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Bau der Straße von Neukalen nach Pisede

 

Wolfgang Schimmel

 


   Bürgermeister Ludwig Mau bemühte sich in der Mitte des 19. Jahrhunderts sehr um eine Verbesserung der schlechten Wegeverhältnisse um Neukalen. 1851 gab es endlich handfeste Aussichten. Der Landtag diskutierte damals über eine Chausseeverbindung von Demmin über Dargun und Neukalen nach Teterow. Die Städte Demmin und Teterow sowie mehrere Gutsbesitzer erklärten sich bereit, einen Teil der Kosten zu übernehmen. Allerdings gab es zu dieser Zeit noch andere Projekte, nämlich eine Chausseeverbindung von Gnoien nach Demmin und eine Chaussee von Dargun über Neukalen in Richtung Malchin.
   Bürgermeister Mau schrieb am 6. März 1851:
   „Bei meiner Anwesenheit zu Malchin während des Landtages habe ich wegen des Chausseebaues mit dem Herrn Pogge auf Wolckow vielfach gesprochen. Derselbe theilte mir mit, daß der Magistrat zu Demmin die Chaussee gerne bauen wolle und zwar sobald wie möglich, indem die Brücke in der Vorstadt durchaus einer Reparatur bedürfe, daß er - Pogge - beim Großhl. Commissarius Herrn Amtmann v. Holstein zu Dargun dieserhalb gewesen, derselbe aber krank darnieder liege und daher in der Sache nichts thun könne. Ich erklärte dem Herrn Pogge, daß der Herr Amtmann v. Holstein überall als Commissarius sich nicht qualificire und wir daher, wenn wir eine Chaussee haben wollten, einen anderen, etwa den Herrn Amtsverwalter von Pressentin zu Dargun, erbitten müßten, indem ich überzeugt wäre, daß dieser Mann es nicht blos bei den Worten es ließe, sondern auch bald durch die That zeigen würde, wie sehr er sich für den Chausseebau interessire, zu dessen Gedeihen allemal zuvörderst eine Vermessung der Linie und Veranschlagung der Kosten gehöre, indem hiernach sich erst die Beiträge bestimmen ließen.
   Am 3ten d. M. habe ich Sr. Excellenz dem Herrn Staatsminister v. Levetzow auf Lelkendorff den Stand der Sache vorgetragen und haben dieselben für die Linie von Neukalden grade auf Teterow sich ausgesprochen, auch zu den Kosten der Vorarbeiten Ihren Antheil in Aussicht gestellt, dabei aber die Ueberzeugung ausgesprochen, daß außer der früheren außerordentlichen Landeshülfe die Kosten mit der ordentlichen Landeshülfe überall nicht gedeckt werden dürften, da für die Meile gewiß an 30000 Rthlr. zu rechnen wären, die Vermessung der Linie aber durchaus erforderlich wäre.
   Am 4ten habe ich in der Rath- und Bürgersitzung zu Neukalden das behufige hierüber vorgetragen und ist mir der Auftrag geworden, die weiteren Verhandlungen einzuleiten, um womöglich die Chaussee zu Stande zu bringen.

   Der Magistrat richtete folgendes Schreiben an das Ministerium des Innern in Schwerin:
   „Wie sehr hier Handel und Verkehr niederliegt, wie schrecklich die Verarmung hier alljährlich zunimmt und wie höchst vortheilhaft für den hiesigen Ort eine Chaussee von Demmin über Dargun und hier nach Teterow, sowie die Schiffbarmachung der Peene sein würde, haben dem hohen Ministerium wir submissest mehrfach vorgetragen.
   Nach der vom Engern Ausschusse auf dem diesjährigen Landtage zu Malchin vorgelegten Zusammenstellung über die bisher im Lande erbaueten Chausseemeilen, wozu die ordentliche Landeshülfe bewilligt worden, können noch 15 1/8 Meilen erbauet werden, ehe die Landeshülfe absorbirt ist, und steht mit Gewißheit zu erwarten, daß der auf dem diesjährigen Landtag intunirte Antrag, für diese 15 1/8 Meilen auch die außerordentliche Landeshülfe zu bewilligen, auf dem nächsten Landtage angenommen wird. Die Strecke von Teterow über hier und Dargun nach Demmin kann höchstens 4 1/4 Meilen betragen, deren baldige Chaussirung für uns wahrlich eine Lebensfrage ist. Anscheinend zeigt sich auch großes Interesse für den Bau, besonders werden die Stadt Demmin und der Gutsbesitzer Pogge auf Wolkow, wie selbige bereits bestimmt zugesichert haben, bedeutende Opfer bringen und hoffen wir von den interessirenden Gutsbesitzern und Städten dasselbe.
   Wir werden alles Mögliche zum Gelingen dieser Chaussee thun, bitten das hohe Ministerium des Innern aber submissest uns gnädigst bald zu bescheiden, daß diese Chaussee als eine gemeinnützliche anzuerkennen und selbiger die    ordentliche wie die außerordentliche Landeshülfe, wenn letztere bewilligt werden sollte, zu ertheilen sei.
   submissest zum Magistrat Verordnete
   Neukalden 7t April 1851     LMau     Willgohs     Stüdemann"

   Die Antwort des Ministeriums lautete:
   „Dem Magistrate zu Neukalden wird auf dessen Vortrag vom 7. d.M., den Bau einer Chaussee von Teterow über Neukalden nach Demmin betreffend, hiemit erwidert, daß die außerordentliche Landeshülfe für Chaussee- und Wasserbauten längst ganz erschöpft ist. Was dagegen die Bewilligung der ordentlichen Landeshülfe für den in Rede stehenden Bau betrifft, so wird dem Magistrat anheimgegeben, zuvörderst eine Actiengesellschaft für diesen Bau zu constituiren und die Vorarbeiten beschaffen zu lassen; bei Vorlegung der letzteren wird demnächst nach Befinden den Ständen die fragliche Bewilligung empfohlen werden.
   Schwerin am 11. April 1851."

   Da die nötigen Geldmittel schwer zu beschaffen waren, hatte Amtmann Holstein alle Gutsbesitzer, Pächter und Vertreter der Städte zu einer Beratung am 8.5.1851 im Gasthaus des Kaufmann Peters in Dargun eingeladen. Es wurde zu Protokoll genommen:
   „In heutiger Conferenz, welche die Förderung des Kunststraßenbaues auf den oberwähnten Wegestrecken zum Zwecke hat und zu welcher unterm 12. v. M. Einladungen ergangen sind, haben sich die vorgenannten Herren eingefunden und sind die, in den in Umlauf gesetzten Missiven, Anlagen A, B, C, benannten Punkte in nachfolgender Weise zur Verhandlung gebracht:
   ad I, Bestimmung der zu vermessenden Wegestrecken.
   Es soll auf der Strecke von Gnoyen auf Dargun die nächste und günstigste Linie gewählt werden, ebenso von Dargun auf Demmin und von Dargun auf Neukalden. Anlangend die Linie von Neukalden aus, so hat die Stadt Malchin bereits angezeigt, die Vorarbeiten für die nächste Strecke zwischen Neukalden und Malchin auf eigene Kosten beschaffen zu lassen, in der Richtung auf Teterow werden 2 Linien zu beachten sein, von Hohen Mistorf auf das Pampower Chaussee Haus, oder direct auf die Stadt Teterow.
   ad II, Beschaffung der Kosten zu den Vorarbeiten.
   Für die Chaussee von Gnoyen - Dargun und Demmin sind vom Herrn Minister von Lützow auf Boddin bereits 100 Rthlr. zugesichert, heute gezeichnete weitere Beiträge zu den Vorarbeiten finden sich in den Anlagen. Seitens der Deputation der Stadt Teterow ward hierbei die Bedingung gestellt, daß die Chausseelinie über die gegenwärtige Landstraße von hier aus links nicht hinausgehe.
   ad III, Ward von der Versammlung beliebt, daß die Vorarbeiten dem Herrn Cammer Ingenieur Engel und dem Herrn Baumeister Düffcke zu Dierckow übertragen werden.
   Die Deputirte der Städte Teterow, Malchin, Neukalden erklärten ihre Bereitwilligkeit zur unentgeldlichen Hergabe des Materials auf der Feldmark an Steinen, Kies, Sand und Rasen wo sich und soweit dasselbe auf Kämmerei Grund und Boden befindet sub spe rati.
   Der Herr Inspector Scherff bemerkte noch nachträglich Namens Herrn Minister v. Levetzow auf Lelkendorf: das Terrain zur Chaussee wird so weit dasselbe die Güter meines Herrn Mandanten berührt, ebenso das Material an Kies, Sand, Steinen und Rasen unentgeldlich abgeben.
   Herr Bürgermeister Cramer - Gnoyen trat der Erklärung der vorgenannten Städte auch rücksichtlich der Stadt Gnoyen doch nur sub spe rati bei.
   Die Herrn Deputirte der Städte Malchin, Teterow, Neukalden erklärten sich zu weiteren Beiträgen auch noch bereit, so bald der Kostenanschlag vorliege und die Erklärungen heute nicht vertretener Güter eingegangen.
   ad IV, Rücksichtlich der Wahl eines Vorstandes zur Geschäftsführung ist beschlossen, daß darin zu vertreten sind die Städte Malchin und Teterow und daß ferner 3 Personen zur freien Wahl gestellt werden.
   Der Bürger - Worthalter Herr Köhn erklärte, daß nach Beschlußnahme Seitens der Stadt Malchin Herr Bürgermeister Schultetus gewählt sei und Seitens des Rathmanns Herr Zingelmann, daß von der Stadt Teterow die Wahl auf den Herrn Senator Paegelow gefallen. Nach Stimmenmehrheit sind darauf
   der Herr von Levetzow - Hohen Mistorf
   der Herr Amtsverwalter von Pressentin - Dargun
   der Herr Bürgermeister Mau - Neukalden
   zu Mitgliedern des Vorstandes ernannt.
   Die anwesenden Herrn nehmen die Wahl an, der Herr von Levetzow wird um schriftliche Abgabe seiner Erklärung zu ersuchen sein. Vorgelesen, genehmigt erklärten die Deputirten der Stadt Malchin, daß sie Namens ihres Committenten außer den vorstehend ausgesprochenen Beiträgen zu dem Bau der Chaussee auf Pisede noch die Bewilligung des freien Terrains auf dem Stadtgebiete auszusprechen sich ermächtiget hielten.
   Demnächst die Deputirte der Städte Teterow und Neukalden, daß sie sub spe rati in die unentgeldliche Abtretung des Terrains willigten, soweit dasselbe auf Grund der Cämmerey befindlich, Ebenso der Herr Bürgermeister Cramer Gnoyen.        

   In fidem
   G. Hane
   beeid. Protocollfüh.

   Während der Bau von Chausseeverbindungen nach Dargun oder Teterow aus Kostengründen auf spätere Zeiten verschoben wurde, nahm die Vorbereitung zum Bau der Straße Neukalen – Pisede konkrete Formen an und wurden die Kosten bei 2150 Ruthen Länge zu 34080 Rthlr. 27 Schilling, mithin die Meile zu 31895 Rthlr. 40 Schilling, veranschlagt.
   Bürgermeister Mau vermerkte am 10.11.1851 dazu noch folgendes:
   „Das Quer Profil dieses Chaussee - Projectes ist in folgender Art festgestellt:
die Kronenbreite wird 32 Fuß rheinl.
   davon zur Steinbahn   14 Fuß

   zum Sommerweg   13 Fuß
   zum Bankett   5 Fuß
   Außerdem werden nach Beschaffenheit der Localität in einer Entfernung von 40 Ruthen rheinl. Steinlagerplätze von 4 Quadratruthen mecklenb. groß angelegt in der Art, daß ein Oblongum von 1 Ruthe breit und 4 Ruthen lang zu liegen kommt. Die Steindecke wird nach dem Mac Adamschen Systeme erbauet, indem sämmtliche Steine in gleicher Größe zu zerschlagen u zwar so, daß jeder Stein in der längsten Kante durch einen Ring von 2 1/2 Zoll Durchmesser gesteckt werden kann.
   Vom Malchiner Thor wird in einer Länge von 54,3 Ruthen Steindamm gelegt, von 18 Fuß Breite, vor Neukalden mit erhabenem Bankette, und mit guten, gradseitigen Kopfsteinen abgepflastert.
   Das Chausseegeld - Einnehmerhaus wird am Vereinigungspunkte mit der Rostock - Neubrandenburger Chaussee gebauet.“
   Am 14.11.1851 sandten Bürgermeister und Rat folgendes Schreiben an den Magistrat Malchin:
   „Dem löbl. Magistrat zu Malchin zeigen wir hiemit ganz ergebenst an, daß nach vorgängiger Berathung des Magistrats und des Bürgerausschusses das zu der von hier nach Pisede projectirten Chaussee auf hiesiger Feldmark erforderliche Terrain diesseits unentgeldlich hergegeben werden soll; jedoch müssen wir hiebei die Beibehaltung der früher projectirten und auch verzeichneten Linie von Station 15 bis 37 dringend empfohlen haben, zumal dadurch unserer Meinung nach die Baukosten in keinerlei Weise vermehrt, sondern wohl gar verringert werden dürften. Zugleich behalten wir uns über die von dem unterschriebenen Bürgermeister Mau in der am 10. d. M. vorgewesenen Conferenz abgegebenen Erklärung hinsichtlich der Verlegung des Baches vor den Häusern in der Vorstadt auf Kosten der Chausseebau Casse demnächst bei Beginn des Baues, weitere Vorschläge vor, da für die Erhaltung der Chaussee und des Steindammes die Veränderung des Wasserlaufes nothwendig werden dürfte.“

   Auf dem Landtag in Sternberg machte sich der Bürgermeister Mau am 22.11.1851 zum Stand der Dinge folgende Notiz:
   „Um den projectirten Bau der Chaussee von Neukalden nach Pisede zu befördern reisten Herr Bürgermeister Dr. Schultetus und ich am Nachmittage des 21sten d. M. nach Schwerin, wo wir beide gemeinschaftlich am folgenden Tage bei Sr. Excellenz dem Geheimen Rath von Plessen, dem Kammerrath Schuhmacher (Districts Rath für das Amt Dargun) u dem Ministerial Rath Meyer (bei Abwesenheit des Staatsraths von Bnock) unser Gesuch um Unterstützung der Chausseelinie von Neukalden nach Pisede, wie von Neukalden nach Dargun vortrugen und solches zur hochgeneigten Berücksichtigung empfahlen, indem wir das Interesse der obersten Verwaltungsbehörde des Großherzoglichen Hausgutes rücksichtlich der zum letzterem gehörigen Forsten und Höfe sowie das Interesse der Großherzogl. Kammer rücksichtlich des Domanium u des Salztransportes aus der Saline zu Sülz bei diesem Bau hervorhoben. Von Seiten Sr. Excellenz dem Geheim Rath v. Plessen, sowie vom Kammerrath Schuhmacher wurde uns auch versprochen, diese Angelegenheit zu berücksichtigen, jedoch eine bestimmte Beihülfe nicht zugesichert. Von Sr. Excellenz erfuhr ich hiebei, daß der desfallsige kürzlich eingegangene Antrag des Magistrats zu Neukalden an den Amtsverwalter von Rantzau zu Doberan zum Bericht übermittelt worden. Dem Ministerialrath Meyer empfahlen wir die etwanigen von der Verwaltungsbehörde u der Kammer bewilligten Hülfen zur Genehmigung des Finanzministeriums.
   Hierauf begaben wir uns zum Regierungs Rath Knaudt, von dem wir erfuhren, daß die Situationspläne pp über die projectirten Chausseelinien vom Kommissarius Amtmann von Holstein - Dargun zwar eingereicht worden, jedoch da derselbe dem ihm gewordenen Auftrage, eine Actiengesellschaft für dies ganze Unternehmen zu begründen, nicht nachgekommen, diese Chausseeangelegenheit auf dem gegenwärtigen Landtage, zumal die Geldmittel durchaus nicht nachgewiesen worden, nicht zur Vernehmung der Landeshülfe gebracht wurde.
   Nachdem hierüber umständlich gesprochen u von unserer Seite der Umstand, daß die Stadt Neukalden, die bisher keiner Chausseeverbindung sich zu erfreuen, ein Recht nach den darüber aufgestellten Principien habe, hervorgehoben wurde, mithin der Bewilligung der Landeshülfe für die Strecke von Pisede nach Neukalden, wofür die übrigen Baukosten gedeckt wären, wohl nichts entgegenstehe, wurde uns die Resolution, daß von mir Namens der Stadt Neukalden ein desfallsiger Vortrag an das hohe Ministerium des Innern fordersamst zu richten, damit für diese ebengedachte Strecke die Bewilligung der Landeshülfe Seitens des Landtages vom hohen Ministerium empfohlen werden könne. Aus diesem Grunde ist der Vortrag in (72) Act. von mir eingereicht und in der Anlage A vom Herrn Bürgermeister Dr. Schultetus zu Malchin über die erforderlichen Geldmittel Namens der Stadt Malchin eine Bescheinigung ausgestellt worden, damit dem Bau keine Weiterungen in den Weg gelegt werden können. Übrigens versteht es sich von selbst, daß in dieser gedachten Bescheinigung von Seiten der Stadt Malchin nicht mehr Verpflichtungen als in dem Directorial - Protocoll vom 10ten d. M. übernommen worden, daher ich den in (73) Act. befindlichen Revers zur Sicherheit der Stadt Malchin ausgestellt habe. Aus diesen Gründen ist der Vortrag in (71) Act. nicht abgegangen.
   Wenn was zu hoffen steht, die ordentliche Landeshülfe für diese Strecke bewilligt werden werden Herr BM Schultetus u ich wieder nach Schwerin reisen, um von Sr. Königl. Hoheit dem Großherzoge die außerordentliche Landeshülfe zu erbitten, damit der Bau im nächsten Frühjahr beginnen könne. An den Bau der übrigen Linien scheint für jetzo keine Aussicht vorhanden. Ist die Strecke von Neukalden nach Pisede chaussirt, so wird die von Deven über Dargun nach Neukalden binnen kurzer Zeit hoffentlich nachfolgen, u Neukalden nicht umgangen werden können.“

   Auf dem Landtag in Sternberg am 18.11.1851 wurde das Chausseeprojekt Neukalen - Pisede positiv behandelt und sollte im Frühjahr 1852 mit den Arbeiten begonnen werden. Bürgermeister Mau schrieb am 23.2.1852:
   „Heute Morgen fuhren der Herr Amtsverwalter von Pressentin aus Dargun als Deputirter des Großherzoglichen Amtes Dargun und ich den Holzweg nach Malchin, wo uns auf der Gülitzer Feldmark der Herr Baurath Bartning aus Schwerin als Großherzoglicher Commissarius, der Herr Senator Lüders aus Malchin, Wegebaumeister Düffcke und Bauconducteur Sievers entgegenkamen, indem die Strecke von Pisede bis dorthin vom Herrn Baurath Bartning bereits revidirt worden.
   Wir begingen nun die projectirte Chausseelinie weiter hieher bis zur Stadt und äusserte sich der Herr Commissarius durchaus günstig über die projectirte Linie, so daß eine Aenderung derselben wohl nicht zu erwarten ist.
   Das Holz muß in einer Breite von 6 Ruthen auf der ganzen Linie abgefällt werden und wurde von dem Herrn Commissarius hiebei dringend empfohlen, die Bäume auszuroden, was jetzt eine leichte Sache sei, und demnächst die Planirung ausserordentlich befördere. Einen Verlust könne hiebei die Stadtkasse wohl nicht haben, indem aus dem Verkauf der Stämme die Rodekosten gedeckt würden.
   Von Seiten des Wegebaumeisters Düffcke wurde hiebei bemerkt, daß in seinem Kostenanschlage auf die Ausrodung der Stämme keine Rücksicht genommen in der Voraussetzung, daß solche von den betreffenden Ortsbehörden bei Fällung der Bäume verfügt werden würde.
   Der Herr Commissarius war mit mir über die Verlegung des Schmelzbaches einverstanden, zumal dadurch auch die Chaussee trockner, folglich haltbarer wird. Die zweckmäßigste und am wenigsten kostspieligste Verlegung wäre in der Weise auszuführen, daß der Schmelzbach bei dem Bormelschen Hause grade über den Weg geleitet, so um den Garten herum, und eine kurze Strecke, etwa durch den Ascherschen Garten in den Rathmanns Teich, von wo ein Abfluß durch eine Brücke über den Damm durch den Stüdemannschen Garten in den ursprünglichen Abzugsgraben verschafft würde.
   Das vor einigen Jahren neu gelegte Steinpflaster am Rathmannsteich wollte der Herr Commissarius nicht als genügend annehmen, da es kein Kopfsteinpflaster wäre und muß durch ein neues vorschriftsmäßiges ersetzt werden. Vor der anzulegenden Brücke am Rathmannsteich wäre ein Schütt erforderlich welches die hiesige Stadtkämmerei zu liefern haben würde. Die beiden Thorpfeiler dürften auch zu nahe an einander stehen und demnächst durch andere zu ersetzen sein.
   Ich hob noch hervor, ob nicht die frühere Chausseelinie hinter den Gärten und zwar den alten Fuhrweg bis hinter der ersten Brücke beibehalten werden könne, indem durch die jetzt projectirte Linie die an sich kleinen Ackerstücke durchschnitten würden, der Weg aber doch wegen der auf der andern Seite liegenden Grundstücke beibehalten werden müßte. Diese meine Ansicht fand aber keinen Anklang, indem die projectirte neue Linie von den Kunstverständigen als die zweckmäßigste erklärt wurde.
   Da der Herr Commissarius Mitglied des Großherzoglichen Cammer Collegii ist, so hob ich das Interesse des Domanii, namentlich des Fleckens Dargun hinsichtlich der Fortsetzung der Chausseelinie von hier über Dargun nach Demmin möglichst hervor, und empfahl solche seiner Fürsprache, damit von Seiten des Cammer Collegii ein angemessener Beitrag zugesichert werde, indem ohne selbige die Linie sonst schwerlich zu Stande kommen dürfte. Er anerkannte dies Interesse für das Domanium und versprach den Chausseebau bei Abstattung seines Berichts da ihm sämmtliche Charten nebst Kostenanschlägen zugegangen zu befürworten und war der Hoffnung daß das hohe Finanzministerium einen besonderen Beitrag für das Domanium bewilligen werde.
   Das Gesuch des Magistrats an die oberste Verwaltungs Behörde des Großherzogl. Haushalts vom 14. Novbr. 1851 ist wie ich von dem Herrn Amtsverwalter v. Pressentin erfahren, dem Herrn Amtmann v. Rantzau zur Begutachtung mitgetheilt und steht hoffentlich ein günstiges Resultat zu erwarten.
   Von Seiten der Stadt Malchin wird der Bau der Linie von Pisede hieher in Entsprechung gegeben und nach eingegangener hoher Genehmigung sofort öffentlich bekannt gemacht werden, und möge zu Johannis 1853 die Chaussee dem Verkehr eröffnet werden.“

   Ab 1.3.1852 wurden die Bäume auf städtischem Waldgebiet in Vorbereitung des Chausseebaus gefällt.

   Es folgen jetzt Auszüge aus dem „Bericht des Bauraths Bartning betreffend die Superrevision des Projects zur Erbauung einer Chaussee von Neukalden nach Pisede:
   Zwischen den gegebenen Verbindungspunkten eine Chausseelinie mit den günstigsten Steigungs - Verhältnissen zu ermitteln, war eine nicht ganz leicht zu lösende Aufgabe; denn wenngleich die Höhen Differenz der beiden Endpunkte nur 13 Fuß beträgt, so liegt zwischen ihnen doch ein Höhenzug, der an höchster Stelle 272 Fuß über dem Null Punkte - auf der Mitte des Marktplatzes zu Neukalden angenommen - liegt und welcher gegen den Cummerower See ausläuft. Mehrere Probelinien haben aufgesucht werden müssen, bevor man die jetzt vorliegende als die allein günstigste speciell bearbeiten konnte. Ich darf mich wohl auf den Vorbericht zum Anschlage beziehen, kann es aber nicht unterlassen, den praktischen Scharfblick, womit der Wegebaumeister Düffcke die beste Linie ermittelte, lobend hervorzuheben. Es bedarf hiernach nur noch des Ausspruches, daß ich die Richtung dieser Chaussee in bearbeiteter Weise zur Genehmigung empfehle und wird diese Linie zwischen dem Malchiner Thore zu Neukalden und dem Anschlußpunkte an die Rostock - Neubrandenburger Chaussee - zwischen Stat. 792 und 793 derselben eine Länge von 2104 Ruthen 3 Fuß erhalten.
   Die Brücken und Durchlässe sind zutreffend veranschlagt, in der Vorstadt Neukalden wird es jedoch wünschenswerth, den Wasserlauf nicht längst der Häuser beizubehalten, denselben vielmehr um die Gärten vor denselben in den s. g. Rathmanns Teich und aus diesem wieder durch die Chaussee zu leiten.
   Für die zu erbauende Strecke wird eine Hebestelle genügen, die Lage derselben bezeichne ich als zweckmäßig am Vereinigungspunkte dieser Chaussee mit der Rostock - Neubrandenburger. Die Baulichkeiten dieser Hebestelle sind sehr schwach veranschlagt, sie erhöhen sich - unter Beibehaltung der Größe und Einrichtung - schon bis zu 1722 Rthlr. 221/2 Schilling dadurch, daß die Ringwände nicht, wie veranschlagt, von Kluthsteinen mit einer Mauerstein - Verblendung, sondern ganz von gebrannten Steinen in Kalk gemauert aufgeführt werden müssen. Da nun aber die Hebestelle, wie solche auf der Güstrow - Teterower Chaussee erbauet sind 1800 Rthlr. kosten, dann aber eine Wärterwohnung mit darin begriffen ist, so empfehle ich für diesen Titel den Betrag von 1800 Rthlr. festzustellen, dabei dann aber die Bedingung zu machen, daß die Hebestelle ganz nach Art der auf der Güstrow - Teterower Chaussee, bei Kl. Roge, erbaueten Hebestelle aufgeführt werde.
   Insgesamt sollte der Chausseebau kosten:
   Erdarbeiten   10943 Rthlr. 33 Schilling
   Materialien   9323 Rthlr. 40 Schilling
   Steinschlagen   4505 Rthlr.
   Steinschü�tten   1700 Rthlr.
   Befestigung der Steinbahn   710 Rthlr.
   Brü�ckenbau   1565 Rthlr. 24 Schilling
   Steindämmer - Arbeit   288 Rthlr.
   Administration   1620 Rthlr.
   Geräthe   1108 Rthlr. 16 Schilling
   Gebäude   1800 Rthlr.
   Generalia   830 Rthlr.
   Summa Summarum   34396 Rthlr. 17 Schilling.“

   Am 25.3.1852 wurde die landesherrliche Genehmigung zum Baubeginn der Chaussee Neukalen - Pisede erteilt und eine Landesbeihilfe von 15000 Rthlr. zugesichert. Das Terrain in der Franzensberger Forst und die Steine daraus wurden kostenlos hergegeben. Die Bauausführung übernahm als Bauunternehmer der Holzhändler Benduhn aus Malchin. Baubeginn war Ende April 1852. Als Schachtmeister wird 1852 Grohmann genannt. Der Bauunternehmer Benduhn hatte die Anweisungen des Technikers Siemers beim Bau der Chaussee zu befolgen.
 
   Malchins Bürgermeister Schultetus schrieb am 30.7.1852 an den „löblichen“ Magistrat zu Neukalden:
   „Aus Veranlassung des mit dem Bau der Neukaldenschen Chaussee zusammentreffenden Chausseebau bei Bützow und der inzwischen eingetretenen Kornernte sind unserem Bauunternehmer viele Arbeiter abgegangen und ist derselbe nicht im Stande, die eingetretenen bedeutenden Lücken durch andere inländische Arbeiter, wie ihm nach § 13 des Contractes obliegt, irgend genügend zu ergänzen. Derselbe hat dennoch bei uns darauf angetragen, daß ihm, um die contractliche Ablieferung der Arbeiten ihm zu ermöglichen, gestattet werde, auch ausländische Arbeiter anzustellen, indem er zugleich die Versicherung abgegeben hat, daß er den sich meldenden Inländern allemal den Vorzug geben werde.
   Wir haben diesem Gesuche nach den vorliegenden Umständen willfahren zu müssen geglaubt, indem wir außer der von dem Bauunternehmer selbst gestellten Bedingung des Vorzuges der Inländer nur noch diejenige hinzugefügt haben, daß seine contractlichen Verfassungen hinsichtlich der Arbeiter, namentlich im Fall der Erkrankung derselben, auch auf die etwa an zunehmenden Ausländer erstreckt und das ganze Zugeständniß auf die in dem laufenden Jahre auszuführenden Arbeiten beschränkt wurde.
   Nachdem wir hierüber beim hohen Großherzoglichen Ministerio zu Schwerin Vortrag gemacht haben, verfehlen wir nicht, auch diesem löblichen Magistrate davon die Anzeige zu machen, indem wir die Hoffnung ausprechen, daß derselbe die zugestandene Ausnahme durch die eingetretenen Umstände gerechtfertiget finden werde.“

   Bürgermeister Mau antwortete:
   „Ein Arbeiter ist seines Lohnes werth und liegt es in der Billigkeit, daß ein Chausseearbeiter, der im Sommer von Sonnenaufgang bis nach Sonnenuntergang ganz seine 24 Schilling täglich verdient, zumal solchen Lohn u noch mehr jeder andere tüchtige Arbeiter im Sommer erhält. Unter 20 Schilling täglich kann aber ein Arbeiter bei solchen schweren Arbeiten nicht auskommen. Wir sind mit den in dem gefälligen Anschreiben vom 30sten Julius d. J. angeführten Gründen wegen Zuziehung auswärtiger Arbeiter nicht einverstanden u werden auf hiesiger Feldmark ausländische Arbeiter nicht dulden, bevor Solches vom hohen Ministerium des Innern erlaubt worden.“

   Bürgermeister Mau notierte:
   „Wie mir der Gendarm Schneider erzählte, hat der Grossmannsche Schacht gestern nach Beendigung des Accordes seine Zahlung erhalten wobei sich ergaben, daß jeder Arbeiter täglich 17 Schilling erhalten. Die verheiratheten Männer hatten geweint, da sie von Morgens 4 bis Abends nach 10 Uhr gearbeitet, u doch nichts verdient hätten. Wer die Arbeiter bei der Arbeit gesehen, muß sich wundern, über die Anstrengung, welche diese Leute in den hohen Lehmbergen hatten.
   Auch sollen die anderen Schachtmeister gestern, wie üblich, zum Cassentage nach Malchin gerufen sein, aber kein Geld erhalten haben, weil der Bauunternehmer Benduhn nicht zu Hause gewesen.
   Schneider erzählte mir auch, daß der Schachtmeister N.N. aus Preussen welcher auf der Gülitzer Feldmark am Franzensberger Forste angefangen, fast immer betrunken sei.“

   Als Schachtmeister beim Bau der Strecke Neukalen - Pisede werden genannt: Remer, Meyer, Großmann, Kruse.
   Jeder Ackerbesitzer erhielt eine Entschädigung für das zum Chausseebau hergegeben Land. An der Stelle, wo die Chaussee bei Pisede in die Rostock - Neubrandenburger Chaussee einmündete, wurde ein Einnehmerhaus errichtet.
   Aus der geplanten Fertigstellung zum Herbst 1852 wurde nichts, da es zahlreiche Mängel gab. So beanstandete der Neukalener Magistrat am 7.7.1853:
   „Die in Gegenwart des unterschriebenen Bürgermeisters Mau, des Stadtsecretairs Timm u des Zimmermeisters Benduhn gestern vom Schachtmeister Meyer vorgenommene Messung des Durchlasses der neu angelegten Brücke, welche das Wasser aus dem Rathmannsteich abführen soll, hat ergeben, daß selbiger nicht die vorschriftsmäßige Breite von 4 Fuß hat, sondern davon 3 u 4 Zoll vielleicht auch noch mehr fehlen. Wir zeigen dem löblichen Magistrat zu Malchin diese contractswidrige Bauausführung Seitens des Chausseebauunternehmers Benduhn mit dem Ersuchen an, fordersamst das Behufige dieserhalb zu verfügen, da wir die Brücken nur in der vorgeschriebenen Weise annehmen werden.
   Die vielen Gartenbesitzer haben bisher noch keine Brücken vor ihren Eingangsthüren erhalten und müssen daher durch die Gräben steigen. Ebenso fehlen noch mehrere Auffahrten zu den Äckern. Der Bauconducteur Siemers ist schon zu wiederholten Malen zur Beseitigung dieser Mängel aufgefordert worden, jedoch vergeblich. Wir ersuchen daher ergebenst, dem Bauunternehmer die sofortige Anlegung der Brücken u Auffahrten zu den Gärten u Äckern aufzugeben.
   Der ganze Chausseebau geht nicht rasch vor sich und wird schwerlich in diesem Jahre vollendet, wogegen die Wittenburg - Hagenower Chaussee, deren Bau im vorigen Jahre später als diese in Angriff genommen wurde, schon abgeliefert und dem Verkehr übergeben ist.“

   Am 16.5.1954 war die Chaussee Neukalen – Pisede dann endlich fertig und Baurat Bartning aus Schwerin konnte seine abschließende Revision vornehmen:
„Die Richtung der erbaueten Chaussee ist so beibehalten, wie solche durch die Superrevision vom 6 Maerz 1852 festgestellt und unterm 9. c. m. genehmigt ward. Auf dem beifolgenden Situations - Plan ist es die im Neukaldenschen Forste nördlich belegene Linie.
   Die Erdarbeiten sind im Profile größtentheils richtig, leider aber nicht durchweg mit der zu wünschenden Sauberkeit ausgeführt. Es müssen deshalb die Dossirungen der hohen Aufträge noch flacher profilirt und mit Rasen belegt werden, wofür sich einschließlich des Ankarrens der Erde dazu die Kosten zu 45 Rthlr. berechnen, auch sind die unteren Bankette dieser Dossirungen und auch der Gräben zu planiren und mit Rasen auszubessern, minder nicht die Hüttenstellen und die Seitenentnahmen resp. zu ebnen und zu dossiren, wofür sich 50 Rthlr. berechnen lassen.
   Die Lagerplätze sind von 40 zu 40 Ruthen angelegt, auf der Feldmark Neukalden, zwischen dem Holze und der Stadt sind aber noch 15 derselben einzurichten und betragen die Kosten dafür 20 Rthlr.
   Das Material ist ganz vorzüglich und ist solches auch zur Steinbahn genügend geliefert; zum Sommerwege werden aber noch etwa 30 Schachtruthen gesiebten Kies erforderlich, wofür die Kosten mit 45 Rthlr. zu berechnen sind.
   Abfahrten, Uebertriften und Uebergänge sind im Ganzen 57 vorhanden, und wenn solche auch gewiß nach dem augenblicklichen Bedürfnissen angelegt sind, so wird es doch nothwendig, den Magistrat zu Malchin dahin zu verpflichten, daß derselbe die etwa innerhalb Jahresfrist noch unumgänglich nothwendigen Abfahrten pp auf seine Kosten machen zu lassen.
   Der Steinschlag ist vorschriftsmäßig beschafft.
   Die Steinschüttung ward an 101 Stellen der Steinbahn nachgemessen und ergab eine durchschnittliche Stärke von 8 1/2 Zoll.
   Das zur Bekiesung des Sommerweges verwandte Material ist aber zum größten Theile nicht richtig gewählt, indem derselbe so viele große Steine enthält, daß sich das reitende Publicum schwerlich entschließen wird, solchen Sommerweg zu benutzen. Es wird deshalb der Sommerweg in einer Länge von 1260 Ruthen von den großen Steinen durch Abharken zu reinigen sein, wofür die Kosten zu 1 Schilling pro laufende Ruthe gerechnet 26 Rthlr. 12 Schilling betragen werden.
   Die Länge der nach Mac Adamscher Methode, chaussirter Bahn beträgt ununterbrochen 2037 Ruten 8 Fuß.
   Für die Befestigung der Bahn war die Witterung dieses Frühjahrs aber nicht besonders günstig und wird deshalb auch die Steinbahn noch bei nasser Witterung einige Tage lang gewalzt werden müssen, wofür die Kosten 30 Rthlr. betragen werden.
   Brücken und Durchlässe sind 12 vorhanden. Es wird aber der Magistrat zu Malchin auch hiebei, ebenso wie bei den Abfahrten zu verpflichten sein, indem sich die Entwässerungs - Verhältnisse oft erst nach beendetem Bau mit Sicherheit herausstellen. Bei dem großen Durchlaß über den Waldbach wird vor dem Ausfluss desselben noch eine größere und stärkere Verdammung erforderlich, welche Arbeit mit 6 Rthlr. 36 Schilling zu beschaffen ist.
   An Kopfsteindämmen sind 64 Ruten 8 Fuß vorhanden, wovon 10 Ruten 7 Fuß bei der Hebestelle und 54 Ruten 1 Fuß vor dem Thore zu Neukalden liegen. Diese Dämme sind ohne Tadel gemacht.
   Das Einnehmergehöft liegt an der Stelle, wo diese in Rede stehende Chaussee in die Rostock - Neubrandenburger Chaussee zwischen Stat. 792 und 793 derselben einmündet und ist tüchtig und gut erbauet.
   Die Bepflanzung ist im Allgemeinen gut zu nennen, nur müssen an den hohen Aufträgen noch einige Zwischen - Pflanzungen gemacht und die hohen Auftragsdossirungen mit Weiden Stecklingen nachgepflanzt werden, wofür sich 36 Rthlr. berechnen lassen.
   Die Stationirung der Chaussee wird von 20 zu 20 Ruthen zu machen sein, die dazu erforderlichen Steine liegen bereits, ebenso wie der ganze und der halbe Meilenstein an der Bahn. Für Nummeriren und Setzen der Nummersteine werden 6 Rthlr. für Setzen der Meilensteine, einschließlich der gußeisernen Tafeln 10 Rthlr. zu berechnen sein.
   Hiernach stellt sich also ein Gesammtbetrag von 280 Rthlr. für noch zu liefernde Arbeiten heraus.
   Die in ununterbrochener Länge vorgefundene Steinbahn - also einschließlich der Steindämme - vom Einschneidepunct an der Rostock - Neubrandenburger Chaussee bis zum Thore der Stadt Neukalden, ist 2102 Ruthen 6 Fuß und beträgt die ordentliche Landeshülfe dafür a Meile 17500 Rthlr. Cour. oder a laufende Ruthe 8 3/4 Rthlr. = 18397 Rthlr. 36 Schilling Cour., die ausserordentliche Landeshülfe beträgt pro Meile 5000 Rthlr. Cour., also für die laufende Ruthe 2 1/2 Rthlr. und mithin für 2102 Ruten 6 Fuß = 2102 3/5 Ruthen 5256 Rthlr. 24 Schilling Cour.
   Die ordentliche Landeshülfe würde also im obigen Betrage von 18397 Rthlr. 36 Schilling Cour. nach Abrechnung der bereits gezahlten drei Viertheln ausgezahlt werden können, wenn das hohe Ministerium zuvor bestimmt haben wird, wie es mit der Erledigung der Monituren gehalten werden soll. Es giebt dafür zwei Wege. Entweder man behält eine Summe der ordentlichen Landeshülfe als Sicherheit für die Erledigung zurück und empfehle ich dafür die Summe von 1000 Rthlr., oder es leistet der Magistrat zu Malchin genügende Bürgschaft für die vollständige Erledigung aller Monituren innerhalb Jahresfrist und würde dann eine Nachrevision stattfinden müssen.“

   Damit war die Chaussee zur allgemeinen Benutzung freigegeben. Vom Polizeidiener wurde ein halbes Jahr später dreimal ausgerufen und somit allen Einwohnern bekanntgegeben:
   „Nach der landesherrlichen Verordnung vom 3ten Januar 1854 darf Niemand Bäume, Bauholz u andere Materialien anders als auf Wagen mit Rädern auf der Chaussee transportiren, auch darf das Ende des Bauholzes nicht die Chaussee berühren, bei 2 Rthlr. Strafe.
   Bei Vermeidung gleicher Strafe dürfen keine Pflüge, Eggen u ähnliche Werkzeuge über die Chaussee gezogen oder geschleift werden. Letzteres ist auch für Schleifen u Schlitten nur dann erlaubt, wenn die Chaussee hinlänglich mit Schnee bedeckt ist.
   Dung, Holz und andere Materialien dürfen nicht auf die Chaussee und deren Zubehörungen hingeworfen werden, so wie die Anwohnenden auch nicht befugt sind, Wasser auf selbige zu schütten oder zu leiten. Wer dawider handelt, verfällt in eine Strafe von 16 Schilling.
   Wer auf den Banketten fährt, wenn auch nur mit einem Schiebkarren büßt dafür mit 32 Schilling, was hiemit öffentlich bekannt gemacht wird.
   Neukalden 29 August 1854
   Der Magistrat"