Wasserversorgung in früheren Zeiten

 

Wolfgang Schimmel

 

Nach der Stadtgründung 1281 mußte natürlich auch an die Trinkwasserversorgung gedacht werden. In jeder Ecke des quadratisch angelegten Marktplatzes gab es einen Brunnen, aus welchem die anliegenden Einwohner das benötigte Wasser mit Eimer und Seilwinde schöpfen konnten.

 

Bei der Marktplatzgestaltung 2011 wurde nördlich des Kirchturms an der Einfahrt zur Klosterstraße sogar eine ehemalige Zisterne festgestellt, von welcher das verwendete Holz aus der Zeit um 1240 stammte! Die Zisterne ist also schon vor der Stadtgründung von den damaligen Bewohnern des slawischen Dorfes Bugelmast erbaut worden.

 

Bevor auf die Trinkwasserversorgung eingegangen werden soll, noch einige Gedanken zu den Abwässern. Im Mittelalter war das Verständnis für öffentliche Hygiene meist wenig ausgeprägt. Das Regenwasser vermischt mit Kot, Urin, Abfällen und tierischen Exkrementen floß über die Rinnsteine an den Straßen in Abzugsgräben in den der Stadt umgebenen Wallgraben und landete schließlich in der Peene. Das war besonders im Sommer eine übel riechende Angelegenheit. Die Jauche und der Mist aus den Viehställen sowie andere Abfälle landeten in Senkgruben hinter dem Wohnhaus. Daneben befand sich der sogenannte Abtritt (Toilettenhäuschen, in alten Schriften auch „Privet“ genannt), von denen die menschlichen Exkremente in Eimern oder direkt in die Senkgrube, bzw. Dunggrube fielen.

Die steigende Einwohnerzahl und das enge Zusammenleben von Mensch und Tier in der Stadt führte zur Verschmutzung des Untergrundes und des Grundwassers. Daher war es eine gesundheitliche Katastrophe, daß das Trinkwasser aus Brunnen entnommen wurde, in deren Nähe es zahlreiche Dunggruben gab, deren Jauche in das Erdreich gelangte.

Es war lebensgefährlich, nicht abgekochtes Wasser zu trinken. Immer wieder kam es zu Epidemien und schweren Krankheitsfällen.

 

Man kann wohl davon ausgehen, daß die städtischen vier Marktbunnen bis zum Ende des 17. Jahrhunderts ausreichten, danach aber ab dem 18. Jahrhundert weitere Brunnen im Stadtgebiet eingerichtet wurden. Diesen neu erbauten Brunnen waren anliegende Wohnhäuser zugewiesen, von deren Bewohnern quartalsweise ein Beitrag (Pumpengeld) für die Erhaltung und Reparatur zu zahlen war. Erstmals haben wir von 1765 eine Nachricht davon, daß die beiden Stadtsprecher eine Aufstellung machten, nach welcher jeder Einwohner quartalsweise Geld zu den Brunnen geben sollte.

 

Aus einem Protokoll vom 7.5.1784 erfahren wir zu diesem Thema:

 

„Es wurde heute von dem worthabenden Bürgermeister zu einer zufaßenden Beschließung vorgetragen: daß

1. erstlich bekanntlich der Brunnen in der sogenannten Krummen Straße bey Jürgen Zingelmanns Hause eingestürtzet wäre und dazu das Fundament dieses neuen Hauses beschädiget hätte, deßen Wiederherstellung um so schleuniger nothwendig wäre, als sich in der gantzen Gegend nicht mehre Brunnen befänden und zu deßen Fertigung sich einige Leute aus Gielow gemeldet und hier befänden, die denselben tüchtig zu machen versprochen, mit welchen also eine Behandlung zu treffen, zu versuchen sey. Daß

2. der Brunnen in der Malchinschen Straße gleichfals der Einsturtz drohe, wodurch das Haus des Kaufmanns Sassenhagen, wenn solches erfolgen sollte, noch größeren Schaden leiden würde, es mithin eben so nothwendig seyn dürfte, daß selbiger aufgenommen und neu gemachet würde.

Nach geschehener Beratschlagung ward hierauf beschloßen

ad 1 et 2, daß die Brunnen allerdings herzustellen und desfals mit den Leuten aus Gielow unverzüglich der Accord zu machen wäre, daß selbige mit der Arbeit anfingen und fortführen.“

 

 

Johann Röpke (geb. im April 1756 in Warnkenhagen, gest. 27.1.1833 in Neukalen) war der erste Pumpenmacher in Neukalen. Er zog 1799 – wohl aus Pohnstorf kommend - in unsere Stadt und begann mit dem Aufbau von Schwengelpumpen in Holzausführung. Holzröhren wurden im Niederdeutschen als „Piepen“ (Pfeifen) bezeichnet. Daher nannte man seinen Beruf im Volksmund auch „Piepenmaker“ (Pfeifenmacher). Er wohnte in der Wallstraße Nr. 33.

Seine Söhne, Friederich Röpke (geb. 8.11.1798 in Pohnstorf, gest. 15.1.1834 in Neukalen) und Johann Friedrich Michael Röpke Wallstraße 33 (geb. 17.11.1808 in Neukalen, gest. 8.3.1877 in Neukalen) führten das Geschäft weiter.

Carl Ernst Theodor Röpke (geb. 17.5.1847 in Neukalen), der Sohn von Johann Friedrich Michael Röpke, setzte das Handwerk in der Wallstraße 33 anfangs fort. Da aber die hölzernen Pumpen zu dieser Zeit nach und nach durch gußeiserne Pumpen ersetzt wurden, deren Aufbau von Schmiedemeistern und Schlossern vorgenommen wurde, gab Carl Röpke seinen Beruf auf und zog um 1914 nach Gülitz, wo er eine Büdnerei übernahm.

 

Über die städtischen Brunnen und Pumpen ist im Stadtreglement von 1806 festgelegt:

„Die Brunnen und Wasserpföste sind stets in gutem Stande zu erhalten, worauf hauptsächlich der erste Rathmann, der erste Stadtsprecher, und die beiden Kämmereybürger zu sehen haben, und da die Reparatur mehrerer Brunnen verfassungsmäßig von dem dazu gehörenden Hausbesitzer, gegen Verabreichung der benöthigten Materialien von Seiten der Stadt beschaft werden müssen; so ist genau darauf zu halten, daß dergleichen Reparaturen nicht unterbleiben, und daß kein Einwohner sich seiner Pflicht dabei entzieht.“

 

[Die im Text fettgedruckten Nummern beziehen sich auf die Brunnenstandorte, die auf der beigefügten Karte verzeichnet sind.]

 

Den folgenden Protokollen können wir entnehmen, daß die alten Ziehbrunnen nach und nach eine hölzerne Pumpe bekamen:

 

Ratsversammlung vom 29.4.1811:

“1. eine bey dem Brunnen hinter dem Rathhause (1) bey dem Hause des Viertelsmanns Lübcke sowohl an der Schlenke als an dem Eimer und der Ziehkette erforderliche Hauptreparatur

ad 1. Es soll in dem gedachten Brunnen ein Pumpenposten errichtet und die dazu erforderlichen Kosten, deren genaueste Behandlung so wie überhaupt die Besorgung dieser Angelegenheit dem Herrn Sen. Dolberg committirt wird, aus der Stadtcämmerey genommen werden.

Die demnächstige Erhaltung dieser Pumpe liegt aber wie sonst den Nachbarn, welche Waßer daraus holen ob.”

 

„Protocollum gehalten Neukalden den 16. August 1813

in Gegenwart

des Herrn Bürgermeisters Petri

des Herrn Senators Schumacher

im Beisein

der beiden Stadtsprecher Clasen und Stüdemann

der Viertelsleute Lübcke, Bremer, Rost u. Kasch

des Cämmereybürgers Salchow

der Ausschußbürger Sontag u. Lückstaedt

a me subscripto

Der Herr Senator Schumacher trug darauf an, daß der Brunnen unten in der Amtsstraße (9) weil er durchaus verfallen und die Kosten der Ausbeßerung eben so hoch sich belaufen dürften, als wenn dieser Brunnen zu einer Pumpe eingerichtet wird, so wurde beschloßen

daß eine neue Pumpe sobald wie möglich gesezt werden sollte.

Actum ut supra

     in fidem

    J F Müller

 

 

22.8.1817:

„3. Der Brunnen bey Lembcke (11) sey wegen Verfalls und deshalb möglicher Gefahr bereits abgenommen und er frage sich ob wiederum ein Soot oder eine Pumpe hingesezt werden solle.

Conclusum eine Pumpe und zwar eine eichene zu welcher das Holz aus Städtischer Forst zu nehmen ist.“

 

Aus dem Ratsprotokoll vom 1.11.1824:

„c) daß die Pumpe am Markt vor dem Kaufmann Engelschen Hause (2) schon seit mehreren Jahren kein Wasser gegeben habe und daß es daher zweckmäßig sey, solche zu verschütten. Besprochen

Conclusum

Es soll auf dem Mindestbot gebracht werden

a) die Steine herauszuholen

b) die Grube zu verschütten

und zwar so bald wie möglich.“

 

Aus dem Ratsprotokoll vom 25.8.1847:

„3.  Die Reparatur der Pumpe an der Ringmauer bei Schustermeister Sohn (10).

Die sofortige Wiederherstellung des bereits verfallenen Brunnens, welcher nach den Kostenanschlag des Pumpenmachers Roepcke 38 Rthlr. betragen soll, wurde beschlossen und soll das Holz dazu fordersamst bereitet werden.

5.    Die Anlegung einer Pumpe in der Vorstadt an der Teterower Landstraße (14) (gemeint ist die heutige Bahnhofstraße).

Man erkannte selbige durchaus für nothwendig um so mehr, als bei der alljährlich zunehmenden Anzahl neuer Bauten in dieser Vor­stadt das Wasser sehr entbehrt wird. Die paßlichste Stelle zur Anlegung der Pumpe schien der Garten des Schustermeisters Stüde­mann zu seyn, welcher auf desfallsige Ladung auch erschien und sich zur Abtretung der etwa erforderlichen Fläche bereit erklär­te, jedoch den ganzen Garten ungerne veräussern wollte. Der Vier­telsmann Meyer ist daher beauftragt, baldigst an Ort und Stelle sich zu verfügen und von der Ecke des Penzlinschen Hauses in ge­rader Linie, die Stelle in dem gedachten Garten, wo die Pumpe an der Straße zu stehen käme, abzustecken und sowohl die Größe des ganzen Gartens, wie auch der abzutretenden Fläche zu vermessen.“

 

Zu einer Beschwerde der Witwe Krüger über die Verlegung einer öffentlichen Pumpe vor ihrem Haus (Markt 2) (3) schrieb der Magistrat am 3.8.1863:

 

„Die vom Markte ab nach Osten nach dem so genannten Amtsthore hin­laufende Straße befand sich in solchem schlechten Zustande, daß im Frühling d. J. die Neudämmung derselben beschlossen wurde, zumal diese Straße in Zukunft die Hauptstraße zu unserem anzulegenden Hafen werden soll. Beinahe in der Mitte vor der Straße, wo selbige vom Markte abgeht, befand sich ein öffentlicher Brunnen mit hölzerner Schlenke, welcher in dem bisherigen Zustande dort nicht verbleiben konnte, weil die Passage mit Fuhrwerk sehr dadurch erschwert werden u zu Unglücksfällen Veranlassung geben würde. Der Brunnen wurde einer genauen Untersuchung unterzogen, wobei sich die schlechte Beschaffenheit der Kiste herausstellte u nun mit dem Bürgerausschusse beschlossen, diesen Brunnen zuzudecken u ganz eingehen zu lassen.

Auf die Bitte derjenigen Einwohner, welche aus diesem fraglichen Brunnen das Wasser holen, darunter sich auch die Wittwe Krüger befindet, de 5/6 Junius d.J. wurde die Ausbesse­rung des Brunnens vorgenommen u die Zudeckung desselben sowie die Versetzung der Laufröhre nach dem sehr breiten Trottoir vor dem Krügerschen Hause beschlossen, demnächst auch in Ausführung gebracht, wodurch eine bequeme u breite Einfahrt zur Amtsstraße gewonnen wor­den.

Indem wir in der Anlage B einen Situationsplan submissest vorle­gen, erlauben wir uns dazu nachstehende Bemerkungen

1.    Der frühere Pumpenpfosten befand sich in der Mitte zwischen dem Krügerschen Hause u dem Trottoirrinnstein des Matzschen Hauses, von jeder Seite gleich 17 Fuß entfernt. Rechnet man davon den Durchmesser des Brunnens von 6 Fuß u die um den Brunnen früher befindliche hölzerne Schlenke von 2 Fuß im Durchmesser nach jeder Seite hin mit der Hälfte von 4 Fuß ab, so ergab sich ein für Fuhrwerke zu passirender Weg von 13 Fuß Breite nach der Schmidt Matzschen Seite hin.

Von dem Brunnen sind nun 3 Fuß des Mauerwerks abgetragen und ist die Brunnenöffnung mit 8zölligen eichenen Planken zuge­deckt, demnächst mit Lehm u Steinpflaster verschlossen, so daß in Zukunft jeder schwere Lastwagen darüber passiren kann.

2.    Von dem in der Mitte des Brunnens stehenden Saugrohr ist nun eine 10 Fuß lange Leite, 3 Fuß tief in der Erde, nach dem Krü­gerschen Hause zu gelegt u darauf der Pumpenpfosten unmittel­bar am Rinnstein aufgestellt, welcher 7 Fuß, nicht 5 Fuß, von dem Krügerschen Hause entfernt ist.

3.    Die Ausflußtülle ist marktwärts angelegt, so daß im Winter beim starken Froste das etwanige Eis weiter vom Hause entfernt bleibt, allemal hat das Wasser von der Pumpe ab im Rinnstein ein sehr starkes Gefälle, daher die Anhäufung von Eis sich nicht befürchten läßt. Der Pumpenschwengel ist dicht am Rinn­stein angebracht, so daß dadurch eine Beengung des Trottoirs nach dem Krügerschen Hause zu nicht stattfinden kann.

4.    Vor dem Krügerschen Hause im Trottoir stehen zwei Linden, wovon die eine 4 1/2 Fuß und die andere 5 Fuß vom Hause entfernt, also näher wie der Pumpenpfosten u der Passage auf dem Trot­toir hinderlich.

5.    Das Trottoir vor dem Krügerschen Hause ist nach der veränder­ten Lage des Pumpenpfostens etwas abgerundet und bei dem Punk­te A. des Situationsplans 5 Fuß, bei B. vor der Hausthüre 10 Fuß, bei C. an der Ecke nach der Amtsstraße zu 4 1/2 Fuß breit.

6.    Daß der Pumpenpfosten so ziemlich vor der Mitte des einen Fensters zu stehen gekommen, ist deshalb geschehen, weil die Krü­ger solchen Wunsch gegen mich den submissest unterschriebenen Rathmann Reinhardt ausgesprochen, um das im Winter zu erwar­tende Eis nicht zu nahe vor der Hausthüre zu haben, indem sonst der Pfosten zwei Fuß näher nach der Linde zu zwischen den beiden Fenstern gesetzt wäre.

Ein besonderes Recht irgend einer Art am Trottoir steht dem Hauseigenthümer bekanntlich nicht zu, da dasselbe eine res publica ist und haben nach § 9 der unterm 2 März 1853 genehmigten hiesigen Trottoirordnung die Kosten der Einrichtung des Trottoirs die be­treffenden Hauseigenthümer zu berichtigen. Bei der jetzigen vorge­nommenen theilweisen neuen Pflasterung des Trottoirs vor dem Krüger­schen Hause sind die dadurch erwachsenen Kosten aus der Stadtkasse bezahlt.

Daß durch die Versetzung des Pumpenpfostens nach dem Trottoir hinauf dem Krügerschen Hause durchaus kein Nachtheil erwachsen kann, haben der Bauconducteur Prahst zu Dargun u der Maurermeister Bentin hieselbst erklärt. Das Trottoir bleibt allemal für die Passage breit genug u werden die Gäste aus der Krügerschen Schenke Platz genug ha­ben, um vorbei zu kommen, zumal nach § 1 der Trottoirordnung die Trottoirs in der Regel nur 5 bis 6 Fuß breit sein sollen, mithin wir in substrata berechtigt waren, das Trottoir an der betreffenden Stelle noch schmaler anzulegen.“

 

Die Witwe Krüger, geb. Kosegarten gab keine Ruhe, und so schrieb der Magistrat etwas später:

„Querulantin hat überall kein Eigenthum an dem vor ihrem Hause befindlichen Trottoir, denn durch die Einrichtung der Trottoirs wird nur eine bequeme Benutzung der Straßen für Fußgänger bezweckt u ist keineswegs dieser Theil der Straße dem privativen Eigenthum der anliegenden Hausbesitzer überwiesen. Das Trottoir ist eine res pub­lica. Die Bestimmung über die Einrichtung des Trottoirs hängt ledig­lich von dem Ermessen des Magistrats ab, und muß auch davon abhän­gen, weil sonst niemals ein regelmäßiges Trottoir hergestellt werden kann, indem die Wünsche der betreffenden Hauseigenthümer verschieden sind. Bei der neuen Pflasterung der Amtsstraße vernothwendigte sich die Verlegung der vor dem Eingang derselben vom Markte zu befindli­chen Pumpe u hat der Pumpenpfosten zweckmäßig nur so wie geschehen verlegt werden können. Zuerst hat zu mir dem submissest unterzeichneten Rathmann Reinhardt die Krüger vor ihrem Hause den Wunsch aus­gesprochen, den Pumpenpfosten, so wie jetzt geschehen, versetzt zu haben, demnächst aber gegen die ganze Änderung der Pumpe protestirt, auf welche Protestation bei der Nothwendigkeit der Verlegung keine Rücksicht genommen werden konnte. Daß der Pumpenschwengel die Passa­ge zwischen Haus u Pumpe verengt, ist durchaus nicht der Fall, da der Pumpenschwengel nicht nach dem Hause zu, sondern nach Westen zu geht. Durch die auf dem Trottoir befindlichen beiden starken Linden von je circa 15 Zoll im Durchmesser wird aber die Passage beengt und werden wir in Grundlage der Trottoirordnung erforderlichen Falls de­ren Entfernung verfügen. Wird die Passage für die Fußgänger durch die Bank beengt, so darf solche nach § 6 der hiesigen Trottoirord­nung dort nicht aufgestellt werden. Weiter nach Osten zu kann der Pumpenpfosten nicht angelegt werden, indem dann das Wasser nach der Amtsstraße zu, also eine ganz andere Richtung als bisher, nehmen und über den Hof u den Garten eines Bürgers fließen würde ...“

 

 

Als 1892 eine regierungsseitigen Überprüfung der damaligen 11 städtischen Brunnen erfolgte, wurde festgestellt, daß nur 2 Pumpen einigermaßen brauchbares Trinkwasser hergeben.

 

Aus dem Jahre 1910 liegt uns ein ausführlicher Bericht über die Trinkwasserqualität vor:

 

„Bericht über die dem allgemeinen Gebrauch dienenden Einrichtun­gen für Versorgung mit Trink- und Wirtschaftswasser und für Beseiti­gung der Abfallstoffe der Stadt Neukalen.

Mit 15 Anlagen und Stadtplan.

Neukalen erstreckt sich auf einer Bodenerhöhung mit Senkung nach der Peene zu.

Die Einwohnerzahl beziffert sich auf 2300. Die Stadt hat in Nach­weis des angeschlossenen Stadtplans zur Beschaffung von Trink- und Wirtschaftswasser eine verhältnismäßig große Anzahl von Brunnen, zeigt auch günstige Bodenverhältnisse zur Gewinnung von gutem Trinkwasser.

Außer den 15 öffentlichen Brunnen 1) sind nach Angabe noch 30 Privatbrunnen vorhanden, die mit geringen Ausnahmen gutes Trinkwasser liefern sollen.

 

1) Es waren folgende Brunnen: 1, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17.

 

Die Bodenverhältnisse zeigen fast durchgängig unter der Humusschicht Lehm und Sand und befindet sich die wasserhaltige Schicht in einer Tiefe bis 8,00 m.

Sämtliche öffentliche Brunnen sind Kesselbrunnen von denen 2 Brunnen einen Ring von Felsen zeigen, die Kessel der übrigen Brunnen sind größtenteils mit Ziegel teils mit Zementringen ausgesetzt. Der Felsenbrunnen in der Malchiner Straße ist bis auf die Torfschicht durchbohrt, vermutlich ist infolgedessen das Wasser nicht schmack­haft, auch ist das Wasser des Brunnens am Krankenhausgarten durch Einfluß des nebenliegenden Abflußgrabens von schlechtem Geschmack und Geruch, außerdem ist das Wasser in dem Brunnen der Forsthofstraße und Wasserstraße nicht einwandfrei und wird die weitere Be­nutzung dieser 4 Brunnenanlagen von dem Ergebnis einer Analyse ab­hängig zu machen sein.

Die Abführung der Überlaufwasser an den Pumpen geschieht in die Straßenrinnen, imgleichen der Abwässer, dieselben gelangen dann weiter in offenen Gräben zur Peene. Die Abwässer der Wasserstraße wer­den vorerst noch durch ein Siel aufgenommen, bevor sie dem Schäferteich von diesem der Peene zugeführt werden.

Eine geregelte Abfuhr besteht nicht, es wird vielmehr, dem Charakter der kleinen Ackerbau treibenden Stadt entsprechend, der Dung von den Dungstätten nach Bedarf auf den Acker gefahren. Die Dungstätten findet man nicht überdeckt und nicht eingefriedigt, die Aborte über oder neben ihnen. Zur Erleichterung oftmaliger Beseiti­gung der Fäkalien auf den Dungplatz ist die Beschaffung von Eimern unter den Abortssitzen zu empfehlen und verlangt die Aufnahme von Fäkalien hinreichend große und ausgemauerte Dungbehälter; bei größe­ren Wirtschaften ist noch ein wasserdichter Behälter zur Aufnahme der Jauche hinzuzufügen. Nur hiernach wird sich eine Sauberkeit auf den Höfen ermöglichen und werden die Herdstätten von Krankheiten sich einschränken lassen.

Durch Zurückhalten der Abfälle auf den Dungplätzen wird eine wesentliche Besserung der Abwässer erreicht, immerhin wird eine Fürsorge der durch die in den Niederungen zur Peene führenden offenen Gräben und des Ratsteiches bezüglich oftmaliger Reinigung, zu beob­achten sein.

                                           Rostock, den 29. Oktober 1910 

                                                      gez. Schlosser

                                           Malchin, den 31. Oktober 1910 

                                                      gez. Dr. Dannien

 

 

Das Großherzogliche Justiz - Ministerium in Schwerin schrieb am 7. November 1910 an den Neukalener Magistrat:

 

„Großherzogliches

Justiz - Ministerium.                      Schwerin i. M., den 7. November 1910

An den Magistrat zu Neukalen

Unter Bezugnahme auf das Reskript vom 4. Dezember v. Js. teilt das unterzeichnete Ministerium dem Magistrat den von der Kommission erstatteten Bericht vom 29/31. v. Mts., betreffend die sanitären Verhältnisse der Stadt, in Abschrift mit den zurückzugebenden Anla­gen hierneben zur berichtlichen Erklärung und mit der Aufforderung das Wasser der darin bezeichneten 4 öffentlichen Brunnen im Institut für öffentliche Gesundheitspflege in Rostock auf seine Brauchbarkeit untersuchen zu lassen und die Untersuchungsergebnisse hierher vorzulegen. Ebenso wolle der Magistrat die Untersuchungsergebnisse über die letzte Untersuchung des Wassers der übrigen öffentlichen Brunnen vorlegen.

Nach den Ausführungen des Kommissionsberichts über die Abfallstoffbeseitigung erscheint für die Stadt Neukalen der Erlaß einer Satzung, betreffend die Anlage von Aborten und Dunggruben, nach dem Vorbilde anderer mecklenburgischer Städte - z. B. Stavenhagen - er­forderlich.

Das unterzeichnete Ministerium sieht den bezüglichen bericht­lichen Vorlagen des Magistrats entgegen.

Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium,

Abteilung für Medizinal - Angelegenheiten.“

 

 

Bürgermeister Barten vermerkte zu diesem Schreiben:

 

„1.  In der heutigen Ratssitzung ist beschlossen, den Erlaß einer Verordnung betr. Anlage von Dunggruben u. Aborten ins Auge zu fassen.

2.    Zu schreiben an Magistrat in Stavenhagen um Uebersendung einer Satzung zu ersuchen.

3.    Aus den Pumpen in der Malchinerstraße, beim Krankenhaus, am Forsthof sowie an der Wasserstraße sind Proben zu entnehmen u. sofort nach Entnahme die einzelnen Flaschen zu versiegeln."

 

Die Untersuchungsergebnisse führten dazu, daß die Pumpen in der Malchinerstraße (5) und im Krankenhausgarten (16) stillgelegt wurden.

 

Im November 1911 schickte der Magistrat erneut Wasserproben von den 15 öffentlichen Pumpen in der Stadt nach Rostock. Die Antwort vom 8.12.1911 fiel nicht sehr positiv aus. Daraufhin wurden die Brunnen vom Klempnermeister Stein gereinigt. Aber auch danach war die Wasserqualität nicht besser.

 

Die Untersuchungsergebnisse von Wasserproben der 15 öffentlichen Pumpen vom 30.7.1912 enthielt folgende Bemerkungen:

 

„1. Pumpe beim Rathaus (1)

für Trink- und Wirtschafts­zwecke nicht zu benutzen

 

2. Pumpe beim Schulhaus (13)

für Trink- und Wirtschafts­zwecke nicht zu benutzen

 

3. Pumpe in der Klosterstraße (10)

Ich rate den Brunnen zu beseitigen.

 

4. Pumpe auf dem Markt bei Mamerow (4)

für Trink- und Wirtschafts­zwecke nicht zu benutzen

 

5. Pumpe in der Amtsstraße (9)

für Trink- und Wirtschafts­zwecke nicht zu benutzen

 

6. Pumpe auf dem Forsthofe (12)

für Trink- und Wirtschafts­zwecke nicht zu benutzen

 

7. Pumpe in der Wallstraße bei Heese (zur Rektorstraße hin) (8)

gut

 

8. Pumpe in der Rektorstraße bei Ladendorf (7)

für Trink- und Wirtschafts­zwecke nicht zu benutzen

 

9. Pumpe in der Krummenstraße (6)

für Trink- und Wirtschafts­zwecke nicht zu benutzen

 

10.  Pumpe in der Malchinerstraße (5)

unbrauchbar

 

11. Pumpe in der Wasserstraße (11)

für Trink- und Wirtschafts­zwecke nicht zu benutzen

 

12.  Pumpe in der Bahnhofstraße (14)

für Trink- und Wirtschafts­zwecke nicht zu benutzen

 

13.  Pumpe in der Chausseestraße (bei Tübbicke) (15) 

Mängel

 

14. Pumpe beim Krankenhaus (16)

1912 stillgelegt

 

15.  Pumpe auf dem Hofe des Kranken­hauses (17) 

Vorsicht geboten. Abkochen!“

 

Auf Grund dieser sehr schlechten Beurteilung der Trinkwasserqua­lität sollten Tiefrohrbrunnen gebaut werden. Zuerst wurde Anfang Februar 1913 ein Tiefrohrbrunnen beim Schulhof (13), etwa 15,5 m tief, gebaut. Das Wasser dort war aber sehr eisenhaltig.

 

Auf der Stadtverordnetenversammlung am 26.6.1913 wurde beschlossen, daß neue Bohrbrunnen angelegt werden „in der Gegend bei Kauf­mann Harder (9), in der Teterowerstraße etwa in der Mitte beim Wiegert´schen Hause (14), in der Malchinerstraße in der Nähe beim Schuhmacher Soll´schen Hause (5), in der Klosterstraße in der Gegend bei Sohn (10) und in der Wasserstraße in der Nähe des Hauses der Witwe Zander (11)“.

 

 

Einige Ergebnisse der Wasseruntersuchungen:

 

„Landesgesundheitsamt                            Rostock, den 11. Juli 1913

Die Untersuchung der am 2. Juli 1913 von dem Magistrate der Stadt Neukalen eingelieferten Probe Wasser bez. 2.) Pumpe auf dem Schulplatze (13) hat nachstehendes Ergebnis geliefert.

 

Aussehen: farblos, fast klar, schwach alkalisch, bedeutender gelbbrauner feiner Bodensatz (Eisenoxyd, 26,6 mg pro Liter, Spur feinen Sandes)

Geruch: 0

Gelöste feste Bestandteile: 1256,0

Chlor (Cl): 194,0

Salpetersäure (N205): Spur

Salpetrige Säure (N203): 0

Ammoniak (NH3): 0

Verbrauch an Sauerstoff zur Oxydation

       der organischen Stoffe: 2,59

Eisen (Fe): 27,6

Schwefelsäure (S03): viel

Härtegrade:  - -

Blei (Pb): 0

Zink (Zn): 0

Zinn (Sn): 0

Beurteilung:

Durch Schütteln mit Luft und nachfolgende Filtration wurde das Wasser klar und enthielt nur noch Spuren von Eisen.

Das Wasser hat, abgesehen vom Eisengehalte, ungefähr die gleichen Eigenschaften, wie sie bei der ersten Untersuchung im Februar ds. J. gefunden wurden. Die Menge des im Wasser enthaltenen Eisens ist dagegen von 16,2 auf 27,6 mg pro Liter gestiegen.

Das Wasser ist wegen seines Eisenreichtums nur nach erfolgter Enteisung für Trink- und Wirtschaftszwecke brauchbar.

Für zukünftige Begutachtungen bitte ich um Angabe der beim Bau des Brunnens gefundenen Bodenschichten nach Art, Reihenfolge und Mächtigkeit.                                                   Pfeiffer

 

 

„Landesgesundheitsamt                            Rostock, den 11. Juli 1913

Die Untersuchung der am 2. Juli 1913 von dem Magistrate der Stadt Neukalen eingelieferten Probe Wasser bez. 4.) Pumpe auf dem Markte bei Mamerow (4) hat nachstehendes Ergebnis geliefert.

Aussehen: klar, farblos, schwach alkalisch, graue Flöckchen (Spur Eisen, Sandkörnchen, Detritus)

Geruch: 0

Gelöste feste Bestandteile: 1136,0

Chlor (Cl): 112,0

Salpetersäure (N205): 33,0

Salpetrige Säure (N203): 0

Ammoniak (NH3): Spur

Verbrauch an Sauerstoff zur Oxydation

       der organischen Stoffe: 4,08

Eisen (Fe): angedeutet

Schwefelsäure (SO3): reichlich

Härtegrade:  - -

Beurteilung:

Das Wasser stammt aus verunreinigten Bodenschichten. Da jedoch Zeichen frischer Verunreinigung desselben z.Z. nicht nachweisbar sind, kann es für Trink- und Wirtschaftszwecke verwendet werden, wenn die ganze Brunnenanlage Gewähr dafür bietet, dass eine Verun­reinigung des Wassers von aussen her unmöglich ist.

                                                                                          Pfeiffer“

 

 

„Landesgesundheitsamt                            Rostock, den 11. Juli 1913

Die Untersuchung der am 2. Juli 1913 von dem Magistrate der Stadt Neukalen eingelieferten Probe Wasser bez. 7.) Pumpe in der Rektorstraße bei Heese (8) hat nachstehendes Ergebnis geliefert.

Aussehen: klar, farblos, schwach alkalisch, geringer gelbweisslicher Bodensatz von Eisenoxyd.

Geruch: 0

Gelöste feste Bestandteile: 964,0

Chlor (Cl): 111,0

Salpetersäure (N205): 86,0

Salpetrige Säure (N203): angedeutet

Ammoniak (NH3): 0

Verbrauch an Sauerstoff zur Oxydation

                   der organischen Stoffe: 2,82

Eisen (Fe): 0,25

Schwefelsäure (SO3): reichlich

Härtegrade: - -

Beurteilung:

Das Wasser stammt aus von Alters her verunreinigten Bodenschichten, enthält mehr gelöste, feste Bestandteile, Chlor und salpetersaure Salze, wie bei der letzten Untersuchung im Vorjahre gefunden wurden, und zeigt jetzt Spuren frischer Verunreinigung. Ich rate den Brunnen durch einen Sachverständigen prüfen und gegebenenfalls in Stand setzen zu lassen. Nach beschaffter Reparatur des Brunnens er­bitte ich eine neue Probe Wasser zur Nachuntersuchung.

                                                                                          Pfeiffer“

 

 

Das Großherzogliche Justizministerium schrieb unterm 17.2.1914 an den Magistrat in Neukalen:

„Der Magistrat wird zur Vermeidung verschärfter Verfügung aufgefordert, den Bericht darüber, ob nunmehr durch Anlage von Tiefrohrbrunnen die Mißstände in der Wasserversorgung der Stadt beseitigt sind, binnen längstens 2 Wochen vorzulegen.“

 

Daraufhin berichtete der Magistrat:

 

„Außer dem Tiefrohrbrunnen auf dem Schulplatz sind bisher weitere Brunnen noch nicht fertig geworden, da die an 4 weiteren Stellen gemachten Versuche erfolglos verlaufen sind. Zur Zeit und schon seit November v. Js., soweit die Arbeiten nicht wegen Frostes unterbrochen werden mußten, wird an der Herstellung eines Tiefrohrbrunnens in der Bahnhofstr. gearbeitet. Obgleich die Bohrung schon bis annähernd 80 m in die Erde hinein erfolgt ist, ist bis jetzt brauchbares Wasser noch nicht gefunden. Der Unternehmer will aber noch weiter bohren. Mehr als 1 Brunnen können zu gleicher Zeit nicht in Angriff genommen werden, da der Brunnenbauer Stein 2) hieselbst, den wir mit diesen Arbeiten beauftragt haben, die erforderlichen Gerätschaften, deren Anschaffung mit nicht unerheblichen Kosten verknüpft gewesen ist, nur einmal besitzt.

 

2Otto Fritz Julius Stein, geb. 22.5.1873 in Neukalen, gest. 16.10.1948 in Neukalen, wohnte in der Wilhelm-Pieck-Straße 10.

 

In der letzten Rat- und Bürgersitzung ist zur Aufstellung eines Nutzungsentwurfes betr. die Anlage von Aborten und Dunggruben eine Kommission gewählt worden, welche dem Magistrat und B. Ausschuß zunächst weitere Vorschläge machen soll. Wegen des erheblichen Umfanges der Viehzucht für die hiesige Stadt wird, wenn Härten vermieden werden sollen, die Aufstellung eines solchen Entwurfes erst möglich sein nachdem eine örtliche Prüfung der in Betracht kommenden Höfe vorgenommen sein wird. Da wir aber z. Zt. mit den überaus umfänglichen Vorarbeiten für die Einkommen- und Ergänzungssteuer - Erhebung vollauf zu tun haben, bitten wir, uns mit der Einreichung des erforderten Entwurfs noch auf einige Zeit zu befristen.

N. 25.2.14“

 

 

Im März 1914 sollte neben dem vorhandenen Brunnen in der Bahnhofstraße ein neuer Brunnen angelegt werden. Die Arbeiten wurden aber abgebrochen, da man keinen Erfolg sah, und außerdem erste Stimmen sich für eine zentrale Wasserversorgung aussprachen. Klempner­meister Stein wurde mit 500 Mark entschädigt.

Die Stadtverordnetenversammlung am 23.5. 1914 lehnte jedoch eine zentrale Wasserversorgung ab. Man wollte trotz schlechter Wasserqualität bei den alten Pumpen bleiben:

 

„Protokoll gehalten im Rathause zu Neukalen am 23. Mai 1914

unter Leitung

des Herrn Bürgermeisters Barten,

in Gegenwart

des Herrn Senators, Kommissionsrats Kossow,

des Herrn Senators, Brinckmann,

sowie des Bürgerausschusses

Zu  Punkt 7 der Tagesordnung erklärte der Bürgerausschuss, dass er die Anlage einer Wasserleitung niemals bewilligen könne aus fol­genden Gründen:

Er sei der Ansicht, dass das Wasser aus den jetzigen Pumpen völlig genüge, und dass in der Stadt und der näheren Umgebung geeignetes Wasser nicht gefunden werden würde, nachdem die Bohrversuche zwecks Anlegung von Tiefrohrbrunnen in der Stadt so völlig erfolglos gewesen seien. In den letzten 5 bis 6 Jahren hätten sich etwa die Hälfte der hiesigen Einwohner Privatpumpen angeschafft, welche nicht unerheblichen Ausgaben für den Fall der Anlegung der Wasserleitung als völlig nutzlos ausgegeben worden seien, da dann ja auch wiederum die Kosten des Anschlusses an die Wasserleitung seitens des Hauseigentümers zu zahlen seien. Die Kosten würden die Kräfte der hiesi­gen Einwohnerschaft übersteigen, ansteckende Krankheiten, die auf die Wasserverhältnisse zurückzuführen seien, wären seit menschlichem Denken hier nie aufgetreten. Der Bürgerausschuss wisse aus eigener Kenntnis, dass die ganze Einwohnerschaft gegen die Anlage einer Wasserleitung sei.“

 

 

„An den Magistrat zu Neukalen.

Zum Bericht vom 10. Juni 1914.

Dem Magistrat wird bei einstweiliger Rückgabe der dem Bericht vom 6. Februar 1911 beigefügten Wasseruntersuchungsergebnisse und der dem Bericht vom 1. Oktober 1912 beigefügten Untersuchungsbefunde erwidert, daß nach der letzten Untersuchung vor 2 Jahren von den 15 öffentlichen Brunnen der Stadt, trotz der vorgenommenen Ausbesserungsarbeiten nur 3 bedingt brauchbares Wasser lieferten, die übri­gen so verunreinigt waren, daß sie für Trink- und Wirtschaftswasser gesperrt oder gänzlich geschlossen werden mußten. Die Versorgung der Stadt mit Trinkwasser muß deshalb wegen der schlechten Beschaffenheit der Brunnen als sehr bedenklich bezeichnet werden. Dem Be­schlusse des Magistrats, die Angelegenheit bis auf weiteres auf sich beruhen zu lassen, kann daher auch nicht stattgegeben werden.

Da nach dem Erachten des Landesgesundheitsamtes von einer erneuten Ausbesserung der vorhandenen Brunnen ein befriedigendes Ergebnis nicht zu erwarten ist, sämtliche Brunnen vielmehr neu hergestellt werden müssen, bei dem von altersher durch menschliche und tierische Abfallstoffe verschmutzten Untergrunde aus Flachbrunnen aber nur mehr oder weniger verunreinigtes Wasser zu gewinnen sein wird, so bleibt nur übrig, zunächst weitere Tiefbohrversuche vorzunehmen. Um jedoch zu vermeiden, daß die Stadt weitere kostspielige Bohrungen nach Wasser ohne Erfolg vornimmt, wird der Magistrat unter Hinweis auf die Bekanntmachung vom 25. Oktober 1889, betreffend die Errichtung einer Geologischen Landesanstalt, anheimgegeben, zuvor den gut­achtlichen Rat der Geologischen Landesanstalt einzuholen, welche die von ihr erbetenen Gutachten, abgesehen von etwa erwachsenden Reisekosten, kostenlos erstattet.

Dem weiteren Berichte des Magistrats - bei Rückgabe der Anlagen und unter Vorlegung des Gutachtens der Geologischen Landesanstalt - über die zur Gewinnung ausreichend gesunden Wassers beschlossenen Einrichtungen will das unterzeichnete Ministerium binnen 6 Wochen entgegensehen. Bis dahin soll von einer Anordnung auf Grund des § 35 des Reichsgesetzes, betreffend die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten vom 30. Juni 1900 abgesehen werden.

Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium,Abteilung für Medizinalangelegenheiten.“

 

 

Der Beginn des 1. Weltkrieges unterbrach dann die Diskussion über die schlechte Trinkwasserqualität und deren Behebung.

 

Erst 1923 wurde das Problem der Wasserqualität wieder aufgegriffen, da zwei Typhusfälle aufgetreten waren. Es wurde über den Bau einer Wasserleitung diskutiert. Die Mehrzahl der Stadtvertreter - besonders der Ackerbürger Clasen - waren gegen eine Veränderung. Sie scheuten die hohen Kosten. Ackerbürger Clasen sagte, ein Knecht zum Wasserholen wäre billiger.

 

1923 gab es rund 180 Brunnen in der Stadt. Der Kreisarzt beanstandete nach einer Besichtigung die meisten Brunnen:

 

„Meckl. Kreisarzt

Medizinalbezirk Malchin.   

Malchin, den 1. April 1925.

betr. Brunnen.

An den Rat der Stadt in Neukalen.

Eine im Jahre 1923 durch den Kreisarzt vorgenommene Besichtigung der Brunnen der Stadt hat ergeben, daß sie alle vom hygienischen Standpunkt aus zu beanstanden sind. Einwandfreies Wasser liefert so gut wie keine Pumpe. An diesen Verhältnissen hat sich bisher nichts geändert.

Überall in Mecklenburg ist im letzten Jahre eine Zunahme der Erkrankungen an Typhus festzustellen gewesen. In Malchin sind beispielsweise über 50 Fälle aufgetreten. Weiterverbreitet waren ferner in Mecklenburg und den angrenzenden preussischen Gebietsteilen Erkrankungen an Ruhr.

Nach dem auffallend milden Winter ist mit einer Zunahme der Infektionskrankheiten, besonders der Schmutzkrankheiten wie Typhus und Ruhr, sicher zu rechnen, und Neukalen mit den schlechten Wasserverhältnissen und dem Mangel jeglicher Kanalisation ist die Stadt, die in erster Linie als gefährdet anzusehen ist. Ein Ausbruch von Seuchen kann hier leicht katastrophalen Umfang annehmen.

An den Pumpen irgend etwas zu ändern, muß als ausgeschlossen gelten. Hier kann nur der Bau einer Wasserleitung Abhilfe schaffen.

Gleichzeitig damit müßte eine einwandfreie Kanalisation eingerichtet werden.

Dies halte ich im Interesse der Stadt für unbedingt notwendig und bitte deshalb, daß diesem Plan so bald als möglich nähergetreten wird.

     Dr. Rohwedder

 

 

An den Rat der Stadt Neukalen.

Meckl. -Schwer. Ministerium

für Medizinalangelegenheiten.  Schwerin, den 13. Juni 1925

Nach einem Berichte des Kreisarztes hat er im Jahre 1923 die öffentlichen Brunnen in der Stadt Neukalen einer Besichtigung unterworfen und festgestellt, daß fast kein Brunnen einwandfreies Wasser liefert. Er hat deshalb dem Rate den Bau eines Wasserwerkes und einer Wasserleitung als dringend notwendig bezeichnet.

Der Rat hatte bereits 1914 auf Grund der überaus ungünstigen Ergebnisse der Untersuchung der Proben Wasser im Landesgesundheitsamte in den Jahren 1911/12, nach denen fast kein Brunnen ein reines gutes Wasser spendete, die meisten mehr oder weniger bis zur Gesundheitsgefährlichkeit verunreinigten Wasser lieferten, die Schaffung einer zentralen Wasserversorgung in Erwägung gezogen. Er ließ aber, weil Bohrversuche erstmals keine Aussicht auf Erlangung besseren Wassers boten, den Plan einer zentralen Wasserversorgung wieder fallen, zumal auch der damalige Bürgerausschuß aus Rücksicht auf die Kosten einstimmig gegen den Plan war.

Der Bürgerausschuß stand damals auf dem Standpunkt, daß das Wasser aus den zu jener Zeit vorhandenen Brunnen völlig genügte, daß geeignetes Wasser bei der Erfolglosigkeit der bisherigen Tiefbohrversuche in nächster Nähe der Stadt schwerlich zu erlangen sein würde und daß sich in den letzten 5 - 6 Jahren etwa die Hälfte der Einwohner Privatbrunnen gebaut hätten, deren Kosten bei Einführung einer Wasserleitung nutzlos aufgewendet wären.

Der Bürgerausschuß hat in seiner Sitzung vom 23. Mai 1914 noch erklärt, daß ansteckende Krankheiten, die auf die Wasserverhältnisse zurückzuführen seien, seit Menschengedenken in der Stadt nie aufgetreten seien.

Der Ausbruch des Krieges und seine Folgen haben verhindert, daß das unterzeichnete Ministerium als Aufsichtsbehörde die in seiner Verfügung vom 24. Juni 1924, auf deren Inhalt noch besonders verwiesen wird, in Aussicht gestellte Anordnung auf Grund des § 35 des Reichsgesetzes betreffend die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten erließ, die sich aus dem Zustande der Wasserversorgung der Stadtbevölkerung vollkommen rechtfertigte. Denn was ist das für eine Wasserversorgung in einer Stadt, wenn, wie der Magistratsbericht vom 1. Oktober 1912 besagte, von 15 öffentlichen Brunnen einer (14) geschlossen und bei 10 (1, 4, 5, 7, 9, 10, 11, 12, 13, 16) Plakate angebracht werden mußten mit der Aufschrift, daß das Wasser für Trink- und Wirtschaftszwecke nicht benutzt werden dürfe!

Inzwischen haben Untersuchungen von Wasserproben aus zwei Privatbrunnen (1923, auf den Grundstücken der Einwohner Schwarz und Penzlin) und aus einem städtischen „Brunnen auf dem städtischen Neubau“ ergeben, daß auch deren Wasser mehr oder weniger stark verunreinigt war, so daß angenommen werden darf, daß das Wasser vieler Privat­brunnen ebensoschlecht beschaffen ist, wie das der öffentlichen Brunnen. Da diese Brunnen zum Teile erst vor wenigen Jahren neu gebaut wurden, dient die Beschaffenheit ihres Wassers als Beweis, wie hochgradig der Untergrund der Stadt verunreinigt ist.

Alsdann sind in letzter Zeit wiederholt Typhusfälle in Neukalen beobachtet worden:

Im Jahre 1920 3 (das Hausmädchen im Krankenhause, der Schuhmacherlehrling Henschel und Trude Bastian; im letzteren Falle ent­stand der Verdacht, daß die Ansteckungsquelle das Wasser des Brunnens auf dem Grundstücke Chausseestr. 30 gewesen sei);

im Jahre 1921 2 (Schüler Schedler, am 3.9.21 an Typhus gestorben und die Arbeiterfrau Behrendt, am 10.9.21 gestorben);

im Jahre 1922 1 (Händlersfrau Waack);

im Jahre 1923 2 (Namen nicht bekannt);

im Jahre 1924 1 (Schmiedelehrling Lucht, außerdem ein Fall von Paratyphus bei Frau Schuldt).

Soeben hat der Kreisarzt wieder eine Typhuserkrankung aus Neukalen gemeldet.

Außerdem ist die Arbeiterfrau Karoline Weber, wohnhaft Ringstr. 40, als Typhusbazillendauerausscheiderin festgestellt.

Wenn die Typhusvorkommen der 6 Jahre auch nicht mit Sicherheit auf den Genuß von verseuchtem Trinkwasser zurückzuführen waren, so besteht doch die Möglichkeit, daß einzelne so entstanden sind. Vor allem aber besteht, solange Typhusfälle unter der Bevölkerung vorkommen, die Gefahr, daß Brunnen verseucht werden und durch eine solche Verseuchung einmal eine Epidemie hervorgerufen wird. Man darf mit der Besserung der Wasserversorgung nicht warten, bis letzteres Ereignis die bittere Lehre von der bisherigen mangelhaften Wasserversorgung und der Notwendigkeit ihrer Besserung gibt, sondern muß bei Zeiten vorbeugen. Dies möchte das unterzeichnete Ministerium mit Rücksicht auf die obige Erklärung des Bürgerausschusses im Jahre 1914 besonders betonen. Wer in der Stadtverwaltung könnte die Verantwortung dafür tragen, daß durch Unterlassung der vorbeugenden Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserversorgung angesichts ihrer gegenwärtigen anerkannten Mängel eine Typhusepidemie hervorgerufen würde?

Mit Recht bestimmt der § 35 des Gesetzes betreffend die gemeingefährlichen Krankheiten die Verpflichtung der Gemeinden, vorgefundene gesundheitsgefährliche Mißstände zu beseitigen, und gestattet, sie zur Herstellung von gesundheitlichen Einrichtungen anzuhalten, so­fern diese zum Schutze gegen übertragbare (also nicht bloß gegen gemeingefährliche) Krankheiten erforderlich sind.

Das unterzeichnete Ministerium fordert nunmehr den Rat auf, beschleunigt den Plan zur Errichtung eines Wasserwerkes mit Wasserleitung wieder aufzunehmen und einen Beschluß der Stadtverordnetenversammlung darüber herbeizuführen, ob der Plan verwirklicht werden soll oder ob sämtliche öffentlichen Brunnen, die nicht einwandfreies Wasser liefern, durch neue Bohrbrunnen, die allein in Frage kommen können, zu ersetzen sind. Wahrscheinlich wird durch Bohrung geeignetes Wasser zuerlangen, voraussichtlich aber mehr oder weniger eisen­haltig sein. Der Eisengehalt würde Enteisungseinrichtungen bei den einzelnen Brunnen notwendig machen; diese und die zahlreichen Boh­rungen würden viel Geld kosten, das besser angelegt wäre in einem Wasserwerke mit zentraler Enteisung. Letzteres würde außerdem zur Beseitigung der vielen Privatbrunnen führen, die, wenn sie ebenso beschaffen sind, wie die öffentlichen Brunnen, was sehr wahrscheinlich ist, eine stete Gefahr für die Gesundheit der Gesamtbevölkerung bedeuten, die bei jedem Typhusausbruch in einem Hause infolge der leichten und vielfachen Verbreitungsmöglichkeit der Typhus keime bedroht ist.

     Im Auftrage

     gez. Dehns.

 

Landesgesundheitsamt zu Schwerin

Schwerin, den 14. Oktober 1925.

G. Nr. IV. 477/88.

Zum Schreiben vom 2.10.25

G.Nr. 2567.

In den Anlagen folgen die Ergebnisse der Untersuchung von Wasserproben aus 12 öffentlichen Brunnen. Die Befunde lehren, dass der ganze Untergrund der Stadt, so wie es in allen alten Niederlassungen zu sein pflegt, durch Zersetzungsprodukte menschlicher und tieri­scher Abgänge recht erheblich verunreinigt ist und daher auch Grundwasser führt, das viel gelöste Stoffe, Kochsalz, salpetersaure Ver­bindungen, z. T. sogar noch unverändertes Ammoniak enthält. Solches Wasser ist zwar nicht gerade gesundheitsschädlich, jedoch für Trink­ und Wirtschaftszwecke schlecht geeignet. Im Weichbilde der Stadt ist einwandfreies Wasser nur noch in grösserer Tiefe und unter deckenden, schwer durchgängigen Bodenschichten, wie z. B. Lehm und Ton zu finden. Dass durch Verbesserungen der Brunnenanlage das Was­ser gebessert werden kann, ist auszuschliessen. Wir empfehlen daher dringend die Schaffung einer zentralen Wasserversorgung.

    I. A. Dr. Balck 

    Regierungsrat“

 

Die „Wasserleitungskommission“ in Neukalen tagte am 23.10.1925, kam aber zu keinem konkreten Ergebnis.

 

1925 gab es 12 öffentliche Pumpen in Neukalen. Es wurden wieder Wasserproben eingesandt. Als Beispiel folgt das Untersuchungsergebnis der Pumpe (4) am Markt:

 

„Landesgesundheitsamt.

Geschäftstagebuch Nr. IV.477. 

Schwerin, den 13. Oktober 1925.

Die Untersuchung der am 3. Oktober 1925 von dem Rat der Stadt Neukalen eingelieferten Probe Wasser Nr. 1 aus dem 8 m tiefen, mit Eisendeckel verschlossenen und mit eiserner Pumpe versehenen Cementringkesselbrunnen am Markt bei Mamerow hat nachstehendes Ergebnis geliefert.

Aussehen: klar, farblos

Bodensatz: ganz vereinzelte, kleine 

 bräunliche Flöckchen

Mikroskopischer Befund: Eisenoxyd

Reaktion: ganz schwach alkalisch

Geruch: nicht wahrnehmbar

Gelöste feste Bestandteile: 1134.00 !!

 (Abdampfrückstand)

Chlor (Cl):  129.00, entspr. Kochsalz (NaCl)

 212.85 !!

Salpetersäure (N2O5):  viel !!

Salpetrige Säure (N2O3): 0.40 !

Amoniak (NH3):   Spuren

Verbrauch an Sauerstoff 4.57

 (zur Oxydation der organischen Stoffe)

Eisen (Fe): (gelöstes):   Spuren

Schwefelsäure (SO3):  recht viel

Das Wasser kommt aus verunreinigtem Boden, weist aber keine Zeichen frischer, unmittelbarer Verunreinigung auf und kann daher ohne augenblickliche Bedenken für Trink- und Wirtschaftszwecke verwendet werden.

          I. A.

      Dr. Balck

          Regierungsrat“

 

Die anderen Untersuchungsergebnisse lagen ähnlich; die ermittelten Werte sollen hier aber nicht wiedergegeben werden. Es gab folgende Bemerkungen zu den Brunnen:

 

Probe Wasser Nr. 2 aus dem 8 m tiefen, mit Eisendeckel verschlossenen und mit eiserner Pumpe versehenen Cementringkesselbrunnen auf dem Markte neben dem Rathause (1) hat nachstehendes Ergebnis geliefert.

Das Wasser kommt aus hochgradig verunreinigten Bodenschichten, weist aber keine Zeichen frischer, unmittelbarer Verunreinigung auf und kann daher ohne augenblickliche Bedenken für Trink- und Wirtschaftszwecke verwendet werden.

 

Probe Wasser Nr. 3 aus dem 5 m tiefen, mit Eisendeckel verschlossenen und mit eiserner Pumpe ausgestatteten Cementringkesselbrunnen auf dem Bürgersteige in der Wasserstraße (11) hat nachstehendes Ergebnis geliefert.

Das Wasser kommt aus verunreinigtem Boden, weist aber keine Zeichen stärkerer, frischer Verunreinigung auf und kann daher ohne augenblickliche Bedenken für Trink- und Wirtschaftszwecke verwendet werden.

 

Probe Wasser Nr. 4 aus dem 7 m tiefen, mit Eisendeckel verschlossenen und mit eiserner Pumpe ausgestatteten Cementringkesselbrunnen auf dem Schulhofe (13) hat nachstehendes Ergebnis geliefert.

Das Wasser kommt aus verunreinigtem Boden, weist aber keine Zeichen frischer, unmittelbarer Verunreinigung auf und kann daher ohne augenblickliche Bedenken für Trink- und Wirtschaftszwecke verwendet werden.

 

Probe Wasser Nr. 5 aus dem 7 m tiefen, mit Eisendeckel verschlossenen und mit eiserner Pumpe ausgestatteten Cementringkesselbrunnen auf dem Bürgersteig in der Klosterstraße  (10) hat nachstehendes Ergebnis geliefert.

Das Wasser kommt aus hochgradig verunreinigten Bodenschichten und weist auch geringe Anzeichen frischer Verunreinigung auf. Für Trink- und Wirtschaftszwecke kann es zur Not noch verwendet werden, doch empfiehlt es sich von Zeit zu Zeit, etwa alljährlich, eine Nachuntersuchung des Wassers vornehmen zu lassen.

 

Probe Wasser Nr. 6 aus dem 7 m tiefen, mit Eisendeckel verschlossenen und mit eiserner Pumpe ausgestatteten Cementringkesselbrunnen auf dem Bürgersteig in der Schulstraße (bei Harder) (9) hat nachstehendes Ergebnis geliefert.

Das Wasser kommt aus hochgradig verunreinigten Bodenschichten und weist auch geringe Anzeichen frischer Verunreinigung auf. Für Trink- und Wirtschaftszwecke kann es zur Not noch verwendet werden, doch empfiehlt es sich von Zeit zu Zeit, etwa alljährlich, eine Nachuntersuchung des Wassers vornehmen zu lassen.

 

Probe Wasser Nr. 7 aus dem 7 m tiefen, mit Eisendeckel verschlossenen und mit eiserner Pumpe ausgestatteten Cementringkesselbrunnen auf dem Bürgersteige beim Forsthofe (12) hat nachstehendes Ergebnis geliefert.

Das Wasser kommt aus verunreinigten Bodenschichten und weist auch geringe Anzeichen frischer Verunreinigung auf. Für Trink-­ und Wirtschaftszwecke kann es zur Not noch verwendet werden, doch empfiehlt es sich von Zeit zu Zeit, etwa alljährlich, eine Nachuntersuchung des Wassers vornehmen zu lassen.

 

Probe Wasser Nr. 8 aus dem 7 1/2 m tiefen, mit Eisendeckel verschlossenen und mit Eisenpumpe ausgestatteten Cementringkesselbrunnen in der Rektorstraße vor dem Ladendorfschen Hause (7) hat nachstehendes Ergebnis geliefert.

Das Wasser kommt aus verunreinigtem Boden, weist aber keine Zeichen frischer, unmittelbarer Verunreinigung auf und kann daher ohne augenblickliche Bedenken für Trink- und Wirtschaftszwecke verwendet werden.

 

Probe Wasser Nr. 9 aus dem 8 1/2 m tiefen, mit Eisendeckel verschlossenen und mit eiserner Pumpe ausgestatteten Cementringkesselbrunnen in der Rektorstrasse vor dem Heeseschen Hause (Flaschenbezeichnung) oder in der Wallstrasse (Brunnenbeschreibung) (8) hat nachstehendes Ergebnis geliefert.

Das Wasser kommt aus verunreinigtem Boden, weist aber keine Zeichen frischer, unmittelbarer Verunreinigung auf und kann daher ohne augenblickliche Bedenken für Trink- und Wirtschaftszwecke verwendet werden.

 

Probe Wasser Nr. 10 aus dem 7 1/2 m tiefen, mit Eisendeckel verschlossenen und mit eiserner Pumpe ausgestatteten Cementringkesselbrunnen auf dem Bürgersteig in der Krummenstrasse (6) hat nachstehendes Ergebnis geliefert.

Das Wasser kommt aus verunreinigten Bodenschichten und erfährt auch im Brunnenkessel selbst noch eine gewisse frische Verunreinigung. Es empfiehlt sich den Brunnen nochmals säubern und in Stand setzen zu lassen und alsdann eine neue Probe Wassers zur Nachprüfung einzusenden.

 

Probe Wasser Nr. 11 aus dem 8 m tiefen, holzgedeckten und mit Eisenpumpe (?) versehenen Mauersteinkesselbrunnen in der Bahnhofstrasse (14) hat nachstehendes Ergebnis geliefert.

Das Wasser kommt aus hochgradig verunreinigten Bodenschichten und weist auch geringe Anzeichen frischer Verunreinigung auf. Für Trink- und Wirtschaftszwecke kann es zur Not noch verwendet werden, doch empfiehlt es sich von Zeit zu Zeit, aber alljährlich, eine Nachuntersuchung des Wassers vornehmen zu lassen.

 

Probe Wasser Nr. 12 aus dem durch Bohrung auf 15 m vertieften, mit Eisendeckel verschlossenen und mit eiserner Pumpe (?) versehenenen Mauersteinkesselbrunnen auf dem Bürgersteige in der Chausseestrasse (15) hat nachstehendes Ergebnis geliefert.

Nach dem vorstehenden Prüfungsbefunde enthält die eingelieferte Probe salpetersaure Verbindungen und etwas erhöhte Mengen von Kochsalz, weist aber keine Zeichen frischer Verunreinigung auf. Es kann ohne Bedenken für Trink- und Wirtschaftszwecke verwendet werden.“

 

Das Meckl. -Schwer. Ministerium für Medizinalangelegenheiten in Schwerin schickte am 13. Juli 1926 folgendes Schreiben an den Rat der Stadt Neukalen: 

„Zum Bericht vom 3. November 1925.

Dem Rate werden hierdurch die Berichte des Landesgesundheitsamts über die Ergebnisse der Untersuchung des Wassers aus den städtischen Brunnen zurückgegeben.

Wenn auch die Untersuchung nicht ergeben hat, daß augenblickliche Bedenken gegen die Weiterverwendung des Wassers dieser Brunnen bestehen, so hat sie doch dargetan, daß alles Wasser aus verunreinigten Bodenschichten stammt. Die Verunreinigung des Untergrundes der Stadt wird bei dem Mangel an Kanalisationsanlagen in der Folge noch zunehmen und demgemäß werden die Wässer sich noch verschlechtern.

Außerdem ist anzunehmen, daß viele Privatbrunnen gleiches und schlechteres Wasser spenden werden, als die öffentlichen der Fürsorge der Stadtverwaltung unterstehenden Brunnen, daß also die gesamte Wasserversorgung der Bevölkerung eine gesundheitlich nicht einwandfreie ist.

Auf eine Besserung dieser durch Schaffung einer zentralen Wasserentnahme und einer Wasserleitung muß daher der Rat bedacht sein. Es kann ihm nur dringend empfohlen werden, nach Eintritt wirtschaftlich besserer Zeiten ein Wasserwerk und eine Wasserleitung zu errichten, bis dahin aber von Zeit zu Zeit die Wasseruntersuchungen wiederholen zu lassen, auch die Brunnen gut in Stand zu halten.

     Im Auftrage

     gez. Dehns.“

 

 

1937 war noch keine Kanalisation vorhanden, aber im Zusammenhang mit dem Bau eines Wasserwerkes geplant. 

Der II. Weltkrieg unterbrach alle diesbezüglichen Aktivitäten, und erst 1958 konnte der Bau eines Wasserwerkes in Angriff genommen werden. 

 

Im Herbst 1958 begannen die Ausschachtungsarbeiten in den Straßen für die Wasserleitungen, wobei die Bevölkerung und auch die Schulkinder halfen. Nach und nach wurde jedes Wohnhaus an die zentrale Wasserversorgung angeschlossen und an den Straßen Hydranten zur Wasserentnahme angelegt.

 

   Seitdem steht den Neukalenern endlich sauberes Trinkwasser zur Verfügung!

 

   Bei der Altstadtsanierung wurden auf einigen alten Pumpenstandorten neue Pumpen als stadtbildprägende Besonderheiten - aber ohne Funktion - aufgestellt (4, 6, 8, 9, 10 und 11).

Standorte der früheren öffentlichen Wasserpumpen in Neukalen

Standorte der früheren öffentlichen Wasserpumpen

in Neukalen.

 

 

Wasserpumpe (4) am Markt

Wasserpumpe (4) am Markt (um 1960).

 

 

Anna Henningsen an der Pumpe (6) Krummestraße 11 (1965)

Anna Henningsen an der Pumpe (6) Krummestraße 11

(1965).

 

 

Wasserpumpe (8) in der Wallstraße, Ecke Rektorstraße (um 1958)

Wasserpumpe (8) in der Wallstraße, Ecke Rektorstraße

(um 1958).

 

 

Pumpe (8) Wallstraße, Ecke Rektorstraße (1978)

Pumpe (8) Wallstraße, Ecke Rektorstraße

(um 1970).

 

 

Wasserpumpe (8) in der Wallstraße, Ecke Rektorstraße (1975)

Wasserpumpe (8) in der Wallstraße, Ecke Rektorstraße

(1975).

 

 

Wasserpumpe (8) in der Wallstraße, Ecke Rektorstraße (September 1979)

Wasserpumpe (8) in der Wallstraße, Ecke Rektorstraße

(September 1979).

 

 

Wasserpumpe (9) in der Amtstraße, Ecke Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße (um 1958)

Wasserpumpe (9) in der Amtstraße,

Ecke Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße (um 1958).

 

 

Neu aufgestellte Pumpe in der Klosterstraße (10)

Neu aufgestellte Pumpe in der Klosterstraße (10).

 

 

Auf einer Ansichtskarte der Bahnhofstraße von 1918 oder etwas früher ist auf dem linken Bürgersteig die Wasserpumpe (14) zu erkennen

Auf einer Ansichtskarte der Bahnhofstraße

von 1918 oder etwas früher

ist auf dem linken Bürgersteig

die Wasserpumpe (14) zu erkennen.

Wasserpumpe (15) in der Straße der Freundschaft (um 1958)

Wasserpumpe (15) in der Straße der Freundschaft

(um 1958).

 

 

Wasserpumpe (18) in der Bahnhofstraße, etwa 1938/39 errichtet (Foto von 2020)

Wasserpumpe (18) in der Bahnhofstraße,

etwa 1938/39 errichtet

(Foto von 2020).

 

 

Pumpe auf dem Friedhof (2022)

Pumpe auf dem Friedhof (2022).

 

 

Pumpe auf dem Pfarrhof (2022)

Pumpe auf dem Pfarrhof (2022).