2/3 und einjeder Bewohner einer Bude Viertzehn Rthlr. 32 Schilling N 2/3 erhalten. Gleichergestalt haben auch die Mit - Abgebrandten Einlieger nach Proportion ihres Verlustes von diesen Collecten - Geldern etwas empfangen.

   Ferner haben hieher gesandt:
   Herr Amtshauptmann Taddel zu Kutzerhoff 30 Scheffel Rocken, 12 Brodte, 10 Spickgänse.

   Herr Amtmann Drevfs zu Dargun 60 Scheffel Rocken.

   Die Einwohner der Roeckenitz 3 Scheffel Rocken, 55 Brodt, etwas Mehl, Speck und Grütze.

   Herr von Blücher auf Sukow 48 Scheffel Rocken, 36 Scheffel Gersten, 12 Scheffel Erbsen.

   Herr von Levtzow auf Carnitz 24 Scheffel Rocken.

   Herr Amtmann Souhr zu Schlackdoff 24 Scheffel Rocken.

   Herr Verwalter Hilgendorff zu H. Mistorff 6 Scheffel Erbsen, 20 Brodt, 4 Scheffel Cartoffeln und etwas Würtze.

   Herr Verwalter Engel von Vorwerck 2 Scheffel Erbsen 1/4 Seite Speck.

   Frau Kammer - Räthin Jahncken zu Pohnstorff 18 Scheffel Rocken, 18 Scheffel Gersten.

   Herr Ober - Hauptmann v. Maltzahn auf Scharpsow 1 Unter - Bett, 2 Pfühl, 2 Cüßen, 38 Ell Heeden, 20 Ell flechsen Lein, 7 Scheffel Backbirn, 8 Scheffel Cartoffeln, 60 Pfd. Speck in 2 Seiten.

   Herr von Wackerborth auf Lelckendorff 18 Scheffel Rocken, 18 Scheffel Gersten.

   Auch hat der Verwalter Herr Engel von Vorwerck 5 Rthlr. Gold und der Apoth. Herr Nerger zu Tessin 5 Rthlr. Gold gegeben, welches alles unter den Abgebrandten vertheilet worden. Gleichergestalt hat auch ein hier wohnender Edelmann, der Herr von Stoisloff, an die Abgebrandten 100 Rthlr. N 2/3 unter dem Beding, geschencket, daß er auch keine Arbeiten zur Aufbauung der Pfarr - Gebäude leisten wolle. Hievon hat der Prediger 5 Rthlr. und der Küster 5 Rthlr. erhalten und das Uebrige ist nach Vorschrift des Schenckers von dem Bürgermeister Bischoff vertheilet worden.

   Friedrich Bischoff

   Stadtsecret."

 

 

   "An den Magistrat zu Güstrow

   Ew. Hochwohl- und Wohlgeb. wird die, der hiesigen Stadt neulich betroffene Feuersbrunst leider, nicht verborgen geblieben seyn. Hiedurch sind 13 1/2 volle Erben in einer Zeit von etwa 4 Stunden in die Asche geleget worden, und was noch das gröste Unglück ist, das ist dis, daß die Stadt, als wohl die eintzigste im Lande, das orus auf sich hat, die gleichfalls abgebrandten Pfarr- und Küster - Häuser wieder herzustellen. Dis schmerzet bey gegenwärtigen Umständen um so mehr, da dis Feuer auf des Predigers Hofe, hinfolglich durch Verwahrlosung deßen eigene Leuten, entstanden ist.

   Das Unglück der Vieh - Seuche hatte den Jammer hier, als einen ohnedem elenden Orte, schon aufs äußerste gebracht, wie groß die Noth aber itzt sey, da der 6te Theil der Stadt in die Asche lieget, ist leicht zu errathen.

   Ew. Hochwohl- und Wohlgeb. müßen wir deshalb um Mildständliche Hülfe gantz ergebenst angehen, und dieselben ersuchen uns von der zu bezahlenden Printzen - Steuer die abgebrandte 13 1/2 Erben zu remittiren, indem dis für das Corps der Städte eine große Kleinigkeit ausmachen wird.

   Auch haben wir an die Alt - Stadt Schwerin alle Jahr 72 Rthlr. Service zu bezahlen. Dis ist für uns eine überaus drückende Ausgabe, und dis um so mehr, da wir mit Gewisheit wißen, daß die Stadt Teterow, obgleich dieses doppelt so viel, als wir geben könnte, gar keinen Service bezahlet.

   Dürften wir auch nicht um dero Bemittelung bitten, daß uns dieserhalb eine Erleichterung verschaffet würde.

   Wir bitten um eine gewogentliche baldige Antwort und bekennen uns für

   Ew. Hochwohl- und Wohlgeb.

   gantz ergebenste

   Bürgermeister und Rath

   Nienkalden

   den 4 Mart. 1778"

 

 

   Am 21.3.1778 war eine Kommission aus Schwerin anwesend, um über den Wiederaufbau nach einem Regierungsplan zu beraten:

 

   "Protocollum gehalten zu NKalden in Curia den 21 Mart. 1778 sub Directoris des Herrn Hofraths Brandt in Gegenwart des Herrn Bürgermeisters Bischoff und des Herrn Rathsverwandten Bremer und Justus

   Imgleichen der beiden Stadtsprecher Schwartz und Engel, und

   der abgebrandten Bürger, Nahmens,

   Hinrich Triddelfitz, Joch. Fr. Krüger, Hieronim. Kasch, Jacob Lange, Christian Stahl, Joh. Joch. Seemann, Hinrich Töllner, Fried. Hildebrandt, Johann Trebbien, Joch. Tiedemann, Joch. Telschow, Johann Kluth, Joch. Giercke, Bernh. Lübcke, Christoph Kirchhoff, Dan. Lübcke, Christoph Putzbach, Tesmanns w.w., Jacob Lüder, Jacob Sarpentien, Fried. Wasmund, Johann Steffen, Jacob Meybarg, Christoph Ahrens, Dannbergs Wittwe.

   Nachdem die hiesige gute Stadt NKalden, im letzt verwichenen Monath Decembr. das Unglück gehabt, daß durch einer Feuersbrunst 29 Häuser, und unter denselben 27 Bürgerhäuser, in die Asche geleget worden; so hatten Ihro Herzogl. Durchl. der Herzogl. Polizey - Commission in Gnaden zu committiren geruhet, durch jemand aus Ihrem Mittel, nicht nur zum regulairen Wiederanbau der abgebrandten Stellen, sondern auch zur möglichsten Sublevotion dieser verunglückten Bürger, das Nöthige in loco zu reguliren. Diesem zur unterthgsten Folge hatte sich denn am gestrigen Tage aus dem Mittel gedachter Polizey - Commission, der Herr Hofrath Brandt hieselbst eingefunden und sofort bey seiner Ankunft, so wol die angebrandten Stellen un deren Environs in Augenschein genommen, als auch von einem Zimmermann davon einen ungefähren Plan aufnehmen laßen. Am heutigen Tage war er aber mit dem Magistrat und sämtlicher Bürgerschaft hieselbst zusammen getreten, welche Letztere, nachdem ihnen die Absicht seines Hierseyns und die Gnade, die Ihro Herzogl. Durchl. den Abgebrandten huldreichst wiederfahren laßen wollten, bekanndt gemacht, auch zugleich die Nothwendigkeit, daß die übrigen hier annoch befindlichen Stroh - Dächer nunmehro auch möglichst bald abgeschaft würden, weitläuftig vorgehalten und ans Herz geleget worden, wieder dimittiret und nur diejenigen beybehalten sind, die unmittelbahres Interesse an gegenwärtigem Regulirungs - Geschäfte haben, und zu Anfange dieses Protocolli genanndt stehen.

   Nachdem nun hierauf zuerst über diesen Gegenstand extra Protocollum ausführlich gesprochen, alle Einwendungen wieder den projectirten Plan pro et contra erörtert und beygeleget worden; so ist der Wiederanbau obgedachter abgebrandter Stellen mit völliger Zufriedenheit und Beystimmung aller Gegenwärtigen folgendermaaßen reguliret und festgesetzet worden.

    Alle Häuser, die ihre Fronte nach dem Kirchhofe gehabt, von Dan. Lübcken bis auf Wasmundt, sollten wieder en Fronte incl. des Prediger- und Küster - Hauses, in grader und unverrückter Linie gebauet werden und zu dem Ende der Bürger Wasmundt sein etwas vorgestandenes Haus, so weit es nöthig, zurücke setzen, als welches durch Pfählen, die noch heute nach geendigter Session dahin gesetzet werden sollen, bestimmet werden wird.

   Damit aber auch die Linie, wornach diese Häuser en Fronte stehen sollen, sofort bestimmet werde und künftig darüber kein Streit entstehe, so soll diese gantze Linie gleichfalls annoch heute abgestochen werden.

   Da ferner die Töpfer - Straße zwischen Lübcken und Gamm, imgleichen die Kloster - Straße zwischen Wasmundt und Handtmann, bishero sehr enge gewesen und dadurch, nebst der an sich damit verknüpften Beschwerlichkeit, die an der linken Seite der Töpfer Straße befindliche Häuser bey jüngstem Brande in großer Feuers Gefahr gerathen, so ward auch auf deren Erweiterung, bey gegenwärtiger Regulirung Bedacht genommen und zu dem Ende festgesetzet, daß die Bürger Dan. Lübcke und Wasmundt auf beiden Seiten, so viel es der Raum erlaubet und möglich seyn wird, mit ihren Häusern einrücken sollen.

   Damit aber auch dieser Raum erhalten werde; so sollen alle zwischen Lübcken und Wasmundt befindlich gewesene Zwischenhäuser, die ohnedem bey quer Häusern unnütz und unschicklich sind auch dem Gebäude selbst zum Verderb gereichen, gäntzlich cessiren und die Häuser darauf nach und nach so zusammen rücken, daß dadurch der Bürger Wasmundt und Lübcken des Platzes wegen, so sie an der Straße abtreten, wieder entschädiget werden können.

   Zu Erreichung dieses Endzwecks ist auch noch ferner verordnet und festgesetzet, daß die an der linken Seite der Töpfer - Straße bestehen gebliebene, annoch mit Stroh gedeckte Häuser, wenn sie nach und nach neu gebauet oder ausgebauet werden mögten, nach Erforderniß und Möglichkeit, gleichfalls einige Fuß zurück gesetzet werden, besonders aber die vorgebaueten Erckner gäntzlich alsdenn cessiren sollen.

   Die rechte Seite der Töpfer - Gaße, welche mit abgebrandt ist, so gleichfalls in gerader Linie von der Ecke des Dan. Lübckschen Hauses bis zu dem Eck - Stender des Joch. Ulrichschen Hauses in grader Linie wieder angebauet und der Lübcksche Hof - Platz nach dieser grade laufenden Linie befriediget werden.

   In der Kloster - Straße soll der Bürger Steffen linker Hand, mit dem Wasmundtschen Hause in einer Linie bauen und diese LInie nach der Flucht des Wasmundtschen Hauses abgestochen werden, in welcher Flucht denn auch der Bürger Wasmundt seine Hofstelle befriedigen muß.

   Die drey rechter Hand in der Kloster - Straße abgebrandte Häuser, kommen mit dem nicht abgebrandten Handtmannschen Hause in einer Linie zu stehen.

Damit aber auch die hinterste Gaße vor den Häusern an der Mauer etwas breiter werde, als sie bisher gewesen ist; so wollen und sollen diejenigen, die daselbst Häuser an der Mauer gehabt, solche so weit zurück setzen, als das Fundament des abgebrandten Küster - Hauses noch daselbst stehet.

   Die beyden Häuser des Bürgers Trebbien und Tiedemann aber, werden mit der Seiten Wand des Telschowschen Hauses in einer Flucht en Front wieder aufgebauet.

   Die Gatze, die zwischen Steffen und Wasmundts - Hof an einer Seite, und zwischen Kirchhoffs - und Daniel Lübcken Hof, an der andern Seite durchgehet, soll gleichfalls so wol zur beßern Bequemlichkeit der Bürger, die ihre Ausfahrten dahin haben, als auch zum Nutzen bey etwaniger Feuers - Gefahr, erweitert werden und zu dem Ende Wasmundt 5 Fuß von seiner Hof - und Steffen 5 Fuß von seiner Haus - Stelle dazu abtreten.

   Der Bürger Kirchhoff, der hiebey von seiner Haus - Stelle das Meiste verlieren würde, soll durch einen Theil des Bernh. Lübckschen Platzes, dieser wieder durch den Gierckschen und so weiter entschädiget werden indem wahrscheinlich diese 5 Leute nicht alle, wenigstens nicht sofort wieder bauen mögten, da dem zu ebengedachter Entschädigung hier ein Platz ausgehen und von Stadt wegen dagegen ein anderer wüster Platz angewiesen werden soll, und zwar soll dis denjenigen treffen, der binnen dem ersten Jahre a dato annoch keine Vorkehr zum Wieder Anbau gemacht hat.

   Die zwischen Handtmann und Dannbergsche befindliche kleine Gatze soll künftig cessiren, und zwischen Dannbergsche auf der andern Seite und Ahrens in grader Linie mit der, bey Steffen heraus kommenden Gatze, wieder angeleget werden; Jedoch so, daß der Waßer - Lauf zwischen Handtmann und Dannbergsche nicht gehemmet werde; das, was Ahrens hiebey verlieret, erhält er von dem Meybargschen Platz wieder, und Meybarg nimmt den benöthigten Platz von der dabey befindlichen, itzt cessirenden Scheunen - Stelle.

   Ueberhaupt soll bey diesem Wieder - Anbau, auf möglichste Zierde und Regularitaet gesehen werden, und zu dem Ende die gegen der Haupt - Straße zu, und en Fronte gegen der Kirche zuerbauende Häuser von 2 Etagen seyn und die Stender unten 10 Fuß und oben 9 Fuß Höhe im Lichten haben.

   Die Häuser an der Kloster - und Töpfer - Gaße dürfen zwar nur von einer Etage seyn, müßen aber dabey ein Frontespice, mit einem ordentlichen Fenster - Loch von 4 Fenster haben. Diejenigen hingegen, die wieder an der Mauer zu stehen kommen, können nur überhaupt von einer Etage ohne Frontespice gebauet werden. Jedoch müßen diese so wol, als alle andere Häuser von einer Etage, eine Stender Höhe von 9 Fuß im Lichten haben.

   Ferner sollen keine andere Häuser, als quer Häuser, das ist solche, die in der quer und nicht mit dem Giebel nach der Straße zu, stehen, gebauet und geduldet werden.

   Zu Haus -Thüren, werden keine große Flügel - Thüren und Auffahrten über die Diele gestattet, damit zur Vermehrung der Feuers - Gefahr nicht mit Futter und Korn darüber gefahren werden könne.

   Wo der Raum vorhanden ist, wird zwar den Bürgern gestattet neben ihren Häusern Thorwege zu haben. Sie müßen aber mit Zimmern, wie das übrige Haus, um nicht zu Futter - Behältern zu dienen, übergebauet seyn.

   Da die abgebrandten Bürger, die ihre Häuser an der Mauer stehen gehabt, dabey gar keine Hof - Plätze haben; so wird ihnen zwar gestattet, neben ihren Häusern Ställe zu bauen jedoch so, daß sie unten mit dem Hause gleiche Stender - Höhe haben und unter einem Dache bleiben. Wobey zur Vermeidung der Feuers - Gefahr dahin zu sehen, daß die Feuer -Stelle an der entgegen gesetzten Seite des Stalles angelegt und der Boden des Stalles von dem Hausboden, durch eine geklehmte Wand bis unters Dach abgesondert werde.

   Die Sohlen sollen nicht auf bloßer Erde gestrecket werden, sondern wenigstens ein Fuß hohes Fundament haben. Damit aber auch durch garzu ungleiche Höhe der Häuser, keine auffallende Irregularitaet entstehe; so sind, so viel als möglich, die an einander liegende Fudamente gleich hoch aufzuführen.

   So wie es sich nun von selbst verstehet, daß alle neu zuerbauende Häuser mit Ziegel gedeckt und die Schorsteine völlig aus dem Dache geführet werden müßen; so sollen auch gar keine Scheunen in der Stadt wieder angelegt und die Ställe gleichfalls mit Ziegel gedeckt werden.

   Die Anlegung und Ausführung der Feuer - Stellen, muß unter Obrigkeitlicher Aufsicht und mit möglichster Vorsicht geschehen, auch die Schorsteine nicht in hoher Kante aufgemauert, noch weniger auf selbigen Darren angeleget werden.

Die Holtz - Verbindung soll nach Vorschrift der Instruction für die Zimmerleute geschehen. Die Befriedigung der Hofstellen und anderer Zwischen - Plätze, muß entweder mit einer geklehmten, oder gemauerten Wand, oder auch einem Bretternen Gelender, nie aber mit einem Zaun gemachet werden.

   Damit nun aber auch dis alles desto genauer beobachtet und erfüllet werde; so soll einjeder, der zu bauen gesonnen ist, sich bey dem Herrn Bürgermeister Bischoff deshalb melden und von selbigen die zubebauende Stelle angewiesen, auch unter seiner Direction abgestochen werden. So wie die Streckkung der Sohlen gleichfalls unter seiner Direction und Anweisung geschehen muß.

   Wer die, auf die Art einmal und Reglements mäßig gestreckte Sohlen, nachhin eigenmächtig verrücket, oder den Zimmermann dazu gebraucht, der soll dafür nicht nur willkürlich gestraft, sondern die entstandene Irregularitaet auf seine Kosten abgeholfen, der Zimmermann aber auch dafür ernstlich angesehen und in eine Geldbuße von Zehn Rthlr. unabbittlich condemniret werden.

   Zur Sublevotion dieser Anbauenden und möglichsten Erleichterung des Wieder - Anbaues der abgebrandten Häuser, wollen Ihro Herzogl. Durchl. nach höchst dero huldreichsten Versicherung die aus der Dargunschen Ziegeley zu eigener Bedürfniß entbehrlichen Steine, den Abgebrandten gegen bloßer Erlegung des Brenn - Lohns, unentgeldlich verabfolgen laßen.

   Damit aber hiebey kein Mißbrauch und unproportionirliche Vertheilung geschehe; so ist dem Herrn Bürgermeister Bischoff von Commissions wegen aufgetragen, sich nach dem entbehrlichen Vorrath der Steine auf der Dargunschen Ziegeley, und wie viel in den ersten 4 oder 5 Jahren wohl daselbst übrig seyn könnten, zu erkundigen, hiernach eine Verhältnißmäßige Vertheilung nach Proportion der Größe der zu erbauenden Häuser, zu formiren und darnach eine specifische Anweisung demjenigen, der die Steine haben soll, zu ertheilen, als ohne welche zu Dargun gar keine Steine verabfolget werden.

   Außerdem aber soll denen Anbauenden zur Ankaufung der benöthigten Bau Materialien und Arbeits - Lohn, mit baaren Vorschüßen auf Abschlag der Bauhülfen an die Hand gegangen werden, zu welchem Ende aber eine Caution, daß der Bau binnen 2 Jahren vollführet und das Geld zu keinem andern Zweck verwandt werden soll, oder an deren Stelle eine Versicherung des Magistrats, daß er dafür einstehen wolle, bey Herzogl. Steuer - Commission eingereichet werden, so wie der zu übergebende Riß von dem Herr Bürgermeister Bischoff unterschrieben und deßen Reglementsmäßige Beschaffenheit attestiret seyn muß.

   Schließlich kam auch noch zur Sprache, daß dichte vor den abgebraqndten Häuser, als nahe am Rathhause und der Kirche, zwey mit Stroh gedeckte und bereits äußerst baufällige Häuser stehen geblieben und nicht nur die größte Feuers - Gefahr droheten, sondern auch den häßlichsten Umstand im Prospecte machten; Es wurden also die Eigenthümer dieser beyden Häuser, Nahmens Burmeister und Schultze vorgefordert, und extra Protocollum ihnen ausführliche und angemeßene Bedeutung, wegen Wegbrechung dieser Häuser gemacht, worauf sie sich endlich erklärten: wie sie bereit wären, alsdenn, wann ihnen die Hülfen, welche den Abgebrandten angedeyen sollten, auch wiederführen, und ihnen andere Plätze wieder angewiesen würden, auch Ihro Herzogl. Durchl. die Gnade hätten, ihnen etwas Holtz gnädigst zu schenken, annoch in diesem Sommer ihre Häuser abzubrechen und an deren Stelle, andere auf andere Plätze wieder zu erbauen. Commissio versicherte, wie Sie zu der gnädigsten Erfüllung diesen gemachten Bedingungen wohl Hofnung machen könnte. Sie aber davon zuvor unterthänigst referiren würde, worauf sie alsdenn mit nähere Resolution versehen werden sollten.

   Womit gegenwärtiges Protocollum geschloßen worden.

   Actum ut supra                                 In fidem

                                                       J C Bischoff

                                                        qua Noatr."

 

 

   Beim Neuaufbau des abgebrannten Stadtteiles wurde nun also vieles verändert; Markt und Straßen wurden verbreitert, die Häuser einheitlich nach Höhe und Lage eingeteilt, am Markt mußten zweistöckige, an der Klosterstraße einstöckige Häuser stehen.

   Der Magistrat wurde von der Landesregierung aufgefordert, "die Anlage einer Ziegeley noch in diesem Sommer (1778) wircksam zu veranstalten". Daraufhin bemühte man sich ernsthaft einen Ziegeleibetrieb in´s Leben zu rufen:

 

   "Actum Nienkalden in Curia d 24 Apr. 1778

   In Gegenwardt Bürgermeister Rath und des gesamten Ausschusses

   Nachdem Magistratus nach vorgehabter Berathschlagung und reiffer Überlegung mit der worthabenden Bürgerschafft und dessen erfolgter, durch ihre eigenhändige Nahmensunterschrift bestätigten, Einwilligung, so wol zur Erleichterung des wieder Anbaues der abgebrandten Stellen als auch zur gäntzlichen Wegschaffung der gesamten Strohdächer, der Entschließung geworden, und für vorzüglich zuträglich gefunden, eine eigene Ziegeley, die mit Torff brenne anzulegen. So hatte man zu vor besonders nötig gehalten sich durch Werkverständige eine hinlängliche Überzeugung zu verschaffen, ob auch der erforderliche Torff und Ziegel - Erde vorhanden wäre, welches man denn auf viele Jahre versichert, und da durch alle weitere Bedenklichkeiten und Hindernisse aus dem Wege geräumet worden.

   Wie nun der gegenwärtige Ziegeler Vick sich als Pächter der Ziegeley angegeben auch Erde und Torff selbst fleißig visitiret auch alles völlig gut und hinlänglich vorrätig gefunden zu haben versicherte; So ist mit dem selben heute die sub Lit A anliegende Punctation errichtet worden, aus welcher dem nächst der vollständige Contract gefertiget und solcher bis dahin gleiche Verbindlichkeit haben solle, womit gegenwertiges Protocollum geschlossen, ut supra

   Friederich Bischoff Bgst.

   J D Clasen Bgstr

   Bernhard Bremer

   Hinrich David Justus

   Jacob Schwartz

   Christoffer Engell

   Johan Anderß

   Jochim Dammann

   Jochim Lüders

   Johann Conrath

   Jochim Stüdemann

   Jochim Brauer"

 

 

 Zeichnung zum Brandt von 1777

 

Zeichnung zum Brandt von 1777

 

 

Im PDF - Format kann aufgerufen werden:

[Zeichnung zum Brand von 1777]